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DE60006312T2 - Wiederverwendbare Packung für Kreissäge oder andere Verkaufsartikel - Google Patents

Wiederverwendbare Packung für Kreissäge oder andere Verkaufsartikel Download PDF

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DE60006312T2
DE60006312T2 DE2000606312 DE60006312T DE60006312T2 DE 60006312 T2 DE60006312 T2 DE 60006312T2 DE 2000606312 DE2000606312 DE 2000606312 DE 60006312 T DE60006312 T DE 60006312T DE 60006312 T2 DE60006312 T2 DE 60006312T2
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Daniel G. Findle
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Dennis L. Chyba
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Black and Decker Inc
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Black and Decker Inc
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    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D85/58Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for ball bearings, washers, buttons or like spherical or disc-shaped articles
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y02W30/80Packaging reuse or recycling, e.g. of multilayer packaging

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Warenauslageverpackungen für kreisförmige Schneidblätter, ähnliche scheibenartige Produkte oder andere zur Schau zu stellende Gegenstände. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf solche Verpackungen, die dazu bestimmt sind, für das Aufbewahren oder Haltern des Blattes oder des anderen Gegenstands wiederverwendet zu werden, nachdem es durch den Benutzer anfangs geöffnet wurde.
  • Die vorliegende Anmeldung bezieht sich auf die US-Patentanmeldungsbekanntmachung Nr. 6,152,299 mit dem Titel "Wiederverwendbare Warenauslageverpackung für Schaftwerkzeug oder einen anderen zur Schau stellbaren Gegenstand", eingereicht am 3. Mai 1999.
  • In der Vergangenheit sind verschiedene Verpackungsvorrichtungen und Verpackungsanordnungen für kreisförmige Schneidblätter oder andere ähnliche zur Schau stellbare Gegenstände zur Verfügung gestellt worden. Solche früheren Verpackungen schließen Hüllenverpackungen, Blister-Verpackungen, Schrumpf-Umwicklungsverpakkungen, auf Karten angebrachte Verpackungen sowie andere ähnliche Anordnungen ein. Diese Verpackungen haben sich häufig als schwierig zu öffnen erwiesen, ohne die Verpackung zu zerstören oder schwer zu beschädigen und somit die Verpackung für das Aufbewahren oder das Transportieren durch den Benutzer nach dem Öffnen unbrauchbar zu machen. Solche Verpackungen sind auch teuer und abfallintensiv gewesen und waren oft aus Materialien zusammengesetzt, die schwierig oder überhaupt nicht wiederzuverwenden waren. Ferner haben viele solcher früheren Verpackungen es nicht gestattet, dass der Betrachter bequem das zur Schau gestellte Produkt sehen, fühlen und bewerten kann. Darüber hinaus waren solche früheren Verpackungen für nur einen zur Schau gestellten Gegenstand ausgestaltet und erforderten somit verschiedene Auslageverpackungen für jeden einer Anzahl von verschiedenen zur Schau gestellten Gegenständen, obwohl solche Auslagegegenstände sich einander sehr ähnlich waren.
  • US-Patent Nr. 5,713,463 offenbart eine wiederverwendbare Verpackung für das Zurschaustellen, Haltern und Aufbewahren eines zur Schau stellbaren Gegenstands, wie zum Beispiel eine Speicherplatte für elektronische Daten (CD).
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein zur Schau stellbarer Gegenstand zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung zum Zurschaustellen, Haltern und Aufbewahren des Gegenstands zur Verfügung gestellt, der eine Mittelöffnung und mindestens eine Oberflächenunregelmäßigkeit aufweist, wobei die Verpackung einen vorderen Körperbereich und einen hinteren Körperbereich hat, von denen jeder innere und äußere Seiten aufweist und die scharnierartig miteinander verbunden sind, um sie wahlweise zwischen einer vollständig geschlossenen Stellung mit ihren jeweiligen Innenseiten im Wesentlichen flächig aneinander anliegend und einer vollständig geöffneten Stellung mit ihren inneren Flächen getrennt und im Wesentlichen koplanar zu falten, wobei der vordere Körperbereich mindestens teilweise durchsichtig ist, um einen Betrachter das Betrachten des Gegenstands dadurch zu ermöglichen und wobei in den vorderen und hinteren Körperbereichen komplementäre Verschlussbereiche ausgebildet sind, die in greifender und lösbarer Beziehung in gegenseitigen Eingriff miteinander und durch die Mittelöffnung des Gegenstands in Eingriff bringbar sind, wenn die vorderen und hinteren Körperbereiche mit dem Gegenstand zwischen ihnen angeordnet in die geschlossene Stellung gefaltet sind, um die vorderen und hinteren Körperbereiche in der geschlossenen Stellung lösbar zu befestigen, wobei mindestens einer der vorderen und hinteren Körperbereiche einen von ihm vorstehenden und in Eingriff mit der Oberflächenunregel mäßigkeit des Gegenstands bringbaren Drehverhinderungsvorsprung hat, um im Wesentlichen eine Drehung des Gegenstands um seine Mittelöffnung zu verhindern, wenn sich die vorderen und hinteren Körperbereiche mit dem Gegenstand zwischen ihnen befindlich in der geschlossenen Stellung befinden. Vorzugsweise weist der andere Körperabschnitt einen zweiten Drehverhinderungsvorsprung auf, der bezüglich der Verschlussbereiche an einer anderen Stelle angeordnet ist, so dass die Verpackung verwendet werden kann, um mindestens zwei verschiedene, jedoch ähnliche, Gegenstände zur Schau zu stellen, zu haltern und aufzubewahren.
  • In einer bevorzugten Form der vorliegenden Erfindung weisen die vorderen und hinteren Körperbereiche jeweils einen Kopfbereich und einen davon herabhängenden dreieckförmigen Haltebereich auf, wobei die vorderen und hinteren Kopfbereiche und die vorderen und hinteren dreieckförmigen Haltebereiche jeweils im Allgemeinen komplementär in Größe und Form und miteinander in Eingriff bringbar sind, wenn sich die Körperbereiche in der geschlossenen Stellung befinden. Die vorderen und hinteren Körperbereiche weisen jeweils schalenförmige oder mit Aussparungen versehene "Halbschalen"-Bereiche auf, die lösbar und ineinander einsetzbar sind, wenn sich die Verpackung in ihrer geschlossenen Stellung befindet. Vorzugsweise weist der hintere Kopfbereich auch einen zweiten hinteren, darin ausgebildeten, jedoch sich im Allgemeinen nach vorn öffnenden (entgegengesetzt zu dem vorderen schalenförmigen Bereich) schalenförmigen Bereich auf, wenn sich die vorderen und hinteren Körperbereiche in der geschlossenen Stellung befinden, wobei der zweite hintere schalenförmige Bereich allgemein von dem ersten hinteren schalenförmigen Bereich umgeben wird. Da die offene Seite des zweiten hinteren schalenförmigen Bereichs in Richtung auf die offene Seite des vorderen schalenförmigen Bereichs zeigt, bilden sie einen flachen Hohlraum dazwischen, in welchem zum Beispiel Auslagekarten, Diebstahlverhinderungseinrichtungen oder kleine Zubehörteile untergebracht oder aufbewahrt werden können.
  • Vorzugsweise weisen die Verschlussbereiche einen Verschlussstift an einem der vorderen oder hinteren Körperbereiche und eine Verschlussaussparung an dem anderen der vorderen oder hinteren Körperbereiche auf, wobei der Stift und die Aussparung klemmend und lösbar durch die Mittelöffnung des zur Schau zu stellenden Gegenstands miteinander in Eingriff bringbar sind, wenn sich die Verpackung in ihrer geschlossenen Stellung befindet und es somit dem Benutzer erlaubt wird, die Verpackung nach ihrem anfänglichen Öffnen wiederholt zu öffnen und zu schließen. Die vorderen und hinteren Körperbereiche sind anfänglich aneinander befestigt (wie zum Beispiel durch Ultraschallschweißen), um sie in ihrer geschlossenen Stellung zu sichern, wobei der zu Schau gestellte Gegenstand dazwischen sichtbar ist. Diese anfängliche Befestigung ist aufbrechbar und leicht durch den Benutzer aufbrechbar, um es zu erlauben, dass die vorderen und hinteren Körperbereiche für das erstmalige Herausnehmen des zur Schau gestellten Gegenstands voneinander weg gefaltet werden. Nach einem solchen erstmaligen Öffnen und Herausnehmen sind die vorher beschriebenen Verschlussbereiche in und durch die Mittelöffnung des Gegenstands klemmend und lösbar ineinander einsetzbar, um zu erlauben, dass die vorderen und hinteren Körperabschnitte wiederholt und lösbar in ihrer geschlossenen Stellung befestigt werden können, nachdem die aufbrechbare Anfangsbefestigun aufgebrochen wurde.
  • Weiterhin ist in der bevorzugten Form der vorliegenden Erfindung mindestens ein Aufhängeloch durch jeden der vorderen und hinteren Körperbereiche vorgesehen, wobei die Aufhängelöcher miteinander fluchten, wenn sich die Verpackung in ihrer geschlossenen Stellung befindet, um sie an einem Stift, Haken, Nagel oder an 'einem anderen äußeren vorstehenden Element aufhängen zu können. Um die Haltbarkeit der wiederverwendbaren Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung zu erhöhen, sind solche Aufhängelöcher und vorzugsweise der Verschlussstift und die Verschlussaussparung durch sie umgebende Vorsprünge verstärkt.
  • Weitere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung sind aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen, in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen, zu erkennen.
  • 1 ist eine Vorderansicht einer wiederverwendbaren Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung, dargestellt in ihrer geschlossenen Stellung.
  • 2 ist eine Aufrissansicht der in 1 dargestellten wiederverwendbaren Verpackung von hinten.
  • 3 ist eine partielle Explosionsansicht des bevorzugten, wiederverwendbaren, zur Schau gestellten Gegenstands gemäß der vorliegenden Erfindung, dargestellt in ihrer offenen Stellung.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht, geschnitten im Wesentlichen entlang der Linie 4-4 von 1.
  • 5 ist eine partielle Querschnittsansicht, geschnitten im Wesentlichen entlang der Linie 5-5 von 1, welche das Eingreifen eines der Drehverhinderungsvorsprünge darstellt, der in einen Raum zwischen benachbarten Zähnen eines zur Schau gestellten Schneidblatts eingreift.
  • 5a ist eine partielle Querschnittsansicht, ähnlich der von 5, die jedoch das Eingreifen des anderen Drehverhinderungsvorsprungs mit einem Raum zwischen den Zähnen des zweiten zur Schau gestellten Schneidblatt-Gegenstands mit einem anderen Durchmesser darstellt.
  • 6 ist eine partielle Querschnittsansicht geschnitten im Wesentlichen entlang der Linie 6-6 von 5.
  • 6a ist eine partielle Querschnittsansicht ähnlich der von 6, jedoch geschnitten im Wesentlichen entlang der Linie 6a-6a von 5a.
  • 7 ist eine partielle Querschnittsansicht, geschnitten im Wesentlichen entlang der Linie 7-7 von 1.
  • 1 bis 7 erläutern und zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel gemäß der vorliegenden Erfindung, in welcher eine Warenauslageverpackung 10 zum Haltern, Aufbewahren und Zurschaustellen eines Schneidblatts 12 (oder eines sich davon unterscheidenden Schneidblatts 12a) dargestellt ist.
  • Zunächst auf 1 bis 4 Bezug nehmend, ist die wiederverwendbare Warenauslageverpackung 10 für das Zurschaustellen, Haltern und Aufbewahren eines Schneidblatts 12 mit einer Anzahl von Zähnen 14, die um seinen radialen Umfang beabstandet sind, dargestellt, wobei die Räume 16 zwischen benachbarten Paaren von Schneidzähnen 14 liegen. Die wiederverwendbare Warenauslageverpackung 10 weist einen vorderen Körperbereich 20 und einen hinteren Körperbereich 22 auf, die durch ein Scharnier 24 miteinander verbunden sind, um es den vorderen und hinteren Körperbereichen 20 und 22 zu erlauben, faltbar zwischen der in 1, 2 und 4 dargestellten geschlossenen Stellung und der in 3 dargestellten geöffneten Stellung gefaltet zu werden. Vorzugsweise sind sowohl der vordere Körperbereich 20 als auch der hintere Körperbereich 22 im Wesentlichen durchsichtig.
  • Ein Verschlussstift 26 ist in dem vorderen Körperbereich 26 gebildet, wobei eine komplementäre Verschlussaussparung 28 in dem hinteren Körperbereich 22 gebildet ist (auch in 7 sichtbar). Somit kann die Warenauslageverpackung 10, nachdem sie erstmalig geöffnet wurde, wiederholt und lösbar in ihrer geschlossenen Stellung durch ein klemmendes und lösbares Ineinandergreifen des Verschlussstifts 26 mit der Verschlussaussparung 28 befestigt werden. Vorzugsweise umgibt ein Verstärkungsvorsprung 29 den Verschlussstift 26 und ein ähnlicher Verstärkungsvorsprung 30 umgibt die Verschlussaussparung 28, um die Lebensdauer der Warenauslageverpackung 10 zu erhöhen. In dieser Hinsicht sollte bemerkt werden, dass der Verschlussstift 26 und die Verschlussaussparung 28, alternativ, anders als in den Zeichnun gen dargestellt, in dem hinteren Körperbereich 22 bzw. dem vorderen Körperbereich 20 gebildet sein können.
  • Der vordere Körperbereich 20 weist vorzugsweise einen rechteckförmigen vorderen Kopfbereich 32 und einen davon herabhängenden vorderen dreieckförmigen Körperabschnitt 36 auf. Gleichermaßen weist der hintere Körperbereich 22 vorzugsweise einen im Allgemeinen rechteckförmigen Kopfbereich 34 und einen davon herabhängenden hinteren dreieckförmigen Bereich 38 auf. Der vordere Kopfbereich 32 hat einen vorderen, darin ausgebildeten, schalenförmigen Bereich und der hintere Kopfbereich 34 hat einen ähnlichen ersten größeren hinteren schalenförmigen Bereich 42 darin ausgebildet, wobei die schalenförmigen Bereiche 40 und 42 beide in dieselbe Richtung zeigen, wenn die Warenauslageverpackung 10 sich in ihrer geschlossenen Stellung befindet, um lösbar ineinander eingesetzt werden zu können. Ein zweiter kleinerer hinterer schalenförmiger Bereich 44 ist in dem ersten hinteren schalenförmigen Bereich 42 des hinteren Kopfbereichs 34 gebildet, wobei der zweite hintere schalenförmige Bereich in eine entgegengesetzte Richtung zu der des vorderen schalenförmigen Bereichs öffnet, wenn die Warenauslageverpackung 10 sich in ihrer geschlossenen Stellung befindet, wodurch ein Hohlraum 46 dazwischen gebildet wird. Eine oder mehrere Einlegekarten, wie zum Beispiel die erste Einlegekarte 48 und die zweite Einlegekarte 50, dargestellt in 3, können in dem Hohlraum 46 untergebracht werden und Informationen über das Schneidblatt 12 oder über einen anderen zur Schau gestellten Gegenstand enthalten, die darauf aufgedruckt sind. Der Hohlraum 46 kann auch eine magnetische oder andere ähnliche Diebstahlverhinderungsvorrichtung 52 aufweisen, die zwischen der ersten Einlegekarte 48 und der zweiten Einlegekarte 50 verdeckt ist. In dem Hohlraum 46 können auch Spanndorneinsätze 54 oder anderes solches Zubehör untergebracht sein.
  • Um das Schneidblatt 12 oder den anderen zur Schau gestellten Gegenstand in seiner korrekten Ausrichtung zu halten, ist ein erster Drehverhinderungsvorsprung 56 an dem hinteren dreieckför migen Bereich 38 ausgebildet und mit einer Oberflächenunregelmäßigkeit, wie zum Beispiel mit dem Zahnzwischenraum 16 zwischen benachbarten Zähnen 14 des Schneidblatts 12 eingreifbar, wie es in 5 und 6 dargestellt ist. Das hält das Schneidblatt 12 oder den anderen zur Schau gestellten Gegenstand in einer solchen Ausrichtung, das zum Beispiel alle darauf aufgedruckten Informationen korrekt ausgerichtet sind. Wie in den 5a und 6a dargestellt, ist ein zweiter Drehverhinderungsvorsprung 58 an dem hinteren dreieckförmigen Bereich 36 ausgebildet und an einer Stelle angeordnet, die weiter von dem Verschlussstift 26 und der Verschlussaussparung 28 entfernt ist, als die des ersten Drehverhinderungsvorsprungs 56. Das erlaubt es, die Warenauslageverpackung 10 mit mindestens zwei verschiedenen Schneidblättern 12 und 12a zu verwenden. Diese ersten und zweiten Drehverhinderungsvorsprünge 56 und 58 können natürlich, anders als in den Zeichnungen dargestellt, alternativ an den vorderen bzw. hinteren dreieckförmigen Bereichen 36 und 38 gebildet sein.
  • Die vorderen und hinteren dreieckförmigen Bereiche 36 und 38 sind vorzugsweise so dimensioniert, dass mindestens eine Hälfte und vorzugsweise etwa zwei Drittel des auszulegenden Schneidblatts 12 freiliegen und von dem Betrachter klar gesehen, berührt und bewertet werden können. Die vorderen dreieckförmigen Bereiche 36 und 38 weisen vorzugsweise Versteifungsrippen 68 und 70 auf, um die Neigung der dreieckförmigen Bereiche 36 und 38 zu minimieren, sich übermäßig umzubiegen oder durchzubiegen und um die Lebensdauer der Warenauslageverpackung 10 zu erhöhen.
  • Wie leicht aus 1 bis 3 zu erkennen ist, weisen die vorderen und hinteren Körperbereiche 20 und 22 Aufhängelöcher 64 auf, die miteinander ausgefluchtet sind, wenn die Warenauslageverpackung 10 sich in ihrer geschlossenen Position befindet, und es ist somit erlaubt, die Warenauslageverpackung 10 an einem Stift, Nagel, Haken oder an einem anderen äußeren hervorstehenden Element für Auslagezwecke in einer kommerziellen Einrichtung sowie für Aufbewahrungs- und Blattidentifizierungszwecke durch den Benutzer in seiner oder ihrer eigenen Werkstatt aufzuhängen. In dieser Hinsicht sind die Aufhängelöcher 64 vorzugsweise von Aufhängelöcher-Verstärkungsvorsprüngen 66 umgeben, um die Festigkeit und Lebensdauer der Warenauslageverpackung 10 weiter zu erhöhen.
  • vorzugsweise sind die vorderen und hinteren Körperbereiche 20 und 22 anfänglich durch aufbrechbare Befestigungen 60 aneinander befestigt, die Ultraschallschweißnähte oder andere solche gut bekannten Befestigungen sind. Diese Befestigungen 60 oder das Material um sie herum sind dazu ausgestaltet, damit sie durch den Benutzer leicht aufgebrochen werden können, ohne die Verpackung 10 zu zerstören oder übermäßig zu beschädigen. Danach ist die Warenauslageverpackung 10 wiederverwendbar und kann wie vorher beschrieben wiederholt geschlossen und geöffnet werden.
  • Die vorhergehende Diskussion offenbart und beschreibt lediglich Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zum Zweck der Erläuterung. Eine Fachperson kann aus einer solchen Diskussion und aus den beigefügten Zeichnungen und Ansprüchen leicht erkennen, dass verschiedene Änderungen, Modifikationen und Variationen darin ausgeführt werden können, ohne von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, wie er in den nachfolgenden Ansprüchen definiert ist.

Claims (16)

  1. Zur Schau stellbarer Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) zum Zurschaustellen, Haltern und Aufbewahren des Gegenstands (12), der eine Mittelöffnung und mindestens eine Oberflächenunregelmäßigkeit (16) aufweist, wobei die Verpackung (10) einen vorderen Körperbereich (20) und einen hinteren Körperbereich (22) hat, von denen jeder innere und äußere Seiten aufweist und die scharnierartig miteinander verbunden sind, um sie wahlweise in eine vollständig geschlossene Stellung mit ihren jeweiligen Innenseiten im Wesentlichen flächig aneinander anliegend oder in eine vollständig geöffnete Stellung mit ihren inneren Flächen getrennt und im Wesentlichen koplanar zu falten, wobei der vordere Körperbereich (20) zumindest teilweise durchsichtig ist, um dem Betrachter das Betrachten des Gegenstands (12) zu ermöglichen, und wobei in den vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereichen komplementäre Verschlussbereiche (26, 28) ausgebildet sind, die in greifender und lösbarer Beziehung in gegenseitigen Eingriff miteinander und durch die Mittelöffnung des Gegenstands (12) in Eingriff bringbar sind, wenn die vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche mit dem Gegenstand (12) zwischen ihnen angeordnet in die geschlossene Stellung gefaltet sind, um die vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche in der geschlossenen Stellung lösbar zu befestigen, wobei mindestens einer der vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche einen von ihm vorstehenden und in Eingriff mit der Oberflächenunregelmäßigkeit (16) des Gegenstands (12) bringbaren Drehverhinderungsvorsprung (56) hat, um im Wesentlichen eine Drehung des Gegenstands (12) um seine Mittelöffnung zu verhindern, wenn sich die vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche mit dem Gegenstand (12) zwischen ihnen befindlich in der geschlossenen Stellung befinden.
  2. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach Anspruch 1, bei dem der Gegenstand (12) im Wesentlichen kreisförmig und scheibenförmig ist und die Oberflächenunregelmäßigkeit (16) sich auf zumindest einer Seite an einer Stelle im Wesentlichen benachbart zum äußeren Umfang befindet.
  3. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Gegenstand (12) ein kreisförmiges Schneidblatt (12) ist und die Oberflächenunregelmäßigkeit (16) von einem Umfangsraum (16) zwischen zwei benachbarten Zähnen (14) des Schneidblatts (12) gebildet wird.
  4. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche jeweils einen Kopfbereich (32, 34) und einen im Allgemeinen dreieckförmigen Haltebereich (36, 38) aufweisen, wobei die vorderen (32) und hinteren (34) Kopfbereiche jeweils im Allgemeinen komplementär in Größe und Form und miteinander in Eingriff bringbar sind, wenn sich die Körperbereiche (20, 22) in der geschlossenen Stellung befinden, wobei die vorderen (32) und hinteren (34) Kopfbereiche jeweils schalenförmige Bereiche (40, 42) aufweisen, die lösbar ineinander einsetzbar sind, wenn sich die vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche in der geschlossenen Stellung befinden, und wobei die vorderen (36) und die hinteren (38) Haltebereiche im Allgemeinen jeweils komplementär in Größe und Form sind und in gegenseitigem Eingriff miteinander stehen, wenn die Körperbereiche (20, 22) sich in der geschlossenen Stellung befinden, wobei die Verschlussbereiche (26, 28) einen Verschlussstift (26) an einem der Verschlussbereiche (36, 28) und eine komplementäre Verschlussaussparung (28) an dem anderen der Verschlussbereiche (36, 38) aufweisen und Verschlussstift (26) und Verschlussaussparung (28) in eingespanntem und lösbarem Eingriff miteinander stehen, um den vorderen (20) und den hinteren (22) Körperbereich in der geschlossenen Stellung lösbar fest miteinander zu verbinden, wobei die vorderen (36) und hinteren (38) dreieckförmigen Haltebereiche jeweils Versteifungsrippen (68, 70) aufweisen, die sich entlang entsprechender Seiten von einer Stelle im Allgemeinen benachbart zum jeweiligen Kopfbereich (32, 34) zu einer Stelle im Allgemeinen benachbart zu der jeweiligen Spitze des dreieckförmigen Haltebereichs (36, 38) erstrecken.
  5. Gegenstand (12) zusammen mit wiederverwendbarer Verpackung (10) gemäß Anspruch 4, bei dem der Verschlussstift (26) und die Verschlussaussparungen (28) im Allgemeinen benachbart zu den Spitzen der jeweiligen Haltebereiche (36, 38) angeordnet sind.
  6. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach Anspruch 4 oder 5, bei dem der vordere (36) und der hintere (38) Haltebereich in der geschlossenen Stellung und mit dem Gegenstand (12) zwischen ihnen weniger als die Hälfte des Gegenstands (12) bedecken.
  7. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei dem der vordere (36) und der hintere (38) Haltebereich bei mit dem Gegenstand (12) zwischen sich gehaltenem vorderem (20) und hinterem (22) Körperbereich in der geschlossenen Stellung etwa ein Drittel des Gegenstands (12) überdecken.
  8. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 7, bei dem der hintere Kopfbereich (34) einen zweiten hinteren schalenförmigen Bereich (44) aufweist, der sich nach vorn öffnet, wenn sich der vordere (20) und der hintere (22) Körperbereich in der geschlossenen Stellung befinden, wobei der zweite hintere schalenförmige Bereich (44) und der vordere schalenförmige Bereich (40) zwischen sich einen Hohlraum (46) bilden.
  9. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach Anspruch 8, ferner aufweisend eine Einlegekarte (48) und ein Diebstahlssicherungselement (52), die herausnehmbar in dem Hohlraum (46) vorgesehen sind, wenn sich der vordere (20) und der hintere (22) Körperbereich in der geschlossenen Stellung befinden.
  10. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach Anspruch 9, ferner aufweisend eine zweite Einlegekarte (50), die sich entfernbar im Hohlraum (46) befindet, wenn sich der vordere (20) und der hintere (22) Körperbereich in geschlossener Stellung befinden, so dass das Sicherheitselement (52) sich nicht sichtbar zwischen den Einlegekarten (48, 50) befindet.
  11. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei dem die Einlegekarte (48, 50) eine aufgedruckte Produktinformation über den Gegenstand (12) aufweist.
  12. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der vordere (20) und der hintere (22) Körperbereich zunächst mit dem Gegenstand (12) zwischen ihnen angeordnet aneinander angebracht sind, um sie in der geschlossenen Stellung fest zu verbinden, wobei die Verbindung aufbrechbar ist, um den vorderen (20) und den hinteren (22) Körperbereich zur wahlweisen Entfernung des Gegenstands (12) voneinander weg zu falten und wobei die Verschlussbereiche (26, 28) klemmend und lösbar ineinander positionierbar sind, um den vorderen (20) und den hinteren (22) Körperbereich in der geschlossenen Stellung lösbar fest zu verbinden, nachdem die aufbrechbare Verbindung aufgebrochen wurde.
  13. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner aufweisend mindestens ein Aufhängeloch (64), das sich sowohl durch den vorderen (20) als auch den hinteren (22) Körperbereich erstreckt, wobei die Aufhängelöcher miteinander fluchten, wenn sich die vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche in der geschlossenen Stellung befinden, um die Verpackung (10) an einem äußeren vorstehenden Element aufhängen zu können.
  14. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach Anspruch 13, bei dem jedes Aufhängeloch (64) von einem im jeweiligen Körperbereich (20, 22) geformten Verstärkungsvorsprung (66) umgeben ist.
  15. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der andere der vorderen (20) und hinteren (22) Körperbereiche einen zweiten, von ihm vorstehenden Drehverhinderungsvorsprung (58) hat, der sich an einer Stelle bezüglich den Verschlussbereichen (26, 28) befindet, die von der Stelle des ersten Drehverhinderungsvorsprungs (56) bezüglich den Verschlussbereichen (26, 28) abweicht, um in Eingriff mit einer Oberflächenunregelmäßigkeit (16) an einem anderen Gegenstand (12a) in Eingriff zu kommen, wodurch die Verpackung (10) mit mindestens zwei verschiedenen Gegenständen (12, 12a) benutzt werden kann.
  16. Gegenstand (12) zusammen mit einer wiederverwendbaren Verpackung (10) nach Anspruch 15, bei dem der zweite Drehverhinderungsvorsprung (58) sich an einer Stelle weiter entfernt von den Verschlussbereichen (26, 28) als der erste Drehverhinderungsvorsprung (56) befindet, um die Verpackung (10) austauschbar mit Gegenständen (12, 12a) unterschiedlichen Durchmessers benutzen zu können.
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