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Beschreibung:
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Kombinationsgerät für die Bodenbearbeitung
mit einem vorderen Bodenaufreißgerät (Vordergerät) mit Kuppeleinrichtungen zum Anbau
an das Dreipunktgestänge eines Schleppers, einem auf dem Vordergerät aufliegenden
und lösbar mit diesem verbundenen Träger mit Stützrädern, und einem zweiten Gerät,
das ebenfalls Kuppeleinrichtungen aufweist, die an das Dreipunktgestänge eines Schleppers
passen und mit diesen Kuppeleinrichtungen angebaut ist.
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Kombinationsgeräte haben den Vorteil, daß mit einem einmaligen Befahren
eines Ackers mehrere Arbeitsgänge gleichzeitig ausgeführt werden können. Dadurch
reduziert man die unerwünschte Verfestigung des Bodens durch die Schlepperreifen
so weit wie möglich. Gerätekombinationen können jedoch nicht immer eingesetzt werden,
da ihre Einsatzmöglichkeit von der Beschaffenheit des Schleppers, der Bodenbeschaffenheit
und der gewünschten Kultur, die durch die Bodenbearbeitung vorbereitet werden soll,
abhängig ist.
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Es ist deshalb wünschenswert, daß die Einzelgeräte der Gerätekombination
auch für sich alleine benutzt werden können.
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Bei einem bekannten Gerät der eingangs genannten Art (DE-OS 26 52
349) ist der Träger mittels Bolzen an dem als Kreiselegge ausgebildeten Vordergerät
derart angelenkt,
daß der Träger um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung
verlaufende Achse schwenkbar ist. An hinteren Quertraversen des Trägers ist eine
Sämaschine befestigt. Die Stützräder des Trägers sind nicht anhebbar und die Sämaschine
wird voll von den Stützrädern getragen. Zwar kann bei einem solchen Gerät die Kreiselegge
mittels der Schlepperhydraulik angehoben werden, jedoch bleibt der Träger mit seinem
vollen Gewicht und dem Gewicht von angebauten Geräten auf dem Boden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs genannten
Art so auszubilden, daß das gesamte Gerät mit Hilfe der Schlepperhydraulik angehoben
werden kann, wobei es auch möglich sein soll, während der Arbeit die Stützräder
des Trägers vom Boden abzuheben.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß der Träger
starr mit dem Vordergerät verbunden ist und die Stützräder an einer am Träger angeordneten
Aushebevorrichtung mit Betätigungs-Hydraulikzylinder sitzen.
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Bei einem so ausgebildeten Gerät kann so gearbeitet werden, daß die
Stützräder den Boden nicht berühren. Die bei der Arbeit noch nötige Tragkraft kann
häufig vom Schlepper bewirkt werden, da ja in der Arbeitsstellung ein großer Teil
des Gerätegewichtes über die Arbeitswerkzeuge auf den Boden abgestützt wird. Durch
die starre Verbindung zwischen Vordergerät und Träger kann vom Oberlenker des Schleppers
auf den Träger eine Kraft ausgeübt werden, die einen Teil des Trägergewichtes übernimmt.
Durch Betätiqung sowohl der Aushebevorrichtung als auch der am Schlepper angeordneten
Hebevorrichtung für die Unterlenker können alle Geräteteile vom Boden abgehoben
werden.
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Vorzugsweise ist das Kombinationsgerät mit drei Geräten ausgerüstet
(Anspruch 2), nämlich einem Vordergerät, einem Mittelgerät und einem Hintergerät.
Der Ausdruck Streugerät
im Anspruch 2 ist ein Oberbegriff für Sämaschinen
und Düngerstreuer, also für Geräte, die irgendwelches Material auf der Erde oder
in der Erde ablegen. Es ist selbstverständlich möglich, mit dem Vordergerät und
Mittelgerät alleine zu arbeiten und das Hintergerät überhaupt nicht zu verwenden.
Auch hierbei können die Stützräder eingezogen werden, so daß keine Radspuren auf
dem fein gekrümelten Boden hinterlassen werden.
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Man kann das Mittelgerät sowohl mit dem Vordergerät als auch mit dem
Träger verbunden, z.B. gemäß Anspruch 3 die Unterlenker mit dem Vordergerät und
den Oberlenker mit dem Träger, da ja Vordergerät und Träger nach ihrer Kupplung
eine starre Einheit bilden.
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Die Ausführungsform nach Anspruch 4 hat den Vorteil, daß eine Mittelgerät
zusammen mit einem anderen Gerät verwendet werden kann, ohne daß der Träger benutzt
wird.
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Eine Grundform des Trägergestells gemäß Anspruch 5 ist konstruktiv
besonders einfach und ist für eine Befestigung der Arbeitsgeräte möglichst wenig
hinderlich. Zur starren Verbindung sind vorzugsweise gemäß Anspruch 6 vier Befestigungsstellen
vorgesehen, wobei vorzugsweise gemäß Anspruch 7 die hinteren Befestlgungsstellen
als Klauen und die vorderen Befestigungsstellen als Bolzenverbindungen ausgebildet
sind, so daß zur Kupplung nur das Einstecken von zwei Bolzen nötig ist (Anspruch
8). Einführschrägen gemäß Anspruch 9 erleichtern den Kupplungsvorgang.
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Die Anordnung von Stützen gemäß Anspruch 10 hat den Vorteil, daß der
Träger vor der Verbindung mit den Arbeitsgeräten bequem in einer Höhe gehalten werden
kann, in der die Kupplung mit den Arbeitsgeräten leicht möglich ist.
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Die Bewegungsmöglichkeit für den Oberlenker-Anlenkpunkt am Vordergerät
gemäß den Ansprüchen 11 und 12 gecitattet ohne Maniupulationen am Oberlenker die
freie Bewglichkeit zwischen Schlepper und Gerät in der Transportstellung zur Anpassung
an Bodenunebenheiten.
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Ein doppeltwirkender Hydraulikzylinder aii der Austiebevcrrichtunc
gemäß Anspruch 13 ist für das Einziehen der Stüträder in der Arbeitsstellung vorteilhaft.
Mit der Aushebeeinrichtung kann gemäß Anspruch 14 auch die Freigabe des Oberlenker-Anlenkpunktes
automatisch erfolgen.
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Die Stützräder können gemäß Anspruch 17 an einer Pendelachse aufgehangen
werden, was besonders bei großem Radabstand zweckmäßig ist. Bei kleinem Radabstand
oder nur einem Stützrad ist eine Pendelachse nicht nötig.
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Besonders vorteilhaft sind Stützräder am Vordergerät, da mit diesen
ein Teil des Gerätegewichtes auf dem Boden abgestützt werden kann, wenn die am Träger
befindlichen Stützräder angehoben sind. Die von den Stützrädern am Vordergerät hinterlassenen
Spuren sind unschädlich, da ja im allgemeinen das Mittelgerät diese Spuren wieder
beseitigt.
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Hinter den Stutzrädern des Trägers können gemäß Anspruch 24 Spurlockerer
angeordnet sein. In diesem Falle können die Stützräder auch während der Arbeit auf
dem Boden abrollen. Bei manchen Gerätekombinationen kann eine solche zasätzliche
Abstützung nötig sein.
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Im Anspruch 26 sind verschiedene Ausführungen für das Vordergerät,
das Mittelgerät und das Hintergerät angegeben. Eine praktisch besonders wichtige
Kombination ist im Anspruch 27 genannt.
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Als Vorteile der Erfindung sei insbesondere auf die Möglichkeit hingewiesen,
daß jedes der mit dem Träger verbundenen Geräte auch für sich verwendet werden kann,
da an jedem Gerät entsprechende Kupplungsstellen für die Verbindung mit einem Schlepper
oder einem anderen Gerät angeordnet sind. Die starre Verbindung des Trägers mit
dem
Vordergerät hat auch beim Transport einen Vorteil, nälich den
Vorteil, daß auch Gewichtsanteile des Mittelgerätes und des Hintergerätes auf den
Schlepper übertragen werden können. Die starre Verbindung des Trägers mit dem Vordergerät
hat den Vorteil, daß alle mit dem Träger verbundenen Geräte auch nach der Seite
hin stabil gehalten sind, so daß bei Arbeiten an Hängen selbst dann keine Abtrift
der nachfolgenden Geräte entsteht, wenn die Kombination aus drei Geräten besteht
und verhältnismäßig lang ist.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil I in Fig. 2 einer ersten
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gerätes, Fig. 2 eine Draufsicht auf dieses
Gerät entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1 und Fig. 3 eine Seitenansicht eines Gerätes
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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Die Hauptbestandteile des Gerätes nach den Fig. 1 und 2 sind ein Grubber
1, eine Kreiselegge 2, eine Sämaschine 3 und ein Träger 4. Die Beschaffenheit und
das Zusammenwirken dieser Hauptbestandteile sollen nachfolgend im einzelnen beschrieben
werden.
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Der Grubber 1 hat ein insgesamt mit 5 bezeichnetes Gestell, das einen
vorderen Querbalken 6, einen hinteren Querbalken 7 und Längstraversen 8 und 9 aufweist.
An den Quertraversen 6 und 7 sind übliche Werkzeuge 10 eines Grubbers befestigt.
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An den hinteren Enden der Längstraversen 8 und 9 sind Stützräder 11
und 12 angeordnet. Am vorderen Querbalken 6
sind Bleche 13, 14
angeschweißt, die Zapfen 15, 16 tragen, die für die Verbindung des Gerätes mit Unterlenkern
eines Schlepper-Dreipunktgestänges dienen. Die Unterlenker sind durch strichpunktierte
Linien. 17, 18 angedeutet. Von den Blechen 13, 14 gehen nach oben konvergierende
Bleche 19, 20 aus, die in ihrer oberen Hälfte parallel verlaufen und in einer Reihe
angeordnete Löcher 21 aufweisen. Sn-diesen oberen Bereichen ist ein Oberlenkeranlenkteil
22 schwenkbar mittels eines Bolzens 23 gelagert. Sn diesem Teil befinden sich in
einer Reihe angeordnete Löcher 24, die auch zur Anlenkung eines oberen Lenkers 25
eines Schlepper-Dreipunktgestänges dienen.
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Am vorderen Querbalken 6 des Gestells sind auch Taschen bildende Bleche
26, 27 bzw. 28, 29 angeschweißt, die in ihren hinteren Bereichen divergieren, um
ein Einführtrichter zu bilden. Diese Taschen dienen zu der noch zu beschreibenden
Verbindung des Trägers 4 mit dem Grubber 1. Die Querbalken 6, 7 sind auch durch
schräg verlaufende Balken 29, 30 gegeneinander abgesteift. Von diesen Absteifungen
erheben sich Bleche 31, 32, die zur Anlenkung der Kreiselegge 2 dienen.
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Die Kreiselegge 2 hat ein zugleich als Getriebekasten ausgebildetes
Gestell 33. In diesem Gestell sind in bekannter Weise sogenannte Werkzeugkreisel
drehbar gelagert, die Zinken 34 tragen. Die Orte, an denen solche Kreisel mit vertikaler
Achse angeordnet sind, sind in wig. 2 durch Kreuze symbolisch dargestellt. An beiden
Seiten der Kreiselegge befinden sich Schutzschilde 35. Am hinteren Ende der Kreiselegge
ist eine Krümelwalze 36 gelagert, die sich (siehe Fig. 2) über die gesamte Breite
des Gerätes erstreckt und die an Armen 37 gelagert ist, die sich nach oben verschwenken
lassen.
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Vom Gehäuse 33 ragen Bleche 38, 39 ah, die Zapfen 40, 41 tragen, an
denen Unterlenker 42, 43 angelenkt sind, deren vordere Enden an den Blechen 31,
32 des C.rubbergestells angelenkt sind. Wie Yig. 1 ze;(Jt, sind die 1lenker 42,
43 winklig ausgebildet.
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In der Mitte des Gestells ist ein sich nach oben erstrekkender Aufbau
44 angeordnet, der Anlenkbohrungen 45 für einen Oberlenker 46 aufweist, der mit
seinem vorderen Ende mittels eines Bolzens an einer der Bohrungen 21 angelenkt ist.
Der Oberlenker 46 enthält ein Spannschloß 46a, mit dem die Länge des Oberlenkers
veränderbar ist.
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An der Kreiselegge befinden sich auch zwei untere Anlenkbohrungen
47, die einen Querabstand voneinander haben und am Aufbau 44 eine Anlenkbohrung
48 für einen Oberlenker.
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Dies ermöglicht es, an die Kreiselegge Zusatzgeräte anzubauen.
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Der Träger 4 hat ein Gestell 49, das im wesentlichen aus zwei Längsbalken
50, 51 und einer hinteren Quertraverse 52 besteht, die als nach oben sich erstreckender
Rohrbogen ausgebildet ist, wie man aus Fig. 1 ersehen kann. Von den -Längsbalken
50, 51 erstrecken sich senkrecht nach unten pfostenartige Elemente 53 und 54 (siehe
-iq. 1), die zur Kupplung des Trägers 4 mit dem Grubber 1 dienen Die vorderen Pfosten
53 haben an ihren unteren Enden Querbohrungen, durch die Bolzen 55 durchsteckbar
sind, die auch die Taschenbleche 26, 27 bzw. 28, 29 durchgreifen (siehe Fig.2).
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An den unteren Enden der Pfosten 54 sind Klauen 56 angeordnet, die
den hinteren Querbalken 7 des Grubbers von hinten her umgreifen. Nach vorne hin
haben die Klauen 56 Einführerweiterungen, wie es in Fig. 1 dargestellt ist.
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Etwa vor der Längsmitte des Trägers 4 ist an jedem Länesbalken 50,
51 eine Stütze 57 angeordnet , die eine cul3platte
57a hat und
nach oben geschwenkt werden kann. Die Fig.
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1 und 2 zeigen die Arbeitsstellung, in der die Stützen hochgeschwenkt
sind.
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Im hinteren Bereich des Trägers 4 sind als Nachlaufräder ausgebildete
Stützräder 58, 59 angeordnet. Diese Stützräder sind um vertikale Achsen 60 schwenkbar,
die in bekannter Weise in der Draufsicht gesehen gegenüber den Drehachsen der Räder
versetzt sind. Die Achsen 60 befinden sich an den Enden eines Querbalkens 61, der
an einer insgesamt mit 62 bezeichneten Aushebevorrichtung aufgehängt ist.
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Die Aushebevorrichtung 62 ist an einer mit den Längsbalken 50, 51
verbundenen Traverse 63 befestigt. Mit der Traverse sind zwei Bleche 64, 65 verschweißt,
an denen sich vier Anlenkstellen 66 bis 69 befinden. An den Anlenkstellen 66 und
67 sind Parallelogrammteile 70, 71 mit einem Ende angelenkt, während die anderen
Enden dieser Teile bei 72, 73 an Blechen 74, 75 angelenkt sind, die an einem U-förmigen
Blech angeschweißt sind, an dem der Querbalken 61 mittels eines Bolzens 98 pendelnd
aufgehängt ist.
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An der Anlenkungsstelle 68 greift der Zylinderteil 76a eines doppeltwirkenden
Hydraulikzylinders 76 an, dessen Kolbenstange 76b mit dem 1>arallelogrammglied
71 bei 77 gelenkig verbunden ist. Aus der Betrachtung der Zeichnung ist klar, daß
bei einer Verlängerung des Zylinders 76, d.h. beim Ausschieben der Kolbenstange
76, der Querbalken 61 abgesenkt wird, während bei Verkürzung des Zylinders ein Anheben
stattfindet. In der Zeichnung ist die voll angehobene Stellung gezeigt.
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Am Anlenkpunkt 69 ist ein Winkelhebel 78 gelagert, der einen kurzen
Hebelarm 78a und einen langen Hebelarm 78b aufweist. Der kurze Hebelarm 78a ist
über einen Lenker 79
mit einer über den Drehpunkt 67 hinausragenden
Verlängerung 71a des Parallelogrammgliedes 71 gelenkig verbunden.
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Mit dem langen Hebelarm ist eine insgesamt mit 80 bezeichnete Stange
gelenkig verbunden, die aus einem Rohr 80a und einer innerhalb des Rohres verschraubbaren
Gewindestange 80b besteht. An dem in der Zeichnung rechts liegenden Ende trägt die
Stange eine Öse 80c, die einen länglichen Durchbruch aufweist, innerhalb dem ein
Bolzen 81 beweglich ist, mit dem der Winkelhebel 78 mit der Stange 80 gekuppelt
ist. Das linke Ende der Stange 80 ist über einen Bolzen, der die obersten Löcher
24 des Oberlenker-Anlenkteiles 22 durchgreift, mit dem Oberlenker-Anlenkteil gekuppelt.
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Die Sämaschine 3 stützt sich mit zwei Laufrädern 82, 83 auf dem Boden
ab. Die Sämaschine ist von üblicher Konstruktion und hat eine Anlenkbohrung 84 für
einen als Spannschloß ausgebildeten Oberlenker 85 und zwei im Abstand angeordnete
Zapfen 86 und 87 für die Anlenkung von Unterlenkern 88 und 89.
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Der Oberlenker 85 ist bei 90 an mit den Blechen 74, 75 verschweißten
Blechen 91 angelenkt. Die Unterlenker 88, 89 sind mittels Bolzen 92 und 93 an Blechen
94 angelenkt, die mit dem Balken 61 verschweißt sind und nach unten vom Balken abragen.
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An der Traverse 52 sind zwei Ketten 95 und 96 aufgehängt, derer untere
Enden mit den Unt:ercnkcl-n tt8 bzw. 89 v('rbunden sind.
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Die ausgezogenen Linien zeigen die Situation bei der Arbeitsstellung,
während die Situation bei ausgehobenem Gerät strichpunktiert eingezeichnet ist.
In der Arbeitsstel-
tullq sind die Stützräder 58, 59 vom Boden
abgehoben.Hierbei ist die Kolbenstane 76b in den Zylinder 76a eingezogen. Die Einziehung
ist mit dem doppeltwirkenden Zylinder 76 möglich. Dr Träger 4 wird von den Stützrädern
12 des Grubbers 1 getragen. Die Kreislegge 2 kann sich höhenmäßig unabhängig vom
Grubber 1 bewegen und sich so an Bodenunebenheiten anpassen. Die Tiefenhaltung der
Kreiselegge 2 wird durch die Krümelwalze 36 aufrechterhalten.
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Die Sämaschine 3 stützt sich über ihre Laufräder 82, 83 auf dem Boden
ab, d.h. ihr Gewicht wird nicht auf den Träger 4 übertragen. Die Ketten 95, 96 sind
in der Arbeitsstellung locker, übertragen also keine Zugkräfte, so daß sich die
Sämaschine ebenfalls frei an Bodenunebenheiten anpassen kann.
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Die Schwenkachsen 60 der Nachlaufräder 58, 59 sind in der ausgehobenen
Stellung etwas von unten hinten nach vorne oben geneigt. Die Schwerkraft bewirkt
deshalb, daß die Stützräder 58, 59 nach vorne schwenken, also gegenüber ihrer üblichen
Nachlaufstellung um 1800 nach vorne gedreht sind. Das Abheben der Stützräder 58,
59 hat den Vorteil, daß der vom Mittelgerät 2 fein gekrümelte Boden nicht durch
die Stützräder verdichtet wird.
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Das Kombinationsgerät kann auch ohne Sämaschine 3 benutzt werden.
Dieser Benutzungsfall kommt häufig vor, da die Finsaat nicht immer gleichzeitig
mit der Saatbettbereitung erfolgt. Jedes dr Geräte ist auch für sich benutzbar.
Wenn der Grubber 1 für sich benutzt wird, ist der Träger 4 vom Grubber abgekuppelt.
Die Kreiselegge 2 kann in ihren Anlenkstellen 40, 41 und 45 unmittelbar an einen
Schlepper angekuppelt werden. Wenn die Kreiselegge z.B.
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mit einer Sämaschine benutzt werden soll, wird diese an
den
Anlenkungsstellen 47, 48 mit der Kreiselegge verbunden.
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Auch die Sämaschine 3 kann an ihren Anlenkungsstellen 84, 86, 87 unmittelbar
mit dem Dreipunktgestänge eines Schleppers verbunden werden.
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Wenn das Kombinationsgerät ausgehoben werden soll, werden zunächst
die Stützräder 58, 59 durch Verlängerung des Hydraulikzylinders 76 nach unten in
die strichpunktierte Stellung bewegt. Hierbei wird auch infolge der Kupplung über
den Lenker 79 der Winkelhebel 78 entgegen dem Uhrzeigersinn in die strichpunktiert
gezeichnete Stellung verschwenkt. Hierbei wird der Oberlenker-Anlenkteil 22, der
während der Arbeitsstellung an den Turm 13, 14 herangezogen war, für eine Schwenkung
nach vorne freigegeben.
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Es können jetzt die unteren Lenker 17, 18 und damit der Grubber 1
angehoben werden, ohne daß diese Anhebung durch den Oberlenker behindert wird. Bei
der Fahrt über Bodenunebenheiten ermöglicht das Langloch in der Öse 80c ein Schwenken
des Oberlenkeranlenkteiles 22, so daß die nötige relative Höhenbeweglichkeit zwischen
Schlepper und Gerät gegeben ist.
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Bei der Zusammenstellung des Kombinationsgerätes wird der Träger 4
bei in Transportstellung befindlichen Stützrädern 58, 59 auf dem Boden abgestellt
und die Stützen 57 werden nach unten geschwenkt, wobei die Teller 57a ein Einsinken
in den Boden verhindern. Zur Kupplung des Grubbers 1 mit dem Rahmen wird der Grubber
Von einem Schlepper unter den Träger 4 transportiert, wobei der hintere Querbalken
7 in die Klauen 56 eingeführt wird.
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Hierbei gelangen auch die Enden der Längsbalken 50, 51 in die aus
den Blechen 26, 27 bzw. 28, 29 bestehenden Taschen. Die Fixierung erfolgt dann mittels
der Bolzen 55.
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Damit ist die starre Kupplung mit dem Träger hergestellt, wobei vier
Kupplungspunkte vorhanden sind, nämlich zwei durch die Klauen 56 gebildete Kupplungspunkte
und zwei durch die Taschen auf dem Querbalken 6. Die Kreiselegge 2 wird mit dem
Grubber zweckmäßigerweise bereits verbunden, bevor die Kupplung des Grubbers mit
dem Träger 4 erfolgt.
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Die Sämaschine 3 kann zu einem beliebigen Zeitpunkt angebaut werden.
Bezüglich der Sämaschine ist noch zu erwähnen, daß beim Ausheben des Gerätes die
Ketten 95, 96 gespannt werden und so den Schwenkweg der Unterlenker 88, 89 nach
unten begrenzen, so daß auch die Sämaschine vom Boden abgehoben wird.
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Das Gerät nach Fig. 3 soll nachfolgend insoweit beschrieben, als Unterschiede
gegenüber dem Gerät nach den Fig. 1 und 2 bestehen. Ein erster Unterschied besteht
in den Mitteln, mit denen der Oberlenkeranlenkpunkt beweglich gemacht wird. Zu diesem
Zweck ist gemäß Fig. 3 ein Bauteil 100 vorgesehen, das um Gelenke 101 schwenkbar
ist und eine Reihe aus Löchern 102 enthält. Am untersten Loch 102 ist eine insgesamt
mit 103 bezeichnete Strebe angelenkt, die bei 104 an das Gestell des Grubbers 1'
angelenkt ist.
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Die Strebe besteht aus einem Rohr 103a und einer in das Rohr einschiebbaren
Stange 103b, wobei jedoch der Einschiebeweg durch eine Mutter 104 begrenzt ist,
die am linken Ende des Rohres 103 zur Anlage kommt. Eine innerhalb des Rohres 103
angeordnete Schraubendruckfeder 105 versucht die Stange 103 in das Rohr einzuziehen.
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Mit ausgezogenen Linien ist die Arbeitsstellung des schwenkbaren Bauteiles
100 gezeigt. Ein Verschwenken nach rechts ist nicht möglich, weil dies durch die
Mutter 104 verhindert wird, sO daß mit dem Oberlenker Druck auf das
Gerät
ausgeübt werden kann. Bei Übterwindung dër Kraft der Feder 105 ist jedoch ein Schwenken
nach vorne, z.B. in die strichpunktierte Lage, möglich, wodurch die nötige Bodenanpassung
bei Transportfahrten gegeben ist.
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Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß am Grubber 1' keine Stützräder
angeordnet sind. Die Abstützung auf dem Boden erfolgt allein durch die Arbeitswerkzeuge,
insbesondere durch die Walze 36 der Kreiselegge 2. Zur Obertragung von Kräften auf
die Kreiselegge dient die insgesamt mit 106 bezeichnete Einrichtung, die fest mit
dem Gestell des Grubbers 1' verbundene Bleche aufweist, die zwei Reihen aus Löchern
107 aufweisen, wobei die Löcher der beiden Reihen höhenmäßig gegeneinander verschoben
sind. Durch diese Löcher werden Bolzen in der gewünschten Höhenlage hindurchgesteckt,
an denen die Oberlenker 42, 43 der Kreiselegge 2 zur Anlage kommen können. Bei dieser
Arbeitsweise ist die in Fig. 3 ebenfalls eingezeichnete Feder 108 im allgemeinen
nicht wirksam. Man kann jedoch -mit dem Gerät auch so arbeiten, daß die Einrichtung
106 nicht wirksam ist, d.h. daß die Arretierungsbolzen nicht mit den Oberlenkern
in Berührung kommen. Die Feder 108, die einerseits an der Kreiselegge 2 und andererseits
am Gestell des Grubbers 1' angehängt ist, übt eine Anhebekraft auf die Kreiselegge
2 aus, da ihre Wirkungslinie oberhalb des Drehpunktes 32 der Oberlenker liegt. Es
ist zwar auch möglich, trotz wirksamer Anschläge in der Einrichtung 106 die Feder
108 am Gerät zu belassen. In diesem Fall kann die Feder 108 ein Anheben nicht unterstützen,
da ja die Anhebebewegung durch den Anschlag begrenzt ist.
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Ein Unterschied besteht auch in der Befestigung der Kreiseleggen.
Während bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 sowohl die Unterlenker 43
als auch der Oberlenker 4f. am Gestell des Grubbers befestigt sind, ist bei dem
Gerät nach Fig. 3 der Oberlenker 46 mit dem Gestell 49' bei 114 verbunden. Zu diesem
Zweck sind am Gestell besondere Bleche angeschweißt.
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Ein weiterer Unterschied des Gerätes nach Fig. 3 gegenüber tlem Gerät
nach den Fig. 1 und 2 besteht darin, daß die Sämaschine 3 an das Gestell 49' des
Trägers 4' angebaut ist, während ja bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform
die Sämaschine an den höhenbeweglichen Balken 61 angekuppelt ist. Zu diesem Zweck
hat das Gestell 49' nach unten ragende Bauteile 109 mit Anlenkungsstellen 110 für
in diesem Fall abgeknickt ausgebildete Unterlenker 111. Der auch hier als Spannschloß
ausgebildete Oberlenker 112 ist bei 113 am Gestell 49' angelenkt. Auch hier sind
Ketten 96' vorgesehen, die in der Arbeitsstellung locker und in der Transportstellung
gespannt sind.