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DE602005000040T2 - Vorrichtung zum Anheben einer Motorhaube mit einem Haken als Verriegelungssystem - Google Patents

Vorrichtung zum Anheben einer Motorhaube mit einem Haken als Verriegelungssystem Download PDF

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Publication number
DE602005000040T2
DE602005000040T2 DE602005000040T DE602005000040T DE602005000040T2 DE 602005000040 T2 DE602005000040 T2 DE 602005000040T2 DE 602005000040 T DE602005000040 T DE 602005000040T DE 602005000040 T DE602005000040 T DE 602005000040T DE 602005000040 T2 DE602005000040 T2 DE 602005000040T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
axis
rotation
safety device
hook
front hood
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE602005000040T
Other languages
English (en)
Other versions
DE602005000040D1 (de
Inventor
Evrard Borg
Eric Laspesa
Jean-Paul Nadeau
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Safran Ceramics SA
Original Assignee
SNPE Materiaux Energetiques SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SNPE Materiaux Energetiques SA filed Critical SNPE Materiaux Energetiques SA
Publication of DE602005000040D1 publication Critical patent/DE602005000040D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE602005000040T2 publication Critical patent/DE602005000040T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/34Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians
    • B60R21/38Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians using means for lifting bonnets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Superstructure Of Vehicle (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

  • Das technische Gebiet der Erfindung ist das der im Fahrzeugsicherheitsbereich verwendeten Vorrichtungen zum Fußgängerschutz bei einem Frontalaufprall eines Fußgängers auf ein Kraftfahrzeug.
  • Wenn ein Fußgänger vom Frontbereich eines Kraftfahrzeugs erfasst wird, kommt üblicherweise der Kopf des Fußgängers in direkten Kontakt mit der Fronthaube des Fahrzeugs. Durch den Aufprall des Kopfes auf die Fronthaube kommt es zu Deformationen der Fronthaube. Diese Deformationen entstehen oft, bis die Fronthaube auf den Motorblock und jegliche starren Teile auftrifft, wie Stoßdämpferschächte, Wischermechanik usw. ... Die Bewegung des Kopfes des Fußgängers wird dann schlagartig von der mit dem Motorblock in Kontakt stehenden Fronthaube gestoppt und erfährt dadurch eine heftige Verlangsamung, die schwere Verletzungen des Fußgängers verursachen kann.
  • Im Stand der Technik sind Vorrichtungen bekannt, die bei einem Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem Kraftfahrzeug das Anheben der Fronthaube des Fahrzeugs um eine bestimmte Höhe ermöglichen, so dass vermieden wird, dass die Gliedmassen des Fußgängers und besonders sein Kopf beim Aufprall auf die Fronthaube durch den Motorblock gestoppt werden, der sich unmittelbar unter der Fronthaube befindet. Bei aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen wird das Anheben der Fronthaube hinten an der Fronthaube ausgeführt, das heißt, an der Seite der Windschutzscheibe, die der Seite gegenüberliegt, die im Normalbetrieb der Fronthaube zu deren Öffnen und Schließen verwendet wird, wobei die Fronthaube vorne am Kraftfahrzeug befestigt bleibt.
  • Die Patentanmeldung GB 2 373 218 beschreibt eine Vorrichtung zum Anheben der Fronthaube eines Kraftfahrzeugs bei einer Kollision. Diese Vorrichtung umfasst einen mittels eines Gasgenerators aufblasbaren Aufbau. Dieser Aufbau besteht aus einem plastisch verformbaren Material. Bei dieser Vorrichtung ist der Gasgenerator mit einem Crash-Sensor gekoppelt, wodurch, wie in vorhergehenden Anmeldungen, die Fronthaube sehr früh angehoben werden kann, das heißt, wenn das Fahrzeug den Fußgänger erfasst. In diesem Fall ist die Fronthaube bereits angehoben, wenn beispielsweise der Kopf des Fußgängers auf die Fronthaube prallt. In einer derartigen Vorrichtung ist es erforderlich, den Gasgenerator direkt unter dem aufblasbaren Aufbau anzuordnen, um ein schnelles und unmittelbares Aufblasen des Aufbaus zu erreichen. Für den Einbau einer derartigen Vorrichtung ist es daher erforderlich, unter der Fronthaube des Kraftfahrzeugs sehr viel Platz zur Verfügung zu haben. Nun ist aber Freiraum in einem Fahrzeug zunehmend rar, besonders aufgrund der Vervielfachung der Anzahl von insbesondere elektronischen Vorrichtungen. Außerdem muss diese Vorrichtung nach Gebrauch vollständig ersetzt werden.
  • Die Druckschrift US 6,439,330 beschreibt eine Vorrichtung zum Anheben der Fronthaube eines Kraftfahrzeugs. Diese Vorrichtung umfasst eine Anhebeanordnung mit einem Arm, der an seinem einen Ende an einem fest mit der Fronthaube verbundenen Haubenscharnier drehbar gelagert ist. Das zweite Ende des Arms ist fest mit einer Drehachse verbunden, die auf einer Schiene montiert ist und entlang dieser Schiene gleitfähig ist. Eine pyrotechnische Auslösevorrichtung umfasst eine Stange, deren Ende drehbar auf der Drehachse gelagert ist. Das Herausziehen der Stange unter dem Einfluss der in der Auslösevorrichtung erzeugten Gase bewirkt daher die der Schiene folgende Translation der Achse, was das Anheben der Fronthaube zur Folge hat. Die beschriebene Vorrichtung weist ferner eine Verriegelungsvorrichtung auf, die das Fixieren der Anhebeanordnung übernimmt, wenn diese in unbetätigtem Zustand ist und die dadurch das Anheben der Fronthaube verhindert.
  • Um das Anheben der Fronthaube zu erreichen, kombiniert eine Vorrichtung wie die im letztgenannten amerikanischen Patent beschriebene eine Translation und eine Rotation ihrer Anhebeanordnung. Eine derartige Kinematik erfordert daher die Verwendung eines spezifischen Bauteils, in diesem Fall einer Schiene, um die Translation des Armendes zu erreichen.
  • Die Druckschrift DE 199 57 872 offenbart ebenfalls eine Vorrichtung zum Anheben der Fronthaube eines Kraftfahrzeugs. Gemäß einer ersten Anordnung, umfasst diese Vorrichtung einen an seinen beiden Enden drehbar gelagerten Hebelarm mit einerseits der Fronthaube des Fahrzeugs an seinem ersten Ende und andererseits, an seinem zweiten Ende, einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Deformationselement. Eine pyrotechnische Auslösevorrichtung umfasst eine Kolbenstange, deren Ende im Wesentlichen in der Mitte des Hebelarms drehbar gelagert ist. Die pyrotechnische Auslösevorrichtung ist unter dem Hebelarm angeordnet, so dass bei seiner Betätigung seine Kolbenstange vertikal ausgefahren wird, um den Hebelarm zu verschwenken. Bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger bewirkt daher das Ausfahren der Kolbenstange das Verschwenken des Hebelarms um die Achse an dessen zweitem Ende. Wenn der Hebelarm verschwenkt ist, bewirkt der Aufprall des Fußgängers auf die Fronthaube das Kippen des Hebelarms um seinen Mittelpunkt, wobei dieses Kippen des Hebelarms durch die Deformation des Deformationselements ermöglicht wird.
  • Gemäß einer zweiten Anordnung dieser Vorrichtung, ist der Hebelarm an seinem zweiten Ende direkt am Fahrzeug befestigt. Beim Aufprall des Fußgängers auf die Fronthaube kippt der Hebelarm nicht, indem er sich um seinen Mittelpunkt, an dem die Kolbenstange befestigt ist, dreht, sondern verbiegt sich in dem Bereich zwischen seinem Mittelpunkt und seinem ersten Ende.
  • Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es im Gegensatz zu der in der amerikanischen Druckschrift US 6,439,330 beschriebenen Vorrichtung, auf den Einsatz einer Schiene zu verzichten, um das Anheben der Fronthaube zu erreichen. Zusätzlich verwendet eine derartige Vorrichtung eine einfache Betriebskinematik, da das Anheben nur durch Rotation des Hebelarms erreicht wird. Allerdings verwendet sie keine Verriegelungsvorrichtung, die das Öffnen der Fronthaube verhindert.
  • Außerdem wird in einer derartigen Vorrichtung das Anheben der Fronthaube vollständig und direkt durch die Kolbenstange der Auslösevorrichtung herbeigeführt. Die nötige Kraft, die erzeugt werden muss, um die Fronthaube anzuheben, muss dabei sehr groß sein und erfordert daher die Verwendung einer großen Menge pyrotechnischen Materials. Die Verwendung einer derartigen Vorrichtung kann sich daher als platzraubend und voluminös erweisen.
  • Die Eigenschaften des ersten Teils des Anspruchs 1 sind aus der Druckschrift DE-A-10111146 bekannt.
  • Ziel der Erfindung ist es also, eine Sicherheitsvorrichtung zu erhalten, die im Fall eines Aufpralls eines Kraftfahrzeugs gegen einen Fußgänger betätigt werden kann, die durch einfachen manuellen Druck von oben her auf die Fronthaube zurückgesetzt werden kann. Diese Funktion der Zurücksetzbarkeit wird von einem schwenkbaren Fanghaken übernommen, dessen Geometrie und Platzierung das "Wiederverriegeln" der Vorrichtung erlauben. Auf diese Weise ist es möglich, nachdem die Vorrichtung ausgelöst wurde, die Fronthaube in ihre übliche Stellung am Fahrzeug zurückzustellen, um das Fahrzeug fahren und reparieren lassen zu können. Es muss präzisiert werden, dass, wenn die Vorrichtung ihre Funktion erfüllt hat, die heißen Gase des Kolbens ein erneutes Absenken der Fronthaube verhindern. Das Schließen der Fronthaube durch einfachen "manuellen Druck" ist erst möglich, wenn die Gase abgekühlt sind, das heißt nach einigen Minuten.
  • In der nachfolgenden Beschreibung muss der Ausdruck "Drehachse" so verstanden werden, dass er sowohl die fiktive Linie, um die herum die Rotation erfolgt, als auch das mechanische Bauteil bedeutet, das die Durchführung dieser Rotation ermöglicht.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist durch die Eigenschaften des Anspruchs 1 definiert und betrifft eine Sicherheitsvorrichtung zum Anheben der Fronthaube eines Kraftfahrzeugs im Falle eines Zusammenstosses, mit einem Hebemechanismus der Fronthaube, einer Auslösevorrichtung mit einem pyrotechnischen Gasgenerator und ein Verriegelungselement des Hebemechanismus.
  • Das Verriegelungselement besteht aus einem schwenkbar und kraftschlüssig mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Fanghaken, wobei die Auslösevorrichtung eine Aktion des Fanghakens bewirkt, um den Hebemechanismus zu entriegeln.
  • Auf diese Weise bewirkt die Auslösevorrichtung entweder direkt oder mittels eines mechanischen Bauteils das Verschwenken des Fanghakens, um die Sicherheitsvorrichtung freizugeben.
  • Vorteilhafterweise verfügt der Fanghaken über ein Rückholsystem, das ihm ermöglicht, sich zu positionieren, nachdem die Vorrichtung ihre Funktion erfüllt hat.
  • In bevorzugter Weise ist das Rückholsystem aus einer Spiralfeder gebildet. Auf diese Weise erlaubt das Rückholsystem einerseits, dass der Fanghaken in Kontakt mit dem Hebemechanismus bleibt, um diesen daran zu hindern, sich zu entfalten, solange die Sicherheitsvorrichtung nicht funktioniert hat, und andererseits, um nach dem Auslösen der Vorrichtung den Fanghaken in eine Position zurückzuführen, die das "Wiederverriegeln" des Hebemechanismus gestattet.
  • Die Auslösevorrichtung umfasst einen Druckkolben, welcher dazu geeignet ist, sich unter Einwirkung der von dem Generator erzeugten Gase zu verschieben, um den Fanghaken zu verschieben und den Hebemechanismus zu entriegeln.
  • Der Hebemechanismus umfasst einen Schwenkarm mit einer Drehachse an einem Ende, die durch den Fanghaken zurückgehalten wird, wobei die Achse der Drehachse für die normale Öffnung der Fronthaube entspricht und der Schwenkarm an seinem anderen Ende zwei Drehachsen zu seiner Drehung während des Betriebs der Vorrichtung besitzt.
  • Vorzugsweise verlaufen die drei Achsen parallel zueinander.
  • Vorteilhafterweise besteht der Schwenkarm aus einem länglichen Hauptteil, das einen U-förmigen Abschnitt hat, in dessen Innerem die pyrotechnische Auslösevorrichtung untergebracht ist, wobei jedes dieser beiden Elemente eine Drehachse hat, die mit den beiden am selben Ende des Armes befindlichen Drehachsen übereinstimmt.
  • In bevorzugter Weise trägt das Hauptteil ein verschiebbares Teil, das schwenkbar verbunden ist mit einem fest mit der Fronthaube verbundenen Haubenscharnier, wobei diese Schwenkachse um die Drehachse angeordnet ist, die dem normalen Öffnen der Fronthaube dient und diese Achse anfänglich durch den Fanghaken zurückgehalten wird. Vorteilhafterweise besitzt der Druckkolben eine Kolbenstange, die einen Absatz aufweist und das Hauptteil des Schwenkarms umfasst eine Protuberanz mit einer Abflachung, so dass die Bewegung des Druckkolbens gestoppt wird, wenn der Absatz an die Abflachung der Protuberanz schlägt.
  • Vorzugsweise ist, bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Schwenkarms am Fahrzeug, die Drehachse des Hauptteils oberhalb der Drehachse der Auslösevorrichtung angeordnet.
  • Die Zündung der Auslösevorrichtung bewirkt die Bewegung des Kolbens, der zunächst den Fanghaken wegstößt, um den Hebemechanismus zu entriegeln und anschließend mittels des Absatzes an seiner Kolbenstange an der Abflachung einer Protuberanz des Hauptteils des Schwenkarms anliegt. Dadurch, dass die Drehachse des Hauptteils oberhalb der Drehachse der pyrotechnischen Auslösevorrichtung angeordnet ist, wird der Schwenkarm verschwenkt und hebt sich, was zum Anheben der Fronthaube mittels des Haubenscharniers führt, das schwenkbar um das im Hauptteil des Schwenkarms angeordnete verschiebbare Teil montiert ist. Wenn sich der Schwenkarm hebt, bewegt sich das verschiebbare Teil und erlaubt eine Verlängerung des Hauptteils. Die Bewegung, die auf diese Weise auf die Fronthaube übertragen wird, ist eine reine Drehbewegung, die es erlaubt, die Beanspruchungen aufzuheben, die auf die vorderen Drehpunkte der Fronthaube wirken.
  • Vorteilhafterweise wird der Fanghaken in seiner Rückbewegung durch ein fest mit dem Fahrzeug verbundenes Widerlager blockiert.
  • In bevorzugter Weise weist der Fanghaken eine runde äußere Oberfläche auf, die das Wiederverriegeln der Sicherheitsvorrichtung fördert, wenn der Fanghaken durch das Widerlager blockiert ist, wobei der Vorgang des Wiederverriegelns darin besteht, dass die Drehachse durch einen einfachen manuellen Stoß auf die Fronthaube wieder in den Fanghaken eingeklinkt wird. Dieses Schließen der Fronthaube ist erst einige Minuten später möglich, nach der Zeit, welche die durch die pyrotechnische Ladung emittierten Gase benötigen, um ausreichend abzukühlen.
  • Die erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtungen weisen den Vorteil auf, dass sie auf die Fronthaube eine reine Drehbewegung übertragen und dadurch jegliche Beanspruchung der vorderen Drehpunkte der Fronthaube vermeiden. Auf diesem Weg wird das normale Schließsystem der Fronthaube durch das Auslösen der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtungen nicht beschädigt.
  • Sie haben ferner den Vorteil, dass sie um eine bereits vorhandene Drehachse angelenkt sind, welche der Achse entspricht, um die das normale Schließen der Fronthaube durchgeführt wird, wodurch der Betätigungsmechanismus dieser Vorrichtungen vereinfacht werden kann, indem die Anzahl der beteiligten Bauteile reduziert wird.
  • Schließlich haben die erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtungen den Vorteil eines geringeren Raumbedarfs, dank der kompakten Anordnung der Bauteile. Nachfolgend werden zwei bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 näher beschrieben.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung nach Beendigung des Betriebs.
  • 2 ist eine Schnittansicht entlang der Längsachse der Sicherheitsvorrichtung der 1 vor dem Betrieb.
  • 3 ist eine Schnittansicht entlang der Längsachse der Sicherheitsvorrichtung der 1 während des Betriebs.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung während des Betriebs.
  • 5 ist eine Schnittansicht entlang der Längsachse der Sicherheitsvorrichtung der 4 vor dem Betrieb.
  • 6 ist eine Schnittansicht entlang der Längsachse der Sicherheitsvorrichtung der 4 während des Betriebs.
  • 7 ist eine Schnittansicht entlang der Längsachse eines Teils der Sicherheitsvorrichtung der 4.
  • Unter Bezugnahme auf die 1, 2 und 3 umfasst eine erste bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung 1 ein am Fahrzeug befestigtes Trägerteil 2, einen Hebemechanismus 3, der an dem Trägerteil 2 gelenkig befestigt ist, und einen fest mit dem Trägerteil 2 verbundenen Fanghaken 4.
  • Das Trägerteil 2 ist länglich und umfasst einen hinteren Teil 5 mit zwei hochgezogenen Wandungen, deren Oberflächenebenen parallel zueinander verlaufen, so dass der hintere Teil 5 im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und einen vorderen Teil 6 mit ebenfalls zwei hochgezogenen Wandungen, deren Oberflächenebenen parallel zueinander verlaufen, so dass der vordere Teil 6 im Querschnitt auch U-förmig ausgebildet ist. Jede der beiden hochgezogenen Wandungen des hinteren Teils 5 weist zwei einander von Wandung zu Wandung entsprechende Öffnungen auf, wobei jede der beiden Öffnungen einer Wandung dazu vorgesehen ist, eine Drehachse 7, 8 in Form eines kleinen zylindrischen Bauteils aufzunehmen und wobei jede der beiden Achsen 7, 8 an die beiden Wandungen anschließt und die Achsen parallel zueinander angeordnet sind. Für eine gegebene Wandung ist die eine der beiden Öffnungen, die als obere bezeichnet wird, oberhalb der anderen Öffnung angeordnet, die als untere bezeichnet wird, bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Trägerteils 2 am Fahrzeug, wobei die obere Öffnung näher am Ende des Trägerteils 2 platziert ist, als die untere Öffnung. Jede der beiden hochgezogenen Wandungen des vorderen Teils 6 des Trägerteils 2 weist eine Öffnung auf, die der anderen Öffnung gegenüberliegt, wobei die Öffnungen dazu vorgesehen sind, eine Drehachse 9 in Form eines kleinen zylindrischen Bauteils aufzunehmen. Die drei Drehachsen 7, 8, 9, die durch das Trägerteil 2 geführt sind, verlaufen parallel zueinander. Die beiden hochgezogenen Wandungen des vorderen Teils 6 des Trägerteils 2 weisen an ihrem oberen Rand jeweils eine Ausnehmung 10 auf, wobei die beiden Ausnehmungen 10 einander gegenüberliegend angeordnet sind und dazu vorgesehen sind, eine Drehachse 11 aufzunehmen in Form eines kleinen zylindrischen Bauteils und wobei die Achse 11 Parallel angeordnet ist zu den drei anderen Drehachsen 7, 8, 9, die durch das Trägerteil 2 geführt sind.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 weist der Fanghaken 4 einen unteren und einen oberen Teil auf bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Trägerteils 2 am Fahrzeug, wobei der untere Teil der näher an der Oberfläche gelegene ist, ebenso wie zwei Seitenflächen bezogen auf eine fiktive Achse, die längs ihrer größten Länge durch den unteren und den oberen Teil hindurchgeht und wobei die eine der beiden Seitenflächen als vordere bezeichnet wird und dem hinteren Teil 5 des Trägerteils 2 zugewandt ist und die andere, als hintere bezeichnete Seitenfläche hinter dem Fanghaken 4 gelegen ist. Der untere Teil umfasst eine Öffnung, die dazu vorgesehen ist, die Drehachse 9 aufzunehmen, die durch den vorderen Teil 6 des Trägerteils 2 geführt ist, und der obere Teil, der eine runde Kontur 12 hat, weist eine runde seitliche Ausnehmung 13 auf, die an der vorderen Seitenfläche des Fanghakens 4 ausgeschnitten ist und die zur Aufnahme der Drehachse 11 vorgesehen ist, die von den Ausnehmungen 10 des vorderen Teils 6 des Trägerteils 2 gestützt wird. Der Fanghaken 4, der geeignet ist, eine Drehbewegung um die Drehachse 9 zu erfahren, die durch seinen unteren Teil geführt ist, wird in eine gegebene Richtung zurückgestoßen mittels eines Rückholsystems 14 in Form einer Blattfeder, die an dem Trägerteil 2 befestigt ist und an der hinteren Seitenfläche des Fanghakens 4 anliegt. Ein in den Zeichnungen nicht sichtbares, im Inneren des Trägerteils 2 angeordnetes Widerlager begrenzt die Rückbewegung des Fanghakens 4. Der Hebemechanismus 3 umfasst einen Schwenkarm, der aus einem länglichen Hauptteil 15 besteht, das einen U-förmigen Abschnitt hat, in dem eine pyrotechnische Auslösevorrichtung 16 untergebracht ist mit einem V-förmigen zylindrischen Körper, in dem aufeinander folgend eine pyrotechnische Ladung 17, eine Brennkammer 18 und ein Druckkolben 19 angeordnet sind. Unter Bezugnahme auf die 2 und 3, in denen die hochgezogene Wandung des Hauptteils 15 des Schwenkarms entfernt wurde, um eine Sicht auf das Innere dieses Teils 15 zu ermöglichen, umfasst ein Abschnitt des Körpers die pyrotechnische Ladung 17 und der andere Abschnitt umschließt die Brennkammer 18 und den Kolben 19. Der Kolben 19 weist einen erweiterten Teil 20 auf, dessen Außendurchmesser kleiner ist, als der Innendurchmesser des Körpers der Auslösevorrichtung 16, so dass der erweiterte Teil 20 dicht in dem Körper gleiten kann und eine Kolbenstange 21 mit einem Absatz 22, der es erlaubt, einen ersten Teil, der sich an den erweiterten Teil 20 des Kolbens 19 anschließt und einen zweiten Teil mit kleinerem Innendurchmesser zu unterscheiden, dessen Ende mit einem ebenfalls im Durchmesser erweiterten Kopf 23 abschließt. Das Hauptteil 15 des Schwenkarms umfasst einen hinteren Teil, dessen beide hochgezogenen Wandungen jeweils mit einem Loch versehen sind, das dem Loch der anderen Wandung zugekehrt ist und das zur Aufnahme der Drehachse 8 vorgesehen ist, die durch die oberen Öffnungen des hinteren Teils des Trägerteils 2 geführt ist. Die pyrotechnische Auslösevorrichtung 16 weist ebenfalls einen hinteren Teil auf, der der Stelle der pyrotechnischen Ladung 17 entspricht, wobei dieser Teil mit einem Loch versehen ist, das zur Aufnahme der Drehachse vorgesehen ist, die durch die unteren Öffnungen des hinteren Teils des Trägerteils 2 geführt ist. Das Hauptteil 15 des Schwenkarms umfasst einen vorderen Teil, mit einer seitlichen Protuberanz 24, die eine Abflachung 25 aufweist, deren Ebene parallel zu der von dem Absatz 22 der Kolbenstange 21 des Kolbens 19 definierten Ebene ist. Der vordere Teil des Hauptteils 15 des Schwenkarms umfasst ein längliches verschiebbares Teil 26 mit zwei hochgezogenen Wandungen, deren Oberflächenebenen parallel zueinander verlaufen, so dass das verschiebbare Teil 26 im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist. Jede der hochgezogenen Wandungen des verschiebbaren Teils 26 schießt mit einem runden erweiterten Ende 27 ab, das mit einem Loch versehen ist, das dem Loch der anderen Wandung zugekehrt ist, und die Löcher bilden einen Durchgang zur Aufnahme der Drehachse 11, die von den beiden Ausnehmungen 10 des vorderen Teils 6 des Trägerteils 2 gestützt wird. Das erweiterte Ende 27 jeder hochgezogenen Wandung des verschiebbaren Teils 26 bildet einen Anschlag, der verhindert, dass das verschiebbare Teil 26 vollständig in das Hauptteil 15 des Schwenkarms eingefahren werden kann. Ein Haubenscharnier 28, bestehend aus einem Teil mit zwei zueinander senkrechten Oberflächenebenen, stellt die Verbindung zwischen dem verschiebbaren Teil 26 und der Fronthaube 29 des Fahrzeugs her, mit dem es fest verbunden ist. Eine Ebene des Haubenscharniers 28 ist durchbrochen, damit sie von der Drehachse 11 durchquert werden kann, die durch das runde erweiterte Ende 27 des verschiebbaren Teils 26 verläuft und die andere Ebene des Haubenscharniers 28 ist mittels einer Vielzahl von nicht in den Zeichnungen dargestellten Schrauben an der Fronthaube 29 des Fahrzeugs befestigt.
  • Die Betriebsart der ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wie folgt. Unter Bezugnahme auf die 2 führt das Anzünden der pyrotechnischen Ladung 17 zunächst zur Erzeugung von Gas in der Brennkammer 18 und anschließend zur Bewegung des Kolbens 19. Zeitlich nacheinander stößt der Kopf 23 des Kolbens 19 den Fanghaken 4 an seinem unteren Teil, um ihn zu verschwenken, so dass er die Drehachse 11 freigibt, die anfänglich von dem oberen Teil des Fanghakens 4 zurückgehalten wird, dann kommt der Absatz 22 der Kolbenstange 21 des Kolbens 19 mit der Abflachung 25 der Protuberanz 24 in Kontakt um das Hauptteil 15 des beweglichen Arms anzustoßen. Unter Bezugnahme auf die 1 und 3, drehen sich das Hauptteil 15 und die mit diesem fest verbundene Auslösevorrichtung 16 um ihre Drehachse 7, 8, die durch den hinteren Teil 5 des Trägerteils 2 geführt ist entgegen dem Uhrzeigersinn. Der bewegliche Arm hebt sich dann an seinem vorderen Teil. Je mehr sich der Arm hebt, desto mehr ragt das verschiebbare Teil 26 aus dem Hauptteil 15 heraus und verleiht diesem einen teleskopischen Charakter. Die Fronthaube 29 hebt sich dann mittels des Haubenscharniers 28, das an dem verschiebbaren Teil 26 angelenkt ist und dessen Positionierung durch die Zunahme der sichtbaren Länge des Hauptteils 15 während der Hebephase verstellt wird. Die verschiedenen in dieser Vorrichtung 1 einbezogenen Gelenke übertragen auf die Fronthaube 29 eine reine Drehbewegung um die fiktive Drehachse, die aus dem normalen Schließsystem der Fronthaube 29 am Fahrzeug besteht, wobei dieses System vorne am Fahrzeug angeordnet ist. Die spezielle Geometrie des Fanghakens 4 ebenso wie seine durch das Rückholsystem 14 bewirkte Positionierung und der Anschlag erlauben ein Absenken der Fronthaube 29 durch einfachen Druck auf die Fronthaube 29 zum Wiedereinklinken der Drehachse 11 des verschiebbaren Teils 26 in den Fanghaken 4. Die Vorrichtung 1 kann auf diese Weise leicht wieder verriegelt werden. Dabei ist zu beachten, dass dieses manuelle Schließen erst möglich ist, wenn die Gase abgekühlt sind, das heißt einige Minuten nachdem die Vorrichtung ihre Funktion erfüllt hat. Unter Bezugnahme auf die 4 bis 6 umfasst eine zweite bevorzugte Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung 100 gemäß der Erfindung einen Hebemechanismus 103, der zwischen einer pyrotechnischen Auslösevorrichtung 116 und einem Fanghaken 104 angeordnet ist, wobei die Auslösevorrichtung 116 und der Fanghaken 104 fest mit einem am Fahrzeug befestigten Trägerteil 102 verbunden sind. Das längliche Trägerteil 102 umfasst einen hinteren Teil 105 mit zwei hochgezogenen Wandungen, deren Oberflächenebenen parallel zueinander verlaufen, so dass dieser hintere Teil 105 im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und einen vorderen Teil 106 mit ebenfalls zwei hochgezogenen Wandungen deren Oberflächenebenen parallel zueinander sind, so dass dieser vordere Teil 106 im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist. Jede der beiden hochgezogenen Wandungen des hinteren Teils 105 weist ein Loch auf, wobei die Löcher sich von Wandung zu Wandung gegenüberliegen um einen Durchgang zu bilden zur Aufnahme einer Drehachse 108, in Form eines kleinen zylindrischen Bauteils.
  • Die Löcher sind im oberen Teil des hinteren Teils 105 des Trägerteils 102 angeordnet bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Trägerteils 102 am Fahrzeug.
  • Die pyrotechnische Auslösevorrichtung 116 weist einen L-förmigen zylindrischen Körper auf, in dem aufeinander folgend eine pyrotechnische Ladung 117, eine Brennkammer 118 und ein Druckkolben 119 angeordnet sind. Unter Bezugnahme auf die 5 und 6 umfasst ein Abschnitt des Körpers die pyrotechnische Ladung 117 und der andere Abschnitt umschließt die Brennkammer 118 und den Kolben 119. Der Kolben 119 weist einen erweiterten Teil 120 auf, dessen Außendurchmesser kleiner ist, als der Innendurchmesser des Körpers der Auslösevorrichtung 116, so dass der erweiterte Teil 120 dicht in dem Körper gleiten kann und eine Kolbenstange 121, die in einem erweiterten Kopf 123 mit einem Loch endet. Jede der beiden hochgezogenen Wandungen des vorderen Teils 106 des Trägerteils 102 weist eine Öffnung auf, die der anderen Öffnung gegenüberliegt, wobei die Öffnungen zur Aufnahme einer Drehachse 109, in Form eines kleinen zylindrischen Bauteils vorgesehen sind. Die beiden hochgezogenen Wandungen des vorderen Teils 106 des Trägerteils 102 weisen an ihrem oberen Rand ebenfalls eine Ausnehmung 110 auf, wobei jede der Ausnehmungen 110 der anderen gegenüberliegt und zur Aufnahme einer Drehachse 111 in Form eines zylindrischen Bauteils vorgesehen ist. Unter Bezugnahme auf die 5 und 6 weist der Fanghaken 104 bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Trägerteils 102 am Fahrzeug einen unteren Teil und einen oberen Teil auf, wobei der untere Teil der näher an der Oberfläche gelegene ist, ebenso wie zwei Seitenflächen bezogen auf eine fiktive Achse, die durch den unteren und den oberen Teil längs ihrer größten Länge hindurchgeht und wobei die eine der beiden Seitenflächen als vordere bezeichnet wird und dem hinteren Teil 105 des Trägerteils 102 zugewandt ist und die andere, als hintere bezeichnete Seitenfläche hinter dem Fanghaken 104 gelegen ist. Der untere Teil umfasst eine Öffnung, die dazu vorgesehen ist, die Drehachse 109 aufzunehmen, die durch den vorderen Teil 106 des Trägerteils 102 geführt ist, und der obere Teil, der eine runde Kontur 112 hat, weist eine runde seitliche Ausnehmung 113 auf, die an der vorderen Seitenfläche des Fanghakens 104 ausgeschnitten ist und die zur Aufnahme der Drehachse 111 vorgesehen ist, die von den Ausnehmungen 110 des vorderen Teils 106 des Trägerteils 102 gestützt wird. Der Fanghaken 104, der geeignet ist, eine Drehbewegung um die Drehachse 109 zu erfahren, die durch seinen unteren Teil geführt ist, wird in eine gegebene Richtung zurückgestoßen mittels eines Rückholsystems 114 in Form einer Spiralfeder, die an dem Trägerteil 102 befestigt ist und mit einem abgewinkelten Abschnitt an der hinteren Seitenfläche der Feder 114 des Fanghakens 104 anliegt. Die Feder 114 ist abschnittsweise um die Drehachse 109 gewickelt, die durch den unteren Teil des Fanghakens 104 geführt ist. Der untere Teil des Fanghakens 104 umfasst einen Anschlagstift 140, der parallel zur Drehachse 109 des Fanghakens 104 und zwischen dem oberen Teil des Fanghakens 104 und der Drehachse 109 angeordnet ist. Ein in den Zeichnungen nicht sichtbares, im Inneren des Trägerteils 102 angeordnetes Widerlager begrenzt die Rückbewegung des Fanghakens 104.
  • Der Hebemechanismus 103 umfasst einen länglichen Hebelarm 115, der aus zwei identischen und parallel zueinander verlaufenden länglichen Seitenwandungen besteht, die durch eine Verbindungswandung miteinander verbunden sind, deren Oberflächenebene senkrecht zu den Oberflächenebenen der Seitenwandungen verläuft. Wie den 5 und 6 zu entnehmen ist, umfasst jede der beiden Seitenwandungen des Hebelarms 115 einen hinteren Teil mit einem Schlitzloch 150, das dem Schlitzloch 150 der anderen Seitenwandung zugekehrt ist um einen Durchgang zu bilden zur Aufnahme der Drehachse 108, die durch die Löcher des hinteren Teils 105 des Trägerteils 102 geführt ist und einen vorderen Teil. Die Schlitzlöcher 150 des hinteren Teils des Hebelarms 115 und die Löcher des hinteren Teils des Trägerteils 102 entsprechen sich. Der hintere Teil des Hebelarms 115 ist in einen oberen Bereich und einen unteren Bereich unterteilt bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Trägerteils 102 am Fahrzeug, wobei sich der untere Bereich zwischen dem oberen Teil des Hebelarms 115 und der Oberfläche der Befestigung befindet. Die Schlitzlöcher 150 sind im oberen Bereich des hinteren Teils des Hebelarms 115 angeordnet. Der untere Bereich weist einen Befestigungsstift 160 auf, dessen Achse parallel zur Drehachse 108 verläuft, die durch das Schlitzloch 150 des hinteren Teils des Hebelarms 115 geführt ist. Die Auslösevorrichtung 116 ist fest mit dem Hebelarm 115 verbunden mittels des Befestigungsstifts 160, der den erweiterten Kopf 123 der Kolbenstange 121 des Kolbens 119 durchdringt. Unter Bezugnahme auf die 7 weist jede Seitenwandung des Hebelarms 115 an ihrem vorderen Teil ein Schlitzloch 170 auf, dessen große Querachse parallel zur großen Querachse des Schlitzlochs 150 des hinteren Teils des Hebelarms 115 verläuft, wobei jedes der Schlitzlöcher 170 des vorderen Teils dem Schlitzloch der anderen Seitenwandung zugekehrt ist, um einen Durchgang zu bilden zur Aufnahme der Drehachse 111, die durch die beiden seitlichen Ausnehmungen 110 des vorderen Teils 106 des Trägerteils 102 verläuft, wobei die Achse 111 ebenfalls durch die runde seitliche Ausnehmung 113 des Fanghakens 104 verläuft. Der vordere Teil jeder der beiden Seitenwandungen des Hebelarms 115 umfasst ein abgerundetes Ende 180 und eine zurückgesetzt an dem Ende 180 angeordnete Aussparung, wobei die Aussparung eine Auflagefläche 190 schont, die dazu vorgesehen ist, an den Anschlagstift 140 des unteren Teils des Fanghakens 104 zu schlagen.
  • Ein Haubenscharnier 128 bestehend aus einem Teil mit zwei zueinander senkrechten Oberflächenebenen stellt die Verbindung zwischen dem vorderen Teil des Hebelarms 115 und der Fronthaube 129 des Fahrzeugs her, mit dem es fest verbunden ist. Eine Ebene des Haubenscharniers 128 ist durchbrochen, damit sie von der Drehachse 111 durchquert werden kann, die durch die Schlitzlöcher 170 des vorderen Teils des Hebelarms 115 verläuft und die andere Ebene des Haubenscharniers 128 ist mittels einer Vielzahl von nicht in den Zeichnungen dargestellten Schrauben an der Fronthaube 129 des Fahrzeugs befestigt.
  • Die Betriebsart der zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wie folgt. Unter Bezugnahme auf die 5 führt das Anzünden der pyrotechnischen Ladung 117 zunächst zur Erzeugung von Gas in der Brennkammer 118 und anschließend zur Translationsbewegung des Kolbens 119. Da der Kolben 119 fest mit dem Hebelarm 115 verbunden ist, erfährt der Hebelarm 115 durch die Schlitzlöcher 150 und 170, mit denen er an seinem vorderen und seinem hinteren Teil versehen ist, ebenfalls eine Translationsbewegung. Unter Bezugnahme auf die 7 kommt der vordere Teil des Hebelarms 115 mittels der von der Aussparung geschonten Auflagefläche 190 in Kontakt mit dem Anschlagstift 140 des Fanghakens 104 und bewirkt das Verschwenken des Fanghakens 104, der dann die von dem Fanghaken 104 zurückgehaltene Drehachse 111 freigibt. Die Translationsbewegung des Hebelarms 115 wird ausgeführt, bis das im hinteren Teil des Hebelarms 115 angeordnete Schlitzloch 150 an die Drehachse 108 schlägt, die ihn durchdringt und die am hinteren Teil 105 des Trägerteils 102 befestigt ist.
  • Der Hebelarm 115 wird dann um die Drehachse 108 verschwenkt und hebt sich dann mit seinem vorderen Teil, der nun freigegeben ist. Das Anheben der Fronthaube 129 erfolgt dabei mittels des Haubenscharniers 128, das schwenkbar verbunden ist mit dem vorderen Teil des Hebelarms 115. Das Anheben wird ermöglicht durch die Schlitzlöcher 170 des vorderen Teils des Hebelarms 115, die es der Drehachse 111, die sie durchdringt, erlauben, sich in den Schlitzlöchern 170 zu bewegen um während der Hebephase der Fronthaube 129 die Positionierung des Haubenscharniers 128 anzupassen.
  • Die spezielle Geometrie des Fanghakens 104 ebenso wie seine durch das Rückholsystem 114 bewirkte Positionierung und der Anschlag ermöglichen das Absenken der Fronthaube 129 durch einfachen Druck auf die Fronthaube 129, um die Drehachse 111 des vorderen Teils des Hebelarms 115 wieder in den Fanghaken 104 einzuklinken. Die Vorrichtung 100 kann auf diese Weise leicht wieder verriegelt werden. Das Schließen der Fronthaube kann erst einige Minuten nachdem die Vorrichtung ihre Funktion erfüllt hat erfolgen, nach der Zeit, welche die durch den Generator erzeugten Gase benötigen, um abzukühlen.

Claims (10)

  1. Sicherheitsvorrichtung (1) zum Anheben der Fronthaube (29) eines Kraftfahrzeugs im Falle eines Zusammenstosses, mit einem Hebemechanismus (3) der Fronthaube (29), einer Auslösevorrichtung (16), die mit einem pyrotechnischen Gasgenerator ausgestattet ist, der einen Druckkolben (19) umfasst, welcher dazu geeignet ist, sich unter der Einwirkung der von dem Generator erzeugten Gase zu verschieben, um den Fanghaken (4) zu verschieben und den Hebemechanismus (3) zu entriegeln und einem Verriegelungselement des Hebemechanismus (3), wobei dieses Element aus einem Fanghaken (4) besteht, der schwenkbar und kraftschlüssig mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist, wobei die Auslösevorrichtung (16) mit dem Fanghaken (4) zusammenwirkt, um den Hebemechanismus (3) zu entriegeln, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebemechanismus (3) einen Schwenkarm umfasst mit einer Drehachse (11) an einem Ende, die durch den Fanghaken (4) zurückgehalten wird, wobei die Achse (11) mit der Drehachse für die normale Öffnung der Fronthaube (29) übereinstimmt und der Schwenkarm an seinem anderen Ende zwei Drehachsen (7, 8) zur Drehung während des Betriebs der Vorrichtung besitzt.
  2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fanghaken (4) über ein Rückholsystem (14) verfügt, das ihm ermöglicht, sich neu zu positionieren, nachdem die Vorrichtung ihre Funktion erfüllt hat.
  3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholsystem (14) aus einer Spiralfeder gebildet ist.
  4. Sicherheitsvorrichtung nach einem beliebigen Anspruch der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Achsen (7, 8, 11) parallel zueinander verlaufen.
  5. Sicherheitsvorrichtung nach einem beliebigen Anspruch der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm aus einem länglichen Hauptteil (15) besteht, das einen U-förmigen Abschnitt hat, in dessen Innerem die pyrotechnische Auslösevorrichtung (16) untergebracht ist, wobei jedes dieser beiden Elemente eine Drehachse (7, 8) hat, die mit den beiden am selben Ende des Schwenkarmes befindlichen Drehachsen übereinstimmt.
  6. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptteil (15) ein verschiebbares Teil (26) trägt, das mit einem fest mit der Fronthaube (29) verbundenen Haubenscharnier (28) schwenkbar verbunden ist, wobei diese Schwenkachse um die Drehachse (11) angeordnet ist, die dem normalen Öffnen der Fronthaube (29) dient und diese Achse (11) anfänglich durch den Fanghaken (4) zurückgehalten wird.
  7. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkolben (19) eine Kolbenstange (21) besitzt, die einen Absatz (22) aufweist und das Hauptteil (15) des Schwenkarms eine Protuberanz (24) umfasst mit einer Abflachung (25), so dass die Bewegung des Druckkolbens (19) gestoppt wird, wenn der Absatz (22) an die Abflachung (25) der Protuberanz (24) schlägt.
  8. Sicherheitsvorrichtung nach einem beliebigen Anspruch der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die Oberfläche der Befestigung des Schwenkarms am Fahrzeug die Drehachse (8) des Hauptteils (15) oberhalb der Drehachse (7) der Auslösevorrichtung (16) angeordnet ist.
  9. Sicherheitsvorrichtung nach einem beliebigen Anspruch der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Fanghaken (4) in seiner Rückbewegung durch ein fest mit dem Fahrzeug verbundenes Widerlager blockiert wird.
  10. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Fanghaken (4) eine runde äußere Oberfläche (12) aufweist, die das Wiederverriegeln der Vorrichtung fördert, wenn der Fanghaken (4) durch das Widerlager blockiert ist, wobei der Vorgang des Wiederverriegelns darin besteht, dass die Dreh achse (11) durch einen einfachen Stoß auf die Fronthaube (29) wieder in den Fanghaken (4) eingeklinkt wird.
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