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DE60300767T2 - Zusammensetzung zum Hängen und Schützen eines Handwerkzeugs zum Schneiden - Google Patents

Zusammensetzung zum Hängen und Schützen eines Handwerkzeugs zum Schneiden Download PDF

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DE60300767T2
DE60300767T2 DE60300767T DE60300767T DE60300767T2 DE 60300767 T2 DE60300767 T2 DE 60300767T2 DE 60300767 T DE60300767 T DE 60300767T DE 60300767 T DE60300767 T DE 60300767T DE 60300767 T2 DE60300767 T2 DE 60300767T2
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DE
Germany
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vagina
blade
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sheath
tool
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DE60300767T
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Eric Tarrerias
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TARRERIAS BONJEAN CELLES SUR D
Societe dExploitation Tarrerias Bonjean SAS
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TARRERIAS BONJEAN CELLES SUR D
Societe dExploitation Tarrerias Bonjean SAS
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/008Standing pouches, i.e. "Standbeutel"
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0007Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being attached to the plane surface of a single card

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Surgical Instruments (AREA)
  • Agricultural Chemicals And Associated Chemicals (AREA)
  • Walking Sticks, Umbrellas, And Fans (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum Aufhängen und Schützen eines Handwerkzeuges zum Schneiden und insbesondere eine Anordnung zum Aufhängen und Schützen einer Schneide eines Messers an einem Verkaufsstand.
  • Man kennt beispielsweise aus der FR-A-2 731 170 Anordnungen, die aus einer Platte bestehen, die mit Halteschlaufen für einen Griff eines Messers versehen sind, dessen Klinge in eine Scheide eingeführt ist. Diese Platte besitzt eine Öffnung zum Aufhängen an einem Verkaufsstand.
  • Man kennt gleichfalls aus der FR-2 595 329 ein Etui in Form einer Platte, von dem ein Teil eine Scheide für bestimmte Bereiche eines Messers bildet und ein anderes Teil ein Anhängeelement trägt. Dieses Anhängeelement kommt aus einem Material mit der Scheide und ist dank einer Schwächungslinie trennbar. Ein solches Etui schützt nicht die gesamte Klinge und insbesondere die Spitze. Außerdem erstreckt sich diese Schwächungslinie über die gesamte Breite des Etuis und kann in bestimmten Fällen mehrere Faltbewegungen benötigen, bevor sie bricht. Eine solche Schwächungslinie ist notwendigerweise geradlinig. Sie kann nicht an alle Formen der Scheide angepasst sein, insbesondere an ein abgerundetes Ende einer Scheide, in dem die Spitze des Messers angeordnet ist.
  • Solche Vorrichtungen sind platzaufwendig und benötigen bei der Herstellung des Produktes zwei Schritte, nämlich die Einführung der Klinge in die Scheide und dann die Instellungbringung des Messers an der Platte. Diese Vorrichtungen weisen gleichfalls als Nachteil auf, dass sie eine zerbrechliche Verbindung zwischen der Aufhängeplatte und/oder der Teilscheide und dem Griff des Messers bieten, wobei dieser letztere mehr oder weniger gut an der Platte in Position gehalten wird, woher die Gefahr eines Absturzes herrührt.
  • Ein anderer Nachteil betrifft das Gleiten der Klinge aus der Scheide, wenn das Messer von der Aufhängeplatte getrennt wird. Somit besteht die Gefahr von Verletzungen in der Haushaltsumgebung, wenn man das Messer greifen will, beispielsweise in einer Schublade unter anderen Kücheninstrumenten. Außerdem neigt die nicht mehr geschützte Klinge zu einer Abnutzung und/oder zum schnellen Stumpfwerden.
  • Es sind diese Nachteile, die insbesondere die Erfindung vermeiden will, indem eine Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz eines Handwerkzeuges vorgeschlagen wird, die einfach, Platz sparend, wieder verwendbar ist und wirksam den Benutzer und die Klinge des Werk zeuges schützt.
  • Zu diesem Zweck hat die Erfindung eine Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz eines schneidenden Handwerkzeuges zum Gegenstand, die ein Element zum Aufhängen an eine Darbietungs- oder Lagerungsvorrichtung und eine Scheide zum Schutz der Klinge des Werkzeuges umfasst, wobei das Aufhängelement aus einem Material mit der Scheide hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängeelement mit der Scheide über mindestens zwei trennbare Brücken verbunden ist, die auf dem Rand des geschlossenen Endes der Scheide verteilt sind.
  • Dank der Erfindung wird eine Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz der Klinge eines Messers hergestellt, die wenig platzaufwendig ist und deren Scheide leicht wieder verwendbar ist, dank der Möglichkeit, das Aufhängeelement von der Scheide leicht zu trennen, um nur letztere zu verwenden. Da das Aufhängeelement aus demselben Material mit der Scheide hergestellt ist, verändert die wiederholte Aufhängung dieser Anordnung an einer Verkaufs- oder Lagervorrichtung in keiner Weise die Qualität der Verbindung zwischen dem Aufhängeelement und der Scheide und somit die Positions-Beibehaltung des Messers in der Vorrichtung. Diese Anordnung wird einfach in einem einzigen Fabrikationsschritt hergestellt dank des Aspektes des "Mono-Materials". Das Aufhängeelement kann mit der Scheide in einer beliebigen Zone der Scheide verbunden sein, am Ende oder an einer Seite der selben, abhängig von der Geometrie der Scheide.
  • Nach vorteilhaften, aber nicht obligatorischen Aspekten der Erfindung umfasst die Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz eines oder mehrere der folgenden Merk male:
    • – Die Scheide umfasst mindestens ein Element zur zeitweisen Positionsfestlegung der Klinge in der Scheide. Vorteilhafterweise sind die Festlegungs- oder Blockierelemente aus mindestens zwei Erhebungen gebildet, die auf den Innenflächen der zwei Wände der Scheide eingearbeitet sind. Diese Erhebungen können beliebig angeordnet sein und entsprechend entgegengesetzten Richtungen auf jeder Innenwand der Scheide orientiert sein.
    • – Eine der Erhebungen ist ein in Bezug auf die Längsachse der Scheide in Richtung des Endes der Scheide geneigter Steg. Eine der Erhebungen ist in der Nähe eines Randes einer der Wände der Scheide angeordnet und entsprechend einer im Ganzen gesehen orthogonal zur Längsachse der Scheide liegenden Richtung orientiert.
    • – Die Scheide umfasst mindestens ein in einer ihrer Seitenwände eingearbeitetes Loch, das geeignet ist, um den Zugang zur Klinge des Werkzeuges zu gestatten.
    • – Die Scheide umfasst mindestens eine Ausnehmung, die in einer ihrer Seitenwände eingearbeitet ist und geeignet ist, um die Klinge des Werkzeuges bei ihrer Einführung in und/oder ihrer Entnahme aus der Scheide zu führen.
    • – Eine entfernbare Kunststofffolie umgibt das offene Ende der Scheide, wenn diese letztere die Klinge des Werkzeugs vor einer ersten Benutzung schützt.
    • – Die Anordnung zur Aufhängung und zum Schutz ist aus einem steifen und transparenten Material hergestellt.
  • Die Erfindung wird besser verstanden und andere Vorteile derselben werden klarer in der folgenden Be schreibung eines Ausführungsbeispiels der Anordnung zur Aufhängung und zum Schutz eines schneidenden Handwerkzeuges erscheinen, die einzig unter Beispielgesichtspunkten angegeben ist und Bezug nimmt auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
  • die 1 eine Aufsicht einer Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz entsprechend der Erfindung mit einem Messer in Stellung ist, so wie sie beim Verkauf an einem Präsentationsstand angeboten wird,
  • die 2 eine Seitenansicht der in der vorhergehenden Figur dargestellten Anordnung mit einem teilweise geschnittenen Ende ist, wobei die Sicherheitsfolie entfernt ist,
  • die 3 eine Aufsicht analog zu der 1 der Anordnung der 1 ohne Messer ist,
  • die 4 eine Ansicht analog zur 3 ist, wobei das Anhängeelement von dem Ende der Scheide abgetrennt ist,
  • die 5 ein Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie V-V der 2 ist, wobei das Messer weggelassen ist und
  • die 6 ein Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie VI-VI der 2 ist, wobei das Messer weggelassen ist.
  • Eine Anordnung 1 zur Aufhängung und zum Schutz der Klinge 2 eines Messers entsprechend der Erfindung umfasst ein Anhängeelement 3, das am geschlossenen Ende 40 einer Scheide 4 angeordnet ist, dessen Form angepasst ist, um die Klinge 2 einzuhüllen.
  • Die Teile 3 und 4 sind aus einem selben steifen und transparenten Material hergestellt, beispielsweise aus Kristallpolystyren.
  • Das Aufhängeelement 3 ist ein flaches Teil geringer Dicke. Dieses Element 3 hat im Ganzen gesehen eine Dreieckform, von der eine Spitze durch einen U-förmigen Einschnitt 5 ersetzt ist. Das Anhängeelement 3 weist gleichfalls einen Rand 6 auf, der dem Einschnitt 5 gegenüberliegt und leicht konvex ist und in dessen Nähe ein in der Mitte gelegenes Loch 8 vorhanden ist.
  • An dem Einschnitt 5 ist der Rand 7 des Elementes 3 mit drei Brücken 9 mit sehr viel geringerer Dicke als die des Aufhängeelementes 3 und somit zu der des Einschnittes 5 versehen. Diese Brücken 9 sind verteilt, wobei eine in der Mittelposition am Grund der Krümmung des Einschnittes 5 und die zwei anderen an jedem Ende der Arme des U's des letzteren angeordnet sind. Diese Brücken 9 in einer im Ganzen gesehen rechteckigen Form bzw. Quaderform erstrecken sich in Richtung des offenen Bereiches des Einschnittes und sind im Ganzen gesehen koplanar zu einer der Seiten des Aufhängeelementes 3.
  • Die Scheide 4 ist ein im Ganzen gesehen flaches Teil mit geringer Dicke und hohl. Die Scheide 4 weist ein abgerundetes und geschlossenes Ende 40 entsprechend dem Teil der Scheide auf, das dazu dient, die Spitze 20 der Klinge 2 abzudecken. Das entgegengesetzte Ende der Scheide ist offen und weist einen in Bezug auf eine Längsachse X-X' der Scheide geneigten Umfang 41 auf. Der Umfang 41 hat in Bezug auf die Achse X-X' die gleiche Neigung, wie die der Verbindungszone der Klinge 2 mit dem Messerring 10.
  • Das geschlossene Ende 40 der Scheide 4 hat eine Außenform komplementär zur Geometrie des Einschnittes 5. Vor dem Kauf des Messers wird dieses Ende 40 durch den Einschnitt 5 des Aufhängelementes 3 in Stellung gehalten und zwar durch die Brücken 9, die die zwei Teile 3 und 4 verbinden. Diese Brücken sind auf dem Ende 40 der Scheide an Punkten mit halber Dicke der letzteren und an Punkten der Verbindungslinie der zwei Wände 11 und 12, die die Scheide 4 bilden, befestigt.
  • Diese Wände 11 und 12 sind nicht identisch. Die Wand 11 ist in der 5 dargestellt. Sie umfasst einen oberen Randbereich 13, der in Richtung des Inneren der Scheide von dem geschlossenen Ende 40 her gekrümmt ist und sieh in Richtung des Umfanges 41 des offenen Endes erstreckt. Dieser gekrümmte Bereich erstreckt sich über ein Drittel bis zur Hälfte der Gesamtlänge der Scheide 4. Die Wand 11 weist außerhalb des Bereichs, an dem der Rand 13 gekrümmt ist, eine geringere Höhe auf als die in der Zone, in der dieser gekrümmt ist.
  • Diese Wand 11 trägt auf ihrer in das Innere der Scheide gerichteten Innenfläche 11a eine Erhebung 14 von länglicher Form und von einem im Ganzen gesehen quaderförmigen Querschnitt. Sie bildet einen in Bezug auf die Achse X-X' der Scheide in Richtung des Endes 40 geneigten Steg. Diese geneigte Erhebung 14 erstreckt sich zwischen dem unteren Rand 15 und dem oberen Rand 13 der Wand 11 auf ungefähr der Hälfte der Gesamtlänge der letzteren. Diese Erhebung 40 erstreckt sich in Richtung des Inneren der Scheide 4.
  • Die Wand 12, gegenüberliegend zur Wand 11 und in der 6 zu sehen, weist eine gleiche Form auf wie die Wand 11 in der Nähe seines mit dem Ende 40 verbundenen Endes. Tatsächlich ist in diesem Bereich der Rand 16 der Wand 12 in Richtung des Inneren der Scheide 4 gekrümmt, derart, dass er sich perfekt mit dem Rand 13 der Wand 11 verbindet, wodurch so das geschlossene Ende der Scheide 4 gebildet wird, das die Spitze 20 der Klinge 2 schützt.
  • Der Rand 16 dieser Wand 12 besitzt eine Ausnehmung 17, die einen abgerundeten Boden oder Grund 170 und zwei ungleiche Ränder 171 und 172 aufweist. Ein Rand 171 geringer Länge ist in der Nähe des geneigten Randes 120 der Wand 12, die Bestandteil des Umfanges 41 des offenen Endes der Scheide ist und entsprechend einer Richtung D1 orientiert ist, die im Ganzen gesehen senkrecht zur Längsachse X-X' der Scheide ist.
  • Der andere Rand 172 der Ausnehmung 17 verbindet mit einer konstanten und relativ geringen Schräge den Grund 170 der Ausnehmung 17 mit dem Rand 16 der Wand 12. Die Länge dieses Randes 172 ist sehr viel größer als die Länge des anderen Randes 171 der Ausnehmung 17.
  • Diese Wand 12 weist gleichfalls auf ihrer Innenfläche 12a und in der Nähe des Randes 120 eine Erhebung 18 mit im Ganzen gesehen ovaler Form auf, deren größere Achse entsprechend einer Richtung D2 im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse X-X' der Scheide angeordnet ist. Diese Erhebung 18 ist durch Prägen der Wand 12 gebildet, wobei die Außenseite der letzteren eine Vertiefung 19 in ovaler Form analog zur Erhebung 18 aufweist.
  • Diese selbe Wand 12 besitzt eine Öffnung 21 in ovaler Form, deren größere Abmessung im Wesentlichen entsprechend einer Richtung parallel zum Rand 172 der Ausnehmung 17 orientiert ist. Diese ovale Öffnung 21 ist in der Nähe des Randes 22 der Wand 12 in der Zone angeordnet, in der diese mit der anderen Wand 11 den Anfang des geschlossenen Endes 40 der Scheide bildet. Diese Öffnung 21 hat Abmessungen, die ausreichen, um die teilweise Einführung des Endes eines Fingers, beispielsweise eines Daumens, zu gestatten. Diese Öffnung 21 ist im Ganzen gesehen gegenüberliegend zur Mittelzone der langgestreckten Erhebung 14 angeordnet, die durch die Wand 11 getragen wird.
  • Die so geformte Scheide 4 weist ein geschlossenes Ende 40, das das spitze Ende 20 der Klinge 2 eines Messers schützt, und eine Wand 12 auf, die einerseits mit einer Öffnung 21 für den Zugang ins Innere der Scheide 4 und andererseits mit einer Ausnehmung 17 versehen ist, die eine Zugangszone zur Scheide 4 vom oberen Rand 41 der letzteren definiert.
  • Wenn man das spitze Ende 20 der Klinge von der Ausnehmung 17 der Scheide 4 einführt und wenn man diese selbe Spitze 20 in Richtung des Grundes 42 des geschlossenen Endes 40 der Scheide bringt, kommt man an einen ersten Anschlagpunkt, wo diese Spitze der Klinge den unteren Rand 43 der Scheide 4 berührt.
  • In dieser Position stützt sich die Klinge 20 mit einer ihrer Flächen gegen die Erhebung 14 ab, die in der Wand 11 der Scheide 4 eingearbeitet ist. Indem eine Rotationsbewegung dieser Klinge 20 um einen Schwenkpunkt durchgeführt wird, der in der Nähe des spitzen Endes der Klinge 2 angeordnet ist, bringt man die Schneide dieser letzteren in Kontakt mit dem unteren Rand 43 der Scheide 4. Entsprechend der Länge und der Form der Klinge 2 ist diese Bewegung eventuell mit einem Zurückziehen der Klinge 2 aus der Scheide 4 derart begleitet, dass der Umfang 41 des offenen Endes der Scheide sich gegen die Verbindungs zone zwischen der Klinge 2 und dem Messerring 10 abstützt.
  • Wenn die Klinge in der Scheide 4 in Stellung ist, drückt die Erhebung 18, die auf der Wand 12 der Scheide ausgebildet ist, auf die Klinge 2. Diese letztere findet sich somit zwischen der ovalen Erhebung 18 auf der einen Seite und der langgestreckten Erhebung 14 der anderen Seite gehalten. Diese zwei Erhebungen sind nicht gegenüber angeordnet, sondern beliebig und haben unterschiedliche Abmessungen, man erhält so eine Klemmwirkung der Klinge 2 aufgrund der von den Erhebungen auf diese letztere ausgeübten Kräfte entsprechend im Ganzen gesehen parallele und entgegengesetzte Richtungen.
  • Diese Klemmkräfte sind ausreichend, um die Klinge 2 in der Scheide 4 und das Messer in Position zu halten, ohne dass es aus der Scheide 4 gleitet, wenn letztere mit dem Griff nach unten aufgehängt wird. Diese Kräfte sind gleichfalls ausreichend schwach, damit man leicht die Klinge heben kann, um sie aus der Scheide über die Ausnehmung 17 entsprechend einer im Wesentlichen umgekehrten Handhabung zu der zuvor beschriebenen herausziehen kann.
  • Die ovale Öffnung 21 erlaubt dem potentiellen Käufer aufgrund des Gefühls beim Anfassen der Klinge 2 einerseits die Qualität der Schärfe der Schneide und andererseits visuell und taktil die Qualität der Klinge 2 des Messers zu überprüfen.
  • Um jedes Herausziehen, durch Zufall oder nicht, des Messers aus der Klinge zu vermeiden und vor dem Kauf, hüllt eine abziehbare Folie aus Kunststoff das Messer in seiner Stellung in der Scheide 4 und die Scheide 4 im Bereich einer Zone ein, die sich zwischen einem Teil der Ausnehmung 17 und dem Beginn des Griffs des Messers erstreckt. Diese Folie ist bei der ersten Benutzung des Messers leicht trennbar.
  • Eine solche Anordnung 1 bietet dem Verbraucher einen wiederverwendbaren Schutz. Letzterer kann die Verpackung wieder verwenden, um das Messer in vertikaler Stellung aufzuhängen oder um nur die Scheide 4 zum Schutz der Klinge zu behalten, wenn das Messer flach, beispielsweise in einer Schublade, ausgerichtet ist.
  • Um dies zu tun, reicht es, die Brücken 9 zu brechen und nur die Scheide 4 zu behalten, nachdem das Element 3 weggeworfen ist.
  • Eine solche Vorrichtung ist leicht ohne Gefahr der Verschlechterung ihrer Schutzqualitäten wiederverwendbar und bietet eine Transparenz, die eine Ansicht auf die Klinge 2 erlaubt. Ein einziger Vorgang ermöglicht beispielsweise durch Formguss, eine Vorrichtung zum Schutz und zum Aufhängen eines Messers herzustellen.
  • Die Vorrichtung weist Formen und Abmessungen auf, die es gestatten, eine große Vielzahl von Messerklingen oder anderen schneidenden Werkzeugen aufzunehmen.
  • In einer anderen Ausführungsform kann man ein Aufhängeelement in unterschiedlicher Form und unterschiedlicher Abmessung erhalten und an einer anderen Stelle als das geschlossene Ende 40, beispielsweise an einem der Ränder der Scheide, positionieren.
  • Gleichfalls können die Anzahl und die Form der Brücken 9 unterschiedlich sein.
  • In einer anderen Ausführungsform umfasst die Scheide 4 eine Ausnehmung mit anderer Form und anderer Abmessung, wie auch eine unterschiedliche Form und eine unterschiedliche Zahl der Öffnung 21.
  • Die Erhebungen 14, 18, die die Klemmung der Klinge 2 erlauben, können gleichfalls mit unterschiedlichen Formen und unterschiedlichen Anzahlen vorgesehen sein.
  • In einer anderen Ausführungsform kann eine solche Scheide aus anderen Materialien hergestellt sein, beispielsweise aus einem nicht transparenten Kunststoff.

Claims (10)

  1. Anordnung (1) zum Aufhängen und Schützen eines Handwerkzeuges zum Schneiden, ein Element (3) zum Hängen an eine Vorrichtung zur Darbietung und zur Lagerung und eine Scheide (4) zum Schutz der Klinge (2) des Werkzeugs umfassend, wobei das Hängeelement (3) aus einem Material mit der Scheide (4) hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Hängeelement (3) mit der Scheide (4) über mindestens zwei trennbare Brücken (9) verbunden ist, die auf dem Rand des geschlossenen Endes (40) der Scheide (4) verteilt sind.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheide (4) mindestens ein Element (14, 18) zur zeitweisen Festlegung der Klinge (2) in Stellung in der Scheide (4) umfasst.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie Festlegungselemente umfasst, die von mindestens zwei auf den Innenflächen (11a, 12a) der zwei Wände (11, 12) der Scheide eingearbeiteten Erhebungen (14, 18) gebildet sind.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (14, 18) versetzt angeordnet sind und auf jeder der Innenwände (11a, 12a) der Scheide (4) entsprechend entgegengesetzten Richtungen orientiert sind.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Erhebungen ein in Bezug auf die Längsachse (X-X') der Scheide (4) in Richtung des Endes (40) der Scheide geneigter Steg (14) ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine (18) der Erhebungen in der Nähe eines Randes (120) einer der Wände (12) der Scheide (4) angeordnet ist und entsprechend einer im Wesentlichen orthogonal zur Längsachse (X-X') der Scheide liegenden Richtung (D2) orientiert ist.
  7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheide (4) mindestens ein in einer (12) ihrer Seitenwände eingearbeitetes Loch (21) aufweist, das geeignet ist, den Zugang zur Klinge (2) des Werkzeuges zu gestatten.
  8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheide (4) mindestens einen bogenförmigen Ausschnitt (17) aufweist, der in einer ihrer Seitenwände eingearbeitet ist und geeignet ist, die Klinge (2) des Werkzeugs bei ihrer Einführung und/oder ihrem Herausziehen aus der Scheibe (4) zu führen.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine entfernbare Kunststofffolie das offene Ende (41) der Scheide (4) umgibt, wenn letztere die Klinge (2) des Werkzeuges vor einer ersten Benutzung schützt.
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1) aus einem steifen und transparenten Material hergestellt ist.
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FR2845667A1 (fr) 2004-04-16
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