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Die
Erfindung betrifft eine Rundbürste,
bestehend aus einem Rundkörper
und einer zentrischen Wellenaufnahme, wobei radial an dem Rundkörper Aufnahmen
für Einfassungen
vorgesehen sind, in denen bürstenartige
Stützstreifen
oder dergleichen mit geschlitzten Schleifleinen angeordnet sind,
wobei der Rundkörper
aus einem vorzugsweise einstückigen
Kunststoffteil besteht, und wobei die einzelnen Kunststoffformteile
zu einer Rundbürstenwalze
miteinander verbindbar sind, so dass die radial angeordneten Aufnahmen
fluchtende Aufnahmestreifen bilden.
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Aus
dem Stand der Technik sind Rundbürsten
mit Schleiflamellen bekannt, die aus streifenförmigen und voneinander über den
Umfang beabstandet angeordneten Schleifpapierstreifen und/oder dahinter
angeordneten Stützstreifen
aus Bürstenfasern bestehen.
Diese Schleif- und Stützmedien
werden vorzugsweise in einer radial an einem Rundkörper vorgesehenen
Aufnahme befestigt, die dann auch gleichzeitig den Bürstenkörper der
Rundbürste
bilden. So ist aus dem Stand der Technik gemäß der
DE 200 01 579.6 ein Rundkörper bekannt,
der vorzugsweise aus einem einstückigen
gespritzten Kunststoffteil besteht und wobei die einzelnen Kunststoffformteile
zu einer Rundbürstenwalze
miteinander verbindbar sind, so dass die radial angeordneten Aufnahmen
fluchtende Aufnahmestreifen bilden. Diese aus dem Stand der Technik
bekannten Kunststoffformteile werden aneinander gereiht, so dass
sich eine Walze auf einer Wellenaufnahme ergibt, an der sich die
radial angeordneten Aufnahmen zu fluchtenden Aufnahmestreifen ergeben,
in die dann die einzelnen Schleiflamellen eingefügt werden können. Eine derartige nach dem
Stand der Technik bekannte Rundbürste
weist noch Nachteile dahingehend auf, dass die aneinander gereihten
Kunststoffformteile zwar untereinander verbunden sind, also in Formschluss
stehen, jedoch dazu neigen, wenn die Welle eine gewisse Erstreckung überschreitet,
dass eine leichte Durchbiegung der Bürstenwalze unvermeidbar ist.
Dies hat dann zur Folge, dass einerseits die Schleifwirkung wegen
der sich ergebenen Unwucht beeinträchtigt wird, wobei andererseits
auch die Standzeiten derartiger Bürstenwalzen dadurch wesentlich
beeinträchtigt
werden.
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Bei
den bekannten Rundbürsten
sind insbesondere die Schleiflamellen noch verbesserungswürdig, wobei
hier aus dem Stand der Technik Schleiflamellen bekannt sind, die
eine Einfassung mit bürstenartigen
Stützstreifen
oder dergleichen haben und das geschlitzte Schleifleinen entweder
auf der Einfassung oder bzw. an der Bürstenwurzel festgelegt ist. Auch
diese Art der Festlegung des Schleifmittels ist noch verbesserungswürdig, weil
insbesondere die Festlegung des Schleifleinens unmittelbar an der Einfassung
beim Einschieben in die Aufnahmestreifen in Mitleidenschaft gezogen
wird, so dass beim Betrieb der Rundbürsten es an dieser kritischen
Stelle zu einem Abriss des Schleifleinens kommen kann. Bei der Anordnung
des Schleifleinens an der Wurzel des Stützstreifen ergibt sich weiter
das Problem, dass durch den sich ergebenen Lagenaufbau die Einfassung
für einen
sicheren Halt der Komponenten zu bemessen ist, mit der Folge, dass
die Aufnahmestreifen somit einen entsprechenden Querschnitt aufweisen müssen, und
die Anzahl der zu besetzenden Schleiflamellen dadurch begrenzt ist.
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Die
bekannte auswechselbare Schleiflammelle, umfassend Bürstensteifen
in Zusammenwirken mit einer Einfassungsleiste und davor vorzugsweise
verklebtes Schleifmittel, die in radial angeordneten Aufnahmen des
Bürstenkörper eingeschoben werden
können,
weist zudem noch einen Nachteil auf. Denn die bekannte Wechsel-Lamelle
ist konstruktiv so ausgeführt,
dass eine in Bezug zum Schleifleinen tangential angreifende Kraft,
welche beim Schleifvorgang mit einer Rundbürste auftrifft, die Schleiflamelle
in Abhängigkeit
von dem aufgebrachten Schleifdruck entsprechend an den Bürstenkörper angedrückt wird.
Die theoretische Knickstelle liegt hierbei an der Profil-Randschiene,
an der der Borstenbesatz austritt und das Schleifmittel ansetzt.
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Diese
bekannten Schleiflamellen werden speziellen Schleifaufgaben nicht
gerecht, weil die von dem Bürstenstreifen
erforderliche Stützfunktion in
Abhängigkeit
vom Schleifdruck nicht gegeben ist.
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Der
Erfindung liegen daher einmal die Aufgaben zu Grunde, einen verbesserten
Rundkörper
für eine
zentrische Wellenaufnahme bereit zu stellen. Eine andere Aufgabe
der Erfindung liegt darin, eine Schleiflamelle bereit zu stellen,
die eine höhere Schleifwirkung
und eine verbesserte Standzeit aufweist, wobei insbesondere die
Schleiflammelle eine verbesserte Stützfunktion in Abhängigkeit
vom Schleifdruck aufweist.
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Die
erste Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass der einzelne Rundkörper vorzugsweise
im Inneren, dort jedoch im äußeren Randbereich,
durchgehende Öffnungen
zur Aufnahme von Stabilisierungsträgern aufweist, die rund, oder
auch mehrkantig sein können,
je nach Beschaffenheit dieser Bindungsteile und wobei die Stabilisierungsträger jeweils
endseitig der Bürstenwalze
mit Spannmitteln belegbar sind. Eine derartige Ausbildung gewährleistet,
dass insbesondere bei lang ausfallenden Rundbürstenwellen eine in sich Stabilität gegeben
ist, die einer Durchbiegung aufgrund des sich ergebenden Eigengewichtes entgegenwirkt.
Dadurch werden Unwuchterscheinungen unterbunden, so dass ein schwingungsfreies
Rotieren des Bürstenkörpers gegeben
ist.
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In
Weiterbildung sind die Stabilisierungsträger als Verbindungsstangen
ausgebildet, die an beiden Enden in Enddeckeln lagern, die zweckmäßigerweise
aus Metall gefertigt sind. Die Verbindungsstangen an den Enddeckeln
werden dabei vorzugsweise mittels Muttern festgelegt bzw. verspannt.
Somit ist jederzeit die Möglichkeit
gegeben, die Zugkraft der Verbindungsstangen zu erhöhen, wobei
aufgrund des Stangengerippes die einzelnen Bürstenkörper derart miteinander verspannt
werden, dass sich eine quasi formschlüssige Rundbürstenwelle ergibt. Nach einer
zweckmäßigen Ausbildung
weist der einzelne Bürstenkörper jeweils
eine Kennzeichnung, wie eine erhabene Markierung oder Rille, im
Außen- oder Innenbereich
des Bürstenkörpers auf.
Diese Ausbildung erleichtert die Montage, wobei insbesondere die
durchgehenden Öffnungen
im zusammengesteckten Gefüge
der einzelnen Rundkörper
fluchten, und auf diese Weise insbesondere die Vrbindungsstangen
einerseits leicht eingeschoben werden können, wobei andererseits auch
die Aufnahmestreifen eine fluchtende Lage erhalten, so dass auf
diese Weise die Schleiflamellen leicht eingeschoben werden können.
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In
Weiterbildung können
auf der Maschinenwelle zwischen den einzelnen Rundkörpern in
gewissen Anwendungsfällen
auch Abstandshalter angeordnet sein.
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Zur
Lösung
der zweiten Aufgabe hinsichtlich der Verbesserung der Schleiflamellen
wird gemäß der Erfindung
vorgeschlagen, dass unter einer Distanz zur mit Stützstreifen
besetzten Einfassungsleiste, die untere Kante des Schleifleinens
angeordnet ist, und wobei auf beiden Seiten des borstenartigen Stützstreifens
oder -Elementes in Streifenform ausgebildete Heftteile durch Klebeverbindung
mit der Borste verbunden sind, und die Schleifleinenkante sowie
die Heftteile von Klammern durchsetzt sind. Der Bürstenstreifen
ist dabei auch von beiden Seiten mit Heftstreifen eingefasst, so
dass eine maßgeblich beeinflussende
Stützwirkung
für das
Schleifmittel im Bereich der Biegekante erzielt wird. Aufgrund dieser Ausbildung
wird erreicht, dass die Schleiflamelle im Bereich des Stützstreifen,
also hier im Bereich der Bürste,
dort ansetzt, wo auch die Biegung des Stützstreifens ansetzt, also in
dem Bereich, wo der Stützstreifen
in die Biegung beim Schleifvorgang gezwungen wird. Dadurch wird
erreicht, dass das Schleifleinen keiner Biegestelle unterzogen wird,
die relativ zur Knickstelle des Stützstreifens liegt. Das Schleifleinen richtet
sich somit entsprechend wie der Bürstenstreifen aus, ohne dass
es zu einer versetzten Knickstelle am Schleifleinen kommt. Infolge
der Konterverheftung ergibt sich somit im Bereich des sich erstreckenden
Stützstreifens
eine fest eingebundene Halterung für die untere Kante des Schleifleinens,
so dass einerseits eine wesentlich höhere Standzeit für die Schleiflamelle
sich ergibt und andererseits eine wesentlich höhere Schleifwirkung erzielt
wird.
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Zur
Verbesserung insbesondere der Einbindung des Schleifleinens im sich
erstreckenden Stützstreifenbereich
wird vorgesehen, dass zwischen dem Schleifleinen und dem Stützstreifen
sowie zwischen dem Heftstreifen und dem Stützstreifen ein Haft- oder Brückenelement
vorgesehen ist. Die Haftelemente werden durch Klebemittel an den
Borsten befestigt. Dabei kann insbesondere das Brückenelement
um die Einfassungsleiste herum gezogen sein, bzw. die Einfassungsleiste
umgeben. Dadurch wird insbesondere der Festlegungspunkt des Schleifleinens
zusätzlich
verstärkt,
weil eine unmittelbare Abstützung an
der Einfassungsleiste gegeben ist. Das Haftelement kann dabei beispielsweise
aus Filz, Pappe, Kork. Stoff oder dergleichen bestehen, wobei das Brückenelement
flexibel gehalten aus Gewebeband oder dergleichen gebildet sein
kann.
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Eine
andere Ausführungsform
insbesondere des Haftelementes kann dabei aus einem beidseits des
Stützstreifens
vorgesehenen hochfesten streifenförmigen Kunststoffelement bestehen,
dessen Querschnitt vorzugsweise keilförmig ausgebildet ist und an
den Borsten mittels Klebemittel befestigt sind, wobei dessen Spitze
zur Einfassung weisend angeordnet sein kann. Eine andere Art der
Ausbildung eines Haft- oder Brückenelementes
kann dabei eine den Stützstreifen
durchsetzende Vergussmasse nach Art eines Elastomers oder dergleichen
sein, der insbe sondere das aus Borsten oder Filamenten bestehende
Stützelement
durchdringt, so dass sich ein Fixpunkt für die Klammerung ergibt, an
der die Schleifleinenkante festgelegt ist.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die
Einfassung aus einer Kunststoffformleiste gebildet, die für die Aufnahme an
dem Rundkörper
entweder eine Schwalbenschwanz-, Rundstab- oder andere Profilierung aufweist und
wobei die in der Kunststoffformleiste eingefassten Stützstreifen
jeweils von seitlich angeformten Schenkeln eingefasst sind. Die
Stützstreifen
können dabei
aus Borsten, Filamenten oder dergleichen bestehen.
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Die
freien Schenkel sind dabei verjüngt
ausgebildet, und verlaufen dabei vorzugsweise unter einem Winkel
von 3°,
wobei die Enden abgerundet ausgebildet sind. Dabei ist die Schleifleinenkante
an der Kunststoffformleiste befestigt. Die Schenkel verleihen dem
beispielsweise aus Filamenten gebildeten Stützstreifen eine Doppelstützung.
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Längs der
Kunststoffformleiste sind Vertiefungen, Nuten oder dergleichen vorgesehen,
in denen besagte Klammern derart eingefügt werden können, dass sie nicht über die
Außenkontur
der Kunststoffformleiste hinausragen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
wird anhand der nachstehenden 1 bis 12 näher erläutert; dabei zeigen:
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1: Eine Ansicht in axialer
Richtung auf einen Rundkörper;
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2: Eine explosionsartige
Darstellung in der Perspektive von Rundkörpern auf einer Welle;
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3: Eine Vorderansicht einer
Schleiflamelle;
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4: Eine Rückansicht
der Schleiflamelle gem. 3;
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5: Eine geschnittene Seitenansicht
mit vergrößerter Darstellung
einer Schleiflamelle;
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6: Eine weitere Ausführungsform
einer Schleiflamelle gem. der 5 ebenfalls
mit vergrößerter Darstellung;
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7: Eine weitere geschnittene
Seitenansicht einer Schleiflamelle einer anderen Ausführungsform
mit vergrößerter Darstellung:
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8: Eine andere Ausführungsform
einer Schleiflamelle, ebenfalls in geschnittener Seitenansicht mit
exponierter Darstellung;
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9: Eine geschnittene Darstellung
einer Schleiflamelle mit einer Schwalbenschwanz-Profilierung ebenfalls
mit exponierter Darstellung;
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10: Eine weitere Ausführungsform
gemäß der 9 mit einer Rundstab-Profilierung, ebenfalls
mit exponierter Darstellung;
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11: Eine perspektivische
Darstellung eines Stabilisierungselementes mit zwei Halterungen für breitere
Abstützungen;
und
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12: Eine perspektivische
Darstellung eines Stabilisierungselementes, schmale Ausführung in
einer Halteschiene.
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Die 1 und 2 zeigen eine Rundbürste 1, die im Wesentlichen,
wie in der 1 und 2 dargestellt ist, aus einem
Rundkörper 2 besteht,
der auf einer zentrischen Wellenaufnahme 3 aufgeschoben wird.
Dabei sind radial an dem Rundkörper 2 Aufnahmen 4 für Einfassungen 5 vorgesehen,
wie sie in den 3 bis 10 dargestellt sind, in denen
bürstenartige Stützstreifen
bzw. Filamente 6 oder dergleichen mit geschlitzten Schleifleinen 7 angeordnet
sind.
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Der
Rundkörper 2,
wie er sich in der 1 in der
Ansicht darstellt, besteht dabei aus einem vorzugsweise einstückig Kunststoffteil,
wobei die einzelnen Kunststoffformteile zu einer Rundbürstenwalze 8 ohne
Schleiflamellenbesatz, wie dies in der 2 in der Perspektive zu erkennen ist,
miteinander verbindbar sind. Dabei erge ben sich die radial angeordnete
Aufnahmen 4 in Form von fluchtenden Aufnahmestreifen 9.
Wie die Zusammenschau von 1 und 2 nun erkennen lässt, weist
der einzelne Rundkörper 2 vorzugsweise
im Innern, dort jedoch am äußeren Randbereich 10,
durchgehende Öffnungen 11 zur
Aufnahme von Stabilisierungsträgern 12 auf,
die rund oder auch mehrkantig sein können, je nach Beschaffenheit
dieser Bindungsteile und wobei die Stabilisierungsträger 12 jeweils
endseitig der Rundbürstenwalze 8 mit
Spannmitteln, wie beispielsweise mit nicht näher dargestellten Muttern,
belegbar sind.
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Die
Stabilisierungsträger 12 sind
dabei, wie aus der 2 in
der Perspektive deutlich zu erkennen sind, als Verbindungsstangen
ausgebildet, die an beiden Enden in Enddeckeln 13 gelagert
sind, die in zweckmäßiger Weise
aus Metall gefertigt sind. Wie schon erwähnt, sind die Verbindungsstangen 12 an den
Enddeckeln 13 vorzugsweise durch Muttern festgelegt und
können
an den Enddeckeln 13 verspannt werden. Es versteht sich
nun von selbst, wenn die einzelnen Rundkörper 2 auf der Wellenaufnahme 3 aufgeschoben
sind, eine Ausrichtung der einzelne Rundkörper 2 durch die jeweils
vorhandenen Kennzeichnungen 14, wie eine erhabene Markierung
oder Rille im Außen-
oder Innenbereich des Rundkörpers, erleichtert
wird, wobei dann in fluchtender Ausrichtung entsprechend die Verbindungsstangen 12 durchgeführt werden.
Hat die Rundbürstenwalze 8 ihre
Endlänge
erreicht, werden die Enddeckel 13 aufgesetzt und die Verbindungsstangen 12 mittels
nicht näher
dargestellten Muttern gegen die Enddeckel 13 verspannt.
Somit ziehen sich die aufgereihten Rundkörper 2 auf der Welle 3 derart
zusammen, dass sie gegen Durchbiegen gesichert sind, und eine Unwucht
dadurch gemindert wird. Die Rundbürstenwalze 8 erlangt
dadurch eine wesentlich höhere
Standzeit.
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Wie
beispielsweise noch aus der 2 aus der
Perspektive zu erkennen ist, können
auf der Maschinenwelle 3 zwischen den einzelnen Rundkörpern 2 in
gewissen Anwendungsfällen
auch Abstandshalter 15 angeordnet sein.
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Gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung, dargestellt in den 2 bis 10,
der die Verbesserung der Schleiflamellen betrifft, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen,
dass unter einer Distanz A zur mit Stützstreifen 6 besetzten
Einfassungsleiste 5, gemäß der 3, die untere Kante 16 des Schleifleinens 7 angeordnet
ist, und wobei beidseitig klebetechnisch, gemäß der 4, in Streifenform ausgebildete Heftteile 17 auf
dem Stützstreifen 6 vorgesehen
sind, wobei die Schleifleinenkante 16 sowie die Heftteile 17 von
Klammern 18 durchsetzt sind. Hier wird deutlich, dass das
Schleifleinen 7 nicht an der Bürstenwurzel ansetzt, sondern
unter einer Distanz A von der Einfassungsleiste 5 verklammert
bzw. verheftet wird. Diese Ausbildung gewährleistet einerseits einen
sicheren Halt und gewährleistet
zudem ein leichtes und gängiges
Einschieben der Schleiflamelle in die Aufnahmestreifen 9,
wobei der wesentliche Vorteil sich dadurch auszeichnet, dass sich
insbesondere die Schleiflamelle durch den Ansatzpunkt wesentlich
flexibler mit dem bürstenartigen
Stützelement
verhält, und
dadurch ebenfalls eine wesentlich höhere Standzeit erhält.
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Wie
nun beispielsweise in den 5 bis 8 dargestellt ist, ist zwischen
dem Schleifleinen 7 und dem Stützstreifen 6 sowie
zwischen dem Heftstreifen 17 und dem Stützstreifen 6 ein Haft- 19 oder
Brückenelement 20 vorgesehen
ist. Das Brückenelement 20 kann
dabei um die Einfassungsleiste 5 herumgezogen sein, so
dass die Einfassungsleiste 5 von dem Brückenelement 20 umgeben
wird, wie dies in der 6 dargestellt
ist. Das Haftelement 19 kann hier beispielsweise aus Filzpappestreifen
bestehen, wobei das Brückenelement 20,
welches um die Einfassungsleiste 5 herumgezogen ist, besteht
vorzugsweise aus einem Gewebeband 21.
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Die 7 zeigt eine weitere Ausführungsform,
wobei als Heftelement 19 beidseits des Stützstreifens 6 ein
hochfestes, streifenförmiges
Kunststoffelement 22 vorgesehen ist, dessen Querschnitt keilförmig ausgebildet
ist, wobei dessen Spitze 23 zur Einfassungsleiste 5 weisend
angeordnet ist. Eine weitere Ausführungsform der Schleiflamelle,
dargestellt in der 8,
zeigt ein Haftelement 19, welches derart ausgebildet ist,
dass der Stützstreifen 6 von
einer Vergussmasse 24 durchsetzt ist, nach Art eines Elastomers,
welches im Vulkanisierverfahren verhärtet wird, wobei dann auf das
gebildete Haftelement 19 das Schleifleinen 7 mit
der Verklammerung 18 verheftet wird.
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Die 9 und 10 zeigen insbesondere Einfassungsleisten 5,
die aus einer Kunststoffformleiste gebildet sind, und für Aufnahmen 4 an
Rundkörpern 2 bereit
gestellt werden, die eine Schwalbenschwanz-Profilierung 25 oder
eine Rundstab-Profilierung 26, wie in der 10 dargestellt, aufweisen. Wie aus der
geschnittenen Darstellung der 9 und 10 ersichtlich ist, sind
die in der Kunststoffleiste eingefassten Stützstreifen 6 jeweils
von seitlich angeformten Schenkeln 27.1 und 27.2 eingefasst.
Weiter ist dabei an der Einfassungsleiste 5 entlang eines
der Schenkel 27.2 beispielsweise die Schleifleinenkante 16 angeheftet,
so dass sich eine in sich formstabile Schleiflamelle ergibt. Dabei
sind die Schenkel 27.1 und 27.2 verjüngt ausgebildet,
so dass auf diese Weise eine bessere Ausrichtung des Schleifleinens 7 in Bezug
zum Stützstreifen 6 gegeben
ist. Die Neigung beträgt
hierbei vorzugsweise 3°.
Hier ist von besonderem Vorteil, dass die freien Enden abgerundet
ausgebildet sind. An der Längsseite
der als Einfassung 5 ausgebildeten Kunststoffformleiste
sind Vertiefungen, Nuten oder dergleichen vorgesehen, in denen Klammern
(18) oder dergleichen, ohne die Außenkontur der Kunststoffformleiste
zu beeinträchtigen, eingesetzt
werden können.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung ist in den 11 und 12 dargestellt.
Insbesondere bei kurzen Wellen 2, wie auf Schleifböcken u.s.w.,
werden die Werkstücke
oft mit einem unverhältnismäßig hohen Anpressdruck
an die Schleiflamellen oder Bürsten/Schleiflamellen
angepresst. Hier wird durch die Stabilisierungselemente 28,
dargestellt in den 11 und 12, verhindert, dass die
schleifenden Teile zu stark an den Rundkörper 2 direkt angepresst
werden. Das bedeutet längere
Haltbarkeit, weil die Materialien der Stabilisierungselemente 28 aus
Leder oder anderen stabilen Teilen sind, die auch wiederum geschlitzt
sein können.