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DE10209664B4 - Sicherheitseinrichtung - Google Patents

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DE10209664B4 DE2002109664 DE10209664A DE10209664B4 DE 10209664 B4 DE10209664 B4 DE 10209664B4 DE 2002109664 DE2002109664 DE 2002109664 DE 10209664 A DE10209664 A DE 10209664A DE 10209664 B4 DE10209664 B4 DE 10209664B4
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Benteler Automobiltechnik GmbH
SMP Deutschland GmbH
Aumovio Safety Engineering GmbH
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Benteler Automobiltechnik GmbH
Siemens Restraint Systems GmbH
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R21/34Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians
    • B60R21/38Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians using means for lifting bonnets

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Abstract

Sicherheitseinrichtung für eine Fronthaube eines Personenkraftwagens, bei welcher die Fronthaube bei einem Aufprall eines Fußgängers oder Zweiradfahrers von ihrer Ruheposition (I) in eine angehobene Aufprallposition (II) verlagerbar ist, umfassend ein Koppelgestänge (2) mit zwei Lenkern (3, 4), die im Abstand zueinander mit ihren ersten Enden (5, 6) an die Unterseite der Fronthaube angelenkt sind und mit ihren zweiten Enden (8, 9) im Abstand zueinander an einem karosserieseitigen Scharnierträger (10) schwenkbar gelagert sind, sowie eine dem Koppelgestänge (2) zugeordnete Stelleinrichtung, wobei das karosserieseitige Ende (9) eines erster Lenkers (3) gegenüber dem Scharnierträger (10) längsverschieblich gelagert ist und dieses Ende (9) wenigstens mittelbar mit der den Abstand (A, A') zum karosserieseitigen Ende (8) des zweiten Lenkers (3) verändernden, linear wirkenden Stelleinrichtung gekoppelt ist, wobei der Scharnierträger (10) eine Führungsnut (15) aufweist, in welcher ein dem linear verschieblichen Ende (9) des ersten Lenkers (4) zugeordneter Führungsbolzen (14) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das linear verschiebliche Ende (9) des ersten Lenkers (4) von einer den Führungsbolzen (14) lagefixierenden Verriegelungsklinke (20) in einer Grundposition gehalten ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung zum Schutz von Fußgängern und Zweiradfahrern bei einem Aufprall auf eine Fronthaube eines Personenkraftwagens mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Fußgänger sowie Zweiradfahrer zählen zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern, bei denen Verkehrsunfälle häufig einen tödlichen Ausgang nehmen. Kritisch für die Verletzungsschwere beim Aufprall eines Fußgängers oder Zweiradfahrers auf eine Fronthaube eines Personenkraftwagens ist der Kopfaufschlag. Daher muss in den dafür in Frage kommenden Zonen der Fronthaube ein ausreichender Verformungsweg, d.h. Freiraum unterhalb der Fronthaube zur Verfügung stehen. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Fronthaube bei einem Aufprall von einer Ruheposition in eine Aufprallposition mittels einer von einer Auslösevorrichtung aktivierbaren Stelleinrichtung verlagerbar ist. Als Hubvorrichtungen eignen sich sowohl Zylinder-Kolbeneinheiten ( JP 000 33 850 ) sowie mit einem Treibmittel auf blasbare Gassackvorrichtungen, die unterhalb der Fronthaube angeordnet sind ( DE 2 814 10 A1 ).
  • Aus der DE 101 16 716 A1 ist eine Scharniereinrichtung für eine anhebbare Fronthaube an einem Fahrzeug bekannt, mit einem Scharnierträger und zwischen ihm und der Fronthaube gelenkig angeordneten Scharniergliedern zum Anheben der Fronthaube im Anschlagbereich, einem Energiespeicher und einer mit diesem zusammenwirkenden Verriegelungseinrichtung. Der Scharnierträger ist fahrzeugfest angeordnet. Es sind zwei Lenker zwischen der Fronthaube und dem Scharnierträger vorgesehen, wobei das karosserieseitige Ende eines der Lenker gegenüber dem Scharnierträger längsverschieblich gelagert und mit einem den Abstand zum karosserieseitigen Ende des zweiten Lenkers verändernden linear wirkenden Stelleinrichtung gekoppelt ist. Eine ähnliche Anordnung ist aus der JP 2000-203377 A bekannt.
  • Die DE 197 12 961 A1 offenbart eine Anordnung zum Anheben einer Fronthaube eines Personenkraftwagens, bei welcher. eine Scharniereinrichtung einer hinten angeschlagenen Fronthaube über einen schwenkbar gelagerten Scharnierträger so an der Karosserie befestigt ist, dass im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger die Fronthaube über eine Energie speichernde Einrichtung nach oben verschwenkt werden kann. Die Energie speichernde Einrichtung, die insbesondere eine Schraubendruckfeder sein kann, hebt dabei wenigstens ein Ende des Scharnierträgers an. Dies setzt wenigstens ein weiteres Schwenklager zwischen dem Scharnierträger und der Karosserie und gegebenenfalls auch zwischen der Energie speichernden Einrichtung und dem Scharnierträger voraus. Soll hingegen der gesamte Scharnierträger durch die Energie speichernde Einrichtung nach oben angehoben werden, so sind spezielle Kulissenführungen zur Führung der Scharniereinrichtung erforderlich, um die Fronthaube in definierter Weise anzuheben. Nachteilig an dieser Scharniereinrichtung ist, dass entweder ein zusätzliches Schwenklager an dem Scharnierträger vorgesehen sein muss, um dieses gegenüber der Karosserie zu lagern oder aber spezielle Führungskulissen vorhanden sein müssen, wenn der Scharnierträger insgesamt angehoben wird.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitseinrichtung für eine Fronthaube eines Personenkraftwagens bereitzustellen, bei welcher der Scharnierträger fest mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs verbunden ist, aber gleichzeitig eine Verlagerung der Fronthaube von einer Ruheposition in eine Aufprallposition möglich ist und bei welcher eine exakte Orientierung der Fronthaube in der Ruhrposition gegeben ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
  • Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung umfasst ein Koppelgestänge mit zwei Lenkern, die im Abstand zueinander mit ihren ersten Enden an die Unterseite der Fronthaube angelenkt sind und mit ihrem zweiten Ende im Abstand zueinander an einem karosserieseitigen Scharnierträger schwenkbar gelagert sind. Dabei ist das karosserieseitige Ende eines ersten Lenkers gegenüber dem Scharnierträger längsverschieblich gelagert, wobei dieses Ende wenigstens mittelbar mit einer den Abstand zum karosserieseitigen Ende des zweiten Lenkers verändernden linear wirkenden Stelleinrichtung gekoppelt ist. Der Scharnierträger ist dabei fest mit der Karosserie des Personenkraftwagens verbunden.
  • Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung erfüllt zwei Funktionen: Zum einen dient sie bei einer im Bereich der Windschutzscheibenkante angeschlagenen Fronthaube als Gelenk zum Öffnen und Schließen der Fronthaube, um den Zugriff zum Motor- bzw. Gepäckraum des Personenkraftwagens zu ermöglichen. In dieser Funktion bleibt der Abstand der karosserieseitigen Enden der Lenker konstant. Das kinematische System der Sicherheitseinrichtung bzw. des Koppelgestänges entspricht dabei einer Doppel schwinge. Die Anordnung und Länge der beiden Lenker ist dabei entscheidend für die Positionierung und Relativbewegung der Fronthaube.
  • Zum anderen kann der Abstand der karosserieseitigen Enden der Lenker und damit das kinematische System der Sicherheitseinrichtung in der Weise verändert werden, dass der zwischen der Unterseite der Fronthaube und dem längsverschieblich gelagerten Lenker gemessene Winkel vergrößert wird, so dass zwangsläufig auch der Abstand zwischen dem karosserieseitigen Scharnierträger und der Fronthaube zunimmt. Hierdurch wird bei einer Kollision mit einem Fußgänger oder Zweiradfahrer der unterhalb der Fronthaube zur Verfügung stehende Verformungsraum vergrößert und die Möglichkeit geschaffen, die Verletzungsschwere zu reduzieren. Die Sicherheitseinrichtung dient damit gleichzeitig als Hubvorrichtung.
  • Die mit der Sicherheitseinrichtung zusammenwirkende Stelleinrichtung kann eine beliebige Energie speichernde oder Energie freigebende Einrichtung sein, wie beispielsweise mechanische Federelemente, Kolben-Zylindereinheiten oder auch pneumatische Muskel. Wesentlich für die Auswahl der Stelleinrichtung ist lediglich, dass diese eine Längsverschiebung des karosserieseitigen Endes eines ersten Lenkers gegenüber dem Scharnierträger ermöglicht.
  • Der Scharnierträger weist eine Führungsnut auf, in welcher ein dem linear verschieblichen Ende des ersten Lenkers zugeordneter Führungsbolzen geführt ist. Die Führungsnut kann in ihrem Verlauf gekrümmt sein. Vorteilhaft ist die Führungsnut jedoch gerade. Zweckmäßig ist die Führungsnut dabei so angeordnet, dass ihre in Längserstreckung verlaufende Mittellängsachse das Schwenklager des karosserieseitigen Endes des zweiten Lenkers schneidet. Dadurch ist bei einer Längsverschiebung eine maximale Abstandsvergrößerung zwischen den karosserieseitigen Schwenklagern der Lenker möglich.
  • Mit einer Verriegelungsklinke ist das linear verschiebliche Ende des ersten Lenkers durch Lagefixierung des Führungsbolzens in einer Grundposition gehalten. Die exakte Einhaltung der Grundposition des Führungsbolzens und damit die Einhaltung der konstruktiven Grundkonzeption des kinematischen Systems, das zum überwiegenden Teil als Gelenk zum Öffnen und Schließen der Fronthaube genutzt wird, ist wesentlich für die exakte Lagepositionierung der Fronthaube. Da die Fronthaube nur im Ausnahmefall, d.h. bei Detektion eines drohenden Zusammenstoßes oder unmittelbar bei einem Zusammenstoß von der Ruheposition in die Aufprallposition verlagert wird, ist eine exakte Orientierung der Fronthaube in der Ruheposition während der ganz überwiegenden Betriebsdauer notwendig. Hierbei müssen die konstruktiv vorgesehenen Spaltmaße der Fronthaube gegenüber den angrenzenden Komponenten des Personenkraftwagens genau eingehalten werden. Diese Anforderungen werden durch den Einsatz einer Verriegelungsklinke erfüllt.
  • In vorteilhafter konstruktiver Ausgestaltung sind beide Schwenklager der karosserieseitigen Enden der Lenker an dem Scharnierträger vorgesehen, so dass die Sicherheitseinrichtung als vormontierbare Baueinheit mit der Karosserie des Personenkraftwagens verbunden werden kann.
  • Nach den Merkmalen des Patentanspruchs 2 ist vorgesehen, dass der Scharnierträger im Querschnitt U-förmig konfiguriert ist und seine in Richtung der Unterseite der Fronthaube weisenden Schenkel jeweils eine Führungsnut aufweisen, wobei das linear verschiebliche Ende des ersten Lenkers zwischen den Schenkeln des Scharnierträgers geführt ist. Durch den Eingriff des ersten Lenkers und vorteilhaft auch des zweiten Lenkers zwischen zueinander parallele Schenkel des Scharnierträgers erfahren die Lenker eine zusätzliche Seitenführung. Durch die U-förmige Konfiguration ist es auch möglich, jeweils eine Führungsnut in den sich gegenüberliegenden Schenkeln des Scharnierträgers vorzusehen. Hierdurch wird eine sehr robuste und exakte Lagerung geschaffen mit einem Führungsbolzen, der dabei sowohl das karosserieseitige Ende des längsverschieblichen Schenkels als auch die korrespondierenden Führungsnuten durchsetzen kann.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 3 kann der Führungsbolzen unmittelbar mit der Stelleinrichtung verbunden sein. Beispielsweise kann bei einer Kolben-Zylinder-Einheit der Führungsbolzen eine endeitige Aufnahme an einer Kolbenstange durchsetzen und durch diese in Richtung der Führungsnut verlagert werden. Es ist aber auch möglich, dass zwischen die Stelleinrichtung und die Führungsbolzen ein Koppelglied geschaltet ist. Zusätzlich kann ein Stellhebel vorgesehen sein, über den ein Verriegelungsmechanismus entriegelbar ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es nach den Merkmalen des Patentanspruchs 4, wenn über die Außenseiten der Schenkel hervorkragende Endabschnitte der Führungsbolzen zumindest mittelbar mit einem den Scharnierträger außenseitig umgreifenden Koppelglied verbunden sind. Dadurch, dass die Stellkraft über das Koppelglied nicht nur auf einem Endabschnitt eines Führungsbolzens wirkt, sondern in symmetrischer Krafteineleitung auf beide Endabschnitte, ist eine exakte Parallelführung des Führungsbolzens gegenüber der Führungsnut und damit auch des Koppelgestänges an dem Scharnierträger möglich. Durch die weitestgehend momentenfreie Krafteinleitung können die Kraft übertragenden Bauteile materialsparend und damit leicht ausgeführt sein. Dies trägt positiv zur Reduzierung des Gesamtgewichts eines Personenkraftwagens bei. Das den Scharnierträger außenseitig umgreifende Koppelglied ist vorzugsweise U-förmig konfiguriert, wobei seine beiden Zugarme über einen Mittelsteg miteinander verbunden sind, der zentral mit der Stelleinrichtung gekoppelt ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung des Erfindungsgedankens gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 5 ist die Verriegelungsklinke schwenkgelagert und gibt bei Einwirkung einer Stellkraft den Führungsbolzen selbsttätig verschwenkend frei. Damit ist der Vorteil gegeben, dass zur Entriegelung der Verriegelungsklinke kein separater Entriegelungsmechanismus erforderlich ist Die Stellkraft sorgt unmittelbar für die selbsttätige Freigabe des Führungsbolzens durch Verschwenken der Verriegelungsklinke. Die Verriegelungsklinke ist zweckmäßig an dem Scharnierträger schwenkgelagert, wobei jedem Endabschnitt eines Führungsbolzens eine Verriegelungsklinke zugeordnet sein kann.
  • Zum Verschwenken der Verriegelungsklinke ist nach Anspruch 6 ein an dem Führungsbolzen schwenkbar befestigter Stellhebel mit einem Stellzapfen vorgesehen. Dieser Stellzapfen greift an einem Anschlag der Verriegelungsklinke an. Wird nun der Stellhebel um den Führungsbolzen verschwenkt, wirkt der Stellzapfen über den Anschlag auf die Verriegelungsklinke ein, so dass die Verriegelungsklinke in der Weise verschwenkt wird, dass sie den Führungsbolzen freigibt. Zum Verschwenken des Stellhebels ist dieser außerhalb der Mittellängsachse des Führungsbolzens mit dem Koppelglied verbunden. Die über das Koppelglied eingeleitete Stellkraft bewirkt zunächst ein Verschwenken des Stellhebels und anschließend nach Freigabe des Führungsbolzens eine Verlagerung des Führungsbolzens innerhalb der Führungsnut.
  • Der an der Verriegelungsklinke vorgesehene Anschlag ist nach den Merkmalen des Patentanspruchs 7 als Langloch ausgebildet, in das der Stellzapfen des Stellhebels eingreift. Wird nun über das Koppelglied eine Stellkraft auf den Stellhebel ausgeübt, wird der Stellzapfen des Stellhebels in dem Langloch geführt, so dass die Führungsnut und das Langloch in entriegelter Position der Verriegelungsklinke parallel zueinander verlaufen (Patentanspruch 8). Die Verlagerbarkeit des Führungsbolzens ist nach den Merkmalen des Patentanspruchs 9 durch die Länge der Führungsnut und/oder des Langlochs begrenzt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in schematischen Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung die Sicherheitseinrichtung in ihrer Ruheposition;
  • 2 die Sicherheitseinrichtung der 1 mit verschwenkter Verriegelungsklinke;
  • 3 die Sicherheitseinrichtung der 1 und 2 mit Koppelglied in einer Zwischenstellung;
  • 4 die Sicherheitseinrichtung der 1 in der Aufprallposition und
  • 5 in der Seitenansicht eine schematische Darstellung der kinematischen Kette der Sicherheitseinrichtung der 1 bis 4.
  • 1 zeigt eine Sicherheitseinrichtung 1 für eine nicht näher dargestellte Fronthaube eines Personenkraftwagens. Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung ist jeweils in Längsrichtung des Personenkraftwagens im hinteren Bereich der Kotflügelbank angeordnet. Die Fronthaube ist dabei fest mit der Sicherheitseinrichtung verbunden.
  • Die Sicherheitseinrichtung 1 umfasst ein Koppelgestänge 2 mit zwei Lenkern 3, 4, die im Abstand zueinander mit ihren ersten Enden 5, 6 an die Unterseite der Fronthaube angelenkt sind. Zur Verdeutlichung der Kinematik sind in diesem Ausführungsbeispiel die Enden 5, 6 der Lenker 3, 4 durch eine Gelenkstange 7 verbunden. Die zweiten Enden 8, 9 der Lenker 3, 4 sind mit einem im Querschnitt U-förmig konfigurierten Scharnierträger 10 verbunden, der an der Karosserie des Personenkraftwagens befestigt ist. Die Enden 8, 9 der Lenker 3, 4 greifen dabei zwischen die zueinander parallelen Schenkel 11, 12. Das Ende 8 des zweiten Lenkers 3 ist dabei über ein Schwenklager 13 mit dem Scharnierträger 10 verbunden. Das karosserieseitige Ende 9 des anderen Lenkers 4 ist ebenfalls schwenkbeweglich gegenüber dem Scharnierträger 10 gelagert, wobei ein Führungsbolzen 14 dieses Endes 9 sowie Führungsnuten 15 in den Schenkeln 11, 12 durchsetzt. Die Führungsnuten 15 erstrecken sich gerade in Längsrichtung des Scharnierträgers in Richtung auf das Schwenklager 13.
  • Die Führungsbolzen 14 stehen über die Außenseiten 16, 17 der Schenkel 11, 12 vor, wobei ihre vorkragenden Endabschnitte 18, 19 von jeweils einer an den Außenseiten 16, 17 der Schenkel 11, 12 gelagerten Verriegelungsklinke 20 in einer Grundposition gehalten sind. In dieser Grundposition ist das Ende 9 des Lenkers 4 lagefixiert und lediglich schwenkbeweglich befestigt. In dieser Position bilden die Gelenkstange 7 bzw. die Fronthaube sowie die Lenker 3, 4 und der Scharnierträger 10 ein Viergelenk aus, über welches die angeschlagene Fronthaube geöffnet oder geschlossen werden kann.
  • Bei der Detektion eines Aufpralls ist vorgesehen, dass das Ende 9 des Lenkers 4 in der Führungsnut 15 von dem Schwenklager 13 weg bewegt wird, wodurch das der Gelenkstange 7 zugewandte Ende 6 dieses Lenkers 4 und damit die Fronthaube von einer Ruheposition in eine angehobene Aufprallposition verlagert wird.
  • Anhand der 2 bis 4 wird nachfolgend der Entriegelungs- und Verschiebevorgang des unteren Endes 9 des Lenkers 4 erläutert. Aus 3 geht dabei hervor, wie die von der nicht näher dargestellten Stelleinrichtung eingeleitete Stellkraft F in Längsrichtung des Scharnierträgers 10 wirkt und über ein den Scharnierträger 10 außenseitig umgreifendes Koppelglied 21 auf an den Führungsbolzen 14 gelagerten Stellhebel 22 übertragen wird. Die Kraftübertragung erfolgt hierbei über einen Kopplungszapfen 23, der von jedem Stellhebel 22 quer zur Längserstreckung des Scharnierträgers 10 nach außen weist. Der Kopplungszapfen 23 verläuft achsparallel zu dem Führungsbolzen 14 und ist in dem Koppelglied 21 schwenkbar aufgenommen. Der Stellhebel 22 steht gleichzeitig mit einem als Langloch ausgebildeten Anschlag 24 der Verriegelungsklinke 20 im Wirkeingriff. Hierzu besitzt der Stellhebel 22 in Verlängerung des Kopplungszapfens 23 in Richtung auf den Scharnierträger 10 einen im Querschnitt kleiner bemessenen Stellzapfen 25, der an dem Anschlag 24 angreift bzw. in das Langloch eingreift. Die Verriegelungsklinken 20 sind zwischen den Schenkeln 11, 12 des Scharnierträgers 10 und den auf den Endabschnitten 18, 19 der Führungsbolzen 14 gelagerten Stellhebeln 22 eingefasst.
  • Bei Einleitung einer Stellkraft F wird der Stellhebel 22 über den Kopplungszapfen 23 in der Bildebene nach unten geschwenkt. Gleichzeitig nimmt der Stellzapfen 25 die Verriegelungsklinke 20 mit. Das Verschwenken ist dann beendet, wenn der Führungsbolzen 14 vollständig freigegeben ist. 2 zeigt diese Position, wobei die Führungsnuten 15 und die Langlöcher 24 parallel zueinander verlaufen. In der in 2 gezeigten Position ist das obere Ende 6 des Lenkers 4 noch nicht angehoben. Erst durch lineare Verschie bung, wie sie in den 3 und 4 dargestellt ist, wird das obere Ende 6 des Lenkers 4 und damit die Fronthaube angehoben.
  • Während der linearen Verschiebung des Führungsbolzens 14 gleitet der das Langloch bzw. den Anschlag 24 tragende Schaft 26 der Verriegelungsklinke 20 durch eine umfangsseitige Nut 27 des Führungsbolzens 14.
  • In der in 4 gezeigten Endposition ist das obere Ende 6 des Lenkers 4 um seinen Maximalbetrag angehoben. Sollte es zu keinem Aufprall kommen und die Fronthaube wieder zurückgestellt werden müssen, ist es mit der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung 1 insbesondere durch die Anordnung der Führungsnuten 15 und des Langlochs 24 möglich, durch einfaches Herunterdrücken der Fronthaube diese wieder in die Ruheposition zu verbringen. Selbstverständlich darf dann die Stellkraft F in der in 3 eingezeichneten Wirkrichtung nicht mehr anliegen. Unterstützend ist auch denkbar, dass eine entgegengesetzt zur Kraft F wirkende Rückstellkraft das untere Ende 9 des ersten Lenkers wieder in seine Grundposition verfährt, wobei die Verriegelungsklinke den Führungsbolzen in dieser Position lagefixiert.
  • 5 verdeutlicht in vereinfachter Darstellung die kinematischen Zusammenhänge der Sicherheitseinrichtung. Durch den in Zugrichtung weisenden Pfeil Z wird das längsverschiebliche Ende 9 von dem Schwenklager 13 des anderen Endes 8 des zweiten Lenkers 3 weg bewegt. Dadurch vergrößert sich der Abstand A auf den Abstand A'. Gleichzeitig wird der Lenker 4 von der der Ruheposition I der Fronthaube entsprechenden geneigten Stellung in eine mit unterbrochener Linie eingezeichnete Vertikalstellung gebracht, die der Aufprallposition II der Fronthaube entspricht. Hierbei wird die Höhe H des oberen Endes 6 des Lenkers 4 auf die Höhe H' angehoben. Die Höhe H, H' wird hierbei auf die Längsachse LA des Scharnierträgers 10 bezogen.

Claims (9)

  1. Sicherheitseinrichtung für eine Fronthaube eines Personenkraftwagens, bei welcher die Fronthaube bei einem Aufprall eines Fußgängers oder Zweiradfahrers von ihrer Ruheposition (I) in eine angehobene Aufprallposition (II) verlagerbar ist, umfassend ein Koppelgestänge (2) mit zwei Lenkern (3, 4), die im Abstand zueinander mit ihren ersten Enden (5, 6) an die Unterseite der Fronthaube angelenkt sind und mit ihren zweiten Enden (8, 9) im Abstand zueinander an einem karosserieseitigen Scharnierträger (10) schwenkbar gelagert sind, sowie eine dem Koppelgestänge (2) zugeordnete Stelleinrichtung, wobei das karosserieseitige Ende (9) eines erster Lenkers (3) gegenüber dem Scharnierträger (10) längsverschieblich gelagert ist und dieses Ende (9) wenigstens mittelbar mit der den Abstand (A, A') zum karosserieseitigen Ende (8) des zweiten Lenkers (3) verändernden, linear wirkenden Stelleinrichtung gekoppelt ist, wobei der Scharnierträger (10) eine Führungsnut (15) aufweist, in welcher ein dem linear verschieblichen Ende (9) des ersten Lenkers (4) zugeordneter Führungsbolzen (14) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das linear verschiebliche Ende (9) des ersten Lenkers (4) von einer den Führungsbolzen (14) lagefixierenden Verriegelungsklinke (20) in einer Grundposition gehalten ist.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Scharnierträger (10) U-förmig konfiguriert ist und seine in Richtung der Unterseite der Fronthaube weisenden Schenkel (11, 12) jeweils eine Führungsnut (15) aufweisen, wobei das linear verschiebliche Ende (9) des ersten Lenkers (4) zwischen den Schenkeln (11, 12) geführt ist.
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsbolzen (14) unmittelbar oder unter Eingliederung eines Stellhebels (22) über ein Koppelglied (21) mit der Stelleinrichtung verbunden ist.
  4. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass über die Außenseiten (16, 17) der Schenkel (1i, 12) hervorkragende Endabschnitte (18, 19) der Führungsbolzen (14) zumindest mittelbar mit dem den Scharnierträger (10) außenseitig umgreifenden Koppelglied (21) verbunden sind.
  5. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsklinke (20) schwenkgelagert ist und bei Einwirkung einer Stellkraft (F) den Führungsbolzen (14) selbsttätig verschwenkend freigibt.
  6. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsklinke (20) mit einem Anschlag (24) versehen ist, an welchem ein Stellzapfen (25) eines an dem Führungsbolzen (14) schwenkbar befestigten Stellhebels (12) angreift, wobei mittels der über das Koppelglied (21) auf den Stellhebel wirkende Stellkraft (F) zunächst ein Verschwenken des Stellhebels (22) und anschließend eine Verlagerung des Führungsbolzens (14) einleitbar ist.
  7. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24) als Langloch ausgebildet ist.
  8. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnut (15) und das Langloch (24) in entriegelter Position der Verriegelungsklinke (20) parallel zueinander verlaufen.
  9. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlagerung des Führungsbolzens (14) durch die Länge der Führungsnut (15) und/oder des Langlochs (24) begrenzt ist.
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