DE20121795U1 - Schleifband - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schleifband bzw. einen Schleifstreifen mit Schleifmitteln für Schleifräder zur Anbringung auf einer drehbaren Achse, wobei sich das Schleifrad aus einem Kern zusammensetzt, der hinterschnittene Rinnen umfaßt, in denen die Schleifbänder mittels damit zusammenwirkender Randschienen verankert sind und wobei in den Schienen linienförmige Versteifungselemente befestigt sind, die sich radial von dem Kern her erstrecken, vorzugsweise in der Form linienförmiger Bürsten, von denen wenigstens eine Seitenfläche die Schleifmittel fragt, deren freie Enden sich bis außerhalb der freien Enden der Bürsten erstrecken.
Solche Schleifräder werden beispielsweise in der Holzverarbeitungs- und Möbelerzeugungsindustrie für Oberflächenbehandlung/Schleifen ebener Flächen zur Erzielung glatter Oberflächen benutzt. Da die normalerweise in Verbindung mit Schleifrädern verwendeten Schleifmittel als Folge deren geringer Stärke sehr flexibel sind, ist es die Funktion der Versteifungselemente/der Bürsten, einen gewissen Anpreßdruck zwischen dem Schleifmittel und dem zu schleifenden Gegenstand sicherzustellen.
Die Versteifungselemente, auf die im folgenden als Bürsten bezug genommen wird, haben somit während der Rotation des Schleifrades keinen tatsächlichen Reinigungseffekt in Form eines tatsächlichen Entfernens von Schleifstaub von der geschliffenen Oberfläche. Der Schleifstaub wird durch ein Absaugen entfernt, das über dem Bearbeitungsbereich zum Einsatz gelangt, und darüber hinaus durch nachfolgendes Bearbeiten der geschliffenen Gegenstände.
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Die Schleifräder werden in variablen Breiten und mit variablen Durchmessern erzeugt und sind auf rotierend angetriebenen Achsen an Schleifmaschinen gelagert, die zu diesem Zweck vorgesehen sind. Als Beispiel dafür kann eine Schleifmaschine dienen, die einen Tisch mit einer Zuführeinheit zum vorwärts gerichteten Zuführen von Gegenständen umfaßt, die während ihres Vorbeilaufens an den Achsen mit den Schleifbürsten oberflächenbehandelt werden. Die Schleifmaschinen können sehr wohl mehrere aufeinanderfolgend angeordnete Walzen mit Schleifbürsten umfassen, von denen jede mit Schleifmaterial unterschiedlicher Rauhigkeit versehen ist. In bezug auf das Bearbeiten der Ränder der Gegenstände können die Schleifwalzen relativ zur Vorwärts-Zuführtransportrichtung der Gegenstände geneigt sein, wobei
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dies zu einem geringfügigen Anschrägen (Formgeben) der Seitenränder der geschliffenen Gegenstände führt. Darüber hinaus führt die geneigte Stellung der Walzen zu der ununterbrochenen Entfernung des Schleifstaubs von der geschliffenen Oberfläche. Die besagte geneigte Lage der Walzen in einer Schleifmaschine bildet einen beträchtlichen Beitrag zur Steigerung der Kosten, die mit der Herstellung von Schleifmaschinen verbunden sind, indem die geneigte Aufhängung der Walzen relativ zur Transportrichtung der Gegenstände eine spezielle Aufhängung und Antriebe für die Achsen, auf denen die Schleifräder gelagert sind, erfordert.
Aus DK 171364 Bl ist ein Schleifrad bekannt, bei dem die Schleifbänder an einem zylindrischen Kem zur Lagerung auf einer drehbaren, angetriebenen Achse befestigt sind. Die Schleifbänder sind so befestigt, daß sie sich in radialer Weise von dem zylindrischen Kern erstrecken. Die Schleifbänder sind in hinterschnittenen Rinnen befestigt, die sich parallel in der Peripherie des Kerns zur Aufnahme von zu diesem Zweck angeordneten Schleifbändern erstrecken, wobei die Bürsten innerhalb einer U-förmigen Nylon- oder Aluminiumschiene eingeschlossen sind, deren äußeres Profil einen Querschnitt aufweist, der mit dem Querschnitt der hinterschnittenen Rinnen zusammenwirkt. Am Ende des Kerns sind die Rinnen von den Rändern von Abdeckungen verriegelt, die an den Enden des Kerns gelagert sind, wodurch die Schleifbänder im Zustand der Benutzung in ihrer Lage gehalten werden, und die Schleifbänder können ersetzt werden, ohne daß man den Kern abbauen muß, indem nur eine Endabdeckung entfernt wird und die zu ersetzenden Schleifbänder aus den unterschnittenen Rinnen am Ende des Kerns herausgezogen werden, und es werden neue Schleifbänder eingefügt.
Es ist wichtig, daraufhinzuweisen, daß die Schleifbänder, die in DK 171 364 verwendet und offenbart werden, in der axialen Richtung relativ steif sind, indem sie Bürsten mit Bürstenhaar umfassen, das fest in einem Profil aus steifem Material wie einem U-förmigen Streifenstahlprofil verankert ist, dessen freie Enden um ein Ende der Bürstenhaare herum zusammengeklemmt sind. Es ist zu bemerken, daß mittels dieser bekannten Technik die Schleifmittel an den Schleifbändern mit einer Aluminiumklemmschiene befestigt werden, die festgeklemmt wird, so daß die Schleifmittel zwischen der Außenseite der Bürstenschiene und der Klemmschiene befestigt sind. Mit dieser Konstruktion wird erreicht, daß es nicht nötig ist, den Kern jedesmal, wenn die Schleifbänder gewechselt werden müssen, zu ersetzen/auszurangieren. Jedoch ist die tatsächliche Konstruktion der Schleifbänder unzweckmäßig, indem die
Schleifmittel an der Bürste mit besagter Klemmschiene befestigt sind, wobei dies dazu führt, daß diese Art eines Schleifbandes in dessen axialer Richtung sehr steif ist.
In DK 171 364 sind jedoch andere Lösungen zum Befestigen der Schleifmittel für die Schleifbänder offenbart, beispielsweise durch Anordnen des Schleifmittels zwischen den Wänden in der unterschnittenen Rinne und der Außenseite der Klemmschiene, die mit der Rinne zusammenwirkt, wodurch die axiale Steifigkeit des Schleifbandes im Vergleich zu der oben erwähnten Ausführung, bei der zwei Klemmschienen verwendet werden, verringert wird.
Es ist jedoch allen bekannten Schleifbändern mit Bürsten gemeinsam, daß sie linienförmige Bürsten enthalten, die, mit oder ohne Randdraht, zwischen den zusammengeklemmten Klappen einer U-förmigen Klemmschiene befestigt sind, was dazu führt, daß das Schleifband eine axiale Steifigkeit aufweist, die es ungeeignet zur Aufnahme von Ablenkungen in axialer Richtung macht. Es ist zu bemerken, daß dann, wenn hier von Ablenkungen in axialer Richtung die Rede ist, dieses als Axialrichtungsablenkungen der Klemmschiene im Verhältnis zu einer geraden Erstreckung zu verstehen ist.
In der DK 172548 Bl ist ein Verfahren zur Herstellung eines flexiblen Schleifelements offenbart, bei dem sowohl das Bürstenhaar als auch das Schleifmittel in einem flexiblen U-förmigen Kunststoffprofil befestigt sind, in dessen Höhlung die eine Seite des Schleifmittels zusammen mit tragendem Bürstenhaar und wärmeschmelzbarem Plastikdraht angeordnet werden, wobei durch Erwärmen oberhalb der Plastifizierungstemperatur des Kunststoffs ein Einbetten der Bürsten und der Schleifsegmente erfolgt, so daß eine integrale Einheit gebildet wird, die sicherstellt, daß Bürsten und/oder Schleifmittel während der Verwendung von rotierenden Schleif- oder Polierwerkzeugen, von denen die Schleifelemente ein Teil bilden, nicht freigegeben werden.
Man erlang hierdurch ein flexibles Schleifelement, das in der Lage ist, Ablenkungen in axialer Richtung zu absorbieren. Das Verfahren betreffend die Herstellung dieser Art von Schleifbändern ist jedoch deshalb nicht zweckmäßig, weil es das Anordnen von Bürstenhaar wie auch des Seitenrands des Schleifmittels in dem U-förmigen Profil zusammen mit einem wärmeschmelzbaren Kunststoffdraht erfordert, und es erfordert ein Erwärmen des Kunststoff-
drahtes, nachdem Bürstenhaar und Schleifmittel in der Höhlung des U-fÖrmigen Profils angeordnet worden sind.
Es ist das Ziel der Erfindung, ein flexibles Schleifband zur Verwendung an Schleifrädern bereitzustellen, die eine Peripherie haben, die hinterschnittene Rinnen zum Befestigen des Schleifbandes umfaßt, wobei keine Verwendung von Klemmschienen zur Befestigung der Schleifmittel an dem Schleifband erfolgt, und das in einfacher Weise hergestellt werden kann. Weiterhin soll die Erfindung die Schleifbänderherstellung in endlosen Bahnen ermöglichen, von denen geeignete Längen zum Anbringen an der Peripherie eines Schleifrades mit hinterschnittenen Rinnen abgeschnitten werden können.
Dieses wird mit einem Schleifband der offenbarten Art erreicht, der eine flexible Bürstenprofilschiene mit einem externen Profil zur Unterbringung in hinterschnittenen Rinnen in der äußeren Peripherie eines zylindrischen Kernes umfaßt, und wobei das Bürstenhaar, das die linienförmige Bürste bildet, in Bündeln in den diesbezüglichen Löchern in einer linienfÖrmigen Reihe von Löchern in der Längsrichtung der Bürstenprofilschiene angeordnet und befestigt wird, wobei die Bürsten sich von der schmälsten Seite der Bürstenprofilschiene und in einer solchen Weise erstrecken, daß in der Längsrichtung der Bürstenprofilschiene entlang der Bürstenprofilschiene ein Raum zwischen den einzelnen Bürstenhaarbündeln gebildet wird, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schleifmittel direkt an wenigstens einer Seite der Bürsten außerhalb der Bürstenprofilschiene vorzugsweise durch Kleben befestigt sind.
Durch das direkte Befestigen der Schleifmittel an den Bürsten wird die Verwendung der Klemmschiene zum Befestigen der Schleifmittel an der Seite der Bürstenschiene überflüssig gemacht, oder es werden optional die Anordnung von zwischen den Wänden der hinterschnittenen Rinne und dem hiermit zusammenwirkenden externen Profil der Klemmschiene geklemmten Schleifmittel und hierdurch die Arbeitsvorgänge überflüssig gemacht, die damit verbunden sind.
Es ist dafür, ob das Schleifmittel in geeigneter Weise direkt an den Seiten der linienförmig angeordneten Bündel des Bürstenhaares angeheftet/befestigt werden kann, entscheidend, daß ein geringer Abstand zwischen den individuellen Bündeln an Bürstenhaaren besteht. Dieser Raum wird mit Kleber entlang der Klebebreite ausgefüllt, so daß der Kleber zwischen den einzelnen Haarbündeln zum rückwärtigen Rand der Löcherreihe an der Seite fließt, die
entgegengesetzt zu derjenigen ist, auf der der Kleber zugeführt wird, an der nach Anbringung des Klebers die Schleifmittel angeordnet werden, wobei sich ein Seitenrand parallel zu dem schmälsten Seitenrand der PE-Bürstenschiene erstreckt. Mit dem Aushärten des Klebers entsteht somit eine Art Verriegelung/Verankerung der Schleifmittel durch die ausgehärtete Klebemasse, die einen Körper bildet, der im Klebebereich im wesentlichen die einzelnen Bürstenbündel umgibt und an diesen haftet. Darüber hinaus haften die Schleifmittel natürlich auch an dem äußersten Bürstenhaar der einzelnen Bürstenbündel in der linienformigen Bürstenreihe. Es sei jedoch hervorgehoben, daß das Kleben zwischen den äußersten Bürstenhaaren und den Schleifmitteln selbst nicht ausreicht, um die Schleifmittel während der Benutzung an den Schleifbändern zu befestigen. Die Schleifmittel lösen sich einfach und platzen nach einer relativ kurzen Benutzungszeit ab, und zwar einfach deswegen, weil die äußersten Bürsten aufgrund der mechanischen Belastung brechen, die sowohl aus axialem Zug als auch Querbelastung in der äußersten Lage des Bürstenhaars besteht, wenn die Schleifbänder an dem rotierenden Schleifrad in Kontakt mit dem zu schleifenden/polierenden Gegenstand gebracht werden.
Darüber hinaus wird es mit der Verwendung einer PE-Bürstenprofilschiene, die mit den hinterschnittenen Rinnen in der äußeren Peripherie des zylindrischen Kerns zusammenwirkt, möglich, daß man einen Ersatz individueller Schleifbänder an dem Schleifrad in der gleichen Weise wie bei den bekannten Schleifrädern bewerkstelligen kann. Z.B. kann hier jedes zweite Schleifband(stück) in regelmäßigen Intervallen mit dem Ziel ersetzt werden, eine einheitliche Oberfläche auf den von den Schleifrädern behandelten Gegenständen zu erzielen.
Ohne auf andere Verfahren der Befestigung zu verzichten, sollte erwähnt werden, daß ein bevorzugtes Befestigungsverfahren aus direktem Kleben an den Bürsten besteht.
Weiterhin kann ohne den Verzicht auf die Verwendung anderer Arten von Kleber erwähnt werden, daß ein bevorzugter Kleber für das Befestigen der Schleifmittel an der Seite der Bürsten aus einem warmschmelzenden Kleber besteht.
Ein zweites bevorzugtes Verfahren des Befestigens der Schleifmittel direkt an den Bürsten kann aus Nähen bestehen, wobei die Schleifmittel an den Bürsten in einem Bereich in unmittelbarer Nachbarschaft der Bürstenschiene angenäht werden.
Ein weiteres bevorzugtes Verfahren zum Befestigen der Schleifmittel direkt an den Bürsten kann mittels eines doppelseitigen Klebebandes ausgeübt werden, das an den Bürsten in einem Bereich in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bürstenschiene angebracht wird.
Es ist zu erwähnen, daß die flexible Bürsten-Profilschiene vorteilhaft aus einem flexiblen PE bestehen kann. Dadurch wird erreicht, daß die linienförmige Bürste in axialer Richtung biegbar wird.
Es ist zu erwähnen, daß die hinterschnittenen Rinnen in dem zylindrischen Kern und die hiermit zusammenwirkende PE-Profilschiene vorteilhaft einen schwalbenschwanzförmigen Querschnitt haben können.
Der Vorteil hierbei liegt darin, daß mit Drehung des Kerns/Schleifrades als Folge der Zentrifugalkraft die PE-Profilschiene um die Versteifungselemente (die Bürstenhaare) herum zusammengeklemmt wird, was die Schleifmaterialien an der Schleifbürste stützt.
Es muß weiter erwähnt werden, daß die Bündel des Bürstenhaars, die in der Lochreihe in der PE-Bürstenprofilschiene befestigt werden, mit Vorteil am Boden der Löcher mittels einer U-förmigen (Heft-)Klammer befestigt werden können, deren Schenkel, die in die PE-Profilschiene eingeführt werden, parallel versetzt sind und einander kreuzen, so daß die Haare in dem Bürstenbündel in ihrem Zentrum verankert werden, wobei ihre freien Enden sich gleichermaßen gerade nach oben über die PE-Profilschiene zu beiden Seiten der (Heft-)Klammer erstrecken. Es soll erwähnt werden, daß das Bürstenhaar auch mittels Kleben in der PE-Profilschiene befestigt werden kann.
Das Schleifband gemäß der Erfindung kann in wesentlich leichterer Weise als die bisher bekannten Schleifbänder, die Klemmschienen umfassen, hergestellt werden, weil letztere notwendigerweise einzeln in zuvor bestimmten Längen erzeugt werden müssen.
Mit dem Schleifband gemäß der Erfindung ist es möglich, Schleifbänder in aufgerollten Bändern herzustellen, die nachfolgend am Ort der Benutzung in vom Verwender gewünschten Längen abgeschnitten und in die hinterschnittenen Rinnen im Umfang des Kernes eingeführt werden können.
Ein Verfahren zur Herstellung eines aufgerollten Schleifstreifenbandes kann als eines der Zuführung linienförmiger Bürsten beschrieben werden, die mit einer Randschiene mit einem Querschnittprofil entsprechend einer vorgegebenen hinterschnittenen Rinne in der Peripherie einer Schleifwalze versehen sind, und zwar in einer Bahn durch Transportmittel, wobei wenigstens ein Strang eines geeigneten Wärmeschmelzklebers in einen Klebebereich nahe dem Rand der Profilschiene, von der sich die Bürstenhaare erstrecken, gespritzt wird, so daß der Kleber in die Räume zwischen den einzelnen Bürstenbündeln in der Längsrichtung der Bürstenprofilschiene eindringt, wonach über Zuführmittel und Druckwalzen eine Bahn Schleifmittel von einem Vorrat auf die relevante Bürstenseite aufgetragen wird, gegen die im Klebebereich Druck ausgeübt wird, woraufhin die Bürste mit der aufgeklebten Bahn Schleifmittel dem weiteren Aufrollen in einem Vorrat zugeführt oder sie wahlweise in vorbestimmte Längen abgeschnitten wird.
Mit dem Schleifband und dem Verfahren zum Herstellen desselben kann eine vollständig andere Art Schleifrad ins Auge gefaßt werden, wobei der Benutzer die Schleifbänder in Rollen oder im Meter kauft und danach selbst die Schleifbänder in geeignete Längen schneidet und die Tätigkeit des Anbringens der Schleifbänder ausführt. Das Schleifband gemäß der Erfindung ist deshalb beträchtlich leichter zu verpacken und zu versenden, als dies bei länglichen Schleifbändern der Fall ist.
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Die bereits erörterte, bekannte Konstruktion des schwalbenschwanzförmigen Schienenprofils, womit Bürsten und Schleifmittel fest angebracht werden, so daß sie zusammen ein Schleifband bilden, führt zu einem relativ steifen Schienenprofil mit einer relativ begrenzten Flexibilität, aber diese Art Schleifband hat als Ergebnis der Flexibilität beim Austausch der einzelnen Schleifbänder auf dem Kern eine bestimmte weitverbreitete Verwendung gefunden, was beispielsweise so durchgeführt werden kann, daß zu einer Zeit jedes zweite Schleifband ersetzt wird, wodurch eine große Gleichförmigkeit bei der Oberflächenbearbeitung der mit der Schleifbürste behandelten Oberflächen erzielt wird.
Das Vorhandensein der relativ steifen Klemmschiene zum Befestigen der Schleifmittel an dem Schleifband macht es jedoch notwendig, daß die schwalbenschwanzförmigen Rinnen in dem Kern gerade und parallel zu der Mittelachse des Kerns ausgerichtet sein müssen, was bedeutet, daß die Schleifwalzen geneigt sein müssen, um die gewünschte Abschrägung der Ränder des geschliffenen Gegenstandes zu erreichen.
Die Schleifbänder gemäß der vorliegenden Erfindung eröffnen die Möglichkeit, diese Situation zu verändern, indem das Befestigen der Schleifmittel direkt an den Bürstenseiten mittels eines geeigneten Klebers dazu führt, daß das Schleifband Ablenkungen in axialer Richtung absorbieren kann, wobei dies zur gleichen Zeit dazu führt, im wesentlichen die Nachgiebigkeit und seitliche Biegbarkeit aufrechtzuerhalten, was die Bürste und die PE-Bürstenprofilschiene kennzeichnet, aber im Gegensatz zu den bekannten Schleifbändern mit schwalbenschwanzförmigen Randschienen mit Klemmschienen zum Befestigen der Schleifmittel steht.
Mittels der Erfindung hat man so die Möglichkeit realisiert, das unzweckmäßige geneigte Anordnen der Schleifwalzen einer Schleifmaschine der offenbarten Art vermeiden zu können, und zwar zur gleichen Zeit, zu der ein Kantenbearbeiten der Oberfläche des behandelten Gegenstandes bewirkt wird, indem man die hinterschnittenen Rinnen in der Peripherie des Kerns ausbildet, so daß diese sich in spiral- oder schraubenförmiger Weise relativ zur Mittelachse des Kerns erstrecken, und durch Einführen der flexiblen Schleifbänder gemäß der Erfindung in diese Rinnen.
Es wird hierdurch der gleiche Effekt erzielt, als wenn die Schleifwalze in geneigter Weise relativ zur Vorwärts-Zuführrichtung der Gegenstände aufgehängt wäre, wobei es hier lediglich das Schleifband selbst ist, der relativ zum Kern geneigt ist, anstatt daß die Schleifbänder in Parallelerstreckung zur Mittelachse des Kerns angeordnet werden und die Mittelachse relativ zur Vorwärts-Zuführrichtung der Gegenstände geneigt ist.
In der Praxis bedeutet dies, daß es durch Verwendung der Schleifbänder und der wendeiförmigen hinterschnittenen Rinnen in der Peripherie des Kerns möglich wird, auf das geneigte Positionieren der Walzen zu verzichten, was die Baukosten, die beim Bauen neuer Schleifmaschinen auftreten, erhöhen würde, während zur gleichen Zeit das Schrägungsschleifen der Ränder/Kanten der Gegenstände bewirkt werden kann. Darüber hinaus ist es für ältere Schleifmaschinen, die mit Schleifrädern versehen sind, möglich, gemäß der Erfindung das gewünschte Schleifen zu beeinflussen, wobei weiterhin ein Abschrägen der Kanten der geschliffenen Gegenstände erzielt wird.
Es sei ferner daraufhingewiesen, daß es bevorzugt ist, daß die hinterschnittenen Rinnen und die Bürstenprofilschienen einen zusammenwirkenden schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen.
Im folgenden wird die Erfindung in größerem Detail unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert, worin
Fig. 1 eine Schleifbürste gemäß der bekannten Technik bei Betrachtung von oben zeigt, und zwar mit hinterschnittenen Rinnen für die Aufnahme und das Befestigen von Schleifbändern, deren Randschienen ein mit den hinterschnittenen Rinnen zusammenwirkendes Profil haben,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Schleifbandes gemäß der Erfindung mit nach oben gerichteten Haaren ist,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Schleifbandes der Fig. 2, mit der Seite der Schleifmittel nach oben gerichtet, ist,
Fig. 4 einen Querschnitt durch ein Schleifband bei Betrachtung von oben entlang der Linie A-A der Fig. 3 zeigt,
Fig. 5 einen Schnitt bei Betrachtung von der Seite entlang der Linie B-B der Fig. 4 zeigt,
Fig. 6 einen Querschnitt entlang der Linie C-C der Fig. 4 zeigt,
Fig. 6 einen Querschnitt entlang der Linie C-C der Fig. 4 zeigt,
Fig. 7 das bei der Herstellung von Schleifbändern in endlosen Bahnen gemäß der Erfindung eingesetzte Prinzip zeigt,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht eines Kerns mit wendelformigen, schwalbenschwanzartig geformten Rinnen gemäß der Erfindung zeigt, Fig. 9 im Detail eine Seitenschnittansicht eines Schleifrades mit aufgesetzter Endabdeckung zeigt und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Schleifbürste mit Schleifband zeigt, das auf dem Kern in einer sich wendelförmig erstreckenden Weise gemäß der Erfindung angeordnet ist.
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Fig. 1 zeigt eine Draufsicht eines Schleifrades 10 umfassend Schleifbänder oder -streifen 12 gemäß der Erfindung. Wie erkennbar, sind die Bürsten 14 der Schleifbandstücke in einer Bürstenschiene 16 befestigt, die einen Querschnitt aufweist, der in eine hinterschnittene Rinne paßt, in der gezeigten Ausführungsforrn mit Schwalbenschwanz-Querschnitt, der, wenn die Schleifbänder angebracht sind, in Rinnen 18 aufgenommen wird, die hiermit in dem äußeren
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Umfang eines zylindrischen Kerns 20 mit Kreisform zusammenwirken, indem die Rinnen parallel zur Mittelachse 22 des Kerns ausgerichtet sind und sich über die Gesamtlänge des Kerns erstrecken. In seinen Enden weist der zylindrische Kern 20 Abdeckungen 24 auf, deren Mitten mit Durchgangslöchern 24 zur Aufnahme einer nicht gezeigten Antriebswelle versehen sind. Die Abdeckungen sind mit einem Rezeß ausgestattet, so daß der Rand der Abdeckung sich parallel zu dem Rand 26 des Kerns erstreckt, und zwar derart, daß, wenn das Schleifrad gelagert ist, die Rinnen 18 blockiert sind, so daß die Schleifbänder 12 in ihren Positionen gehalten sind und sich radial von dem Schleifrad weg erstrecken.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht eines Schleifbandes 12 gemäß der vorliegenden Erfindung mit der Haarseite 28 nach oben. Wie zu sehen ist, sind die Bürstenhaare 14 in einer Rinne in einer U-förmigen Kunststoffschiene 16 befestigt, die, wie in Fig. 2 gezeigt, einen schwalbenschwanzfö'rmigen äußeren Querschnitt hat. Im Hintergrund ist die Rückseite eines Schleifmittels 30 zu sehen, das mit warmschmelzendem Kleber an der entgegengesetzten Seite der Bürsten 14 verklebt ist. Das Schleifmittel 30 besteht in der gezeigten beispielhaften Ausführungsform aus einer Länge segmentierten Schmirgeltuches mit einer Rückseite 33 aus Leinwand und einer Vorderseite 31, auf die das relevante Schleifmaterial aufgebracht ist, siehe Fig. 3. Das Ergebnis des Segmentierens ist, daß das Schleifband flexibler wird, indem die einzelnen Segmente 34 sich unabhängig voneinander bewegen können.
Wie aus Fig. 3 erkennbar, ist das Schleifmittel 30 entlang des Randes 4 der Bürstenschiene verklebt, und es werden keine anderen Befestigungsmittel als der bereits erwähnte warmschmelzende Kleber verwendet.
In Fig. 4, wobei es sich um eine Schnittansicht durch das Schleifband nach der Erfindung entlang der Linie A-A in Fig. 3 handelt, ist zu sehen, wie gehärteter Heißschmelzkleber 2 jeweils an der Leinwand an der Rückseite 33 der Schleifmittel 30 und den Seiten des bündelförmigen Bürstenhaares 14 anhaftet, so daß die Klebermasse diese im wesentlichen umgibt und an ihren Oberflächen haftet. Die ausgehärtete Masse des Heißschmelzklebers 2 bildet so zusammen mit den Bündeln des Bürstenhaars 14 entlang des Randes 4 der PE-Schiene 16 und des Schmirgeltuches 30 eine integrierte Masse, deren Ausmaß in der Längsrichtung der Bürstenhaare in Fig. 6 angedeutet ist.
In Fig. 5, die einen Längsschnitt entlang der Linie B-B in Fig. 4 ist, wird gezeigt, wie die Bürsten 14 des linienförmigen Schleifbandes in Bündeln 15 in Löchern 6 in der PE-Profilschiene 16 angeordnet und wie jeweilige Bündel 15 der Bürsten 14 im Boden der Löcher 6 mittels U-förmiger Heftklammern 8 verankert sind, deren Schenkel 9 einander überkreuzen und parallel verlagert sind, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist. Zwischen den jeweiligen Bündeln 15 der Bürsten befindet sich in einem Bereich am nächsten zur PE-Profilschiene 16 ein Raum 17, und genau dieser Raum ist vollständig oder teilweise von dem Kleber 2 gefüllt, der verwendet wird, um das Schleifmittel an dem Schleifband zu befestigen, so daß, wie in Fig. 4 gezeigt, die Bündel 15 der Bürstenhaare 14 im wesentlichen vollständig von gehärtetem Kleber umgeben sind, der damit eine kontinuierliche Masse bildet, die am Rücken des Schleifmittels 30 anhaftet, das typischerweise ein festes Leintuch, genanntes Schmirgeltuch, umfaßt.
Fig. 7 zeigt das beim Verfahren zur Herstellung einer fortlaufenden Bahn 36 eines Schleifbandes verwendete Prinzip. Das Prinzip beinhaltet einen aufgerollten Materialvorrat 38 an Bürsten in einer Randschiene 16 mit äußerem Schwalbenschwanzprofil, die durch Zuführwalzen 40 an einem Kleberextruder 42 für Heißschmelzkleber 44 vorbei zugeführt wird, der in einem Strang nahe der Randschiene 16 verspritzt wird, wonach über einen zweiten Satz Zuführwalzen 46 der Klebebereich mit einer Bahn Schleifmittel 30 von einem Vorrat 48 versehen wird, woraufhin das Schleifmittel 30 mit Hilfe einer Anzahl Druckwalzen 50 und einer Platte 52 gegen den Klebebereich gedrückt wird. Die fortlaufende Bahn Schleifmittel 36 wird schließlich über eine oder mehrere Zuführwalzen einem Vorrat 56 fertigen Schleifbandes zugeführt.
Fig. 8 zeigt einen zylindrischen Kern 20 mit Schwalbenschwanzrinnen 18 in dem äußeren Umfang 26 des Kerns. Wie angedeutet, sind die Rinnen 18 in helix- oder spiralförmiger Weise ausgebildet, so daß durch Bewegung entlang der Rinne in Längsrichtung des Kerns von einem Ende zum anderen die Mitten der Rinnen gegenseitig drehend verlagert werden. Die Figur zeigt auch ein Schleifband 12, das von einem Ende des Kerns her eingeführt wird, während zur gleichen Zeit das gebrauchte Schleifband 12' in derselben Schwalbenschwanzrinne aus dem entgegengesetzten Ende des Kerns herausgeschoben wird.
In Fig. 9 ist gezeigt, wie ein ringförmiger Rand 60 an den Endabdeckungen 24 der Kernblöcke die Enden der Schwalbenschwanzrinnen 18 blockiert, so daß die Schleifbänder 12
durch die Schwalbenschwanzschienen 16 in den Rinnen 18 zwischen den Abdeckungen befestigt sind.
Fig. 10 zeigt ein/e fertige/s Schleifrad/-walze, wobei der Kern 20 vollständig mit Schleifband 12 gemäß der Erfindung bestückt ist. Die geneigte Position des Schleifbandes 12 macht es möglich, daß die Schleifwalzen/-bürsten in einer Schleifmaschine im rechten Winkel zur Vorwärts-Zuführrichtung der Gegenstände angebracht werden, indem aufgrund der geneigten Position des Schleifbandes relativ zur Vorwärts-Zuführrichtung der Gegenstände das Schleifen eines Gegenstandes, der unter die und in Berührung mit den Schleifbändern 12 zugeführt wird, zu einem Abschrägen (leichtes Abrunden) der Ränder des geschliffenen Gegenstandes führt, was bei Verwendung der bekannten Schleifräder andererseits nur bewirkt würde, wenn die Walze selbst in geneigter Position relativ zur Vorwärts-Zuführrichtung des Gegenstandes gelagert wäre.
Mit der Erfindung ist damit ein Schleifband 12 vorgesehen, das in einer beträchtlich einfacheren Weise als die bekannten Schleifbänder hergestellt werden kann, wobei das Schleifmittel direkt an den Versteifungselementen/den Bürsten befestigt werden kann, so daß das Schleifband Ablenkungseigenschaften behält, die ausreichend sind, zu ermöglichen, bei Verwendung einer für sich bekannten Zusammenbautechnik mit unterschnittenen Rinnen (Schwalbenschwanz-Zusammenbau) Schleifräder mit radial vorstehenden Schleifbändern herzustellen, die sich in schraubenförmiger Weise erstrecken, was bedeutet, daß der Aufbau der Schleifmaschinen ohne die teuere geneigte Aufhängung der Antriebswellen der Maschine stattfinden kann. Darüber hinaus können die einzelnen Schleifbänder je nach Erfordernis ersetzt werden, und zwar insgesamt abhängig von dem Grad, in dem sie abgenutzt sind.
Es ist zu erwähnen, daß die Erfindung speziell in Verbindung mit älteren Schleifmaschinen mit den normalen, transversalen Wellen besonders geeignet ist, wobei es durch Benutzung der Schleifbänder und Schleifräder/-walzen nach der Erfindung jetzt möglich wird, das Schleifen der Gegenstände durchzuführen und zur gleichen Zeit ein Abschrägen der Ränder der Gegenstände zu bewirken.
Claims (9)
1. Schleifband (12) zur Verwendung bei einem Schleifrad (10) zur Lagerung auf einer drehbaren Welle, wobei sich das Schleifrad aus einem im wesentlichen zylindrischen Kern (20) mit einem Umfang zusammensetzt, in dem sich hinterschnittene Rinnen (18) befinden, in denen die Schleifbänder (12) durch Profilrandschienen (16), die damit zusammenwirken, verankert sind, wobei das Schleifband umfaßt
Schleifmittel (30) umfassend eine Vorderseite (31) und eine Rückseite (33) und
eine flexible Profilrandschiene (16), in der radial vorstehende linienförmige Bürsten (14) befestigt sind, von denen wenigstens eine Seitenfläche den Rücken der Schleifmittel (30) trägt, deren freie Enden sich außerhalb der freien Enden der Bürsten erstrecken, wobei die Bürstenhaare, die die linienförmige Bürste bilden, in der Längsrichtung der Profilrandschiene angeordnet und befestigt sind, von deren schmalster Seite (4) sich die Bürsten (14) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifmittel (30) durch Befestigungsmittel (2) mit der Rückseite (33) direkt an wenigstens einer der Seiten der linienförmigen Reihe Bürsten (14) außerhalb der Profilrandschiene (16) befestigt sind, so daß die Seite der Schleifmittel (30), die der Profilrandschiene (16) zugewandt ist, sich im wesentlichen in Kontakt mit dem Oberrand der schmalsten Seite (4) der Profilrandschiene (16) befindet.
Schleifmittel (30) umfassend eine Vorderseite (31) und eine Rückseite (33) und
eine flexible Profilrandschiene (16), in der radial vorstehende linienförmige Bürsten (14) befestigt sind, von denen wenigstens eine Seitenfläche den Rücken der Schleifmittel (30) trägt, deren freie Enden sich außerhalb der freien Enden der Bürsten erstrecken, wobei die Bürstenhaare, die die linienförmige Bürste bilden, in der Längsrichtung der Profilrandschiene angeordnet und befestigt sind, von deren schmalster Seite (4) sich die Bürsten (14) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifmittel (30) durch Befestigungsmittel (2) mit der Rückseite (33) direkt an wenigstens einer der Seiten der linienförmigen Reihe Bürsten (14) außerhalb der Profilrandschiene (16) befestigt sind, so daß die Seite der Schleifmittel (30), die der Profilrandschiene (16) zugewandt ist, sich im wesentlichen in Kontakt mit dem Oberrand der schmalsten Seite (4) der Profilrandschiene (16) befindet.
2. Schleifband (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenhaare in Bündeln (15) so angeordnet und befestigt sind, daß entlang der Längsrichtung der Profilrandschiene (16) zwischen den einzelnen Bürstenhaarbündeln (15) ein Raum (17) gebildet ist, und daß sich die Befestigungsmittel (2) zum Befestigen der Schleifmittel (30) an den Seiten der Bürsten (14) aus Kleber zusammensetzen, der jeweils auf der Seite der Bürsten, die der Rückseite (33) der Schleifmittel (30) zugewandt ist, und in den Räumen (17) zwischen den jeweiligen Bündeln (15) der Bürstenhaare gespritzt ist.
3. Schleifband (12) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Kleber zum Befestigen der Schleifmittel (30) an der Seite der Bürsten aus Heißschmelzkleber zusammensetzt.
4. Schleifband (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifmittel (20) direkt an den Bürsten (14) durch Nähen mit einem sachdienlichen Faden in einem Bereich in der unmittelbaren Nachbarschaft des schmalsten Randes (4) der Profilrandschiene (16) befestigt ist, vorzugsweise so, daß der Nähfaden um die jeweiligen Bürstenbündel (15) in der Profilrandschiene (16) herumläuft.
5. Schleifband (12) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilrandschiene (16) aus einem flexiblen Kunststoffmaterial, vorzugsweise PE, besteht.
6. Schleifband (12) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilrandschiene (16) einen Schwalbenschwanz-Querschnitt zum Zusammenwirken mit einer entsprechenden hinterschnittenen Rinne (18) in dem zylindrischen Kern (20) eines Schleifrades aufweist.
7. Schleifband (12) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es als aufgerollte Schleifband-Bahn (20) vorgesehen ist.
8. Schleifrad (10) zum Lagern auf einer drehbaren Welle, bei dem sich das Schleifrad aus einem im wesentlichen zylindrischen Kern (20) zusammensetzt, der eine Peripherie aufweist, in der sich hinterschnittenen Rinnen (18) befinden, in denen die Schleifbänder (12) durch Profilrandschienen (16) verankert sind, die damit zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, daß Schleifbänder (12) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 in die Rinnen eingeführt sind.
9. Schleifrad (19) nach Anspruch 8, bei dem sich die hinterschnittenen Rinnen (18) in der Peripherie des Kerns sich in helix- oder schraubenförmiger Weise relativ zur Mittelachse (22) des Kerns erstrecken.
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