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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schleifband mit Schleifmitteln
für Schleifräder zur
Anbringung auf einer drehbaren Achse, wobei sich das Schleifrad
aus einem Kern zusammensetzt, der hinterschnittene Rinnen umfaßt, in denen
die Schleifbänder
mittels damit zusammenwirkender Randschienen verankert sind, und
in denen linienförmige Versteifungselemente
befestigt sind, die sich radial von dem Kern her erstrecken, vorzugsweise
in der Form linienförmiger
Bürsten,
von denen wenigstens eine Seitenfläche die Schleifmittel trägt, deren
freie Enden sich bis außerhalb
der freien Enden der Bürsten
erstrecken.
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Solche
Schleifräder
werden beispielsweise in der Holzverarbeitungs- und Möbelerzeugungsindustrie
für Oberflächenbehandlung/Schleifen
ebener Flächen
zur Erzielung glatter Oberflächen
benutzt. Da die normalerweise in Verbindung mit Schleifrädern verwendeten
Schleifmittel als Folge deren geringer Stärke sehr flexibel sind, liegt
die Funktion der Versteifungselemente/der Bürsten darin, einen gewissen
Anpreßdruck
zwischen dem Schleifmittel und dem zu schleifenden Gegenstand sicherzustellen.
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Die
Versteifungselemente, auf die im folgenden als die Bürsten bezug
genommen wird, haben somit während
der Rotation des Schleifrades keinen tatsächlichen Reinigungseffekt in
Form eines Entfernens von Schleifstaub von der geschliffenen Oberfläche. Der
Schleifstaub wird durch Absaugen entfernt, das über dem Bearbeitungsbereich
eingesetzt wird, und außerdem
durch nachfolgendes Bearbeiten der geschliffenen Gegenstände.
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Die
Schleifräder
werden in variablen Breiten und mit variablen Durchmessern hergestellt
und sind auf rotierend angetriebenen Achsen an Schleifmaschinen
gelagert, die zweckgebunden angeordnet sind. Als Beispiel dafür kann eine
Schleifmaschine dienen, die einen Tisch mit einer Zuführeinheit
zum vorwärts
gerichteten Zuführen
von Gegenständen umfaßt, die
während
ihres Vorbeilaufens an den Achsen mit den Schleifbürsten oberflächenbehandelt werden.
Die Schleifmaschinen können
sehr wohl mehrere aufeinanderfolgend angeordnete Walzen mit Schleifbürsten umfassen,
von denen jede mit Schleifmaterial unterschiedlicher Rauhigkeit
versehen ist. Im Hinblick auf das Bearbeiten der Ränder der
Gegenstände
können
die Schleifwalzen relativ zur Vorwärts-Zuführtransportrichtung der Gegenstände geneigt
sein, wobei dies zu einem leichten Anschrägen (Formen) der Seitenränder der
geschliffenen Gegenstände
führt.
Darüber
hinaus führt
die geneigte Stellung der Walzen zur gleichmäßigen Entfernung des Schleifstaubs
von der geschliffenen Oberfläche.
Die besagte geneigte Lage der Walzen in einer Schleifmaschine trägt beträchtlich
zur Steigerung der Kosten bei, die mit der Herstellung von Schleifmaschinen
verbunden sind, indem die geneigte Aufhängung der Walzen relativ zur
Transportrichtung der Gegenstände
spezielle Lager und Antriebe für
die Achsen, auf denen die Schleifräder gelagert sind, erfordert.
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Aus
DK 171364 B1 ist ein Schleifrad bekannt, bei dem die Schleifbänder an
einem zylindrischen Kern zur Lagerung auf einer drehbaren, angetriebenen
Achse befestigt sind. Die Schleifbänder sind unter Erstreckung
in radialer Weise von dem zylindrischen Kern befestigt, und die
Schleifbänder
sind in hinterschnittenen Rinnen befestigt, die sich parallel in
der Peripherie des Kerns zur Aufnahme von zu diesem Zweck angeordneten
Schleifbändern
erstrecken, wobei die Bürsten
innerhalb einer U-förmigen Nylon-
oder Aluminiumschiene eingeschlossen sind, deren äußeres Profil
mit den hinterschnittenen Rinnen einen Querschnitt aufweist, der
mit dem Querschnitt der hinterschnittenen Rinnen zusammenwirkt. Am
Ende des Kerns werden die Rinnen durch die Ränder von Abdeckungen verriegelt,
die an den Enden des Kerns angebracht sind, wodurch die Schleifbänder im
Betriebszustand in ihrer Lage gehalten werden, und die Schleifbänder können ersetzt
werden, ohne daß man
den Kern abbauen muß,
indem nur eine Endabdeckung entfernt wird und die zu ersetzenden
Schleifbänder
aus den unterschnittenen Rinnen am Ende des Kerns herausgezogen
werden, und es werden neue Schleifbänder eingefügt.
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Es
ist wichtig, darauf hinzuweisen, daß die Schleifbänder, die
in DK 171 364 verwendet und offenbart sind, in der Richtung der
Meridiankrümmung relativ
steif sind, indem sie Bürsten
mit Bürstenhaar umfassen,
das fest in einem Profil aus steifem Material wie einem U-förmigen Streifenstahlprofil
verankert ist, dessen freie Enden um ein Ende der Bürstenhaare
herum zusammengeklemmt sind. Es ist zu bemerken, daß mittels
dieser bekannten Technik die Schleifmittel an den Schleifbändern mit
einer Aluminiumklemmschiene befestigt werden. Diese wird fest geklemmt,
so daß die
Schleifmittel zwischen der Außenseite
der Bürstenschiene
und der Klemmschiene befestigt sind. Mit dieser Konstruktion wird
erreicht, daß es
nicht nötig
ist, den Kern jedesmal, wenn die Schleifbänder ausgewechselt werden müssen, zu
ersetzen/auszurangieren. Jedoch ist die tatsächliche Konstruktion der Schleifbänder unzweckmäßig, indem
die Schleifmittel an der Bürste
mit besagter Klemmschiene befestigt sind, wobei dies dazu führt, daß diese
An von Schleifbändern
in ihrer axialen Richtung sehr steif ist.
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In
DK 171 364 sind jedoch weitere Lösungen zum
Befestigen der Schleifmittel für
die Schleifbänder
offenbart, beispielsweise durch Anordnen der Schleifmittel zwischen
den Wänden
in den unterschnittenen Rinnen und der Außenseite der Klemmschiene,
die mit der Rinne zusammenwirkt, wodurch die axiale Steifigkeit
des Schleifbandes im Vergleich zu der oben erwähnten Ausführung, bei der zwei Klemmschienen
verwendet werden, verringert wird.
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Es
ist jedoch allen bekannten Schleifbändern mit Bürsten gemeinsam, daß sie linienförmige Bürsten umfassen,
die, mit oder ohne Randdraht, zwischen den zusammengeklemmten Wangen
einer U-förmigen
Klemmschiene befestigt sind, wobei das Ergebnis so aussieht, daß das Schleifband
eine axiale Steifigkeit aufweist, die es ungeeignet zum Absorbieren
von Ablenkungen in axialer Richtung macht. Es ist zu bemerken, daß dann,
wenn hier von Ablenkungen in der axialen Richtung die Rede ist,
dieses als Axialrichtungsablenkungen der Klemmschiene im Verhältnis zur
geraden Erstreckung zu verstehen ist.
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In
der DK 172548 B1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines flexiblen
Schleifelements offenbart, bei dem sowohl das Bürstenhaar als auch das Schleifmittel
in einem flexiblen U?förmigen
Kunststoffprofil befestigt sind, in dessen Hohlraum die eine Seite
des Schleifmittels zusammen mit tragendem Bürstenhaar und wärmeschmelzbarem
Plastikdraht angeordnet werden, wobei durch Erwärmen oberhalb der Plastifizierungstemperatur
des Kunststoffs ein Einbetten der Bürsten und der Schleifsegmente
erfolgt, so daß sie
eine integrale Einheit bilden, die sicherstellt, daß Bürsten und/oder
Schleifmittel während
der Verwendung von rotierenden Schleif- oder Polierwerkzeugen, von
denen die Schleifelemente ein Teil bilden, nicht freigesetzt werden.
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Es
wird hierdurch ein flexibles Schleifelement erreicht, das in der
Lage ist, Ablenkungen in axialer Richtung zu absorbieren. Das Verfahren
betreffend die Herstellung dieser An von Schleifband ist jedoch
nicht zweckmäßig, indem
es das Anordnen von Bürstenhaar
wie auch des Seitenrands des Schleifmittels in dem U-förmigen Profil
zusammen mit einem wärmeschmelzbaren
Kunststoffdraht erfordert, und es erfordert ein Erwärmen des Kunststoffdrahtes,
nachdem Bürstenhaar
und Schleifmittel in der Höhlung
des U-förmigen
Profils angeordnet worden sind.
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Es
ist das Ziel der Erfindung, ein flexibles Schleifband zur Verwendung
an Schleifrädern
bereitzustellen, die Peripherien haben, die hinterschnittene Rinnen
zum Befestigen des Schleifbands umfassen, wobei keine Verwendung
von Klemmschienen zur Befestigung der Schleifmittel an dem Schleifband
erfolgt, und die in einfacher Weise hergestellt werden können. Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von Schleifbändern in
endlosen Bahnen, von denen geeignete Längen zum Anbringen an der Peripherie
eines Schleifrades mit hinterschnittenen Rinnen abgeschnitten werden
können.
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Dieses
wird mit dem in Anspruch 1 definierten Schleifband erreicht.
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Durch
das direkte Befestigen des Schleifmittels direkt an den Bürsten wird
die Verwendung der Klemmschiene zum Befestigen des Schleifmittels
an der Seite der Bürstenschiene,
oder es werden wahlweise die Anordnung des Schleifmittels in Klemmung zwischen
den Wänden
der hinterschnittenen Rinnen und dem hiermit zusammenwirkenden externen
Profil der Klemmschiene und hierdurch die Arbeitsvorgänge, die
damit verbunden sind, überflüssig gemacht.
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Es
ist dafür,
ob des Schleifmittels in geeigneter Weise direkt an den Seiten der
In-line angeordneten Bündel
des Bürstenhaares
angeheftet/befestigt werden kann, entscheidend, daß zwischen
den individuellen Bündeln
an Bürstenhaaren
ein geringer Abstand besteht. Dieser Raum wird entlang der Klebebreite
mit Kleber ausgefüllt,
so daß der
Kleber zwischen den einzelnen Haarbündeln zum rückwärtigen Rand der Löcherreihe
an der Seite fließt,
die entgegengesetzt zu derjenigen ist, auf der der Kleber zugeführt wird,
an der nach Anbringung des Klebers die Schleifmittel angeordnet
werden, wobei sich ein Seitenrand parallel zu dem schmalsten Seitenrand
der PE-Bürstenschiene
erstreckt. Mit dem Aushärten
des Klebers entsteht somit eine Art Verriegelung/Verankerung der
Schleifmittel durch die ausgehärtete
Klebemasse, die einen Körper
bildet, der im Klebebereich im wesentlichen die einzelnen Bürstenbündel umgibt
und an diesen haftet. Darüber
hinaus haften die Schleifmittel natürlicherweise auch an dem äußersten
Bürstenhaar
der einzelnen Bürstenbündel in der
In-line-Bürstenreihe.
Es sei hervorgehoben, daß jedoch
das Kleben zwischen den äußersten
Bürstenhaaren
und den Schleifmitteln selbst nicht ausreicht, um die Schleifmittel
während
der Benutzung an den Schleifbändern
zu befestigen. Die Schleifmittel lösen sich einfach und platzen
nach einer relativ kurzen Benutzungszeit ab, und zwar einfach deswegen,
weil die äußersten
Bürsten
aufgrund der mechanischen Belastung brechen, die sowohl aus axialem
Zug als auch Querbelastung in der äußersten Lage des Bürstenhaars
besteht, wenn die Schleifbänder
an dem rotierenden Schleifrad in Kontakt mit dem zu schleifenden/polierenden
Gegenstand gebracht werden.
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Außerdem wird
es mit der Verwendung einer PE-Bürstenprofilschiene,
die mit den hinterschnittenen Rinnen in der äußeren Peripherie des zylindrischen
Kerns zusammenwirkt, möglich,
daß man
einen Ersatz einzelner Schleifbänder
an dem Schleifrad in der gleichen Weise wie bei den bekannten Schleifrädern herbeiführen kann.
Z.B. kann hier jedes zweite Schleifband(stück) in regelmäßigen Intervallen
mit dem Ziel ersetzt werden, eine einheitliche Oberfläche auf
den durch die Schleifräder
behandelten Gegenständen
zu erzielen.
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Ohne
auf andere Verfahren der Befestigung zu verzichten, sollte erwähnt werden,
daß ein
bevorzugtes Befestigungsverfahren aus direktem Kleben an den Bürsten besteht.
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Weiterhin
kann ohne den Verzicht auf die Verwendung anderer Arten von Kleber
erwähnt
werden, daß ein
bevorzugter Kleber für
das Befestigen der Schleifmittel an der Seite der Bürsten aus
einem warmschmelzenden Kleber besteht.
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Ein
zweites bevorzugtes Verfahren des Befestigens der Schleifmittel
direkt an den Bürsten
kann aus Nähen
bestehen, wobei die Schleifmittel an die Bürsten in einem Bereich in unmittelbarer
Nachbarschaft der Bürstenschiene
angenäht
werden.
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Ein
zusätzliches
bevorzugtes Verfahren zum Befestigen der Schleifmittel direkt an
den Bürsten kann
mittels eines doppelseitigen Klebebandes ausgeübt werden, das in einem Bereich
in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bürstenschiene an den Bürsten angebracht
wird.
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Es
ist zu erwähnen,
daß die
flexible Bürsten-Profilschiene
vorteilhaft aus einem flexiblen PE bestehen kann, wodurch erreicht
wird, daß die
linienförmige
Bürste
in axialer Richtung biegbar wird.
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Es
ist zu erwähnen,
daß die
hinterschnittenen Rinnen in dem zylindrischen Kern und die hiermit zusammenwirkenden
PE-Profilschienen vorteilhaft einen schwalbenschwanzförmigen Querschnitt
haben können.
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Der
Vorteil hierbei liegt darin, daß mit
Drehung des Kerns/Schleifrades als Folge der Zentrifugalkraft die
PE-Profilschiene um die Versteifungselemente (die Bürstenhaare)
herum zusammengeklemmt wird, was die Schleifmaterialien an der Schleifbürste stützt.
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Es
muß weiter
erwähnt
werden, daß die
Bündel
des Bürstenhaars,
die in der Lochreihe in der PE-Bürstenprofilschiene
befestigt werden, mit Vorteil am Boden der Löcher mittels einer U-förmigen (Heft-)Klammer
befestigt werden können,
deren Schenkel, die in die PE-Profilschiene
eingeführt
werden, parallel versetzt sind und einander kreuzen, so daß die Haare
in dem Bürstenbündel in
ihrem Zentrum verankert werden, wobei ihre freien Enden sich gleichermaßen gerade
nach oben über
die PE-Profilschiene zu beiden Seiten der (Heft-) Klammer erstrecken.
Es soll erwähnt
werden, daß die
Bürstenhaare auch
mittels Kleben in der PE-Profilschiene befestigt werden können.
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Das
Schleifband gemäß der Erfindung
kann in wesentlich leichterer Weise als die bisher bekannten Schleifbänder, die
Klemmschienen umfassen, hergestellt werden, weil letztere notwendigerweise
in zuvor bestimmten Längen
einzeln erzeugt werden müssen.
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Mit
dem Schleifband gemäß der Erfindung wird
es möglich,
Schleifbänder
in aufgerollten Bahnen herzustellen, die nachfolgend am Ort der
Benutzung in vom Verwender gewünschten
Längen
abgeschnitten und in die hinterschnittenen Rinnen im Umfang des
Kernes eingeführt
werden können.
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Ein
Verfahren zur Herstellung eines Schleifbandes ist in Anspruch 8
definiert.
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Mit
dem Schleifband und dem Verfahren zum Herstellen desselben kann
eine vollständig
andere Art Schleifrad ins Auge gefaßt werden, wobei der Benutzer
die Schleifbänder
in Rollen oder im Meter kauft und danach selbst die Schleifbänder in
geeignete Längen
zuschneidet und die Tätigkeit
des Anbringens der Schleifbänder
ausführt.
Das Schleifband gemäß der Erfindung
ist deshalb beträchtlich leichter
zu verpacken und zu versenden, als dies bei Schleifbändern in
großen
Längen
der Fall ist.
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Die
bereits erörterte,
bekannte Konstruktion des schwalbenschwanzförmigen Schienenprofils, womit
Bürsten
und Schleifmittel fest angebracht werden, so daß sie zusammen ein Schleifband
bilden, führt
zu einem relativ steifen Schienenprofil mit einer relativ begrenzten
Flexibilität,
aber diese An Schleifband hat als Folge der Flexibilität beim Austausch
der einzelnen Schleifbänder
an dem Kern, was beispielsweise so bewirkt werden kann, daß jedes
zweite Schleifband zu einer Zeit ersetzt wird, wodurch eine große Gleichförmigkeit
bei der Oberflächenbearbeitung
der mit der Schleifbürste
behandelten Oberflächen
erzielt wird, eine bestimmte weitverbreitete Verwendung gefunden.
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Das
Vorhandensein der relativ steifen Klemmschiene zum Befestigen der
Schleifmittel an dem Schleifband macht es jedoch notwendig, daß die schwalbenschwanzförmigen Rinnen
in dem Kern gerade und parallel zur Mittelachse des Kerns ausgerichtet
sein müssen,
was bedeutet, daß die
Schleifwalzen geneigt sein müssen,
um die gewünschte
Abschrägung
der Ränder
des geschliffenen Gegenstandes zu erreichen.
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Die
Schleifbänder
gemäß der vorliegenden Erfindung
eröffnen
die Möglichkeit,
diese Situation zu verändern,
indem das Befestigen der Schleifmittel direkt an den Bürstenseiten
mittels eines geeigneten Klebers dazu führt, daß das Schleifband Ablenkungen
in axialer Richtung absorbieren kann, wobei dies zur gleichen Zeit
dazu führt,
im wesentlichen die Nachgiebigkeit und seitliche Biegbarkeit aufrechtzuerhalten,
die die Bürste
und die PE-Bürstenprofilschiene
kennzeichnen, aber im Gegensatz zu den bekannten Schleifbändern mit
schwalbenschwanzförmigen
Randschienen mit Klemmschienen zum Befestigen der Schleifmittel
stehen.
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Mittels
der Erfindung hat man so die Möglichkeit
realisiert, das unzweckmäßige geneigte
Anordnen der Schleifwalzen einer Schleifmaschine der offenbarten
Art vermeiden zu können,
und zwar zur gleichen Zeit, zu der ein Kantenbearbeiten der Oberfläche des
behandelten Gegenstandes bewirkt wird, indem man die hinterschnittenen
Rinnen in der Peripherie des Kerns ausbildet, so daß diese
sich in spiral- oder schraubenwendelförmiger Weise relativ zur Mittelachse
des Kerns erstrecken, und durch Einführen der flexiblen Schleifbänder gemäß der Erfindung in
diese Rinnen.
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Es
wird hierdurch der gleiche Effekt erzielt, als wenn die Schleifwalze
in geneigter Weise relativ zur Vorwärts-Zuführrichtung der Gegenstände aufgehängt wäre. Hier
ist es lediglich das Schleifband selbst, das relativ zum Kern geneigt
ist, anstatt daß die
Schleifbänder
in Parallelerstreckung zur Mittelachse des Kerns angeordnet werden
und die Mittelachse relativ zur Vorwärts-Zuführrichtung der Gegenstände geneigt
wird.
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In
der Praxis bedeutet dies, daß es
durch Verwendung der Schleifbänder
und der schraubenwendelförmigen
hinterschnittenen Rinnen in der Peripherie des Kerns möglich wird,
auf das geneigte Positionieren der Walzen zu verzichten, was nur
die Baukosten, die beim Bauen neuer Schleifmaschinen auftreten,
erhöhen
würde,
während
zur gleichen Zeit das Schrägungsschleifen
der Ränder/Kanten
der Gegenstände
bewirkt werden kann. Darüber
hinaus ist es für ältere Schleifmaschinen,
die mit Schleifrädern versehen
sind, möglich,
gemäß der Erfindung
das gewünschte
Schleifen zu beeinflussen, wobei auch ein Abschrägen der Kanten der geschliffenen
Gegenstände
erzielt wird.
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Es
ist ferner darauf hinzuweisen, daß es bevorzugt ist, daß die hinterschnittenen
Rinnen und die Bürstenprofilschienen
einen zusammenwirkenden schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen.
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Im
folgenden wird die Erfindung in größerem Detail unter Bezugnahme
auf die Zeichnung erläutert,
worin
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1 eine
Schleifbürste
gemäß der bekannten
Technik bei Betrachtung von oben zeigt, und zwar mit hinterschnittenen
Rinnen für
die Aufnahme und das Befestigen von Schleifbändern, deren Randschienen ein
mit den hinterschnittenen Rinnen zusammenwirkendes Profil haben,
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2 eine
Seitenansicht eines Schleifbandes gemäß der Erfindung mit nach oben
gerichteten Haaren ist,
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3 eine
Seitenansicht des Schleifbandes der 2, mit der
Seite der Schleifmittel nach oben gerichtet, ist,
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4 einen
Querschnitt durch ein Schleifband bei Betrachtung von oben entlang
der Linie A-A der 3 zeigt,
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5 einen
Schnitt bei Betrachtung von der Seite entlang der Linie B-B der 4 zeigt,
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6 einen
Querschnitt entlang der Linie C-C der 4 zeigt,
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7 das
bei der Herstellung von Schleifbändern
in endlosen Bahnen gemäß der Erfindung eingesetzte
Prinzip zeigt,
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8 eine
perspektivische Ansicht eines Kerns mit wendelförmigen, schwalbenschwanzartig geformten
Rinnen gemäß der Erfindung
zeigt,
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9 im
Detail eine Seitenschnittansicht eines Schleifrades mit aufgesetzter
Endabdeckung zeigt und
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10 eine
perspektivische Ansicht einer Schleifbürste mit Schleifband zeigt,
das auf dem Kern in einer sich schraubenwendelförmig erstreckenden Weise gemäß der Erfindung
angeordnet ist.
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1 zeigt
eine Draufsicht eines Schleifrades 10 umfassend Schleifbänder oder
-streifen 12 gemäß der Erfindung.
Wie aus der Figur erkennbar, sind die Bürsten 14 der Schleifbänder in
einer Bürstenschiene 16 befestigt,
die einen Querschnitt aufweist, der in eine hinterschnittene Rinne
paßt,
in der gezeigten Ausführungsform
mit Schwalbenschwanz-Querschnitt,
der, wenn die Schleifbänder angebracht
sind, in Rinnen 18 aufgenommen wird, die hiermit in dem äußeren Umfang
eines zylindrischen Kerns 20 mit kreisförmigem Querschnitt zusammenwirken,
indem die Rinnen 18 parallel zur Mittelachse 22 des
Kerns ausgerichtet sind und sich über die Gesamtlänge des
Kerns erstrecken. In seinen Enden weist der zylindrische Kern 20 Abdeckungen 24 auf,
deren Mitten mit Durchgangslöchern 24 zur
Aufnahme einer nicht gezeigten Antriebswelle versehen sind. Die
Abdeckungen sind mit einem Rezeß ausgestattet,
so daß der
Rand der Abdeckung sich parallel zu dem Rand 26 des Kerns
erstreckt, und zwar derart, daß,
wenn das Schleifrad gelagert ist, die Rinnen 18 blockiert
sind, so daß die
Schleifbänder 12 in
ihren Positionen gehalten sind und sich radial von dem Schleifrad
weg erstrecken.
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2 zeigt
eine Seitenansicht eines Schleifbandes 12 gemäß der vorliegenden
Erfindung mit der Haarseite 28 nach oben. Wie zu sehen
ist, sind die Bürstenhaare 14 in
einer Rinne in einer U-förmigen Kunststoffschiene 16 befestigt,
die, wie in 2 gezeigt, einen schwalbenschwanzförmigen äußeren Querschnitt
hat. Im Hintergrund ist die Rückseite
eines Schleifmittels 30 zu sehen, das mit warmschmelzendem
Kleber an der entgegengesetzten Seite der Bürsten 14 verklebt
ist. Das Schleifmittel 30 besteht in der gezeigten beispielhaften
Ausführungsform
aus einer Länge
segmentierten Schmirgeltuches mit einer Rückseite 33 aus Leinwand
und einer Vorderseite 31, auf die das relevante Schleifmaterial
aufgebracht ist, siehe 3. Das Ergebnis des Segmentierens ist,
daß das
Schleifband flexibler wird, indem die einzelnen Segmente 34 sich
unabhängig
voneinander bewegen können.
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Wie
aus 3 erkennbar, ist das Schleifmittel 30 entlang
des Randes 4 der Bürstenschiene 16 verklebt,
und es werden keine anderen Befestigungsmittel als der bereits erwähnte warmschmelzende Kleber
verwendet.
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In 4,
bei der es sich um eine Schnittansicht durch das Schleifband nach
der Erfindung entlang der Linie A-A in 3 handelt,
ist zu sehen, wie gehärteter
Heißschmelzkleber 2 jeweils
an der Leinwand an der Rückseite 33 der
Schleifmittel 30 und den Seiten des bündelförmigen Bürstenhaares 14 anhaftet,
so daß die
Klebermasse diese im wesentlichen umgibt und an ihren Oberflächen haftet.
Die ausgehärtete
Masse des Heißschmelzklebers 2 bildet
so zusammen mit den Bündeln
des Bürstenhaars 14 entlang
des Randes 4 der PE-Schiene 16 und
des Schmirgeltuches 30 eine integrierte Masse, deren Umfang
in der Längsrichtung
der Bürstenhaare
in 6 angedeutet ist.
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In 5,
die einen Längsschnitt
entlang der Linie B-B in 4 ist, wird gezeigt, wie die
linienförmigen
Bürsten 14 des
Schleifbandes in Bündeln 15 in Löchern 6 in
der PE-Profilschiene 16 angeordnet
und wie die jeweiligen Bündel 15 der
Bürsten 14 im
Boden der Löcher 6 mittels
U-förmiger
Heftklammern 8 verankert sind, deren Schenkel 9 einander überkreuzen
und parallel verlagert sind, wie dies in 6 gezeigt
ist. Zwischen den jeweiligen Bündeln 15 der Bürsten befindet
sich in einem der PE-Profilschiene 16 nächsten Bereich ein (Zwischen-)Raum 17,
und genau dieser Raum ist vollständig
oder teilweise von dem Kleber 2 gefüllt, der verwendet wird, um
das Schleifmittel an dem Schleifband zu befestigen, so daß, wie in 4 gezeigt,
die Bündel 15 der
Bürstenhaare 14 fast
vollständig
von gehärtetem
Kleber umgeben sind, der somit eine kontinuierliche Masse bildet,
die am Rücken
des Schleifmittels 30 anhaftet, das typischerweise ein
festes Leintuch, sogenanntes Schmirgeltuch, umfaßt.
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7 zeigt
das beim Verfahren zur Herstellung einer fortlaufenden Bahn 36 eines
Schleifbandes verwendete Prinzip. Das Prinzip beinhaltet einen aufgerollten
Materialvorrat 38 an Bürsten
in einer Randschiene 16 mit äußerem Schwalbenschwanzprofil,
der durch Zuführwalzen 40 an
einem Kleberextruder 42 für Heißschmelzkleber 44 vorbei
zugeführt wird,
der in einem Strang nahe der Randschiene 16 verspritzt
wird, wonach über
einen zweiten Satz Zuführwalzen 46 der
Klebebereich mit einer Bahn Schleifmittel 30 aus einem
Vorrat 48 versehen wird, woraufhin das Schleifmittel 30 mit
Hilfe einer Anzahl Druckwalzen 50 und einer Platte 52 gegen
den Klebebereich gedrückt
wird. Die fortlaufende Bahn Schleifmittel 36 wird schließlich über eine
oder mehrere Zuführwalzen
einem Vorrat 56 fertigen Schleifbandes zugeführt.
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8 zeigt
einen zylindrischen Kern 20 mit Schwalbenschwanzrinnen 18 in
dem äußeren Umfang 26 des
Kerns. Wie angedeutet, sind die Rinnen 18 in helix- oder
spiralförmiger
Weise ausgebildet, so daß durch
Bewegung entlang einer Rinne in der Längsrichtung des Kerns von einem
Ende zum anderen die Mitten der Rinnen gegenseitig drehend verlagert
werden. Die Figur zeigt auch ein Schleifband 12, das von
einem Ende des Kerns her eingeführt
wird, während
zur gleichen Zeit das gebrauchte Schleifband 12' in derselben
Schwalbenschwanzrinne aus dem entgegengesetzten Ende des Kerns herausgeschoben
wird.
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In 9 ist
gezeigt, wie ein ringförmiger Rand 60 an
den Endabdeckungen 24 der Kernblöcke die Enden der Schwalbenschwanzrinnen 18 blockiert,
so daß die
Schwalbenschwanzschienen 16 mit Schleifbändern 12 in
den Rinnen 18 zwischen den Abdeckungen befestigt sind.
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10 zeigt
ein/e fertige/s Schleifrad/-walze, wobei der Kern 20 vollständig mit
Schleifband 12 gemäß der Erfindung
bestückt
ist. Die geneigte Lage des Schleifbandes 12 macht es möglich, daß die Schleifwalzen/-bürsten in
einer Schleifmaschine im rechten Winkel zur Transportrichtung der
Gegenstände
angebracht werden, indem aufgrund der geneigten Lage der Schleifbänder relativ
zur Transportrichtung der Gegenstände das Schleifen eines Gegenstandes,
der unter die und in Berührung
mit den Schleifbändern 12 zugeführt wird,
zu einem Abschrägen
(leichtes Abrunden) der Ränder
des geschliffenen Gegenstandes führt,
was bei Verwendung der bekannten Schleifräder andererseits nur bewirkt
würde,
wenn die Walze selbst in geneigter Position relativ zur Transportrichtung
des Gegenstandes gelagert wäre.
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Die
Erfindung sorgt damit für
ein Schleifband 12, das in einer beträchtlich einfacheren Weise als die
bekannten Schleifbänder
hergestellt werden kann, wobei das Schleifmittel direkt an den Versteifungselementen/den
Bürsten
befestigt werden kann, so daß das
Schleifband Ablenkungseigenschaften behält, die ausreichend sind zu
ermöglichen,
bei Verwendung einer für
sich bekannten Montagetechnik mit unterschnittenen Rinnen (Schwalbenschwanz-Montage)
Schleifräder
mit radial vorstehenden Schleifbändern
herzustellen, die sich in schraubenförmiger Weise erstrecken, was
bedeutet, daß die
Konstruktion der Schleifmaschinen ohne die teuere geneigte Aufhängung der
Antriebswellen der Maschine erfolgen kann. Außerdem können die einzelnen Schleifbänder je
nach Erfordernis ausgetauscht werden, und zwar insgesamt abhängig von
dem Grad ihrer Abnutzung.
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Es
ist zu erwähnen,
daß die
Erfindung speziell in Verbindung mit älteren Schleifmaschinen mit normalen,
transversalen Wellen besonders geeignet ist, bei denen es durch
Anwendung der Schleifbänder und
Schleifräder/-walzen
nach der Erfindung jetzt möglich
wird, das Schleifen von Gegenständen durchzuführen und
zur gleichen Zeit ein Abschrägen der
Ränder
der Gegenstände
vorzunehmen.