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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum Aufhängen und
Schützen
eines Handwerkzeuges zum Schneiden und insbesondere eine Anordnung
zum Aufhängen
und Schützen
einer Schneide eines Messers an einem Verkaufsstand.
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Man
kennt beispielsweise aus der FR-A-2 731 170 Anordnungen, die aus
einer Platte bestehen, die mit Halteschlaufen für einen Griff eines Messers versehen
sind, dessen Klinge in eine Scheide eingeführt ist. Diese Platte besitzt
eine Öffnung
zum Aufhängen
an einem Verkaufsstand.
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Man
kennt gleichfalls aus der FR-2 595 329 ein Etui in Form einer Platte,
von dem ein Teil eine Scheide für
bestimmte Bereiche eines Messers bildet und ein anderes Teil ein
Anhängeelement
trägt.
Dieses Anhängeelement
kommt aus einem Material mit der Scheide und ist dank einer Schwächungslinie trennbar.
Ein solches Etui schützt
nicht die gesamte Klinge und insbesondere die Spitze. Außerdem erstreckt
sich diese Schwächungslinie über die
gesamte Breite des Etuis und kann in bestimmten Fällen mehrere
Faltbewegungen benötigen,
bevor sie bricht. Eine solche Schwächungslinie ist notwendigerweise
geradlinig. Sie kann nicht an alle Formen der Scheide angepasst
sein, insbesondere an ein abgerundetes Ende einer Scheide, in dem
die Spitze des Messers angeordnet ist.
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Solche
Vorrichtungen sind platzaufwendig und benötigen bei der Herstellung des
Produktes zwei Schritte, nämlich
die Einführung
der Klinge in die Scheide und dann die Instellungbringung des Messers
an der Platte. Diese Vorrichtungen weisen gleichfalls als Nachteil
auf, dass sie eine zerbrechliche Verbindung zwischen der Aufhängeplatte und/oder
der Teilscheide und dem Griff des Messers bieten, wobei dieser letztere
mehr oder weniger gut an der Platte in Position gehalten wird, woher
die Gefahr eines Absturzes herrührt.
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Ein
anderer Nachteil betrifft das Gleiten der Klinge aus der Scheide,
wenn das Messer von der Aufhängeplatte
getrennt wird. Somit besteht die Gefahr von Verletzungen in der
Haushaltsumgebung, wenn man das Messer greifen will, beispielsweise
in einer Schublade unter anderen Kücheninstrumenten. Außerdem neigt
die nicht mehr geschützte
Klinge zu einer Abnutzung und/oder zum schnellen Stumpfwerden.
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Es
sind diese Nachteile, die insbesondere die Erfindung vermeiden will,
indem eine Anordnung zum Aufhängen
und zum Schutz eines Handwerkzeuges vorgeschlagen wird, die einfach,
Platz sparend, wieder verwendbar ist und wirksam den Benutzer und
die Klinge des Werk zeuges schützt.
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Zu
diesem Zweck hat die Erfindung eine Anordnung zum Aufhängen und
zum Schutz eines schneidenden Handwerkzeuges zum Gegenstand, die
ein Element zum Aufhängen
an eine Darbietungs- oder Lagerungsvorrichtung und eine Scheide
zum Schutz der Klinge des Werkzeuges umfasst, wobei das Aufhängelement
aus einem Material mit der Scheide hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass
das Aufhängeelement
mit der Scheide über mindestens
zwei trennbare Brücken
verbunden ist, die auf dem Rand des geschlossenen Endes der Scheide
verteilt sind.
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Dank
der Erfindung wird eine Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz der Klinge
eines Messers hergestellt, die wenig platzaufwendig ist und deren
Scheide leicht wieder verwendbar ist, dank der Möglichkeit, das Aufhängeelement
von der Scheide leicht zu trennen, um nur letztere zu verwenden.
Da das Aufhängeelement
aus demselben Material mit der Scheide hergestellt ist, verändert die
wiederholte Aufhängung
dieser Anordnung an einer Verkaufs- oder Lagervorrichtung in keiner
Weise die Qualität der
Verbindung zwischen dem Aufhängeelement
und der Scheide und somit die Positions-Beibehaltung des Messers in der Vorrichtung.
Diese Anordnung wird einfach in einem einzigen Fabrikationsschritt hergestellt
dank des Aspektes des "Mono-Materials". Das Aufhängeelement
kann mit der Scheide in einer beliebigen Zone der Scheide verbunden
sein, am Ende oder an einer Seite der selben, abhängig von der
Geometrie der Scheide.
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Nach
vorteilhaften, aber nicht obligatorischen Aspekten der Erfindung
umfasst die Anordnung zum Aufhängen
und zum Schutz eines oder mehrere der folgenden Merk male:
- – Die
Scheide umfasst mindestens ein Element zur zeitweisen Positionsfestlegung
der Klinge in der Scheide. Vorteilhafterweise sind die Festlegungs- oder Blockierelemente
aus mindestens zwei Erhebungen gebildet, die auf den Innenflächen der
zwei Wände
der Scheide eingearbeitet sind. Diese Erhebungen können beliebig
angeordnet sein und entsprechend entgegengesetzten Richtungen auf
jeder Innenwand der Scheide orientiert sein.
- – Eine
der Erhebungen ist ein in Bezug auf die Längsachse der Scheide in Richtung
des Endes der Scheide geneigter Steg. Eine der Erhebungen ist in
der Nähe
eines Randes einer der Wände
der Scheide angeordnet und entsprechend einer im Ganzen gesehen
orthogonal zur Längsachse
der Scheide liegenden Richtung orientiert.
- – Die
Scheide umfasst mindestens ein in einer ihrer Seitenwände eingearbeitetes
Loch, das geeignet ist, um den Zugang zur Klinge des Werkzeuges
zu gestatten.
- – Die
Scheide umfasst mindestens eine Ausnehmung, die in einer ihrer Seitenwände eingearbeitet
ist und geeignet ist, um die Klinge des Werkzeuges bei ihrer Einführung in
und/oder ihrer Entnahme aus der Scheide zu führen.
- – Eine
entfernbare Kunststofffolie umgibt das offene Ende der Scheide,
wenn diese letztere die Klinge des Werkzeugs vor einer ersten Benutzung schützt.
- – Die
Anordnung zur Aufhängung
und zum Schutz ist aus einem steifen und transparenten Material hergestellt.
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Die
Erfindung wird besser verstanden und andere Vorteile derselben werden
klarer in der folgenden Be schreibung eines Ausführungsbeispiels der Anordnung
zur Aufhängung
und zum Schutz eines schneidenden Handwerkzeuges erscheinen, die einzig
unter Beispielgesichtspunkten angegeben ist und Bezug nimmt auf
die beigefügten
Zeichnungen, in denen:
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die 1 eine
Aufsicht einer Anordnung zum Aufhängen und zum Schutz entsprechend
der Erfindung mit einem Messer in Stellung ist, so wie sie beim
Verkauf an einem Präsentationsstand
angeboten wird,
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die 2 eine
Seitenansicht der in der vorhergehenden Figur dargestellten Anordnung
mit einem teilweise geschnittenen Ende ist, wobei die Sicherheitsfolie
entfernt ist,
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die 3 eine
Aufsicht analog zu der 1 der Anordnung der 1 ohne
Messer ist,
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die 4 eine
Ansicht analog zur 3 ist, wobei das Anhängeelement
von dem Ende der Scheide abgetrennt ist,
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die 5 ein
Längsschnitt
entsprechend der Schnittlinie V-V der 2 ist, wobei
das Messer weggelassen ist und
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die 6 ein
Längsschnitt
entsprechend der Schnittlinie VI-VI der 2 ist, wobei
das Messer weggelassen ist.
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Eine
Anordnung 1 zur Aufhängung
und zum Schutz der Klinge 2 eines Messers entsprechend
der Erfindung umfasst ein Anhängeelement 3,
das am geschlossenen Ende 40 einer Scheide 4 angeordnet ist,
dessen Form angepasst ist, um die Klinge 2 einzuhüllen.
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Die
Teile 3 und 4 sind aus einem selben steifen und
transparenten Material hergestellt, beispielsweise aus Kristallpolystyren.
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Das
Aufhängeelement 3 ist
ein flaches Teil geringer Dicke. Dieses Element 3 hat im
Ganzen gesehen eine Dreieckform, von der eine Spitze durch einen
U-förmigen
Einschnitt 5 ersetzt ist. Das Anhängeelement 3 weist
gleichfalls einen Rand 6 auf, der dem Einschnitt 5 gegenüberliegt
und leicht konvex ist und in dessen Nähe ein in der Mitte gelegenes
Loch 8 vorhanden ist.
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An
dem Einschnitt 5 ist der Rand 7 des Elementes 3 mit
drei Brücken 9 mit
sehr viel geringerer Dicke als die des Aufhängeelementes 3 und
somit zu der des Einschnittes 5 versehen. Diese Brücken 9 sind
verteilt, wobei eine in der Mittelposition am Grund der Krümmung des
Einschnittes 5 und die zwei anderen an jedem Ende der Arme
des U's des letzteren
angeordnet sind. Diese Brücken 9 in
einer im Ganzen gesehen rechteckigen Form bzw. Quaderform erstrecken
sich in Richtung des offenen Bereiches des Einschnittes und sind
im Ganzen gesehen koplanar zu einer der Seiten des Aufhängeelementes 3.
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Die
Scheide 4 ist ein im Ganzen gesehen flaches Teil mit geringer
Dicke und hohl. Die Scheide 4 weist ein abgerundetes und
geschlossenes Ende 40 entsprechend dem Teil der Scheide
auf, das dazu dient, die Spitze 20 der Klinge 2 abzudecken.
Das entgegengesetzte Ende der Scheide ist offen und weist einen
in Bezug auf eine Längsachse
X-X' der Scheide
geneigten Umfang 41 auf. Der Umfang 41 hat in
Bezug auf die Achse X-X' die
gleiche Neigung, wie die der Verbindungszone der Klinge 2 mit
dem Messerring 10.
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Das
geschlossene Ende 40 der Scheide 4 hat eine Außenform
komplementär
zur Geometrie des Einschnittes 5. Vor dem Kauf des Messers
wird dieses Ende 40 durch den Einschnitt 5 des
Aufhängelementes 3 in
Stellung gehalten und zwar durch die Brücken 9, die die zwei
Teile 3 und 4 verbinden. Diese Brücken sind
auf dem Ende 40 der Scheide an Punkten mit halber Dicke
der letzteren und an Punkten der Verbindungslinie der zwei Wände 11 und 12, die
die Scheide 4 bilden, befestigt.
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Diese
Wände 11 und 12 sind
nicht identisch. Die Wand 11 ist in der 5 dargestellt.
Sie umfasst einen oberen Randbereich 13, der in Richtung
des Inneren der Scheide von dem geschlossenen Ende 40 her
gekrümmt
ist und sieh in Richtung des Umfanges 41 des offenen Endes
erstreckt. Dieser gekrümmte Bereich
erstreckt sich über
ein Drittel bis zur Hälfte der
Gesamtlänge
der Scheide 4. Die Wand 11 weist außerhalb
des Bereichs, an dem der Rand 13 gekrümmt ist, eine geringere Höhe auf als
die in der Zone, in der dieser gekrümmt ist.
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Diese
Wand 11 trägt
auf ihrer in das Innere der Scheide gerichteten Innenfläche 11a eine
Erhebung 14 von länglicher
Form und von einem im Ganzen gesehen quaderförmigen Querschnitt. Sie bildet einen
in Bezug auf die Achse X-X' der
Scheide in Richtung des Endes 40 geneigten Steg. Diese
geneigte Erhebung 14 erstreckt sich zwischen dem unteren
Rand 15 und dem oberen Rand 13 der Wand 11 auf
ungefähr
der Hälfte
der Gesamtlänge
der letzteren. Diese Erhebung 40 erstreckt sich in Richtung des
Inneren der Scheide 4.
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Die
Wand 12, gegenüberliegend
zur Wand 11 und in der 6 zu sehen,
weist eine gleiche Form auf wie die Wand 11 in der Nähe seines
mit dem Ende 40 verbundenen Endes. Tatsächlich ist in diesem Bereich
der Rand 16 der Wand 12 in Richtung des Inneren
der Scheide 4 gekrümmt,
derart, dass er sich perfekt mit dem Rand 13 der Wand 11 verbindet,
wodurch so das geschlossene Ende der Scheide 4 gebildet
wird, das die Spitze 20 der Klinge 2 schützt.
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Der
Rand 16 dieser Wand 12 besitzt eine Ausnehmung 17,
die einen abgerundeten Boden oder Grund 170 und zwei ungleiche
Ränder 171 und 172 aufweist.
Ein Rand 171 geringer Länge
ist in der Nähe
des geneigten Randes 120 der Wand 12, die Bestandteil
des Umfanges 41 des offenen Endes der Scheide ist und entsprechend
einer Richtung D1 orientiert ist, die im
Ganzen gesehen senkrecht zur Längsachse
X-X' der Scheide
ist.
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Der
andere Rand 172 der Ausnehmung 17 verbindet mit
einer konstanten und relativ geringen Schräge den Grund 170 der
Ausnehmung 17 mit dem Rand 16 der Wand 12.
Die Länge
dieses Randes 172 ist sehr viel größer als die Länge des
anderen Randes 171 der Ausnehmung 17.
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Diese
Wand 12 weist gleichfalls auf ihrer Innenfläche 12a und
in der Nähe
des Randes 120 eine Erhebung 18 mit im Ganzen
gesehen ovaler Form auf, deren größere Achse entsprechend einer
Richtung D2 im Wesentlichen senkrecht zur
Längsachse X-X' der Scheide angeordnet
ist. Diese Erhebung 18 ist durch Prägen der Wand 12 gebildet,
wobei die Außenseite
der letzteren eine Vertiefung 19 in ovaler Form analog
zur Erhebung 18 aufweist.
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Diese
selbe Wand 12 besitzt eine Öffnung 21 in ovaler
Form, deren größere Abmessung
im Wesentlichen entsprechend einer Richtung parallel zum Rand 172 der
Ausnehmung 17 orientiert ist. Diese ovale Öffnung 21 ist
in der Nähe
des Randes 22 der Wand 12 in der Zone angeordnet,
in der diese mit der anderen Wand 11 den Anfang des geschlossenen Endes 40 der
Scheide bildet. Diese Öffnung 21 hat Abmessungen,
die ausreichen, um die teilweise Einführung des Endes eines Fingers,
beispielsweise eines Daumens, zu gestatten. Diese Öffnung 21 ist
im Ganzen gesehen gegenüberliegend
zur Mittelzone der langgestreckten Erhebung 14 angeordnet,
die durch die Wand 11 getragen wird.
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Die
so geformte Scheide 4 weist ein geschlossenes Ende 40,
das das spitze Ende 20 der Klinge 2 eines Messers
schützt,
und eine Wand 12 auf, die einerseits mit einer Öffnung 21 für den Zugang
ins Innere der Scheide 4 und andererseits mit einer Ausnehmung 17 versehen
ist, die eine Zugangszone zur Scheide 4 vom oberen Rand 41 der letzteren
definiert.
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Wenn
man das spitze Ende 20 der Klinge von der Ausnehmung 17 der
Scheide 4 einführt
und wenn man diese selbe Spitze 20 in Richtung des Grundes 42 des
geschlossenen Endes 40 der Scheide bringt, kommt man an
einen ersten Anschlagpunkt, wo diese Spitze der Klinge den unteren
Rand 43 der Scheide 4 berührt.
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In
dieser Position stützt
sich die Klinge 20 mit einer ihrer Flächen gegen die Erhebung 14 ab,
die in der Wand 11 der Scheide 4 eingearbeitet
ist. Indem eine Rotationsbewegung dieser Klinge 20 um einen Schwenkpunkt
durchgeführt
wird, der in der Nähe des
spitzen Endes der Klinge 2 angeordnet ist, bringt man die
Schneide dieser letzteren in Kontakt mit dem unteren Rand 43 der
Scheide 4. Entsprechend der Länge und der Form der Klinge 2 ist
diese Bewegung eventuell mit einem Zurückziehen der Klinge 2 aus der
Scheide 4 derart begleitet, dass der Umfang 41 des
offenen Endes der Scheide sich gegen die Verbindungs zone zwischen
der Klinge 2 und dem Messerring 10 abstützt.
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Wenn
die Klinge in der Scheide 4 in Stellung ist, drückt die
Erhebung 18, die auf der Wand 12 der Scheide ausgebildet
ist, auf die Klinge 2. Diese letztere findet sich somit
zwischen der ovalen Erhebung 18 auf der einen Seite und
der langgestreckten Erhebung 14 der anderen Seite gehalten.
Diese zwei Erhebungen sind nicht gegenüber angeordnet, sondern beliebig
und haben unterschiedliche Abmessungen, man erhält so eine Klemmwirkung der
Klinge 2 aufgrund der von den Erhebungen auf diese letztere ausgeübten Kräfte entsprechend
im Ganzen gesehen parallele und entgegengesetzte Richtungen.
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Diese
Klemmkräfte
sind ausreichend, um die Klinge 2 in der Scheide 4 und
das Messer in Position zu halten, ohne dass es aus der Scheide 4 gleitet, wenn
letztere mit dem Griff nach unten aufgehängt wird. Diese Kräfte sind
gleichfalls ausreichend schwach, damit man leicht die Klinge heben
kann, um sie aus der Scheide über
die Ausnehmung 17 entsprechend einer im Wesentlichen umgekehrten Handhabung
zu der zuvor beschriebenen herausziehen kann.
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Die
ovale Öffnung 21 erlaubt
dem potentiellen Käufer
aufgrund des Gefühls
beim Anfassen der Klinge 2 einerseits die Qualität der Schärfe der Schneide
und andererseits visuell und taktil die Qualität der Klinge 2 des
Messers zu überprüfen.
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Um
jedes Herausziehen, durch Zufall oder nicht, des Messers aus der
Klinge zu vermeiden und vor dem Kauf, hüllt eine abziehbare Folie aus
Kunststoff das Messer in seiner Stellung in der Scheide 4 und
die Scheide 4 im Bereich einer Zone ein, die sich zwischen
einem Teil der Ausnehmung 17 und dem Beginn des Griffs
des Messers erstreckt. Diese Folie ist bei der ersten Benutzung
des Messers leicht trennbar.
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Eine
solche Anordnung 1 bietet dem Verbraucher einen wiederverwendbaren
Schutz. Letzterer kann die Verpackung wieder verwenden, um das Messer
in vertikaler Stellung aufzuhängen
oder um nur die Scheide 4 zum Schutz der Klinge zu behalten, wenn
das Messer flach, beispielsweise in einer Schublade, ausgerichtet
ist.
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Um
dies zu tun, reicht es, die Brücken 9 zu brechen
und nur die Scheide 4 zu behalten, nachdem das Element 3 weggeworfen
ist.
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Eine
solche Vorrichtung ist leicht ohne Gefahr der Verschlechterung ihrer
Schutzqualitäten
wiederverwendbar und bietet eine Transparenz, die eine Ansicht auf
die Klinge 2 erlaubt. Ein einziger Vorgang ermöglicht beispielsweise
durch Formguss, eine Vorrichtung zum Schutz und zum Aufhängen eines
Messers herzustellen.
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Die
Vorrichtung weist Formen und Abmessungen auf, die es gestatten,
eine große
Vielzahl von Messerklingen oder anderen schneidenden Werkzeugen
aufzunehmen.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann man ein Aufhängeelement
in unterschiedlicher Form und unterschiedlicher Abmessung erhalten
und an einer anderen Stelle als das geschlossene Ende 40,
beispielsweise an einem der Ränder
der Scheide, positionieren.
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Gleichfalls
können
die Anzahl und die Form der Brücken 9 unterschiedlich
sein.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfasst die Scheide 4 eine Ausnehmung mit anderer Form und
anderer Abmessung, wie auch eine unterschiedliche Form und eine
unterschiedliche Zahl der Öffnung 21.
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Die
Erhebungen 14, 18, die die Klemmung der Klinge 2 erlauben,
können
gleichfalls mit unterschiedlichen Formen und unterschiedlichen Anzahlen
vorgesehen sein.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann eine solche Scheide aus anderen Materialien hergestellt sein,
beispielsweise aus einem nicht transparenten Kunststoff.