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DE10162725A1 - Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben u. dgl. - Google Patents

Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben u. dgl.

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Publication number
DE10162725A1
DE10162725A1 DE10162725A DE10162725A DE10162725A1 DE 10162725 A1 DE10162725 A1 DE 10162725A1 DE 10162725 A DE10162725 A DE 10162725A DE 10162725 A DE10162725 A DE 10162725A DE 10162725 A1 DE10162725 A1 DE 10162725A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
collecting
collecting container
opening
bag
adhesive
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10162725A
Other languages
English (en)
Inventor
Heiko Walaszewski
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10162725A priority Critical patent/DE10162725A1/de
Publication of DE10162725A1 publication Critical patent/DE10162725A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q11/00Accessories fitted to machine tools for keeping tools or parts of the machine in good working condition or for cooling work; Safety devices specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools
    • B23Q11/0042Devices for removing chips
    • B23Q11/0053Devices for removing chips using the gravity force
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q11/00Accessories fitted to machine tools for keeping tools or parts of the machine in good working condition or for cooling work; Safety devices specially combined with or arranged in, or specially adapted for use in connection with, machine tools
    • B23Q11/0042Devices for removing chips
    • B23Q11/0071Devices for removing chips dust collectors for hand tools

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben und dergleichen. DOLLAR A Die Vorrichtung weist ein Auffangbehältnis 10, 27 auf, dem ein Befestigungsmittel 11, 28, beispielsweise ein doppelseitiges Klebeband 16, 29, als Klebemittel zugeordnet ist. Durch das Befestigungsmittel 11, 28 wird die Vorrichtung unterhalb eines Arbeitsbereiches 22, 34, beispielsweise einer Bohrung 23, 35, fixiert. Die entstehenden Späne, Stäube und dergleichen fallen herab und werden im Auffangbehältnis 10, 27 gesammelt. Nach Gebrauch lässt sich das Auffangbehältnis 10, 27 rückstandsfrei von der Wandung 21, 30 ablösen und vorzugsweise staubdicht zur Entsorgung verschließen. DOLLAR A Das Auffangbehältnis 10, 27 kann beispielsweise in der Form eines Seitenfaltbeutels 12 oder einer kegelförmigen Auffangtüte 31 ausgebildet sein und kann bei handwerklichen Arbeiten aller Art, bei denen Späne, Stäube und dergleichen anfallen, wie zum Beispiel Sägen, Schleifen, Hobeln, Fräsen, Stemmen etc., eingesetzt werden. Im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen ergibt sich hierbei eine leichte und einfache Handhabbarkeit. Die Anwesenheit einer Hilfsperson ist entbehrlich. Die Sicht auf den Arbeitsbereich 22, 34 wird nicht beeinträchtigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben und dergleichen.
  • Das Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben und dergleichen, die beispielsweise beim Einbringen von Bohrlöchern in Wände oder Decken im Zuge von handwerklichen Arbeiten im Hause anfallen, erfolgt üblicherweise durch den Einsatz eines Staubsaugers. Hierbei ist nachteilig, dass der Staubsauger durch eine Hilfsperson geführt und bedient werden muss.
  • Weiterhin sind Vorrichtungen zum Auffangen von Spänen, Stäuben und dergleichen bekannt. Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise als Hohlbohrer ausgebildet, durch die der Bohrstaub innen mittels Unterdruck, beispielsweise über einen angeschlossenen Staubsauger, abgeführt wird. Diese Lösung ist konstruktiv sehr aufwändig und teuer, weil spezielle Hohlbohrer verwendet werden müssen. Zudem lassen sich Hohlbohrer mit geringen Durchmessern nur schwierig herstellen, sodass keine Bohrungen mit geringem Durchmesser eingebracht werden können. Weiterhin ist das Auffangen von Spänen und Stäuben durch Behältnisse, wie zum Beispiel Manschetten, die auf einen Bohrer aufgeschoben werden können, bekannt. Durch das auf den Bohrer aufgeschobene Behältnis, beispielsweise eine Manschette, wird jedoch die Sicht des Benutzers auf den Arbeitsbereich behindert, was das Arbeitsergebnis beeinträchtigen kann.
  • Ausgehend vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine konstruktiv einfach aufgebaute und zudem leicht handhabbare Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben und dergleichen zu schaffen.
  • Eine Vorrichtung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf.
  • Dadurch, dass die Vorrichtung ein Auffangbehältnis aufweist, das ein Befestigungsmittel zur lösbaren Fixierung desselben an einer Wandung oder einer Fläche aufweist, an der die handwerkliche Arbeit durchzuführen ist, können die bei handwerklichen Arbeiten entstehenden Späne, Stäube und dergleichen einfach aufgefangen werden. Im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen zum Auffangen von Stäuben, Spänen und dergleichen ergibt sich hierbei eine sehr leichte und einfache Handhabbarkeit der Vorrichtung für den Benutzer. Die Anwesenheit einer Hilfsperson zum Halten und Führen eines Staubsaugers oder dergleichen ist entbehrlich. Ferner wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung die Sicht auf den Arbeitsbereich, beispielsweise ein Bohrloch, nicht beeinträchtigt, was die Durchführung von zum Beispiel Bohrarbeiten erleichtert und deren Genauigkeit erhöht.
  • Eine bevorzugte Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben und dergleichen, ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis beutel-, sack-, bzw. tütenartig ausgebildet ist, und eine Öffnung aufweist, um einen Aufnahmeraum für die Späne und/oder Stäube zu schaffen. Durch diese unterschiedlichen geometrischen Ausgestaltungsformen kann das Volumen des Auffangraums des Auffangbehältnisses an unterschiedliche Anforderungen des Benutzers bzw. unterschiedliche Anwendungsbereiche angepasst werden.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Vorrichtung ist das Befestigungsmittel bevorzugt im Bereich eines die Öffnung umgebenden Randes des Auffangbehältnisses angeordnet. Durch diese konstruktive Ausgestaltung ist eine einfache Befestigung der Vorrichtung an einer Wandung oder einer anderen Fläche unterhalb des Arbeitsbereiches gewährleistet und das Vorbeifallen von Spänen, Stäuben und dergleichen wird weitestgehend vermieden. Zudem wird durch den Rand die Öffnung des Auffangbehältnisses stabilisiert.
  • Eine weitere Ausgestaltungsform der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung des Auffangbehältnisses selbsttätig öffnend und in dieser Stellung verharrend ausgebildet ist. Hierdurch erübrigt sich ein Aufstellen der Öffnung des Auffangbehältnisses durch den Benutzer beim Gebrauch der Vorrichtung.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Öffnung des Auffangbehältnisses wieder verschließbar ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung ist eine einfache und saubere Entsorgung des Auffangbehältnisses mit den darin enthaltenen Spänen, Stäuben und dergleichen gewährleistet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Fortbildung der Vorrichtung ist das Befestigungsmittel ein selbstklebendes Klebemittel, wodurch die Handhabung der Vorrichtung durch den Benutzer weiter vereinfacht wird.
  • Eine weitere Ausgestaltungsform der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Klebemittel rückstandsfrei vom Untergrund, beispielsweise der Wandung oder der Fläche, ablösen lässt. Hierdurch lässt sich die Vorrichtung auch bei Renovierungsarbeiten im Altbau einsetzen, wenn die Wandungen bzw. die Flächen beispielsweise mit Tapeten versehen sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Fortbildung der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel mehrfach klebend, insbesondere mehrfach verwendbar ist. Durch diese Ausgestaltung lässt sich die Vorrichtung mehrfach verwenden, was der Umwelt zu Gute kommt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Auffangbehältnis der Vorrichtung als ein Seitenfaltbeutel ausgebildet, wodurch sich die Vorrichtung platzsparend lagern lässt und zugleich ein hohes Volumen des Auffangraums zum Auffangen Spänen, Stäuben und dergleichen zur Verfügung steht.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der Vorrichtung ist das Auffangbehältnis mit Informationen, beispielsweise Gebrauchsanweisungen und/oder Werbeaufdrucken oder dergleichen versehen, wodurch sich der Gebrauchswert für den Benutzer weiter erhöht.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auffangen von Spänen, Stäuben und dergleichen sind in den Unteransprüchen genannt.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 eine Vorrichtung in perspektivischer Seitenansicht gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels,
  • Fig. 2 die an einer Wand fixierte Vorrichtung gemäß des ersten Ausführungsbeispiels in perspektivischer Ansicht,
  • Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels.
  • Die Darstellung der Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung, die aus einem Auffangbehältnis 10 und einem diesem rückseitig zugeordneten Befestigungsmittel 11 gebildet ist. Das Auffangbehältnis 10 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als ein Seitenfaltbeutel 12 ausgebildet, der eine von einem Rand 13 umgebene Öffnung 14 aufweist. Der Seitenfaltbeutel 12 weist längsgefaltete Seitenflächen 15 auf, um eine platzsparende Zusammenlegung bei einer zugleich großflächig aufspreizenden Öffnung 14 zur Aufnahme der Späne, Stäube und dergleichen zu gewährleisten. Das Befestigungsmittel 11 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel beispielsweise als doppelseitiges Klebeband 16 ausgebildet. Der Seitenfaltbeutel 12 weist darüber hinaus eine Vorderwand 17 und eine Rückwand 18 auf. Die Rückwand 18 ist in der bevorzugten gezeigten Ausführungsform nach oben hin durch eine Lasche 19 verlängert, an der das doppelseitige Klebeband 16 rückseitig angeordnet, vorzugsweise einseitig aufgeklebt ist.
  • Die Seitenflächen 15 und die Vorder- und Rückwand 17, 18 sind in einem unteren Bereich 20 des Seitenfaltbeutels 12 zusammengeführt, um ein unterseitig geschlossenes Auffangbehältnis 10 zur Aufnahme von Spänen, Stäuben und dergleichen zu bilden. Statt des Seitenfaltbeutels 12 kann das Auffangbehältnis 10 in jeder anderen beliebigen Form, beispielsweise tüten-, sack-, oder beutelartig ausgeführt werden. Weiterhin kann der Seitenfaltbeutel 12 eine beliebige Querschnittsfläche aufweisen. Der Seitenfaltbeutel 12 kann auch abweichend vom gezeigten Ausführungsbeispiel eingebrachte Falzungen aufweisen oder dergleichen aufweisen.
  • Der Seitenfaltbeutel 12 ist bevorzugt aus einem staubdichten Material wie Papier, Pappe gebildet. Alternativ kann aber auch eine Kunststofffolie oder ein Kunststoffmaterial Verwendung finden. Besonders bevorzugt ist der Seitenfaltbeutel 12 aus einem Material gebildet, welches sich beispielsweise durch Wasser auswaschen lässt, sodass sich der Seitenfaltbeutel 12 nach der Entleerung wiederverwenden lässt. Der Seitenfaltbeutel 12 kann darüber hinaus im Bereich des Randes 13 Spreizorgane aufweisen, die der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt wurden. Die Spreizorgane dienen dazu, den Seitenfaltbeutel 12 vor dem Gebrauch selbsttätig zu öffnen, und die Öffnung 14 während des Gebrauchs möglichst weit offen zu halten, damit Stäube, Späne und dergleichen nicht an der Öffnung 14 des Seitenfaltbeutels 12 vorbeifallen können.
  • Die Fig. 2 zeigt den Seitenfaltbeutel 12, der mittels des doppelseitigen Klebebandes 16 als Klebemittel an einer im gezeigten Ausführungsbeispiel ungefähr senkrecht stehenden Wandung 21 unterhalb eines Arbeitsbereiches 22 fixiert ist. Um den Seitenfaltbeutel 12 an der Wandung 20 zu fixieren, wird eine Schutzfolie vom doppelseitigen Klebeband 16 entfernt. Dann wird der Seitenfaltbeutel 12 im Bereich unterhalb des Arbeitsbereiches 22 fest an die Wandung 20 angedrückt und damit fixiert. Das doppelseitige Klebeband 16 ist vorzugsweise vollflächig auf die Lasche 19 aufgebracht, insbesondere einseitig aufgeklebt. Das doppelseitige Klebeband 16 kann - beispielsweise in Abhängigkeit von der Größe des Aufnahmeraumes des Seitenfaltbeutels 12 - auch nur bereichsweise auf der Lasche 19 aufgebracht sein. Es ist weiterhin nicht erforderlich, dass sich die Lasche 19 über die gesamte Breite des Seitenfaltbeutels 12 erstreckt. In einer weiteren Ausführungsform kann das doppelseitige Klebeband 16 im Bereich unterhalb des Randes 13 der Öffnung 14 angeordnet sein. Die Lasche 19 ist dann entbehrlich.
  • Im Arbeitsbereich 22 ist exemplarisch eine Bohrung 23 dargestellt, die mittels eines Bohrers 24 und einer dazugehörigen Bohrmaschine 25 in die Wandung 21 eingebracht wird. Durch den Bohrvorgang fördert der Bohrer 24 aus der Bohrung 23 überschüssiges Material 26 aus der Wandung 21 heraus. Das Material 26 fällt infolge der Schwerkraft selbsttätig durch die Öffnung 14 in den Seitenfaltbeutel 12 und sammelt sich dort an. Unerwünschte Verschmutzungen infolge der Ausführung von handwerklichen Arbeiten im häuslichen aber auch industriellen Bereich, wie das exemplarisch gezeigte Bohren, werden weitestgehend vermieden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform bildet der Seitenfaltbeutel 12 einen Aufnahmeraum, dessen Volumen derartig bemessen ist, dass vorzugsweise die Späne, Stäube und dergleichen von mehreren Arbeitsvorgängen aufnehmbar sind.
  • Nach dem Gebrauch des Seitenfaltbeutels 12 wird dieser von der Wandung 21 vorsichtig abgelöst. Das doppelseitige Klebeband 16 ist zu diesem Zweck vorzugsweise derart ausgebildet, dass eine möglichst rückstandsfreie Ablösung von nahezu allen Arten von Oberflächen, beispielsweise auch von Tapeten, Furnieren oder empfindlichen lackierten Flächen möglich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Seitenfaltbeutel 12 derart ausgebildet, dass dieser nach dem Gebrauch staubdicht verschlossen werden kann. Hierdurch ist eine saubere Entsorgung des Seitenfaltbeutels 12 mit den darin angesammelten Spänen, Stäuben und dergleichen in den Müll möglich. Das Verschließen des Seitenfaltbeutels 12 erfolgt beispielsweise derart, dass die Vorder- und die Rückwand 17, 18 im Bereich des Randes 13 zusammengedrückt werden und durch das Umklappen der Lasche 19 gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden. Diese Sicherung kann beispielsweise durch ein, in den Fig. 1, 2 der Übersichtlichkeit halber nicht näher dargestelltes Verschlusselement, erfolgen. Das Verschlusselement ist bevorzugt im Außenbereich des Randes 13 der Vorderwand 17 angeordnet und erstreckt sich ganz oder teilweise im Bereich des Randes 13. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich den Seitenfaltbeutel 12 nach dem Gebrauch sicher, fest und staubdicht zu verschließen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Verschlusselement derart ausgebildet, dass es auch wieder geöffnet werden kann, um den Seitenfaltbeutel 12 für weitere Arbeiten erneut zu verwenden.
  • Die Fig. 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Auffangbehältnis 27 und einem Befestigungsmittel 28. Das Befestigungsmittel 28 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel beispielsweise als doppelseitiges Klebeband 29 als Klebemittel zur Befestigung des Auffangbehältnisses 27 an einer Wandung 30, einer Fläche oder dergleichen ausgebildet. Das Auffangbehältnis 27 ist als im Wesentlichen kegelförmige Auffangtüte 31 ausgebildet, wodurch sich eine sehr einfache, materialsparende und kostengünstige Herstellung ergibt. Abweichend vom gezeigten Ausführungsbeispiel der Fig. 3 kann die Auffangtüte 31 abweichende Geometrien aufweisen, beispielsweise als Zylinder oder Ellipsoid ausgebildet sein. Weiterhin kann die Auffangtüte 31 auch mit beliebigen zusätzlichen Falzungen oder dergleichen versehen sein, um diese raum- und platzsparend zusammenfalten zu können. Die Auffangtüte 31 weist eine in etwa kreisrunde Öffnung 32 mit einem Rand 33 entsprechender Geometrie auf. Der Rand 33 dient zugleich als Abschluss der Auffangtüte 31 nach oben und zu deren mechanischer Stabilisierung. Im rückseitigen Bereich der Auffangtüte 31 ist beispielsweise das doppelseitige Klebeband 29 als Klebemittel angeordnet, vorzugsweise einseitig aufgeklebt. Im Bereich des zur Wandung 30 gerichteten, doppelseitigen Klebebandes 29, ist der Rand 33 leicht abgeflacht, um sich besser der ebenen Oberfläche der Wandung 30 anzupassen. Die Auffangtüte 31 bildet einen Auffangraum, dessen Volumen vorzugsweise so bemessen ist, dass Material 36 von mehren handwerklichen Arbeiten aufnehmbar ist.
  • Zur Benutzung wird die Auffangtüte 31 zunächst unterhalb eines Arbeitsbereiches 34, beispielsweise einer Bohrung 35 positioniert und fixiert. Das Fixieren erfolgt durch Abziehen einer Schutzfolie von dem doppelseitigen Klebeband 29 und dem anschließenden Andrücken der Auffangtüte 31 an die Wandung 30 im genannten Arbeitsbereich 34. Das aus einer exemplarisch gezeigten Bohrung 35 herausfallende Material 36, beispielsweise Späne, Stäube und dergleichen, fällt infolge der Schwerkraft selbsttätig durch die Öffnung 32 in die Auffangtüte 31 und sammelt sich dort an. Ein Bohrer und eine dazugehörige Bohrmaschine ist in der Darstellung der Fig. 3 ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen worden. Nach dem Abschluss der Arbeiten kann die Auffangtüte 31 mit ihrem Inhalt einfach zusammen mit dem Müll entsorgt oder, wenn noch nicht ausreichend gefüllt, entsprechend verschlossen, für einen weiteren Arbeitsvorgang eingesetzt werden. Zum staubdichten Verschließen der Auffangtüte 31, kann diese im Außenbereich des Randes 33 ein in der Fig. 3 der Übersichtlichkeit halber ebenfalls nicht dargestelltes Verschlusselement aufweisen. Vorzugsweise erlaubt das Verschlusselement das wiederholte Öffnen und Wiedenrerschließen der Auffangtüte.
  • Die Auffangtüte 31 kann zusätzlich mit einem Spreizelement versehen werden, dass in der Fig. 3 ebenfalls nicht dargestellt wurde. Das Spreizelement ermöglicht das selbsttätige Öffnen der Auffangtüte 31 und spreizt darüber hinaus während des Arbeitsvorganges die Öffnung 32 auf, sodass diese einen möglichst großen Querschnitt hat und möglichst kein Material 36 vorbei fällt. Das doppelseitige Klebeband 29 als Klebemittel kann auch nur bereichsweise unterhalb der Öffnung 32 der Auffangtüte 31 angeordnet sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auffangen von Spänen, Stäuben und dergleichen kann - in Ergänzung zu der in den Ausführungsbeispielen beschriebenen handwerklichen Arbeit des Bohrens - auch zum Auffangen von Spänen, Stäuben und dergleichen, die von anderen handwerklichen Arbeiten herrühren, wie zum Beispiel Sägen, Schleifen, Hobeln, Fräsen, Stemmen etc., verwendet werden. Die Vorrichtung ist darüber hinaus auch für schräge bzw. geneigte Wandungen 21, 30 und Flächen aller Art geeignet.
  • Anstatt der in beiden Ausführungsbeispielen exemplarisch aus doppelseitigem Klebeband 16, 29 gebildeten Befestigungsmittel 11, 28, können die Befestigungsmittel 11, 28 als beliebige andere Klebemittel ausgebildet sein, wie beispielsweise selbstklebende Klebeflächen aller Art, selbstklebende Klebepunkte, Heißkleber, Schmelzkleber, Sprühkleber, Kontaktkleber oder dergleichen. Darüber hinaus können die Befestigungsmittel 11, 28 auch als andere, nicht klebend wirkende Befestigungsmittel 11, 28 ausgebildet, wie zum Beispiel Reiszwecken, kleine Haken, Nägel, Stifte oder dergleichen.
  • Die vorbeschriebenen Ausführungsformen der Erfindung stellen lediglich eine beispielhafte Gestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar. Eine Vielzahl von weiteren Ausführungsformen der Erfindung sind denkbar und vom Gedanken der Erfindung mit erfasst, auch wenn sie in den vorstehenden Ausführungen nicht ausdrücklich beschrieben wurden. Bezugszeichenliste 10 Auffangbehältnis
    11 Befestigungsmittel
    12 Seitenfaltbeutel
    13 Rand
    14 Öffnung
    15 Seitenfläche
    16 Klebeband
    17 Vorderwand
    18 Rückwand
    19 Lasche
    20 unterer Bereich
    21 Wandung
    22 Arbeitsbereich
    23 Bohrung
    24 Bohrer
    25 Bohrmaschine
    26 Material
    27 Auffangbehältnis
    28 Befestigungsmittel
    29 Klebeband
    30 Wandung
    31 Auffangtüte
    32 Öffnung
    33 Rand
    34 Arbeitsbereich
    35 Bohrung
    36 Material

Claims (15)

1. Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben und dergleichen mit einem Auffangmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangmittel durch ein Auffangbehältnis (10, 27) gebildet ist und das Auffangbehältnis (10, 27) mindestens ein Befestigungsmittel (11, 28) zur lösbaren Fixierung desselben an einer Wandung (21, 30) oder einer Fläche aufweist, an der die handwerkliche Arbeit durchzuführen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis (10, 27) beutel-, sack- bzw. tütenartig ausgebildet ist und eine Öffnung (14, 32) aufweist, um einen Aufnahmeraum für die Späne und/oder Stäube zu schaffen.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (11, 28) vorzugsweise im Bereich eines die Öffnung (14, 32) umgebenden Randes (13, 33) des Auffangbehältnisses (10, 27) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (14, 32) des Auffangbehältnisses (10, 27) selbsttätig öffnend und in dieser Stellung verharrend ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (14, 32) des Auffangbehältnisses (10, 27) wieder verschließbar ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (11, 28) ein selbstklebendes Klebemittel ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel derart ausgebildet ist, dass es sich rückstandsfrei vom Untergrund ablösen lässt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel aus doppelseitigem Klebeband (16, 29) gebildet ist, das von außen auf den die Öffnung (14, 32) umgebenden Rand (13, 33) aufgeklebt ist, vorzugsweise unmittelbar unterhalb der Öffnung (14, 32).
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel mehrfach klebend, insbesondere mehrfach verwendbar, ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel sich nur über einen Teil des Randes (13, 33) erstreckt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis (10) als Seitenfaltbeutel (12) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis (27) als eine in etwa kegelförmige Auffangtüte (31) ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis (10, 27) aus Papier, Pappe, Kunststoffmaterial, Kunststofffolie oder einem anderen, staubdichten Material, gebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis (10, 27) wiederverwendbar, beispielsweise auswaschbar, ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangbehältnis (10, 27) mit Informationen, beispielsweise Gebrauchsanweisungen und/oder Werbeaufdrucken oder dergleichen, versehen ist.
DE10162725A 2001-12-19 2001-12-19 Vorrichtung zum Auffangen von bei handwerklichen Arbeiten anfallenden Spänen, Stäuben u. dgl. Withdrawn DE10162725A1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10301414A1 (de) * 2003-01-16 2004-07-29 Karlheinz Weber Bohrstaubfänger
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