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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Glaslaufkanal gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, wobei der Glaslaufkanal an einem Fensterrahmen unterschiedlichster
Fahrzeuge oder dergleichen befestigt werden kann. Die Erfindung
betrifft zudem eine Glaslaufkanalanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
7, der einen solchen Glaslaufkanal nutzt.
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Erörterung des technischen Hintergrunds
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Eine
Fensteranordnung in einem Kraftfahrzeug besteht allgemein aus einem
Fensterrahmen, einem Glaslaufkanal, der an dem Fensterrahmen angebracht
ist, und einer Fensterscheibe, die so ausgebildet ist, dass sie
sich in dem Glaslaufkanal beispielsweise in vertikaler oder horizontaler
Richtung bewegt und in dem Glaslaufkanal gleitet.
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In
dem Fensterrahmen ist der Bereich zwischen dem Fensterscheibenrand
und einem Glaslaufkanal abgedichtet und es wird das Einsickern von beispielsweise
Regenwasser durch den Spalt zwischen der Fensterscheibe und dem
Fensterrahmen verhindert. Außerdem
wird verhindert, dass bei fahrendem Fahrzeug Windgeräusche zwischen
der Fensterscheibe und dem Fensterrahmen auftreten.
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In
den letzten Jahren erfolgte bei Fensteranordnungen das Öffnen und
Schließen
der Fensterscheibe mittels einer elektrisch betriebenen Hebereinrichtung.
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Beim
Schließen
der Fensterscheibe mit Hilfe der Hebereinrichtung schlägt der Fensterscheibenrand
(die Stelle, wo mit dem Rand der Fensterscheibe die Fensterscheibenstirnseite
und insbesondere die beim Verschieben der Fensterscheibe in Bewegungsrichtung
liegende Stirnseite bezeichnet ist) in dem Glaslaufkanal, der in
dem Fensterrahmen angebracht ist, an. Durch da Anschlagen wird ein
Anschlaggeräusch
erzeugt, das für
einen Fahrer und Begleiter unangenehm sein kann.
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Im
Folgenden wird dieses Anschlaggeräusch als Bodenaufschlaggeräusch bezeichnet.
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Das
Bodenaufschlaggeräusch
tritt nicht an einer besonders festgelegten Stelle auf. Die Randform
der Fensterscheibe und die Form des Glaslaufkanals sind aufgrund
einer Vielzahl von Herstellungsfaktoren nicht vereinheitlicht. Deswegen
tritt das Bodenaufschlaggeräusch
an einem ersten Abschnitt auf, an dem Scheibenrand der sich bewegenden Fensterscheibe
mit dem Glaslaufkanal in Anlage gelangt.
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Die
DE 29 807 479 U1 offenbart
einen Glaslaufkanal für
einen Fensterrahmen eines Fahrzeugs, der daran angepasst ist, eine
sich verschiebende Fensterscheibe aufzunehmen, wobei dieser Glaslaufkanal
die Merkmale des Oberbegriffs des vorliegenden Anspruchs 1 bzw.
7 umfasst.
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Bisher
wurden einige Ausgestaltungen vorgeschlagen, um zu verhindern, dass
dieses Bodenaufschlaggeräusch
auftritt. Beispielsweise schlägt die
offengelegte japanische Patentanmeldung Nr. 9-104236 eine Ausgestaltung
vor, in der eine Innenlippe sich von einem mittleren Grundteil eines
Glaslaufkanals derart erstreckt, dass das Bodenaufschlaggeräusch reduziert
wird.
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Außerdem ist
in der offengelegten japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. 5-86641
ein Grundabschnitt eines Glaslaufkanals hohl und mit zwei Stufen
ausgebildet, so dass mit Hilfe dieses Strukturaufbaus ein Bodenaufschlaggeräusch reduziert
wird.
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In
der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 7-69075 wird eine
Ausgestaltung vorgeschlagen, bei der eine aus Polyethylen bestehende Lippe
mit niedrigem Reibungskoeffizienten an der tieferen Innenflanke
des Glaslaufkanals so vorhanden ist, dass ein Bodenaufschlaggeräusch verringert wird.
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Es
konnte aber mit keiner dieser Ausgestaltungen eine zufriedenstellende
Reduzierung des Bodenaufschlaggeräusches erzielt werden.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Glaslaufkanal und eine Glaslaufkanalanordnung
bereit, in denen kaum ein Bodenaufschlaggeräusch erzeugt wird.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Glaslaufkanal geschaffen,
der an einem Fensterrahmen einer Fahrzeugkarosserie angebracht und
so gestaltet ist, dass darin eine Fensterscheibe gleitet. Der Glaslaufkanal
enthält
einen Grundkörper
mit einem Seitenwandpaar und einem Grundbodenteil, der die Seitenwände miteinander verbindet.
An der offenen Randseite des Seitenwandpaars sind Dichtlippen zu
dem Boden hin vorstehend ausgebildet und ein Stoßdämpfungselement ist in einer
zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe quer liegenden Richtung
vorhanden, wobei ein Spalt zwischen dem Boden und dem Stoßdämpfungselement
vorhanden ist. Eine Schicht aus einem reibungsarmen Material ist
an wenigstens einer Kontaktseite des Stoßdämpfungselements, die so aus ausgebildet
ist, dass sie mit einem Rand der Fensterscheibe in Kontakt kommt,
und an einer Rückseite des
Stoßdämpfungselements
und/oder einer Bodenseite des der Rückseite gegenüberliegenden
Grundbodenteils aufgebracht.
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Die
vorliegende Erfindung schafft vorteilhaft einen Glaslaufkanal, der
ein Stoßdämpfungselement besitzt,
das in einer quer zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe liegenden
Richtung vorhanden ist, wobei ein Spalt zwischen dem Grundbodenteil
und dem Stoßdämpfungselement
vorhanden ist. Die Erfindung stellt des Weiteren vorteilhaft eine
Schicht aus einem reibungsarmen Material bereit, das wenigstens
auf einer Kontaktseite des Stoßdämpfungselements,
die mit dem Rand der Fensterscheibe in Kontakt kommt, und einer
Rückseite
des Stoßdämpfungselements
und/oder einer Bodenseite des Grundbodenteils, der der Rückseite
gegenüberliegt, aufgebracht
ist.
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Mit
Bewegungsrichtung der Fensterscheibe wird, wenn die Fensterscheibe
geschlossen wird, die Schließrichtung
der Fensterscheibe bezeichnet.
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Wenn
in einer Vordertür
oder dergleichen eines normalen Kraftfahrzeugs (siehe 5)
ein Fenster vorhanden ist, wird beispielsweise eine Fensterscheibe
aus dem Türinnern
heraus ausgefahren und schlägt
gegen den oberen Abschnitt des Fensterrahmens an und die Fensteröffnung wird
mittels der Fensterscheibe geschlossen. In diesem Fall ist die Bewegungsrichtung
der Fensterscheibe eine Aufwärtsrichtung.
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Falls
ein Fenster auf einer Seite eines Busses oder dergleichen (siehe 15)
vorhanden ist, besitzt die Fensterscheibe außerdem eine generelle Vorwärts- bzw.
Rückwärtsrichtung
in Bezug auf das Fahrzeug, d.h. eine vorwärts- oder rückwärtsgerichtete Bewegungsrichtung.
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In
der vorliegenden Erfindung kann eine Schicht aus einem reibungsarmen
Material nur an der Rückseite
des Stoßdämpfungselements
(siehe 1) oder nur an der Bodenseite des Grundbodenteils
(siehe 10) vorhanden sein. Außerdem kann eine
derartige Schicht aus einem reibungsarmen Material sowohl an der
Rückseite
des Stoßdämpfungselements
als auch der Bodenseite des Grundbodenteils (siehe 14)
vorhanden sein.
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Die
Materialschicht, die eine geringe Reibung aufweist, kann auch an
anderen Stellen wie beispielsweise den beiden Seitenwänden und
den Dichtlippen des Glaslaufkanals vorhanden sein (siehe 1 oder
dergl.).
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In
einem Glaslaufkanal gemäß der vorliegenden
Erfindung gelangt ein Rand einer Fensterscheibe mit einem Stoßdämpfungselement
in Kontakt, das an einem Grundbodenteil vorhanden ist, wodurch das
Stoßdämpfungselement
elastisch verformt wird und an dem Grundbodenteil unter Absorbierung
der Stoßenergie
in Kontakt kommend anschlägt.
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Beim
Aufeinanderprallen des Grundbodenteils des Glaslaufkanals und des
Stoßdämpfungselements
wird auf Grund dessen die Bewegungsgeschwindigkeit des Fensterscheibenrandes
nach und nach verringert und die Bewegung gestoppt. Die Aufprallenergie
wird reduziert und somit wird das Bodenaufschlaggeräusch verringert.
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Auf
der Rückseite
des Stoßdämpfungselements
und/oder der Bodenseite des Grundbodenteils befindet sich eine Schicht
aus einem reibungsarmen Material, wodurch die Reibung zwischen dem
Stoßdämpfungselement
und der Bodenseite des Grundbodenteils gering ist. Aufgrund dessen
wird das Stoßdämpfungselements
nicht daran gehindert, seitlich ausgelenkt zu werden. Folglich kann
beim Aufeinanderprallen des Bodens des Glaslaufkanals und des Stoßdämpfungselements,
das Stoßdämpfungselement
leicht seitlich ausgelenkt werden und es erfolgt in zuverlässiger Weise
die Absorption der Aufprallenergie.
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Wie
zuvor beschrieben, ist gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Glaslaufkanal geschaffen, in dem das Auftreten eines
Bodenaufschlaggeräusches verhindert
wird.
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Außerdem befindet
sich eine Materialschicht, die eine geringe Reibung besitzt, auf
zumindest dem Stoßdämpfungselement
oder der Bodenseite des Grundbodenteils, wodurch die Reibung gering
ist, wenn sie miteinander in Kontakt kommen oder sich voneinander
trennen. Somit wird kaum ein Geräusch
zwischen diesen Elementen erzeugt werden. Auf diese Weise wird beim Öffnen der
Fensterscheibe das Stoßdämpfungselement
von der Bodenseite des Grundbodenteils gelöst. Hierbei wird aber ein Anhaften
desselben verhindert und somit kann das Auftreten eines Haftgleitgeräusches verhindert werden.
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Es
wird bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement
aus einem extrudierten thermoplastischen Elastomer besteht. Das
thermoplastische Elastomer behält
eine einwandfreie Elastizität
und somit kann die Wirkung der vorliegenden Erfindung besser erreicht
werden. Wenn ein derartiges Elastomer verwendet wird, tritt sogar
beim Verbrennen mit Sicherheit kein gesundheitsgefährdendes
Gas aus.
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Als
thermoplastisches Elastomer kann beispielsweise das von der Firma
Mitsui Chemicals, Inc. verfügbare
Milastomer und das von der Firma AES Japan Ltd. verfügbare Santoprene
oder dergleichen eingesetzt werden.
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Des
Weiteren ist gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung eine Glaslaufkanalanordnung geschaffen,
die an einem Fensterrahmen einer Fahrzeugkarosserie angebracht ist.
Die Glaslaufkanalanordnung weist einen Anschlagglaslaufkanal auf,
der auf einer Seite befestigt ist, gegen die eine Fensterscheibe
anstößt, nachdem
die Fensterscheibe bewegt wurde. Die Glaslaufkanalanordnung besitzt auch
Seitenteil-Glaslaufkanäle,
die im Wesentlichen parallel zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe beidseits
des Anschlagglaslaufkanals angebracht sind. Der Anschlagglaslaufkanal
und die Seitenteil-Glaslaufkanäle
sind einstückig
miteinander ausgebildet, wobei jeder einen Hauptteil mit einem Seitenwandpaar
und ein Grundbodenteil, der mit dem Seitenwandpaar verbunden ist,
aufweist. Der Anschlagglaslaufkanal und die Seitenteil-Glaslaufkanäle weisen
auch Dichtlippen auf, die an einer offenen Randseite des Seitenwandpaars
zum Grundbodenteil vorstehend geformt sind, wobei der Anschlagglaslaufkanal
ein Stoßdämpfungselement
besitzt, das in einer quer zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe
gelegenen Richtung vorhanden ist und ein Spalt zwischen dem Stoßdämpfungselement
und dem Grundbodenteil vorhanden ist. Eine Materialschicht, die
eine geringe Reibung aufweist, ist an einer Kontaktseite des Stoßdämpfungselements,
welche so ausgestaltet ist, dass die mit einem Rand der Fensterscheibe
in Kontakt kommt, und an wenigstens der Rückseite des Stoßdämpfungselements oder
der Bodenseite des Grundbodenteils, welcher der Rückseite
gegenüberliegt,
aufgebracht. Die Seitenteil-Glaslaufkanäle besitzen kein Stoßdämpfungselement.
Der Anschlagglaslaufkanal und die Seitenteil-Glaslaufkanäle sind
an ihren Endpunkten mittels eines zusätzlichen Verbindungselements
miteinander verbunden, während
ein vorbestimmter Winkel in nichtlinearer Weise beibehalten wird.
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In
einer Glaslaufkanalanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung kommt ein Rand einer Fensterscheibe mit einem Stoßdämpfungselement,
das an einem Grundbodenteil vorhanden ist, in Kontakt und wird angehalten,
und das Stoßdämpfungselement
wird elastisch verformt und absorbiert die Aufprallenergie.
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Wenn
das Grundbodenteil und das Stoßdämpfungselement
der Glaslaufkanalanordnung aufeinanderprallen, wird somit die Bewegungsgeschwindigkeit
des Randes der Fensterscheibe nach und nach verringert und die Bewegung
gestoppt. Die Aufprallenergie wird durch das Stoßdämpfungselement nach und nach
absorbiert und die Bewegungsgeschwindigkeit wird reduziert. Somit
wird auch ein Bodenaufschlaggeräusch
reduziert.
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Ferner
ist eine Schicht aus einem reibungsarmen Material an der Rückseite
des Stoßdämpfungselements
und/oder der Bodenseite des Grundbodenteils vorhanden. Die Reibung
zwischen dem Stoßdämpfungselement
und der Bodenseite des Grundbodenteils wird verringert und das Stoßdämpfungselement
wird nicht daran gehindert, sich elastisch zu verformen. Deswegen
kann sich das Stoßdämpfungselement
leicht verschieben, wenn das Grundbodenteil und das Stoßdämpfungselement
des Glaslaufkanals miteinander kollidieren und die Kollisionsenergie
wird zuverlässig
absorbiert.
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Andererseits
ist in dem Seitenteil-Glaslaufkanal kein Stoßdämpfungselement vorhanden, obgleich
der Seitenteil-Glaslaufkanal mit dem Anschlagglaslaufkanal verbunden
ist. Wenn sich die Fensterscheibe bewegt, kommt sie nicht mit dem Stoßdämpfungselement
in Berührung.
Es ist somit ein vorteilhafter Effekt, dass der Gleitwiderstand
nicht erhöht
wird, wenn sich die Fensterscheibe bewegt.
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Wie
zuvor beschrieben, kann gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Glaslaufkanalanordnung bereitgestellt werden, die
das Auftreten eines Bodenaufschlaggeräusches verhindert, ohne dass
der Gleitwiderstand erhöht
wird. Im Einzelnen gleicht sie dem Glaslaufkanal gemäß obiger
Beschreibung.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Eine
vollständigere
Darstellung der Erfindung und vieler begleitender Vorteile hiervon
werden unter Bezugnahme auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung,
insbesondere unter Berücksichtigung der
beigefügten
beispielhaften Zeichnungen leichter verständlich werden, wobei:
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1 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie IA-IA in 5 und
der Linien IB-IB und IC-IC in 6 ist, wobei
ein Glaslaufkanal dargestellt ist, der ein Stoßdämpfungselement gemäß der Ausführungsform
1 aufweist,
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2 eine
Ansicht ist, die wesentliche Teile eines Stoßdämpfungselements gemäß der Ausführungsform
1 zeigt,
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3 eine
Ansicht ist, die einen Zustand zeigt, bei dem eine geschlossene
Fensterscheibe mit einem in der 1 gezeigten
Glaslaufkanal in Kontakt kommt und zur Außenseite des Fahrzeugs gemäß der Ausführungsform
1 ausgelenkt ist,
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4 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie IVA-IVA in 5 und
der Linie IVB-IVB in 6 ist, wobei ein Glaslaufkanal
dargestellt ist, der kein Stoßdämpfungselement
gemäß der Ausführungsform
1 besitzt,
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5 eine
Ansicht zur Veranschaulichung einer Glaslaufkanalanordnung einer
Vordertür
gemäß der Ausführungsform
1 ist,
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6 eine
Ansicht zur Veranschaulichung einer Glaslaufkanalanordnung einer
Hintertür
gemäß der Ausführungsform
1 ist,
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7(a) und 7(b) Ansichten
zur Veranschaulichung eines gebogenen Glaslaufkanals gemäß der Ausführungsform
1 sind,
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8 ein
Diagramm ist, das das Verhältnis von
Bewegungsgeschwindigkeit, einer Stellung eines Randes und des Verschiebebetrags
des Randes in einer Fensterscheibenanordnung ist, in die ein Glaslaufkanal
gemäß der vorliegenden
Erfindung und ein herkömmlicher
Glaslaufkanal eingesetzt sind,
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9 eine
Ansicht zur Veranschaulichung eines Glaslaufkanals ist, in dem keine
Schicht aus einem reibungsarmen Material an einem Seitenwandteil
gemäß der Ausführungsform
1 vorhanden ist,
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10 eine
erläuternde
Ansicht eines Glaslaufkanals ist, in dem eine Schicht aus einem
reibungsarmen Material an einer Bodenseite des Grundbodenteils gemäß der Ausführungsform
1 vorhanden ist,
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11 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Glaslaufkanal gemäß einer
Ausführungsform
2 zeigt, in dem ein Stoßdämpfungselement
in einem zur Bewegungsrichtung einer Fensterscheibe nicht senkrecht
stehenden Winkel angeformt ist,
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12 eine
Ansicht ist, die einen Zustand veranschaulicht, bei dem gemäß der Ausführungsform
2 eine geschlossene Fensterscheibe mit einem Glaslaufkanal in Kontakt
kommt und zur Innenseite des Fahrzeugs ausgelenkt ist,
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13 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Glaslaufkanal gemäß einer
Ausführungsform
3 veranschaulicht, in dem ein Stoßdämpfungselement in einfacher
gerader Balkenform ausgebildet ist,
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14 eine
Querschnittsansicht ist, die einen Glaslaufkanal gemäß der Ausführungsform
3 veranschaulicht, in dem ein Stoßdämpfungselement in einfacher
Balkenform ausgebildet ist und eine Schicht aus einem reibungsarmen
Material jeweils an einer Rückseite
und einer Bodenseite eines Grundbodenteils vorhanden sind,
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15 eine
erläuternde
Ansicht einer Glaslaufkanalanordnung gemäß einer Ausführungsform
4 ist,
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16 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie XVII-XVII in 15 ist,
die einen Glaslaufkanal mit einem Stoßdämpfungselement gemäß der Ausführungsform
4 veranschaulicht, und
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17 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie G-G in 15 ist,
die einen Glaslaufkanal gemäß der Ausführungsform
4 veranschaulicht, der kein Stoßdämpfungselement
aufweist.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung wird es bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement einstückig mit
dem Grundbodenteil und/oder dem Seitenwandteil zumindest teilweise
in Breitenrichtung ausgebildet ist.
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Auf
diese Weise kann ein Glaslaufkanal mit dem hierin einstückig angeformten
Stoßdämpfungselement
leicht durch Spritzgießen
und somit einfach hergestellt werden.
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Es
wird bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement
einen Verbindungsabschnitt aufweist, der mit dem Grundbodenteil
und/oder dem Seitenwandteil einstückig verbunden ist und so ausgebildet ist,
dass er von dem Verbindungsabschnitt in Kragbalkenform (siehe 1)
vorsteht.
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Auf
diese Weise wird der Freiheitsgrad für das Verformen des Stoßdämpfungselements
erhöht. Somit
wird beim Aufschlagen der Fensterscheibe das Stoßdämpfungselement zuverlässig elastisch
verformt und die Stoßenergie
kann absorbiert werden.
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Es
wird bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement
Verbindungsabschnitte besitzt, die mit dem Grundbodenteil und/oder
dem Seitenwandteil einstückig
verbunden sind und so ausgebildet sind, dass sie von den Verbindungsabschnitten
in einfacher Balkenform (s. 13) vorstehen.
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Auf
diese Weise kann ein Stoßdämpfungselement
mit herausragender Haltbarkeit erzielt werden.
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Es
wird bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement
so geformt ist, dass es nicht im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung
der Fensterscheibe steht und zur Innenseite oder Außenseite
des Fahrzeugs hin geneigt ist.
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Auf
diese Weise gleitet, wenn die Bewegung der Fensterscheibe stoppt,
die Fensterscheibe auf der Oberfläche des Stoßdämpfungselement, wobei ein Rand
der Fensterscheibe in einer quer zur Bewegungsrichtung liegenden
Richtung hiermit in Kontakt kommt und die Fensterscheibe kann entweder
zur Innen- oder Außenseite
des Fahrzeugs gegenüber
der Bewegungsrichtung ausgelenkt werden.
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Deswegen
kann die Fensterscheibe eine Dichtlippe, die sich innenseitig oder
außenseitig
des Fahrzeugs befindet, stark kontaktieren, was die Dichteigenschaften
an diesen Kontaktpunkten verbessert, und das Eindringen von Wasser
oder dergleichen in das Fahrzeug kann zuverlässig verhindert werden.
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Wie
in 11 gezeigt, wird dadurch, dass der Winkel θ, der gebildet
wird, wenn die Bewegungsrichtung der Fensterscheibe "m" (in diesem Beispiel bezeichnet "m" die Richtung der Dickenmittellinie
der Fensterscheibe) quer zu einer Richtung "n",
die parallel zu einer Kontaktseite 151 verläuft, nicht
90 Grad beträgt,
das Merkmal erreicht, dass gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
das Stoßdämpfungselement
nicht senkrecht zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe ausgebildet
ist. In diesem Fall ist der Winkel θ ein spitzer Winkel.
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Es
wird bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement
mit dem Grundbodenteil und/oder dem Seitenwandteil zumindest teilweise
in Richtung der Breite einstückig
ausgebildet ist.
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Es
wird weiter bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement einen Verbindungsabschnitt
besitzt, der mit dem Grundbodenteil und/oder dem Seitenwandteil
einstückig
verbunden ist und so ausgebildet ist, dass es von dem Verbindungsabschnitt
in Kragarmform vorsteht.
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Es
wird weiter bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement Verbindungsabschnitte
aufweist, die mit dem Grundbodenteil und/oder dem Seitenwandteil
einstückig
verbunden sind und so ausgebildet ist, dass es von den Verbindungsabschnitten
in einfacher Balkenform vorsteht.
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Es
wird weiter bevorzugt, dass das Stoßdämpfungselement so ausgebildet
ist, dass es nicht im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe
liegt und zur Innen- oder Außenseite
des Fahrzeugs geneigt ist.
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In
diesen Fällen
können
vorteilhafte Effekte erzielt werden, die den obigen Effekten gleichen.
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Wie
beispielsweise in der Ausführungsform 1,
die nachfolgend beschrieben wird, gezeigt ist, ist in einer Glaslaufkanalanordnung
dieser Bauart, bei dem sich die Fensterscheibe vom unten nach oben bewegt,
ein Stoßdämpfungselement
an dem Anschlagglaslaufkanal, der an dem oberen Teil des Fensterrahmens
positioniert ist, vorhanden.
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Wie
in der später
beschriebenen Ausführungsform
4 gezeigt ist, befindet sich ferner in einer Glaslaufkanalanordnung
dieser Bauart, bei der sich die Fensterscheibe bezüglich der
Fahrzeugkarosserie nach hinten oder nach vorne bewegt, ein Stoßdämpfungselement
an dem Anschlagglaslaufkanal, der an der Seite des Fensterrahmens
positioniert ist.
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Ausführungsform 1
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Ein
Glaslaufkanal und eine Glaslaufkanalanordnung gemäß der Ausführungsform
1 der vorliegenden Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die 1 bis 10 beschrieben.
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Ein
Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform,
wie sie in den 5 und 6 gezeigt
ist, ist in Fensterrahmen 21 und 31 des Fahrzeugs
angebracht und so ausgebildet, dass darin Fensterscheiben 20 und 30 gleiten.
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Der
Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform,
wie sie in der 1 gezeigt ist, besitzt einen
Hauptkörper 10,
der ein auf der Fahrzeuginnenseite befindliches Seitenwandteil 12 und
ein auf der Fahrzeugaußenseite
liegendes Seitenwandteil 13 sowie ein Grundbodenteil 11,
das das Seitenwandteilepaar 12, 13 miteinander
verbindet, und eine sich auf der Fahrzeuginnenseite befindliche
Dichtlippe 121 und eine sich auf der Fahrzeugaußenseite
befindliche Dichtlippe 131, die von einer offenen Randseite 100 des
Seitenwandpaars 12 und 13 zum Grundbodenteil 11 hin
vorstehend geformt sind.
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Wie
in der 2 gezeigt, besitzt der Glaslaufkanal ein Stoßdämpfungselement 15,
das in einer quer zur Bewegungsrichtung einer Fensterscheibe 20 liegenden
Richtung verläuft,
wobei ein Spalt zwischen dem Grundbodenteil 11 und dem
Stoßdämpfungsteil 15 vorhanden
ist. In dem Stoßdämpfungselement 15 ist
an einer Kontaktseite 151, die mit einem Rand 201 der
Fensterscheibe 20 in Kontakt kommt und an der Rückseite 152 des
Stoßdämpfungselements 15 eine
Schicht 155 aus einem Material mit niedriger Reibung aufgebracht.
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Wie
in der 1 gezeigt, umfasst der Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
ein Grundbodenteil 11 und ein auf der Fahrzeuginnenseite
befindliches Seitenwandteil 12 und ein auf der Fahrzeugaußenseite
befindliches Seitenwandteil 13, die sich von den beiden
Seiten des Grundbodenteils 11 erstrecken. An den Ansätzen der beiden
Seitenwandteile 12 und 13 sind Lippen 122 bzw. 132 zum
Verhindern des Herausrutschens zur Innen- und Außenseite des Fahrzeugs hin
vorhanden.
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Die
Dichtlippen 121 und 131, die sich innerhalb des
Glaslaufkanals 1 zum Grundbodenteil 11 hin erstrecken,
sind an der offenen Randseite 100 an beiden Seitenwandteilen 12 und 13 vorhanden.
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Wie
in 2 gezeigt, befinden sich zwei Vorsprünge 119 an
einer Rückseite 115 des
Grundbodenteils 11.
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Wie
in 2 gezeigt, besitzt das Stoßdämpfungselement 15 einen
Verbindungsabschnitt 153 an einem Abschnittsbereich des
Grundbodenteils 11, der näher an der Innenseite des Fahrzeugs
als an der Außenseite
des Fahrzeugs liegt, und ist so ausgebildet, dass es von dem Verbin dungsabschnitt 153 zur Außenseite
des Fahrzeugs kragarmförmig
vorsteht. Das Stoßdämpfungselement 15 ist über den
gesamten Glaslaufkanal 1 in Längsrichtung vorhanden (siehe 7(a) und 7(b)).
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Wie
in 2 gezeigt, ist jeweils eine Schicht 155 aus
einem Material, das eine geringe Reibung aufweist, auf der Rückseite 152 des
Stoßdämpfungselements 15,
die einer Bodenseite 111 eines Grundbodenteils 11 zugewandt
ist, und einer Kontaktseite 151 des Stoßdämpfungselements 15,
mit der ein Rand 201 der Fensterscheibe 20 in
Kontakt kommt, vorhanden.
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Wie
in der 1 gezeigt, sind Materialschichten 120,
die eine geringe Reibung aufweisen, auf den Innenseiten 123 und 133 der
beiden Seitenwandteile 12 und 13 und der Glaskontaktseiten 125 und 135 der
Dichtlippen 121 und 131 wie auch dem Stoßdämpfungselement 15 vorhanden.
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Wie
in 3 gezeigt, beaufschlagen die Dichtlippen 121 und 131 des
Glaslaufkanals 1 die Seitenfläche der Fensterscheibe 20 und
der Rand 201 der Fensterscheibe 20 stößt bei geschlossener Fensterscheibe 20 gegen
die Kontaktseite 151 des Stoßdämpfungselements 15.
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Durch
die elastische Verformung des Stoßdämpfungselements 15 wird
die Kontaktseite 151 zur Außenseite des Fahrzeugs abgeknickt,
wodurch der Rand 201 der Fensterscheibe auf der Kontaktseite 151 entlang
gleitet und sich der Rand 201 von der Stelle M zur Stelle
N bewegt. Deswegen wird die Fensterscheibe 20 zur Außenseite
des Fahrzeugs versetzt.
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Das
reibungsarme Material 155 ist auf der Kontaktseite 151 ausgebildet,
was eine zuverlässige Gleitmöglichkeit
schafft.
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Der
Hauptkörperteil 10,
die auf der Fahrzeuginnenseite befindliche Dichtlippe 121 und
die auf der Fahrzeugaußenseite
befindliche Dichtlippe 131, die gegen ein Herausrutschen
dienenden Lippen 122 und 132 und das Stoßdämpfungselement 15 und
dergleichen bestehen aus einem thermoplastischen Elastomer. Die
Schichten 155, 120 oder 130 aus einem
Material, das eine geringe Reibung aufweit, bestehen aus einem durch
Mischen von Silikon oder einer Silikonkomponente und dem thermoplastischen Elastomer
gebildeten Material.
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Der
Hauptkörperteil 10 und
das Stoßdämpfungselement 15 und
die reibungsarmen Materialschichten 155, 120 und 130 werden
durch Verwendung eines Coextrusions-Spritzgießverfahren [co-intrusion molding]
oder dergleichen in einem Stück
geformt.
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Anstatt
des obigen Verfahrens kann eine reibungsarme Beschichtung auf die
entsprechenden Teile aufgebracht werden, nachdem der Hauptkörperteil 10 und
das Stoßdämpfungselement 15 durch Extrudieren
geformt wurden. Alternativ kann eine vorgefertigte Folie, die eine
geringe Reibung aufweist, nach dem Extrudieren aufgeklebt werden.
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Es
werden nun die Glaslaufkanalanordnungen 200 und 300 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
beschrieben.
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Die 5 und 6 zeigen
die Glaslaufkanalanordnung 200 für eine vordere Tür eines
Kraftfahrzeugs bzw. die Glaslaufkanalanordnung 300 für eine hintere
Tür eines
Kraftfahrzeugs.
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Die
Glaslaufkanalanordnung 200 und 300 sind an Fensterrahmen 21 und 31 angebracht
und so angeordnet, dass darin die Fensterscheiben 20 und 30 für die Vorder-
bzw. Hinterseite während
der Bewegung gleitend geführt
werden. In diesen Glaslaufkanalanordnungen 200 und 300 kennzeichnet
die in den Figuren durch die gestrichelte Linie L dargestellte Linie
eine oberste Endstellung des Türhauptkörpers.
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Wie
später
noch beschrieben wird, ist der Glaslaufkanal 1 an der Oberseite
des Fensterrahmens angeordnet und es handelt sich bei diesem um einen
Anschlagglaslaufkanal, gegen den ein Rand der sich vorwärts bewegenden
Fensterscheibe anstößt. Die
seitlichen Glaslaufkanäle 295 und 395 sind in
Vor- und Rückwärtsrichtung
an beiden Seiten des Glaslaufkanals 1 angefügt. Das
heißt,
der Anschlagglaslaufkanal 1 und die seitlichen Glaslaufkanäle 295 und 395 sind
durch eingesteckte, durch Spritzgießen hergestellte Eckelemente 291, 292, 391 und 392 miteinander
verbunden, um somit eine Glaslaufkanalanordnung 200 (5)
für eine
Vordertür
und eine Glaslaufkanalanordnung 300 (6)
für eine
Hintertür
zu bilden. Dann werden diese Glaslaufkanalanordnungen 200 und 300 an
Fensterrahmen 21 und 31 (5 und 6)
angebracht.
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In
den 5 und 6 kennzeichnet ein Pfeil S eine
Richtung, in die sich die Fensterscheiben 22 und 30 beim Öffnen und
Schließen
der Fensterscheiben bewegen. Die Bewegungsrichtung ist aufwärts. Die
Fensterscheiben 20 und 30 fahren in den Figuren
von der unteren Seite zur oberen Seite hoch und schlagen in dem
Glaslaufkanal 1 an, der an dem an der Seite der vorderen
Säule liegenden
Fensterrahmen 212, der später noch beschrieben wird,
einem dachseitigen oberen Fensterrahmen 213 und einem Fensterrahmen 313 an
einer hinteren Säule
und einem dachseitigen oberen Fensterrahmen 312 vorhanden
ist.
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Wie
in der 5 gezeigt, besteht der Fensterrahmen 21 in
der Glaslaufkanalanordnung 200 für die Vordertür aus einem
vorderseitigen Längsfensterrahmen 211,
einem Fensterrahmen 212 an der vorderen Säule, einem
dachseitigen oberen Fensterrahmen 213 und einem Längsfensterrahmen 214 auf
der Seite der Mittelsäule.
Die Glaslaufkanalanordnung 200 oder dergleichen ist innenseitig
dieses Fensterrahmens 21 angebracht.
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Es
wird nun ein Glaslaufkanal 1 oder dergleichen, der an dem
Fensterrahmen 21 angebracht ist, im Einzelnen beschrieben.
Erstens sind der Fensterrahmen 212 an der Seite der vorderen
Säule und
der dachseitige obere Fensterrahmen 213 als einteiliger Fensterrahmen
ausgeführt,
in dem der in den 1 und 2 gezeigte
Glaslaufkanal 1 angebracht ist.
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Zwischen
dem Längsfensterrahmen 211 an der
vorderen Seite und dem Fensterrahmen 212 an der Seite der
vorderen Säule
und zwischen dem dachseitigen oberen Fensterrahmen 213 und
dem Längsfensterrahmen 214 an
der Seite der Mittelsäule sind
Ecken vorhanden. An diesen zwei Ecken sind Glaslaufkanal-Eckelemente 291 und 292 als
Verbindungselemente angeordnet, die wie zuvor beschrieben jeweils
durch Spritzgießen
geformt wurden, wodurch die nebeneinander liegenden Glaslaufkanäle an diesen
Eckelementen miteinander verbunden sind.
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An
dem Längsfensterrahmen 211 an
der vorderen Seite und dem Längsfensterrahmen 214 an der
Seite der Mittelsäule
ist ein wie in der 4 gezeigter Seitenteil-Glaslaufkanal 295 angebracht,
der kein Stoßdämpfungselement
hat.
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Dieser
in der 4 gezeigte Seitenteil-G1aslaufkanal 295 hat
den gleichen Aufbau wie der in der 1 gezeigte
Glaslaufkanal 1, außer dass
kein Stoßdämpfungselement
vorhanden ist, und besitzt einen Hauptteil 10, der ein
Paar Seitenwände 12 und 13 und
ein Grundbodenteil 11, dass das Seitenwandpaar 12 und 13 miteinander
verbindet, umfasst, und Dichtlippen 121 und 131,
die an einer offenen Randseite 100 zu dem Grundbodenteil 11 vorstehend
angeformt sind.
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Die 1 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie IA-IA in 5 und
eine Querschnittsansicht entlang der Linien IB-IB IC-IC in 6,
und die 4 ist eine Querschnittsansicht
entlang der Linie IVA-IVA in 5 und eine
Querschnittsansicht entlang der Linie IVB-IVB in 6.
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Wie
in der 6 gezeigt, besteht der Fensterrahmen 31 in
einer Glaslaufkanalanordnung 300 für eine Hintertür aus einem
Fensterrahmen 311 längs
der Seite der Mittelsäule,
einem dachseitigen oberen Fensterrahmen 312, einem Fensterrahmen 313 an
der Seite der hinteren Säule
und einem Fensterrahmen 314 längs der Seite der hinteren
Säule. Die
Glaslaufkanalanordnung 300 ist innerhalb dieses Fensterrahmens 31 angeordnet.
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In
dem Fensterrahmen 31 sind zwischen dem Fensterrahmen 311 längs der
Seite der Mittelsäule
und dem dachseitigen oberen Fensterrahmen 312 und zwischen
dem Fensterrahmen 313 an der hinteren Säule und dem Fensterrahmen 314 längs der
Seite der hinteren unteren Säule
Glaslaufkanal-Eckelemente 392 bzw. 391 in der
gleichen Weise angeordnet.
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Ein
Glaslaufkanal 1 ist zwischen dem dachseitigen oberen Fensterrahmen 312 und
dem Fensterrahmen 313 an der Seite der hinteren Säule in einer
Ecke 319 zwischen diesen beiden Fensterrahmen 312 und 313 angeordnet,
wie es in den 7(a) gezeigt ist. Mehrere Schlitze 171 (hier
sind es drei) befinden sich an der Außenseite des Grundbodenteils 11 des
Glaslaufkanals 1 und, wie in der 7(b) gezeigt,
ist ein Kurvenabschnitt 17 gemäß der Form der Ecke 319 geformt.
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Ein
Glaslaufkanal 1 mit einem darin befindlichen Stoßdämpfungselement 15 ist
an dem dachseitigen oberen Fensterrahmen 312 und dem Fensterrahmen 313 an
der Seite der hinteren Säule
angebracht.
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Andererseits
soll der Glaslaufkanal 395, der an den anderen Längsfensterrahmen 311 und 314 zu befestigen
ist, von der Bauart ohne Stoßdämpfungselement 15 sein,
wie es in der 4 gezeigt ist.
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Nun
wird unter Bezugnahme auf die 5 und 6 eine
Glaslaufkanalanordnung in der vorliegenden Ausführungsform beschrieben.
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Als
erstes sind unter Bezugnahme auf eine in der 5 gezeigte
Glaslaufkanalanordnung 200 für eine Vordertür in einem
Fensterrahmen 21 einer Fahrzeugkarosserie ein Anschlagglaslaufkanal 1,
der an einer Seite angebracht ist, gegen die eine Fensterscheibe 20 anläuft, nachdem
die Scheibe bewegt wurde, und Seitenteil-Glaslaufkanäle 295,
die an beiden Seiten angebracht sind, d.h. an Vorder- und Rückseite
eines Fahrzeugs, des Anschlagglaslaufkanals 1 zusammengefügt.
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Der
Seitenteil-Glaslaufkanal 295 ist so ausgebildet, dass die
Fensterscheibe 20 innenseitig des Glaslaufkanals 295 gleitet.
Außerdem
besitzt der Seitenteil-Glaslaufkanal 295 einen Hauptteil 10,
der ein Paar Seitenwände 12 und 13 und
ein Grundbodenteil 11, das das Seitenwandpaar miteinander
verbindet, und Dichtlippen 121 und 131 umfasst,
die von einer offenen Randseite des Seitenwandpaars zu dem Grundbodenteil 11 vorstehend
ausgebildet sind.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
besitzt der Anschlagglaslaufkanal 1 ein Stoßdämpfungselement 15,
das in einer quer zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe 20 liegenden
Richtung vorhanden ist, wobei ein Spalt zwischen dem Stoßdämpfungselement 15 und
dem Grundbodenteil 11 vorhanden ist. Außerdem ist eine Schicht 155 aus
einem Material, das eine geringe Reibung aufweist, auf der Kontaktseite
des Stoßdämpfungselements 15,
die mit einem Rand 201 der Fensterscheibe 20 in
Berührung
kommt, aufgebracht.
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Über dies
gleicht die Glaslaufkanalanordnung 300, die in der 6 gezeigt
ist, der obigen Anordnung.
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Wie
in der 4 gezeigt, die eine Querschnittsansicht entlang
der Linie IVA-IVA in 5 und Linie IVB-IVB in 6 ist,
besitzen die auf beiden Seiten befindlichen Seitenteil- Glaslaufkanäle 295 (5)
und die Seitenteil-Glaslaufkanäle 395 ungleich
dem Anschlag-Glaslaufkanal 1 andererseits kein
Stoßdämpfungselement.
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Wenn
sich die Fensterscheiben 20 und 30 bewegen, wird
somit der Seitenteil-Glaslaufkanal ohne Stoßdämpfungselement nicht durch
die Außenränder der
Fensterscheiben 20 und 30 eingedrückt. Aufgrund
dessen erhöht
sich der Gleitwiderstand während
der Bewegung der Fensterscheibe nicht.
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Nun
wird die Stärke
des Stoßes
beim Schließen
der Fensterscheibe 20 in Ausgestaltungen, in denen das
Stoßdämpfungselement 15 vorhanden
ist, und in Ausgestaltungen, in denen das Stoßdämpfungselement 15 nicht
vorhanden ist, unter Bezugnahme auf die 8 beschrieben.
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Die
vertikale Achse in der Figur repräsentiert die Bewegungsgeschwindigkeit
der Fensterscheibe 20 und die horizontale Achse repräsentiert
die Position des Fensterscheibenrandes 201. Auf der horizontalen
Achse kennzeichnet X eine Position, in der der Fensterscheibenrand 201 erstmals
gegen die Dichtlippen 121 und 131 des Glaslaufkanals 1 anstößt, Y kennzeichnet
eine Position, in der der Rand erstmals gegen das Stoßdämpfungselement 15 anläuft und
Z kennzeichnet eine Stoppstellung.
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Die
Geschwindigkeiten des Fensterscheibenrandes 201 bei der
Bewegung zu der Position Y sind n der 8 bei der
vorliegenden Ausführungsform
und bei dem herkömmlichen
Ausführungsbeispiel
gleich. Die Geschwindigkeiten des Fensterscheibenrandes 201 sind
aber andererseits nach dem Durchlaufen der Position Y unterschiedlich.
Der Fall, bei dem der Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
vorliegt, ist in durchgezogener Linie gezeigt, und der Fall, bei
dem der Glaslaufkanal 1 in herkömmlicher Weise ohne Stoßdämpfungselement
ausgebildet ist, ist in gestrichelter Linie gezeigt. Die Bewegungsgeschwindigkeit
des Fensterscheibenrands 201 im Fall der vorliegenden Ausführungsform
ist durch X1 veranschaulicht. Nach dem Passieren von X verringert
sich die Geschwindigkeit allmählich
bis der Rand der Fensterscheibe Y und die Geschwindigkeit Y1 erreicht.
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Die
linke Achse der Figur repräsentiert
die Bewegungsgeschwindigkeit der Fensterscheibe und die horizontale
Achse auf der rechten Seite veranschaulicht einen Verschiebebetrag
des Randes der Fensterscheibe.
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Wie
in der 1 gezeigt, wird zwischen einer Mittellinie 209 der
Fensterscheibe 20 und einer Oberseite des Fensterrahmens 213 ein
Abstand G als vorbestimmter Wert solange beibehalten, bis die Fensterscheibe 20 gegen
das Stoßdämpfungselement 15 anstößt. Wie
in der 3 gezeigt, wird, nachdem die Fensterscheibe 20 gegen
das Stoßdämpfungselement 15 angestoßen ist,
die Mittellinie 209 der Fensterscheibe 20 zur
Außenseite
des Fahrzeugs hin ausgelenkt. In der 3 kennzeichnet
die mit M markierte gestrichelte Linie eine Stellung der Mittellinie 209,
bevor die Fensterscheibe 20 gegen das Stoßdämpfungselement 15 anstößt. Die
gestrichelte Linie, die mit N markiert ist, bezeichnet die Mittellinie 209 nach
dem Anstoßen.
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Der
Auslenkungsbetrag in dem Glaslaufkanal der vorliegenden Ausführungsform
relativ zu G (der Abstand zur Oberfläche des Fensterrahmens 213)
in 1 ist in der 8 (gestrichelte
Linie a) beschrieben.
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Dieser
Auslenkungsbetrag erhöht
sich kontinuierlich, bis der Rand der Fensterscheibe 20 die Stoppposition
und schließlich
Z1 erreicht hat.
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Nachdem
der Fensterscheibenrand eines herkömmlichen Glaslaufkanals, der
kein Stoßdämpfungselement
besitzt, die Position Y passiert hat, verringert sich die Bewegungsgeschwindigkeit
sehr schnell auf Null (die Bewegung der Fensterscheibe stoppt nämlich),
weil das Grundbodenteil an einem Abschnitt platziert ist, wo sich
in der vorliegenden Ausführungsform
ein Stoßdämpfungselement
befindet. Dieser Zustand ist in der Figur durch die gestrichelte
Linie b angedeutet.
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Andererseits
wird aufgrund des Glaslaufkanals 1 der vorliegenden Ausführungsform,
der ein Stoßdämpfungselement
besitzt, die Bewegungsgeschwindigkeit des Fensterscheibenrandes
nach und nach reduziert, weil das Stoßdämpfungselement elastisch verformt
wird. Dieser Zustand ist in der Figur durch die durchgehend gezeichnete
Linie angedeutet.
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Der
Betrag der Aufprallenergieabsorption erhält man als Wert, der der Bewegungsgeschwindigkeit
des Fensterscheibenrandes entspricht. Deswegen wird in dem herkömmlichen
Glaslaufkanal, bei dem die Geschwindigkeit sehr schnell verringert
wird, ein Aufprallstoß kaum
absorbiert und es tritt ein Bodenaufschlaggeräusch auf.
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In
dem Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
wird der Stoß durch
das in dem Glaslaufkanal 1 befindliche Stoßdämpfungselement 15 absorbiert
und es wird so gut wie kein Bodenaufschlaggeräusch erzeugt.
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Der
Betrag der Stoßdämpfungsabsorption
in dem herkömmlichen
Glaslaufkanal ist proportional der in der Figur schraffiert gezeigten
Fläche
und der Betrag der Stoßdämpfungsabsorption
in dem Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform
ist proportional der Fläche
des durch Y1, Y und Z eingeschlossenen Flächenbereichs.
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Es
wird nun ein vorteilhafter Effekt der vorliegenden Ausführungsform
beschrieben.
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Bei
dem Glaslaufkanal 1 der vorliegenden Ausführungsform
gelangt der Rand 201 der Fensterscheibe 20 mit
dem am Grundbodenteil 11 befindlichen Stoßdämpfungselement 15 in
Berührung,
verformt das Stoßdämpfungselement 15 elastisch
und stoppt. Somit kann, wie in der 8 gezeigt,
die Bewegungsgeschwindigkeit des Fensterscheibenrandes 201 allmählich reduziert
werden. Folglich wird die Aufprallenergie verringert und es wird
kein Bodenaufschlaggeräusch
erzeugt.
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Ferner
ist in dem Glaslaufkanal der vorliegenden Ausführungsform auf der Rückseite 152 des Stoßdämpfungselements 15 eine
Schicht 155 aus einem reibungsarmen Material vorhanden.
Die Reibung zwischen dem Stoßdämpfungselement 15 und der
Bodenseite 111 des Grundbodenteils wird verringert, eine
elastische Verformung des Stoßdämpfungselements 15 wird
aber nicht verhindert. Aufgrund dessen wird das Stoßdämpfungselement 15 während des
Aufpralls des Fensterscheibenrandes 201 leicht ausgelenkt
und die Aufprallenergie wird zuverlässig absorbiert.
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Deshalb
ist die Reibung gering, wenn die Rückseite 152 des Stoßdämpfungselements 15 und die
Bodenseite 111 des Grundbodenteils miteinander in Kontakt
kommen. Auf diese Weise wird kaum ein Geräusch zwischen diesen Elementen
erzeugt. Somit kann das Auftreten eines Haftgleitgeräusches verhindert
werden, wenn die Fensterscheibe 20 geöffnet wird.
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Da
sich an der Kontaktseite 151 die Schicht 155 aus
einem Material befindet, das eine geringe Reibung aufweist, und
auch der Rand 201 der Fensterscheibe 20 leicht
auf der Kontaktseite 151 gleitet, kann ferner in der Stoppposition
des Fensterscheibenrandes 201 das Stoßdämpfungselement 15 leicht ausgelenkt
werden. Außerdem
kann der Verschleiß des
Stoßdämpfungselements 15 verringert
werden.
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Wie
zuvor beschrieben, kann gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
ein Glaslaufkanal bereitgestellt werden, bei dem so gut wie kein
Bodenaufschlaggeräusch
erzeugt wird.
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Des
Weiteren wird gemäß der vorliegenden Ausführungsform
in der Glaslaufkanalanordnung 200 für eine Vordertür (siehe 5)
ein Kanal, in dem sich kein Stoßdämpfungselement 15 befindet,
wie in 4 gezeigt, für
einen Glaslaufkanal 295 verwendet, der an dem Fensterrahmen 211 längs der
vorderen Seite und dem Fensterrahmen 214 längs der
Seite der Mittelsäule
befestigt ist.
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Dann
wird ein mit dem Stoßdämpfungselement
ausgestatteter Kanal, wie er in der 1 gezeigt
ist, als Glaslaufkanal 1 verwendet, der an dem Fensterrahmen 212 an
der Seite der vorderen Säule oder
an dem dachseitigen oberen Fensterrahmen 213 angebracht
ist.
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Der
Fensterrahmen 211, der längs der vorderen Seite verläuft, und
der Fensterrahmen 214, der längs der Seite der Mittelsäule verläuft, sind
Teile, die beim Öffne
und Schließen
der Fensterscheibe 20 mit dem Seitenrand des Fensterrahmens 20 in
Kontakt kommen. Der Glaslaufkanal 295 besitzt keinen Abschnitt,
so dass bei einer Bewegung der Fensterscheibe 20 nur ein
Gleitwiderstand erzeugt wird. Entsprechend kann die Fensterscheibe 20 sanft
hochgefahren werden.
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Das
Stoßdämpfungselement 15 ist
in dem Glaslaufkanal 1 vorhanden, der an dem an der Seite der
vorderen Säule
befindlichen Fensterrahmen 212 und der an dem dachseitigen
oberen Fens terrahmen 213 angebracht ist, die, wenn der
Rand 201 der hochgefahrenen Fensterscheibe 20 anstößt, mit
dem Rand 201 der Fensterscheibe 20 in Kontakt
kommen, wodurch das Bodenaufschlaggeräusch verringert werden kann.
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Ferner
besitzt die in der 6 gezeigte Glaslaufkanalanordnung 300 für die Hintertür die gleiche vorteilhafte
Wirkung.
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Der
Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform,
wie er in der 9 gezeigt ist, kann so gestaltet
sein, dass keine Materialschicht, die eine geringe Reibung hat,
an den Seitenwänden 12 und 13 vorhanden
ist.
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Ferner
kann, wie in der 10 gezeigt, eine Schicht aus
einem reibungsarmen Material nur an der der Bodenseite 111 des
Grundbodenteils 11 gegenüberliegenden Rückseite 152 vorhanden
sein, wohingegen sich keine an der Rückseite 152 befindet.
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Ausführungsform 2
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Wie
in der 11 gezeigt, ist die vorliegende Ausführungsform
auf einen Glaslaufkanal gerichtet, bei dem ein Stoßdämpfungselement
so geformt ist, dass es nicht senkrecht zur Bewegungsrichtung der Fensterscheibe
liegt.
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Wie
in der 11 gezeigt, besitzt der Glaslaufkanal 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
einen Hauptteil 10, der ein Paar Seitenwände 12 und 13 und
ein Grundbodenteil 11, das diese miteinander verbindet,
enthält
und Dichtlippen 121 und 131, die von der offenen
Randseite 100 der Seitenwände 12 und 13 vorstehend
geformt sind.
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An
dem Grundbodenteil befindet sich ein Stoßdämpfungselement 15.
Eine Schicht 155 aus einem Material, das eine geringe Reibung
aufweist, ist auf einer Kontaktseite 151, wo sich der Rand 201 der Fensterscheibe 20 und
das Stoßdämpfungselement 15 einander
berühren,
und an der Rückseite 152, welche
die andere Seite des Stoßdämpfungselements 15 ist,
aufgebracht.
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Die
Bewegungsrichtung der Fensterscheibe 20 liegt parallel
zur Mittelachsenrichtung "m" der Fensterscheibe 20.
Ferner beträgt
der Winkel θ,
mit dem die Richtung "n", die bezogen auf den
Fensterscheibenrand 201 parallel zur Kontaktseite 151 des Stoßdämpfungselements 15 verläuft, die
Mittelachsenrichtung "m" schneidet, weniger
als 90 Grad.
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Wie
in der 12 gezeigt, ist bei geschlossener
Fensterscheibe 20 die Fensterscheibe 20 zur Innenseite
des Fahrzeugs hin ausgelenkt.
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Und
zwar wird die Mittellinie 209 der Fensterscheibe 20 zur
Innenseite des Fahrzeugs hin ausgelenkt, nachdem die Fensterscheibe 20 gegen
das Stoßdämpfungselement 15 angestoßen ist.
In der 12 repräsentiert die mit dem Bezugszeichen
O gekennzeichnete gestrichelte Linie eine Mittellinie 209 vor
dem Anstoßen
und die gestrichelte Linie, die mit dem Bezugszeichen P gekennzeichnet
ist, repräsentiert
die Mittellinie 209 nach dem Anstoßen.
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Ansonsten
weist die Ausführungsform
2 im Einzelnen einen der Ausführungsform
1 gleichenden Aufbau auf.
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Wenn
die Bewegung der Fensterscheibe 20 stoppt, gleitet auf
diese Weise in dem Fall, bei dem der Winkel θ, der durch die Bewegungsrichtung
der Fensterscheibe 20 und dem Stoßdämpfungselement 15 gebildet
ist, keine 90 Grad beträgt,
die Fensterscheibe 20 auf der Kontaktseite 151 des
Stoßdämpfungselements 15,
die mit dem Fensterrand 201 in derjenigen Richtung in Kontakt
kommt, in der die Fensterscheibe 20 die Bewegungsrichtung
schneidet, und kann aus der Bewegungsrichtung zur Innenseite des
Fahrzeugs hin abgelenkt werden.
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Deswegen
kann die Fensterscheibe 20 mit der innerhalb des Fahrzeugs
befindlichen Dichtlippe 121 in engen Kontakt kommen, die
Dichteigenschaften in diesem Kontaktbereich werden verbessert und es
kann das Eindringen von Wasser oder dergleichen in das Fahrzeug
zuverlässig
verhindert werden.
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Im Übrigen weist
die Ausführungsform
2 einen der Ausführungsform
1 gleichenden vorteilhaften Effekt auf.
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Ausführungsform 3
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Die
vorliegende Ausführungsform
beschreibt einen Glaslaufkanal mit einem Stoßdämpfungselement, das in einfacher
Balkenform von beiden Verbindungsabschnitten ausgehend gebildet
ist.
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In
dem in der 13 gezeigten Glaslaufkanal 1 weist
das Stoßdämpfungselement 15 Verbindungsabschnitte 153 und 154 auf,
die mit dem Grundbodenteil 11 einstückig verbunden sind, und es ist
in einer einfachen Balkenform von beiden Verbindungsabschnitten 153 und 154 ausgehend
gebildet.
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Eine
Schicht 155 aus einem reibungsarmen Material befindet sich
an der Rückseite 152 des
Stoßdämpfungselements 15 und
an der Kontaktseite 151, die mit dem Rand 201 der
Fensterscheibe 20 in Berührung kommt.
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Die
weiteren Details gleichen denen der Ausführungsform 1.
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Das
Stoßdämpfungselement 15 dieses
Glaslaufkanals 1 besitzt eine exzellente Haltbarkeit, da das
Stoßdämpfungselement 15 als
einfacher Balken geformt ist.
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Im Übrigen weist
die vorliegende Ausführungsform
den gleichen vorliegenden vorteilhaften Effekt auf wie die Ausführungsform
1.
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In
dem in der 14 gezeigten Glaslaufkanal 1 befindet
sich eine Schicht 155 aus einem Material, das eine geringe
Reibung aufweist, auf der Bodenseite 111 des Grundbodenteils 11,
die der Rückseite 152 gegenüberliegt.
Die weiteren Details gleichen denen des Glaslaufkanals gemäß der 13.
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Das
Stoßdämpfungselement 15 dieses
Glaslaufkanals 1 hat eine exzellente Haltbarkeit, da das Stoßdämpfungselement 15 als
einfacher Balken geformt ist. Ferner befindet sich die Schicht 155 aus
einem reibungsarmen Material auch an der Bodenseite 111.
Deswegen wird die beim Aufeinandertreffen oder Voneinanderlösen der
Rückseite 152 des
Stoßdämpfungselements 15 und
der Bodenseite 111 des Grundbodenteils bewirkte Reibung
weiter verringert, und außerdem
kann ein Haftgleitgeräusch
reduziert werden.
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Im Übrigen weist
die vorliegende Ausführungsform
den gleichen vorteilhaften Effekt wie die Ausführungsform 1 auf.
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Ausführungsform 4
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Eine
Fensterscheibenanordnung mit horizontal zu öffnender und verschließender Fensterscheibe
(in einem Fahrzeug nach vorn und nach hinten), ein hieran angebrachter
Glaslaufkanal und eine Glaslaufkanalanordnung werden unter Bezugnahme auf
die 15 bis 17 beschrieben.
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Wie
in der 15 gezeigt, ist eine Fensterscheibenanordnung 4 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
an einer Seite eines Busses angeordnet und so ausgebildet, dass
ein Fenster durch Verschieben einer Fensterscheibe 20 nach
Vorn und nach Hinten in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie zu öffnen und
zu verschließen
ist.
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Ein
Fensterrahmen 41 ist so ausgebildet, dass vier Fensterrahmen,
d.h. ein oberseitiger Fensterrahmen 411, ein rückseitiger
Fensterrahmen 412, ein auf der unteren Seite befindlicher
Fensterrahmen 413 und ein vorderseitiger Fensterrahmen 414 durch Eckrahmen 415 miteinander
verbunden sind. Glaslaufkanäle 45 und 495 und
eine Glaslaufkanalanordnung 400, die Eckelemente umfasst,
sind relativ zur Innenseite dieses Fensterrahmens 41 angebracht. Die
Glaslaufkanalanordnung 400 ist in der Figur gestrichelt
dargestellt.
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Der
Glaslaufkanal 45 gemäß der 16 ist an
dem rückseitigen
Fensterrahmen 412 angebracht. Der Glaslaufkanal 495 gemäß der 17 ist
an den anderen Fensterrahmen 411, 413 und 414 angebracht.
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Die
Fensterscheibe 20 gleitet innerhalb des Fensterrahmens 41 zur
Fahrzeugvorder- und Rückseite,
wie es durch den in der Figur gezeigten Pfeil angedeutet ist.
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Der
in der 16 gezeigte Glaslaufkanal 45 hat
einen Hauptteil 10, der ein Paar Seitenwände 12 und 13 und
einen Grundbodenteil 11, der das Paar Seitenwände 12 und 13 miteinander
ver bindet, enthält,
und Dichtlippen 121 und 131, die von der offenen
Randseite 100 des Seitenwandpaars 12 und 13 vorstehend
geformt sind. Ferner ist sowohl auf der Dichtlippe 121 als
auch der Dichtlippe 131 eine Schicht 120 bzw. 130 aus
einem reibungsarmen Material auf der jeweils der der Fensterscheibe 20 gegenüberliegenden
Seite vorhanden.
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An
dem Grundbodenteil 11 befindet sich ein Stoßdämpfungselement 15.
Eine Schicht 155 aus einem reibungsarmen Material ist von
der Rückseite 152 bis
zur Kontaktseite 151 reichend aufgebracht. Außerdem zeigt
die Figur eine Querschnittsansicht entlang der Linie XVII-XVII in 15.
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Der
in der 17 gezeigte Glaslaufkanal besitzt
einen Aufbau, der dem, der in der 16 gezeigt
ist, gleicht. Es ist aber kein Stoßdämpfungselement vorhanden. Die
Figur zeigt eine Querschnittsansicht entlang der Linie G-G in 15.
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Im Übrigen gleichen
die weiteren Einzelheiten denen der Ausführungsform 1.
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Die
Glaslaufkanalanordnung 400 gemäß der vorliegenden Ausführungsform
hat den gleichen vorteilhaften Effekt wie die Ausführungsform
1.
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Offensichtlich
sind verschiedene Modifikationen und Abwandlungen der vorliegenden
Erfindung im Hinblick auf die obige Lehre möglich. Es ist deswegen klar,
dass die Erfindung innerhalb des Schutzbereichs der beigefügten Ansprüche auf
andere Weise als hier beschrieben ausgeführt werden kann.