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DE60111154T2 - Verbesserte Sämaschine - Google Patents

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DE60111154T2
DE60111154T2 DE60111154T DE60111154T DE60111154T2 DE 60111154 T2 DE60111154 T2 DE 60111154T2 DE 60111154 T DE60111154 T DE 60111154T DE 60111154 T DE60111154 T DE 60111154T DE 60111154 T2 DE60111154 T2 DE 60111154T2
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DE
Germany
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seed drill
alignment
drill according
front frame
rear frame
Prior art date
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Application number
DE60111154T
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English (en)
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DE60111154D1 (de
Inventor
Guy Gentilhomme
Patrice Challon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kuhn Huard SA
Original Assignee
Kuhn Huard SA
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Publication date
Application filed by Kuhn Huard SA filed Critical Kuhn Huard SA
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Publication of DE60111154D1 publication Critical patent/DE60111154D1/de
Publication of DE60111154T2 publication Critical patent/DE60111154T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C7/00Sowing
    • A01C7/20Parts of seeders for conducting and depositing seed
    • A01C7/208Chassis; Coupling means to a tractor or the like; Lifting means; Side markers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B73/00Means or arrangements to facilitate transportation of agricultural machines or implements, e.g. folding frames to reduce overall width

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sowing (AREA)
  • Earth Drilling (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Fertilizing (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Landmaschinen. Insbesondere betrifft sie eine Sämaschine mit
    • – einer Kupplungsdeichsel, die mit einem Motorfahrzeug verbunden werden soll, und
    • – einem Körper, der • ein Gestell, das aus – einem mit der Kupplungsdeichsel verbundenen vorderen Gestell, das Öffnungswerkzeuge trägt und sich mittels Rädern, welche mittels Verbindungselementen in der Höhe verschiebbar damit verbunden sind, auf den Boden stützt, und – einem hinteren Gestell, das mittels eines mittleren Gelenks mit einer zumindest im Wesentlichen vertikalen Achse mit dem vorderen Gestell verbunden ist, besteht, und • eine Sävorrichtung, die unter anderem einen Trichter und Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden aufweist, wobei diese Elemente von dem hinteren Gestell getragen werden, umfasst.
  • Eine solche Sämaschine ist im Stand der Technik insbesondere durch die Patentschrift EP 0 612 464 bekannt. Neben den oben aufgelisteten Merkmalen weist diese Sämaschine des Weiteren zwischen dem vorderen Gestell und dem hinteren Gestell angeordnete Verriegelungsmittel auf. Im Betrieb gestatten diese Verriegelungsmittel vorteilhafterweise das freie Schwenken des hinteren Gestells bezüglich des vorderen Gestells um das mittlere Gelenk. Beim Transport hingegen verhindern diese Verriegelungsmittel das Schwenken. Bei dieser bekannten Sämaschine sollen die Öffnungswerkzeuge Saatreihen vorbereiten, in denen die Ablageelemente das Saatgut ablegen. Das freie Schwenken des hinteren Gestells um das mittlere Gelenk gestattet es jedem Ablageelement, auf besonders vorteilhafte Weise wenn die Sämaschine zum Beispiel um eine Kurve fährt, in der durch das entsprechende Öffnungswerkzeug vorbereiteten Saatreihe aufzuliegen. Das Verhindern des Schwenkens des hinteren Gelenks um das mittlere Gelenk ist seinerseits erforderlich, um eine gute Stabilität der Sämaschine beim Transport zu gewährleisten. Dazu weisen die Verriegelungsmittel Verriegelungselemente auf, die an den die Räder mit dem vorderen Gestell verbindenden Verbindungselementen angebracht sind.
  • Bei der Anordnung in Transportstellung sind die Räder vom vorderen Gestell entfernt, und die Sämaschine ist vom Boden angehoben. Wenn sich die Räder in der vom vorderen Gestell am weitesten entfernten Position befinden, kommen die Verriegelungselemente automatisch mit mit dem hinteren Gestell verbundenen Anschlägen in Kontakt. Dieses Inkontaktbringen bewirkt einerseits die Ausrichtung des hinteren Gestells bezüglich des vorderen Gestells und andererseits die Verriegelung des mittleren Gelenks. Bei der Anordnung in Arbeitsstellung sind die Räder dem vorderen Gestell angenähert, und die Sämaschine ist zum Boden abgesenkt. Sobald die Räder ihre am weitesten vom vorderen Gestell entfernte Position verlassen haben, geben die Verriegelungselemente automatisch das hintere Gestell frei. Dieses Letztere kann somit wieder frei um das mittlere Gelenk schwenken.
  • Bei dieser bekannten Sämaschine wird das mittlere Gelenk somit bei der Anordnung in Arbeitsstellung entriegelt, bevor die Ablageelemente den Boden berühren. Des Weiteren werden das vordere und das hintere Gestell bei der Anordnung in Transportstellung aufeinander ausgerichtet und das mittlere Gelenk wird erst dann verriegelt, nachdem die Ablageelemente den Boden längst verlassen haben.
  • Unter bestimmten Arbeitsbedingungen kann diese bekannte Sämaschine einen Nachteil aufweisen. Wenn die Sämaschine nämlich in Schräglage ist, neigt das hintere Gestell natürlich dazu, aufgrund seines Gewichts bezüglich des vorderen Gestells um das mittlere Gelenk zu schwenken. Da die Sämaschine in Schräglage ist, schwenkt das hintere Gestell bei der Anordnung in Transportstellung um das mittlere Gelenk, sobald die Ablageelemente den Boden verlassen haben. Dadurch ergibt sich je nach Stärke der Schräglage ein mehr oder weniger starker Aufprall zwischen dem vorderen Gestell und dem hinteren Gestell. Dieser wiederholte Aufprall bewirkt für die Lebensdauer der ganzen Sämaschine nachteilige mechanische Belastungen.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, diesen Nachteil des Stands der Technik zu überwinden.
  • Dazu ist die erfindungsgemäße Sämaschine dadurch gekennzeichnet, dass sie des Weiteren Mittel umfasst, die es gestatten, das hintere Gestell bezüglich des vorderen Gestells auszurichten, sobald die Ablageelemente den Boden verlassen haben, wobei die Ausrichtungsmittel des Weiteren einen Ausrichtungszylinder aufweisen. Somit werden die oben beschriebenen Aufpralle verhindert.
  • Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung gestatten die Ausrichtungsmittel des Weiteren, das Schwenken des hinteren Gestells bezüglich des vorderen Gestells um das mittlere Gelenk zu verhindern. Die erfindungsgemäße Sämaschine braucht deshalb keine zusätzlichen Verriegelungsmittel, um eine gute Stabilität der Maschine beim Transport zu gewährleisten.
  • Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung gestatten die Ausrichtungsmittel des Weiteren das freie Schwenken des hinteren Gestells um das mittlere Gelenk im Betrieb. Die Ablageelemente können somit vorteilhafterweise den durch die Öffnungswerkzeuge vorbereiteten Saatreihen folgen, wenn die erfindungsgemäße Sämaschine zum Beispiel um eine Kurve fährt.
  • Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung gestatten die Ausrichtungsmittel des Weiteren, falls erforderlich, im Betrieb das Schwenken des hinteren Gestells um das mittlere Gelenk zu verhindern. Die Ablageelemente könnten selbst im Betrieb in Schräglage den durch die Öffnungswerkzeuge vorbereiteten Saatreihen auf bemerkenswerte Weise folgen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung, die getrennt oder in all ihren möglichen Kombinationen betrachtet werden sollen, gehen noch aus der folgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels hervor, das in den beigefügten Zeichnungen dargestellt wird; darin zeigen:
  • 1 in Draufsicht eine erfindungsgemäße Sämaschine,
  • 2 mit Blickrichtung entlang dem in 1 definierten Pfeil I die Sämaschine nach 1,
  • 3 in Schnittansicht entlang dem in 1 definierten Pfeil I und in einem anderen Maßstab ein Ausführungsbeispiel der das Aufeinanderausrichten der beiden Gestelle gestattenden Mittel,
  • 4 mit Blickrichtung entlang dem in 3 definierten Pfeil II die Ausrichtungsmittel in einer Position,
  • 5 gemäß der gleichen Ansicht wie 4 die Verriegelungsvorrichtung in einer anderen Position,
  • 6 schematisch einen Hydraulikkreis, mit dem die Sämaschine von 1 versehen ist.
  • 1 zeigt in Draufsicht eine Sämaschine (1) gemäß der vorliegenden Erfindung. Im Betrieb oder beim Transport wird die Sämaschine (1) in einer durch den Pfeil (2) gezeigten Fahrtrichtung geschleppt. In der nachfolgenden Beschreibung sind die folgenden Begriffe „vordere(s)" und „hintere(s)", „vor" und „hinter" bezüglich der Fahrtrichtung (2) definiert, und die Begriffe „rechts" und „links" sind in Bezug auf die Sämaschine (1) von hinten in Fahrtrichtung (2) definiert.
  • Auf dem Fachmann bekannte Weise weist die Sämaschine (1) einen Körper (3) auf, der mittels einer Kupplungsdeichsel (4) mit dem hinteren Teil einer (nicht dargestellten) Zugmaschine verbunden ist. Der Körper (3) seinerseits weist eine durch ein Gestell gestützte Sävorrichtung (5) auf. Genauer besteht die Sävorrichtung (5) in dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel insbesondere aus einem mit einem vorderen Gestell (7) verbundenen Trichter (6) und Elementen (8) zum Ablegen von Samen in den Boden, die durch ein hinteres Gestell (9) gestützt werden.
  • Die in den Figuren dargestellte Sämaschine (1) gestattet auf besonders vorteilhafte Weise das Vorbereiten und Besäen eines Bodenstreifens in einem einzigen Durchgang. Dazu stützt das vordere Gestell (7) des Weiteren Öffnungswerkzeuge (10), die vor den Ablageelementen (8) und entlang einer zumindest im Wesentlichen horizontalen und senkrecht zur Fahrtrichtung (2) verlaufenden Linie angeordnet sind.
  • Der Übersicht halber weist die Sämaschine (1) in 1 nur zwei Öffnungswerkzeuge (10) auf. In der Praxis sind die Öffnungswerkzeuge (10) zumindest im Wesentlichen gleichmäßig über die gesamte Arbeitsbreite der Sämaschine (1) verteilt. Dies gilt auch für die Ablageelemente (8).
  • Auf dem Fachmann ebenfalls bekannte Weise stützt sich das vordere Gestell (7) mittels zweier Räder (11) zumindest teilweise auf den Boden ab. Die Räder (11) sind mittels Verbindungselementen (12) vorteilhafterweise so mit dem vorderen Gestell (7) verbunden, dass sie in der Höhe verschoben werden können. In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel bestehen die Verbindungselemente (12) insbesondere aus einem Schlitten (13), der mittels eines Gelenks (14) mit einer zumindest im Wesentlichen horizontalen und senkrecht zur Fahrtrichtung (2) verlaufenden Achse mit dem vorderen Gestell (7) verbunden ist. Der Schlitten (13) kann mittels mindestens eines Hubzylinders (15) um das Gelenk (14) geschwenkt werden. Durch Schwenken des Schlittens (13) um das Gelenk (14) können die Räder (11) somit von dem vorderen Gestell (7) entfernt oder ihm angenähert werden. Die Sämaschine (1) kann somit für den Betrieb abgesenkt oder zum Transport angehoben werden. Vorzugsweise weist die Sämaschine (1) des Weiteren eine in 6 schematisch dargestellte Einstellvorrichtung (16) auf, die das maximale Absenken der Sämaschine (1) definiert. Aus diesem Grunde kann die Arbeitstiefe der Öffnungswerkzeuge (10) leicht eingestellt werden.
  • In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Vorderteil des hinteren Gestells (9) mittels eines mittleren Gelenks (17) mit der zumindest im Wesentlichen vertikalen Achse (17a) mit dem Hinterteil des vorderen Gestells (7) verbunden. Das mittlere Gelenk (17) liegt vorteilhafterweise in einer vertikalen mittleren Ebene des vorderen Gestells (7). Vorzugsweise ist das mittlere Gelenk (17) weiterhin im Wesentlichen in der Mitte zwischen den Öffnungswerkzeugen (10) und den Ablageelementen (8) angeordnet. Wenn die Sämaschine (1) um eine Kurve fährt, gestattet das mittlere Gelenk (17) somit den Ablageelementen (8) den Spuren der Öffnungswerkzeuge (10) zu folgen.
  • Gemäß einem wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung weist die Sämaschine (1) des Weiteren Mittel (18) auf, die es gestatten, das hintere Gestell (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) auszurichten, sobald die Ablageelemente (8) den Boden verlassen haben.
  • In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel bestehen die Ausrichtungsmittel (18) insbesondere aus einem mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen Zapfen, einer mit dem vorderen Gestell (7) verbundenen Spannbacke (20) und einem Ausrichtungszylinder (21). Die Ausrichtung des hinteren Gestells (9) auf das vordere Gestell (7) wird durch Verschieben des Zapfens (19) in der Spannbacke (20) mittels des Ausrichtungszylinders (21) erreicht.
  • Genauer weist in den 3 bis 5 die Spannbacke (20) eine Ausrichtungsrampe (22) auf, die zumindest im Wesentlichen eine "V"-Form beschreibt und in einer zumindest im Wesentlichen horizontalen Erstreckungsebene enthalten ist. Die Ausrichtungsrampe (22) ist vorteilhafterweise zumindest im Wesentlichen symmetrisch auf beiden Seiten der vertikalen mittleren Ebene des vorderen Gestells (7) angeordnet. Des Weiteren ist die Öffnung des durch die Ausrichtungsrampe (22) gebildeten "V" nach dem hinteren Ende der Sämaschine (1) ausgerichtet.
  • Der Zapfen (19) seinerseits weist eine zumindest im Wesentlichen vertikal ausgerichtete Längsachse (19a) auf. Der Zapfen (19) wird mittels zweier mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen Führungskehlen (23) translatorisch geführt. Die Führungskehlen (23) sind vorteilhafterweise senkrecht übereinander in den jeweiligen zumindest im Wesentlichen horizontalen Ebenen angeordnet. Vorzugsweise sind die Führungskehlen (23) symmetrisch auf beiden Seiten der Erstreckungsebene der Spannbacke (20) angeordnet. Weiterhin auf 4 Bezug nehmend, sind die Führungskehlen (23) entlang einer vertikalen mittleren Ebene des hinteren Gestells (9) ausgerichtet. Der Zapfen (19) wird somit in der vertikalen mittleren Ebene des hinteren Gestells (9) entlang einer zumindest im Wesentlichen horizontalen Richtung translatorisch geführt.
  • Der Ausrichtungszylinder (21) seinerseits weist einen mittels eines Gelenks (25) mit einer zumindest im Wesentlichen vertikalen Achse (25a) mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen Körper (24) auf. Des Weiteren weist der Ausrichtungszylinder (21) eine mittels eines Bügels (27) mit dem Zapfen (19) verbundene Stange (26) auf. Vorzugsweise ist jeder Schenkel des Bügels (27), wie in 3 dargestellt, zwischen der Spannbacke (20) und einer jeweiligen Führungskehle (23) angeordnet.
  • Die 3 und 4 zeigen insbesondere die Ausrichtungsmittel (18) in der hinteren Stellung. In dieser Konfiguration, die verwendet wird, wenn sich die Sämaschine (1) in Arbeitsstellung befindet, befindet sich der Ausrichtungszylinder (21) an seinem minimalen Hub und der Zapfen (19) befindet sich am Eingang der Ausrichtungsrampe (22). Das hintere Gestell (9) kann somit um das mittlere Gelenk (17) schwenken, wobei sein Winkelausschlag durch den Kontakt des Zapfens (19) an der Ausrichtungsrampe (22) begrenzt wird. Vorzugsweise ist der Eingang der Ausrichtungsrampe (22) vorteilhafterweise mit einer relativ großen Breite bezüglich des Durchmessers des Zapfens (19) versehen. Aus diesem Grunde ist der Winkelausschlag des hinteren Gestells (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) im Betrieb groß genug, um den Ablageelementen (8) zu gestatten, den Spuren der Öffnungswerkzeuge (10) zu folgen. Die Breite des Eingangs der Ausrichtungsrampe (22) ist jedoch zu eingeschränkt, um jeglichen Aufprall zwischen den mit dem vorderen Gestell (7) verbundenen Elementen und den mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen Elementen zu vermeiden.
  • 5 zeigt ihrerseits die Ausrichtungsmittel (18) in der vorderen Position. In dieser Konfiguration, die verwendet wird, wenn sich die Sämaschine (1) in Transportstellung befindet, befindet sich der Ausrichtungszylinder (21) an seinem maximalen Hub und der Zapfen (19) befindet sich am Grund der Ausrichtungsrampe (22). Vorzugsweise nimmt die Breite der Ausrichtungsrampe (22) zwischen dem Eingang und dem rückwärtigen Ende dieser Letzteren allmählich ab.
  • Unabhängig von der Winkelposition des hinteren Gestells (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) bewirkt ein Verschieben des Zapfens (19) aus der hinteren Position in die vordere Position das Anschlagen dieses Letzteren an die Ausrichtungsrampe (22). Das hintere Gestell (9) kann sich somit nicht mehr aus der Ausrichtung auf das vordere Gestell (7) entfernen. Die Aufpralle zwischen dem hinteren Gestell (9) und dem vorderen Gestell (7) werden somit verhindert. Da der Zapfen (19) an der Ausrichtungsrampe (22) anliegt, wird er dann allmählich in die vertikale mittlere Ebene des vorderen Gestells (7) gebracht. Dies bewirkt ein Schwenken des hinteren Gestells (9) zur Ausrichtung bezüglich des vorderen Gestells (7).
  • Der Übersicht halber zeigen die 3 bis 5 nur die Ausrichtungsmittel (18), teilweise das vordere Gestell (7) und teilweise das hintere Gestell (9). Außer dem Körper (24) des Ausrichtungszylinders (21) sind diese Elemente (7, 9, 18) in 3 im Schnitt dargestellt. Des Weiteren sind in den 4 und 5 all diese Elemente (7, 9, 18) außer der unteren Führungskehle (23) dargestellt.
  • Gemäß einem anderen Merkmal der vorliegenden Erfindung erfolgt die Ausrichtung des hinteren Gestells (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) automatisch, wenn die Ablageelemente (8) den Boden verlassen. Dazu sind die Ausrichtungsmittel (18) vorteilhafterweise mit den Verbindungselementen (12) verbunden.
  • In dem in den Figuren und insbesondere in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich somit bei dem Hubzylinder (15) um einen doppeltwirkenden Zylinder, der über Leitungen (28) durch einen (nicht dargestellten) Hydraulikkreis von der Zugmaschine aus gespeist wird. Vorzugsweise wird der Hubzylinder (15) durch den Bediener vom Führerstand der Zugmaschine aus mittels eines Dreiwegeventils (29) bedient. Auf dem Fachmann bekannte Weise steuert das Ventil (29) entweder das Ausfahren, das Einfahren oder das Festlegen des Hubzylinders (15).
  • Der Ausrichtungszylinder (21) seinserseits, bei dem es sich ebenfalls um einen doppeltwirkenden Zylinder handelt, ist vorteilhafterweise parallel zum Hubzylinder (15) geschaltet. Genauer wird die Verbindung zwischen den Zylindern (15; 21) so realisiert, dass der Ausfahrbefehl für den Hubzylinder (15) ebenfalls das Ausfahren des Ausrichtungszylinders (21) bewirkt. Weiterhin ist der Ausrichtungszylinder (21) vorteilhafterweise dem Hubzylinder (15) übergeordnet. Aus diesem Grunde erfolgt das Ausfahren des Ausrichtungszylinders (21) vor dem Ausfahren des Hubzylinders (15). Dies kann zum Beispiel dadurch erzielt werden, dass der Querschnitt der jeweiligen Kolben der Zylinder (15; 21) zweckmäßig gewählt wird. Um die Ablageelemente (8) bei der Anordnung in Transportstellung nicht zu verformen, können die Ausrichtungsmittel (18) auf besonders vorteilhafte Weise das hintere Gestell (9) nicht schwenken, solange die Ausrichtungsmittel (18) noch in der Erde sind. Dies kann dadurch erreicht werden, dass ein Kolbenquerschnitt des Ausrichtungszylinders (21) relativ klein gewählt wird.
  • Wenn der Bediener das Ventil (29) dahingehend bedient, die Sämaschine (1) in Transportstellung anzuordnen, bewirkt der Hydraulikkreis zunächst das Ausfahren des Ausrichtungszylinders (21) und somit das Anschlagen des Zapfens (19) an der Ausrichtungsrampe (22). Da der Ausrichtungszylinder (21) nicht leistungsfähig genug ist, das hintere Gestell (9) zu schwenken, wenn sich die Ablageelemente (8) noch in der Erde befinden, bewirkt der Hydraulikkreis dann das Ausfahren des Hubzylinders (15) und somit das Anheben der Sämaschine (1). Sobald die Ablageelemente (8) den Boden verlassen haben wird der Ausrichtungszylinder (21) wieder vorrangig und das hintere Gestell (9) wird bezüglich des vorderen Gestells (7) ausgerichtet.
  • Des Weiteren versteht sich, dass der in 6 dargestellte Hydraulikkreis das Einfahren des Ausrichtungszylinders (21) bewirkt, wenn der Bediener über das Ventil (29) das Einfahren des Hubzylinders (15) ansteuert. Bei der Anordnung in Arbeitsstellung bewirkt das Gewicht des Körpers (3) auf besonders vorteilhafte Weise, dass sich die Sämaschine (1) absenkt, bevor der Ausrichtungszylinder (21) einfährt. Somit wird das mittlere Gelenk (17) nur in dem Moment entriegelt, in dem die Ablageelemente (8) mit dem Boden in Kontakt stehen. Bei Schräglage der Sämaschine (1) läuft das hintere Gestell (9) somit nicht Gefahr, das vordere Gestell (7) bei der Anordnung in Arbeitsstellung zu beschädigen.
  • Vorzugsweise erfolgt der Kontakt des Zapfens (19) am hinteren Gestell (9) und der Kontakt des Zapfens (19) an der vorderen Spannbacke (20) mittels Rollen (30, 31). Somit ist jedes Ende des Zapfens (19) mit einer Endrolle (30) versehen, die in einer jeweiligen Führungskehle (23) rollt. Weiterhin weist der Zapfen (19) eine dritte Rolle (31) auf, die gegenüber der Ausrichtungsrampe (22) angeordnet ist. Die Rollen (30, 31) verringern beträchtlich die von dem Zapfen (19) erfahrenen Reibungskräfte. Trotz des erforderlichen Drehmoments zum Ausrichten des hinteren Gestells (9), kann der Zapfen (19) somit leicht durch den Zylinder (21) verschoben werden.
  • Weiterhin entspricht der Grund der Ausrichtungsrampe (22) vorzugsweise zumindest im Wesentlichen dem Durchmesser der dritten Rolle (31). Wenn sich der Zapfen (19) in der vorderen Position befindet (5), bewirken die Ausrichtungsmittel (18) somit ein Verriegeln des mittleren Gelenks (17), was eine gute Stabilität der Sämaschine (1) bei ihrem Transport fördert.
  • In dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Sämaschine (1) des Weiteren ein Absperrventil (32) auf, das an einer der Versorgungsleitungen des Ausrichtungszylinders (21) angeschlossen ist. Durch Schließen des Absperrventils (32) kann der Bediener den Ausrichtungszylinder (21) zum Beispiel in seiner ausgestreckten Position (5) festlegen. Somit kann der Bediener, falls erforderlich, trotz der Anordnung der Sämaschine (1) in Arbeitsstellung das hintere Gestell (9) auf das vordere Gestell (7) ausgerichtet halten. Dies kann im Betrieb auf Geländen mit einer großen Schräge besonders vorteilhaft sein.
  • Die soeben beschriebene Sämaschine (1) ist nur ein Beispiel, das keinesfalls den durch die folgenden Ansprüche definierten Schutzbereich einschränken soll.

Claims (19)

  1. Sämaschine (1) mit – einer Kupplungsdeichsel (4), die mit einem Motorfahrzeug verbunden werden soll, und – einem Körper (3), der • ein Gestell, das aus – einem mit der Kupplungsdeichsel (4) verbundenen vorderen Gestell (7), das Öffnungswerkzeuge (10) trägt und sich mittels Rädern (11), welche mittels Verbindungselementen (12) in der Höhe verschiebbar damit verbunden sind, auf den Boden stützt, und – einem hinteren Gestell (9), das mittels eines mittleren Gelenks (17) mit einer zumindest im Wesentlichen vertikalen Achse (17a) mit dem vorderen Gestell (7) verbunden ist, besteht, und • eine Sävorrichtung (5), die unter anderem einen Trichter (6) und Elemente (8) zum Ablegen von Samen in den Boden aufweist, wobei diese Elemente von dem hinteren Gestell (9) getragen werden, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Sämaschine (1) des Weiteren Mittel (18) umfasst, die es gestatten, das hintere Gestell (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) auszurichten, sobald die Ablageelemente (8) den Boden verlassen haben, wobei die Ausrichtungsmittel (18) des Weiteren einen Ausrichtungszylinder (21) aufweisen.
  2. Sämaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsmittel (18) das hintere Gestell (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) automatisch ausrichten, sobald die Ablageelemente (8) den Boden verlassen haben.
  3. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsmitel (18) beim Transport das Schwenken des hinteren Gestells (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) um das mittlere Gelenk (17) verhindern.
  4. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsmittel (18) nur bei Inkontakttreten der Ablageelemente (8) mit dem Boden das Schwenken des hinteren Gestells (9) bezüglich des vorderen Gestells (7) um das mittlere Gelenk (17) gestatten.
  5. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsmittel (18) mit den Verbindungselementen (12) verbunden sind.
  6. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsmittel (18) einen Zapfen (19) aufweisen.
  7. Sämaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (19) mit dem hinteren Gestell (9) verbunden ist.
  8. Sämaschine nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (19) mittels zweier Führungskehlen (23) in einer vertikalen mittleren Ebene des hinteren Gestells (9) entlang einer im Wesentlichen horizontalen Richtung translatorisch geführt wird.
  9. Sämaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Ende des Zapfens (19) mit einer Endrolle (30) versehen ist, die in einer jeweiligen Führungskehle (23) rollt.
  10. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsmittel (18) des Weiteren eine Spannbacke (20) aufweisen.
  11. Sämaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannbacke (20) mit dem vorderen Gestell (7) verbunden ist.
  12. Sämaschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannbacke (20) eine Ausrichtungsrampe (22) aufweist, die zumindest im Wesentlichen die Form eines „V" beschreibt, das in einer zumindest im Wesentlichen horizontalen Erstreckungsebene enthalten ist.
  13. Sämaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtungsrampe (22) zumindest im Wesentlichen symmetrisch auf beiden Seiten einer vertikalen mittleren Ebene des vorderen Gestells (7) angeordnet ist.
  14. Sämaschine nach Anspruch 12 oder 13 in Kombination mit Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (19) eine dritte Rolle (31) aufweist, die gegenüber der Ausrichtungsrampe (22) angeordnet ist.
  15. Sämaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausrichtungszylinder (21) einen mittels eines Gelenks (25) mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen Körper (24) aufweist.
  16. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausrichtungszylinder (21) eine mittels eines Bügels (27) mit dem Zapfen (19) verbundene Stange (26) aufweist.
  17. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausrichtungszylinder (21) ein doppeltwirkender Zylinder ist.
  18. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausrichtungszylinder (21) mit einem Hubzylinder (15), der die Räder (11) bezüglich des vorderen Gestells (7) in der Höhe verschiebt, parallelgeschaltet ist.
  19. Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Sämaschine (1) des Weiteren ein an einer Versorgungsleitung des Ausrichtungszylinders (21) angeschlossenes Absperrventil (32) aufweist.
DE60111154T 2000-10-05 2001-10-03 Verbesserte Sämaschine Expired - Lifetime DE60111154T2 (de)

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