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DE20312109U1 - Rundbürste, bestehend aus einem Rundkörper und einer zentrischen Wellenaufnahme - Google Patents

Rundbürste, bestehend aus einem Rundkörper und einer zentrischen Wellenaufnahme Download PDF

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DE20312109U1
DE20312109U1 DE20312109U DE20312109U DE20312109U1 DE 20312109 U1 DE20312109 U1 DE 20312109U1 DE 20312109 U DE20312109 U DE 20312109U DE 20312109 U DE20312109 U DE 20312109U DE 20312109 U1 DE20312109 U1 DE 20312109U1
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strips
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Btd Barteldrees & Co GmbH
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Abstract

Rundbürste bestehend aus einem Rundkörper mit einer zentrischen Wellenaufnahme, wobei radial an dem Rundkörper Aufnahmen vorgesehen sind für Einfassungen in denen bürstenartige Stützstreifen oder dergleichen mit geschlitzten Schleifleinen oder dergleichen angeordnet sind, wobei der Rundkörper aus einem vorzugsweise einstückigen Kunststoffteil besteht, und wobei die einzelnen Kunststoffformteile zu einer Rundbürstenwalze miteinander verbindbar sind, so dass die radial angeordneten Aufnahmen fluchtende Aufnahmestreifen bilden, dadurch gekennzeichnet, dass der einzelne Rundkörper (2), vorzugsweise im Innern, dort jedoch im äußeren Randbereich (10), durchgehende Öffnungen (11) zur Aufnahme von Stabilisierungsträgern (12) aufweisen, die rund oder auch mehrkantig sein können je nach Beschaffenheit dieser Bindungsteile, und wobei die Stabilisierungsträger (12) jeweils endseitig der Rundbürstenwalze (8) verspannt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rundbürste, bestehend aus einem Rundkörper und einer zentrischen Wellenaufnahme, wobei radial an dem Rundkörper Aufnahmen für Einfassungen vorgesehen sind, in denen bürstenartige Stützstreifen oder dergleichen mit geschlitzten Schleifleinen angeordnet sind, wobei der Rundkörper aus einem vorzugsweise einstückigen Kunststoffteil besteht, und wobei die einzelnen Kunststoffformteile zu einer Rundbürstenwalze miteinander verbindbar sind, so dass die radial angeordneten Aufnahmen fluchtende Aufnahmestreifen bilden.
  • Aus dem Stand der Technik sind Rundbürsten mit Schleiflamellen bekannt, die aus streifenförmigen und voneinander über den Umfang beabstandet angeordneten Schleifpapierstreifen und/oder dahinter angeordneten Stützstreifen aus Bürstenfasern bestehen. Diese Schleif- und Stützmedien werden vorzugsweise in einer radial an einem Rundkörper vorgesehenen Aufnahme befestigt, die dann auch gleichzeitig den Bürstenkörper der Rundbürste bilden. So ist aus dem Stand der Technik gemäß der DE 200 01 579.6 ein Rundkörper bekannt, der vorzugsweise aus einem einstückigen gespritzten Kunststoffteil besteht und wobei die einzelnen Kunststoffformteile zu einer Rundbürstenwalze miteinander verbindbar sind, so dass die radial angeordneten Aufnahmen fluchtende Aufnahmestreifen bilden. Diese aus dem Stand der Technik bekannten Kunststoffformteile werden aneinander gereiht, so dass sich eine Walze auf einer Wellenaufnahme ergibt, an der sich die radial angeordneten Aufnahmen zu fluchtenden Aufnahmestreifen ergeben, in die dann die einzelnen Schleiflamellen eingefügt werden können. Eine derartige nach dem Stand der Technik bekannte Rundbürste weist noch Nachteile dahingehend auf, dass die aneinander gereihten Kunststoffformteile zwar untereinander verbunden sind, also in Formschluss stehen, jedoch dazu neigen, wenn die Welle eine gewisse Erstreckung überschreitet, dass eine leichte Durchbiegung der Bürstenwalze unvermeidbar ist. Dies hat dann zur Folge, dass einerseits die Schleifwirkung wegen der sich ergebenen Unwucht beeinträchtigt wird, wobei andererseits auch die Standzeiten derartiger Bürstenwalzen dadurch wesentlich beeinträchtigt werden.
  • Bei den bekannten Rundbürsten sind insbesondere die Schleiflamellen noch verbesserungswürdig, wobei hier aus dem Stand der Technik Schleiflamellen bekannt sind, die eine Einfassung mit bürstenartigen Stützstreifen oder dergleichen haben und das geschlitzte Schleifleinen entweder auf der Einfassung oder bzw. an der Bürstenwurzel festgelegt ist. Auch diese Art der Festlegung des Schleifmittels ist noch verbesserungswürdig, weil insbesondere die Festlegung des Schleifleinens unmittelbar an der Einfassung beim Einschieben in die Aufnahmestreifen in Mitleidenschaft gezogen wird, so dass beim Betrieb der Rundbürsten es an dieser kritischen Stelle zu einem Abriss des Schleifleinens kommen kann. Bei der Anordnung des Schleifleinens an der Wurzel des Stützstreifen ergibt sich weiter das Problem, dass durch den sich ergebenen Lagenaufbau die Einfassung für einen sicheren Halt der Komponenten zu bemessen ist, mit der Folge, dass die Aufnahmestreifen somit einen entsprechenden Querschnitt aufweisen müssen, und die Anzahl der zu besetzenden Schleiflamellen dadurch begrenzt ist.
  • Die bekannte auswechselbare Schleiflammelle, umfassend Bürstensteifen in Zusammenwirken mit einer Einfassungsleiste und davor vorzugsweise verklebtes Schleifmittel, die in radial angeordneten Aufnahmen des Bürstenkörper eingeschoben werden können, weist zudem noch einen Nachteil auf. Denn die bekannte Wechsel-Lamelle ist konstruktiv so ausgeführt, dass eine in Bezug zum Schleifleinen tangential angreifende Kraft, welche beim Schleifvorgang mit einer Rundbürste auftrifft, die Schleiflamelle in Abhängigkeit von dem aufgebrachten Schleifdruck entsprechend an den Bürstenkörper angedrückt wird. Die theoretische Knickstelle liegt hierbei an der Profil-Randschiene, an der der Borstenbesatz austritt und das Schleifmittel ansetzt.
  • Diese bekannten Schleiflamellen werden speziellen Schleifaufgaben nicht gerecht, weil die von dem Bürstenstreifen erforderliche Stützfunktion in Abhängigkeit vom Schleifdruck nicht gegeben ist.
  • Der Erfindung liegen daher einmal die Aufgaben zu Grunde, einen verbesserten Rundkörper für eine zentrische Wellenaufnahme bereit zu stellen. Eine andere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Schleiflamelle bereit zu stellen, die eine höhere Schleifwirkung und eine verbesserte Standzeit aufweist, wobei insbesondere die Schleiflammelle eine verbesserte Stützfunktion in Abhängigkeit vom Schleifdruck aufweist.
  • Die erste Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass der einzelne Rundkörper vorzugsweise im Inneren, dort jedoch im äußeren Randbereich, durchgehende Öffnungen zur Aufnahme von Stabilisierungsträgern aufweist, die rund, oder auch mehrkantig sein können, je nach Beschaffenheit dieser Bindungsteile und wobei die Stabilisierungsträger jeweils endseitig der Bürstenwalze mit Spannmitteln belegbar sind. Eine derartige Ausbildung gewährleistet, dass insbesondere bei lang ausfallenden Rundbürstenwellen eine in sich Stabilität gegeben ist, die einer Durchbiegung aufgrund des sich ergebenden Eigengewichtes entgegenwirkt. Dadurch werden Unwuchterscheinungen unterbunden, so dass ein schwingungsfreies Rotieren des Bürstenkörpers gegeben ist.
  • In Weiterbildung sind die Stabilisierungsträger als Verbindungsstangen ausgebildet, die an beiden Enden in Enddeckeln lagern, die zweckmäßigerweise aus Metall gefertigt sind. Die Verbindungsstangen an den Enddeckeln werden dabei vorzugsweise mittels Muttern festgelegt bzw. verspannt. Somit ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, die Zugkraft der Verbindungsstangen zu erhöhen, wobei aufgrund des Stangengerippes die einzelnen Bürstenkörper derart miteinander verspannt werden, dass sich eine quasi formschlüssige Rundbürstenwelle ergibt. Nach einer zweckmäßigen Ausbildung weist der einzelne Bürstenkörper jeweils eine Kennzeichnung, wie eine erhabene Markierung oder Rille, im Außen- oder Innenbereich des Bürstenkörpers auf. Diese Ausbildung erleichtert die Montage, wobei insbesondere die durchgehenden Öffnungen im zusammengesteckten Gefüge der einzelnen Rundkörper fluchten, und auf diese Weise insbesondere die Vrbindungsstangen einerseits leicht eingeschoben werden können, wobei andererseits auch die Aufnahmestreifen eine fluchtende Lage erhalten, so dass auf diese Weise die Schleiflamellen leicht eingeschoben werden können.
  • In Weiterbildung können auf der Maschinenwelle zwischen den einzelnen Rundkörpern in gewissen Anwendungsfällen auch Abstandshalter angeordnet sein.
  • Zur Lösung der zweiten Aufgabe hinsichtlich der Verbesserung der Schleiflamellen wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass unter einer Distanz zur mit Stützstreifen besetzten Einfassungsleiste, die untere Kante des Schleifleinens angeordnet ist, und wobei auf beiden Seiten des borstenartigen Stützstreifens oder -Elementes in Streifenform ausgebildete Heftteile durch Klebeverbindung mit der Borste verbunden sind, und die Schleifleinenkante sowie die Heftteile von Klammern durchsetzt sind. Der Bürstenstreifen ist dabei auch von beiden Seiten mit Heftstreifen eingefasst, so dass eine maßgeblich beeinflussende Stützwirkung für das Schleifmittel im Bereich der Biegekante erzielt wird. Aufgrund dieser Ausbildung wird erreicht, dass die Schleiflamelle im Bereich des Stützstreifen, also hier im Bereich der Bürste, dort ansetzt, wo auch die Biegung des Stützstreifens ansetzt, also in dem Bereich, wo der Stützstreifen in die Biegung beim Schleifvorgang gezwungen wird. Dadurch wird erreicht, dass das Schleifleinen keiner Biegestelle unterzogen wird, die relativ zur Knickstelle des Stützstreifens liegt. Das Schleifleinen richtet sich somit entsprechend wie der Bürstenstreifen aus, ohne dass es zu einer versetzten Knickstelle am Schleifleinen kommt. Infolge der Konterverheftung ergibt sich somit im Bereich des sich erstreckenden Stützstreifens eine fest eingebundene Halterung für die untere Kante des Schleifleinens, so dass einerseits eine wesentlich höhere Standzeit für die Schleiflamelle sich ergibt und andererseits eine wesentlich höhere Schleifwirkung erzielt wird.
  • Zur Verbesserung insbesondere der Einbindung des Schleifleinens im sich erstreckenden Stützstreifenbereich wird vorgesehen, dass zwischen dem Schleifleinen und dem Stützstreifen sowie zwischen dem Heftstreifen und dem Stützstreifen ein Haft- oder Brückenelement vorgesehen ist. Die Haftelemente werden durch Klebemittel an den Borsten befestigt. Dabei kann insbesondere das Brückenelement um die Einfassungsleiste herum gezogen sein, bzw. die Einfassungsleiste umgeben. Dadurch wird insbesondere der Festlegungspunkt des Schleifleinens zusätzlich verstärkt, weil eine unmittelbare Abstützung an der Einfassungsleiste gegeben ist. Das Haftelement kann dabei beispielsweise aus Filz, Pappe, Kork. Stoff oder dergleichen bestehen, wobei das Brückenelement flexibel gehalten aus Gewebeband oder dergleichen gebildet sein kann.
  • Eine andere Ausführungsform insbesondere des Haftelementes kann dabei aus einem beidseits des Stützstreifens vorgesehenen hochfesten streifenförmigen Kunststoffelement bestehen, dessen Querschnitt vorzugsweise keilförmig ausgebildet ist und an den Borsten mittels Klebemittel befestigt sind, wobei dessen Spitze zur Einfassung weisend angeordnet sein kann. Eine andere Art der Ausbildung eines Haft- oder Brückenelementes kann dabei eine den Stützstreifen durchsetzende Vergussmasse nach Art eines Elastomers oder dergleichen sein, der insbe sondere das aus Borsten oder Filamenten bestehende Stützelement durchdringt, so dass sich ein Fixpunkt für die Klammerung ergibt, an der die Schleifleinenkante festgelegt ist.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Einfassung aus einer Kunststoffformleiste gebildet, die für die Aufnahme an dem Rundkörper entweder eine Schwalbenschwanz-, Rundstab- oder andere Profilierung aufweist und wobei die in der Kunststoffformleiste eingefassten Stützstreifen jeweils von seitlich angeformten Schenkeln eingefasst sind. Die Stützstreifen können dabei aus Borsten, Filamenten oder dergleichen bestehen.
  • Die freien Schenkel sind dabei verjüngt ausgebildet, und verlaufen dabei vorzugsweise unter einem Winkel von 3°, wobei die Enden abgerundet ausgebildet sind. Dabei ist die Schleifleinenkante an der Kunststoffformleiste befestigt. Die Schenkel verleihen dem beispielsweise aus Filamenten gebildeten Stützstreifen eine Doppelstützung.
  • Längs der Kunststoffformleiste sind Vertiefungen, Nuten oder dergleichen vorgesehen, in denen besagte Klammern derart eingefügt werden können, dass sie nicht über die Außenkontur der Kunststoffformleiste hinausragen.
  • Ein Ausführungsbeispiel wird anhand der nachstehenden 1 bis 12 näher erläutert; dabei zeigen:
  • 1: Eine Ansicht in axialer Richtung auf einen Rundkörper;
  • 2: Eine explosionsartige Darstellung in der Perspektive von Rundkörpern auf einer Welle;
  • 3: Eine Vorderansicht einer Schleiflamelle;
  • 4: Eine Rückansicht der Schleiflamelle gem. 3;
  • 5: Eine geschnittene Seitenansicht mit vergrößerter Darstellung einer Schleiflamelle;
  • 6: Eine weitere Ausführungsform einer Schleiflamelle gem. der 5 ebenfalls mit vergrößerter Darstellung;
  • 7: Eine weitere geschnittene Seitenansicht einer Schleiflamelle einer anderen Ausführungsform mit vergrößerter Darstellung:
  • 8: Eine andere Ausführungsform einer Schleiflamelle, ebenfalls in geschnittener Seitenansicht mit exponierter Darstellung;
  • 9: Eine geschnittene Darstellung einer Schleiflamelle mit einer Schwalbenschwanz-Profilierung ebenfalls mit exponierter Darstellung;
  • 10: Eine weitere Ausführungsform gemäß der 9 mit einer Rundstab-Profilierung, ebenfalls mit exponierter Darstellung;
  • 11: Eine perspektivische Darstellung eines Stabilisierungselementes mit zwei Halterungen für breitere Abstützungen; und
  • 12: Eine perspektivische Darstellung eines Stabilisierungselementes, schmale Ausführung in einer Halteschiene.
  • Die 1 und 2 zeigen eine Rundbürste 1, die im Wesentlichen, wie in der 1 und 2 dargestellt ist, aus einem Rundkörper 2 besteht, der auf einer zentrischen Wellenaufnahme 3 aufgeschoben wird. Dabei sind radial an dem Rundkörper 2 Aufnahmen 4 für Einfassungen 5 vorgesehen, wie sie in den 3 bis 10 dargestellt sind, in denen bürstenartige Stützstreifen bzw. Filamente 6 oder dergleichen mit geschlitzten Schleifleinen 7 angeordnet sind.
  • Der Rundkörper 2, wie er sich in der 1 in der Ansicht darstellt, besteht dabei aus einem vorzugsweise einstückig Kunststoffteil, wobei die einzelnen Kunststoffformteile zu einer Rundbürstenwalze 8 ohne Schleiflamellenbesatz, wie dies in der 2 in der Perspektive zu erkennen ist, miteinander verbindbar sind. Dabei erge ben sich die radial angeordnete Aufnahmen 4 in Form von fluchtenden Aufnahmestreifen 9. Wie die Zusammenschau von 1 und 2 nun erkennen lässt, weist der einzelne Rundkörper 2 vorzugsweise im Innern, dort jedoch am äußeren Randbereich 10, durchgehende Öffnungen 11 zur Aufnahme von Stabilisierungsträgern 12 auf, die rund oder auch mehrkantig sein können, je nach Beschaffenheit dieser Bindungsteile und wobei die Stabilisierungsträger 12 jeweils endseitig der Rundbürstenwalze 8 mit Spannmitteln, wie beispielsweise mit nicht näher dargestellten Muttern, belegbar sind.
  • Die Stabilisierungsträger 12 sind dabei, wie aus der 2 in der Perspektive deutlich zu erkennen sind, als Verbindungsstangen ausgebildet, die an beiden Enden in Enddeckeln 13 gelagert sind, die in zweckmäßiger Weise aus Metall gefertigt sind. Wie schon erwähnt, sind die Verbindungsstangen 12 an den Enddeckeln 13 vorzugsweise durch Muttern festgelegt und können an den Enddeckeln 13 verspannt werden. Es versteht sich nun von selbst, wenn die einzelnen Rundkörper 2 auf der Wellenaufnahme 3 aufgeschoben sind, eine Ausrichtung der einzelne Rundkörper 2 durch die jeweils vorhandenen Kennzeichnungen 14, wie eine erhabene Markierung oder Rille im Außen- oder Innenbereich des Rundkörpers, erleichtert wird, wobei dann in fluchtender Ausrichtung entsprechend die Verbindungsstangen 12 durchgeführt werden. Hat die Rundbürstenwalze 8 ihre Endlänge erreicht, werden die Enddeckel 13 aufgesetzt und die Verbindungsstangen 12 mittels nicht näher dargestellten Muttern gegen die Enddeckel 13 verspannt. Somit ziehen sich die aufgereihten Rundkörper 2 auf der Welle 3 derart zusammen, dass sie gegen Durchbiegen gesichert sind, und eine Unwucht dadurch gemindert wird. Die Rundbürstenwalze 8 erlangt dadurch eine wesentlich höhere Standzeit.
  • Wie beispielsweise noch aus der 2 aus der Perspektive zu erkennen ist, können auf der Maschinenwelle 3 zwischen den einzelnen Rundkörpern 2 in gewissen Anwendungsfällen auch Abstandshalter 15 angeordnet sein.
  • Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung, dargestellt in den 2 bis 10, der die Verbesserung der Schleiflamellen betrifft, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass unter einer Distanz A zur mit Stützstreifen 6 besetzten Einfassungsleiste 5, gemäß der 3, die untere Kante 16 des Schleifleinens 7 angeordnet ist, und wobei beidseitig klebetechnisch, gemäß der 4, in Streifenform ausgebildete Heftteile 17 auf dem Stützstreifen 6 vorgesehen sind, wobei die Schleifleinenkante 16 sowie die Heftteile 17 von Klammern 18 durchsetzt sind. Hier wird deutlich, dass das Schleifleinen 7 nicht an der Bürstenwurzel ansetzt, sondern unter einer Distanz A von der Einfassungsleiste 5 verklammert bzw. verheftet wird. Diese Ausbildung gewährleistet einerseits einen sicheren Halt und gewährleistet zudem ein leichtes und gängiges Einschieben der Schleiflamelle in die Aufnahmestreifen 9, wobei der wesentliche Vorteil sich dadurch auszeichnet, dass sich insbesondere die Schleiflamelle durch den Ansatzpunkt wesentlich flexibler mit dem bürstenartigen Stützelement verhält, und dadurch ebenfalls eine wesentlich höhere Standzeit erhält.
  • Wie nun beispielsweise in den 5 bis 8 dargestellt ist, ist zwischen dem Schleifleinen 7 und dem Stützstreifen 6 sowie zwischen dem Heftstreifen 17 und dem Stützstreifen 6 ein Haft- 19 oder Brückenelement 20 vorgesehen ist. Das Brückenelement 20 kann dabei um die Einfassungsleiste 5 herumgezogen sein, so dass die Einfassungsleiste 5 von dem Brückenelement 20 umgeben wird, wie dies in der 6 dargestellt ist. Das Haftelement 19 kann hier beispielsweise aus Filzpappestreifen bestehen, wobei das Brückenelement 20, welches um die Einfassungsleiste 5 herumgezogen ist, besteht vorzugsweise aus einem Gewebeband 21.
  • Die 7 zeigt eine weitere Ausführungsform, wobei als Heftelement 19 beidseits des Stützstreifens 6 ein hochfestes, streifenförmiges Kunststoffelement 22 vorgesehen ist, dessen Querschnitt keilförmig ausgebildet ist, wobei dessen Spitze 23 zur Einfassungsleiste 5 weisend angeordnet ist. Eine weitere Ausführungsform der Schleiflamelle, dargestellt in der 8, zeigt ein Haftelement 19, welches derart ausgebildet ist, dass der Stützstreifen 6 von einer Vergussmasse 24 durchsetzt ist, nach Art eines Elastomers, welches im Vulkanisierverfahren verhärtet wird, wobei dann auf das gebildete Haftelement 19 das Schleifleinen 7 mit der Verklammerung 18 verheftet wird.
  • Die 9 und 10 zeigen insbesondere Einfassungsleisten 5, die aus einer Kunststoffformleiste gebildet sind, und für Aufnahmen 4 an Rundkörpern 2 bereit gestellt werden, die eine Schwalbenschwanz-Profilierung 25 oder eine Rundstab-Profilierung 26, wie in der 10 dargestellt, aufweisen. Wie aus der geschnittenen Darstellung der 9 und 10 ersichtlich ist, sind die in der Kunststoffleiste eingefassten Stützstreifen 6 jeweils von seitlich angeformten Schenkeln 27.1 und 27.2 eingefasst. Weiter ist dabei an der Einfassungsleiste 5 entlang eines der Schenkel 27.2 beispielsweise die Schleifleinenkante 16 angeheftet, so dass sich eine in sich formstabile Schleiflamelle ergibt. Dabei sind die Schenkel 27.1 und 27.2 verjüngt ausgebildet, so dass auf diese Weise eine bessere Ausrichtung des Schleifleinens 7 in Bezug zum Stützstreifen 6 gegeben ist. Die Neigung beträgt hierbei vorzugsweise 3°. Hier ist von besonderem Vorteil, dass die freien Enden abgerundet ausgebildet sind. An der Längsseite der als Einfassung 5 ausgebildeten Kunststoffformleiste sind Vertiefungen, Nuten oder dergleichen vorgesehen, in denen Klammern (18) oder dergleichen, ohne die Außenkontur der Kunststoffformleiste zu beeinträchtigen, eingesetzt werden können.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung ist in den 11 und 12 dargestellt. Insbesondere bei kurzen Wellen 2, wie auf Schleifböcken u.s.w., werden die Werkstücke oft mit einem unverhältnismäßig hohen Anpressdruck an die Schleiflamellen oder Bürsten/Schleiflamellen angepresst. Hier wird durch die Stabilisierungselemente 28, dargestellt in den 11 und 12, verhindert, dass die schleifenden Teile zu stark an den Rundkörper 2 direkt angepresst werden. Das bedeutet längere Haltbarkeit, weil die Materialien der Stabilisierungselemente 28 aus Leder oder anderen stabilen Teilen sind, die auch wiederum geschlitzt sein können.

Claims (18)

  1. Rundbürste bestehend aus einem Rundkörper mit einer zentrischen Wellenaufnahme, wobei radial an dem Rundkörper Aufnahmen vorgesehen sind für Einfassungen in denen bürstenartige Stützstreifen oder dergleichen mit geschlitzten Schleifleinen oder dergleichen angeordnet sind, wobei der Rundkörper aus einem vorzugsweise einstückigen Kunststoffteil besteht, und wobei die einzelnen Kunststoffformteile zu einer Rundbürstenwalze miteinander verbindbar sind, so dass die radial angeordneten Aufnahmen fluchtende Aufnahmestreifen bilden, dadurch gekennzeichnet, dass der einzelne Rundkörper (2), vorzugsweise im Innern, dort jedoch im äußeren Randbereich (10), durchgehende Öffnungen (11) zur Aufnahme von Stabilisierungsträgern (12) aufweisen, die rund oder auch mehrkantig sein können je nach Beschaffenheit dieser Bindungsteile, und wobei die Stabilisierungsträger (12) jeweils endseitig der Rundbürstenwalze (8) verspannt sind.
  2. Rundbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisierungsträger (12) als Verbindungsstangen ausgebildet sind, die an beiden Enden in Enddeckeln (13) lagern, die zweckmäßigerweise aus Metall gefertigt sind.
  3. Rundbürste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstangen (12) an den Enddeckeln (13) vorzugsweise durch Muttern festgelegt bzw. verspannt sind.
  4. Rundbürste nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der einzelne Rundkörper (2) jeweils eine Kennzeichnung (14), wie eine erhabene Markierung oder Rille, im Außen- oder Innenbereich des Rundkörpers (2) aufweist.
  5. Rundbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Maschinenwelle (3) zwischen den einzelnen Rundkörpern (2) in gewissen Anwendungsfällen auch Abstandshalter (15) angeordnet sind.
  6. Rundbürste nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass unter einer Distanz (A) zur mit Stützstreifen (6) besetzten Einfassungsleiste (5) die untere Kante (16) des Schleifleinens (7) angeordnet ist, und wobei auf beiden Seiten des borstenartigen Stützstreifens oder -Elementes in Streifenform ausgebildete Heftteile (17) durch Klebeverbindung mit der Borste verbunden sind, und die Schleifleinenkante (16) sowie die Heftteile (17) von Klammern (18) durchsetzt sind.
  7. Rundbürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifleinenkante (16) sowie das Heftteil (17) von einem Faden, Draht oder dergleichen durchsetzt ist.
  8. Rundbürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Schleifleinen (7) und dem Stützstreifen (6), sowie zwischen dem Heftstreifen (17) und dem Stützstreifen (6) ein Haft- (19) oder Brückenelement (20) vorgesehen ist.
  9. Rundbürste nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Brückenelement (20) um die Einfassungsleiste (5) herumgezogen ist, bzw. diese umgibt.
  10. Rundbürste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Haft- oder Brückenelement (19, 20) beispielsweise aus Filz, Pappe, Gewebeband (21) oder dergleichen gebildet ist.
  11. Rundbürste nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Haft- oder Brückenelement (19, 20) beidseits des Stützstreifens (6) ein hochfestes streifenförmiges Kunststoffelement (22) vorgesehen ist, dessen Querschnitt zweckmäßigerweise keilförmig ausgebildet ist, wobei dessen Spitze (23) zur Einfassung (5) weisend angeordnet ist.
  12. Rundbürste nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Haft- oder Brückenelement (19, 20) eine den Stützstreifen (6) durchsetzende Vergussmasse (24) nach Art eines Elastomers oder dergleichen vorgesehen ist.
  13. Rundbürste nach einen oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (5) aus einer Kunststoffformleiste gebildet ist, die für die Aufnahme an dem Rundkörper (2) entweder eine Schwalbenschwanz- (25), Rundstab- oder eine andere Profilierung (26) aufweist, und wobei die in der Kunststoffformleiste eingefassten Stützstreifen (6) jeweils von seitlich angeformten Schenkeln (27.1) und (27.2) eingefasst sind.
  14. Rundbürste nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der Schenkel (27.1) und (27.2) verjüngt ausgebildet sind, wobei die Enden abgerundet sind.
  15. Rundbürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifleinenkante (16) an der Kunststoffformleiste durch Verkleben und /oder Verheften befestigt ist.
  16. Rundbürste nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass Längsseits der Kunststoffformleiste Vertiefungen, Nuten oder dergleichen vorgesehen sind, in denen Klammern (18) oder dergleichen, ohne die Außenkontur der Kunststoffformleiste zu beeinträchtigen, einsetzbar sind.
  17. Rundbürste nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass abwechselnd mit Bürsten-/Schleifleinenlamellen zusätzlich Stabilisierungselemente (28), die aus Leder oder ähnlichen flexiblen Materialien bestehen, in einer zweckmäßigen Einfassung (5) auswechselbar angebracht sind, und in ihrer Ausführungsform dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst sein können.
  18. Rundbürste nach den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Rundkörper (2) aus thermoplastischen Kunststoffteilen besteht, die als Einzelteil mindestens 40 mm breit sind.
DE20312109U 1990-06-07 2003-08-04 Rundbürste, bestehend aus einem Rundkörper und einer zentrischen Wellenaufnahme Expired - Lifetime DE20312109U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3257399A1 (de) * 2016-06-15 2017-12-20 ProMicro GmbH & Co. KG Wasch-, pflege- und/oder trocknungselement sowie wasch-, pflege- und/oder trocknungswalze damit
EP3649890A1 (de) * 2018-11-06 2020-05-13 Sajakorpi Oy Vorrichtung und bürstensatz für eine bürstenvorrichtung, anordnung für eine bürstenvorrichtung mit bürstenringen und verfahren zum wechseln des bürstenmodus in einer bürstenvorrichtung

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