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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Lebensmittels in einem Behälter
und einen Behälter
zur Verwendung in einem solchen Verfahren.
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Stand der
Technik
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Herkömmlicherweise
werden Nachtische in Behälter,
die aus Kunststoff hergestellt sind, eingefüllt und verkauft. Diese Nachtische
können
in einen Typ von Behälter
gefüllt
werden, der mit einem dünnen
Film verschlossen ist, jedoch werden sie aufgrund des Hangs zu hoher
Qualität
in den vergangenen Jahren häufig
in einem Typ von Behälter
verkauft, der mit einem kalottenförmigen, angepaßten Deckel
verschlossen ist (siehe zum Beispiel japanische Geschmacksmusterveröffentlichung
Nr. 1135720).
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GB 2251540 beschreibt einen
Prozeß zum Haltbarmachen
eines Lebensmittelprodukts, welches das Einfügen des Lebensmittelproduktes
in ein Backblech mit Seitenwänden,
die gestuft sind, so daß eine erste
Trägerfläche gebildet
wird, die sich um das Backblech herum erstreckt, umfaßt. Die
Seitenwände
stellen auch eine zweite Trägerfläche bereit,
die sich um das Backblech erstreckt, wobei die erste Trägerfläche näher an dem
Boden des Backblechs ist als die zweite Trägerfläche. Ein mikroporöser innerer Deckel
ist an der ersten Trägerfläche befestigt,
das Lebensmittelprodukt wird in dem Backblech erwärmt und
es wird ihm dann ermöglicht,
abzukühlen
und das Backblech wird durch Befestigen eines äußeren Deckels an der zweiten
Trägerfläche verschlossen.
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Offenbarung
der Erfindung
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Jedoch
hatten Nachtische, die in einen Typ von Container eingefüllt werden,
wie den oben erwähnten,
der mit einem kalottenförmigen
passenden Deckel verschlossen ist, Probleme aufgrund der Verwendung
des passenden Deckels, da die Haltbarkeitszeit des Inhalts kurz
war und auch da ein Deckelelement abfiel, wenn Behälter während des
Transports miteinander in Berührung
kamen. Darüber
hinaus gab es, da ein Kunststoffbehälter wärmeempfindlich ist, ein Problem,
daß sein
Inhalt nicht zusammen mit dem Behälter erwärmt werden konnte.
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Die
vorliegende Erfindung wurde in Anbetracht solcher Umstände gemacht
und es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
zum Herstellen eines Lebensmittels in einem Behälter bereitzustellen mit einem
hochwertigen Eindruck, wobei der Inhalt zusammen mit dem Behälterkörper erwärmt und
gekocht werden kann, wobei ein Abfallen des Deckelelements verhindert
werden kann und wobei auch die Haltbarkeitszeit verlängert werden
kann und wobei ein Lebensmittel in einem Behälter durch ein solches Verfahren
hergestellt werden kann.
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Der
Erfinder der vorliegenden Erfindung dachte, daß es vorzuziehen sei, gebackene
Backwaren, beispielsweise ein gebackener Kuchen und ähnliches
aus den oben erwähnten
Nachtischen, durch Erwärmen
und Abkühlen
zusammen mit dem mit einem Nahrungsmittel gefüllten Behälter (der Behälter ohne
das Deckelelement) herzustellen und daß es vorzuziehen sei, einen
verschlossenen Behälter
mit einem erstklassigen Eindruck als einen Behälter zu verwenden. Basierend
auf dieser Idee verwendete der Erfinder der vorliegenden Erfindung
einen Aluminiumbehälterkörper und
versuchte, ein kalottenförmiges
Deckelelement mit diesem zu verschweißen. Als Ergebnis fand der
Erfinder, daß die
zuvor erwähnten Anforderungen
durch Verwenden eines Lebensmittelbehälters mit einem Aluminiumbehälterkörper, wobei
die innere Oberfläche
mit einem wärmebeständigen harz
beschichtet ist, dessen Komponenten sich nicht auflösen, wenn
das Innere erwärmt
wird und mit einem kalottenförmigen
Deckelelement zum Verschließen,
das aus einem thermoplastischen Harz hergestellt ist, erfüllt werden
können.
Die vorliegende Erfindung wurde somit vervollständigt.
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Aspekte
der Erfindung sind in den beigefügten
Ansprüchen
definiert.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittels
in einem Behälter
bereitgestellt, wobei ein Lebensmittelbehälter verwendet wird mit: einem
Aluminiumbehälterkörper, wobei
die innere Oberfläche
mit einem wärme-
bzw. hitzebeständigen
Harz beschichtet ist, und einem kalottenförmigen Deckelelement zum Verschließen, hergestellt
aus einem thermoplastischen Harz, wobei ein Verfahren zur Herstellung
eines Lebensmittels in einem Behälter
verwendet wird mit den folgenden Schritten: einem Befüllschritt,
um Nahrungsmittel in den Behälterkörper zu
füllen,
einem Erwärmungsschritt,
um ein eingefülltes
Nahrungsmittel zusammen mit dem Behälterkörper zu erwärmen, einem Verschließschritt,
um das Deckelelement, nachdem es erhitzt wurde, zum Verschließen mit
dem Containerkörper
zu verschweißen
und einem Kühlschritt,
um den verschlossenen Behälter
zu kühlen. Das
Deckelelement zum Verschließen
des Lebensmittelbehälters
kann einen Teil aufweisen, der so ausgestaltet ist, daß er einen
konkaven Teil bildet, der ein konkaves Teil bilden kann. Der Teil,
der angepaßt
ist, um einen konkaven Teil zu bilden, kann ein konvexer Teil sein.
Der Teil, der so ausgestaltet ist, daß er einen konkaven Teil bildet,
kann in dem mittleren Teil des Deckelelements zum Verschließen angeordnet
sein. Das Verfahren zum Herstellen kann einen Andrückschritt
aufweisen, um einen konkaven Teil durch Drücken des Teils zu bilden, der
so ausgestaltet ist, daß er
nach dem Verschließschritt
einen konkaven Teil bildet. Der Verschließschritt kann einen Vorerwärmungsschritt
und einen vollständigen Verschließschritt
aufweisen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung kann ein Lebensmittelbehälter zur
Verwendung in dem oben beschriebenen Verfahren bereitgestellt werden.
Der Behälter
weist einen Aluminiumbehälterkörper auf,
der eine innere Oberfläche
aufweist, die mit einem hitzebeständigen Harz beschichtet ist.
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Der
Lebensmittelbehälter
weist auch ein kalottenförmiges
Deckelelement zum Verschließen
des Lebensmittelbehälters
auf. Das Deckelelement weist ein thermoplastisches Harz auf.
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Das
beanspruchte Verfahren und der Behälter zur Herstellung eines
Lebensmittels bieten einen hochwertigen Eindruck, wobei der Inhalt
des Behälters
zusammen mit dem Behälterkörper erwärmt und gekocht
werden kann. Ein Abfallen des Deckelelements kann ebenfalls vermieden
werden, und die Haltbarkeitszeit kann auch verlängert werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Lebensmittels in einem Behälter gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine Längsquerschnittsansicht
eines Lebensmittels in einem in 1 gezeigten
Behälter.
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3 ist
eine Längsquerschnittsansicht,
die einen Zustand zeigt, wenn ein Teil der so ausgestaltet ist,
daß er
einen konkaven Teil eines Lebensmittels in einem Behälter wie
in
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1 gezeigt
bildet, ein konkaves Teil gebildet hat.
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- 10
- Lebensmittelbehälter
- 12
- gebackene
Backwaren
- 14
- Behälterkörper
- 16
- Deckelelement
zum Verschließen
- 18,
24
- Flanschteil
- 20
- Kantenteil
- 22
- konvexer
Teil
- 23
- konkaver
Teil
- 26,
34
- Balgteil
- 28
- auskragendes
Element
- 30
- Lasche
- 32
- rutschfestes
Mittel
-
Beste Ausführungsform
der Erfindung
-
In
Bezug auf ein Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittels in einem
Behälter
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist dieses nicht besonders beschränkt, solange es ein Verfahren
zur Verwendung eines Lebensmittelbehälters ist, der einen Aluminiumbehälterkörper, wobei
die innere Oberfläche mit
einem hitzebeständigen
Harz beschichtet ist und ein kalottenförmiges Deckelelement zum Ver schließen, hergestellt
aus einem thermoplastischen Harz, um den Behälterkörper zu verschließen, aufweist
und wobei es die folgenden Schritte aufweist: einen Befüllschritt,
um Nahrungsmittel in den Behälterkörper zu
füllen,
einen Erwärmungsschritt,
um ein eingefülltes
Nahrungsmittel zusammen mit dem Behälterkörper zu erwärmen, einen Verschließschritt,
um das Deckelelement zum Verschließen des Behälterkörpers nach dem Erwärmen zu
verschließen
und einen Kühlschritt,
um den verschlossenen Behälter
abzukühlen.
Das Verfahren kann auch einen Abkühlschritt zwischen dem zuvor
erwähnten
Erwärmungsschritt und
dem Verschließschritt
aufweisen, um ein heißes Nahrungsmittel
durch Wegnehmen der großen
Wärme nahezu
auf Raumtemperatur abzukühlen.
In diesem Fall wird der Kühlschritt
nach dem Verschließschritt
zu einem Schritt, um ein Nahrungsmittel von Raumtemperatur auf Gefriertemperatur
abzukühlen. Gemäß dem Verfahren
zur Herstellung eines Lebensmittels in einem Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung
kann der Inhalt zusammen mit dem Behälterkörper erwärmt und gekocht werden, und
die Herstellung eines Lebensmittels in einem Behälter kann effizient ausgeführt werden.
Darüber
hinaus weist das in einem Behälter
hergestellte Lebensmittel einen erstklassigen Eindruck auf, ein
Abfallen des Deckelelements wird verhindert und eine Verlängerung
der Haltbarkeitsdauer kann realisiert werden.
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In
Bezug auf ein herzustellendes Lebensmittel ist dieses nicht besonders
beschränkt,
so lange es durch Kühlen
nach dem Erwärmen
hergestellt wird. Es kann in einer festen Form oder in einer Gelform vorliegen,
und gebackene Backwaren, zum Beispiel ein gebackener Kuchen und
ein gebackener Pudding, Gratin, Pizza, Doria (Reisgratin) und ähnliches, können beispielhaft
angeführt
werden.
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Zunächst wird
ein Lebensmittelbehälter,
der für
das Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittels in einem Behälter gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, erklärt.
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In
Bezug auf einen Behälter
ein Körper
für einen
Lebensmittelbehälter
ist dieser nicht besonders beschränkt, solange er ein Aluminiumbehälterkörper ist,
der Lebensmittel darin enthalten kann, wobei die innere Oberfläche mit
einem hitzebeständigen
Harz beschichtet ist. Aluminium schließt neben Aluminium selbst Aluminiumlegierungen
ein und ein wärmebeständiges Harz
bezieht sich auf ein Harz, dessen Zusammensetzung sich nicht während des
Erwärmungsschritts
gemäß dem Verfahren
zur Herstellung eines Lebensmittels in einem Behälter zersetzt, zum Beispiel
kann ein in der offengelegten japanischen Gebrauchsmusteranmeldung
Nr. 1993-7660 beschriebenes Harz oder ähnliches können exemplarisch angegeben
werden.
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In
Bezug auf ein Deckelelement zum Verschließen eines Lebensmittelbehälters ist
dieser nicht besonders beschränkt,
solange es ein kalottenförmiges
Deckelelement zum Verschließen
des Behälterkörpers ist,
das aus einem thermoplastischen Harz hergestellt ist. So weit das
thermoplastische Harz betroffen ist, ist es bevorzugt, ein polystyrenbasiertes
Harz oder ein polyethylenbasiertes Harz zu verwenden. So weit eine
Kalottenform betroffen ist, ist eine flache Form ausgeschlossen,
sie betrifft eine Form, die eine Wölbung aufweist. Es ist bevorzugt, daß dieses
Deckelelement zum Ver schließen
einen Teil aufweist, der so ausgestaltet ist, daß er einen konkaven Teil bildet,
der ein konkaves Teil bilden kann, zum Beispiel ein Teil, der so
ausgestaltet ist, daß er
einen konkaves Teil bildet, das eine Flexibilität aufweist, verglichen mit
anderen Teilen (leicht zu modifizieren). Durch Bereitstellen des
Teils, der so ausgestaltet ist, daß er ein konkaves Teil bildet,
kann die Form des Deckels beibehalten werden, ohne daß das Deckelelement
deformiert wird, wenn ein Lebensmittel zusammen mit dem Behälterkörper erwärmt, dann verschlossen
und abgekühlt
wird und es kann ein sicherer und stabilerer Verschluß erhalten
werden. D.h. daß in
dem Fall, in dem der Teil, der so ausgestaltet ist, daß er ein
konkaves Teil bildet, nicht vorgesehen ist, wenn er verschlossen
wird, wenn das Lebensmittel und der Behälterkörper erwärmt werden, aufgeblasene Luft
in dem Behälter
nach dem Verschließen
durch Abkühlen
komprimiert wird und das Deckelelement in das Innere des Behälters gesaugt wird.
Folglich kann das Deckelelement in Abhängigkeit von dem Material und ähnlichem
des Deckelelements deformiert werden. Jedoch kann dieses Problem
vermieden werden durch Bereitstellen des Teils, das so angepaßt ist,
daß es
einen konkaven Teil bildet. So weit ein solches Teil betroffen ist,
das so angepaßt
ist, daß er
einen konkaven Teil des Deckelelements zum Verschließen bildet,
ist er nicht besonders beschränkt,
solange der konkave Teil natürlich
oder künstlich
durch Temperaturänderung
und ähnliches
gebildet ist, und es kann unter normalen Bedingungen ein flaches
Teil oder ein konvexes Teil sein. Jedoch ist ein konvexes Teil bevorzugt,
da die Herstellung des Deckelelements sowie die Bildung des konkaven
Teils einfach ist. So weit ein Ort zum Bereitstellen des Teils,
das so angepaßt
ist, daß es ein
konkaves Teil bildet, betroffen ist, ist es nicht besonders beschränkt, jedoch
ist es bevorzugt, es in dem mittleren Teil des Deckelements (Massenschwerpunktteil)
bereitzustellen, da die auf dem Verschlußteil angeordnete Last ausgeglichen
wird und ein teilweises Abreißen
des Deckels sicherer vermieden werden kann.
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Jeder
Schritt in dem Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittels in
einem Behälter
gemäß der vorliegenden
Erfindung, welches einen Lebensmittelbehälter, wie den oben erwähnten verwendet, wird
im Detail beschrieben.
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So
weit der Füllschritt
betroffen ist, so ist er nicht besonders beschränkt, solange er ein Nahrungsmittel
in den Behälterkörper füllen kann,
und herkömmliche
Nahrungsmittelfüllverfahren
können übernommen
werden.
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So
weit der Erwärmungsschritt
betröffen
ist, so ist er nicht besonders beschränkt, solange er einen Schritt
zum Erwärmen
eines Nahrungsmittels, das während
des Füllschritts
eingefüllt
wurde, zusammen mit dem Behälterkörper ist.
Zum Beispiel betrifft das Erwärmen
ein Backen des Nahrungsmittels selbst oder ein Anbrennen, und so
weit eine Erwärmungstemperatur
betroffen ist, beträgt
diese, obwohl sie nicht besonders beschränkt ist, zum Beispiel um 200
bis 300°C.
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So
weit ein Verschließschritt
betroffen ist, so ist dieser nicht besonders beschränkt, solange
er einen Schritt zum Verschweißen
des Deckelelements zum Verschließen des Behälterkörpers, nachdem er erwärmt wurde,
ist. Bei einem solchen Verschließschritt ist es bevorzugt,
wenn dieser einen Vorerwärmungsschritt
und einen vollständigen
Verschließschritt
aufweist. Obwohl es von einer Form oder einem Material des Behälterkörpers und
des Deckelelements abhängt,
ist es bevorzugt, durch Erwärmen zu
verschließen,
zum Beispiel bei 150–175°C für 0,5–2,0 Sekunden
in dem Vorerwärmungsschritt
und bei 155–180°C für 0,5 bis
2,0 Sekunden in dem vollständigen
Verschließschritt.
Auf diese Weise kann durch Verwenden eines zweistufigen Erwärmens eine
bessere Haftung erreicht werden. Darüber hinaus ist es bevorzugt,
eine Erwärmung
durch Bereitstellen eines wärmeisolierenden
Materials auf der Rückseite
der zu verschweißenden
Oberfläche
des Containerkörpers
effektiv sicherzustellen, wodurch eine Erwärmungsvorrichtung auf der Riffelwalzenseite
(Behältermulde)
weggelassen werden kann. Darüber
hinaus kann das Verschweißen
während
des Verschließschritts
sobald wie möglich
nach dem Erwärmungsschritt
ausgeführt
werden, und das Verschweißen
kann folglich durch Verwenden der Wärme des Erwärmungsschritts wirksam ausgeführt werden.
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So
weit der Abkühlschritt
betroffen ist, so ist er nicht besonders beschränkt, solange er den verschlossenen
Behälter
kühlen
kann. Kühlen,
so wie es hierin erwähnt
ist, schließt
ein natürliches
Kühlen, technisches
Kühlen
und Gefrieren ein.
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In
diesem Kühlschritt
wird die Luft in dem Behälter,
die während
des Erwärmungsschritts
aufgeblasen wurde, komprimiert, das Deckelelement wird deformiert
und folglich kann der Klebeteil sich abschälen. Jedoch wird, falls das
Deckelement zum Verschließen
des Lebensmittelbehälters
einen Teil aufweist, der so ausgestaltet ist, daß er ein konkaves Teil bildet,
der Teil deformiert (er bildet ein konkaves Teil) und eine Deformation
des Behälters
sowie ein Abblättern
des Klebeteils kann verhindert werden. Darüber hinaus kann ein Andrückschritt,
um den konkaven Teil vorab zu bilden, nach dem Verschließschritt
eingeschlossen sein. Soweit ein solcher Andrückschritt betroffen ist, so
ist er nicht besonders beschränkt,
solange er ein Schritt ist, um einen konkaven Teil durch Pressen
des Teils zu bilden, der so ausgestaltet ist, daß er einen konkaven Teil bildet, und
zum Beispiel kann das Pressen unter Verwendung eines stangenförmigen Elements
ausgeführt werden.
Dadurch, daß der
Anpreßschritt
vorhanden ist, kann ein konkaver Teil sicher gebildet werden und der
Teil, der so angepaßt
ist, daß er
einen konkaven Teil bildet, ist einfach zu konstruieren. „Nach dem Verschließschritt" bedeutet unmittelbar
nach dem Verschließen
und einsetzen der Kühlstufe.
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Soweit
ein Lebensmittel in einem Behälter betroffen
ist, so ist es nicht besonders beschränkt, solange es ein Lebensmittel
in einem Behälter
ist, das durch das oben erwähnte
Verfahren zur Herstellung hergestellt ist. Zum Beispiel können Lebensmittel
in einem Behälter
durch die folgenden, beispielhaft genannten Schritte hergestellt
werden: Füllen
eines Nahrungsmittels in den Aluminiumbehälterkörper, wobei die innere Oberfläche mit
einem wärmebeständigen Harz
beschichtet ist, Erwärmen
des eingefüllten
Nahrungsmittels zusammen mit dem Behälterkörper, dann Verschließen durch
Anschweißen
an den Behälterkörper eines
kalottenförmigen
Deckelelements zum Verschlie ßen,
das aus einem thermoplastischen Harz hergestellt ist, wobei es ein
Teil aufweist, das so angepaßt
ist, daß es
ein konkaves Teil bildet, das einen konkaven Teil bilden kann, Bilden
eines konkaven Teils auf dem Deckelelement zum Verschließen durch
Pressen des Teils, das so angepaßt ist, daß es ein konkaves Teil bildet
und durch Abkühlen.
Lebensmittel in einem Behälter
werden wirksam hergestellt, wenn die Inhalte mit dem Behälterkörper erwärmt und
gekocht werden. Darüber
hinaus weisen Lebensmittel in einem Behälter einen erstklassigen Eindruck
auf, ein Abfallen des Deckelelements wird verhindert und eine Verlängerung
der Haltbarkeitszeit kann realisiert werden. Hiernach wird ein Lebensmittel
in einem Behälter,
so wie es gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt wird, konkret in Bezug auf die Figuren erklärt. 1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Lebensmittels in einem Behälter gemäß einer
Ausführungsform,
die durch das Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt ist. 2 ist eine
Längsschnittansicht
eines Lebensmittels in einem in 1 gezeigten
Behälter. 3 ist
eine Längsschnittansicht,
die einen Zustand zeigt, in dem ein Teil, der so ausgestaltet ist,
daß er
einen konkaven Teil eines Lebensmittels in einem in 1 gezeigten
Behälter
bildet, ein konkaves Teil gebildet hat.
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So
wie es in den 1 bis 3 gezeigt
ist, weist ein Lebensmittel in einem Behälter 10 einen Behälterkörper 14,
ein gebackenes Gebäck 12,
das in dem Behälterkörper 14 enthalten
ist und ein Deckelelement zum Verschließen 16, das den Behälterkörper 14 von
der Oberseite verschließt,
auf.
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Der
Behälterkörper 14 ist
aus einem kreisförmigen
Aluminium gebildet, dessen Durchmesser ungefähr 8 cm beträgt und dessen
Dicke in einer ebenen Ansicht ungefähr 3 cm beträgt, der
eine wärmebeständige Eigenschaft
aufweist und dessen innere Oberfläche mit einem wärmebeständigen Harz
beschichtet ist. Darüber
hinaus weist der Behälterkörper 14 einen
Flanschteil 18 auf, dessen Breite an seinem oberen Ende
ungefähr
5 mm beträgt,
und der Flanschteil 18 weist einen konvex geformten Kantenteil 20 auf.
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Das
Deckelelement zum Verschließen 16 ist ein
kalottenförmiges
Deckelelement, das aus Polysteren gebildet ist, das ein thermoplastisches
Harz ist, mit einem Kreis, dessen Durchmesser ungefähr 8 cm beträgt und einer
Höhe, die
ungefähr
7 mm in einer ebenen Ansicht beträgt und es ermöglicht ein
Verschweißen
mit dem Behälterkörper 14.
In der Mitte des Deckelements 16 ist ein kreisförmiges konvexes Teil 22 gebildet
(das Teil, das so ausgestaltet ist, daß es ein konkaves Teil bildet),
dessen Durchmesser ungefähr
3 cm in einer ebenen Ansicht beträgt, der ein Teil ist, der eine
Flexibilität
verglichen mit den anderen Teilen aufweist (leicht zu modifizieren)
und der in der Lage ist, ein konvexes Teil zu bilden. Wie in 3 gezeigt,
kann dieser konvexe Teil 22 einen konkaven Teil 23 durch
Andrücken
von der Oberseite her bilden, und folglich kann eine Deformation
des Deckelelements während
der Herstellung vermieden werden, und ein Abschälen des Verschweißteils kann verhindert
werden.
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Darüber hinaus
ist ein Flanschteil 24 entsprechend einem Flanschteil 18 des
Behälterkörpers an
dem unteren Endteil des Behälterelements
zum Verschließen 16 vorgesehen,
und die obere Fläche des
Flanschteils 18 des Behälterkörpers 14 ist
mit der unteren Fläche
des Flanschteils 24 des Deckelelements zum Verschließen 16 verschweißt. Darüber hinaus
ist ein Balgteil 26 an dem Seitenteil des Deckelelements
zum Verschließen 16 gebildet,
wobei es um eine gegebene Länge
beabstandet ist, und der Balgteil 26 weist ein nach unten
auskragendes vorspringendes Element 28 auf, das in den
Behälterkörper 14 eindringt.
Dieses Balgteil ist in Eingriff, wenn das Deckelelement zum Verschließen 16 während des
Herstellungsschritts aufgelegt wird, was es ermöglicht, die Position des Deckelements
zum Verschließen 16 festzulegen.
Darüber
hinaus stützt
sich das Seitenteil des auskragenden Elements 28 an der
Innenwand des Behälterkörpers 14 ab,
um die Bewegung des Deckelelements zum Verschließen 16 in der horizontalen
Richtung zu begrenzen. Darüber
hinaus weist das Deckelelement zum Verschließen 16 eine Lasche 30 auf
und die Lasche 30 weist rutschfeste Mittel 32 an
einem an der Spitze liegenden Teil auf und ein Balgteil 34 an
dem Boden. Das Balgteil 34 ist mit einem Kantenteil 20 des
Behälterkörpers 14 in
Eingriff. Durch Bereitstellen dieses Balgteils 34 ist es
der Lasche 30 möglich,
flexibel zu sein und ein Brechen der Lasche 30 und ein
Abblättern
der Dichtung, welche durch Berührungen
bewirkt werden und ähnliches
kann verhindert werden.