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Die
Erfindung betrifft eine zur elektrischen Prüfung von Schaltungselementen
oder Schaltungsanordnungen dienende plattenförmige Sonde sowie deren Herstellungsverfahren
und Verwendung und bezieht sich insbesondere auf eine plattenförmige Sonde,
die sich z. B. zur Durchführung
einer elektrischen Prüfung
einer Vielzahl von auf einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten
Schaltkreisen in einem Zustand der Halbleiterscheibe eignet, sowie
auf deren Herstellungsverfahren und Anwendungen.
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Bei
der elektrischen Prüfung
von z. B. Halbleiterscheiben mit einer darauf ausgebildeten großen Anzahl
von integrierten Schaltkreisen oder von Schaltungselementen elektronischer
Bauteile wie Halbleiterbauelementen findet eine Prüfsonde Verwendung,
bei der Prüf-
oder Sondenelektroden in einem dem Elektrodenmuster eines zu prüfenden Schaltungselements
entsprechenden Muster angeordnet sind. Bei einer solchen Prüfsonde können hierbei
die Prüf-
oder Sondenelektroden (Inspektionssonden) jeweils von einer Nadel
oder einer Klinge gebildet werden.
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Wenn
es sich bei der zu prüfenden
Schaltungsanordnung um eine Halbleiterscheibe (Wafer) handelt, auf
der eine große
Anzahl von integrierten Schaltkreisen ausgebildet ist, muss jedoch
eine sehr große
Anzahl dieser Sondennadeln bei der Herstellung einer Prüfsonde zur Prüfung der
Halbleiterscheibe vorgesehen werden, sodass die Herstellung einer
solchen Prüfsonde äußerst aufwändig ist.
Wenn hierbei der Abstand bzw. die Rasterung der zu prüfenden Elektroden
relativ klein ist, ist bereits die Herstellung der Prüfsonde selbst
mit Schwierigkeiten verbunden. Da ferner bei Halbleiterscheiben
im allgemeinen eine Durchbiegung bzw. Verformung auftritt, die bei
den jeweiligen Halbleiterscheiben unterschiedlich ausfällt, ist
es ziemlich schwierig, die Sondennadeln der Prüfsonde mit einer großen Anzahl
von zu prüfenden
Elektroden auf der Halbleiterscheibe jeweils in einen stabilen und
zuverlässigen
Kontakt zu bringen.
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Aus
diesen Gründen
ist bereits die Verwendung einer Sondenkarte vorgeschlagen worden,
die eine Prüfsonden-Leiterplatte, bei
der auf einer Seite eine Vielzahl von Prüf- oder Sondenelektroden in
einem dem zu prüfenden
Elektrodenmuster entsprechenden Muster ausgebildet ist, eine auf
dieser Seite der Prüfsonden-Leiterplatte
angeordnete, anisotrop leitende Schicht und eine auf der anisotrop
leitenden Schicht angeordnete plattenförmige bzw. schichtartige Sonde
umfasst, die erhalten wird, indem in einer Isolierschicht oder Isolierplatte
eine Vielzahl von Elektrodenanordnungen vorgesehen wird, die jeweils
in Querrichtung durch die Isolierschicht oder Isolierplatte hindurch
verlaufen (siehe z. B. die nachstehend angegebenen Druckschriften
1 und 2 des Standes der Technik).
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Nachstehend
wird auf die plattenförmige
bzw. schichtartige Sonde einer solchen Sondenkarte näher eingegangen.
Wie in 42 veranschaulicht ist, umfasst
diese plattenförmige
Sonde 90 eine flexible kreisförmige Isolierplatte 91,
die z. B. aus einem Kunstharz wie Polyimid besteht. In dieser Isolierplatte 91 ist
eine Vielzahl von Elektrodenanordnungen 95 vorgesehen,
die jeweils in der Querrichtung der Isolierplatte verlaufen und in
einem dem Elektrodenmuster der zu prüfenden Schaltungsanordnung
entsprechenden Muster angeordnet sind. Die Elektrodenstrukturen 95 werden
hierbei jeweils durch Herstellung einer integrierten Verbindung
zwischen einem an der Vorderseite der Isolierplatte 91 freiliegenden
und vorspringenden vorderseitigen Elektrodenelement 96 und
einem an der Rückseite
der Isolierplatte 91 freiliegenden plättchenartigen rückseitigen Elektrodenelement 97 mit
Hilfe eines in Querrichtung durch die Isolierplatte 91 hindurch
verlaufenden Kurzschlusselements 98 ausgebildet. Außerdem ist
im peripheren Randbereich der Isolierplatte 91 ein ringförmiges Halterungselement 92 z.
B. in Form eines Keramikelements angeordnet, das zur Kontrolle der
Wärmeausdehnung
der Isolierplatte 91 in deren Planarrichtung dient, wodurch
Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen 95 und
den zu prüfenden
Elektroden durch Temperaturänderungen
bei einem Voralterungstest vermieden werden.
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Bei
einer solchen plattenförmigen
Sonde treten jedoch die nachstehend näher beschriebenen Probleme
auf.
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Auf
einer Halbleiterscheibe mit z. B. einem Durchmesser von zumindest
8 Zoll sind auch zumindest 5000 bis 10000 zu überprüfende Elektroden ausgebildet,
wobei der Abstand zwischen den zu überprüfenden Elektroden 160 μm oder weniger
beträgt.
Eine zur Prüfung
einer solchen Halbleiterscheibe verwendete plattenförmige Sonde
muss somit eine der Halbleiterscheibe entsprechende Größe sowie
zumindest 5000 bzw. 10000 Elektrodenstrukturen aufweisen, die in
Abständen
von 160 μm
oder weniger angeordnet sind.
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Der
lineare Wärmeausdehnungskoeffizient
eines die Halbleiterscheibe bildenden Materials wie z. B. Silicium
beträgt
etwa 3,3 × 10–6/K,
während
der lineare Wärmeausdehnungskoeffizient
eines die Isolierplatte in der plattenförmigen Sonde bildenden Materials
wie z. B. Polyimid etwa 4,5 × 10–5/K
beträgt.
Wenn somit eine Halbleiterscheibe und eine plattenförmige Sonde
mit einem jeweiligen Durchmesser bei 25°C von z. B. 30 cm von 20°C auf 120°C erwärmt werden,
beträgt
die Änderung
des Durchmessers der Halbleiterscheibe theoretisch nur 99 μm, während die Änderung
des Durchmessers der Isolierplatte in der plattenförmigen Sonde
einen Wert von 1350 μm
erreicht, sodass zwischen ihnen in Bezug auf die Wärmeausdehnung
eine Differenz von 1251 μm
besteht.
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Wenn
in der vorstehend beschriebenen Weise eine große Differenz in der Absolutgröße der Wärmeausdehnung
in Planarrichtung zwischen der Halbleiterscheibe und der Isolierplatte
in der plattenförmige
Sonde hervorgerufen wird, ist somit eine zuverlässige Verhinderung einer Positionsabweichung
zwischen den Elektrodenstrukturen und den zu prüfenden Elektroden durch Temperaturänderungen
bei dem Voralterungstest auch dann mit Schwierigkeiten verbunden,
wenn der periphere Randbereich der Isolierplatte durch ein Halterungselement
mit einem dem linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
der Halbleiterscheibe entsprechenden linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
fixiert ist, sodass die Aufrechterhaltung eines guten elektrischen
Verbindungszustands nicht gewährleistet
werden kann.
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Auch
wenn es sich bei dem Prüfobjekt
um eine Schaltungsanordnung mit geringen Abmessungen handelt, ist
jedoch eine zuverlässige
Verhinderung von Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenstrukturen
und den zu prüfenden
Elektroden durch Temperaturänderungen
bei dem Voralterungstest nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden,
wenn der Abstand zwischen den zu prüfenden Elektroden nur 50 μm oder weniger
beträgt,
sodass auch in diesem Fall die Aufrechterhaltung eines guten elektrischen
Verbindungszustands nicht gewährleistet
werden kann.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist aus der nachstehend genannten Druckschrift 1
des Standes der Technik eine Einrichtung zum Ausgleichen der Wärmeausdehnung
der Isolierplatte durch Befestigung der Isolierplatte in einem Einspannzustand
an dem Halterungselement bekannt.
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Auch
bei Verwendung einer solchen Einrichtung ist jedoch die Aufbringung
einer gleichmäßigen Zugspannung
auf die Isolierplatte in sämtlichen
Planarrichtungen weiterhin äußerst schwierig,
wobei ein Ausgleich der auf die Isolierplatte einwirkenden Spannung
durch die Ausbildung der Elektrodenanordnungen wieder verändert wird.
Demzufolge weist die Isolierplatte eine anisotrope Wärmedehnung
auf, sodass auch bei Verhinderung einer Wärmeausdehnung in einer Planarrichtung
Wärmeausdehnungen
in anderen, diese Richtung schneidenden Richtungen nicht verhindert
werden können.
Durch Temperaturänderungen
hervorgerufene Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen
und den zu prüfenden
Elektroden lassen sich somit nicht verhindern.
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Darüber hinaus
erfordert die Befestigung der Isolierplatte in einem Einspannzustand
an dem Halterungselement einen komplizierten Verfahrensschritt,
bei dem ein Bonden der Isolierplatte an dem Halterungselement unter
Erwärmung
erfolgt, sodass sich auch ein Problem in Bezug auf höhere Herstellungskosten
ergibt.
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- Druckschrift 1 des Standes der Technik: japanische Patent-Offenlegungsschrift 2001-15
565 .
- Druckschrift 2 des Standes der Technik: japanische Patent-Offenlegungsschrift 2002-184
821 .
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Weiterhin
ist aus der
US-A-5 207
585 eine dünne
Anschlussmembran für
dichte Anordnungen von elektrischen Verbindungen bekannt. Im einzelnen
ist eine dünne
Anschlussmembransonde zur Herstellung von zeitweiligen oder dauerhaften
Verbindungen mit auf einem Halbleiterbauelement in Mustern hoher
Dichte angeordneten Kontaktstellen oder Kontakthöckern beschrieben, die für jede Kontaktstelle
bzw. für
jeden Kontakthöcker
eine Elektrode aufweist, die einen hervorstehenden Bereich, der
ein Eindringen in die Oberfläche der
Kontaktstelle bzw. des Kontakthöckers
und die Bildung von Seitenwänden
zur Erzielung einer sauberen Kontaktfläche ermöglicht, sowie eine vertiefte
Oberfläche
zur Begrenzung der Eindringtiefe des hervorstehenden Bereiches umfasst.
Diese Elektroden können
an einer dünnen
flexiblen Membran befestigt werden, sodass bei jedem Kontakt eine
voneinander unabhängige
Bewegung über
einen begrenzten Bereich im Rahmen einer ebenfalls begrenzten Drehbewegung
ermöglicht
wird.
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Darüber hinaus
sind aus der
JP-A-2003
077 559 ein anisotrop leitendes Verbindungselement, dessen Herstellungsverfahren
sowie ein Anwendungsbeispiel für
ein entsprechendes Produkt bekannt. Dieses anisotrop leitende Verbindungselement
besteht aus einer Rahmenplatte mit einer Öffnung, wobei in der Öffnung der Rahmenplatte
eine elastische anisotrop leitende Schicht oder Folie angeordnet
und von dem Öffnungsrand
gehalten wird. Die Rahmenplatte weist hierbei einen dünnen Bereich
mit geringer Dicke auf, der kontinuierlich vom Öffnungsrand zum Umgebungsbereich
des Öffnungsrandes
verläuft
und als Träger
für die
elastische anisotrop leitende Schicht bzw. Folie und den Umgebungsbereich
dient.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung ist unter Berücksichtigung
der vorstehend beschriebenen Gegebenheiten konzipiert worden, wobei
ihr als erste Aufgabe die Angabe einer verbesserten plattenförmigen Sonde
zu Grunde liegt, durch die Positionsabweichungen zwischen Elektrodenanordnungen
und zu prüfenden
Elektroden durch Temperaturänderungen
bei einem Voralterungstest zuverlässig verhindert werden können, auch
wenn es sich bei dem Prüfobjekt
um eine Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesser von 8 Zoll
oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung mit einem äußerst geringen
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden handelt, sodass die stabile Aufrechterhaltung eines guten
elektrischen Verbindungszustands gewährleistet werden kann.
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Weiterhin
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zur Herstellung
einer plattenförmigen
Sonde anzugeben, durch die bei einem Voralterungstest Positionsabweichungen
zwischen Elektrodenanordnungen und zu prüfenden Elektroden durch Temperaturänderungen
zuverlässig
verhindert werden können,
auch wenn es sich bei dem Prüfobjekt
um eine Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung mit einem äußerst geringen
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden handelt, sodass eine stabile Aufrechterhaltung eines
guten elektrischen Verbindungszustands gewährleistet ist.
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Ferner
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Sondenkarte anzugeben,
durch die eine stabile Aufrechterhaltung eines guten elektrischen
Verbindungszustands bei einem Voralterungstest gewährleistet werden
kann, auch wenn es sich bei dem Prüfobjekt um eine Halbleiterscheibe
mit einem großen
Durchmesserbereich von 8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung
handelt, bei der ein äußerst geringer
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden vorliegt.
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Außerdem liegt
der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Prüfgerät für Schaltungsanordnungen anzugeben,
das mit der vorstehend beschriebenen Sondenkarte ausgestattet ist.
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Darüber hinaus
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Halbleiterscheiben-Prüfgerät anzugeben,
das mit der vorstehend beschriebenen Sondenkarte ausgestattet ist.
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Ferner
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Halbleiterscheiben-Prüfverfahren
anzugeben, bei dem die vorstehend beschriebene Sondenkarte Verwendung
findet.
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Erfindungsgemäß werden
diese Aufgaben gelöst
durch eine plattenförmige
Sonde gemäß Patentanspruch
1, ein Herstellungsverfahren gemäß Patentanspruch
6, eine Sondenkarte gemäß Patentanspruch
8 oder 9, ein Prüfgerät gemäß Patentanspruch
10, ein Halbleiterscheiben-Prüfgerät gemäß Patentanspruch
11 und ein Halbleiterscheiben-Prüfverfahren
gemäß Patentanspruch
12.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine plattenförmige Sonde, die sich zur Verwendung
bei der elektrischen Prüfung
einer Schaltungsanordnung eignet und eine aus Metall bestehende
Rahmenplatte, in der eine Vielzahl von in Querrichtung durch die
Rahmenplatte hindurch verlaufenden Durchgangslöchern in einem zu prüfende Elektroden
der das Prüfobjekt
bildenden Schaltungsanordnung enthaltenden Elektrodenbereich ausgebildet
sind, und eine Vielzahl von Kontaktschichten umfasst, die von den
Peripheriebereichen der jeweiligen Durchgangslöcher in der Rahmenplatte getragen
werden,
wobei die Kontaktschichten jeweils aus einer Isolierschicht
aus einem flexiblen Kunstharz und Elektrodenanordnungen bestehen,
die jeweils in Querrichtung durch die Isolierschicht hindurch verlaufen,
in einem dem Elektrodenmuster der in dem Elektrodenbereich zu prüfenden Elektroden
entsprechenden Muster ausgebildet sind und ein an der Vorderseite
der Kontaktschicht freiliegend angeordnetes vorderseitiges Elektrodenelement sowie
ein an der Rückseite
der Kontaktschicht freiliegend angeordnetes rückseitiges Elektrodenelement
aufweisen, wobei die Elektrodenanordnungen jeweils in den jeweiligen
Durchgangslöchern
der Rahmenplatte angeordnet sind.
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Da
bei einer solchen plattenförmigen
Sonde die Durchgangslöcher
in der Rahmenplatte entsprechend dem die zu prüfenden Elektroden der das Prüfobjekt
bildenden Schaltungsanordnung enthaltenden Elektrodenbereich ausgebildet
sind und die in den jeweiligen Durchgangslöchern angeordneten Kontaktschichten
nur einen kleinen Bereich umfassen, trägt dieser kleine Bereich der
jeweiligen Kontaktschichten nur wenig zu dem Absolutwert der Wärmeausdehnung
in einer Planarrichtung der Isolierschicht bei, sodass die Wärmeausdehnung
der Isolierschicht und der Rahmenplatte zuverlässig begrenzt werden kann.
Auf diese Weise lassen sich bei einem Voralterungstest Positionsabweichungen
zwischen den Elektrodenanordnungen und den zu prüfenden Elektroden durch Temperaturänderungen
zuverlässig
auch dann verhindern, wenn es sich bei dem Prüfobjekt um eine Halbleiterscheibe
mit einem großen
Durchmesserbereich von z. B. 8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung
handelt, bei der der Abstand zwischen den zu prüfenden Elektroden äußerst gering ist.
Auf diese Weise ist die stabile Aufrechterhaltung eines guten elektrischen
Verbindungszustands gewährleistet.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine plattenförmige Sonde, die sich zur Verwendung
bei der elektrischen Prüfung
einer Schaltungsanordnung eignet und eine Rahmenplatte, in der eine
Vielzahl von in Querrichtung durch die Rahmenplatte hindurch verlaufenden
Durchgangslöchern
in einem zu prüfende
Elektroden der das Prüfobjekt
bildenden Schaltungsanordnung enthaltenden Elektrodenbereich ausgebildet
sind, und eine auf der Rahmenplatte angeordnete und von dieser getragene
Kontaktschicht umfasst,
wobei die Kontaktschicht aus einer
Isolierschicht aus einem flexiblen Kunstharz und Elektrodenanordnungen besteht,
die jeweils in Querrichtung durch die Isolierschicht hindurch verlaufen,
in einem dem Elektrodenmuster der zu prüfenden Elektroden entsprechenden
Muster ausgebildet sind und ein an der Vorderseite der Kontaktschicht
freiliegend angeordnetes vorderseitiges Elektrodenelement sowie
ein an der Rückseite
der Kontaktschicht freiliegend angeordnetes rückseitiges Elektrodenelement
aufweisen, wobei die Elektrodenanordnungen jeweils in den jeweiligen
Durchgangslöchern
der Rahmenplatte angeordnet sind.
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Da
bei einer solchen plattenförmigen
Sonde die Durchgangslöcher
in der Rahmenplatte entsprechend dem die zu prüfenden Elektroden der das Prüfobjekt
bildenden Schaltungsanordnung enthaltenden Elektrodenbereich ausgebildet
sind und die Kontaktschicht auf der Rahmenplatte derart angeordnet
ist, dass die Elektrodenstrukturen sich in den jeweiligen Durchgangslöchern der
Rahmenplatte befinden, wird die Kontaktschicht von der Gesamtfläche der
Rahmenplatte getragen, sodass die Wärmeausdehnung der Isolierschicht in
der Planarrichtung zuverlässig
von der Rahmenplatte auch dann begrenzt wird, wenn die Kontaktschicht eine
größere Fläche umfasst.
Bei einem Voralterungstest können
somit durch Temperaturänderungen
hervorgerufene Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen
und den zu prüfenden
Elektroden zuverlässig
auch dann verhindert werden, wenn es sich bei dem Prüfobjekt
um eine Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesserbereich von
z. B. 8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung handelt,
bei der ein äußerst geringer
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden vorliegt. Auf diese Weise ist die stabile Aufrechterhaltung
eines guten elektrischen Verbindungszustands gewährleistet.
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Bei
dieser plattenförmigen
Sonde kann eine Vielzahl von voneinander unabhängigen Kontaktschichten derart
angeordnet werden, dass sie entlang der Oberfläche der Rahmenplatte ausgerichtet
sind.
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Die
erfindungsgemäße plattenförmige Sonde
kann in geeigneter Weise zur Durchführung einer elektrischen Prüfung von
jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von auf
einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe eingesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäße plattenförmige Sonde
ist insbesondere dann sehr effektiv, wenn der Abstand zwischen den
Elektrodenanordnungen 40 μm
bis 250 μm
und die Gesamtzahl der Elektrodenanordnungen zumindest 5000 betragen.
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Bei
der erfindungsgemäßen plattenförmigen Sonde
kann das vorderseitige Elektrodenelement der jeweiligen Elektrodenanordnungen
vorzugsweise in Form eines aus der Vorderseite der Isolierschicht
herausragenden Vorsprungs vorgesehen sein.
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Das
Verhältnis
der Vorsprungshöhe
des vorderseitigen Elektrodenelements zu dessen Durchmesser in der
Elektrodenanordnung beträgt
hierbei vorzugsweise 0,2 bis 3.
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Die
Elektrodenanordnungen werden hierbei vorzugsweise durch Verbindung
des vorderseitigen Elektrodenelements und des rückseitigen Elektrodenelements über ein
durch die Isolierschicht hindurch verlaufendes Kurzschlusselement
ausgebildet.
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Ferner
kann das rückseitige
Elektrodenelement einer jeweiligen Elektrodenanordnung einen. Bereich umfassen,
der von dem gleichen Metall wie das die Rahmenplatte bildende Metall
gebildet wird.
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Weiterhin
kann auf dem rückseitigen
Elektrodenelement einer jeweiligen Elektrodenanordnung eine Beschichtung
aus einem hochleitenden Metall ausgebildet werden.
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Die
Rahmenplatte weist hierbei vorzugsweise einen linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
von maximal 3 × 10–5/K
auf.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung umfasst ein Verfahren zur Herstellung einer plattenförmigen Sonde,
mit den Schritten:
Verwendung eines Laminatmaterials mit einer
zur Bildung einer Rahmenplatte dienenden Metallplatte und einer
zur Bildung einer Isolierschicht dienenden Schicht, die als integriertes
Laminat auf die zur Bildung der Rahmenplatte dienende Metallplatte
aufgebracht worden ist,
Ausbildung von Durchgangslöchern in
der zur Bildung der Isolierschicht dienenden Schicht in dem Laminatmaterial
in einem einem Muster von auszubildenden Elektrodenanordnungen entsprechenden
Muster,
Durchführung
einer Metallisierungsbehandlung des Laminatmaterials zur Ausbildung
von eine Verbindung mit der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden
Metallplatte herstellenden Kurzschlusselementen in den jeweiligen
Durchgangslöchern
in der zur Bildung der Isolierschicht dienenden Schicht und von
mit den jeweiligen Kurzschlusselementen verbundenen vorderseitigen
Elektrodenelementen und
Durchführung einer Ätzbehandlung
der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte zur Ausbildung der
mit den Durchgangslöchern
versehenen Rahmenplatte.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung der plattenförmigen
Sonde wird die zur Bildung der Rahmenplatte dienende Metallplatte
vorzugsweise einer Ätzbehandlung
zur Ausbildung der mit den Kurzschlusselementen über einen Teil der zur Bildung
der Rahmenplatte dienenden Metallplatte verbundenen rückseitigen
Elektrodenelemente sowie zur Ausbildung der mit den Durchgangslöchern versehenen
Rahmenplatte unterzogen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird eine Sondenkarte angegeben, die eine der vorstehend
beschriebenen plattenförmigen
Sonden umfasst.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine Sondenkarte, die sich zur Durchführung einer
elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe eignet und
eine Prüfsonden-Leiterplatte,
auf deren Vorderseite Prüfelektroden
in einem Muster ausgebildet sind, das dem Elektrodenmuster der zu
prüfenden
Elektroden der integrierten Schaltkreise der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe entspricht,
ein anisotrop leitendes
Verbindungselement, das auf der Vorderseite der Prüfsonden-Leiterplatte
angeordnet ist, und
eine der vorstehend beschriebenen plattenförmigen Sonden
umfasst, die auf der Vorderseite des anisotrop leitenden Verbindungselements
angeordnet ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird ein Prüfgerät für Schaltungsanordnungen angegeben,
das die vorstehend beschriebene Sondenkarte umfasst.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung bezieht sich auf ein Halbleiterscheiben-Prüfgerät zur Durchführung einer
elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe, das die vorstehend beschriebene
Sondenkarte umfasst.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung bezieht sich auf ein Halbleiterscheiben-Prüfverfahren
mit dem Schritt einer elektrischen Verbindung von jeweiligen integrierten
Schaltkreisen aus einer Vielzahl von auf einer Halbleiterscheibe
ausgebildeten integrierten Schaltkreisen über die vorstehend beschriebene
Sondenkarte mit einem Testgerät,
um eine elektrische Prüfung
der auf der Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreise
durchzuführen.
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Mit
Hilfe der in den Patentansprüchen
angegebenen plattenförmigen
Sonde können
durch Temperaturänderungen
hervorgerufene Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen
und den zu prüfenden
Elektroden bei einem Voralterungstest zuverlässig auch dann verhindert werden,
wenn es sich bei dem Prüfobjekt
um eine Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung mit einem sehr
geringen Abstand der zu prüfenden
Elektroden handelt, sodass die stabile Aufrechterhaltung eines guten
elektrischen Verbindungszustands gewährleistet werden kann.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung der plattenförmigen
Sonde kann eine plattenförmige
Sonde erhalten werden, durch die von Temperaturänderungen hervorgerufene Positionsabweichungen
zwischen den Elektrodenanordnungen und den zu prüfenden Elektroden bei einem
Voralterungstest zuverlässig
auch dann verhindert werden können,
wenn es sich bei dem Prüfobjekt
um eine Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung mit einem äußerst geringen
Abstand der zu prüfenden
Elektroden handelt, sodass eine stabile Aufrechterhaltung eines guten
elektrischen Verbindungszustands gewährleistet werden kann.
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Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Sondenkarte
kann ein guter elektrischer Verbindungszustand bei einem Voralterungstest
auch dann stabil aufrecht erhalten werden, wenn es sich bei dem
Prüfobjekt
um eine Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr oder um eine Schaltungsanordnung handelt, bei der
ein äußerst geringer
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden vorliegt.
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Eine
solche Sondenkarte eignet sich insbesondere für eine Verwendung in Verbindung
mit einem Halbleiterscheiben-Prüfgerät zur Durchführung einer
elektrischen Prüfung
einer Halbleiterscheibe mit einem großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr oder einem Prüfgerät zur Durchführung einer
elektrischen Prüfung
von Schaltungsanordnungen, bei denen ein äußerst geringer Abstand zwischen
den zu prüfenden Elektroden
vorliegt.
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Bei
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Draufsicht einer plattenförmigen
Sonde gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 eine
Draufsicht, die in vergrößertem Maßstab eine
Kontaktschicht der plattenförmigen
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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3 eine
Querschnittsansicht, die in vergrößertem Maßstab den Aufbau der Kontaktschicht
der plattenförmigen
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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4 eine
Draufsicht einer Rahmenplatte der plattenförmigen Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
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5 eine
Querschnittsansicht, die den Aufbau eines zur Herstellung der plattenförmigen Sonde
verwendeten Laminatmaterials veranschaulicht,
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6 eine
Querschnittsansicht, die einen Zustand veranschaulicht, bei dem
auf beiden Oberflächen des
Laminatmaterials gemäß 5 Resist-
bzw. Fotolackschichten ausgebildet sind,
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7 eine
Querschnittsansicht, die einen Zustand veranschaulicht, bei dem
in der auf einer Metallschicht ausgebildeten Resist- bzw. Fotolackschicht
strukturierte Löcher
ausgebildet sind,
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8 eine
Querschnittsansicht, die einen Zustand veranschaulicht, bei dem
in der Metallschicht Ausnehmungen zur Bildung einer Metallmaske
ausgebildet sind,
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9 eine
Querschnittsansicht, die einen Zustand veranschaulicht, bei der
die Fotolackschicht von der Metallmaske entfernt ist,
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10 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem Durchgangslöcher zur Bildung von Elektrodenanordnungen
in der zur Bildung von Isolierschichten vorgesehenen Laminatschicht ausgebildet
sind,
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11 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem die Metallmaske von dem zur Bildung der
Isolierschichten dienenden Laminatschicht entfernt ist,
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12 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem in und an der zur Bildung von Isolierschichten
dienenden Laminatschicht Kurzschlusselemente und vorderseitige Elektrodenelemente
ausgebildet sind,
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13 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem eine Resist- bzw. Fotolackschicht zur Abdeckung
der zur Bildung von Isolierschichten vorgesehenen Laminatschicht
und der vorderseitigen Elektrodenelemente ausgebildet ist,
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14 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem in der auf der zur Bildung der Rahmenplatte
dienenden Metallplatte ausgebildeten Resist- bzw. Fotolackschicht
strukturierte Löcher
ausgebildet sind,
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15 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem die zur Bildung einer Rahmenplatte vorgesehene
Metallplatte einer Ätzbehandlung
zur Bildung einer Rahmenplatte und rückseitiger Elektrodenelemente
unterzogen wird,
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16 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem die Resist- bzw. Fotolackschicht von der
Rahmenplatte entfernt ist,
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17 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem eine Resist- bzw. Fotolackschicht zur Abdeckung
der Oberflächen
der Rahmenplatte, der zur Bildung von Isolierschichten vorgesehenen
Laminatschicht und der rückseitigen
Elektrodenelemente ausgebildet ist,
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18 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem in der Resist- bzw. Fotolackschicht gemäß 17 strukturierte Löcher ausgebildet sind,
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19 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem auf den rückseitigen Elektrodenelementen
Beschichtungen ausgebildet sind,
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20 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem auf den Beschichtungen Resist- bzw. Fotolackschichten
ausgebildet sind,
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21 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem strukturierte Ausnehmungen in der auf den
Oberflächen
der zur Bildung von Isolierschichten dienenden Laminatschicht und
der vorderseitigen Elektrodenelemente ausgebildeten Resist- bzw. Fotolackschicht
ausgebildet sind,
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22 eine Querschnittsansicht, die einen Zustand
veranschaulicht, bei dem die zur Bildung von Isolierschichten dienende
Laminatschicht einer Ätzbehandlung
zur Bildung einer Vielzahl von Isolierschichten unterzogen worden
ist,
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23 eine Draufsicht einer plattenförmigen Sonde
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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24 eine Draufsicht, die in vergrößertem Maßstab den
Hauptbereich einer Kontaktschicht bei der plattenförmigen Sonde
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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25 eine Querschnittsansicht, die in vergrößertem Maßstab den
Aufbau eines Hauptteils der plattenförmigen Sonde gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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26 eine Draufsicht einer plattenförmigen Sonde
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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27 eine Draufsicht, die in vergrößertem Maßstab einen
Hauptteil einer Kontaktschicht bei der plattenförmigen Sonde gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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28 eine Querschnittsansicht, die in vergrößertem Maßstab den
Aufbau eines Hauptteils der plattenförmigen Sonde gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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29 eine Querschnittsansicht, die den Aufbau einer
Sondenkarte gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht,
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30 eine Querschnittsansicht, die in vergrößertem Maßstab den
Aufbau eines Hauptteils der Sondenkarte gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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31 eine Draufsicht, die ein anisotrop leitendes
Verbindungselement bei der Sondenkarte gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
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32 eine Querschnittsansicht, die den Aufbau einer
Sondenkarte gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht,
-
33 eine Querschnittsansicht, die in vergrößertem Maßstab den
Aufbau eines Hauptteils der Sondenkarte gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
veranschaulicht,
-
34 eine Querschnittsansicht, die den Aufbau eines
Halbleiterscheiben-Prüfgerätes gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht,
-
35 eine Querschnittsansicht, die den Aufbau eines
Halbleiterscheiben-Prüfgerätes gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht,
-
36 eine Draufsicht, die eine plattenförmige Sonde
gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung veranschaulicht,
-
37 eine Draufsicht einer als Beispiel hergestellten
Test-Halbleiterscheibe,
-
38 die Position eines Elektrodenbereiches eines
auf der Test-Halbleiterscheibe gemäß 37 ausgebildeten
integrierten Schaltkreises,
-
39 ein Anordnungsmuster von zu prüfenden Elektroden
der auf der Test-Halbleiterscheibe gemäß 37 ausgebildeten
integrierten Schaltkreise,
-
40 eine Draufsicht einer Rahmenplatte in einem
als Beispiel hergestellten anisotrop leitenden Verbindungselement,
-
41 einen Teil der Rahmenplatte gemäß 40 in vergrößertem Maßstab und
-
42 eine Querschnittsansicht, die den Aufbau einer
bekannten plattenförmigen
Sonde veranschaulicht.
-
- 1
- Halbleiterscheibe
- 2
- zu
prüfende
Elektroden
- 10
- plattenförmige Sonde
- 11
- Rahmenplatte
- 11A
- Metallplatte
zur Bildung einer Rahmenplatte
- 12
- Durchgangslöcher
- 13
- Positionierungslöcher
- 14
- Halterungselement
- 15
- Kontaktschicht(en)
- 16
- Isolierschicht(en)
- 16A
- Laminatschicht
zur Bildung von Isolierschicht(en)
- 17
- Elektrodenanordnungen
- 17H
- Durchgangslöcher
- 18a
- vorderseitige
Elektrodenelemente
- 18b
- rückseitige
Elektrodenelemente
- 18c
- Kurzschlusselemente
- 19
- Beschichtungen
- 20
- Laminatmaterial
- 21
- Metallschicht
- 21M
- Metallmaske
- 21H
- Öffnungen
- 22
- Schutzband
- 23,
24, 25, 26, 27
- Resist-
bzw. Fotolackschichten
- 24A
- Resist-
bzw. Fotolackmuster
- 23H,
24H, 26H
- strukturierte
Löcher
- 25H
- strukturierte
Ausnehmungen
- 30
- Sondenkarte
- 31
- Prüfsonden-Leiterplatte
- 32
- Prüfelektroden
- 33
- Führungsstifte
- 35
- Andruckplatte
- 36
- Halbleiterscheiben-Einspanntisch
(Montagetisch)
- 37
- Heizeinrichtung
- 40
- anisotrop
leitendes Verbindungselement
- 41
- Rahmenplatte
- 42
- Löcher zur
Anordnung von anisotrop leitenden Schichten
- 44
- Lufteinlasslöcher
- 50
- elastische
anisotrop leitende Schichten
- 51
- Funktionselemente
- 52
- leitende
Verbindungselemente
- 53
- Isolierelemente
- 54
- Vorsprungselemente
- 55
- Halterungselemente
- 90
- plattenförmige Sonde
- 91
- Isolierplatte
- 92
- Halterungselement
- 95
- Elektrodenanordnungen
- 96
- vorderseitige
Elektrodenelemente
- 97
- rückseitige
Elektrodenelemente
- 98
- Kurzschlusselemente
- P
- leitende
Partikel
-
BESTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
-
Nachstehend
werden Ausführungsbeispiele
der Erfindung im einzelnen beschrieben.
-
Plattenförmige Sonde
-
1 zeigt
eine Draufsicht einer plattenförmigen
Sonde gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, während 2 eine
Draufsicht darstellt, die in vergrößertem Maßstab eine Kontaktschicht der
plattenförmigen
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
zeigt, und 3 eine Querschnittsansicht
darstellt, die in vergrößertem Maßstab die
Kontaktschicht der plattenförmigen
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
zeigt.
-
Die
plattenförmige
Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
dient z. B. zur elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe und umfasst eine aus Metall
bestehende Rahmenplatte 11, in der in Querrichtung durch
die Rahmenplatte hindurch verlaufende Durchgangslöcher 12 ausgebildet
sind, wie dies auch in 4 veranschaulicht ist. Die
Durchgangslöcher 12 in
der Rahmenplatte 11 sind entsprechend einem Muster bzw.
einer Struktur eines Elektrodenbereichs ausgebildet, in dem zu prüfende Elektroden
eines integrierten Schaltkreises der das Prüfobjekt bildenden Halbleiterscheibe
angeordnet sind. Bei der Rahmenplatte 11 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
sind Positionierungslöcher 13 zur
Positionierung eines anisotrop leitenden Verbindungselements und
einer Prüfsonden-Leiterplatte,
auf die nachstehend noch näher
eingegangen wird, ausgebildet.
-
In
Bezug auf das die Rahmenplatte 11 bildende Metall können Eisen,
Kupfer, Nickel, Titan oder eine Legierung bzw. ein legierter Stahl
dieser Metalle in Betracht gezogen werden. Vorzugsweise wird jedoch
ein legierter Eisen-Nickelstahl wie eine 42-Legierung, Invar oder
Covar verwendet, da dann die Durchgangslöcher 12 bei der Herstellung
auf einfache Weise im Rahmen einer Ätzbehandlung ausgebildet werden
können,
worauf nachstehend noch näher
eingegangen wird.
-
Ferner
wird in Bezug auf die Rahmenplatte 11 vorzugsweise ein
Material verwendet, das einen linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
von maximal 3 × 10–5/K
aufweist, der vorzugsweise in einem Bereich von –1 × 10–7 bis
1 × 10–5/K
liegt, wobei ein Bereich von 1 × 10–6 bis
8 × 10–6/K
insbesondere bevorzugt ist.
-
Spezifische
Beispiele für
dieses Material der Rahmenplatte 11 umfassen Invarlegierungen
wie Invar, Elinvarlegierungen wie Elinvar sowie Legierungen oder legierte
Stähle
wie Superinvar, Covar und eine 42 Legierung.
-
Hierbei
beträgt
die Dicke der Rahmenplatte 11 vorzugsweise 3 bis 150 μm, wobei
insbesondere eine Dicke von 5 bis 100 μm bevorzugt ist.
-
Wenn
diese Dicke zu gering ist, besteht nämlich die Gefahr, dass die
zum Tragen der Kontaktschichten 15 erforderliche Stärke der
Rahmenplatte nicht erhalten wird, während andererseits bei einer
zu großen
Dicke in einigen Fällen
die Ausbildung der Durchgangslöcher 12 mit
einer hohen Dimensionsgenauigkeit im Rahmen einer Ätzbehandlung
bei der nachstehend noch näher
beschriebenen Herstellung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
-
In
jedem der Durchgangslöcher 12 in
der Rahmenplatte 11 ist eine Kontaktschicht 15 angeordnet,
die von einem Peripheriebereich des jeweiligen Durchgangslochs 12 in
der Rahmenplatte 11 getragen wird und von in benachbarten
Durchgangslöchern 12 angeordneten
Kontaktschichten 15 unabhängig ist.
-
Jede
dieser Kontaktschichten 15 umfasst in der in 3 dargestellten
Weise eine flexible Isolierschicht 16. In dieser Isolierschicht 16 ist
eine Vielzahl von jeweils in der Querrichtung der Isolierschicht 16 verlaufenden
und aus Metall bestehenden Elektrodenanordnungen 17 getrennt
voneinander in einer Planarrichtung der Isolierschicht 16 entsprechend
einem Muster bzw. einer Struktur angeordnet, die dem Muster von
zu prüfenden
Elektroden in dem Elektrodenbereich der das Prüfobjekt darstellenden Halbleiterscheibe
entspricht. Die Kontaktschicht 15 ist hierbei derart angeordnet,
dass die jeweiligen Elektrodenanordnungen 17 in den Durchgangslöchern 12 der
Rahmenplatte 11 liegen.
-
Jede
Elektrodenanordnung 17 wird durch integrierende Verbindung
eines an der Vorderseite der Isolierschicht 16 freiliegenden,
vorspringenden vorderseitigen Elektrodenelements 18a mit
einem an der Rückseite
der Isolierschicht 16 freiliegenden plättchenartigen rückseitigen
Elektrodenelement 18b über
ein in Querrichtung durch die Isolierschicht 16 hindurch
verlaufendes Kurzschlusselement 18c ausgebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird auf dem rückseitigen
Elektrodenelement 18b auch eine Beschichtung 19 aus
einem hochleitenden Metall ausgebildet.
-
In
Bezug auf das zur Bildung der Isolierschichten 16 verwendete
Material bestehen insoweit keine speziellen Beschränkungen
als Isoliereigenschaften und Flexibilität vorliegen müssen, wobei
die Verwendung eines Kunstharzmaterials wie Polyimid oder eines
Flüssigkristall-Polymers
oder eines entsprechenden Kompositmaterials in Betracht gezogen
werden kann. Vorzugsweise wird jedoch Polyimid verwendet, da dann
die Durchgangslöcher
für die
Elektrodenanordnungen im Rahmen einer Ätzbehandlung bei der nachstehend
noch näher
beschriebenen Herstellung auf einfache Weise ausgebildet werden
können.
-
Weiterhin
können
als Material zur Bildung der Isolierschichten 16 auch Netzgewebe
oder Textilverbundstoffe bzw. Vliesstoffe oder ein Material Verwendung
finden, das durch Imprägnieren
dieser Stoffe mit einem Kunstharz oder einem elastischen Polymer
erhalten wird. Als Fasern für
diese Netzgewebe oder Textilverbundstoffe bzw. Vliesstoffe können organische Fasern
wie Aramidfasern, Polyethylenfasern, Polyarylatfasern, Nylonfasern,
fluorhaltige Kunststofffasern wie Teflon (Warenzeichen) und Polyesterfasern
Verwendung finden. Durch Verwendung eines solchen Materials zur
Bildung der Isolierschichten 16 nimmt die Flexibilität der gesamten
Kontaktschicht 15 auch dann nicht wesentlich ab, wenn die
Elektrodenanordnungen in geringen Abständen angeordnet sind, sodass
auch bei Ungleichmäßigkeiten
der Vorsprungshöhe
der Elektrodenanordnungen 17 oder der Vorsprungshöhe der zu
prüfenden
Elektroden diese Ungleichmäßigkeiten
in ausreichendem Maße
durch die Flexibilität
der Kontaktschicht 15 ausgeglichen werden und eine stabile
elektrische Verbindung bei jeder der zu prüfenden Elektroden zuverlässig gewährleistet
werden kann.
-
In
Bezug auf die Dicke der Isolierschicht 16 besteht ebenfalls
keine spezielle Beschränkung,
so weit die Flexibilität
der Isolierschicht 16 nicht beeinträchtigt wird. Vorzugsweise liegt
die Dicke jedoch im Bereich von 5 bis 150 μm, wobei ein Bereich von 7 bis
100 μm noch
bevorzugter ist und insbesondere ein Bereich von 10 bis 50 μm bevorzugt
wird.
-
In
Bezug auf das Material zur Ausbildung der Elektrodenanordnungen 17 können Nickel,
Eisen, Kupfer, Gold, Silber, Palladium, Kobalt, Wolfram, Rhodium
oder deren Legierungen oder legierte Stähle Verwendung finden. Die
Elektrodenanordnungen 17 können hierbei in ihrer Gesamtheit
unter Verwendung eines einzigen Metalls oder unter Verwendung einer
Legierung oder eines legierten Stahls von zumindest zwei Metallen oder
aber unter Verwendung eines Laminats von zumindest zwei Metallen
ausgebildet werden.
-
Wenn
eine elektrische Prüfung
bei zu prüfenden
Elektroden erfolgen soll, auf deren Oberflächen sich eine Oxidschicht
gebildet hat, ist es erforderlich, die Elektrodenanordnungen 17 der
plattenförmigen
Sonde mit den zu prüfenden
Elektroden unter Durchbrechen der Oxidschicht auf der Oberfläche der
zu prüfenden
Elektroden durch das vorderseitige Elektrodenelement 18a der
Elektrodenanordnung 17 in Kontakt zu bringen, um auf diese
Weise eine elektrische Verbindung zwischen der Elektrodenanordnung 17 und
der zu prüfenden Elektrode
herzustellen. Das vorderseitige Elektrodenelement 18a der
Elektrodenanordnung 17 besitzt daher vorzugsweise eine
derartige Härte,
dass eine solche Oxidschicht leicht durchbrochen werden kann. Um
vorderseitige Elektrodenelemente 18a mit diesen Eigenschaften
zu erhalten, kann ein sehr hartes pulverförmiges Material in dem die
vorderseitigen Elektrodenelemente 18a bildenden Metall
enthalten sein.
-
In
Bezug auf ein solches pulverförmiges
Material kann die Verwendung von Diamantstaub, Siliciumnitrid, Siliciumcarbid,
eines Keramikmaterials, eines Glasmaterials oder dergleichen in
Betracht gezogen werden. Wenn eine geeignete Menge eines solchen
nichtleitenden pulverförmigen
Materials zugesetzt wird, kann eine auf der Oberfläche der
zu prüfenden
Elektrode gebildete Oxidschicht von dem vorderseitigen Elektrodenelement 18a der
Elektrodenanordnung 17 durchbrochen werden, ohne dass die
Leitfähigkeit
der Elektrodenanordnung 17 beeinträchtigt wird.
-
Um
ein einfaches Durchbrechen einer Oxidschicht auf der Oberfläche der
zu prüfenden
Elektroden zu gewährleisten,
kann dem vorderseitigen Elektrodenelement 18a in der Elektrodenanordnung 17 auch
eine scharf vorspringende Form verliehen werden oder es können feine
Unregelmäßigkeiten
in der Oberfläche
des vorderseitigen Elektrodenelements 18a ausgebildet werden.
-
Bei
jeder der Elektrodenanordnungen 17 besteht das rückseitige
Elektrodenelement 18b teilweise oder in seiner Gesamtheit
vorzugsweise aus dem gleichen Metall wie das die Rahmenplatte 11 bildende
Metall, da dann das rückseitige
Elektrodenelement 18b bei dem nachstehend noch näher beschriebenen
Herstellungsablauf auf einfache Weise ausgebildet werden kann.
-
Ein
Abstand p zwischen den Elektrodenanordnungen 17 in der
Kontaktschicht 15 wird in Abhängigkeit von dem Abstand zwischen
den zu prüfenden
Elektroden bei der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe voreingestellt, und zwar z. B. vorzugsweise
auf 40 bis 250 μm,
wobei ein Bereich von 40 bis 150 μm
noch bevorzugter ist.
-
Die
verwendete Bezeichnung "Abstand
zwischen Elektrodenanordnungen" beinhaltet
hierbei den kürzesten
Mittenabstand (von Mitte zu Mitte) zwischen benachbarten Elektrodenanordnungen.
-
Bei
der Elektrodenanordnung 17 beträgt das Verhältnis der Vorsprungshöhe zu einem
Durchmesser R bei dem vorderseitigen Elektrodenelement 18a vorzugsweise
0,2 bis 3, wobei insbesondere Werte von 0,25 bis 2,5 bevorzugt werden.
Wenn diese Bedingungen eingehalten werden, kann das Muster der Elektrodenanordnung 17 auf
einfache Weise entsprechend dem Muster der zu prüfenden Elektrode ausgebildet
werden, und zwar auch dann, wenn nur ein geringer bzw. winziger
Elektrodenabstand zwischen den zu prüfenden Elektroden vorliegt,
sodass ein stabiler elektrischer Verbindungszustand mit der Halbleiterscheibe
zuverlässig
erhalten werden kann.
-
Der
Durchmesser R des vorderseitigen Elektrodenelements 18a entspricht
vorzugsweise dem 1- bis 3-fachen Wert des Durchmessers r des Kurzschlusselements 18c,
wobei insbesondere der 1- bis 2-fache Wert des Durchmessers r bevorzugt
wird.
-
Ferner
umfasst der Durchmesser R des vorderseitigen Elektrodenelements 18a vorzugsweise
30 bis 75% des Abstands p der Elektrodenstrukturen 17,
wobei insbesondere Werte von 40 bis 60% des Abstands p bevorzugt
werden.
-
Der
Außendurchmesser
L des rückseitigen
Elektrodenelements 18b muss lediglich größer als
der Durchmesser des Kurzschlusselements 18c und kleiner
als der Abstand p der Elektrodenanordnungen 17 sein und
wird vorzugsweise möglichst
groß gewählt. Hierdurch
ist gewährleistet,
dass eine stabile elektrische Verbindung auch z. B. mit einer anisotrop
leitenden Platte zuverlässig
erhalten wird.
-
Der
Durchmesser r des Kurzschlusselements 18c beträgt vorzugsweise
15 bis 75% des Abstands p der Elektrodenanordnungen 17,
wobei insbesondere Werte von 20 bis 65% bevorzugt werden.
-
Nachstehend
wird auf die spezifischen Abmessungen der jeweiligen Elektrodenstrukturen 17 näher eingegangen.
Die Vorsprungshöhe
des vorderseitigen Elektrodenelements 18a beträgt vorzugsweise
15 bis 50 μm,
wobei insbesondere Werte von 15 bis 30 μm bevorzugt werden, da dann
eine stabile elektrische Verbindung mit der zu prüfenden Elektrode
erhalten werden kann.
-
Der
Durchmesser R des vorderseitigen Elektrodenelements 18a ist
durch die vorstehend beschriebenen Bedingungen, den Durchmesser
der zu prüfenden
Elektrode und dergleichen vorgegeben, beträgt jedoch z. B. vorzugsweise
30 bis 200 μm,
wobei insbesondere Werte von 35 bis 150 μm bevorzugt werden.
-
Der
Durchmesser r des Kurzschlusselements 18c beträgt vorzugsweise
10 bis 120 μm,
wobei Werte von 15 bis 100 μm
insbesondere bevorzugt werden, da auf diese Weise eine ausreichend
hohe Festigkeit erhalten wird.
-
Die
Dicke des rückseitigen
Elektrodenelements 18b beträgt vorzugsweise 15 bis 150 μm, wobei
Werte von 20 bis 100 μm
insbesondere bevorzugt werden, da auf diese Weise eine ausreichend
hohe Festigkeit und eine sehr gute Beständigkeit bzw. Verschleissfestigkeit
erhalten werden.
-
Die
auf dem rückseitigen
Elektrodenelement 18b der Elektrodenanordnungen 17 ausgebildete
Beschichtung 19 besteht vorzugsweise aus einem chemisch
stabilen hochleitenden Metall, wobei spezifische Beispiele für ein solches
Metall Gold, Silber, Palladium und Rhodium umfassen.
-
Die
Beschichtung kann auch auf dem vorderseitigen Elektrodenelement 18a der
Elektrodenanordnung 17 vorgesehen sein. Wenn die zu prüfenden Elektroden
z. B. aus einem Lötmaterial
bestehen, wird vorzugsweise ein diffusionsbeständiges Metall wie Silber, Palladium
oder Rhodium für
das diese Beschichtung bildende Metall unter Berücksichtigung des Umstands verwendet,
dass sich auf diese Weise eine Diffusion des Lötmaterials verhindern lässt.
-
Die
plattenförmige
Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
kann z. B. in der nachstehend näher
beschriebenen Weise hergestellt werden.
-
Zunächst wird
in der in 5 veranschaulichten Weise ein
Laminatmaterial 20 hergestellt, das eine zur Bildung einer
Rahmenplatte dienende kreisförmige
Metallplatte 11A und eine zur Bildung von Isolierschichten
dienende kreisförmige
Schicht 16A umfasst, die als integriertes Laminat auf die
zur Bildung der Rahmenplatte dienende Metallplatte 11A aufgebracht
wird und einen kleineren Durchmesser als die zur Bildung der Rahmenplatte
dienende Metallplatte 11A aufweist. Bei dem Laminatmaterial 20 des
dargestellten Ausführungsbeispiels
wird auf die gesamte Oberfläche
der zur Bildung von Isolierschichten dienenden Schicht 16A eine
Metallschicht 21 zur Bildung einer Metallmaske als integriertes
Laminat aufgebracht, wobei ein Schutzband 22 auf der Oberfläche der
zur Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte 11A an
deren Rand vorgesehen wird.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
beträgt
die Dicke der Metallschicht 21 vorzugsweise 2 bis 15 μm, wobei
Werte von 5 bis 15 μm
insbesondere bevorzugt werden. Wenn diese Dicke nämlich kleiner
als 2 μm
ist, wird die erforderliche Festigkeit und Beständigkeit gegenüber Laserstrahlen
nicht erreicht, die bei einer Laserstrahlabtragung der Schicht zur
Ausbildung von nachstehend noch näher beschriebenen Isolierschichten
eingesetzt werden, sodass in einigen Fällen eine zuverlässige Ausbildung
der Elektrodenanordnungen 17 mit Schwierigkeiten verbunden
sein kann. Wenn diese Dicke dagegen 15 μm überschreitet, kann in einigen
Fällen wiederum
eine mit hoher Dimensionsgenauigkeit im Rahmen einer Ätzbehandlung
erfolgende, nachstehend noch näher
beschriebene Ausbildung von Öffnungen
in einer Metallmaske mit Schwieriigkeiten verbunden sein.
-
Als
Material für
die Bildung der Metallschicht 21 kann hierbei Kupfer, Nickel
oder dergleichen in Betracht gezogen werden.
-
Beispiele
für ein
Verfahren zur Ausbildung der Metallschicht 21 auf der zur
Bildung der Isolierschichten dienenden Schicht 16A umfassen
hierbei Aufdampfen, chemische Beschichtung und Bonden.
-
Wie
in 6 dargestellt ist, werden sodann aus einem Fotolack
bestehende Fotolackschichten 23 und 24 auf beiden
Oberflächen
des Laminatmaterials 20 d. h., den jeweiligen Oberflächen der
Metallschicht 21 und der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden
Metallplatte 11A, ausgebildet, woraufhin in der in 7 dargestellten
Weise eine Vielzahl von strukturierten Löchern 23H in der auf
der Metallschicht 21 ausgebildeten Fotolackschicht 23 in
einem Muster ausgebildet werden, das dem Muster der auszubildenden
Elektrodenanordnungen 17 entspricht. Sodann wird die Metallschicht 21 in
der in 8 dargestellten Weise durch
die strukturierten Löcher 23H hindurch
einer Ätzbehandlung
unterzogen, wodurch eine Metallmaske 21M erhalten wird, in
der eine Vielzahl von Öffnungen 21H in
einem dem Muster der zu bildenden Elektrodenanordnungen 17 entsprechenden
Muster ausgebildet ist.
-
In
Bezug auf den Fotolack zur Bildung der Fotolackschichten 23 und 24 können beliebige
zur Beschichtung dienende Fotolacke, fotoempfindliche Trockenschichten
und dergleichen Verwendung finden.
-
Der
jeweilige Durchmesser der in der Fotolackschicht 23 ausgebildeten
strukturierten Löcher 23H und der Öffnungen 21H in
der Metallmaske 21M entspricht hierbei dem Durchmesser
der jeweiligen Kurzschlusselemente 18c bei den auszubildenden
Elektrodenanordnungen 17.
-
Wie
in 9 veranschaulicht ist, wird die Fotolackschicht
sodann von der Oberfläche
der Metallmaske 21M entfernt, woraufhin die zur Bildung
von Isolierschichten dienende Schicht 16A durch die Öffnungen 21H in
der Metallmaske 21M hindurch einer Laserstrahlabtragung
unterzogen wird, wodurch in der in 10 dargestellten
Weise eine Vielzahl von Durchgangslöchern 17H mit einem
dem Durchmesser der Kurzschlusselemente 18c in den Elektrodenanordnungen 17 angepassten
Durchmesser in der zur Bildung von Isolierschichten dienenden Schicht 16A in
einem dem Muster der auszubildenden Elektrodenanordnungen 17 entsprechenden
Muster ausgebildet wird.
-
Wie
in 11 veranschaulicht ist, wird die Metallmaske sodann
durch eine Ätzbehandlung
von der zur Bildung der Isolierschichten dienenden Schicht 16A entfernt,
woraufhin in der in 12 dargestellten Weise das
Laminatmaterial 20 einer Metallisierungsbehandlung unterzogen
wird, wodurch in den Durchgangslöchern 17H der
zur Bildung der Isolierschichten dienenden Schicht 16A jeweils
Kurzschlusselemente 18c, die mit der zur Bildung der Rahmenplatte
dienenden Metallplatte 11A integriert sind, und gleichzeitig
vorspringende (halbkugelförmige)
vorderseitige Elektrodenelemente 18a, die mit den jeweiligen
Kurzschlusselementen 18c integriert sind, auf der Oberfläche der
zur Bildung der Isolierschichten dienenden Schicht 16A ausgebildet
werden. Anschließend
werden die zur Bildung der Isolierschichten dienende Schicht 16A und
die vorderseitigen Elektrodenelemente 18a in der in 13 dargestellten Weise mit einer aus einem Fotolack
bestehenden Fotolackschicht 25 überzogen, woraufhin die auf
der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte 11A ausgebildete
Fotolackschicht 24 einer Musterbildung unterzogen wird,
bei der ein einer auszubildenden Rahmenplatte 11 entsprechender
Bereich und den rückseitigen
Elektrodenelementen 18b der auszubildenden Elektrodenanordnungen 17 entsprechende
Bereiche verbleiben, wobei in der Fotolackschicht 24 den
Durchgangslöchern 12 in
der auszubildenden Rahmenplatte entsprechende strukturierte Löcher 24H und
gleichzeitig den in den jeweiligen strukturierten Löchern 24H auszubildenden
rückseitigen
Elektrodenelementen 18b entsprechende Fotolackmuster 24A in
der in 14 dargestellten Weise ausgebildet
werden.
-
Die
zur Bildung der Rahmenplatte dienende Metallplatte 11A wird
sodann einer Ätzbehandlung
zur Entfernung eines Teils der Metallplatte unterzogen, wodurch
eine Rahmenplatte 11 gebildet wird, in der Durchgangslöcher 12 und
(nicht dargestellte) Positionierungslöcher ausgebildet sind, wobei
gleichzeitig mit den Kurzschlusselementen 18c durch einen
Teil der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte verbundene
rückseitige
Elektrodenelemente 18b ausgebildet werden, wie dies in 15 veranschaulicht ist.
-
Die
Fotolackschicht wird sodann in der in 16 dargestellten
Weise von der Rahmenplatte 11 und den rückseitigen Elektrodenelementen 18b jeweils
entfernt. Anschließend
werden die Rahmenplatte 11, die zur Bildung der Isolierschichten
dienende Schicht 16A und die rückseitigen Elektrodenelemente 18b in
der in 17 dargestellten Weise mit
einer aus einem Fotolack bestehenden Fotolackschicht 26 überzogen,
woraufhin strukturierte Löcher 26H in
der Fotolackschicht 26 an den Stellen ausgebildet werden,
an denen sich die rückseitigen
Elektrodenelemente 18b befinden, wie dies in 18 veranschaulicht ist. Die rückseitigen Elektrodenelemente 18b werden
sodann unter Verwendung eines hochleitenden Metalls einer Metallisierungsbehandlung
unterzogen, wodurch in der in 19 dargestellten
Weise Beschichtungen 19 auf den rückseitigen Elektrodenelementen 18b ausgebildet
und auf diese Weise die Elektrodenanordnungen 17 erhalten
werden. Falls erforderlich, werden sodann die Beschichtungen 19 in
der in 20 dargestellten Weise mit
Fotolackschichten 27 überzogen.
-
Die
Fotolackschicht 25 wird sodann einer Musterbildung unterzogen,
bei der auszubildenden Kontaktschichten 15 entsprechende
Bereiche verbleiben, wobei strukturierte Ausnehmungen 25H in
der Fotolackschicht 25 in der in 21 dargestellten
Weise ausgebildet und die zur Bildung der Isolierschichten dienende Schicht 16A einer Ätzbehandlung
zur Entfernung eines Teils dieser Schicht unterzogen werden, wodurch
eine Vielzahl von voneinander unabhängigen Isolierschichten 16 in
der in 22 dargestellten Weise ausgebildet wird,
sodass eine Vielzahl von Kontaktschichten 15 erhalten wird,
die von einer Vielzahl von in Querrichtung durch die jeweiligen
Isolierschichten 16 hindurchverlaufenden Elektrodenanordnungen 17 gebildet
werden. Sodann werden die Fotolackschichten 25, 26 und 27 von
der Rahmenplatte 11 und den Kontaktschichten 15 entfernt,
sodass nach Entfernung des Schutzbandes 22 (siehe 5)
von der Rahmenplatte 11 die in den 1 bis 3 dargestellte
plattenförmige
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
erhalten wird.
-
Da
bei der plattenförmigen
Sonde 10 eine Vielzahl der Durchgangslöcher 12 in der Rahmenplatte 11 entsprechend
dem Elektrodenbereich mit den zu prüfenden Elektroden der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe ausgebildet ist, umfassen die in
den jeweiligen Durchgangslöchern 12 angeordneten
Kontaktschichten 15 nur einen geringen Bereich, wobei dieser
geringe Bereich der jeweiligen Kontaktschichten 15 in einem
entsprechend geringen Ausmaß zu
der Absolutgröße der Wärmeausdehnung
in einer Planarrichtung der Isolierschicht 16 beiträgt, sodass
die Wärmeausdehnung
der Isolierschicht 16 durch die Rahmenplatte 11 zuverlässig begrenzt
werden kann. Bei einem Voralterungstest können somit durch Temperaturänderungen hervorgerufene
Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen 17 und
den zu prüfenden
Elektroden zuverlässig
auch dann verhindert werden, wenn die das Prüfobjekt darstellende Halbleiterscheibe
einen großen
Durchmesserbereich von 8 Zoll oder mehr aufweist und/oder der Abstand
zwischen den zu prüfenden Elektroden äußerst klein
ist. Auf diese Weise ist die stabile Aufrechterhaltung eines guten
elektrischen Verbindungszustands mit der Halbleiterscheibe gewährleistet.
-
23 zeigt eine Draufsicht einer plattenförmigen Sonde
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der
Erfindung, während 24 in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht
auf einen Hauptteil einer Kontaktschicht in der plattenförmigen Sonde
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
zeigt und 25 eine Querschnittsansicht
darstellt, die in vergrößertem Maßstab einen
Hauptteil der plattenförmigen
Sonde gemäß diesem
zweiten Ausführungsbeispiel
veranschaulicht.
-
Die
plattenförmige
Sonde 10 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
dient zur Durchführung
einer elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe z. B. ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe und umfasst eine Rahmenplatte 11 (siehe 4)
mit dem gleichen Aufbau wie im Falle der plattenförmigen Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel.
-
Auf
einer Oberfläche
dieser Rahmenplatte 11 ist eine einzige kreisförmige Kontaktschicht 15 mit
einem kleineren Durchmesser als die Rahmenplatte 11 in
integrierter Verbindung mit der Rahmenplatte 11 angeordnet
und wird von ihr getragen.
-
Die
Kontaktschicht 15 umfasst eine flexible Isolierschicht 16,
in der eine Vielzahl von in Querrichtung durch die Isolierschicht 16 hindurchverlaufenden
Elektrodenanordnungen 17 getrennt voneinander in einer Planarrichtung
der Isolierschicht 16 in einem dem Muster der zu prüfenden Elektroden
der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe entsprechenden Muster angeordnet
ist. Die Kontaktschicht 15 ist hierbei derart konfiguriert,
dass die Elektrodenanordnungen 17 jeweils in den zugehörigen Durchgangslöchern 12 der
Rahmenplatte 11 angeordnet sind.
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Jede
Elektrodenanordnung 17 wird durch integrierende Verbindung
eines vorspringenden und an der Vorderseite der Isolierschicht 16 freiliegend
angeordneten vorderseitigen Elektrodenelements 18a über ein
in Querrichtung durch die Isolierschicht 16 hindurchverlaufendes
Kurzschlusselement 18c mit einem plättchenartigen und an der Rückseite
der Isolierschicht 16 freiliegend angeordneten rückseitigen
Elektrodenelement 18b gebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird eine aus einem hochleitenden Metall bestehende Beschichtung 19 auf
dem rückseitigen
Elektrodenelement 18b ausgebildet.
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Bei
der plattenförmigen
Sonde 10 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
entsprechen das Material der Isolierschicht 16 sowie das
Material, die Dimensionen und dergleichen der Elektrodenanordnungen 17 der plattenförmigen Sonde
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel.
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Die
plattenförmige
Sonde 10 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
kann in der gleichen Weise wie die plattenförmige Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
mit Ausnahme eines Umstandes hergestellt werden, der darin besteht,
dass bei dem vorstehend beschriebenen Herstellungsverfahren der
plattenförmigen Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
die zur Bildung von Isolierschichten dienende Schicht 16A in
ihrer vorliegenden Form als Isolierschicht 16 ohne Durchführung der
zur Bildung von Isolierschichten erfolgenden Ätzbehandlung der Schicht 16A Verwendung
findet.
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Bei
der plattenförmigen
Sonde 10 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
ist somit wiederum eine Vielzahl der Durchgangslöcher 12 in der Rahmenplatte 11 entsprechend
dem Elektrodenbereich angeordnet, in dem die zu prüfenden Elektroden
der das Prüfobjekt
darstellenden Schaltungsanordnung liegen, wobei die Kontaktschicht 15 auf
der Rahmenplatte 11 derart angeordnet ist, dass sich die
Elektrodenanordnungen 17 jeweils in den zugehörigen Durchgangslöchern 12 der
Rahmenplatte 11 befinden, sodass die Kontaktschicht 15 über ihren
gesamten Flächenbereich
hinweg von der Rahmenplatte 11 getragen wird und die Wärmeausdehnung
der Isolierschicht 16 in deren Planarrichtung zuverlässig von
der Rahmenplatte 11 begrenzt werden kann, auch wenn die
Kontaktschicht 15 einen großen Bereich einnimmt. Bei einem
Voralterungstest können somit
durch Temperaturänderungen
hervorgerufene Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen 17 und
den zu prüfenden
Elektroden zuverlässig
auch dann verhindert werden, wenn die das Prüfobjekt darstellende Halbleiterscheibe
einen großen
Durchmesserbereich von z. B. 8 Zoll oder mehr aufweist und/oder
der Abstand der zu prüfenden
Elektroden äußerst gering
ist. Auf diese Weise kann eine stabile Aufrechterhaltung eines guten
elektrischen Verbindungszustands mit der Halbleiterscheibe gewährleistet
werden.
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26 zeigt eine Draufsicht einer plattenförmigen Sonde
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel der
Erfindung, während 27 in vergrößertem Maßstab eine
Draufsicht auf einen Hauptteil einer Kontaktschicht bei der plattenförmigen Sonde
gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
zeigt und 28 eine Querschnittsansicht
darstellt, die in vergrößertem Maßstab einen
Hauptteil der plattenförmigen
Sonde gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
veranschaulicht.
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Die
plattenförmige
Sonde 10 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
dient zur Durchführung
einer elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe z. B. ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe und umfasst eine Rahmenplatte 11 (siehe 4)
mit dem gleichen Aufbau wie im Falle der plattenförmigen Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel.
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Auf
einer Oberfläche
dieser Rahmenplatte 11 ist eine Vielzahl von Kontaktschichten 15 (bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
9 Schichten) unabhängig
voneinander derart angeordnet, dass sie entlang der Oberfläche der
Rahmenplatte 11 ausgerichtet sind, wobei sie mit der Rahmenplatte 11 integriert
sind und von ihr getragen werden.
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Jede
der Kontaktschichten 15 umfasst eine flexible Isolierschicht 16,
wobei eine Vielzahl von in Querrichtung durch die Isolierschicht 16 hindurchverlaufenden
Elektrodenanordnungen 17 getrennt voneinander in der Isolierschicht 16 in
einer Planarrichtung der Isolierschicht 16 in einem dem
Muster der zu prüfenden
Elektroden in der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe entsprechenden Muster angeordnet
sind. Die Kontaktschicht 15 ist hierbei derart konfiguriert,
dass sich die Elektrodenanordnungen 17 jeweils in den zugehörigen Durchgangslöchern 12 der
Rahmenplatte 11 befinden.
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Die
Elektrodenanordnungen 17 werden jeweils durch integrierende
Verbindung eines vorspringenden und an der Vorderseite der Isolierschicht 16 freiliegend
angeordneten vorderseitigen Elektrodenelements 18a über ein
in Querrichtung durch die Isolierschicht 16 hindurchverlaufendes
Kurzschlusselement 18c mit einem plättchenartigen und an der Rückseite
der Isolierschicht 16 freiliegend angeordneten rückseitigen
Elektrodenelement 18b gebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist auf den rückseitigen
Elektrodenelementen 18b eine Beschichtung 19 aus
einem hochleitenden Metall ausgebildet.
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Bei
der plattenförmigen
Sonde 10 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
entsprechen das Material der Isolierschichten 16 sowie
das Material, die Dimensionen und dergleichen der Elektrodenanordnungen 17 der
plattenförmigen
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel.
-
Ferner
kann die plattenförmige
Sonde 10 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
in der gleichen Weise wie die plattenförmige Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
hergestellt werden.
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Bei
der plattenförmigen
Sonde 10 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
ist somit wiederum eine Vielzahl der Durchgangslöcher 12 in der Rahmenplatte 11 entsprechend
dem Elektrodenbereich ausgebildet, in dem sich die zu prüfenden Elektroden
der das Prüfobjekt
darstellenden Schaltungsanordnung befinden, wobei eine Vielzahl
der Kontaktschichten 15 unabhängig voneinander auf der Rahmenplatte 11 derart
angeordnet ist, dass die Elektrodenanordnungen 17 sich
jeweils in den entsprechenden Durchgangslöchern 12 der Rahmenplatte 11 befinden,
sodass die Kontaktschichten 15 über ihren gesamten Oberflächenbereich
hinweg von der Rahmenplatte 11 getragen werden und auf
diese Weise die Wärmeausdehnung
der Isolierschicht 16 in deren Planarrichtung von der Rahmenplatte 11 zuverlässig auch
dann begrenzt werden kann, wenn die Kontaktschicht 15 einen
großen
Bereich einnimmt. Bei einem Voralterungstest können somit auf Temperaturänderungen
beruhende Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen 17 und
den zu prüfenden
Elektroden zuverlässig
auch dann verhindert werden, wenn die das Prüfobjekt bildende Halbleiterscheibe
einen großen
Durchmesserbereich von z. B. 8 Zoll oder mehr aufweist und/oder
der Abstand der zu prüfenden
Elektroden äußerst gering
ist. Auf diese Weise kann eine stabile Aufrechterhaltung eines guten
elektrischen Verbindungszustands mit der Halbleiterscheibe gewährleistet
werden.
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Sondenkarte
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29 zeigt eine Querschnittsansicht, die den Aufbau
einer Sondenkarte gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht, während 30 eine Querschnittsansicht zeigt, die den Aufbau
eines Hauptteils der Sondenkarte gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
im einzelnen veranschaulicht.
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Die
Sondenkarte 30 gemäß diesem
ersten Ausführungsbeispiel
dient zur Durchführung
einer elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe z. B. ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe und besteht aus einer Prüfsonden-Leiterplatte 31,
einem auf einer Oberfläche
der Prüfsonden-Leiterplatte
angeordneten anisotrop leitenden Verbindungselement 40 sowie
der auf dem anisotrop leitenden Verbindungselement 40 vorgesehenen plattenförmigen Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel.
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Die
Prüfsonden-Leiterplatte 31 umfasst
Führungsstifte 33 zur
Positionierung des anisotrop leitenden Verbindungselements 40 und
der plattenförmigen
Sonde 10, wobei auf einer Oberfläche der Prüfsonden-Leiterplatte 31 eine
Vielzahl von Prüfelektroden 32 in
einem Muster ausgebildet ist, das dem Elektrodenmuster der zu prüfenden Elektroden
von sämtlichen
integrierten Schaltkreisen auf einer das Prüfobjekt darstellenden Halbleiterscheibe
entspricht.
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In
Bezug auf das zur Bildung der Prüfsonden-Leiterplatte 31 verwendete
Leiterplattenmaterial kann ein beliebiges übliches Leiterplattenmaterial
Verwendung finden, wobei spezifische Beispiele für ein solches Leiterplattenmaterial
ein Kunstharz-Verbundmaterial wie glasfaserverstärkte Epoxydharze, glasfaserverstärkte Phenolharze,
glasfaserverstärkte
Polyimidharze und glasfaserverstärkte
Bismaleimid-Triazinharze, ein keramisches Leiterplattenmaterial
wie Glas, Siliciumdioxid und Aluminiumoxid sowie ein Leiterplattenlaminat
umfassen, bei dem eine Metallplatte als Kernmaterial dient, die
dann mit einem Kunstharz wie Epoxydharz oder Polyimidharz beschichtet
wird.
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Bei
der Herstellung einer im Rahmen eines Voralterungstests zu verwendenden
Sondenkarte wird vorzugsweise eine Sondenkarte mit einem linearen
Wärmeausdehnungskoeffizienten
von maximal 3 × 10–5/K
verwendet, wobei Werte im Bereich von 1 × 10–7 bis
1 × 10–5/K
noch bevorzugter sind und insbesondere Werte im Bereich von 1 × 10–6 bis
6 × 10–6/K
bevorzugt werden.
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Spezifische
Beispiele für
ein solches Leiterplattenmaterial umfassen ein anorganisches Leiterplattenmaterial
aus Pyrexglas (Warenzeichen), Quarzglas, Aluminiumoxid, Berylliumoxid,
Siliciumcarbid, Aluminiumnitrid, Bornitrid oder dergleichen sowie
ein Leiterplattenlaminat, bei dem eine von einem legierten Eisen-Nickel-Stahl
wie einer 42-Legierung, Covar oder Invar gebildete Metallplatte
als Kernmaterial dient, das dann mit einem Kunstharz wie Epoxidharz
oder Polyimidharz beschichtet wird.
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Wie
in 31 dargestellt ist, umfasst das anisotrop leitende
Verbindungselement 40 eine kreisförmige Rahmenplatte 41,
in der eine Vielzahl von jeweils in Querrichtung durch die Rahmenplatte
hindurch verlaufenden anisotrop leitenden Schichtanordnungslöchern 42 ausgebildet
ist. Die anisotrop leitenden Schichtanordnungslöcher 42 sind hierbei
in der Rahmenplatte 41 entsprechend einem Elektrodenmuster
eines Elektrodenbereichs ausgebildet, in dem die zu prüfenden Elektroden
von sämtlichen
integrierten Schaltkreisen auf einer das Prüfobjekt darstellenden Halbleiterscheibe
angeordnet sind. In den anisotrop leitenden Schichtanordnungslöchern 42 der
Rahmenplatte 41 ist jeweils eine anisotrop leitende Schicht 50 mit
einer in Querrichtung ausgebildeten Leitfähigkeit angeordnet und wird
hierbei von einem Randbereich der jeweiligen anisotrop leitenden
Schichtanordnungslöcher 42 in
der Rahmenplatte 41 unabhängig von benachbarten anisotrop
leitenden Schichten 50 gehalten. Außerdem sind in der Rahmenplatte 41 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
(nicht dargestellte) Positionierungslöcher zur Positionierung der
plattenförmigen
Sonde 10 und der Prüfsonden-Leiterplatte 31 ausgebildet.
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Jede
der elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 wird von
einem elastischen Polymer als Grundmaterial gebildet und umfasst
einen Funktionsbereich bzw. ein Funktionselement 51, das
aus einer Vielzahl von in der Querrichtung der Schicht verlaufenden
leitenden Verbindungselementen 52 sowie um die leitenden Verbindungselemente 52 herum
jeweils ausgebildeten Isolierelementen 53 zur Isolation
der leitenden Verbindungselemente 52 voneinander besteht.
Das Funktionselement 51 ist hierbei derart angeordnet,
dass es sich in einem der anisotrop leitenden Schichtanordnungslöcher 42 in
der Rahmenplatte 41 befindet. Die leitenden Verbindungselemente 52 in
dem Funktionselement 51 sind in einem Muster ausgebildet,
das dem Muster der zu prüfenden
Elektroden in dem Elektrodenbereich des auf der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreises
entspricht.
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Am
peripheren Rand des Funktionselements 51 ist ein mit dem
Funktionselement 51 einstückig ausgebildetes Halterungselement 55 vorgesehen,
das von einem peripheren Bereich des anisotrop leitenden Schichtanordnungsloches 42 in
der Rahmenplatte 41 festgehalten und getragen wird. Das
Halterungselement 55 gemäß diesem Ausführungsbeispiel
ist hierbei gabelförmig
ausgestaltet und wird in festem Kontakt mit dem peripheren Bereich
des anisotrop leitenden Schichtanordnungsloches 42 in der
Rahmenplatte 41 gehalten.
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In
den leitenden Verbindungselementen 52 des Funktionselements 51 der
elastischen anisotrop leitenden Schicht 50 sind leitende
magnetische Partikel P in hoher Dichte in einem in Querrichtung
ausgerichteten Orientierungszustand enthalten. In dem Isolierelement 53 sind
dagegen diese leitenden Partikel P nicht oder kaum enthalten.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind Vorsprungselemente 54, die an anderen Flächen als den
Bereichen mit den leitenden Verbindungselementen 52 und
deren peripheren Bereichen hervorstehen, in diesen Bereichen auf
beiden Oberflächen
des Funktionselements 51 in der anisotrop leitenden Schicht 50 ausgebildet.
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Die
Dicke der Rahmenplatte 41 hängt hierbei von dem verwendeten
Material ab, liegt jedoch vorzugsweise zwischen 20 bis 600 μm, wobei
insbesondere Werte von 40 bis 400 μm bevorzugt werden.
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Wenn
nämlich
diese Dicke unter 20 μm
liegt, wird die bei der Verwendung des erhaltenen anisotrop leitenden
Verbindungselements 40 erforderliche Festigkeit nicht erreicht,
wobei die Gefahr besteht, dass die Verschleißfestigkeit abnimmt. Außerdem wird
die zur Aufrechterhaltung der Form der Rahmenplatte 41 erforderliche
Steifigkeit nicht erhalten was dann zu schlechten Handhabungseigenschaften
des anisotrop leitenden Verbindungselements 40 führt. Wenn
dagegen die Dicke 600 μm überschreitet,
besitzen die in den anisotrop leitenden Schichtanordnungslöchern 42 ausgebildeten
anisotrop leitenden Schichten 50 eine zu große Dicke, sodass
in einigen Fällen
die Erzielung einer guten Leitfähigkeit
bei den leitenden Verbindungselementen 52 und von guten Isoliereigenschaften
zwischen benachbarten leitenden Verbindungselementen 52 mit
Schwierigkeiten verbunden sein kann.
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In
Planarrichtung werden dagegen Form und Größe der anisotrop leitenden
Schichtanordnungslöcher 42 in
der Rahmenplatte 41 in Abhängigkeit von den Abmessungen,
Abständen
und der Struktur der zu prüfenden
Elektroden bei einer das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe ausgelegt.
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In
Bezug auf das Material der Rahmenplatte 41 besteht keine
spezielle Beschränkung,
soweit die erhaltene Rahmenplatte 41 eine Steifigkeit aufweist,
durch die eine stabile Aufrechterhaltung ihrer Form ohne Deformierung
gewährleistet
ist. So können
z. B. Werkstoffe verschiedener Art wie metallische Werkstoffe, keramische
Werkstoffe und Kunststoff-Werkstoffe Verwendung finden. Wenn z.
B. die Rahmenplatte 41 von einem metallischen Werkstoff
gebildet wird, kann dann auf der Oberfläche der Rahmenplatte 41 eine
Isolierschicht ausgebildet werden.
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Spezifische
Beispiele für
ein solches Metallmaterial zur Ausbildung der Rahmenplatte 41 umfassen Metalle
wie Eisen, Kupfer, Nickel, Titan und Aluminium sowie Legierungen
oder legierte Stähle,
die aus einer Kombination von zumindest zwei dieser Metalle bestehen.
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Bei
einem Voralterungstest der Sondenkarte 30 wird für das Material
der Rahmenplatte 41 vorzugsweise ein Material mit einem
linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
von maximal 3 × 10–5/K
verwendet, wobei Werte im Bereich von –1 × 10–7 bis
1 × 10–5/K
noch bevorzugter sind und inbesondere Werte im Bereich von 1 × 10–6 bis
8 × 10–6/K
bevorzugt werden.
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Spezifische
Beispiele für
ein solches Material umfassen Invar-Legierungen wie Invar, Elinvar-Legierungen
wie Elinvar sowie Legierungen oder legierte Stähle von magnetischen Metallen
wie Superinvar, Covar und einer 42-Legierung.
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Die
Gesamtdicke der elastischen anisotrop leitenden Schicht 50 (bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
die Dicke des leitenden Verbindungselements 52) beträgt vorzugsweise
50 bis 3000 μm,
wobei Werte von 70 bis 2500 μm
noch bevorzugter sind und insbesondere Werte von 100 bis 2000 μm bevorzugt
werden. Wenn diese Dicke nämlich
50 μm oder
mehr beträgt,
werden mit Sicherheit elastische anisotrop leitende Schichten 50 mit
einer ausreichenden Stärke
erhalten. Bei einer Dicke von 3000 μm oder weniger besitzen dagegen
die leitenden Verbindungselemente 52 mit Sicherheit die
erforderlichen Leitfähigkeitseigenschaften.
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Die
Vorsprungshöhe
der Vorsprungselemente 54 beträgt vorzugsweise zumindest 10%
der Dicke der Vorsprungselemente 54, wobei Werte von zumindest
20% noch bevorzugter sind. Wenn die Vorsprungselemente 54 mit
einer solchen Vorsprungshöhe
ausgebildet werden, werden die leitenden Verbindungselemente 52 bereits
durch eine geringe Druckkraft in ausreichendem Maße zusammengedrückt, sodass
eine gute Leitfähigkeit
gewährleistet
ist.
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Die
Vorsprungshöhe
der Vorsprungselemente 54 beträgt hierbei vorzugsweise maximal
100% der kürzesten
Breite oder des kürzesten
Durchmessers der Vorsprungselemente 54, wobei Werte von
maximal 70% noch bevorzugter sind. Wenn die Vorsprungselemente 54 mit
einer solchen Vorsprungshöhe
ausgebildet werden, werden sie bei Druckeinwirkung nicht übermäßig eingedrückt, sodass
die erwartete Leitfähigkeit
mit Sicherheit erhalten wird.
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Die
Dicke des Halterungselements 55 (die Dicke eines der gegabelten
Bereiche bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel) beträgt vorzugsweise
5 bis 600 μm,
wobei Werte von 10 bis 500 μm
bevorzugter sind und insbesondere Werte von 20 bis 400 μm bevorzugt
werden.
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Hierbei
ist es nicht von Bedeutung, dass das Halterungselement 55 in
einer Gabelform ausgebildet wird, sondern es kann auch nur mit einer
Oberfläche
an der Rahmenplatte 41 befestigt werden.
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Bei
dem elastischen Polymermaterial, aus dem die anisotrop leitenden
Schichten 50 gebildet werden, handelt es sich vorzugsweise
um einen wärmebeständigen polymeren
Werkstoff mit einer vernetzten Struktur. Hierbei können verschiedene
aushärtbare
Polymerisationsstoffe verwendet werden, um solche Netzpolymerwerkstoffe
zu erhalten. Spezifische Beispiele für solche Stoffe umfassen Siliconkautschuk;
konjugierten Dienkautschuk wie Polybutadienkautschuk, Naturkautschuk,
Polyisoprenkautschuk, Styrol-Butadien-Copolymerkautschuk und Acrylnitril-Butadien-Copolymerkautschuk
sowie hydrierte Produkte dieser Stoffe; Blockcopolymerkautschuk
wie Styrol-Butadien-Dienblockterpolymerkautschuk
und Styrol-Isopren-Blockcopolymere
sowie hydrierte Produkte dieser Stoffe; und Chloroprenkautschuk,
Urethankautschuk, Polyesterkautschuk, Epichlorhydrinkautschuk, Ethylen-Propylen-Copolymerkautschuk,
Ethylen-Propylen- Dienterpolymerkautschuk
sowie weichen Flüssigepoxidkautschuk.
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Hierbei
wird unter dem Gesichtspunkt der Formungs- und Verarbeitungseigenschaften
sowie der elektrischen Eigenschaften Siliconkautschuk bevorzugt.
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Ferner
wird ein Siliconkautschuk bevorzugt, der durch Vernetzung oder Kondensieren
eines flüssigen Siliconkautschuks
erhalten wird. Der flüssige
Siliconkautschuk besitzt hierbei vorzugsweise eine Viskosität, die nicht
mehr als 105 Poise bei einer Schergeschwindigkeit
von 10–1 s
beträgt,
und kann ein beliebiger Kondensationstyp, Additions- bzw. Anlagerungstyp
oder ein Siliconkautschuk sein, der eine Vinylgruppe oder Hydroxilgruppe
enthält.
Als spezifische Beispiele können
in diesem Zusammenhang Dimethyl-Silicon-Rohkautschuk,
Methylvinyl-Silicon-Rohkautschuk und Methylphenylvinyl-Silicon-Rohkautschuk
angeführt
werden.
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Hierbei
wird Vinylgruppen enthaltender flüssiger Siliconkautschuk (Vinylgruppen
enthaltendes Dimethyl-Polysiloxan)
im allgemeinen erhalten, indem Dimethyldichlorsilan oder Dimethyldialkoxysilan
einer Hydrolyse und Kondensationsreaktion in Anwesenheit von Dimethylvinylchlorsilan
oder Dimethylvinylalkoxysilan unterzogen und sodann das Reaktionsprodukt
z. B. durch wiederholte Auflösung
und Ausfällung
fraktioniert wird.
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Flüssiger Siliconkautschuk
mit Vinylgruppen an beiden Enden wird erhalten, indem ein zyklisches
Siloxan wie Octamethylcyclotetrasiloxan in Anwesenheit eines Katalysators
einer anionischen Polymerisation unterzogen wird, wobei z. B. Dimethyldivinylsiloxan
als Polymerisationsterminator verwendet und die anderen Reaktionsbedingungen
(wie z. B. die Menge des zyklischen Siloxans und des Polymerisationsterminators)
in geeigneter Weise ausgewählt
werden. In Bezug auf den bei dieser anionischen Polymerisation verwendeten Katalysator
kann die Verwendung eines Alkalistoffs wie Tetramethyl-Ammoniumhydroxid
oder n-Butyl-Phosphoniumhydroxyd
oder einer Silanolatlösung
dieser Stoffe in Betracht gezogen werden. Die Reaktion erfolgt hierbei
z. B. bei einer Temperatur von 80 bis 130°C.
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Ein
solches Vinylgruppen enthaltendes Dimethyl-Polysiloxan besitzt vorzugsweise ein
Molekulargewicht Mw (ein in Standard-Polystyrol-Äquivalenten definiertes gewichts-
oder massebezogenes mittleres Molekulargewicht, auf das auch nachstehend
Bezug genommen wird) von 10000 bis 40000. Unter dem Gesichtspunkt
der erforderlichen Wärmebeständigkeit
der erhaltenen elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 hat ferner
ein Molekulargewichts-Verteilungsindex (das Verhältnis Mw/Mn des in Standard-Polystyrol-Äquivalenten
definierten gewichtsbezogenen mittleren Molekulargewichts Mw zu
einem in Standard-Polystyrol-Äquivalenten
definierten anzahlbezogenen mittleren Molekulargewicht Mn, auf das
auch nachstehend Bezug genommen wird) vorzugsweise einen Maximalwert
von 2.
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Auch
ein Hydroxylgruppen enthaltender flüssiger Siliconkautschuk (Hydroxylgruppen
enthaltendes Dimethyl-Polysiloxan)
wird im allgemeinen erhalten, indem Dimethyldichiorsilan oder Dimethyldialkoxysilan
einer Hydrolyse und Kondensationsreaktion in Anwesenheit von Dimethylhydrochlorsilan
oder Dimethylhydroalkoxysilan unterzogen und sodann das Reaktionsprodukt
z. B. durch eine wiederholte Auflösung und Ausfällung fraktioniert
werden.
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Der
Hydroxylgruppen enthaltende flüssige
Siliconkautschuk wird auch erhalten, indem ein zyklisches Siloxan
in Anwesenheit eines Katalysators einer anionischen Polymerisation
unterzogen wird, wobei z. B. Dimethylhydrochlorsilan, Methyldihydrochlorsilan
oder Dimethylhydroalkoxysilan als Polymerisationsterminator verwendet
und die anderen Reaktionsbedingungen (z. B. die Menge des zyklischen
Siloxans und des Polymerisationsterminators) in geeigneter Weise
ausgewählt
werden. Als Katalysator für
diese anionische Polymerisation können ein Alkalistoff wie Tetramethyl-Ammoniumhydroxid
oder n-Butyl-Phosphoniumhydroxid
oder eine Silanolatlösung
dieser Stoffe verwendet werden. Die Reaktion wird hierbei mit einer
Temperatur von z. B. 80 bis 130°C
durchgeführt.
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Ein
solches Hydroxylgruppen enthaltendes Dimethyl-Polysiloxan besitzt vorzugsweise ein
Molekulargewicht Mw von 10000 bis 40000, wobei sein Molekulargewichts-Verteilungsindex
unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Wärmebeständigkeit der erhaltenen elastischen
anisotrop leitenden Schichten 50 vorzugsweise einen Maximalwert
von 2 aufweist.
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Erfindungsgemäß können entweder
das vorstehend beschriebene Vinylgruppen enthaltende Dimethyl-Polysiloxan oder
das vorstehend beschriebene Hydroxylgruppen enthaltende Dimethyl-Polysiloxan
oder auch beide Stoffe in Kombination Verwendung finden.
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In
dem Polymerisationsmaterial kann auch ein Härtungskatalysator zum Aushärten des Polymerisationsmaterials
enthalten sein, wobei in Bezug auf einen solchen Härtungskatalysator
die Verwendung eines organischen Peroxids, einer Fettsäuren-Azoverbindung, eines
Hydrosilylationskatalysators oder dergleichen in Betracht gezogen
werden kann.
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Spezifische
Beispiele für
ein als Härtungskatalysator
verwendetes organisches Peroxid umfassen Benzoylperoxid, Bisdicyclobenzoyl-Peroxid,
Dicumylperoxid und Di-tert-Butylperoxid.
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Ein
spezifisches Beispiel für
die als Härtungskatalysator
verwendete Fettsäuren-Azoverbindung
stellt Azobisisobutyronitril dar.
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Spezifische
Beispiele für
den für
die Hydrosilylationsreaktion verwendeten Katalysator umfassen bekannte
Katalysatoren wie Platinchlorid und dessen Salze, platinungesättigte Gruppen
enthaltende Siloxankomplexe, Vinylsiloxan-Platinkomplexe, Platin-1,3-Divinyltetramethyldisiloxan-Komplexe,
Komplexverbindungen von Triorganophosphin oder Phosphin und Platin,
Acetylacetat-Platinchelate und zyklische Dienplatin-Komplexe.
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Die
Menge des Härtungskatalysators
wird in geeigneter Weise unter Berücksichtigung der Art des Polymerisationsmaterials,
der Art des Härtungskatalysators
und anderer Härtungsbehandlungsbedingungen
ausgewählt,
beträgt
jedoch im allgemeinen 3 bis 15 Gewichtsanteile auf 100 Gewichtsanteile
des Polymerisationsmaterials.
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In
Bezug auf die leitenden Partikel P, die in den leitenden Verbindungselementen 52 der
elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 enthalten
sind, werden vorzugsweise Partikel mit magnetischen Eigenschaften
verwendet, da dann diese leitenden Partikel P bei der Bildung der
elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 leicht in
einem zur Bildung der elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 verwendeten
Gussmaterial bewegt werden können.
Spezifische Beispiele für
solche leitenden Partikel mit magnetischen Eigenschaften umfassen
Partikel aus Metallen mit magnetischen Eigenschaften wie Eisen,
Nickel und Kobalt, Partikel aus deren Legierungen, Partikel, die
ein solches Metall enthalten, Partikel, die unter Verwendung dieser
Partikel als Kernpartikel und Beschichtung der Oberflächen dieser
Kernpartikel mit einem gute Leitfähigkeitseigenschaften aufweisenden
Metall wie Gold, Silber, Palladium oder Rhodium erhalten werden,
Partikel, die unter Verwendung von Partikeln aus einem nichtmagnetischen
Metall, Partikeln eines anorganischen Materials wie Glasperlen oder
Partikeln aus einem Polymer als Kernpartikel und Beschichtung der
Oberflächen
dieser Kernpartikel mit einem leitenden magnetischen Material wie
Nickel oder Kobalt erhalten werden, sowie Partikel, die durch Beschichtung
der Kernpartikel sowohl mit einem leitfähigen magnetischen Material
als auch einem gut leitenden Metall erhalten werden.
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Hierbei
werden vorzugsweise Partikel verwendet, die unter Verwendung von
Nickelpartikeln als Kernpartikel und Beschichtung von deren Oberflächen mit
einem eine gute Leitfähigkeit
aufweisenden Metall wie Gold oder Silber erhalten werden.
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In
Bezug auf das Verfahren zur Beschichtung der Oberflächen der
Kernpartikel mit dem leitenden Metall besteht keine spezielle Beschränkung, jedoch
kann diese Beschichtung z. B. in Form einer chemischen Beschichtung
erfolgen.
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Unter
dem Gesichtspunkt der Erzielung einer guten Leitfähigkeit
beträgt
bei den leitenden Partikeln P, die durch Beschichtung der Oberflächen von
Kernpartikeln mit einem leitenden Metall erhalten werden, die Beschichtungsrate
(das Verhältnis
des mit einem leitenden Metall beschichteten Bereichs zu dem Oberflächenbereich
der Kernpartikel) des leitenden Metalls auf den Partikeloberflächen vorzugsweise
zumindest 40%, wobei ein Wert von zumindest 45% noch bevorzugter
ist und insbesondere Werte von 47 bis 95% bevorzugt werden.
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Die
Menge des für
die Beschichtung verwendeten leitenden Metalls beträgt in Bezug
auf die Kernpartikel vorzugsweise 2,5 bis 50 Gew.-%, wobei 3 bis
45 Gew.-% bevorzugter und 3,5 bis 40 Gew.-% noch bevorzugter sind,
insbesondere jedoch 5 bis 30 Gew.-% bevorzugt werden.
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Der
Partikeldurchmesser der leitenden Partikel P beträgt hierbei
vorzugsweise 1 bis 500 μm,
wobei Werte von 2 bis 400 μm
bevorzugter und Werte von 5 bis 300 μm noch bevorzugter sind, insbesondere
jedoch Werte von 10 bis 150 μm
bevorzugt werden.
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Die
Durchmesserverteilung (Dw/Dn) der leitenden Partikel P beträgt vorzugsweise
1 bis 10, wobei Werte von 1 bis 7 bevorzugter und Werte von 1 bis
5 noch bevorzugter sind, insbesondere jedoch Werte von 1 bis 4 bevorzugt
werden.
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Durch
Verwendung von leitenden Partikeln P, die diese Bedingungen erfüllen, können sich
die erhaltenen elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 unter
Druck leicht verformen, sodass ein ausreichender elektrischer Kontakt
zwischen den leitenden Partikeln P in den leitenden Verbindungselementen 52 in
den elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 erhalten
wird.
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Leitende
Partikel P mit einem solchen mittleren Partikeldurchmesser können hergestellt
werden, indem leitende Partikel und/oder Kernpartikel zur Bildung
der leitenden Partikel einer Sortierbehandlung mit Hilfe eines Sortiergerätes wie
eines Luftstrom- oder Schallsortiergerätes unterzogen werden. Hierbei
werden spezifische Bedingungen für
diese Sortierbehandlung in Abhängigkeit
von dem beabsichtigten durchschnittlichen Partikeldurchmesser und
der Durchmesserverteilung der leitenden Partikel, der Art des verwendeten
Sortiergerätes
und dergleichen in geeigneter Weise vorgegeben.
-
In
Bezug auf die Form der leitenden Partikel P besteht keine spezielle
Beschränkung,
jedoch sind sie unter dem Gesichtspunkt einer möglichst einfachen Verteilung
dieser Partikel in dem den polymeren Stoff bildenden Polymerisationsmaterial
vorzugsweise kugel- oder sternförmig
ausgebildet oder stellen eine Masse von Sekundärpartikeln dar, die durch Zusammenballung
solcher Partikel erhalten werden.
-
Der
Wasseranteil der leitenden Partikel P beträgt hierbei vorzugsweise maximal
5%, wobei maximal 3% bevorzugter und maximal 2% noch bevorzugter
sind, insbesondere jedoch maximal 1% bevorzugt wird. Durch Verwendung
von leitenden Partikeln P, die solche Bedingungen erfüllen, lässt sich
das Auftreten einer Blasenbildung in der Form- oder Gussmaterialschicht
bei deren Aushärtungsbehandlung
verhindern oder zumindest begrenzen.
-
Ferner
ermöglicht
die Behandlung der Oberflächen
der leitenden Partikel P mit einem Haftvermittler wie einem Silan-Haftvermittler
eine zweckmäßige Verwendung
solcher Partikel, da nämlich
durch eine solche Behandlung der Oberflächen der leitenden Partikel
P mit einem Haftvermittler die Hafteigenschaften der leitenden Partikel
P an dem elastischen polymeren Werkstoff verbessert werden, sodass
die erhaltenen elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 bei
wiederholter Verwendung eine hohe Verschleißfestigkeit aufweisen.
-
Die
Menge bzw. der Anteil des Haftvermittlers wird zweckmäßig innerhalb
gewisser Grenzen gewählt, durch
die die Leitfähigkeit
der leitenden Partikel P nicht beeinträchtigt wird. Hierbei wird jedoch
vorzugsweise ein solcher Anteil gewählt, dass die Beschichtungsrate
(das Verhältnis
des mit dem Haftvermittler beschichteten Bereichs zu dem Oberflächenbereich
der leitenden Kernpartikel) des Haftvermittler auf den Oberflächen der
leitenden Partikel P zumindest 5% beträgt, wobei Werte von 7 bis 100%
bevorzugter und Werte von 10 bis 100% noch bevorzugter sind, insbesondere
jedoch Werte von 20 bis 100% bevorzugt werden.
-
Der
Volumenanteil der in den leitenden Verbindungselementen 52 in
dem Funktionselement 51 enthaltenen leitenden Partikel
P beträgt
vorzugsweise 10 bis 60%, wobei insbesondere 15 bis 50% bevorzugt
werden. Wenn dieser Anteil nämlich
unter 10% liegt, besteht die Gefahr, dass die leitenden Verbindungselemente 52 in
einigen Fällen
keinen ausreichend niedrigen elektrischen Widerstandswert aufweisen.
Wenn dagegen dieser Anteil 60% überschreitet,
können
die erhaltenen leitenden Verbindungselemente 52 brüchig und
spröde werden,
sodass wiederum die Gefahr besteht, dass in einigen Fällen die
bei den leitenden Verbindungselementen 52 erforderliche
Elastizität
nicht erhalten wird.
-
Falls
erforderlich, kann in dem den polymeren Stoff bildenden Polymerisationsmaterial
auch ein anorganischer Füllstoff
wie übliches
SiO2-Pulver, colloidales Siliciumdioxid,
Aerogel-Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid enthalten sein. Durch
Hinzufügung
eines solchen anorganischen Füllstoffs
sind die thixotropen Eigenschaften in Verbindung mit einer hohen
Viskosität
der erhaltenen Formmasse gewährleistet,
wobei eine höhere Dispersionsstabilität der leitenden
Partikel P erhalten wird und sich außerdem eine hohe Festigkeit
der durch die Härtungsbehandlung
erhaltenen elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 erzielen
lässt.
-
In
Bezug auf den verwendeten Anteil eines solchen anorganischen Füllstoffs
besteht keine spezielle Beschränkung,
jedoch sollte vorzugsweise der verwendete Anteil nicht zu hoch sein,
da andernfalls die Bewegung der leitenden Partikel P durch ein Magnetfeld
bei der Herstellung in erheblichem Maße behindert werden kann, worauf
nachstehend noch näher
eingegangen wird.
-
Ein
solches anisotrop leitendes Verbindungselement
40 kann
z. B. gemäß einem
aus der japanischen Patent-Offenlegungsschrift
2002-334 732 bekannten
Verfahren hergestellt werden.
-
Bei
der Sondenkarte 30 gemäß diesem
ersten Ausführungsbeispiel
werden die Führungsstifte 33 der Prüfsonden-Leiterplatte 31 jeweils
in die (nicht dargestellten) Positionierungslöcher der Rahmenplatte 41 in dem
anisotrop leitenden Verbindungselement 40 und die (nicht
dargestellten) Positionierungslöcher
in der Rahmenplatte 11 der plattenförmigen Sonde 10 eingeführt, wodurch
das anisotrop leitende Verbindungselement 40 derart angeordnet
wird, dass die leitenden Verbindungselemente 52 in den
jeweiligen elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 jeweils
in Kontakt mit den Prüfelektroden 32 der
Prüfsonden-Leiterplatte 31 gelangen,
wobei an der Vorderseite des anisotrop leitenden Verbindungselements 40 die
plattenförmige
Sonde 10 derart angeordnet ist, dass ihre Elektrodenanordnungen 17 jeweils
in Kontakt mit den jeweiligen leitenden Verbindungselementen 52 in
den elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 des anisotrop
leitenden Verbindungselements 40 gelangen. In diesem Zustand
sind diese drei Elemente miteinander verbunden.
-
Bei
dieser Sondenkarte 30 des ersten Ausführungsbeispiels ist somit die
vorstehend beschriebene plattenförmige
Sonde gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
vorgesehen, sodass temperaturabhängige
Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen 17 und
den zu prüfenden
Elektroden zuverlässig verhindert
werden können.
-
Da
ferner die anisotrop leitenden Schichtanordnungslöcher 42 in
der Rahmenplatte 41 des anisotrop leitenden Verbindungselements 40 jeweils
entsprechend dem Elektrodenbereich mit den zu prüfenden Elektroden der integrierten
Schaltkreise der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe ausgebildet sind, umfassen die in
den jeweiligen anisotrop leitenden Schichtanordnungslöchern 42 angeordneten
elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 nur einen
kleinen Bereich, sodass die jeweils nur einen geringen Bereich umfassenden
elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 auch nur geringfügig zu der
Absolutgröße der Wärmeausdehnung
in einer Planarrichtung beitragen und somit die Wärmeausdehnung
in der Planarrichtung der elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 durch
die Rahmenplatte 41 zuverlässig begrenzt werden kann. Auf
diese Weise lassen sich temperaturabhängige Positionsabweichungen
zwischen den leitenden Verbindungselementen 52 und damit
zwischen den Elektrodenanordnungen 17 und den Prüfelektroden 32 zuverlässig verhindern.
-
Bei
einem Voralterungstest kann somit ein guter elektrischer Verbindungszustand
mit der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe auch dann stabil aufrecht erhalten
werden, wenn die Halbleiterscheibe einen großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr umfasst und/oder ein äußerst geringer Abstand zwischen
den zu prüfenden
Elektroden vorliegt.
-
32 zeigt eine Querschnittsansicht, die den Aufbau
einer Sondenkarte gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht, während 33 eine Querschnittsansicht zeigt, die den Aufbau
eines Hauptteils der Sondenkarte gemäß diesem zweiten Ausführungsbeispiel
veranschaulicht.
-
Die
Sondenkarte 30 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
besitzt hierbei den gleichen Aufbau wie die Sondenkarte 30 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
wobei allerdings insofern eine Ausnahme besteht, dass die plattenförmige Sonde 10 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
anstelle der plattenförmigen Sonde 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
Verwendung findet.
-
Bei
dieser Sondenkarte 30 ist somit die plattenförmige Sonde
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
vorgesehen, sodass temperaturabhängige
Positionsabweichungen zwischen den Elektrodenanordnungen 17 und
den zu prüfenden
Elektroden zuverlässig
verhindert werden können.
Außerdem
ist ein anisotrop leitendes Verbindungselement 40 mit dem
gleichen Aufbau wie bei der Sondenkarte 30 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
vorgesehen, sodass temperaturabhängige
Positionsänderungen
zwischen den leitenden Verbindungselementen 52 und damit
zwischen den Elektrodenanordnungen 17 sowie den Prüfelektroden 32 zuverlässig verhindert
werden können.
Bei einem Voralterungstest kann somit ein guter elektrischer Verbindungszustand
mit der das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe auch dann stabil aufrecht erhalten
werden, wenn die Halbleiterscheibe einen großen Durchmesserbereich von
8 Zoll oder mehr aufweist und/oder ein äußerst geringer Abstand zwischen
den zu prüfenden
Elektroden vorliegt.
-
Halbleiterscheiben-Prüfgerät
-
34 zeigt eine schematische Querschnittsansicht,
die den Aufbau eines Halbleiterscheiben-Prüfgerätes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht. Dieses Halbleiterscheiben-Prüfgerät dient
zur Durchführung
einer elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe.
-
Das
Halbleiterscheiben-Prüfgerät gemäß diesem
ersten Ausführungsbeispiel
umfasst die Sondenkarte 30 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
zur Herstellung einer elektrischen Verbindung von zu prüfenden jeweiligen
Elektroden 2 einer ein Prüfobjekt darstellenden Halbleiterscheibe 1 mit
einem Prüfgerät. An der Rückseite
der Prüfsonden-Leiterplatte 31 dieser
Sondenkarte 30 ist eine Andruckplatte 35 vorgesehen,
durch die die Sondenkarte 30 abwärts gedrückt wird. Unter der Sondenkarte 30 ist
ein Halbleiterscheiben-Einspanntisch
bzw. -Montagetisch 36 angeordnet, auf dem die das Prüfobjekt
darstellende Halbleiterscheibe 1 angebracht wird. Außerdem ist
eine Heizeinrichtung 37 mit der Andruckplatte 35 und
dem Halbleiterscheiben-Einspanntisch 36 verbunden.
-
Bei
diesem Halbleiterscheiben-Prüfgerät wird die
das Prüfobjekt
darstellende Halbleiterscheibe 1 auf dem Halbleiterscheiben-Einspanntisch
bzw. -Montagetisch 36 angeordnet und die Sondenkarte sodann
von der Andruckplatte 35 abwärts gedrückt, wodurch die jeweiligen
vorderseitigen Elektrodenelemente 18a in den Elektrodenanordnungen 17 der
zugehörigen
plattenförmigen
Sonde 10 in Kontakt mit den ihnen zugeordneten, zu prüfenden Elektroden 2 der
Halbleiterscheibe 1 gebracht werden, wobei von den vorderseitigen
Elektrodenelementen 18a ein Druck auf die jeweils zu prüfenden Elektroden 2 der
Halbleiterscheibe 1 ausgeübt wird. In diesem Zustand
werden die leitenden Verbindungselemente 52 in den elastischen
anisotrop leitenden Schichten 50 des anisotrop leitenden
Verbindungselements 40 jeweils von den Prüfelektroden 32 der
Prüfsonden-Leiterplatte 31 und
den vorderseitigen Elektrodenelementen 18a der Elektrodenanordnungen 17 der
plattenförmigen
Sonde 10 festgehalten und unter Druck gesetzt, sodass sie
in Querrichtung komprimiert werden und sich hierdurch in den jeweiligen
leitenden Verbindungselementen 52 Leitungsbahnen in deren
Querrichtung bilden. Auf diese Weise wird eine elektrische Verbindung
zwischen den zu prüfenden
Elektroden 2 der Halbleiterscheibe 1 und den Prüfelektroden 32 der
Prüfsonden-Leiterplatte 31 hergestellt.
Sodann wird die Halbleiterscheibe 1 mit Hilfe der Heizeinrichtung 37 über den
Halbleiterscheiben-Einspanntisch 36 und die Andruckplatte 35 auf
eine vorgegebene Temperatur erwärmt.
In diesem Zustand wird dann die erforderliche elektrische Prüfung bei
jedem integrierten Schaltkreis aus der Vielzahl der auf der Halbleiterscheibe 1 ausgebildeten
integrierten Schaltkreise durchgeführt.
-
Bei
dem Halbleiterscheiben-Prüfgerät gemäß diesem
ersten Ausführungsbeispiel
wird eine elektrische Verbindung mit den zu prüfenden Elektroden 2 der
das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe 1 über die Sondenkarte 30 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
hergestellt. Bei einem Voralterungstest kann somit ein guter elektrischer
Verbindungszustand mit der Halbleiterscheibe 1 auch dann
stabil aufrecht erhalten werden, wenn die Halbleiterscheibe 1 einen
großen
Durchmesserbereich von 8 Zoll oder mehr aufweist und/oder ein äußerst geringer
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden 2 vorliegt, sodass die erforderliche elektrische
Prüfung
eines jeweiligen integrierten Schaltkreises aus der Vielzahl der
auf der Halbleiterscheibe 1 ausgebildeten integrierten
Schaltkreise zuverlässig
durchgeführt
werden kann.
-
35 zeigt eine schematische Querschnittsansicht,
die den Aufbau eines Halbleiterscheiben-Prüfgerätes gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht. Auch dieses Halbleiterscheiben-Prüfgerät dient
zur Durchführung
einer elektrischen Prüfung
von jeweiligen integrierten Schaltkreisen aus einer Vielzahl von
auf einer Halbleiterscheibe ausgebildeten integrierten Schaltkreisen
in einem Zustand der Halbleiterscheibe.
-
Das
Halbleiterscheiben-Prüfgerät gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
besitzt im wesentlichen den gleichen Aufbau wie das vorstehend beschriebene
Halbleiterscheiben-Prüfgerät, wobei
jedoch eine Ausnahme darin besteht, dass nunmehr die Sondenkarte 30 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
anstelle der Sondenkarte 30 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
Verwendung findet.
-
Bei
dem Halbleiterscheiben-Prüfgerät gemäß diesem
zweiten Ausführungsbeispiel
wird somit eine elektrische Verbindung mit den zu prüfenden Elektroden 2 der
das Prüfobjekt
darstellenden Halbleiterscheibe 1 über die Sondenkarte 30 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
hergestellt. Auch hier kann somit bei einem Voralterungstest ein
guter elektrischer Verbindungszustand mit der Halbleiterscheibe 1 auch
dann stabil aufrecht erhalten werden, wenn die Halbleiterscheibe 1 einen
großen
Durchmesserbereich von 8 Zoll oder mehr aufweist und/oder ein äußerst geringer
Abstand zwischen den zu prüfenden
Elektroden 2 vorliegt, sodass die erforderliche elektrische
Prüfung
bei den jeweiligen integrierten Schaltkreisen der auf der Halbleiterscheibe 1 ausgebildeten
Vielzahl von integrierten Schaltkreisen zuverlässig erfolgen kann.
-
Die
Verwendung der erfindungsgemäßen plattenförmigen Sonden
und Sondenkarten ist jedoch nicht auf ein Halbleiterscheiben-Prüfgerät beschränkt, sondern
kann gleichermaßen
auch bei einem Prüfgerät für gekapselte
bzw. mit Gehäusen
versehene integrierte Schaltkreise wie Chipgehäuse mit Lötpunkten aufweisende sogenannte
BGA-Schaltkreise
und der Chipgröße entsprechende
Chipgehäuse
aufweisende sogenannte CSP-Schaltkreise sowie für Schaltungsanordnungen wie
Multichipmodule (MCM) Verwendung finden.
-
Das
erfindungsgemäße Prüfgerät für Schaltungsanordnungen
ist ebenfalls nicht auf ein Halbleiterscheiben-Prüfgerät gemäß den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen
beschränkt,
sondern es können
in der nachstehend näher
beschriebenen Weise auch verschiedene Änderungen oder Modifikationen bei
einem solchen Gerät
vorgenommen werden.
- (1) Bei den Sondenkarten 30 gemäß den 29 und 32 erfolgt
eine kollektive elektrische Verbindung mit zu prüfenden Elektroden von sämtlichen
integrierten Schaltkreisen, die auf einer Halbleiterscheibe ausgebildet
sind. Hierbei kann jedoch auch in Betracht gezogen werden, eine
elektrische Verbindung nur mit den zu prüfenden Elektroden von mehreren
integrierten Schaltkreisen herzustellen, die aus sämtlichen
integrierten Schaltkreisen einer Halbleiterscheibe ausgewählt worden
sind. Die Anzahl der in Betracht gezogenen integrierten Schaltkreise
wird hierbei unter Berücksichtigung
der Abmessungen der Halbleiterscheibe, der Anzahl der auf der Halbleiterscheibe
ausgebildeten integrierten Schaltkreise, der Anzahl der bei jedem
integrierten Schaltkreis zu prüfenden
Elektroden und dergleichen in geeigneter Weise ausgewählt. Hierbei
beträgt
die Anzahl der ausgewählten
integrierten Schaltkreise z. B. 16, 32, 64 oder 128.
-
Bei
dem eine solche Sondenkarte 30 aufweisenden Prüfgerät ist die
Sondenkarte 30 zur Durchführung einer elektrischen Prüfung mit
den zu prüfenden
Elektroden einer Vielzahl von integrierten Schaltkreisen elektrisch
verbunden, die aus der Gesamtzahl der auf einer Halbleiterscheibe
ausgebildeten integrierten Schaltkreise ausgewählt worden sind. Sodann wird
die Sondenkarte 30 zur Durchführung einer elektrischen Prüfung mit
den zu prüfenden
Elektroden einer Vielzahl von integrierten Schaltkreisen elektrisch
verbunden, die aus anderen integrierten Schaltkreisen ausgewählt worden
sind. Durch Wiederholung dieser Vorgänge kann somit eine elektrische
Prüfung
von sämtlichen
integrierten Schaltkreisen durchgeführt werden, die auf der Halbleiterscheibe
ausgebildet sind.
-
Insbesondere
im Falle der Durchführung
einer elektrischen Prüfung
von integrierten Schaltkreisen, die mit einer hohen Integrationsdichte
auf einer Halbleiterscheibe mit einem Durchmesser von 8 Zoll oder
12 Zoll ausgebildet sind, kann bei einem solchen Prüfgerät die Anzahl
der Prüfelektroden
und Leiterbahnen in der verwendeten Prüfsonden-Leiterplatte im Vergleich
zu der Durchführung
einer kollektiven Prüfung
von sämtlichen integrierten
Schaltkreisen erheblich verringert werden, wodurch sich die Herstellungskosten
des Prüfgerätes maßgeblich
senken lassen.
- (2) Bei der plattenförmigen Sonde 10 kann
ein ringartiges Halterungselement 14 in einem peripheren
Randbereich der Rahmenplatte 11 vorgesehen sein.
-
In
Bezug auf das Material dieses Halterungselements 14 kann
die Verwendung einer Invarlegierung wie Invar oder Superinvar, einer
Elinvarlegierung wie Elinvar, eines Metallmaterials mit einer geringen
Wärmeausdehnung
wie Covar oder einer 42-Legierung oder eines keramischen Materials
wie Aluminiumoxid, Siliciumcarbid oder Siliciumnitrid in Betracht
gezogen werden.
- (3) Zusätzlich zu den in einem dem
Muster der zu prüfenden
Elektroden entsprechenden Muster ausgebildeten leitenden Verbindungselementen 52 können in
den elastischen anisotrop leitenden Schichten 50 des anisotrop
leitenden Verbindungselements 40 auch nicht zu Verbindungszwecken
dienende leitende Elemente vorgesehen sein, die nicht mit den zu
prüfenden
Elektroden elektrisch verbunden sind.
- (4) Erfindungsgemäß sind die
Sondenkarten nicht auf Sondenkarten zur Prüfung von Halbleiterscheiben beschränkt, sondern
können
auch als Sondenkarten zur Prüfung
von Schaltungsanordnungen ausgestaltet sein, die in Halbleiterchips,
gekapselten hochintegrierten Schaltkreisen (LSI) wie Chipgehäuse mit
Lötpunkten
aufweisenden Schaltkreisen (BGA) und der Chipgröße entsprechende Chipgehäuse aufweisenden Schaltkreisen
(CSP), sowie in integrierten Halbleiter-Schaltungsanordnungen wie Multichipmodulen
(MCM) und dergleichen ausgebildet sind. Ferner können auch Prüfgeräte für Schaltungsanordnungen
erhalten werden, die mit einer solchen Sondenkarte ausgestattet
sind.
-
BEISPIELE
-
Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen im einzelnen beschrieben,
wobei die Erfindung jedoch nicht auf die nachstehend angeführten Beispiele
beschränkt
ist.
-
Herstellung einer Test-Halbleiterscheibe
-
Wie
in 37 veranschaulicht ist, wurden auf einer aus Silicium
(mit einem linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
von 3,3 × 10–6/K)
bestehenden Halbleiterscheibe 1 mit einem Durchmesser von
8 Zoll insgesamt 393 viereckige integrierte Schaltkreise L mit jeweiligen
Abmessungen von 8 mm × 8
mm ausgebildet. Wie in 38 veranschaulicht
ist, umfassen die auf der Halbleiterscheibe 1 ausgebildeten
integrierten Schaltkreise L jeweils in ihrer Mitte einen Bereich
A mit zu prüfenden
Elektroden. In diesem Bereich A mit den zu prüfenden Elektroden sind in der
in 39 dargestellten Weise 60 zu prüfende rechteckige
Elektroden 2 mit jeweiligen Abmessungen von 200 μm in Vertikalrichtung
(der Aufwärts-
und Abwärtsrichtung
in 39) und 50 μm
in Horizontalrichtung (der Linksrichtung und Rechtsrichtung in 39) in Abständen
von 100 μm
auf einer Linie in der Horizontalrichtung angeordnet. Die Gesamtzahl
der bei der gesamten Halbleiterscheibe 1 zu prüfenden Elektroden
2 beträgt
hierbei 23580, wobei alle zu prüfenden
Elektroden 2 elektrisch voneinander isoliert sind. Diese Halbleiterscheibe
wird nachstehend als "Test-Halbleiterscheibe
W1" bezeichnet.
-
Außerdem wurden
auf einer Halbleiterscheibe (1) 393 integrierte Schaltkreise
(L) mit im wesentlichen dem gleichen Aufbau wie bei der Test-Halbleiterscheibe
W1 ausgebildet, wobei jedoch anstelle einer vollständigen elektrischen
Isolierung sämtlicher
zu prüfenden
Elektroden 2 voneinander nunmehr jeweils 2 Elektroden der
zu prüfenden
60 Elektroden (2) eines jeden integrierten Schaltkreises
(L) bei jeder von einer zu prüfenden Endelektrode
(2) an gezählten
zweiten Elektrode elektrisch miteinander verbunden waren. Diese
Halbleiterscheibe wird nachstehend als "Test-Halbleiterscheibe
W2" bezeichnet.
-
Beispiel 1
-
Es
wurden eine laminierte Polyimidplatte, bei der eine Oberfläche einer
Polyimidplatte mit einem Durchmesser von 20 cm und einer Dicke von
12,5 μm
mit einer Kupferschicht mit einem Durchmesser von 20 cm und einer
Dicke von 5 μm
beschichtet wurde, und eine laminierte Platte hergestellt, bei der
eine Oberfläche einer
aus einer 42-Legierung bestehenden Metallplatte mit einem Durchmesser
von 22 cm und einer Dicke von 25 μm
mit einer aus einem thermoplastischen Polyimid bestehenden Kunstharzschicht
mit einem Durchmesser von 20 cm und einer Dicke von 2,5 μm beschichtet
wurde. Die laminierte Polyimidplatte wurde sodann auf der Oberfläche der
Kunstharzschicht der laminierten Platte derart angeordnet, dass
ihre Polyimidschicht der Oberfläche
der Kunstharzschicht gegenüberlag,
wobei ein aus Polyethylenphthalat bestehendes Schutzband mit einem
Innendurchmesser von 20,4 cm, einem Außendurchmesser von 22 cm und
einer Dicke von 25 μm
auf der Oberfläche
eines peripheren Randbereichs der Metallplatte der laminierten Platte
angebracht wurde. Diese Schichten wurden einer Druckkontaktierungsbehandlung
unter Erwärmung
unterzogen, wodurch ein Laminatmaterial (20) mit dem in 5 dargestellten
Aufbau erhalten wurde.
-
Das
erhaltene Laminatmaterial (20) umfasste hierbei eine aus
Polyimid bestehende und zur Bildung von Isolierschichten dienende
Schicht (16A) mit einem Durchmesser von 20 cm und einer
Dicke von 15 μm, die
in Form eines integrierten Laminats auf der Oberfläche einer
zur Bildung einer Rahmenplatte dienenden und aus einer 42-Legierung
bestehenden Metallplatte (11A) mit einem Durchmesser von
22 cm und einer Dicke von 25 μm
angeordnet war, und eine in Form eines integrierten Laminats auf
der Oberfläche
dieser zur Bildung von Isolierschichten dienenden Schicht (16A)
angeordnete und aus Kupfer bestehende Metallschicht (21)
mit einer Dicke von 5 μm,
wobei außerdem
entlang eines peripheren Randbereichs auf der Oberfläche der zur
Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte (11A) ein
Schutzband (22) mit einem Innendurchmesser von 20,4 cm,
einem Außendurchmesser
von 22 cm und einer Dicke von 25 μm
angeordnet war.
-
Auf
der gesamten Vorderseite der Metallschicht (21) in dem
Laminatmaterial (20) und auf der gesamten Rückseite
der zur Bildung einer Rahmenplatte dienenden Metallplatte (11A)
wurden jeweils Fotolack- bzw. Resistschichten (23, 24)
mit Hilfe eines Trockenschicht-Fotolacks
(Produkt der Hitachi Chemical Co., Ltd. mit der Handelsbezeichnung
H-K350) mit einer Dicke von 25 μm
ausgebildet, wobei in der auf der Vorderseite der Metallschicht
(21) ausgebildeten Fotolackschicht (23) 23580
kreisförmig
strukturierte Löcher
(23H) mit einem jeweiligen Durchmesser von 30 μm in einem
dem Muster der auf der Test-Halbleiterscheibe W1 ausgebildeten und
zu prüfenden
Elektroden entsprechenden Muster ausgebildet wurden (siehe 6 und 7).
Bei der Bildung der strukturierten Löcher (23H) wurde eine
Belichtungsbehandlung in Form einer durch eine Quecksilberdampf-Hochdrucklampe
erfolgenden Bestrahlung mit Ultraviolettlicht von 80 mJ durchgeführt, woraufhin eine
Entwicklungsbehandlung durch zweifach wiederholtes Eintauchen des
Laminatmaterials für
jeweils 40 s in eine Entwicklerflüssigkeit aus einer 1%-igen
wässrigen
Lösung
von Natriumhydroxid durchgeführt
wurde.
-
Die
Metallschicht 21 wurde sodann einer bei 50°C für 30 s erfolgenden Ätzbehandlung
mit einem Eisen(III)-Chlorid-Ätzmittel
unterzogen, wodurch eine Metallmaske 21M erhalten wurde, in der
23580, mit den jeweiligen strukturierten Löchern 23H in der Fotolackschicht
(23) in Verbindung stehende Öffnungen (21H) in der
Metallschicht (21) ausgebildet waren (siehe 8).
Sodann wurde auf die Oberfläche
der auf der zur Bildung einer Rahmenplatte in dem Laminatmaterial
(20) dienenden Metallplatte (11A) ausgebildeten
Fotolackschicht (24) eine aus Polyethylenterephthalat bestehende
Schutzversiegelung mit einer Dicke von 25 μm aufgebracht, woraufhin dieses
Laminatmaterial (20) bei 45°C für 2 min in eine Natriumhydroxidlösung getaucht wurde,
um auf diese Weise die Fotolackschicht (23) von dem Laminatmaterial
(20) zu entfernen (siehe 9).
-
Die
zur Bildung von Isolierschichten in dem Laminatmaterial (20)
dienende Schicht (16A) wurde sodann durch die Öffnungen
(21H) der Metallmaske (21M) hindurch einer Laserstrahlabtragung
unterzogen, wodurch in der zur Bildung von Isolierschichten dienenden
Schicht (16A) 23580 kreisförmige Durchgangslöcher (17H)
mit einem jeweiligen Durchmesser von 30 μm in einem dem Muster der auf
der Test-Halbleiterscheibe W1 ausgebildeten und zu prüfenden Elektroden
entsprechenden Muster ausgebildet wurden (siehe 10). Hierbei erfolgte die Laserstrahlabtragung
unter Verwendung eines Excimerlasers mit einer Frequenz (Anzahl von
Impulsen je Sekunde) von 50 Hz, einer Strahlbreite von 5 mm × 5 mm,
einer Abtastrate (Bewegungsgeschwindigkeit einer Stufe in einem
Lasergerät)
von 25 mm/s und einer Energiedichte (Laser-Strahlungsenergie je
Einheitsfläche)
von 0,8 J/cm2, wobei eine 100-fache Abtastung
erfolgte. Sodann wurde das Laminatmaterial (20) bei 50°C für 30 s einer Ätzbehandlung
unter Verwendung eines Eisen(III)-Chlorid-Ätzmittels
zur Entfernung der Metallmaske (21M) unterzogen.
-
Das
Laminatmaterial (20) wurde dann in ein Nickelsulfamat enthaltendes
Metallisierungsbad getaucht, um das Laminatmaterial (20)
unter Verwendung der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte (11A)
als Elektrode einer Galvanisierungsbehandlung zu unterziehen, wodurch
in die Durchgangslöcher
(17H) in der zur Bildung der Isolierschichten dienenden
Schicht (16A) Metall zur Bildung der Kurzschlusselemente (18c)
eingefüllt
und gleichzeitig auf der Oberfläche
der zur Bildung der Isolierschichten vorgesehenen Schicht (16A)
halbkugelförmige
vorderseitige Elektrodenelemente (18a) ausgebildet wurden,
die auf diese Weise mit den jeweiligen Kurzschlusselementen (18c)
in integrierter Form verbunden waren und einen Durchmesser von ungefähr 75 μm sowie eine
Vorsprungshöhe
von ungefähr
25 μm aufwiesen
(siehe 12). Diese Galvanisierungsbehandlung
wurde bei einer Metallisierungsbadtemperatur von 50°C für eine Dauer
von 60 Minuten bei einer Stromdichte von 5 A/dm durchgeführt.
-
Sodann
wurde unter Verwendung eines flüssigen
Fotolacks (Produkt von JSR mit der Handelsbezeichnung THB-150N)
eine Fotolackschicht (25) auf sämtlichen Oberflächen der
zur Bildung der Isolierschichten dienenden Schicht (16A)
und der vorderseitigen Elektrodenelemente (18a) des Laminatmaterials
(20) ausgebildet, woraufhin zusätzlich auf die Oberfläche dieser
Fotolackschicht (25) eine Schutzversiegelung mit einer Dicke
von 25 μm
aus Polyethylenterephthalat aufgebracht wurde (siehe 13).
-
Die
auf der Oberfläche
der auf der zur Bildung der Rahmenplatte dienenden Metallplatte
(11A) ausgebildeten Fotolackschicht (24) angeordnete
Schutzversiegelung wurde sodann entfernt und die freiliegende Fotolackschicht
(24) einer Belichtungs- und Entwicklungsbehandlung unterzogen,
wodurch 393 strukturierte Löcher
(24H) mit jeweiligen Abmessungen von 6400 μm in Horizontalrichtung
und 320 μm
in Vertikalrichtung und gleichzeitig in den jeweiligen strukturierten
Löchern
(24H) 23580 (60 × 393)
rechteckige Fotolackmuster (24A) mit jeweiligen Abmessungen
von 200 μm
in Vertikalrichtung und 40 μm
in Horizontalrichtung derart ausgebildet wurden, dass eine Ausrichtung
in Abständen
von 100 μm
in Horizontalrichtung in einem dem Muster der auf der Test-Halbleiterscheibe
W1 ausgebildeten und zu prüfenden
Elektroden entsprechenden Muster erhalten wurde (siehe 14). Hierbei erfolgte die Belichtungsbehandlung
unter Verwendung einer Quecksilberdampf-Hochdrucklampe durch Bestrahlung
mit Ultraviolettlicht von 80 mJ/cm2, während die
Entwicklungsbehandlung durch zweifach wiederholtes Eintauchen des
Laminatmaterials für
jeweils 40 s in einen aus einer 1%-igen wässrigen Lösung von Natriumhydroxid bestehenden
Entwickler erfolgte.
-
Die
zur Bildung der Rahmenplatte in dem Laminatmaterial (20)
dienende Metallplatte (11A) wurde sodann bei 50°C für 30 s einer Ätzbehandlung
mit einem Eisen(III)-Chlorid-Ätzmittel
unterzogen, wodurch eine Rahmenplatte (11) erhalten wurde,
in der 393 Durchgangslöcher
(12) mit jeweiligen Abmessungen von 6400 μm in Horizontalrichtung
und 320 μm
in Vertikalrichtung ausgebildet und 23580 (60 × 393) rechteckige rückseitige
Elektrodenelemente (18b) mit jeweiligen Abmessungen von
200 μm in
Vertikalrichtung und 40 μm
in Horizontalrichtung in den jeweiligen Durchgangslöchern (12)
der Rahmenplatte (11) mit einer in Horizontalrichtung verlaufenden
Ausrichtung in jeweiligen Abständen
von 100 μm
angeordnet waren (siehe 15).
-
Das
Laminatmaterial wurde sodann bei 45°C für 2 min in eine Natriumhydroxidlösung getaucht,
um die Fotolackschicht (24) von der Rahmenplatte (11)
und den jeweiligen rückseitigen
Elektrodenelementen (18b) zu entfernen (siehe 16). Sodann wurden die Rückseite der Rahmenplatte (11),
die Rückseite
der zur Bildung von Isolierschichten dienenden Schicht (16A)
sowie die rückseitigen
Elektrodenelemente (18b) unter Verwendung eines flüssigen Fotolacks
(Produkt von JSR mit der Handelsbezeichnung THB-150N) mit einer eine
Dicke von 25 μm
aufweisenden Fotolackschicht (26) überzogen, woraufhin 23580 rechteckige
strukturierte Löcher
(26H) mit jeweiligen Abmessungen von 200 μm in Vertikalrichtung
und 40 μm
in Horizontalrichtung in denjenigen Bereichen dieser Fotolackschicht
(26) ausgebildet wurden, in denen sich die rückseitigen
Elektrodenelemente (18b) befanden, um auf diese Weise die
rückseitigen
Elektrodenelemente (18b) freizulegen (siehe 17 und 18).
Bei der Bildung dieser strukturierten Löcher (26H) wurden
eine unter Verwendung einer Quecksilberdampf-Hochdrucklampe durch
Bestrahlung mit Ultraviolettlicht mit 1200 mJ/cm2 erfolgende Belichtungsbehandlung
sowie eine durch Eintauchen des Laminatmaterials bei Raumtemperatur
für 180
s in einen Entwickler (Produkt von JSR mit der Handelsbezeichnung
PD523) erfolgende Entwicklungsbehandlung durchgeführt.
-
Sodann
wurden die rückseitigen
Elektrodenelemente (18b) unter Verwendung einer Vergoldungslösung (Produkt
der Firma Tanaka Kikinzoku Kogyo K. K., mit der Handelsbezeichnung "LECTROLESS") einer Vergoldungsbehandlung
unterzogen, wodurch eine aus Gold bestehende Beschichtung (19)
mit einer Dicke von 0,2 μm
auf die Oberflächen
der rückseitigen
Elektrodenelemente (18b) aufgebracht und damit die Elektrodenanordnungen
(17) gebildet wurden (siehe 19).
Anschließend
wurde unter Verwendung eines flüssigen Fotolacks
(Produkt von JSR mit der Handelsbezeichnung THB-150N) eine Fotolackschicht
(27) auf der Oberfläche
der auf die Oberfläche
der jeweiligen rückseitigen
Elektrodenelemente (18b) aufgebrachten Beschichtung (19)
ausgebildet (siehe 20).
-
Sodann
wurden die auf die Oberfläche
der Fotolackschicht (25) aufgebrachte Schutzversiegelung
entfernt und die Fotolackschicht (25) zur Ausbildung von
in Vertikalrichtung oder Horizontalrichtung verlaufenden strukturierten
Ausnehmungen (25H) mit einer jeweiligen Breite von 1 mm
einer Belichtungs- und Entwicklungsbehandlung unterzogen, wodurch
die Elektrodenanordnungen (17) in Gruppen von jeweils 60
Elektrodenanordnungen unterteilt wurden (siehe 21). Bei der Bildung dieser strukturierten Ausnehmungen
wurde die Belichtungsbehandlung unter Verwendung einer Quecksilberdampf-Hochdrucklampe
durch Bestrahlung mit Ultaviolettlicht mit 1200 mJ/cm2 durchgeführt, während die
Entwicklungsbehandlung durch Eintauchen des Laminatmaterials bei
Raumtemperatur für
180 Sekunden in einen Entwickler (Produkt von JSR mit der Handelsbezeichnung
2D523) erfolgte.
-
Anschließend wurde
die zur Bildung von Isolierschichten dienende Schicht (16A)
bei 80°C
für 10
min einer Ätzbehandlung
mit einem Polyimid-Ätzmittel
eines Amintyps (Produkt der Toray Engineering Co., Ltd. mit der
Handelsbezeichnung "TPE-3000") unterzogen, wodurch
393 Isolierschichten (16) mit jeweiligen Abmessungen von
7,5 mm × 7,5
mm unabhängig
voneinander zur Bildung von 393 Kontaktschichten (15) ausgebildet wurden
(siehe 22).
-
Die
Fotolackschichten (25, 26, 27) wurden
sodann von der Rahmenplatte (11) und den Kontaktschichten
(15) entfernt, wobei auch das Schutzband (22)
von der Rahmenplatte (11) entfernt wurde. Anschließend wurden
auf die Oberfläche
eines peripheren Randabschnitts der Rahmenplatte (11) ein
aushärtender
Klebstoff eines Silicontyps (Produkt der Firma Shin-Etsu Chemical
Co., Ltd., mit der Handelsbezeichnung 1300T) aufgebracht und in
dem mit dem aushärtenden
Klebstoff des Silicontyps versehenen Bereich ein ringartiges Halterungselement
(14) mit einem Außendurchmesser
von 220 mm, einem Innendurchmesser von 205 mm und einer Dicke von
2 mm in einem Zustand angeordnet, bei dem 150°C aufrechterhalten wurden. Die
Rahmenplatte (11) und das Halterungselement (14)
wurden sodann unter Druckeinwirkung bei 180°C für 2 Stunden festgehalten, wodurch
die erfindungsgemäße plattenförmige Sonde
(10) erhalten wurde.
-
Die
plattenförmige
Sonde (10) besitzt somit folgende Eigenschaften:
Die
Rahmenplatte (11) liegt in Form einer Scheibe mit einem
Durchmesser von 22 cm und einer Dicke von 25 μm vor, wobei ihr Material aus
einer 42-Legierung besteht. Die Anzahl der Durchgangslöcher (12)
in der Rahmenplatte (11) beträgt 393, wobei die Durchgangslöcher jeweils
Abmessungen von 6400 μm
in Horizontalrichtung und 320 μm
in Vertikalrichtung aufweisen. Die Isolierschicht (16)
bei jeder der 393 Kontaktschichten (15) besteht aus Polyimid
und besitzt Abmessungen von 7000 μm
in Horizontalrichtung und 700 μm
in Vertikalrichtung, wobei sie eine Dicke von 15 μm aufweist.
Die Anzahl der Elektrodenanordnungen (17) in jeder der
Kontaktschichten (15) beträgt 60 (insgesamt 23850), wobei
sie in Horizontalrichtung in einer Linie in jeweiligen Abständen von
100 μm angeordnet
und ausgerichtet sind. Bei jeder der Elektrodenanordnungen (17)
ist das vorderseitige Elektrodenelement (18a) halbkugelförmig mit
einem Durchmesser von ungefähr
75 μm und
einer Vorsprungshöhe
von ungefähr
25 μm ausgebildet,
während
das Kurzschlusselement (18c) einen Durchmesser von 30 μm aufweist
und das rückseitige
Elektrodenelement (18b) in Form eines rechteckigen Plättchens
mit Abmessungen von 40 μm × 200 μm vorliegt,
wobei die Dicke des rückseitigen
Elektrodenelements (18b) einschließlich der Beschichtung (19)
25,2 μm
beträgt.
-
Auf
diese Weise wurden insgesamt vier plattenförmige Sonden hergestellt, die
nachstehend als "plattenförmige Sonde
M1" bis "plattenförmige Sonde
M4" bezeichnet werden.
-
Vergleichsbeispiel 1
-
Es
wurden insgesamt vier plattenförmige
Sonden in der gleichen Weise wie im Falle des Beispiels 1 hergestellt, jedoch
mit der Ausnahme, dass die Bildung der Rahmenplatte durch Entfernung
anderer Teile als der für
die rückseitigen
Elektrodenelemente bestimmten Teile bei der Ätzbehandlung der zur Bildung
der Rahmenplatte dienenden Metallplatte nicht durchgeführt wurde
und das Halterungselement auf der Oberfläche eines peripheren Randbereichs
einer Isolierschicht vorgesehen war. Diese plattenförmigen Sonden
werden nachstehend als "plattenförmige Sonde
N1" bis "plattenförmige Sonde
N4" bezeichnet.
-
Herstellung des anisotrop
leitenden Verbindungselements
-
(1) Vorbereitung von magnetischen Kernpartikeln
-
Zur
Vorbereitung von magnetischen Kernpartikeln wurden im Handel erhältliche
Nickelpartikel (Produkt der Firma Westaim Co. mit der Handelsbezeichnung "FC1000") in der nachstehend
beschriebenen Weise verwendet.
-
Ein
Klassiergerät
in Form eines Luftstromsortiergerätes ("Turboclassifier TC-15N", hergestellt von
der Firma Nisshin Engineering Co., Ltd.) wurde dazu verwendet, 2
kg dieser Nickelpartikel einer Klassifizierungsbehandlung unter
Bedingungen wie einer Dichte bzw. Wichte von 8,9, eines Luftstroms
von 2,5 m3/min, einer Rotordrehzahl von
2250 min–1,
eines Klassifizierungspunktes von 15 μm und einer Zuführungsrate
der Nickelpartikel von 60 g/min zu unterziehen, wobei 0,8 kg Nickelpartikel
mit einem Partikeldurchmesser von maximal 15 μm erhalten wurden, woraufhin
diese 0,8 kg Nickelpartikel einer weiteren Klassifizierungsbehandlung
unter Bedingungen wie einer Dichte bzw. Wichte von 8,9, eines Luftstroms
von 2,5 m3/min, einer Rotordrehzahl von 2930
min–1,
eines Klassifizierungspunktes von 10 μm und einer Zuführungsrate
der Nickelpartikel von 30 g/min unterzogen und hierbei 0,5 kg Nickelpartikel
erhalten wurden.
-
Die
auf diese Weise erhaltenen Nickelpartikel wiesen einen durchschnittlichen
Partikeldurchmesserwert von 7,4 μm,
einen Partikeldurchmesser-Abweichungskoeffizienten von 27%, einen
BET-spezifischen Oberflächenbereich
von 0,46 × 103 m2/kg und eine
Sättigungsmagnetisierung
von 0,6 Wb/m2 auf.
-
Diese
Nickelpartikel werden nachstehend als "magnetische Kernpartikel [A]" bezeichnet.
-
(2) Vorbereitung von leitenden Partikeln
-
In
ein Behandlungsgefäß eines
Pulvergalvanisiergerätes
wurden 100 g an magnetischen Kernpartikeln [A] und 2 l einer 0,32N-Salzsäure gegeben.
Das hierbei erhaltene Gemisch wurde zur Bildung einer die magnetischen
Kernpartikel [A] enthaltenden Aufschlämmung verrührt. Das Verrühren dieser
Aufschlämmung erfolgte
bei einer üblichen
Temperatur für
eine Dauer von 30 min, in der somit eine Säurebehandlung der magnetischen
Kernpartikel [A] erfolgte. Sodann wurde die auf diese Weise behandelte
Aufschlämmung
zur Ausfällung
der magnetischen Kernpartikel [A] für eine Minute ruhen gelassen,
woraufhin überstehende
Flüssigkeit entfernt
wurde.
-
Den
der Säurebehandlung
unterzogenen magnetischen Kernpartikeln [A] wurden 2 l reines Wasser zugesetzt
und das erhaltene Gemisch bei einer üblichen Temperatur für eine Dauer
von 2 min verrührt,
woraufhin das Gemisch zur Ausfällung
der magnetischen Kernpartikel [A] für 1 min ruhen gelassen und
sodann die überstehende
Flüssigkeit
entfernt wurden. Dieser Vorgang wurde zur Durchführung einer Auswaschbehandlung
der magnetischen Kernpartikel [A] anschließend zweifach wiederholt.
-
Den
der Säurebehandlung
und Auswaschbehandlung unterzogenen magnetischen Kernpartikeln [A] wurden
sodann 2 l einer Vergoldungslösung
zugesetzt, die Gold mit einem Anteil von 20 g/l enthielt. Hierbei wurde
die Temperaturdes Behandlungsgefäßes auf
90°C angehoben
und der Inhalt verrührt,
wodurch eine Aufschlämmung
erhalten wurde. Durch Verrührung
der Aufschlämmung
in diesem Zustand wurden die magnetischen Kernpartikel [A] in Bewegung
gehalten und hierbei vergoldet. Sodann wurde die Aufschlämmung zur Abkühlung ruhen
gelassen, wobei eine Ausfällung
von Partikeln auftrat, sodass nach Entfernung überstehender Flüssigkeit
leitende Partikel erhalten wurden.
-
Den
auf diese Weise erhaltenen leitenden Partikeln wurde erneut 2 l
reines Wasser zugesetzt und das Gemisch bei üblichen Temperaturen für eine Dauer
von 2 min verrührt.
Sodann wurde das Gemisch zur Ausfällung der leitenden Partikel
für 1 min
ruhen gelassen, woraufhin überstehende
Flüssigkeit
entfernt wurde. Dieser Vorgang wurde anschließend 2-fach wiederholt, woraufhin
den Partikeln auf 90°C
erwärmtes
reines Wasser in einer Menge von 2 l zugesetzt und das Gemisch verrührt wurde.
Die erhaltene Aufschlämmung
wurde sodann unter Verwendung von Filterpapier zum Sammeln der leitenden
Partikel gefiltert. Anschließend
wurden die auf diese Weise erhaltenen leitenden Partikel in einem
auf 90°C
eingestellten Trockner getrocknet.
-
Die
erhaltenen leitenden Partikel wiesen einen durchschnittlichen Partikeldurchmesserwert
von 7,3 μm
und einen BET-spezifischen Oberflächenbereich von 0,38 × 103 m2/kg auf, wobei
das Verhältnis
(Masse des die Beschichtung bildenden Goldes/Masse der magnetischen
Kernpartikel [A]) einen Wert von 0,3 aufwies.
-
Diese
leitenden Partikel werden nachstehend als "leitende Partikel (a)" bezeichnet.
-
(3) Herstellung der Rahmenplatte
-
Unter
den nachstehend näher
beschriebenen Bedingungen wurden eine Rahmenplatte (41)
mit einem Durchmesser von 8 Zoll und 393 anisotrop leitenden und
entsprechend den jeweiligen Bereichen der bei der vorstehend beschriebenen
Test-Halbleiterscheibe W1 zu prüfenden
Elektroden ausgebildeten Schichtanordnungslöchern (42) in der
in den 40 und 41 dargestellten
Konfiguration hergestellt.
-
Das
Material dieser Rahmenplatte (41) bestand aus Covar (mit
einem linearen Wärmeausdehnungskoeffizienten
von 5 × 10–6/K)
und wies eine Dicke von 60 μm
auf.
-
Die
anisotrop leitenden Schichtanordnungslöcher (42) wiesen hierbei
Abmessungen von 6400 μm
in Horizontalrichtung (Linksrichtung und Rechtsrichtung in den 40 und 41)
und von 320 μm
in Vertikalrichtung (Aufwärtsrichtung
und Abwärtsrichtung
in den 40 und 41)
auf.
-
In
einer mittleren Lage zwischen den in Vertikalrichtung benachbarten
anisotrop leitenden Schichtanordnungslöchern (42) waren kreisförmige Lufteinlasslöcher (44)
mit einem jeweiligen Durchmesser von 1000 μm ausgebildet.
-
(4) Vorbereitung einer Formmasse
-
100
Gewichtsanteilen eines flüssigen
Siliconkautschuks eines Additionstyps wurden 30 Gewichtsanteile
der leitenden Partikel [a] zugesetzt und damit vermischt. Das hierbei
erhaltene Gemisch wurde sodann zur Bildung einer Formmasse durch
Druckherabsetzung einer Entschäumungsbehandlung
unterzogen.
-
Bei
dem vorstehend beschriebenen Prozess wurden der flüssige Siliconkautschuk
des Additionstyps und dessen Aushärtungsprodukt unter Verwendung
eines Zweikomponententyps aus einer Flüssigkeit A und einer Flüssigkeit
B mit einer jeweiligen Viskosität
von 250 Pa·s
erhalten. Das gewonnene Aushärtungsprodukt wies
eine Druckverformung von 5%, eine bei einem Härteprüfer erhaltene A-Härte von
32 und eine Reissfestigkeit von 25 kN/m auf.
-
Erfindungsgemäß wurden
hierbei die Eigenschaften des flüssigen
Siliconkautschuks des Additionstyps sowie des erhaltenen Aushärtungsprodukts
in der nachstehend näher
beschriebenen Weise gemessen.
- (i) Der Viskositätswert des
flüssigen
Siliconkautschuks des Additionstyps wurde mit Hilfe eines Brookfield-Viskosimeters bei
23 ± 2°C gemessen.
- (ii) Die Druckverformung des Aushärtungsprodukts des Siliconkautschuks
wurde in der nachstehend beschriebenen Weise gemessen.
Die
Flüssigkeit
A und die Flüssigkeit
B des flüssigen
Zweikomponenten-Siliconkautschuks des Additionstyps wurden verrührt und
in gleichen Anteilen miteinander vermischt. Nach Einfüllung dieses
Gemisches in eine Gussform und Durchführung einer durch Druckherabsetzung
erfolgenden Entschäumungsbehandlung wurde
sodann eine Härtungsbehandlung
bei 120°C
für eine
Dauer von 30 min durchgeführt,
wodurch ein Aushärtungsprodukt
des Siliconkautschuks in Form eines zylindrischen Körpers erhalten
wurde, der eine Dicke von 12,7 mm und einen Durchmesser von 29 mm
aufwies. Dieser zylindrische Körper
wurde sodann einer Nachhärtung
bzw. Temperung bei Temperaturen von 200°C für eine Dauer von 4 Stunden
unterzogen. Der auf diese Weise erhaltene zylindrische Körper wurde
sodann als Probe zur Messung der Druckverformung bei 150 ± 2°C gemäß JIS K
6249 verwendet.
- (iii) Die Reissfestigkeit des Aushärtungsprodukts des Siliconkautschuks
wurde in der nachstehend beschriebenen Weise gemessen.
Eine
Härtungsbehandlung
und eine Temperung des flüssigen
Siliconkautschuks des Additionstyps wurden unter den gleichen Bedingungen
wie im Falle von (ii) durchgeführt,
wodurch ein Plättchen
mit einer Dicke von 2,5 mm erhalten wurde. Sodann wurde eine sichelförmige Probe
durch Ausstanzen dieses Plättchens hergestellt,
um dessen Reissfestigkeit bei 23 ± 2°C gemäß JIS K 6249 zu messen.
- (iv) Der Wert der A-Härte
bei einem Härteprüfgerät wurde
gemessen, indem als Probe bei 23 ± 2°C gemäß JIS K 6249 ein Laminat in
Form einer Schichtanordnung aus 5 gemäß (iii) hergestellten Schichten
verwendet wurde.
-
(5) Herstellung des anisotrop leitenden
Verbindungselements
-
Die
gemäß (1) hergestellte
Rahmenplatte (
41) und die gemäß (4) vorbereitete Formmasse
wurden zur Bildung von 393 elastischen anisotrop leitenden Schichten
(
50) in der Konfiguration gemäß
30 verwendet, die
in den jeweiligen anisotrop leitenden Schichtanordnungslöchern (
42)
der Rahmenplatte (
41) angeordnet sind und in der aus der
japanischen Patent-Offenlegungsschrift
2002-324 600 bekannten Weise jeweils von peripheren Randbereichen
der anisotrop leitenden Schichtanordnungslöcher (
42) gehalten
und getragen werden, wodurch ein anisotrop leitendes Verbindungselement
(
40) erhalten wurde. Die Härtungsbehandlung der Gussmaterialschichten
erfolgte bei 100°C
für die
Dauer einer Stunde, wobei mit Hilfe von Elektromagneten in Querrichtung
ein Magnetfeld von 2 T angelegt wurde.
-
Nachstehend
wird auf die erhaltenen elastischen anisotrop leitenden Schichten
(50) näher
eingegangen. Jede dieser elastischen anisotrop leitenden Schichten
(50) wies Abmessungen von 7000 μm in Horizontalrichtung und
1200 μm
in Vertikalrichtung auf, wobei in einem ihrer Funktionselemente
(51) 60 leitende Verbindungselemente (52) in jeweiligen
Abständen
von 100 μm
in einer Linie in Horizontalrichtung durch ein jeweiliges Isolierelement
(53) voneinander isoliert angeordnet waren. Die jeweiligen
leitenden Verbindungselemente (52) wiesen Abmessungen von
40 μm in
Horizontalrichtung und 200 μm
in Vertikalrichtung sowie eine Dicke von 150 μm auf, wobei die Vorsprungshöhe der Vorsprungselemente
(54) 25 μm
und die Dicke des Isolierelements (53) 100 μm betrugen.
Zwischen den in Horizontalrichtung äußersten leitenden Verbindungselementen
(52) und der Rahmenplatte (41) waren nicht zu
Verbindungszwecken dienende leitende Elemente mit jeweiligen Abmessungen
von 60 μm
in Horizontalrichtung und 200 μm
in Vertikalrichtung sowie einer Dicke von 150 μm angeordnet. Die Dicke der
(gabelförmigen)
Halterungselemente (55) bei den jeweiligen elastischen
anisotrop leitenden Schichten (50) betrug hierbei 20 μm.
-
Ferner
wurde der Anteil der leitenden Partikel in den leitenden Verbindungselementen
(52) bei den jeweiligen elastischen anisotrop leitenden
Schichten (50) untersucht, wobei sich ergab, dass dieser
Anteil bei sämtlichen
leitenden Verbindungselementen (52) etwa 25% in Volumenanteilen
betrug.
-
Auf
diese Weise wurden insgesamt 8 anisotrop leitende Verbindungselemente
hergestellt, die nachstehend als "anisotrop leitendes Verbindungselement
C1" bis "anisotrop leitendes
Verbindungselement C8" bezeichnet
sind.
-
Herstellung der Prüfsonden-Leiterplatte
-
Zur
Herstellung der Prüfsonden-Leiterplatte
(31) wurde ein Aluminiumoxid-Keramikmaterial (mit einem linearen
Wärmeausdehnungskoeffizienten
von 4,8 × 10–6/K)
als Leiterplattenmaterial verwendet, in dem Prüfelektroden (32) in
einem dem Muster der zu prüfenden
Elektroden bei der Test-Halbleiterscheibe W1 entsprechenden Muster
ausgebildet waren. Die Prüfsonden-Leiterplatte
(31) wies hierbei eine Rechteckform mit Abmessungen von
30 cm × 30
cm auf, wobei ihre Prüfelektroden
Abmessungen von 60 μm
in Horizontalrichtung und von 200 μm in Vertikalrichtung aufwiesen.
Die auf diese Weise erhaltene Prüfsonden-Leiterplatte wird nachstehend
als "Prüfsonden-Leiterplatte T1" bezeichnet.
-
Bewertung der plattenförmigen Sonde
-
(1) Test 1 (Isolationseigenschaften bzw.
Isoliervermögen
zwischen benachbarten Elektrodenanordnungen)
-
Bei
der plattenförmigen
Sonde M1, der plattenförmigen
Sonde M2, der plattenförmigen
Sonde N1 und der plattenförmigen
Sonde N2 wurde jeweils eine Bewertung in Bezug auf die Isoliereigenschaften
bzw. das Isoliervermögen
zwischen benachbarten Elektrodenanordnungen in der nachstehend beschriebenen
Weise durchgeführt.
-
Die
Test-Halbleiterscheibe W1 wurde bei Raumtemperatur (25°C) auf einem
Prüftisch
angeordnet. Sodann wurde eine plattenförmige Sonde auf der Oberfläche der
Test-Halbleiterscheibe
W1 angeordnet und derart ausgerichtet, dass ihre jeweiligen vorderseitigen
Elektrodenelemente auf den zu prüfenden
Elektroden der Test-Halbleiterscheibe
W1 lagen. Auf dieser plattenförmigen
Sonde wurde dann ein anisotrop leitendes Verbindungselement angeordnet
und derart ausgerichtet, dass seine jeweiligen leitenden Verbindungselemente auf
den rückseitigen
Elektrodenelementen der plattenförmigen
Sonde lagen. Auf diesem anisotrop leitenden Verbindungselement wurde
die Prüfsonden-Leiterplatte
T1 angeordnet und derart ausgerichtet, dass ihre jeweiligen Prüfelektroden
auf den leitenden Verbindungselementen des anisotrop leitenden Verbindungselements
lagen, wobei die Prüfsonden-Leiterplatte
T1 außerdem
mit einer Belastung von 118 kg angedrückt wurde (wobei die auf eine
Elektrodenanordnung wirkende Belastung durchschnittlich etwa 5 g
betrug). Bei diesem Prozess fand ein anisotrop leitendes Verbindungselement
gemäß der nachstehenden
Tabelle 1 Verwendung.
-
Anschließend wurde
eine Spannung aufeinanderfolgend an die 23580 Prüfelektroden der Prüfsonden-Leiterplatte
T1 angelegt und der elektrische Widerstand zwischen der Prüfelektrode,
an der die Spannung anlag, und einer weiteren Prüfelektrode als elektrischer
Widerstandswert zwischen den Elektrodenanordnungen der plattenförmigen Sonde
in Form eines "Isolationswiderstands" gemessen, um einen
Prozentsatz von Messpunkten mit einem 10 MΩ betragenden oder niedrigeren
Isolationswiderstand in Bezug auf sämtliche Messpunkte zu ermitteln
(der nachstehend als "Prozentsatz
der Isolationsausfälle" bezeichnet wird).
-
Wenn
nämlich
der Isolationswiderstand 10 MΩ beträgt oder
niedriger ist, ist die Verwendung einer solchen plattenförmigen Sonde
zur elektrischen Prüfung
von integrierten Schaltkreisen auf einer Halbleiterscheibe in der
Praxis mit Schwierigkeiten verbunden.
-
Die
erhaltenen Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1
| | plattenförmige Sonde | anisotrop
leitendes Verbindungselement | Prozentsatz
der Isolationsausfälle |
| Beispiel 1 | M1 | C1 | 0% |
| M2 | C2 | 0% |
| Vergleichsbeispiel 1 | N1 | C3 | 0% |
| N2 | C4 | 0% |
-
(2) Test 2 (Verbindungsstabilität der Elektrodenanordnungen)
-
Bei
der plattenförmigen
Sonde M3, der plattenförmigen
Sonde M4, der plattenförmigen
Sonde N3 und der plattenförmigen
Sonde N4 wurde jeweils eine Bewertung in Bezug auf die Verbindungsstabilität der Elektrodenanordnungen
mit den zu prüfenden
Elektroden in der nachstehend näher
beschriebenen Weise durchgeführt.
-
Auf
einem mit einer Heizeinrichtung ausgestatteten Prüftisch wurde
die Test-Halbleiterscheibe W2 bei Raumtemperatur (25°C) angeordnet.
Sodann wurde auf der Oberfläche
der Test-Halbleiterscheibe W2 eine plattenförmige Sonde angeordnet und
derart ausgerichtet, dass ihre jeweiligen vorderseitigen Elektrodenelemente
auf den zu prüfenden
Elektroden der Test-Halbleiterscheibe
W2 lagen. Auf dieser plattenförmigen
Sonde wurde sodann ein anisotrop leitendes Verbindungselement angeordnet
und derart ausgerichtet, dass seine jeweiligen leitenden Verbindungselemente
auf den rückseitigen
Elektrodenelementen der plattenförmigen Sonde
lagen. Auf diesem anisotrop leitenden Verbindungselement wurde sodann
die Prüfsonden-Leiterplatte T1 angeordnet
und derart ausgerichtet, dass ihre jeweiligen Prüfelektroden auf den leitenden
Verbindungselementen des anisotrop leitenden Verbindungselements
lagen, wobei die Prüfsonden-Leiterplatte T1 außerdem mit
einer Belastung von 118 kg angedrückt wurde (wobei die auf eine
Elektrodenanordnung wirkende Last durchschnittlich etwa 5 g betrug).
Bei diesem Prozess wurde ein anisotrop leitendes Verbindungselement
gemäß der nachstehenden
Tabelle 2 verwendet.
-
Bei
den 23580 Prüfelektroden
der Prüfsonden-Leiterplatte
T1 wurde aufeinanderfolgend der elektrische Widerstand zwischen
zwei, über
die plattenförmige
Sonde, das anisotrop leitende Verbindungselement und die Test-Halbleiterscheibe
W2 elektrisch miteinander verbundenen Prüfelektroden gemessen, wobei
der halbe Wert des gemessenen elektrischen Widerstandswertes als
(nachstehend als "Leitungswiderstand" bezeichneter) elektrischer
Widerstand zwischen einer Prüfelektrode
der Prüfsonden-Leiterplatte
T1 und einer zu prüfenden
Elektrode der Test-Halbleiterscheibe W2 bewertet wurde, um einen
Prozentsatz an Messpunkten mit einem 1 Ω betragenden oder höheren Leitungswiderstand
in Bezug zu sämtlichen
Messpunkten zu ermitteln (der nachstehend als "Prozentsatz der Verbindungsausfälle" bezeichnet wird).
Dieser Prozess wird nachstehend als "Prozess (1)" bezeichnet.
-
Nach
einer sodann erfolgenden Druckentlastung der Prüfsonden-Leiterplatte T1 wurde
der Prüftisch auf
150°C erwärmt und
in diesem Zustand belassen, bis sich die Temperatur stabilisiert
hatte. Sodann wurde die Prüfsonden-Leiterplatte
T1 wieder mit einer Belastung von 118 kg angedrückt (wobei die auf eine Elektrodenanordnung
wirkende Belastung im Durchschnitt etwa 5 g betrug), wobei der Prozentsatz
an Verbindungsausfällen
in der gleichen Weise wie in dem vorstehend beschriebenen Prozess
(1) ermittelt wurde. Dieser Prozess wird nachstehend als "Prozess (2)" bezeichnet.
-
Nach
einer anschließenden
Druckentlastung der Prüfsonden-Leiterplatte
T1 wurde der Prüftisch
sodann auf Raumtemperatur (25°C)
abgekühlt,
was nachstehend als "Prozess
(3)" bezeichnet
ist.
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Der
vorstehende Prozess (1) sowie der Prozess (2) und der Prozess (3)
wurden als Zyklus betrachtet, wobei ein solcher Zyklus kontinuierlich
500-fach wiederholt wurde.
-
Wenn
nämlich
der Leitungswiderstand 1 Ω beträgt oder
höher ist,
ist die Verwendung einer solchen plattenförmigen Sonde zur elektrischen
Prüfung
von integrierten Schaltkreisen auf einer Halbleiterscheibe in der
Praxis mit Schwierigkeiten verbunden.
-
Die
erhaltenen Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 2 wiedergegeben.
-