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Die
vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Landmaschinen.
Insbesondere betrifft sie eine Sämaschine
mit
- – einer
Kupplungsdeichsel, die mit einem Motorfahrzeug verbunden werden
soll, und
- – einem
Körper,
der
• ein
Gestell, das aus
– einem
mit der Kupplungsdeichsel verbundenen vorderen Gestell, das Öffnungswerkzeuge
trägt und
sich mittels Rädern,
welche mittels Verbindungselementen in der Höhe verschiebbar damit verbunden
sind, auf den Boden stützt,
und
– einem
hinteren Gestell, das mittels eines mittleren Gelenks mit einer
zumindest im Wesentlichen vertikalen Achse mit dem vorderen Gestell
verbunden ist, besteht,
und
• eine Sävorrichtung, die unter anderem
einen Trichter und Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden aufweist,
wobei diese Elemente von dem hinteren Gestell getragen werden,
umfasst.
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Eine
solche Sämaschine
ist im Stand der Technik insbesondere durch die Patentschrift
EP 0 612 464 bekannt. Neben
den oben aufgelisteten Merkmalen weist diese Sämaschine des Weiteren zwischen
dem vorderen Gestell und dem hinteren Gestell angeordnete Verriegelungsmittel
auf. Im Betrieb gestatten diese Verriegelungsmittel vorteilhafterweise
das freie Schwenken des hinteren Gestells bezüglich des vorderen Gestells
um das mittlere Gelenk. Beim Transport hingegen verhindern diese
Verriegelungsmittel das Schwenken. Bei dieser bekannten Sämaschine
sollen die Öffnungswerkzeuge Saatreihen
vorbereiten, in denen die Ablageelemente das Saatgut ablegen. Das
freie Schwenken des hinteren Gestells um das mittlere Gelenk gestattet
es jedem Ablageelement, auf besonders vorteilhafte Weise wenn die
Sämaschine
zum Beispiel um eine Kurve fährt,
in der durch das entsprechende Öffnungswerkzeug
vorbereiteten Saatreihe aufzuliegen. Das Verhindern des Schwenkens
des hinteren Gelenks um das mittlere Gelenk ist seinerseits erforderlich,
um eine gute Stabilität
der Sämaschine
beim Transport zu gewährleisten.
Dazu weisen die Verriegelungsmittel Verriegelungselemente auf, die
an den die Räder
mit dem vorderen Gestell verbindenden Verbindungselementen angebracht
sind.
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Bei
der Anordnung in Transportstellung sind die Räder vom vorderen Gestell entfernt,
und die Sämaschine
ist vom Boden angehoben. Wenn sich die Räder in der vom vorderen Gestell
am weitesten entfernten Position befinden, kommen die Verriegelungselemente
automatisch mit mit dem hinteren Gestell verbundenen Anschlägen in Kontakt.
Dieses Inkontaktbringen bewirkt einerseits die Ausrichtung des hinteren
Gestells bezüglich
des vorderen Gestells und andererseits die Verriegelung des mittleren Gelenks.
Bei der Anordnung in Arbeitsstellung sind die Räder dem vorderen Gestell angenähert, und
die Sämaschine
ist zum Boden abgesenkt. Sobald die Räder ihre am weitesten vom vorderen
Gestell entfernte Position verlassen haben, geben die Verriegelungselemente
automatisch das hintere Gestell frei. Dieses Letztere kann somit
wieder frei um das mittlere Gelenk schwenken.
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Bei
dieser bekannten Sämaschine
wird das mittlere Gelenk somit bei der Anordnung in Arbeitsstellung
entriegelt, bevor die Ablageelemente den Boden berühren. Des
Weiteren werden das vordere und das hintere Gestell bei der Anordnung
in Transportstellung aufeinander ausgerichtet und das mittlere Gelenk
wird erst dann verriegelt, nachdem die Ablageelemente den Boden
längst
verlassen haben.
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Unter
bestimmten Arbeitsbedingungen kann diese bekannte Sämaschine
einen Nachteil aufweisen. Wenn die Sämaschine nämlich in Schräglage ist,
neigt das hintere Gestell natürlich
dazu, aufgrund seines Gewichts bezüglich des vorderen Gestells
um das mittlere Gelenk zu schwenken. Da die Sämaschine in Schräglage ist,
schwenkt das hintere Gestell bei der Anordnung in Transportstellung
um das mittlere Gelenk, sobald die Ablageelemente den Boden verlassen
haben. Dadurch ergibt sich je nach Stärke der Schräglage ein
mehr oder weniger starker Aufprall zwischen dem vorderen Gestell
und dem hinteren Gestell. Dieser wiederholte Aufprall bewirkt für die Lebensdauer
der ganzen Sämaschine
nachteilige mechanische Belastungen.
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, diesen Nachteil des
Stands der Technik zu überwinden.
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Dazu
ist die erfindungsgemäße Sämaschine dadurch
gekennzeichnet, dass sie des Weiteren Mittel umfasst, die es gestatten,
das hintere Gestell bezüglich
des vorderen Gestells auszurichten, sobald die Ablageelemente den
Boden verlassen haben, wobei die Ausrichtungsmittel des Weiteren
einen Ausrichtungszylinder aufweisen. Somit werden die oben beschriebenen
Aufpralle verhindert.
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Gemäß einem
anderen Merkmal der Erfindung gestatten die Ausrichtungsmittel des
Weiteren, das Schwenken des hinteren Gestells bezüglich des vorderen
Gestells um das mittlere Gelenk zu verhindern. Die erfindungsgemäße Sämaschine
braucht deshalb keine zusätzlichen
Verriegelungsmittel, um eine gute Stabilität der Maschine beim Transport
zu gewährleisten.
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Gemäß einem
zusätzlichen
Merkmal der Erfindung gestatten die Ausrichtungsmittel des Weiteren
das freie Schwenken des hinteren Gestells um das mittlere Gelenk
im Betrieb. Die Ablageelemente können
somit vorteilhafterweise den durch die Öffnungswerkzeuge vorbereiteten
Saatreihen folgen, wenn die erfindungsgemäße Sämaschine zum Beispiel um eine
Kurve fährt.
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Gemäß einem
zusätzlichen
Merkmal der Erfindung gestatten die Ausrichtungsmittel des Weiteren,
falls erforderlich, im Betrieb das Schwenken des hinteren Gestells
um das mittlere Gelenk zu verhindern. Die Ablageelemente könnten selbst
im Betrieb in Schräglage
den durch die Öffnungswerkzeuge
vorbereiteten Saatreihen auf bemerkenswerte Weise folgen.
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Weitere
Merkmale der Erfindung, die getrennt oder in all ihren möglichen
Kombinationen betrachtet werden sollen, gehen noch aus der folgenden
Beschreibung eines nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiels
hervor, das in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt wird; darin zeigen:
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1 in
Draufsicht eine erfindungsgemäße Sämaschine,
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2 mit
Blickrichtung entlang dem in 1 definierten
Pfeil I die Sämaschine
nach 1,
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3 in
Schnittansicht entlang dem in 1 definierten
Pfeil I und in einem anderen Maßstab
ein Ausführungsbeispiel
der das Aufeinanderausrichten der beiden Gestelle gestattenden Mittel,
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4 mit
Blickrichtung entlang dem in 3 definierten
Pfeil II die Ausrichtungsmittel in einer Position,
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5 gemäß der gleichen
Ansicht wie 4 die Verriegelungsvorrichtung
in einer anderen Position,
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6 schematisch
einen Hydraulikkreis, mit dem die Sämaschine von 1 versehen
ist.
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1 zeigt
in Draufsicht eine Sämaschine (1)
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Im Betrieb oder beim Transport wird die Sämaschine
(1) in einer durch den Pfeil (2) gezeigten Fahrtrichtung
geschleppt. In der nachfolgenden Beschreibung sind die folgenden
Begriffe „vordere(s)" und „hintere(s)", „vor" und „hinter" bezüglich der
Fahrtrichtung (2) definiert, und die Begriffe „rechts" und „links" sind in Bezug auf
die Sämaschine
(1) von hinten in Fahrtrichtung (2) definiert.
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Auf
dem Fachmann bekannte Weise weist die Sämaschine (1) einen
Körper
(3) auf, der mittels einer Kupplungsdeichsel (4)
mit dem hinteren Teil einer (nicht dargestellten) Zugmaschine verbunden
ist. Der Körper
(3) seinerseits weist eine durch ein Gestell gestützte Sävorrichtung
(5) auf. Genauer besteht die Sävorrichtung (5) in
dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel insbesondere
aus einem mit einem vorderen Gestell (7) verbundenen Trichter
(6) und Elementen (8) zum Ablegen von Samen in
den Boden, die durch ein hinteres Gestell (9) gestützt werden.
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Die
in den Figuren dargestellte Sämaschine (1)
gestattet auf besonders vorteilhafte Weise das Vorbereiten und Besäen eines
Bodenstreifens in einem einzigen Durchgang. Dazu stützt das
vordere Gestell (7) des Weiteren Öffnungswerkzeuge (10), die
vor den Ablageelementen (8) und entlang einer zumindest
im Wesentlichen horizontalen und senkrecht zur Fahrtrichtung (2)
verlaufenden Linie angeordnet sind.
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Der Übersicht
halber weist die Sämaschine (1)
in 1 nur zwei Öffnungswerkzeuge
(10) auf. In der Praxis sind die Öffnungswerkzeuge (10)
zumindest im Wesentlichen gleichmäßig über die gesamte Arbeitsbreite
der Sämaschine
(1) verteilt. Dies gilt auch für die Ablageelemente (8).
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Auf
dem Fachmann ebenfalls bekannte Weise stützt sich das vordere Gestell
(7) mittels zweier Räder
(11) zumindest teilweise auf den Boden ab. Die Räder (11)
sind mittels Verbindungselementen (12) vorteilhafterweise
so mit dem vorderen Gestell (7) verbunden, dass sie in
der Höhe
verschoben werden können.
In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel bestehen die
Verbindungselemente (12) insbesondere aus einem Schlitten
(13), der mittels eines Gelenks (14) mit einer
zumindest im Wesentlichen horizontalen und senkrecht zur Fahrtrichtung
(2) verlaufenden Achse mit dem vorderen Gestell (7)
verbunden ist. Der Schlitten (13) kann mittels mindestens
eines Hubzylinders (15) um das Gelenk (14) geschwenkt
werden. Durch Schwenken des Schlittens (13) um das Gelenk
(14) können
die Räder (11)
somit von dem vorderen Gestell (7) entfernt oder ihm angenähert werden.
Die Sämaschine
(1) kann somit für
den Betrieb abgesenkt oder zum Transport angehoben werden. Vorzugsweise
weist die Sämaschine
(1) des Weiteren eine in 6 schematisch dargestellte
Einstellvorrichtung (16) auf, die das maximale Absenken
der Sämaschine
(1) definiert. Aus diesem Grunde kann die Arbeitstiefe
der Öffnungswerkzeuge
(10) leicht eingestellt werden.
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In
dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Vorderteil
des hinteren Gestells (9) mittels eines mittleren Gelenks
(17) mit der zumindest im Wesentlichen vertikalen Achse
(17a) mit dem Hinterteil des vorderen Gestells (7)
verbunden. Das mittlere Gelenk (17) liegt vorteilhafterweise
in einer vertikalen mittleren Ebene des vorderen Gestells (7). Vorzugsweise
ist das mittlere Gelenk (17) weiterhin im Wesentlichen
in der Mitte zwischen den Öffnungswerkzeugen
(10) und den Ablageelementen (8) angeordnet. Wenn
die Sämaschine
(1) um eine Kurve fährt,
gestattet das mittlere Gelenk (17) somit den Ablageelementen
(8) den Spuren der Öffnungswerkzeuge
(10) zu folgen.
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Gemäß einem
wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung weist die Sämaschine
(1) des Weiteren Mittel (18) auf, die es gestatten,
das hintere Gestell (9) bezüglich des vorderen Gestells
(7) auszurichten, sobald die Ablageelemente (8)
den Boden verlassen haben.
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In
dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel bestehen die
Ausrichtungsmittel (18) insbesondere aus einem mit dem
hinteren Gestell (9) verbundenen Zapfen, einer mit dem
vorderen Gestell (7) verbundenen Spannbacke (20)
und einem Ausrichtungszylinder (21). Die Ausrichtung des
hinteren Gestells (9) auf das vordere Gestell (7)
wird durch Verschieben des Zapfens (19) in der Spannbacke (20)
mittels des Ausrichtungszylinders (21) erreicht.
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Genauer
weist in den 3 bis 5 die Spannbacke
(20) eine Ausrichtungsrampe (22) auf, die zumindest
im Wesentlichen eine "V"-Form beschreibt
und in einer zumindest im Wesentlichen horizontalen Erstreckungsebene
enthalten ist. Die Ausrichtungsrampe (22) ist vorteilhafterweise
zumindest im Wesentlichen symmetrisch auf beiden Seiten der vertikalen
mittleren Ebene des vorderen Gestells (7) angeordnet. Des
Weiteren ist die Öffnung
des durch die Ausrichtungsrampe (22) gebildeten "V" nach dem hinteren Ende der Sämaschine
(1) ausgerichtet.
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Der
Zapfen (19) seinerseits weist eine zumindest im Wesentlichen
vertikal ausgerichtete Längsachse
(19a) auf. Der Zapfen (19) wird mittels zweier
mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen Führungskehlen
(23) translatorisch geführt.
Die Führungskehlen
(23) sind vorteilhafterweise senkrecht übereinander in den jeweiligen
zumindest im Wesentlichen horizontalen Ebenen angeordnet. Vorzugsweise
sind die Führungskehlen
(23) symmetrisch auf beiden Seiten der Erstreckungsebene
der Spannbacke (20) angeordnet. Weiterhin auf 4 Bezug
nehmend, sind die Führungskehlen
(23) entlang einer vertikalen mittleren Ebene des hinteren Gestells
(9) ausgerichtet. Der Zapfen (19) wird somit in
der vertikalen mittleren Ebene des hinteren Gestells (9)
entlang einer zumindest im Wesentlichen horizontalen Richtung translatorisch
geführt.
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Der
Ausrichtungszylinder (21) seinerseits weist einen mittels
eines Gelenks (25) mit einer zumindest im Wesentlichen
vertikalen Achse (25a) mit dem hinteren Gestell (9)
verbundenen Körper
(24) auf. Des Weiteren weist der Ausrichtungszylinder (21)
eine mittels eines Bügels
(27) mit dem Zapfen (19) verbundene Stange (26)
auf. Vorzugsweise ist jeder Schenkel des Bügels (27), wie in 3 dargestellt,
zwischen der Spannbacke (20) und einer jeweiligen Führungskehle
(23) angeordnet.
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Die 3 und 4 zeigen
insbesondere die Ausrichtungsmittel (18) in der hinteren
Stellung. In dieser Konfiguration, die verwendet wird, wenn sich
die Sämaschine
(1) in Arbeitsstellung befindet, befindet sich der Ausrichtungszylinder
(21) an seinem minimalen Hub und der Zapfen (19)
befindet sich am Eingang der Ausrichtungsrampe (22). Das hintere
Gestell (9) kann somit um das mittlere Gelenk (17)
schwenken, wobei sein Winkelausschlag durch den Kontakt des Zapfens
(19) an der Ausrichtungsrampe (22) begrenzt wird.
Vorzugsweise ist der Eingang der Ausrichtungsrampe (22)
vorteilhafterweise mit einer relativ großen Breite bezüglich des
Durchmessers des Zapfens (19) versehen. Aus diesem Grunde
ist der Winkelausschlag des hinteren Gestells (9) bezüglich des
vorderen Gestells (7) im Betrieb groß genug, um den Ablageelementen
(8) zu gestatten, den Spuren der Öffnungswerkzeuge (10) zu
folgen. Die Breite des Eingangs der Ausrichtungsrampe (22)
ist jedoch zu eingeschränkt,
um jeglichen Aufprall zwischen den mit dem vorderen Gestell (7) verbundenen
Elementen und den mit dem hinteren Gestell (9) verbundenen
Elementen zu vermeiden.
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5 zeigt
ihrerseits die Ausrichtungsmittel (18) in der vorderen
Position. In dieser Konfiguration, die verwendet wird, wenn sich
die Sämaschine
(1) in Transportstellung befindet, befindet sich der Ausrichtungszylinder
(21) an seinem maximalen Hub und der Zapfen (19)
befindet sich am Grund der Ausrichtungsrampe (22). Vorzugsweise
nimmt die Breite der Ausrichtungsrampe (22) zwischen dem
Eingang und dem rückwärtigen Ende
dieser Letzteren allmählich ab.
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Unabhängig von
der Winkelposition des hinteren Gestells (9) bezüglich des
vorderen Gestells (7) bewirkt ein Verschieben des Zapfens
(19) aus der hinteren Position in die vordere Position
das Anschlagen dieses Letzteren an die Ausrichtungsrampe (22). Das
hintere Gestell (9) kann sich somit nicht mehr aus der
Ausrichtung auf das vordere Gestell (7) entfernen. Die
Aufpralle zwischen dem hinteren Gestell (9) und dem vorderen
Gestell (7) werden somit verhindert. Da der Zapfen (19)
an der Ausrichtungsrampe (22) anliegt, wird er dann allmählich in
die vertikale mittlere Ebene des vorderen Gestells (7)
gebracht. Dies bewirkt ein Schwenken des hinteren Gestells (9) zur
Ausrichtung bezüglich
des vorderen Gestells (7).
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Der Übersicht
halber zeigen die 3 bis 5 nur die
Ausrichtungsmittel (18), teilweise das vordere Gestell
(7) und teilweise das hintere Gestell (9). Außer dem
Körper
(24) des Ausrichtungszylinders (21) sind diese
Elemente (7, 9, 18) in 3 im Schnitt
dargestellt. Des Weiteren sind in den 4 und 5 all
diese Elemente (7, 9, 18) außer der
unteren Führungskehle
(23) dargestellt.
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Gemäß einem
anderen Merkmal der vorliegenden Erfindung erfolgt die Ausrichtung
des hinteren Gestells (9) bezüglich des vorderen Gestells
(7) automatisch, wenn die Ablageelemente (8) den
Boden verlassen. Dazu sind die Ausrichtungsmittel (18) vorteilhafterweise
mit den Verbindungselementen (12) verbunden.
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In
dem in den Figuren und insbesondere in 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel
handelt es sich somit bei dem Hubzylinder (15) um einen
doppeltwirkenden Zylinder, der über
Leitungen (28) durch einen (nicht dargestellten) Hydraulikkreis
von der Zugmaschine aus gespeist wird. Vorzugsweise wird der Hubzylinder
(15) durch den Bediener vom Führerstand der Zugmaschine aus
mittels eines Dreiwegeventils (29) bedient. Auf dem Fachmann
bekannte Weise steuert das Ventil (29) entweder das Ausfahren,
das Einfahren oder das Festlegen des Hubzylinders (15).
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Der
Ausrichtungszylinder (21) seinserseits, bei dem es sich
ebenfalls um einen doppeltwirkenden Zylinder handelt, ist vorteilhafterweise
parallel zum Hubzylinder (15) geschaltet. Genauer wird
die Verbindung zwischen den Zylindern (15; 21)
so realisiert, dass der Ausfahrbefehl für den Hubzylinder (15) ebenfalls
das Ausfahren des Ausrichtungszylinders (21) bewirkt. Weiterhin
ist der Ausrichtungszylinder (21) vorteilhafterweise dem
Hubzylinder (15) übergeordnet.
Aus diesem Grunde erfolgt das Ausfahren des Ausrichtungszylinders
(21) vor dem Ausfahren des Hubzylinders (15).
Dies kann zum Beispiel dadurch erzielt werden, dass der Querschnitt
der jeweiligen Kolben der Zylinder (15; 21) zweckmäßig gewählt wird.
Um die Ablageelemente (8) bei der Anordnung in Transportstellung
nicht zu verformen, können die
Ausrichtungsmittel (18) auf besonders vorteilhafte Weise
das hintere Gestell (9) nicht schwenken, solange die Ausrichtungsmittel
(18) noch in der Erde sind. Dies kann dadurch erreicht
werden, dass ein Kolbenquerschnitt des Ausrichtungszylinders (21)
relativ klein gewählt
wird.
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Wenn
der Bediener das Ventil (29) dahingehend bedient, die Sämaschine
(1) in Transportstellung anzuordnen, bewirkt der Hydraulikkreis
zunächst
das Ausfahren des Ausrichtungszylinders (21) und somit
das Anschlagen des Zapfens (19) an der Ausrichtungsrampe
(22). Da der Ausrichtungszylinder (21) nicht leistungsfähig genug
ist, das hintere Gestell (9) zu schwenken, wenn sich die
Ablageelemente (8) noch in der Erde befinden, bewirkt der
Hydraulikkreis dann das Ausfahren des Hubzylinders (15)
und somit das Anheben der Sämaschine
(1). Sobald die Ablageelemente (8) den Boden verlassen haben
wird der Ausrichtungszylinder (21) wieder vorrangig und
das hintere Gestell (9) wird bezüglich des vorderen Gestells
(7) ausgerichtet.
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Des
Weiteren versteht sich, dass der in 6 dargestellte
Hydraulikkreis das Einfahren des Ausrichtungszylinders (21)
bewirkt, wenn der Bediener über
das Ventil (29) das Einfahren des Hubzylinders (15)
ansteuert. Bei der Anordnung in Arbeitsstellung bewirkt das Gewicht
des Körpers
(3) auf besonders vorteilhafte Weise, dass sich die Sämaschine (1)
absenkt, bevor der Ausrichtungszylinder (21) einfährt. Somit
wird das mittlere Gelenk (17) nur in dem Moment entriegelt,
in dem die Ablageelemente (8) mit dem Boden in Kontakt
stehen. Bei Schräglage
der Sämaschine
(1) läuft
das hintere Gestell (9) somit nicht Gefahr, das vordere
Gestell (7) bei der Anordnung in Arbeitsstellung zu beschädigen.
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Vorzugsweise
erfolgt der Kontakt des Zapfens (19) am hinteren Gestell
(9) und der Kontakt des Zapfens (19) an der vorderen
Spannbacke (20) mittels Rollen (30, 31).
Somit ist jedes Ende des Zapfens (19) mit einer Endrolle
(30) versehen, die in einer jeweiligen Führungskehle
(23) rollt. Weiterhin weist der Zapfen (19) eine
dritte Rolle (31) auf, die gegenüber der Ausrichtungsrampe (22)
angeordnet ist. Die Rollen (30, 31) verringern
beträchtlich
die von dem Zapfen (19) erfahrenen Reibungskräfte. Trotz
des erforderlichen Drehmoments zum Ausrichten des hinteren Gestells
(9), kann der Zapfen (19) somit leicht durch den
Zylinder (21) verschoben werden.
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Weiterhin
entspricht der Grund der Ausrichtungsrampe (22) vorzugsweise
zumindest im Wesentlichen dem Durchmesser der dritten Rolle (31). Wenn
sich der Zapfen (19) in der vorderen Position befindet
(5), bewirken die Ausrichtungsmittel (18)
somit ein Verriegeln des mittleren Gelenks (17), was eine
gute Stabilität
der Sämaschine
(1) bei ihrem Transport fördert.
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In
dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Sämaschine
(1) des Weiteren ein Absperrventil (32) auf, das
an einer der Versorgungsleitungen des Ausrichtungszylinders (21)
angeschlossen ist. Durch Schließen
des Absperrventils (32) kann der Bediener den Ausrichtungszylinder (21)
zum Beispiel in seiner ausgestreckten Position (5)
festlegen. Somit kann der Bediener, falls erforderlich, trotz der
Anordnung der Sämaschine
(1) in Arbeitsstellung das hintere Gestell (9)
auf das vordere Gestell (7) ausgerichtet halten. Dies kann
im Betrieb auf Geländen
mit einer großen
Schräge
besonders vorteilhaft sein.
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Die
soeben beschriebene Sämaschine
(1) ist nur ein Beispiel, das keinesfalls den durch die
folgenden Ansprüche
definierten Schutzbereich einschränken soll.