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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Ventil für die Abgabe von Fluidprodukten
sowie einen Fluidproduktspender, der ein derartiges Ventil umfasst. Mehr
im Einzelnen umfasst die vorliegende Erfindung ein Ventil, das die
Befüllung
des Spenders vereinfacht, auf dem das Ventil angebracht ist.
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Ventile
für Fluidproduktspender
sind an sich bekannt. Sie umfassen üblicherweise einen Ventilkörper, in
dem ein Ventilelement zwischen einer Ruhestellung und einer Abgabestellung
gleitbeweglich vorgesehen ist, wobei das Ventilorgan in der Abgabestellung
(vorliegend auch als Spendestellung bezeichnet) den Vorratsbehälter (im
Falle eines kontinuierlichen Ventils) oder eine Dosierkammer (im
Falle eines Dosierventils) mit der Außenseite verbindet. Das Fluidprodukt
wird durch das Ventilorgan mittels eines Antriebsgases abgegeben.
Der Inhalt des Vorratsbehälters
steht dadurch unter Druck, und das Befüllen des Vorratsbehälters mit
dem Fluidprodukt und dem Antriebsmittel ist mit einer bestimmten
Anzahl von Problemen behaftet, insbesondere wenn die Dichtungen
des Ventils stark beansprucht werden, was das Risiko mit sich bringt,
diese Dichtungen zu beschädigen.
Die Druckschrift
US 5400920 beschreibt
ein derartiges Ventil in Übereinstimmung
mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Ventil zur
Abgabe eines Fluidprodukts zu schaffen, das die vorstehend genannten Nachteile
nicht aufweist.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht insbesondere darin, ein
Ventil zur Abgabe eines Fluidprodukts zu schaffen, das die Befüllung verbessert,
indem eine Schockbelastung der funktionellen Dichtungen des Ventils
während
der Befüllung vermieden
wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Ventil zur Abgabe eines Fluidprodukts zu schaffen, das die Befüllung des Spenders
vereinfacht, auf dem das Ventil angebracht ist.
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Insbesondere
besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein derartiges
Ventil zu schaffen, das einfach und kostengünstig herstellbar und montierbar
ist.
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Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Dosierventil zur Abgabe eines Fluidprodukts, wie das vorstehend
genannte, zu schaffen, das eine präzise und vollständig reproduzierbare
Dosierung gewährleistet,
indem während der
Ruheperioden des Ventils ein Dosisverlust zwischen zwei Betätigungsvorgängen vollständig vermieden
wird.
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Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
derartiges Ventil zu schaffen, das zuverlässig nutzbar ist, und zwar
sowohl während
der Befüllungsphase
wie während
der Nutzung des Ventils zur Abgabe des Produkts.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung bildet ein Ventil für einen Fluidproduktspender,
aufweisend einen Ventilkörper
und ein Ventilorgan, das in dem Ventilkörper zwischen einer Ruhestellung
und einer Abgabestellung bzw. Spendestellung gleitbeweglich ist,
wobei das Ventilorgan ein Auffüllteil
umfasst, das zwischen einer Befüllungsstellung
zum Auffüllen
des Spenders durch das Ventilorgan hindurch und einer Nutzungsstellung
verstellbar ist, wobei das Auffüllteil
dicht fest an dem Ventilorgan angebracht ist.
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Vorteilhafterweise
ist das Auffüllteil
an dem Ventilorgan durch Verrastung fest angebracht.
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Vorteilhafterweise
weist das Ventilorgan einen zentralen Durchlass mit einem konischen
Durchlassteil auf, wobei das Auffüllteil einen konischen Kopf
aufweist, der in Nutzungsstellung mit dem konischen Durchlassventil
des Ventilorgans zusammenwirkt, um dieses dicht zu verschließen.
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Vorteilhafterweise
weist das Auffüllteil
eine Dichtung auf, um eine dichte Festlegung des Auffüllteils
in dem Ventilorgan in Nutzungsstellung zu gewährleisten.
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Vorteilhafterweise
handelt es sich bei dem Ventil um ein Dosierventil, das eine Dosierkammer aufweist.
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Vorteilhafterweise
ist die Dosierkammer in Ruhestellung des Ventilorgans hermetisch
verschlossen.
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Vorteilhafterweise
ist der Ventilkörper
aus zwei Teilen verwirklicht, die aneinander, insbesondere durch
Verrastung festgelegt sind.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung bildet außerdem ein Fluidproduktspender,
aufweisend einen Vorratsbehälter
zur Aufnahme eines Fluidprodukts, und aufweisend ein Ventil, das
vorstehend erläutert
ist.
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Vorteilhafterweise
handelt es sich bei dem Ventil um ein Dosierventil, das eine Dosierkammer aufweist,
die von dem Vorratsbehälter
in Ruhestellung und in Abgabestellung bzw. Spendestellung des Ventilorgans
isoliert ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen sich
aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung einer speziellen Ausführungsform
unter Bezug auf die anliegenden Zeichnungen, die lediglich nicht
beschränkend
angeführt
sind; in den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Querschnittsansicht eines Abgabeventils gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in Befüllungsstellung,
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2 eine ähnliche
Ansicht wie 1 unter Darstellung des Auffüllteils
des Ventilorgans in Nutzungsstellung und bei sich in Ruhestellung
befindlichem Ventilorgan, und
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3 eine ähnliche
Ansicht wie 2 unter Darstellung des Ventilorgans
in Abgabe- bzw. Spendestellung.
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Unter
Bezug auf die Figuren, die eine vorteilhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigen, umfasst das Ventil einen Ventilkörper 1 sowie ein
Ventilorgan 10, das in dem Ventilorgan zwischen einer Ruhestellung
(in 2 gezeigt) und einer Abgabe- bzw. Spendestellung
(in 3 gezeigt) gleitverschiebbar ist. Das in den Zeichnungen
gezeigte Ventil ist ein Dosierventil, das heißt, es umfasst eine Dosierkammer 2,
die präzise
diejenige Dosis definiert, die bei jeder Betätigung dieses Ventils abgegeben
werden soll. In dem in den Zeichnungen gezeigten Beispiel ist der
Ventilkörper 1 zweiteilig
verwirklicht und umfasst einen oberen Teil 1a, der die
Dosierkammer 2 enthält,
und einen unteren Teil 1b, der auf dem oberen Teil 1a festgelegt,
insbesondere verrastet ist. Diese Ausbildung vereinfacht die Montage des
Ventils, wie nachfolgend näher
erläutert.
Das Ventil ist auf einem (nicht gezeigten) Vorratsbehälter eines
Fluidproduktspenders angebracht, bevorzugt mittels einer Festlegungskapsel 40,
die von beliebiger Art sein kann, insbesondere aber verrastbar,
verschraubbar oder umschließbar
ist bzw. durch Bördeln angebracht
werden kann. Eine Dichtung des Ventilorgans 10 sowie ein
Anschlusshals 6 sind zwischen der Festlegungskapsel 40 und
jeweils dem Ventilkörper 1 und
dem Hals des (nicht gezeigten) Vorratsbehälters angeordnet. Außerdem kann
ein Ring 7, der als Kanisterabschlussring bezeichnet wird,
auf dem Ventilkörper 1 angebracht
sein, und zwar auf dessen Außenseite,
um einerseits die Kontaktfläche
des Anschlusshalses 6 mit dem in dem Vorratsbehälter enthaltenen
Produkt zu begrenzen und andererseits das tote Volumen zu füllen und
eine maximale Verteilung bzw. Abgabe des Produkts zu gewährleisten,
das in dem Vorratsbehälter
enthalten ist. Dieser Kanisterabschlussring 7 kann in beliebiger
Weise an dem Vorratsbehälter
festgelegt sein, insbesondere ist er verrastet, wie in den Zeichnungen
gezeigt. Er kann alternativ auch einstückig mit dem Ventilkörper gebildet sein.
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Das
Ventilorgan 10 umfasst einen diesen durchsetzenden zentralen
Kanal 11 sowie einen seitlichen Kanal 12, der
in die Dosierkammer 2 ausmündet, wenn sich das Ventilorgan
in der Abgabestellung befindet, die aus 3 hervorgeht.
Das Ventilorgan 10 ist in Richtung auf seine Ruhestellung
durch eine Feder 8 vorgespannt, die bevorzugt im Boden
des Ventilkörpers
angeordnet ist, und insbesondere im unteren Teil 1b desselben,
wie in den Figuren gezeigt. Vorteilhafterweise umfasst das Ventilorgan 10 eine
Dichtung 51, die bevorzugt in Gestalt einer ringförmigen Dichtung
realisiert ist, die um das Ventilorgan 10 vorgesehen und
dazu ausgelegt ist, mit einem durchmesserreduzierten Teil 3 des
Ventilkörpers
im Innern der Dosierkammer 2 zusammenzuwirken, um diese
Dosierkammer herme tisch zu verschließen, wenn das Ventilorgan seine
Abgabestellung einnimmt, die in 3 gezeigt
ist. Vorteilhafterweise umfasst das Ventilorgan außerdem eine
zweite Dichtung 52, die bevorzugt ebenfalls in Form einer
ringförmigen
oder ähnlichen
Dichtung gebildet ist, und die dazu ausgelegt ist, mit dem Ventilkörper zum
dichten Verschließen
der Dosierkammer 2 in der Ruhestellung des Ventilorgans 10 zusammenzuwirken,
wie in 2 gezeigt. In dieser in den Figuren gezeigten Ausbildung
bildet diese zweite Dichtung 52 einen Teil eines Tragteils 50 des
Ventilorgans, das sich direkt in Kontakt mit der Feder 8 befindet,
und das in der Ruhestellung des Ventilorgans 10 durch die
Feder 8 in Kontakt mit einem Teil des Ventilkörpers 1 vorgespannt
ist, wie aus 2 hervorgeht, so dass die zweite
Dichtung 52 die Dosierkammer 2 dicht verschließt. Demnach
handelt es sich bei dem in den Zeichnungen gezeigten Ventil um ein
Ventil, in dem die Dosierkammer hermetisch geschlossen und vollständig isoliert
ist, wenn sich das Ventil in Ruhestellung befindet. Dies bedeutet,
dass sich der Inhalt der Dosierkammer während der Lagerung des Ventils nicht
unabhängig
verändern
kann, und dass keine Gefahr besteht, dass die Dosis während dieser
Bevorratungszeitdauer verringert wird. Das Befüllen der Dosierkammer erfolgt
nach einer Abgabe der Dosis, wenn das Ventilorgan aus seiner Abgabestellung
in seine Ruhestellung rückkehrt.
Die Verbindung zwischen dem (nicht gezeigten) Vorratsbehälter und
der Dosierkammer ist dadurch während
desjenigen Zeitpunkt, zu dem die erste Dichtung 51 nicht
mehr mit dem durchmesserreduzierten Teil 3 zusammenwirkt und
dem Zeitpunkt verwirklicht, zu dem die zweite Dichtung 52 nicht
mehr mit dem vorstehend erläuterten
Ventilkörperteil
zusammenwirkt.
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Die
zweiteilige Struktur des Ventilkörpers
mit einem oberen Teil 1a und einem unteren Teil 1b,
das an dem oberen Teil 1a festgelegt, insbesondere verrastet
ist, erlaubt eine Positionierung dieses Tragelements 50 und
begünstigt
die dargestellte Ausführungsform,
indem die zweite Dichtung 52 axial mit dem durchmesserreduzierten
Teil 3 des Ventilkörpers zusammenwirkt.
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Das
Ventilorgan 10 umfasst erfindungsgemäß einen Auffüllteil 15,
das zwischen einer Befüllungsstellung
(in 1 gezeigt) und einer Nutzungsstellung (in 2 und 3 gezeigt)
verstellbar ist. In der Befüllungsstellung
bzw. Auffüllstellung
versperrt das Auffüllteil 15 den
zentralen Kanal 11, der das Ventilorgan 10 quert,
nicht, so dass der Spender durch den zentralen Kanal 11 des
Ventilorgans befüllt werden
kann. Diese Befüllung
bzw. Auffüllung
führt nicht
zu einer Schockbelastung der Dichtungen des Ventils. Nach der Befüllung wird
das Auffüllteil 15 in Richtung
auf seine Nutzungsstellung verschoben, in der es dicht an dem Ventilorgan 10 fest
anliegt, und in der es den Kanal 11, der das Ventilorgan 10 quert, dicht
verschließt.
Vorteilhafterweise ist diese dichte Festlegung durch Verrastung
des Auffüllteils 15 im
Innern des Ventilorgans 10 verwirklicht. Vorteilhafterweise
und wie aus den Zeichnungen hervorgeht, umfasst das Auffüllteil 15 einen
konischen Kopf, der bevorzugt mit einer Dichtung 18 versehen
ist. Der das Ventilorgan querende Kanal 11 umfasst vorteilhafterweise
einen konischen Kanalteil 13, der mit dem konischen Kopf
des Auffüllteils 15 zusammenwirkt, wenn
sich dieser in seiner Nutzungsstellung befindet. Die Dichtung 18 dient
offensichtlich dazu, diese Abdichtung zu verbessern. Vorteilhafterweise
umfasst das Auffüllteil 15 Verrastungszapfen 19,
die in der Nutzungsstellung in Rasteingriff in Aufnahmen 17 des
Ventilorgans 10 eingreifen, die zu diesem Zweck vorgesehen
sind. Vorteilhafterweise ist das Auffüllteil 15 mit dem
Tragelement 50 fest bzw. einstückig verbunden. Nach der Befüllung bzw.
Auffüllung
kann die Festlegung, insbesondere Verrastung des Auffüllteils 15 in
dem Ventilorgan 10 beispielsweise bewerkstelligt werden,
indem der Boden des Ventilorgans 10 in den Ventilkörper eingedrückt wird,
wodurch die Verrastung der Zapfen 19 in den Aufnahmen 17 hervorgerufen
wird. Nach der Verrastung bildet das Tragelement 50 ein
einstückiges
Teil mit dem Ventilorgan 10 und dieses Ventilorgan kann
dessen ungeachtet genutzt werden, um das Produkt abzugeben, indem es
zwischen seinen Ruhe- und Abgabestellungen verschoben wird, wie
vorstehend erläutert.
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Während die
vorliegende Erfindung unter Bezug auf eine spezielle Ausführungsform
erläutert wurde,
wird bemerkt, dass diese nicht auf das dargestellte und gezeigte
Beispiel beschränkt
ist. Vielmehr erschließen
sich dem Fachmann auf diesem Gebiet der Technik nützliche
Modifikationen, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen,
die in den anliegenden Ansprüchen
festgelegt ist.