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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Hochstromsteckverbinder,
insbesondere auf einpolige Hochstromsteckverbinder für Windkraftanlagen.
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Bei
Windkraftanlagen mit horizontaler Rotorachse ist der Generator üblicherweise
in unmittelbarer Nähe
des Rotors in der Gondel an der Spitze des Turms untergebracht.
Die Starkstromkabel, die den Generator mit der Netzeinspeisung am
Fuß des Turms
verbinden, werden an der Innenwand des Turms verlegt. Zur Vereinfachung
der Montage der gesamten Windkraftanlage wird der Turm aus einzelnen
vormontierten Segmenten zusammengesetzt. Jedes dieser Segmente enthält insbesondere
bereits einen entsprechenden Abschnitt der Verkabelung. Im Zuge
der Turmmontage werden die Kabelabschnitte der einzelnen Segmente
miteinander verbunden. Auf diese Weise können die Schwierigkeiten einer
nachträglichen
Verkabelung vermieden werden.
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Aus
der US-Druckschrift
US 2006/0199411 ist
ein verbessertes Kabelsystem für
eine Windkraftanlage bekannt, bei dem die Kabelabschnitte jedes Turmsegments
an beiden Enden mit Steckverbindern versehen sind, mit deren Hilfe
die einzelnen Kabelabschnitte bei der Turmmontage miteinander verbunden
werden. Dadurch wird sowohl die Montage als auch die Wartung der
Verkabelung vereinfacht.
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Die
für die
Verbindung der Starkstromkabelabschnitte eingesetzten Steckverbinder
müssen
an die gesteigerten elektrischen und mechanischen Anforderungen
angepasst sein. Typische Leistungswerte für moderne Windkraftanlagen
liegen im Bereich 1 kV bei 1 kA, Kabelquerschnitte im Bereich 400
mm2 bei Aluminiumkabeln und 300 mm2 bei Kupferkabeln.
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Der
in der oben genannten US-Druckschrift beschriebene Steckverbinder
besteht aus einem im wesentlichen zylindrischen Steckerkontakt und
einer entsprechend ausgestalteten Kupplung, die jeweils axial über angeformte
Crimp-Hülsen
mit dem Kabel verbunden werden. Zur Aufnahme des auf die Steckverbindung
wirkenden Zugs ist an der Innenseite der Kupplungskontakthülse ein
radialer Zapfen und auf dem Steckerkontakt eine entsprechende ringförmige Hinterschneidung
vorgesehen, die in Form eines Bajonettverschlusses ineinander greifen.
Um ein ungewolltes Öffnen
der Steckverbindung zu verhindern, ist der Bajonettverschluss zusätzlich mit
einem Ratschenmechanismus versehen.
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In
den oben beschriebenen Windkraftanlagen wird die Starkstromverkabelung üblicherweise
in Form eines Strangs aus mehreren, unmittelbar nebeneinander angeordneten
Kabel ausgeführt,
die mit einer gemeinsamen Kabelschelle an der Innenseite des Turms
befestigt sind. In diesem Fall sind aber die herkömmlichen
Steckverbinder nicht einsetzbar, da für die voluminösen Stecker
und Kupplungen nebeneinander nicht genug Platz zu finden ist. Ein
Verkleinerung der radialen Abmessungen ist aber auch nicht praktikabel,
da angesichts der hohen Stromstärken sowohl
ausreichend Kontaktfläche
als auch Leitungsquerschnitt zur Verfügung gestellt werden muss.
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Aus
der Druckschrift
GB 1,126,984 ist
ein Hochstromsteckverbinder gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bekannt. Zur sicheren Kontaktierung bei gleichzeitiger
Beibehaltung eines gewissen mechanischen Spielraums sind spiralförmige Federn zwischen
Steckerkontakt und Kupplungskontakt vorgesehen. Ein Hochstromkontaktelement
aus einem Blechstanzteil in Form eines Stecker- oder Kupplungskontakts
mit ovaler Querschnittsform ist auch aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 197 03 984 A1 bekannt.
Die Verwendung von Biegestanzteilen als Kontaktelement für die Übertragung
hoher Ströme
ist beispielsweise auch aus der deutschen Patentschrift
DE 199 19 854 C1 bekannt.
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Nachteilig
an den herkömmlichen
Steckverbindern ist zusätzlich
die Gefahr einer falschen Verkabelung aufgrund einer Verwechslung
der den drei Phasen jeweils zugeordneten Steckern und Kupplungen.
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Aus
der deutschen Offenlegungsschrift
DE 44 20 984 A1 ist ein mehrpoliger, kodierbarer
Steckverbinder bekannt, bei dem das Steckerteil und das Buchsenteil
jeweils den einzelnen Polen zugeordnete Profilnuten aufweist, die
beim Zusammenstecken des Steckverbinders aneinander gleitend zur
Anlage kommen. In die Profilnuten können Kodierelemente eingesetzt
werden, die jeweils mit einem aus der Profilnut herausragenden Steg
in die anliegende Profilnut eingreifen. Die Stege nehmen im Querschnitt
der Kodierelemente jeweils nur die halbe Breite der Profilnuten
ein. Die Kodierelemente können
in zwei um 180° verdrehten
Stellungen in die Profilnuten eingesetzt werden, so dass ihre Stege
beim Zusammenstecken entweder aneinander vorbei gleiten oder blockierend
aufeinander treffen. Durch geeignet eingesetzte Kodierelemente können bei
einem n-poligen Steckverbinder 2
n verschiedene
Kodierungen realisiert werden. Mehrpolige Steckverbinder mit lösbaren,
zusammenwirkenden Kodierelementen, die parallel zur Steckrichtung
verlaufende Stege und Nuten aufweisen, sind auch aus der Druckschrift
DE 690 27 622 T2 bekannt.
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Allerdings
ist es für
den Benutzer derartiger Steckverbinder praktisch unmöglich vorab
zu erkennen, ob ein bestimmter Stecker in eine bestimmte Buchsenleiste
passt oder nicht. Zum Zusammenstecken bleibt also nur Versuch und
Irrtum, was noch dadurch erschwert wird, dass es für den Benutzer
unmöglich
ist zu unterscheiden, ob die Tatsache, dass sich Stecker und Buchse
nicht ohne weiteres zusammenstecken lassen, auf eine unterschiedliche
Kodierung oder auf andere mechanische Schwierigkeiten zurückzuführen ist.
Außerdem
ist die Verwendung mehrpoliger Steckverbinder zur Verbindung der Starkstromkabel
einer Windkraftanlage angesichts der Kabelquerschnitte und der erforderlichen
Kontaktkräfte
unpraktikabel.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen verbesserten Hochstromsteckverbinder
für den Einsatz
in Windkraftanlagen bereitzustellen. Insbesondere ist es eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, einen festen Sitz des Kupplungs- und
Steckerkontakts in dem jeweiligen Gehäuse sicherzustellen.
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Dies
wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs erreicht.
Bevorzugte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Es
ist der besondere Ansatz der vorliegenden Erfindung, die Steckverbindung
so auszugestalten, dass der Kupplungs- oder Steckkontakt in dem zugehörigen Gehäuse durch
einen an diesem angebrachten Rasthaken verrastet wird und dieser
Rasthaken beim Verbinden des Steckers mit der Kupplung durch den
Kontakt oder das zugehörige
Gehäuse
oder ein Kodierelement verriegelt wird, wodurch ein fester Sitz
des Kupplungs- und Steckerkontakts in dem jeweiligen Gehäuse sichergestellt
ist. Darüberhinaus
ist der Stecker- und der Kupplungskontakt der Steckverbindung so
ausgestaltet, dass die Längserstreckung
des Stecker- bzw. Kupplungsquerschnitts die Quererstreckung übersteigt.
Auf diese Weise können
sowohl die geometrischen Anforderungen hinsichtlich der platzsparenden
Anordnung mehrerer Steckverbinder nebeneinander, als auch die elektrischen
Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Leitungsquerschnitte
und der Kontaktflächen
gleichzeitig erfüllt
werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein einpoliger Hochstromsteckverbinder für eine Windkraftanlage
zur Verfügung
gestellt. Der Hochstromsteckverbinder umfasst einen Steckerkontakt
in einem Steckergehäuse
und einen Kupplungskontakt in einem Kupplungsgehäuse, wobei der Steckerkontakt und
der Kupplungskontakt einen Querschnitt aufweisen, dessen Längserstreckung
seine Quererstreckung übersteigt,
und ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kupplungs- oder Steckkontakt
in dem zugehörigen
Gehäuse
durch einen an diesem angebrachten Rasthaken verrastet wird und
dieser Rasthaken beim Verbinden des Steckers mit der Kupplung durch den
Kontakt oder das zugehörige
Gehäuse
oder ein Kodierelement verriegelt wird.
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Insbesondere
kann der Steckerkontakt und der Kupplungskontakt einen ovalen Querschnitt,
einen im wesentlichen rechteckigen, nicht-quadratischen Querschnitt,
oder einen im wesentlichen rechteckigen, nicht-quadratischen Querschnitt
mit abgerundeten oder abgeschrägten
Ecken aufweisen.
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Im
Zusammenhang mit dem Querschnitt des Stecker- bzw. Kupplungskontakts
wird in der vorliegenden Beschreibung der Begriff „oval” verwendet. Unbeschadet
einer etwaig abweichenden mathematischen Definition dieses Begriffes
soll dadurch aber lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Längserstreckung
des Querschnitts die Quererstreckung übersteigt, insbesondere also,
dass der Querschnitt nicht rund ist. Die konkrete Form eines derartigen
Querschnitts ist für
die vorliegende Erfindung selbstverständlich unerheblich. Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung können
also auch einen nicht-quadratisch rechteckigen Querschnitt mit oder ohne
abgerundeten oder abgeschrägten
Ecken oder einen nicht-kreisförmigen
elliptischen Querschnitt haben.
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Vorzugsweise
hat der Kupplungskontakt im wesentlichen die Form eines Hohlzylinders
und der Steckerkontakt im wesentlichen die Form eines Zylinders,
wobei der Steckerkontakt in einer Steckrichtung parallel zur Zylinderachse
des Steckerkontakts und parallel zur Zylinderachse des Kupplungskontakts
in den Kupplungskontakt einführbar
ist.
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Vorteilhafterweise
weist der Hochstromsteckverbinder wenigstens ein quer zur Steckrichtung
im Kupplungskontakt angeordnetes, ringförmiges Federelement auf, das
den Steckerkontakt im Kupplungskontakt umschließen und dadurch geklemmt halten
kann. Vorzugsweise ist das Federelement eine torusförmig gewickelte
Spiralfeder. Die durch das Federelement ausgeübte Kontaktkraft sorgt für eine sichere
elektrische Verbindung des Steckerkontakts mit dem Kupplungskontakt
und einen geringen Übergangswiderstand.
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Vorzugsweise
sind auf der Innenseite des Kupplungskontakts Vorsprünge zur
Fixierung des Federelements vorgesehen, um zu verhindern, dass das
Federelement beim Zusammenstecken oder Trennen der Steckverbindung
im Kupplungskontakt verschoben wird.
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Vorteilhafterweise
sind der Steckerkontakt und der Kupplungskontakt als Stanzbiegeteil
ausgeführt,
so dass eine kostengünstige,
hochvolumige Serienfertigung des Steckverbinders realisiert werden
kann.
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Vorteilhafterweise
weist der Hochstromsteckverbinder eine von außen sichtbare Kodierung auf,
um eine versehentliche Verpolung unterschiedlicher Kabel zu verhindern.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
das Steckergehäuse
mit einer Profilnut zur Aufnahme eines von mehreren verschiedenen
Steckerkodierelementen und das Kupplungsgehäuse mit einer der Profilnut
des Steckergehäuses
gegenüberliegenden
Profilnut zur Aufnahme eines von mehreren verschiedenen Kupplungskodierelementen
versehen, wobei jedes der verschiedenen Steckerkodierelemente mit
genau einem der verschiedenen Kupplungskodierelemente zusammenwirkt
und so eine mechanische Kodierung der Steckverbindung ermöglicht.
Auf diese Weise kann eine versehentliche Verpolung nebeneinander
angeordneter Kabel ausgeschlossen werden.
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Vorzugsweise
weisen die Steckerkodierelemente einen parallel zur Steckrichtung
verlaufenden Steg auf, der in eine entsprechende Nut des zugehörigen Kupplungskodierelements
eingreift, wobei der Steg bzw. die Nut bei den verschiedenen Stecker- bzw.
Kupplungskodierelementen an jeweils verschiedenen Stellen angeordnet
ist. Alternativ können
auch die Kupplungskodierelemente einen parallel zur Steckrichtung
verlaufenden Steg aufweisen, der in eine entsprechende Nut des zugehörigen Steckerkodierelements
eingreift, wobei der Steg bzw. die Nut bei den verschiedenen Kupplungs-
bzw. Steckerkodierelementen an jeweils verschiedenen Stellen angeordnet
ist. In beiden Fällen
kann auf einfache Weise eine zuverlässige mechanische Kodierung
erzielt werden.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
weisen die verschiedenen Steckerkodierelemente und die verschiedenen
Kupplungskodierelemente eine der mechanischen Kodierung entsprechende
farbliche Kodierung auf. Zusätzlich
kann das Steckergehäuse
oder das Kupplungsgehäuse ein
im Bereich der Profilnut angeordnetes Sichtfenster aufweisen, durch
das die farbliche Kodierung des Stecker- bzw. Kupplungskodierelements
zu erkennen ist. Dadurch kann die mechanische Kodierung durch den
Monteur leicht erkannt werden und die korrekte Verbindung mehrerer
unterschiedlicher Kabel wird entsprechend vereinfacht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird der Kupplungskontakt in dem Kupplungsgehäuse durch einen an dem Kupplungsgehäuse angebrachten
Rasthaken verrastet und der Rasthaken nach der Aufnahme des Kupplungskodierelements
in die Profilnut durch das Kupplungskodierelement verriegelt. Umgekehrt
kann auch der Steckerkontakt in dem Steckergehäuse durch einen an dem Steckergehäuse angebrachten
Rasthaken verrastet und der Rasthaken nach der Aufnahme des Steckerkodierelements
in die Profilnut durch das Steckerkodierelement verriegelt werden.
Auf diese Weise ist ein fester Sitz der Kontakte in den Gehäusen sichergestellt
und das Kodierelement dient zugleich zur Verriegelung des Kontakts.
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Die
Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Abbildungen
beschrieben, in denen:
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1 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders zeigt,
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2 eine
perspektivische Schnittzeichnung des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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3 eine
Explosionszeichnung des Steckers des erfindungsgemäßen Steckverbinders zeigt,
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4 eine
Explosionszeichnung der Kupplung des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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5A eine
Explosionszeichnung des Steckerkontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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5B eine
Explosionszeichnung des Kupplungskontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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6A eine
Seitenansicht des Steckerkontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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6B eine
Draufsicht des Steckerkontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders zeigt,
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6C eine
Frontansicht des Steckerkontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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7A eine
Seitenansicht des Kupplungskontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders zeigt,
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7B eine
Draufsicht des Kupplungskontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
zeigt,
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7C eine
Frontansicht des Kupplungskontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders zeigt,
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8A eine
perspektivische Ansicht der verschiedenen Steckerkodierelemente
zeigt, und
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8B eine
perspektivische Ansicht der verschiedenen Kupplungskodierelemente
zeigt.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders, der in 2 auch
im Querschnitt dargestellt ist. Der Steckverbinder umfasst einen
Stecker 100 und eine Kupplung 200. In 1 sind
zudem Kabelabdichtungen 160, 260 an den Kabeleingängen zu
erkennen, die die nichtdargestellten Kabel umschließen und
das Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten in den Stecker bzw.
die Kupplung verhindern. Außerdem
ist ein weiteres Dichtungssystem 261 für das Steckgesicht vorgesehen,
das die Verbindung zwischen Stecker und Kupplung abdichtet.
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Dargestellt
sind auch Kodierelemente 150, 250, mit denen ein
versehentliches Zusammenstecken des falschen Steckers mit der falschen
Buchse mechanisch verhindert wird. Außerdem ist ein Sichtfenster 124 zu
erkennen, durch das zusätzlich
eine farbliche Kodierung zusammengehöriger Stecker und Buchsen realisiert
wird.
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Der
Steckverbinder ist mit einem Einrastmechanismus versehen, der bei
vollständigem
Zusammenstecken von Stecker und Kupplung einen hörbaren Klick erzeugt. Der Einrastmechanismus
wird durch eine Einrastfeder 226 auf dem Kupplungsgehäuse 220 und
einer zugehörigen
Einrastöffnung 126 im
Steckergehäuse 120 gebildet.
Um die Steckverbindung zu lösen,
muss die Einrastfeder 226 durch die Einrastöffnung 126 hindurch
niedergedrückt
werden. Auf diese Weise kann auch ein ungewolltes Öffnen der
Steckverbindung verhindert werden.
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Im
Steckergehäuse 120 ist
ein Rasthaken 125 vorgesehen, mit dem der Steckerkontakt 110 im Steckergehäuse 120 verrastet
ist. In ähnlicher
Weise ist auch der Kupplungskontakt 210 mit dem Kupplungsgehäuse 220 über einen
Rasthaken 225 verrastet. Wie insbesondere in 2 zu
erkennen ist, wird der Rasthaken 125 durch den Kupplungskontakt 210 verriegelt,
so dass ein fester Sitz des Steckerkontakts im Steckergehäuse sichergestellt
ist. Der Rasthaken 225 des Kupplungsgehäuses wiederum wird, wie weiter
unten beschrieben wird, durch das Kodierelement 250 verriegelt.
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Im
Kupplungskontakt sind quer zur Steckrichtung ringförmige Federelemente 215 vorgesehen,
die bei eingestecktem Steckerkontakt zwischen dem Steckerkontakt
und dem Kupplungskontakt verspannt sind und den eigentlichen elektrischen
Kontakt bilden. Die Federelemente werden vorzugsweise durch torusförmig gewickelte
Spiralfedern gebildet. In dem Kupplungskontakt sind zudem Vorsprünge 212 vorgesehen,
um die Federelemente an Ort und Stelle zu halten.
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Sowohl
der Steckerkontakt, als auch der Kupplungskontakt sind mit einem
Crimp-Anschluss (114, 214)
versehen. Um die elektrische Verbindung mit dem Kabel herzustellen,
wird das blanke Kabel in den hülsenförmigen Crimp-Anschluss
eingeführt
und mit diesem verpresst. Um auch bei Aluminiumkabeln einen sicheren
elektrischen Kontakt zu gewährleisten,
kann zusätzlich
ein perforiertes Stanzgitter (117, 217) vorgesehen
werden, das beim Verpressen die Oxidschicht an der Oberfläche des
Aluminiumkabels aufreißt
und so für
einen niedrigen Übergangswiderstand
sorgt.
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Stecker-
und Kupplungsgehäuse
sowie die Kodierelemente werden aus einem nicht-leitenden Material,
vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt. Zur hochvolumigen Fertigung
bietet sich die Spritzgusstechnik an.
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Stecker-
und Kupplungskontakt bestehen vorzugsweise aus verzinntem Kupfer,
die Federelemente aus versilbertem Berylliumkupfer und die perforierten
Stanzgitter aus verzinntem Messing. Stecker- und Kupplungskontakt
sowie die perforierten Stanzgitter können vorteilhafterweise als
Stanzbiegeteil gefertigt werden.
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3 zeigt
eine Explosionszeichnung des Steckers des erfindungsgemäßen Steckverbinders mit
dem Steckerkontakt 110, dem Steckergehäuse 120 und dem Steckerkodierelement 150.
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Der
Steckerkontakt weist zumindest im Steckbereich einen ovalen Querschnitt
auf. Der Steckbereich wird durch einen Anschlag 113 zur
Anschlussseite hin begrenzt, der bei vollständigem Zusammenstecken mit
der Kupplung zum Anliegen kommt. Der Steckerkontakt weist außerdem eine
Anschlusshülse 114 auf,
deren Querschnitt an den Querschnitt des anzuschließenden Kabels
angepasst ist. Typischerweise hat die Anschlusshülse hat einen kreisförmigen Querschnitt
mit einem Innendurchmesser von 27,7 mm bei einem Kabelquerschnitt
von 600 mm2.
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Der
Steckerkontakt wird von der Kabelseite her in das Steckergehäuse eingeführt und
mit diesem verrastet.
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Das
Steckergehäuse
weist Profilnuten 122 auf, die zur Aufnahme eines Steckerkodierelements 150 dienen.
Die Steckerkodierelemente haben seitlich angeordnete Rastnasen 151,
mit denen das Kodierelement, von der Steckerseite her kommend, in dem
Steckergehäuse
verrastet wird.
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Die
Steckerkodierelemente weisen zudem eine in Steckrichtung verlaufende
Nut 155 auf, die zur Aufnahme des Stegs des entsprechenden
Kupplungskodierelements dient. Die Position der Nut ist bei den
verschiedenen Steckerkodierelementen unterschiedlich, so dass eine
mechanische Kodierung des Steckers ermöglicht wird.
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Um
neben der mechanischen Kodierung auch eine farbliche Kodierung des
Steckers zu ermöglichen,
können
die verschiedenen Steckerkodierelemente zudem in unterschiedlichen
Farben ausgeführt
sein. Die Farbe des im Steckergehäuse eingesetzten Kodierelements
kann vom Benutzer durch das Sichtfenster 124 des Steckergehäuses erkannt werden.
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4 zeigt
eine Explosionszeichnung der Kupplung des erfindungsgemäßen Steckverbinders mit
dem Kupplungskontakt 210, dem Kupplungsgehäuse 220 und
dem Kupplungskodierelement 250.
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Der
Kupplungskontakt 210 weist zumindest im Steckbereich einen
ovalen Querschnitt auf, der an den Querschnitt des Steckerkontakts 110 und
die Abmessungen der Federelemente 215 angepasst ist. Der
Kupplungskontakt weist ebenso wie der Steckerkontakt eine Anschlusshülse 214 auf,
deren Querschnitt an den Querschnitt des anzuschließenden Kabels
angepasst ist.
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Der
Kupplungskontakt wird von der Kabelseite her in das Kupplungsgehäuse eingeführt und mit
diesem über
den Rasthaken 225 und die Rastöffnung 211 verrastet.
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Das
Kupplungsgehäuse
weist ebenfalls Profilnuten 222 auf, die zur Aufnahme eines
Kupplungskodierelements 250 dienen. Die Kupplungskodierelemente
haben seitlich angeordnete Rastnasen 251, mit denen das
Kodierelement, von der Steckerseite her kommend, in dem Kupplungsgehäuse verrastet wird.
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Die
Kupplungskodierelemente weisen einen in Steckrichtung verlaufenden
Steg 255 auf, der von der Nut des entsprechenden Steckerkodierelements aufgenommen
wird. Die Position des Stegs ist bei den verschiedenen Kupplungskodierelementen
unterschiedlich, so dass eine mechanische Kodierung der Kupplung
ermöglicht
wird.
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Um
neben der mechanischen Kodierung auch eine farbliche Kodierung der
Kupplung zu ermöglichen,
können
die verschiedenen Kupplungskodierelemente analog zu den verschiedenen
Steckerkodierelementen in unterschiedlichen Farben ausgeführt sein.
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Neben
der mechanisch/farblichen Kodierung der Kupplung verriegelt das
Kodierelement 250 zusätzlich
die Verrastung des Kupplungskontakts 210 im Kupplungsgehäuse 220.
Um den Kupplungskontakt im Kupplungsgehäuse zu verrasten, muss der Rasthaken 225 beim
Einschieben des Kupplungskontakts nach oben ausweichen, bis er in
der Rastöffnung 211 einschnappt.
Umgekehrt muss der Rasthaken zum Entfernen des Kupplungskontakts
aus dem Kupplungsgehäuse
angehoben werden, um den Kupplungskontakt freizugeben. Diese Bewegungsfreiheit
wird dem Rasthaken aber durch das in die Profilnuten eingeschobene
Kodierelement genommen, so dass der Kupplungskontakt im Kupplungsgehäuse verriegelt
ist.
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5A zeigt
eine Explosionszeichnung des Steckerkontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
mit dem eingesetzten perforierten Stanzgitter 117. 5B zeigt
eine Explosionszeichnung des Kupplungskontakts des erfindungsgemäßen Steckverbinders
mit dem eingesetzten perforierten Stanzgitter 217 und den
Federelementen 215.
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Die 6A–6C zeigen
eine Seitenansicht, eine Draufsicht und eine Frontansicht des Steckerkontakts
des erfindungsgemäßen Steckverbinders.
Deutlich zu erkennen ist der ovale Querschnitt des Steckerkontakts
im Steckbereich. Typische Werte für die lange und die kurze Achse
des ovalen Außenquerschnitts
betragen 35 mm bzw. 15 mm. Die Länge
des Steckbereichs beträgt
von der Spitze des Steckerkontakts bis zum Anschlag 113 etwa
58 mm. Die Gesamtlänge
des Steckerkontakts kann 115 mm betragen.
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Die 7A–7C zeigen
eine Seitenansicht, eine Draufsicht und eine Frontansicht des Kupplungskontakts
des erfindungsgemäßen Steckverbinders.
Deutlich zu erkennen ist auch hier der ovale Querschnitt des Kupplungskontakts
im Steckbereich. Typische Werte für die lange und die kurze Achse
des ovalen Außenquerschnitts
betragen etwa 50 mm bzw 30 mm, womit die Höhe bzw. die Breite der Kupplung
des erfindungsgemäßen Steckverbinders
im Wesentlichen festgelegt ist. Die Gesamtlänge des Kupplungskontakts kann
100 mm betragen. Die Breite des Kupplungskontakts entspricht somit
im Wesentlichen dem Kabeldurchmesser, wohingegen die Höhe des Kupplungskontakts
den Kabeldurchmesser deutlich übersteigt,
um die erforderliche Kontaktfläche
und den benötigten
Leitungsquerschnitt zur Verfügung
zu stellen. Durch die schmale Ausführung der Kupplung kann eine
Vielzahl derartiger Steckverbinder unmittelbar nebeneinander montiert werden,
ohne dass die Gesamtbreite der resultierenden Anordnung die Breite
des Kabelstrangs unnötig übersteigt.
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Die
vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf genannten
Abmessung des Steckerkontakts, des Kupplungskontakts und der anderen
Komponenten, die lediglich zur Illustration angegeben werden, beschränkt, sondern
kann mit beliebig skalierten Maßen
und geänderten
Verhältnissen
durchgeführt
werden. Entscheidend ist alleine, dass die Breite der Steckverbindung
den Kabeldurchmesser nicht wesentlich überschreitet, um eine platzsparende
Anordnung mehrerer Steckverbinder nebeneinander zu ermöglichen,
und dass aber die Höhe
des Steckverbinders zur Sicherstellung der erforderlichen Kontaktfläche und
des benötigten
Leitungsquerschnitts gemäß den elektrischen
Anforderungen den Kabeldurchmesser durchaus deutlich überschreiten kann.
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Die 8A und 8B zeigen
eine perspektivische Ansicht der verschiedenen Steckerkodierelemente 150a–150c bzw.
Kupplungskodierelemente 250a–250c. Wie bereits
erwähnt,
weisen die Steckerkodierelemente eine an unterschiedlichen Stellen
angeordnete und in Steckrichtung verlaufende Nut auf, die einen
entsprechend platzierten Steg des zugehörigen Kupplungskodierelements
aufnehmen kann. Im vorliegenden Fall sind drei verschiedene Kodierungen
entsprechend den drei verschiedenen Phasen der Starkstromleitung
vorgesehen. Diese Kodierungen werden durch mittig, links oder rechts
der Mitte angeordnete Nute bzw. Stege realisiert. Selbstverständlich kann
auf diese Weise auch eine größere oder
eine kleinere Zahl möglicher
Kodierungen realisiert werden. Außerdem ist die Anordnung der
Nuten auf den Steckerkodierelementen und der Stege auf den Kupplungskodierelementen
austauschbar, so dass die Stecker ebenso gut durch Kodierelemente
mit Stegen und die Kupplungen durch Kodierelemente mit Nuten kodiert
werden können.
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Das
Ausmaß,
in dem die Längserstreckung des
Querschnitts die Quererstreckung übersteigt, ergibt sich aus
den elektrischen Anforderungen an die Steckverbindung. Erfindungsgemäß übersteigt
die Längserstreckung
des Querschnitts die Quererstreckung aber deutlich, d. h. um einen
Betrag, der die Fertigungstoleranzen deutlich, vorzugsweise um einen
Faktor größer als
zehn, übersteigt.
Stecker und Kupplung können
also nur bei korrekter axialer Winkelausrichtung zueinander zusammengesteckt
werden und im zusammengesteckten Zustand nicht mehr gegeneinander
verdreht werden. Die Längserstreckung
des Querschnitts des Stecker- und
Kupplungskontakts ist aber in jedem Fall um mindestens 10% größer als
die entsprechende Quererstreckung. Vorzugsweise beträgt die Quererstreckung
des Innenquerschnitts des Kupplungskontakts 50–75%, höchst vorzugsweise 60% der Längserstreckung.
Je nach Stärke
der verwendeten Federelemente beträgt die Quererstreckung des
Außenquerschnitts
des Steckerkontakts 30–50%,
höchst
vorzugsweise 40% der Längserstreckung.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Hochstromsteckverbinder,
insbesondere auf einpolige Hochstromsteckverbinder für Windkraftanlagen, die
in platzsparender Weise nebeneinander angeordnet werden können und
zugleich hohe Anforderungen an die Stromtragfähigkeit erfüllen können. Erfindungsgemäß wird dies
dadurch erreicht, dass für
den Stecker- und den Kupplungskontakt Querschnitte gewählt werden,
deren Längserstreckung
die Quererstreckung übersteigt.
Auf diese Weise kann eine Dimensionsbegrenzung in Querrichtung erfüllt werden und
gleichzeitig der elektrisch geforderte Leitungsquerschnitt und die
Kontaktfläche
durch die vergrößerte Längserstreckung
bereitgestellt werden. Darüber
hinaus weisen der Stecker und die Kupplung eine sichtbare mechanische
Kodierung auf, die eine versehentliche Verpolung nebeneinander angeordneter Leitungen
verhindert.