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DE60123014T2 - Vorrichtung und verfahren zum spansammeln - Google Patents

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DE60123014T2
DE60123014T2 DE60123014T DE60123014T DE60123014T2 DE 60123014 T2 DE60123014 T2 DE 60123014T2 DE 60123014 T DE60123014 T DE 60123014T DE 60123014 T DE60123014 T DE 60123014T DE 60123014 T2 DE60123014 T2 DE 60123014T2
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Germany
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Abfallsammelvorrichtung zum Sammeln von Schmutz, Abfall und dergleichen, die besonders nützlich ist, wenn dieselbe zusammen mit Drehbohrern verwendet wird, und auf ein Verfahren zum Sammeln von Abfall unter Verwendung einer derartigen Vorrichtung. Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1 ist aus dem Dokument GB 2 212 080 A bekannt.
  • Hintergrund der vorliegenden Erfindung
  • Wenn unter Verwendung eines Standarddrehbohrers in Oberflächen gebohrt wird, wird das Material, das aus der Oberfläche gebohrt wird, normalerweise entlang der Länge des Bohrers zurückgetragen und als granularer Staub oder Sand in dem Bereich direkt unter der Stelle, wo das Loch gebohrt wird, verstreut. In einigen Fällen ist die Menge an Abfall, die durch das Bohren eines Loches erzeugt wird, besonders auffällig, z. B. erzeugt ein 10-mm-Loch mit einer Tiefe von 5 cm fast 4 cm3 Abfall, der über den nächstgelegenen Bereich verstreut wird, wobei der Großteil einen Haufen unmittelbar unter dem Loch bildet. Obwohl bei vielen Industrieumgebungen ein derartiger Abfall nicht bemerkbar ist, ist dies in einem Eigenheim nicht der Fall. Insbesondere in der Do-it-yourself- bzw. Heimwerkerumgebung ist es wahrscheinlich, dass der Bewohner, der auf sein Haus stolz ist, und/oder dessen Ehegatte fordert, dass eine Abdeckung in der Nähe um das Bohren hingelegt wird, und dass der Bereich unmittelbar danach staubgesaugt wird, um zu vermeiden, dass das Haus mit dem Staub und Abfall schmutzig gemacht wird. Außerdem müssen Tische und Dekoration entwe der abgedeckt oder entfernt werden, wenn sie nicht hinterher gründlich gereinigt werden sollen.
  • Eine damit in Beziehung stehende Beschwerde wird oft gegen Dienstinstallateure (insbesondere Telekommunikations- und Kabelfernsehinstallateure) erhoben, die in dem Haus eines Kunden viele Löcher bohren, um ihre Dienste zu installieren, jedoch selten hinterher sauber machen.
  • In vielen Fällen ist es in hohem Maße erwünscht, dass der Staub und Abfall, die von einer Bohroperation herunterfallen, ohne große Vorbereitungen durch Ausbreiten von Folien und dergleichen vollständig gesammelt werden. Insbesondere wäre beim Installieren von Einbauten in einem frisch gestrichenen Raum oder beim Bohren von Löchern in der Nähe von empfindlicher elektronischer Ausrüstung, die nicht ohne weiteres verschoben werden kann, und wo der Abfall die Ausrüstung potentiell schädigen kann, ein einfacher Abfallsammelmechanismus erwünscht.
  • Außer dem Verwenden einer Abdeckung, um den Großteil des Abfalls aufzufangen, sind keine einfachen und kostengünstigen Mechanismen zum Kontrollieren der Ausbreitung derartigen Abfalls bekanntermaßen für Installationsarbeiter im kleinen Rahmen oder für den Haushaltsheimwerkermarkt verfügbar. Komplexe Systeme, die Vakuen umfassen, um den Staub wegzusaugen, wurden im Laufe der Jahre entwickelt, dies erfordert jedoch normalerweise zusätzliche Vakuumpumpen und Kanäle, und das Vakuum ist selten stark genug, um den gesamten Staub und Abfall wegzutragen.
  • Die UK-Patentveröffentlichung Nr. 2278190 offenbart ein Handwerkzeug zur Verwendung bei einem Bohrer. Das Handwerkzeug umfasst einen hohlen Körper kompakten Aufbaus, der ein Durchgangsloch aufweist, durch das eine Bohrspitze hindurchgehen kann. Das Handwerkzeug wird unter Verwendung eines Griffs gegen eine zu bohrende Oberfläche gehalten, und während des Bohrens geht Abfall von dem Bohren in den hohlen Körper hinein. Ein derartiges Werkzeug löst teilweise die Probleme des Einfangens von Staub und Abfall, die während eines Bohrens erzeugt werden. Das Werkzeug erfordert jedoch eine Hand, um dasselbe an die Wand zu halten, was nur eine Hand freilässt, um einen Bohrer zu halten und zu führen, was für viele Leute nicht genug ist. Falls ein schwerer Bohrer verwendet wird oder der Benutzer beide Hände benötigt, um den Bohrer zu halten oder zu führen, müsste eine weitere Person einbezogen werden, um das Handwerkzeug zu verwenden. Das Werkzeug ist nur verwendbar, wenn das Bohren senkrecht zu der zu bohrenden Oberfläche stattfindet, wegen der Ausrichtung der Durchgangslöcher und des festen Körpers. Außerdem befindet sich die Hand des Benutzers in der Nähe der Bohrspitze, wenn gebohrt wird, was sich als unsicher herausstellen kann. Außerdem setzt die Tatsache, dass ein fester Körper vorliegt, das Handwerkzeug einer Abnutzung um die Abschnitte, die mit der Bohrspitze Kontakt haben, aus. Dem wird durch die Verwendung einer Spannfutterschlagringabschirmung oder -scheibe bei dem oben genannten Dokument entgegengewirkt. Die Verwendung einer Kombination von Teilen, von denen einige entfernbar und austauschbar sein müssen, erhöht jedoch die Komplexität und die Gesamtkosten der Vorrichtung.
  • Die GB-A-2212080 offenbart einen Bohrabfallzurückhaltebehälter, der zwei Schichten aus dünnem Material aufweist, die entlang ihrer Kanten versiegelt sind. Eine doppelseitige Haftmittelschicht, die an seiner Rückseite befestigt ist, bildet eine Anbringung des Behälters an der Oberfläche, die gebohrt wird, und eine Abdichtung zwischen dem Behälter und der Oberfläche. Ein Loch, das der Größe des Loches entspricht, das gebohrt wird, geht durch alle drei Schichten hindurch. Das Loch ist über der Stelle, die gebohrt werden soll, zentriert, um zu ermöglichen, dass die Spitze durch den Behälter hindurchgeht. Während des Bohrprozesses wird Abfall von dem Material, das gebohrt wird, in den Behälter extrudiert.
  • Darlegung der Erfindung
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 wird eine Sammelvorrichtung zur Verwendung bei einem Bohrer geliefert, um Abfall aufzufangen, der von einem Bohren in eine Oberfläche ausgestoßen wird, die einen Körper, der aus einem flexiblen Material gebildet ist, der eine erste, im Wesentlichen flache Konfiguration und eine zweite, aufgerichtete Konfiguration, die einen Hohlraum definiert, aufweist, ein Loch zum Aufnehmen einer Bohrspitze in den Hohlraum, wenn der Körper aufgerichtet ist, eine Hafteinrichtung zum Anhaften des Körpers an die Oberfläche und eine Anzahl von Vorsprüngen um das Loch zur Verwendung beim Ziehen des Körpers von der ersten Konfiguration zu der zweite Konfiguration aufweist.
  • Ein Verfahren zum Sammeln von Abfall unter Verwendung einer derartigen Vorrichtung ist der Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 19.
  • Bei Verwendung umschließt die Vorrichtung die Abschnitte der Bohrspitze, die Staub und Abfall aus dem gebohrten Loch heraustragen. Der Körper wird vorübergehend derart an der Oberfläche befestigt, dass eine Abdichtung zwischen dem Körper und der Oberfläche besteht, so dass ausgestoßener Staub, Abfall und dergleichen keine andere Möglichkeit hat, als in den Hohlraum hineinzugehen. Bevorzugt befindet sich die Abdichtung unmittelbar um den Bereich herum, der gebohrt werden soll, so dass kein Staub zwischen dem Körper und der Oberfläche eingefangen wird. In dem Hohlraum fällt der Staub und Abfall entweder von der Bohrspitze in den Hohlraum zur Sammlung herunter oder wird von der Oberfläche der Bohrspitze in den Hohlraum gestoßen, wenn derselbe die Rückseite des Körpers erreicht. Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist eine einfache, jedoch effektive Konstruktion, die ohne weiteres massengefertigt werden kann. Außerdem kann die Vorrichtung abhängig von dem Baumaterial vollständig wiederverwendbar sein oder vor der Entsorgung mehrere Male verwendet werden.
  • Indem dieselbe vorübergehend an der Oberfläche befestigt wird, ermöglicht die Vorrichtung, dass die Aufmerksamkeit des Benutzers und beide Hände beim Halten und Richten des Bohrens verwendet werden. Somit löst die Vorrichtung das Problem des Auffangens von Staub und Abfall, ohne die Komplexität des Bohrvorgangs zu erhöhen.
  • Die Vorrichtung wird in einem im Wesentlichen flach gemachten oder flach gepackten Zustand geliefert, der geöffnet oder anderweitig aufgerichtet werden kann, um den Hohlraum vor oder während der Verwendung zu bilden. Die flach gemachte oder flach gepackte Vorrichtung erfordert minimale Verpackung zum Verkauf und ermöglicht, dass die Vorrichtung gegen die Oberfläche gepresst wird, um dieselbe anzubringen.
  • Bevorzugt umfasst die erste Oberfläche zwei Vorsprünge, wobei die Vorsprünge sich auf gegenüberliegenden Seiten des Durchgangslochs befinden. Die Vorsprünge können einen Teil eines Verstärkungsabschnitts um das Durchgangsloch bilden. Um Vorrichtungen aus billigem, leichtem Material herzustellen, kann der Verstärkungsabschnitt, der möglicherweise als eine getrennte Schicht gebildet ist, um das Durchgangsloch angeordnet sein, um Abnutzung und Verschleiß durch ein Reiben der Bohrspitze entgegenzuwirken.
  • Die Verbindung zwischen der ersten Oberfläche und der zweiten Oberfläche kann öffnungsfähig sein, um zu ermöglichen, dass der Hohlraum geleert wird. Alternativ dazu kann der Körper eine wiederversiegelbare Öffnung umfassen, um zu ermöglichen, dass der Hohlraum geleert wird.
  • Die Anbringungseinrichtung weist bevorzugt eine Haftschicht auf, wie z. B. ein doppelseitiges Klebeband.
  • Die Haftschicht kann eine entfernbare Abdeckung zum Schutz des Haftmittels, wenn sich dieselbe nicht in Verwendung befindet, umfassen. Der Körper kann eines von Gummi, Kunststoff, verstärktem Papier/oder silikonbasiertem Papier aufweisen.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Ein Beispiel der vorliegenden Erfindung wird nun im Detail unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 und 2 eine Vorder- bzw. Rückansicht einer Sammelvor richtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine Querschnittsansicht einer Sammelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bei Verwendung; und
  • 4 die Querschnittszeichnung von 3, die den gesammelten Abfall zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die 1 und 2 sind eine Vorder- bzw. Rückansicht einer Sammelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Sammelvorrichtung weist einen Körper 10 auf, der eine vordere Oberfläche 20 und eine hintere Oberfläche 30 aufweist. Die vordere und die hintere Oberfläche 20, 30 sind miteinander um ihre Umfänge herum verbunden (die Verbindungsstelle ist durch eine Strich-Punkt-Linie markiert), um einen umschlossenen Mittelbereich 40 zu bilden. Die vordere Oberfläche 20 umfasst ein Durchgangsloch 50, das in der Lage ist, eine Bohrspitze aufzunehmen. Das Durchgangsloch 50 ist bevorzugt kleiner als die beabsichtigte Bohrspitze, die verwendet werden soll, oder weist den gleichen Durch messer auf. Die Größe des Durchgangslochs ist jedoch für den Betrieb der Vorrichtung nicht wesentlich. In der Praxis wird eine Vorrichtung mit einem 10 mm-Loch für alle Bohrspitzen ohne nachteilige Wirkung verwendet. Auf beiden Seiten des Durchgangslochs 50 gleich beabstandet befinden sich zwei Vorsprünge 60, 70, die an der vorderen Oberfläche 20 angebracht sind. Die hintere Oberfläche 30 umfasst einen Haftbereich 80, der eine Anhaftung des Körpers 10 an eine Oberfläche erlaubt.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht einer Sammelvorrichtung der 1 und 2 bei Verwendung. Um die Sammelvorrichtung zu verwenden, wird der Körper 10 an eine Oberfläche 100 derart angehaftet, dass das Durchgangsloch 50 sich in einer Linie mit dem zu bohrenden Loch befindet. Die Spitze einer Bohrspitze 110 (nur ein Teil der Länge der Bohrspitze 110 ist gezeigt) wird über das Durchgangsloch 50 gegen die hintere Oberfläche 30 gepresst, und die Vorsprünge 60, 70 werden in die Richtung weg von der Oberfläche 100 gezogen. Der Ziehvorgang zwingt das Loch 50, sich um den Umfang der Bohrspitze 110 auszudehnen, und die vordere Oberfläche, sich von der hinteren Oberfläche zu trennen, um einen Hohlraum 120 zu bilden.
  • Alternativ dazu kann die Vorrichtung an die Oberfläche 100 angehaftet und unter Verwendung der Vorsprünge 60, 70 vor dem Einführen der Bohrspitze aufgerichtet werden.
  • 4 ist die Querschnittszeichnung von 3, die den gesammelten Abfall zeigt. Während der Bohroperation wird ein Teil der hinteren Oberfläche 30 und des Haftbereichs 80 weggebohrt, und der Bohrer tritt dann in die Oberfläche 100 ein. Aufgrund der verbleibenden Abdichtung zwischen dem Körper 10 und der Oberfläche 100 fallen Staub und Abfall 130, die von dem Bohren in die Oberfläche 100 ausgestoßen werden, von der Bohrspitze 110 in den Hohlraum 120. Wenn das Bohren abgeschlossen ist, wird der Körper 10 von der Oberfläche 100 entfernt und kann zur weiteren Verwendung geleert oder entsorgt werden.
  • Der Körper kann aus einem flexiblen Material gebildet sein, das flach gemacht werden kann, seine Form jedoch beibehält, wenn dasselbe aufgerichtet wird. Geeignete Materialien umfassen fettdichtes Papier, verstärktes Papier, beschichtetes Papier, Karton oder silikonbasiertes Papier. Der Haftbereich 80 kann aus vorangehaftetem doppelseitigem Klebeband oder einem anderen geeigneten Haftmittel gebildet sein. Bevorzugt wird der Haftbereich auf den Körper siebgedruckt, und eine geeignete Abdeckung wird dann angebracht, um das Haftmittel zu bewahren, bis dasselbe benötigt wird.
  • Das Material, das die Vorsprünge bildet, kann ein Teil des Körpers sein oder kann an dem Körper angebracht sein. Falls das Material an dem Körper angebracht ist, kann sich dasselbe auch um das Durchgangsloch erstrecken, um dasselbe zu verstärken. Die Vorsprünge können als Halbkreise oder ein Kreis gebildet sein, die sich um das Loch erstrecken, so dass dieselben aus einer beliebigen Ausrichtung ergriffen werden können.
  • Die Größe des Körpers und des Hohlraums, den derselbe bilden kann, hängt in hohem Maße von der Größe des zu bohrenden Ziellochs ab, ebenso wie die Festigkeit des Körpers des Materials. Die Verbindung um den Umfang der Oberflächen kann mittels Haftmittel, Klettverschluss, einer Reißverschlussbefestigung oder dergleichen lösbar und wiederversiegelbar sein, damit der Körper geleert werden kann. Alternativ dazu kann der Körper eine wiederversiegelbare Öffnung, wie z. B. eine Reißverschlussöffnung oder dergleichen, die im Vorhergehenden beschrieben sind, entfernt von der Verbindung umfassen, was ermöglicht, dass der Körper geleert wird.
  • Bei dem Körper muss es sich nicht um eine zweidimensionale Konstruktion handeln, die bei Verwendung in drei Dimensio nen getrieben wird, stattdessen könnte es sich um eine dreidimensionale Konstruktion handeln, die eine Form wie z. B. einen Quader, eine Pyramide oder einen Kegelstumpf aufweist, die gefaltet oder anderweitig flach gemacht oder flach gepackt wird.
  • Der Körper kann an der zu bohrenden Oberfläche durch Haftmittel, das an dem Körper angebracht wird, ein doppelseitiges Klebeband, Harz oder ähnliche Haftmaterialien befestigt werden. Alternativ dazu kann eine Ansaugung oder irgendeine andere Form eines nicht markierenden Anbringungsmittels verwendet werden.
  • Ein Loch kann in der hinteren Oberfläche vorgebildet sein, damit der Bohrer in die Oberfläche hineingeht, oder dasselbe kann beim ersten Mal gebildet werden, wenn die Vorrichtung verwendet wird.
  • Obwohl ein Bohren senkrecht zu der Oberfläche veranschaulicht ist, ist es ersichtlich, dass ein Bohren in einem beliebigen Winkel zu der Oberfläche durch die Sammelvorrichtung der vorliegenden Erfindung nur durch ein Verändern des Winkels, mit dem die Bohrspitze in die Sammelvorrichtung eingeführt wird, gestattet werden kann.

Claims (19)

  1. Eine Sammelvorrichtung zur Verwendung bei einem Bohrer, um Abfall aufzufangen, der von einem Bohren in eine Oberfläche ausgestoßen wird, die einen Körper (10), der aus einem flexiblen Material gebildet ist, der eine erste, im Wesentlichen flache Konfiguration und eine zweite, aufgerichtete Konfiguration, die einen Hohlraum definiert, aufweist, ein Loch (50) zum Aufnehmen einer Bohrspitze in den Hohlraum, wenn der Körper aufgerichtet ist, und eine Hafteinrichtung (80) zum Anhaften des Körpers an die Oberfläche aufweist, gekennzeichnet durch eine Anzahl von Vorsprüngen (60, 70) um das Loch zur Verwendung beim Ziehen des Körpers von der ersten Konfiguration zu der zweite Konfiguration.
  2. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 1, die zwei Vorsprünge (60, 70) auf gegenüberliegenden Seiten des Loches (50) aufweist.
  3. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 2, bei der die Vorsprünge halbkreisförmig sind.
  4. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Vorsprünge durch einen Kreis von Material gebildet sind, der den Umfang des Loches (50) umgibt.
  5. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3, 4 oder 5, bei der die Vorsprünge (60, 70) einen Teil eines Verstärkungsabschnitts um den Umfang des Loches (50) bilden.
  6. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Hafteinrichtung (80) eine Haftschicht aufweist.
  7. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 6, bei der die Haftschicht ein doppelseitiges Klebeband aufweist.
  8. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 6, bei der die Haftschicht auf den Körper siebgedruckt wird.
  9. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 6, 7 oder 8, bei der die Haftschicht eine entfernbare Abdeckung zum Schutz des Haftmittels, wenn dieselbe nicht verwendet wird, umfasst.
  10. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 6, 7, 8 oder 9, bei der die Einrichtung zum Anbringen des Körpers an der Oberfläche den zu bohrenden Bereich im Wesentlichen umgibt und bei Verwendung eine Abdichtung zwischen dem gebohrten Loch und der zweiten Oberfläche des Körpers erzeugt.
  11. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper aus einem ausgewählten von fettdichtem Papier, verstärktem Papier, beschichtetem Papier, Karton, silikonbasiertem Papier gebildet ist.
  12. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper (10) zwei im Wesentlichen identische Schichten aufweist, die um ihre jeweiligen Umfänge verbunden sind, um die erste Konfiguration zu bilden, wobei zumindest ein Mittelteil einer Schicht von der anderen Oberfläche weggezogen werden kann, um die zweite Konfiguration zu bilden.
  13. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 12, bei der die Verbindung zwischen den Schichten geöffnet und wieder versiegelt werden kann, um zu ermöglichen, dass der Hohlraum geleert wird.
  14. Eine Sammelvorrichtung gemäß Anspruch 12 oder 13, bei der die beiden Schichten im Wesentlichen kreisförmig sind.
  15. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper in der zweiten Konfiguration eine Quader-, Pyramiden- oder Kegelstumpfform aufweist und gefaltet oder zusammengelegt wird, um die erste Konfiguration zu bilden.
  16. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Hafteinrichtung (80) dem Loch im Wesentlichen gegenüberliegt, wenn der Körper aufgerichtet ist.
  17. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der eine Oberfläche des Körpers, die das Loch (50) aufweist, benachbart zu einer Oberfläche des Körpers ist, die die Hafteinrichtung (80) aufweist wenn sich der Körper in der ersten Konfiguration befindet.
  18. Eine Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner ein weiteres Loch in dem Körper aufweist, das positioniert ist, um zu der Oberfläche benachbart zu sein, wenn der Körper an derselben angehaftet ist.
  19. Ein Verfahren zum Sammeln von Abfall, der während eines Bohrens in eine Oberfläche ausgestoßen wird, unter Verwendung einer Sammelvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, das die Schritte eines Anhaftens des Körpers der Sammelvorrichtung an die Oberfläche, eines Aufrichtens des Körpers mittels der Vorsprünge, um die zweite Konfiguration zu bilden, eines Einführens der Bohrspitze in den Hohlraum und eines Bohrens durch den Körper in die Oberfläche aufweist, wobei Abfall, der von dem Bohren ausgestoßen wird, in dem Hohlraum aufgefangen wird.
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