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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine tragbare Beleuchtungseinheit
und insbesondere auf eine tragbare Beleuchtungseinheit mit einer Struktur,
die irgendwo anbringbar ist.
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Beschreibung
der Hintergrundstechnik
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Ein
Fahrrad oder ähnliches
ist gewöhnlicherweise
mit einem Scheinwerfer zum Sicherstellen der Sicherheit beim Fahren
bei Nacht, einer Reflektorplatte (oder einem Bereich, der bearbeitet
ist, so daß er
als Reflektor dient) zum Reflektieren von Licht, das von einem Scheinwerfer
eines Kraftfahrzeuges oder ähnliches
emittiert ist, um andere auf die eigene Existenz hinzuweisen, und/oder
eine selbstleuchtende lichtemittierende Vorrichtung wie eine LED
(lichtemittierende Diode) versehen. Zum Anbringen solch einer lichtemittierenden
Vorrichtung an einem Fahrrad wird eine Teilanbringungsvorrichtung
für ein
Zweiradfahrzeug, die in der japanischen Gebrauchsmusteroffenlegungsschrift
4-100975 zum Beispiel offenbart ist, verwendet.
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In
dem Fall einer herkömmlichen
lichtemittierenden Vorrichtung oder ähnlichem wird jedoch ein Anbringungsträger, der
auf das Anbringen des lichtemittierenden Gehäusekörpers an einem Fahrrad benötigt. Der
Platz zur Anbringung des Trägers
selbst ist beschränkt,
und sobald der Anbringungsplatz fest liegt, kann er nicht leicht
geändert
werden. Solche Probleme treten nicht nur bei der lichtemittierenden Vorrichtung,
die an einem Fahr rad oder ähnlichem anzubringen
ist, sondern auch bei anderen lichtemittierenden Vorrichtungen auf,
die einen Träger
zum Anbringen an einem Motorrad oder ähnliches benötigen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist gemacht worden zum Lösen der obigen Probleme, und
es ist ihre Aufgabe, eine tragbare Beleuchtungseinheit vorzusehen,
von der ein Gehäuse
ohne die Notwendigkeit eines Trägers
oder ähnliches
angebracht werden kann und von der der Anbringungsplatz leicht geändert werden
kann.
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Zum
Lösen der
oben beschriebenen Probleme enthält
eine tragbare Beleuchtungseinheit gemäß der vorliegenden Erfindung:
einen Gehäuseabschnitt einer
vorbestimmten Dicke, der eine Seitenrandrille aufweist, die aus
einer nach innen konkaven Rille an seinem Seitenrandabschnitt gebildet
ist, und der einen Beleuchter aufweist, der darin vorgesehen ist; ein
Schnurteil, das entlang der Seitenrandrille angeordnet ist und dessen
Endabschnitte miteinander in einem Zustand verbunden sind, der von
der Seitenrandrille offen liegt; und ein Schnurteilhalteteil, das
an dem Gehäuseabschnitt
vorgesehen ist und das Schnurteil daran hindert, aus der Seitenrandrille
herauszurutschen.
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Gemäß der tragbaren
Beleuchtungseinheit dieses Aufbaus kann der Gehäuseabschnitt, der mit dem Beleuchter
versehen ist, an einem anderen Artikel mit dem Schnurteil angebracht
werden.
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Somit
kann der Gehäuseabschnitt
irgendwo ohne Beschränkung
des Anbringungsplatzes angebracht werden.
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Da
weiter das Schnurteil entlang der Seitenrandrille vorgesehen ist,
kann sein Vorstehen auf die Oberflächenseite des Gehäuseabschnittes
verhindert werden, was ansonsten den Beleuchter unterbrechen würde, der
in dem Gehäuseteil
vorgesehen ist. Folglich ist es möglich, selbst in einem relativ
kleinen Gehäuseabschnitt
einen Beleuchter vorzusehen, der wirksam den gesamten Oberflächenbereich
davon benutzt.
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Bevorzugt
weist der Beleuchter eine selbstleuchtende lichtemittierende Vorrichtung
auf. Noch bevorzugter enthält
die lichtemittierende Vorrichtung einen Reedschalter, der die Vorrichtung
Ein/Aus steuern kann durch Annähern/Zurückziehen
von Magnetismus. Ein Magnet zum Steuern des Reedschalters ist in
dem Schnurteil angebracht.
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Mit
diesem Aufbau kann in dem Fall der Benutzung bei Nacht die Emission
der lichtemittierenden Vorrichtung andere voll auf ihre Position
oder ihr Vorhandensein selbst an einem dunklen Platz aufmerksam
machen, so daß Nachteile
in Hinblick auf Verkehrssicherheit vermieden werden können. Weiter
ist der Magnet zum Steuern des Reedschalters in dem Schnurteil zum
Verhindern des Verlustes davon angebracht, was eine Bequemlichkeit
für den
Benutzer vorsieht.
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Noch
bevorzugter weist der Beleuchter ein Reflektorteil auf, das auf
mindestens einer Oberflächenseite
des Gehäuseabschnittes
vorgesehen ist und externes Licht reflektiert. Bei diesem Aufbau
ist es wieder möglich,
die Aufmerksamkeit anderer auf ihre Position oder ihr Vorhandensein
bei Nacht zu erregen, so daß Nachteile
in Hinblick auf Verkehrssicherheit vermieden werden.
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Noch
bevorzugt ist das Schnurteil aus einem elastischen Teil hergestellt,
und die Beleuchtungseinheit enthält
weiter ein Längeneinstellteil
zum Einstellen der Länge
eines Abschnittes des Schnurteils, das um die Seitenumfangsrille
gewickelt ist. Als solches kann die elastische Kraft des Schnurteils
benutzt werden zum Anbringen des Gehäuseabschnittes an einem anderen
Artikel, so daß der
Gehäuseabschnitt zu
dem Artikel vorgespannt wird, was das Verschieben des Gehäuseabschnittes
in bezug auf den Artikel verhindert und die Anbringung des Gehäuseabschnittes
erleichtert. Das Abnehmen des Gehäuseabschnittes ist ebenfalls
erleichtert.
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Noch
bevorzugt ist ein Kerbbereich an dem Umfangsabschnitt auf mindestens
einer Oberflächenseite
des Gehäuseabschnittes
vorgesehen. Der Kerbbereich ermöglicht
es, daß das
Schnurteil von der Seitenumfangsrille dadurch heraustritt, und er
ermöglicht
auch den Eingriff des Schnurteils darin. Wenn das Schnurteil durch
diesen Bereich geht, ist es leicht möglich, einen Anbringungswinkel
des Gehäuseabschnittes
an einem anderen Artikel einzustellen, was die Geschicklichkeit
davon verbessert.
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Die
vorangehenden und anderen Aufgaben, Merkmale, Aspekte und Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden ersichtlicher aus der folgenden
detaillierten Beschreibung der vorliegenden Erfindung, wenn sie
in Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen genommen wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine obere Draufsicht einer tragbaren Beleuchtungseinheit gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine Bodendraufsicht der tragbaren Beleuchtungseinheit der Ausführungsform.
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3 ist
eine Querschnittsansicht, die entlang der Linie III-III in 1 genommen
ist.
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4 ist
eine Querschnittsansicht, die entlang der Linie IV-IV in 1 genommen
ist.
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5 stellt
dar, wie die tragbare Beleuchtungseinheit an einem Fahrrad oder
einem Radfahrer angebracht werden kann.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht von einer Bodenseite einer tragbaren
Beleuchtungseinheit gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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7 und 8 zeigen
jeweils eine Bodendraufsicht einer tragbaren Beleuchtungseinheit
gemäß einer
noch anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Hierin
werden die Strukturen der tragbaren Beleuchtungseinheiten gemäß Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung mit Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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(Struktur der tragbaren
Beleuchtungseinheit 1A)
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Zuerst
wird die Gesamtstruktur der tragbaren Beleuchtungseinheit 1A gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 1 und 2 beschrieben.
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Die
tragbare Beleuchtungseinheit 1A enthält ein Gehäuse 10 als Gehäuseabschnitt
mit einer vorgeschriebenen Dicke; ein Gummiband 20 als
ein Schnurteil, das derart angeordnet ist, daß ein Abschnitt des Gummibandes 20 um
den Seitenrandabschnitt des Gehäuses 10 gewickelt
ist; ein Verbindungsteil 40, das aus Harz hergestellt ist,
zum Verbinden der Endabschnitte des Gummibandes 20 zusammen
in einem Zustand, der sich nach außen von dem Gehäuse 10 erstreckt;
und einen Einsteller 30 zum Einstellen der Länge des
Abschnittes des Gummibandes 20, das um das Gehäuse 10 gewickelt ist
(durch Gleiten in seinen Richtungen, die durch einen Pfeil A in 1 gezeigt
ist).
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Das
Gehäuse 10 weist
eine äußere Form
einer ungefähren
Ellipse auf, wobei die Hauptachse ungefähr 42 mm und die Nebenachse
ungefähr
38 mm betragen. Sie ist ungefähr
16 mm dick in dem zentralen Bereich und ungefähr 8 mm an dem Randendbereich.
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Das
Gehäuse 10 weist
eine Seitenrandrille 13, wie später beschrieben wird, an seinem
Seitenrandabschnitt um den vollen Umfang auf. Die Seitenrandrille 13 ist
aus einer nach innen konkaven Rille gebildet, entlang der das Gummiband 20 angeordnet ist.
Das Gehäuse 10 nimmt
LEDs 50, 50 als Beleuchter zum Emittieren von
Licht zu der Oberflächenseite des
Gehäuse 10 auf.
Die LEDs 50, 50 sind mit einem Reedschalter 52 versehen,
der Ein/Aus davon durch Annähern/Zurückziehen
von Magnetismus steuern kann. Ein Magnet für die Steuerung des Reedschalters 52 ist
in dem Verbindungsteil 40 angebracht. Diese Ein/Aussteuerung
der LEDs 50, 50 durch Annähern/Zurückziehen von Magnetismus kann
kontinuierlich Ein/Aus unterbrochen Ein/Aus oder ähnliches sein.
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An
der Rückoberflächenseite
des Gehäuses 10 sind
vier Kerben 19 an dem Randabschnitt in einem Abstand von
ungefähr
90° zueinander
vorgesehen. Jede Kerbe 19 sieht eine Öffnung vor, durch die das Gummiband 20 von
der Seitenrandrille 13 heraustreten kann. Die Kerbe 19 kann
auch das Gummiband 20 darin angreifen. Die Rückoberflächenseite des
Gehäuses 10 weist
einen Bereich 18 auf, der zum Dienen als ein Reflektor
zum Reflektieren externen Lichtes bearbeitet ist, obwohl eine Reflektorplatte,
die der Bearbeitung für
einen Reflektor unterworfen worden ist, daran angebracht werden
kann. Ein kreuzförmiger
konkaver Bereich 17 ist ebenfalls an der Rückoberflächenseite
vorgesehen.
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Eine
detaillierte Struktur des Gehäuses 10 wird
nun unter Bezugnahme auf 3 und 4 beschrieben.
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Das
Gehäuse 10 weist
eine Struktur auf, die in die Vorderoberflächenseite und Rückoberflächenseite
unterteilt ist, d.h. ein erstes Gehäuse 11 und ein zweites
Gehäuse 12 aus
Harz gegossenen Teilen. Insbesondere ist das erste Gehäuse 11 aus
einem Harzmaterial mit Lichtdurchlässigkeit eines gewissen Grades
so gebildet, daß nach
extern durchgelassenes Licht von intern vorgesehenen LEDs 50,50 emittiert
wird. Die innere Oberfläche
des ersten Gehäuses 11 kann
bearbeitet sein zum Vorsehen einer vorgeschriebenen Unebenheit zum
Darstellen einer Fresnel-Linse oder ähnlichem, so daß das Licht,
das von den LEDs 50,50 emittiert wird, gestreut
wird.
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Das
erste Gehäuse 11 ist
mit einem Innengewindebereich 11a versehen, und das zweite
Gehäuse 12 ist
mit einem Außengewindebereich 12a versehen.
Der Innen- und Außengewindebereich 11a und 12a sind
verschraubt, wie in 3 gezeigt ist, so daß fest das
erste und das zweite Gehäuse 12 verbunden sind.
Es sei angemerkt, daß ein
Abdichtteil zwischen das erste und zweite Gehäuse 11 und 12 eingefügt werden
kann zum Verbessern der Wasserdichteigenschaft innerhalb des Gehäuses.
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Das
erste und zweite Gehäuse 11 und 12 definieren
die Seitenrandrille 13 des Gehäuses 10. Das zweite
Gehäuse 12 ist
mit einem Führungsbereich 12b mit
einem Durchlaßloch
versehen zum Durchlassen und Halten des Gummibandes 20 dadurch
zum Verhindern, daß das
Gummiband 20 aus der Seitenrandrille 13 herausrutscht.
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Eine
Steuereinrichtung 51 (einschließlich einer Batterie) zum Steuern
des Ein/Aus der LEDs 50,50 ist innerhalb des Gehäuses 10 angebracht.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind zum Zwecke des Sicherstellens der Steuerung des Reedschalters 52 durch
das Verbindungsteil 40 mit dem eingebauten Magnet und wirksamen
Aufnehmen der LEDs 50,50 und des Reedschalters 52 (ohne
Zunahme des Volumens) die LEDs 50,50 an relativ äußeren Seiten angeordnet,
und der Reedschalter 52 ist zwischen den LEDs 50,50 in
einer Richtung senkrecht zu der geraden Linie angeordnet, die die
LEDs 50,50 verbindet.
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(Zustand der Benutzung,
Funktionen und Effekte)
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Der
Zustand der Benutzung der tragbaren Beleuchtungseinheit 1A wird
nun unter Bezugnahme auf 5 beschrieben.
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Gemäß der tragbaren
Beleuchtungseinheit 1A des oben beschriebenen Aufbaus kann
das Gummiband 20 benutzt werden zum Anbringen des Gehäuses 10,
so daß es
irgendwo angebracht werden kann ohne Beschränkung über den Anbringungsplatz. In
dem Fall eines Fahrrads kann es an der Vorderradgabel 101,
der Hinterradgabel 102 oder, obwohl es nicht gezeigt ist,
an dem Lenker oder Sattelstütze
angebracht sein. In manchen Fällen
kann es sogar an einem Rand angebracht sein, in dem geeignet eine
Form des Gehäuses 10 ausgewählt wird.
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Das
Gehäuse 10 kann
nicht nur an einem Fahrrad sondern auch an einem Radfahrer unter
Benutzung des Gummibandes 20 angebracht werden. Genauer,
es kann an einem Helm 103, einem Rucksack 105 oder
sogar an einem Armbereich 104, einem Beinbereich 106 oder
einem anderen Körperteil des
Radfahrers angebracht werden.
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Da
die elastische Kraft des Gummibandes 20 benutzt wird zum
Anbringen des Gehäuses 10 an
einem Fahrrad oder einem Radfahrer, kann das Gehäuse 10 zu dem Fahrrad
oder dem Radfahrer vorgespannt werden, was Verschiebung des Gehäuses 10 verhindert
und das Anbringen des Gehäuses 10 erleichtert.
Das Gehäuse 10 kann
ebenfalls leicht abgenommen werden. Weiter macht das Vorsehen der Kerben 19 an
dem Randabschnitt auf der Rückoberflächenseite
des Gehäuses 10 und
Durchführen
des Gummibandes 20 durch die Kerben 19 möglich, leicht
den Anbringungswinkel des Gehäuses 10 einzustellen.
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Da
das Gummiband 20 entlang der Seitenrandrille 13 angeordnet
ist, ist das Gummiband 20 daran gehindert, zu der Oberflächenseite
des Gehäuses
10 zum Unterbrechen des Lichtes vorzustehen, das von den LEDs 50,50 emittiert
wird. Somit kann die Emission der LEDs 50,50 voll
genutzt werden.
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Eine
vorstellbare Modifikation 1B der tragbaren Beleuchtungseinheit 1A ist
in 6 bis 8 gezeigt. Zum Beispiel können, wie
in 6 gezeigt ist, ein konkaver Raum 15 mit
einem gewissen Volumen und eine Abdeckung 16 zum Öffnen/Schließen des konkaven
Raumes 15 (in Richtungen, wie sie durch einen Pfeil B in 6 gezeigt
sind) auf der Rückoberflächenseite
der tragbaren Beleuchtungseinheit 1B vorgesehen sein. Diese
Abdeckung 16 kann aus Harz, Gummi oder ähnlichem gebildet sein. Weiter kann,
wie in 7 gezeigt ist, der konkave Raum 15 einen
Notfallspiegel, eine Namensplatte, eine Medizininformationskarte
eines Benutzers oder ähnliches enthalten.
Er kann auch einen Kompaß enthalten, wie
in 8 gezeigt ist.
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Bei
den oben beschriebenen tragbaren Beleuchtungseinheiten 1A und 1B ist
die Form des Gehäuses 10 nicht
auf die bei der vorliegenden Ausführungsform erläuterte begrenzt.
Sie kann kreisförmig, rechteckig
oder irgendeine andere Form in dem Design aufweisen. Weiter kann
das Gummiband 20 aus verschiedenen Materialien gebildet
sein, solange es ein Schnurteil bevorzugt mit Elastizität darstellt.
Noch weiter braucht das Gehäuse 10 nicht
ein Gehäuse sein,
das eine Einrichtung im Inneren aufnimmt, wenn es unnötig ist,
die Lichtemissionsvorrichtung wie LEDs 50, 50 oder ähnliches
aufzunehmen. Das Gehäuse 10 kann
aus einer oder zwei plattenförmigen
Teilen einer vorgeschriebenen Dicke gebildet sein.
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Die
oben beschriebenen tragbaren Beleuchtungseinheiten 1A und 1B offenbaren
nur bevorzugte Zustände
der Benutzung. Zum Beispiel können
die LEDs 50, 50 durch Reflektorplatten ersetzt
werden, die auf entsprechenden Oberflächen des Gehäuses 10 vorgesehen
werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
eine tragbare Beleuchtungseinheit vorzusehen, deren Gehäuse ohne
die Notwendigkeit eines Trägers
oder ähnlichem
angebracht werden kann und dessen Anbringungsplatz leicht geändert werden kann.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung im einzelnen beschrieben und dargestellt
worden ist, ist klar zu verstehen, daß dieses nur als Darstellung
und Beispiel dient und nicht als Begrenzung genommen werden kann,
der Umfang der vorliegenden Erfindung wird nur durch den Inhalt
der beigefügten
Ansprüche begrenzt.