DE2841398C2 - - Google Patents
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A21C—MACHINES OR EQUIPMENT FOR MAKING OR PROCESSING DOUGHS; HANDLING BAKED ARTICLES MADE FROM DOUGH
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Description
Bei der Herstellung von Torten- oder Pizzaböden, beispiels
weise bei einem Verfahren zur Herstellung einer tiefgefrorenen
Pizza gemäß US-PS 26 68 117, wird so vorgegangen, daß ein
geeigneter Teig geknetet und in Teigstücke unterteilt wird, die
plattgedrückt, gehengelassen werden und dann gebacken werden.
Das Plattdrücken kann dabei bei industriellen Herstellungs
verfahren mit Hilfe einer mechanischen Presse, z. B. gemäß
AT-PS 3 35 940, oder mit einer hydraulischen Presse, z. B.
gemäß US-PS 39 38 922, erfolgen.
Bei der industriellen Herstellung von Torten- oder Pizzaböden
auf der Basis eine Teigs vom Typ Brotteig ist es jedoch von
besonderer Bedeutung, das Erzeugnisse mit einheitlichen stabilen
Abmessungen erhalten werden. Bei dem herkömmlichen Verfahren ist
die Formstabilität zwar gut, das Verfahren ist jedoch sehr
arbeits- und zeitaufwendig. Bei dem herkömmlichen Verfahren wird
nämlich der Teig zunächst geknetet und dann in etwa gleiche
Teigstücke unterteilt, die dann in Formen gebracht werden, worauf
der Teig dann einer ersten Fermentation oder einem "ersten
Gehenlassen" unterworfen wird. Nach diesem ersten Gehenlassen
werden die Teigstücke durch Auswalzen zusammengedrückt und
dann einer zweiten Fermentation oder einem "zweiten Gehenlassen"
unterworfen. Alle drei Operationen dauern insgesamt im all
gemeinen mehrere Stunden. Der Teig wird dann plattgedrückt. Beim
"Plattdrücken" wird aus einem Teigstück ein Torten- oder Pizza
boden hergestellt, der dazu bestimmt ist, eine Garnierung aufzu
nehmen. Der Boden wird dann im allgemeinen im Ofen gebacken und
nimmt dabei sein endgültiges Volumen ein. Nach dem Ausformen
werden die gebackenen Teigböden garniert und entweder verpackt,
um im gekühlten Zustand verkauft zu werden, oder gefroren und
dann verpackt.
Versucht man, den Teig schneller zu Torten- oder Pizzaböden zu
verformen, ist man mit dem Problem konfrontiert, daß ein
frischerer Teig dazu neigt, sich zusammenzuziehen. Das ist bei
einem anderen bekannten Verfahren der Fall, bei dem die Teig
stücke nach einer Ruhezeit von 30 bis 40 min in mehreren Stufen
allmählich in der Längsrichtung ausgewalzt und der Teig dann
10 min lang ruhengelassen wird, wobei infolge der Ausbildung
des Klebernetzwerks ein "Zusammenzug" zu beobachten ist. Der
"Zusammenzug" zeigt sich als allmähliches seitliches Zusammen
ziehen des Teigbandes aufgrund seiner Elastizität bis zu einer
Stabilisierung seiner Abmessungen. Bei dem bekannten Verfahren
erfolgt daher ein erneutes Auswalzen in Querrichtung, worauf
sich eine zweite Ruhezeit von einigen Minuten anschließt und
der Teig dann geschnitten wird. Die Schnittstücke werden auf
den Boden von Formen gelegt und mechanisch plattgedrückt. Die
übrigen Arbeitsgänge sind die gleichen wie oben angegeben. Alle
Arbeitsgänge zur Herstellung der Teigstücke für das Plattdrücken
dauern insgesamt ungefähr 1 h.
Aus den obigen Ausführungen dürfte klar geworden sein, daß der
Zusammenzug bei der Herstellung von Torten- oder Pizzaböden,
die eine Garnierung aufnehmen sollen, unerwünscht ist. So ist
es bei einer Pizza erwünscht, daß der Boden, der die
Garnierung aufnehmen soll, einen großen Durchmesser aufweist und
trotzdem dazu in der Lage ist, die Garnierung zu tragen. Nun
sind aber die für Pizzaböden verwendeten Brotteige gerade solche
Teige, bei denen der Zusammenzug sehr stark auftritt, da sie dehn
fähig und zäh sind. Die Dehnfähigkeit gestattet es, daß sich der
Teig bei Einwirkung einer Kraft, nämlich bei Einwirkung des Drucks
zum Plattdrücken, ausbreitet, während die Zähigkeit diesen
Deformationskräften während des Plattdrückens einen Widerstand ent
gegensetzt und zu dem Zusammenzug führt.
Bei Verwendung von mit Teflon beschichteten Formen tritt dieser
Zusammenzug noch stärker auf. Daher konnte bisher das Platt
drücken bei Torten und Pizzas auf der Basis von Brotteig nicht
mit einer hohen Geschwindigkeit und auf beträchtliche Durch
messer durchgeführt werden, da man vor dem Plattdrücken ein
Auswalzen oder mehrere aufeinanderfolgende Auswalzvorgänge durch
führen mußte, um die Elastizität des Teigs zu überwinden, worauf
sich eine Ruhezeit anzuschließen hatte, damit man sie über
haupt plattdrücken konnte. Das bedeutete natürlich einen
unangenehmen Zeitverlust und die Bereitstellung einer beträcht
lichen Fläche in einem Fabrikgebäude mit geregelter Atmosphäre.
Das erklärt es außerdem, warum das Plattdrücken mit einer hohen
Geschwindigkeit auf beträchtliche Durchmesser auf Teige mit
chemischer Hefe ("plattdrückbare Teige") beschränkt war, welche
anders als Brotteig als plastische Massen eingestuft werden
können, d. h. also, daß sie die beim Plattpressen erhaltene
Form beibehalten.
In der AT-PS 3 35 940 wird der mit einer mechanischen Presse
breitgedrückte Hefeteigklumpen direkt in der Preßform ange
backen, um den in der Presse erzeugten Boden zu stabilisieren.
Die erforderliche Verwendung einer beheizten Preßvorrichtung,
die gemäß der AT-PS 3 35 940 auch noch handbetätigt ist, führt
zu relativ langen Verweilzeiten des Teigs in der Preßvorrichtung
und ist bereits aus diesem Grunde für die industrielle Her
stellung weniger geeignet.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur industriellen Herstellung von Torten- oder
Pizzaböden auf der Basis eine Teigs vom Typ Brotteig unter
Verwendung einer maschinell arbeitenden Preßvorrichtung so
auszugestalten, daß aus einem frischen Brotteig innerhalb
kurzer Verarbeitungszeiten dimensionstabile Torten- oder
Pizzaböden hergestellt werden können.
Es ist ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vor
richtung zu schaffen, die die Durchführung eines solchen Ver
fahrens ermöglicht.
Diese Aufgaben werden durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch
1 sowie eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 8 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den jeweiligen nachgeordneten
Unteransprüchen zu entnehmen.
Es hat sich gezeigt, daß beim Plattdrücken der Teigstücke in
einer Vorrichtung, welche eine Patrize und eine Matrize auf
weist und bei welcher zwischen der Patrize und dem Teig ein
Luftkissen gebildet wird, Teigstücke aus dem gekneteten Teig
nach einer kurzen Ruhezeit direkt plattgedrückt werden können
und daß diese plattgedrückten Teigstücke, nachdem sie ein einziges
Mal gehengelassen wurden und die Böden dann gebacken wurden,
zu dimensionsstabilen Böden mit den Abmessungen der verwendeten
Preßform führen. Das zwischen der Patrize und dem Teig gebildete
Luftkissen wirkt als Schmierung, die ein Verkleben des Teigs mit
der Patrize verhindert und dadurch das Auftreten von Kräften
verhindert, die der gleichmäßigen Ausbreitung des plattgedrückten
Teigs entgegenwirken. Die Teigstücke können dabei aufgrund ihrer
Dimensionsstabilität auf einer nachgiebigen Folie plattgedrückt
werden, die gleichzeitig unter Ausbildung einer Verpackung tief
gezogen wird.
Die bei der Vorrichtung vorzugsweise vorgesehenen Randwülste auf
der Stirnfläche der Patrize vermindern bei großen Böden die
Neigung zum Zusammenziehen noch weiter und erhöhen daher die
Formstabilität ebenfalls.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bezieht sich der Ausdruck
"Brotteig" auf einen Teig, der reich an Kleber ist und biologische
Hefe enthält, d. h. Bäckerhefe oder Bierhefe, wobei der Teig die
oben erwähnten Dehnungs- und Zähigkeitseigenschaften aufweist.
Der generelle Ausdruck "Torte oder Pizza" bezieht sich auf ein
Nahrungsmittelprodukt, das aus einem Teigboden besteht, welcher
eine Garnierung trägt, wie z. B. eine Obsttorte, eine Fleisch
torte, eine Pizza usw.
Für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
ein Brotteig durch irgendein normales oder schnelles Knet
verfahren etwa 1 bis 12 min geknetet, um ihm die gewünschte
rheologischen Eigenschaften zu erteilen. Der Teig soll eine
kurze und dichte Textur aufweisen und leicht klebrig sein.
Der verwendete Teig enthält vorzugsweise auf 100 Teile Mehl
7 bis 12 Teile Fett und 45 bis 50 Teile Wasser sowie Bäcker
hefe, Salz, Zucker und Maltodextrine. Nach dem Kneten wird
der Teig in Teigstücke unterteilt und die Teigstücke werden
etwa 10 min ruhengelassen, um die Bildung des Klebernetzwerks
zu gestatten.
Die Teigstücke werden dann in Formen, beispielsweise in mit
Teflon beschichtete Blechformen eingebracht, worauf die Formen
einer hydraulischen Presse zugeführt werden, die mit einer er
findungsgemäßen Plattdrückvorrichtung ausgerüstet ist.
Gemäß einer Variante kann man die Teigstücke auf eine nach
giebige Folie, beispielsweise auf eine Aluminiumfolie legen
und das Plattdrücken und das Tiefziehen der Folie in einem einzigen
Arbeitsgang durchführen.
Die nachgiebige Folie sollte solche mechanische Festigkeits-
und Nachgiebigkeitseigenschaften aufweisen, daß das Tiefziehen
möglich ist, und gegebenenfalls auch eine für das spätere Backen
ausreichende Wärmebeständigkeit besitzen. Hierzu können
beispielsweise Metallfolien verwendet werden, vorzugsweise
Aluminiumfolien mit einer Stärke zwischen 50 und 100 µm.
Nachdem die Teigstücke auf eine nachgiebige Folie gelegt
worden sind, werden das Plattdrücken und das Tiefziehen der
Folie gleichzeitig zwischen einer Patrize und einer
Matrize durchgeführt. Unter diesen Bedingungen kann
ein Torten- oder Pizzaboden mit einem Durchmesser von 230 mm
und einer Stärke von 3,5 mm erhalten werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet das Plattdrücken
mit einer erhöhten Geschwindigkeit. Ein Teig wird in etwa
3 bis 5 sec plattgedrückt.
In den beigefügten Zeichnungen ist ein Beispiel einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine vollständige Plattdrückvor
richtung mit einer eine Scheibe aufweisenden Patrize
und einer Matrize an der Linie I-I von Fig. 2;
Fig. 2 eine Ansicht der Patrize ohne Scheibe von unten;
Fig. 3 einen Schnitt durch den Rand einer Ausführungsform
der Vorrichtung; und
Fig. 4 einen Schnitt durch den Rand einer anderen Ausführungs
form der Vorrichtung.
Gemäß den Zeichnungen besitzt die Vorrichtung eine Patrize 1,
die mit einem nicht dargestellten Haltestab einer hydraulischen
Presse verbunden ist. Der Körper der Patrize ist mit Luftzuführ
öffnungen 2 ausgerüstet.
Die Luft wird auf der Stirnfläche der Patrize durch konzentrische
Ringnuten 3 verteilt, die untereinander in radialer Rich
tung durch Kanäle 4 miteinander verbunden sind, um eine homo
gene Verteilung der Luft zu begünstigen. Die Patrize 1 ist mit
einer Scheibe 5 ausgerüstet, die um einen Kern 6 zentriert ist
und auf den konzentrischen Ringnuten 3 ruht. Während des Platt
drückens wird die Patrize 1 gegen den Teig in der Form geführt,
welche durch eine Matrize 7 gestützt wird, wobei die Luft ein
Festkleben des Teigs an der Patrize verhindert. Der Luftdurch
satz sollte so geregelt werden, daß der Teig beim Plattdrücken
nicht anklebt, gleichzeitig aber nicht weggerissen wird.
Zwischen dem Körper der Patrize 1 und der Scheibe 5 gestattet
ein enger Durchgang von vorzugsweise etwa ⁵/₁₀₀ mm die
Beschränkung des Luftdurchsatzes und die Aufrechterhaltung
eines Überdrucks gegenüber dem Teig, um zu verhindern, daß
diese Ritze durch den Teig verstopft wird.
Die Stirnfläche der Patrize 1 ist an ihrem Rand mit einem
Wulst 9 versehen, dessen Rolle darin liegt, die Elastizität
des Teigs an dieser Stelle zu überwinden und damit den Zu
sammenzug zu verringern. Dies gestattet mit einer erhöhten
Geschwindigkeit das Plattdrücken von Brotteigtortenböden mit
einem beträchtlichen Durchmesser, beispielsweise von etwa
230 mm, was mit den bisher bekannten Preßkörpern nicht möglich
ist. Zwar trägt in der Zeichnung die Patrize nur einen Wulst 9,
aber es ist klar, daß mehrere konzentrische Wülste oder alle
anderen Formgebungen, vorzugsweise am Rand, verwendet werden
können, um die Elastizität des Teigs zu überwinden. Gemäß
einer Variante können auf den Formen mehrere Wülste oder,
im Falle eines gleichzeitigen Tiefziehens, auf der Platine
der Matrize 7 vorgesehen werden.
Die erfindungsgemäße Plattdrückvorrichtung kann gleichfalls
bei einem Teig mit schwachem Zusammenzug von der Art eines
plattdrückbaren Teigs mit chemischer Hefe oder ohne Hefe ver
wendet werden, jedoch rechtfertigt ein solcher Teig nicht die
Verwendung einer speziellen Vorrichtung wie der erfindungsge
mäßen, da die durch den Zusammenzug verursachten Probleme
sich hier nicht stellen.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform einer Vorrichtung, bei der
der Teig plattgedrückt und gleichzeitig eine nachgiebige Folie
10, beispielsweise eine solche aus Aluminium, tiefgezogen wird.
Gemäß Fig. 4 erfolgt das Plattdrücken mit Teigstücken, die
sich in einer Form befinden, beispielsweise in einer mit Teflon
beschichteten Blechform. Es ist dabei vorteilhaft, eine weiche
Dichtung 11, wie z. B. eine solche aus Kautschuk oder einem
Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, Nylon, Teflon usw.,
in Höhe der Änderung des Krümmungsradius der Patrize wie auch
eine Hohlkehle 12 in der Matrize, welche ein Zusammendrücken
des Wulstrands der Form 13 verhindert, vorzusehen.
Nach dem Plattdrücken besitzt der Teig eine Dicke von ungefähr
3 bis 4 mm. Er wird am Rande versäubert und etwa 10 min gehen
gelassen, beispielsweise in einem Tunnel mit einer gesättigten
Dampfatmosphäre, in welchem die Temperatur allmählich bis auf
50°C steigt.
Der Teig wird dann in einem Ofen, der mit einem Befeuchtungs
system ausgerüstet ist, unter solchen Bedingungen gebacken, daß
der Teig bei einer Temperatur von 160 bis 190°C in ungefähr
12 min ausgebacken ist.
Die Dicke des Teigs beträgt dann 10 bis 12 mm, was einer Volumen
vermehrung von ungefähr 314% entspricht.
Die Böden werden dann entformt, mit einer gesondert gekochten
Garnierung versehen und dann konditioniert oder gefroren und
konditioniert, während die Formen zum Anfang der Fabrikations
straße zurückgeführt werden.
Gemäß einer Variante können die Böden vor dem Backen garniert
werden, jedoch wird es bevorzugt, das Backen vor dem Garnieren
vorzunehmen.
Wenn ein gleichzeitiges Tiefziehen vorgenommen wird, dann ver
fährt man genauso wie oben beschrieben, jedoch ohne Formen.
Nach diesen Arbeitsgängen werden die nachgiebigen Folien auf
die Abmessungen des fertigen Produkts oder auf etwas größere
Abmessungen zugeschnitten. Hierauf kann ein Deckel aufge
schweißt werden, so daß ein verschlossener Behälter entsteht.
Gemäß einer bevorzugten Variante werden die Folien viel größer
zugeschnitten, so daß Seitenteile verbleiben, die dann auf das
fertige Produkt zurückgeschlagen werden, um eine Verpackung
zu bilden. Nachdem die zurückgeschlagenen Teile verschweißt
worden sind, ist das Produkt verkaufsfertig und wird vorteil
hafterweise über eine Kette für gekühlte Produkte vertrieben.
Das Produkt kann aber auch gefroren werden. In diesem Fall ist
es nicht nötig, die zurückgeschlagenen Teile zu verschweißen.
Sie dienen dann einfach dazu, das Produkt vor der Eisschneebil
dung zu schützen.
Es ist klar, daß die fraglichen Produkte noch mit einer äußeren
Verpackung versehen werden können.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher erläu
tert. Die Teile und Prozentangaben sind in Gewicht ausgedrückt,
sofern nichts anderes angegeben ist.
Ein Brotteig wird wie folgt hergestellt:
In einem Kochtopf oder mit Hilfe eines Schmelzkessels werden
2,5 Teile Margarine geschmolzen.
Aus 26,5% Weizenmehl 45 Typ HV und 73,5% Weizenmehl 55 Typ RV
wird ein Gemisch hergestellt.
Dieses Gemisch besitzt die folgenden Eigenschaften:
Feuchtigkeit11,1%
Wasserabsorption60,6%
Wasserabsorption
im Bradender-Farinograph57,7% Aschegehalt 0,51%
im Bradender-Farinograph57,7% Aschegehalt 0,51%
31,3 Teile des obigen Mehlgemisches, 0,6 Teile Salz, 0,2 Teile
Malz, 1 Teil Maltodextrin, 0,03 Teile Zucker, 0,03 Teile Mager
milchpulver und 0,04 Teile Rosmarinpulver werden in den Behälter
eines ARTOFEX-Kneters eingebracht, und die Feststoffe werden mit
einer langsamen Geschwindigkeit durchgemischt.
Die Margarine wird mit 16 Teilen Wasser gemischt, worauf das
Gemisch in den Kneter eingebracht wird.
Hierauf wird der Teig 8 min lang mit einer raschen Geschwindigkeit
geknetet. Dann werden 1,5 Teile biologische Hefe von Bäckerqualität
eingeführt, worauf 4 min mit rascher Geschwindigkeit geknetet
wird.
Die Temperatur des Teigs beträgt am Ende des Knetens 30 bis
34°C.
Gemäß einer Variante werden die Feststoffe, die Margarine und
das Wasser in einen TWEEDY-Kneter eingebracht und eine Minute
mit rascher Geschwindigkeit geknetet. Dann wird die Bäckerhefe
zugegeben, worauf der Teig mit rascher Geschwindigkeit 30 sec
geknetet wird. Am Ende des Knetens beträgt die Temperatur des
Teigs 34°C.
In beiden Fällen ist der erhaltene Teig geschlossen, leicht
klebrig und von kurzer Textur.
Der Teig wird 10 min ruhengelassen und dann in Teigstücke von
182 g unterteilt. Nun erfolgt in mit Teflon beschichteten Blech
formen das Plattdrücken zu Böden mit einem Durchmesser von
230 mm, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendet wird
und wobei das Plattdrücken 4 s dauert.
Nach dem Plattdrücken wird der Teig am Rand zugerichtet und
in einen befeuchteten umschlossenen Raum eingebracht, in
welchem er 10 min verweilt. Die Temperatur am Ausgang des um
schlossenen Raums beträgt 48 bis 52°C.
Hierauf wird der Teig in einem Ofen, der mit einem durch Dampf
einspritzung geregelten Befeuchtungssystem ausgerüstet ist,
gebacken, wobei die Temperatur im Ofen 160 bis 190°C und die
Durchgangszeit durch den Ofen 12 min beträgt.
Die Teigböden werden aus den Formen entnommen, die Formen
zum Anfang der Fabrikationsstraße zurückgeführt.
Die Teigböden, die etwa 160 g wiegen, werden dann mit einer
Garnierung versehen. Die Pizzas werden dann in einem Tunnel
gefroren und hierauf konditioniert.
Die Teigstücke werden wie in Beispiel 1 hergestellt und dann
in regelmäßigen Abständen von 28 cm auf eine Aluminiumfolie
mit einer Stärke von 50 µm aufgesetzt. Dann werden nacheinander
die Teigstücke auf die Tiefziehpresse geführt, wo sie auf
der Folie auseinandergedrückt werden. Die erhaltenen Zwischen
produkte, d. h. die Torten- oder Pizzaböden, die auf der äußeren
Oberfläche mit einer Aluminiumfolie (Durchmesser 230 mm)
versehen sind, werden durch ein mit Wasserdampf befeuchtetes
Tunnel geführt (Durchgangszeit 10 min, Temperatur 50°C).
Die Torten- oder Pizzaböden werden dann durch einen Backofen
geführt (Durchgangszeit 12 min, Temperatur 175°C). Das Volumen
des Teigs erhöht sich um 314%. Die Aluminiumfolie wird dann
zwischen den Böden durchtrennt.
Jeder Boden wird nun mit einer 4 mm dicken Garnierungsschicht
versehen.
Bei einem Teil der fabrizierten Ware, die für eine Kühlkette
von 4°C bestimmt ist, werden die überstehenden Teile der Alu
miniumfolie auf die Garnierung zurückgeschlagen und miteinander
verschweißt.
Ein anderer Teil, der für eine Gefrierkette von -18°C bestimmt
ist, wird etwas anders behandelt. Die überstehenden Teile der
Aluminiumfolie werden auf die Garnierung zurückgeschlagen,
sie werden aber nicht miteinander verschweißt. Das auf diese
Weise verpackte Produkt wird durch allmähliches Abkühlen auf
-30°C während 30 min gefroren.
Claims (11)
1. Verfahren zur industriellen Herstellung von Torten- oder
Pizzaböden auf der Basis eine Teigs vom Typ Brotteig, bei
welchem der Teig geknetet und in Teigstücke unterteilt wird,
die Teigstücke eine kurze Zeit ruhengelassen, dann mit Hilfe
einer hydraulischen Presse, die mit einer Vorrichtung ausge
rüstet ist, welche eine Patrize und eine Matrize aufweist,
plattgedrückt und ein einziges Mal gehengelassen werden und
die Böden dann gebacken werden, dadurch gekennzeichnet,
daß das Plattdrücken der Teigstücke mit einer Vorrichtung
durchgeführt wird, bei der zwischen der Patrize und dem Teig
ein Luftkissen gebildet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teigstücke aus einem Teig bestehen, der auf 100 Gewichts
teile Mehl 7 bis 12 Gewichtsteile Fett, 45 bis 50 Gewichts
teile Wasser und Bäckerhefe enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ruhezeit nach dem Kneten und vor dem Plattdrücken der
Teigstücke etwa 10 min beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Plattdrücken der Teigstücke in 3 bis 5 s erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Plattdrücken der Teigstücke bis zu einem Bödendurch
messer von etwa 230 mm erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Plattdrücken der Teigstücke in einer rückführbaren Form
erfolgt.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Plattdrücken der Teigstücke auf einer nachgiebigen
Folie unter gleichzeitigem Tiefziehen dieser Folie erfolgt.
8. Vorrichtung für die Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, welche eine Patrize und eine Matrize aufweist, mit
denen Torten- oder Pizzaböden mit einem erhöhten Rand durch
Pressen der Patrize gegen die die Patrize aufnehmende, ein
Teigstück tragende Matrize geformt werden, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Patrize (1) mit einer Einrichtung für die
Zuführung und Ausbreitung eines Luftkissens zwischen ihr und
dem auf der Matrize (7) befindlichen Teigstück und mit einer
Einrichtung zur Bildung eines Teigwulsts am Rand versehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Patrize (1) mit Luftzuführöffnungen (2) versehen ist und
daß sie eine um einen konzentrischen Kern (6) zentrierte
Scheibe (5) trägt und die Patrize (1) im Bereich der Scheibe
(5) konzentrische Ringnuten (3) aufweist, die untereinander
in radialer Richtung durch Kanäle (4) in Verbindung stehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stirnfläche der Patrize (1) an ihrem Rand mit mindestens
einem Wulst (9) versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8 für die Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Patrize (1) mit einer weichen Dichtung (11) in Höhe der
Änderung des Krümmungsradius und die Matrize (7) mit einer
Hohlkehle (12) zur Aufnahme des Wulstrandes der Form (13)
versehen ist.
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