DE60103226T2 - Panzerungsvorrichtung für ein aufblasbares Boot - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schlauchboot mit Schwimmern und mit einer Panzerungsschutzvorrichtung.
- Es wurden bereits verschiedene Lösungen vorgeschlagen, um schwimmende Boote gegen leistungsfähige Schulterwaffen zu panzern.
- Eine dieser Lösungen besteht darin, ein Panzerungsmaterial aus nachgiebigem Kevlar-Gewebe zu verwenden, das zwar für das Boot keine große Last darstellt, jedoch keinen ausreichenden Widerstand gegen Einschlag von Munitionen beispielsweise mit Nato-Kalibern von 7,62, 5,56 oder 7,62 × 39 hat.
- Eine weitere bekannte Lösung besteht darin, ein Panzerungsmaterial auf Basis von Keramik oder Metalllegierung zu verwenden, das gegen Munitionseinschläge ausreichend widerstandsfähig ist, jedoch aufgrund seiner relativ hohen Masse pro m2 eine große Last für das Boot darstellt.
- Ferner sind die verschiedenen Mittel, die bisher zum Befestigen der Panzerungsvorrichtung am Bootsrumpf verwendet wurden, relativ aufwendig und kostspielig.
- Aus der US-A-5 540 177 geht ein Schlauchboot mit Schwimmern und mit einer Schutzvorrichtung hervor, das die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 aufweist.
- Das Material der Schutzplatten ist jedoch nicht dazu ausgelegt, gegen Munitionseinschläge widerstandsfähig zu sein.
- Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, die oben genannten Nachteile auszuräumen, indem ein Schlauchboot mit Schwimmern und mit einer Panzerungsschutzvorrichtung vorgeschlagen wird, welche die Merkmale gemäß Anspruch 1 aufweist.
- Vorteilhaft ist jede Panzerplatte an der Außenseite des entsprechenden Schwimmers über zwei in Längsrichtung beabstandete Gurte befestigt, welche die Platte quer zum Schwimmer umgeben, indem sie durch zwei jeweilige Umlenkringe treten, die am Schwimmer unter dem unteren Teil der Platte befestigt sind, wobei die beiden freien Enden eines jeden Gurts in zwei Klemmringe eingreifen, die an der innerhalb des Bootes liegenden Innenseite des Schwimmers befestigt sind.
- Jede Panzerplatte ist in einer Gewebehülle eingeschlossen und jeder Gewebegurt ist mit seinem inneren Trum an der Innenseite der Hülle angenäht und gelangt mit der Außenseite des Schwimmers in Kontakt, wobei sein äußerer Trum mit der Außenseite der Hülle in Kontakt steht.
- Vorzugsweise besteht die Hülle aus Gewebe auf Basis von HypalonTM oder Neopren.
- Die aneinandergrenzenden Panzerplatten sind über ablösbare Verbindungsmittel aneinander befestigt.
- Vorzugsweise enthält jedes Verbindungsmittel zweier aneinandergrenzender Panzerplatten einen Gurt, der längs zum Schwimmer verläuft und mit seinem einen Ende an der Außenseite der Hülle angenäht ist, welche die eine der beiden aneinandergrenzenden Panzerplatten enthält, während das entgegengesetzte Ende des Gurts in zwei fest mit der Außenseite der anderen angrenzenden Panzerplatte verbundene Klemmringe eingreift, indem es deren zugeordnete Hülle durchsetzt.
- Jeder Verbindungsgurt zweier aneinandergrenzender Panzerplatten ist mit seinem an der Hülle angenähten Ende zum vorderen Bereich des Bootes gerichtet und ist mit seinem in die beiden Ringe eingreifenden entgegengesetzten Ende zum hinteren Bereich desselben gerichtet.
- Die Panzerplatten sind durch Formung hergestellt und schmiegen sich an die äußere Form des Schwimmers an.
- Vorteilhaft reichen die Panzerplatten annähernd bis zur Wasserlinie des Bootes hinunter.
- Jede Panzerplatte ist aus einem Verbundmaterial auf Basis von Polyethylen mit unidirektionalen Fasern und Vinylesterharz hergestellt.
- Das Verbundmaterial enthält etwa 80 Gew.-% Polyethylen und etwa 20 Gew.-% Harz.
- Vorteilhaft enthält das Material vier Lagen aus Polyethylenfasern, wobei die unidirektionalen Fasern einer Lage unter 90° zu den unidirektionalen Fasern einer angrenzenden Lage ausgerichtet sind.
- Das Material hat eine Masse von 17 kg/m2.
- Die Erfindung wird aus der nachfolgenden näheren Beschreibung besser verständlich, aus der sich weitere Ziele, Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung deutlicher anhand der beigefügten schematischen Zeichnungen ergeben, die sich nur beispielhaft verstehen und eine Ausführungsform der Erfindung darstellen, worin zeigt:
-
1 eine Draufsicht auf ein Schlauchboot mit der erfindungsgemäßen Panzerungsvorrichtung, -
2 eine Seitenansicht des Boots entlang Pfeil II aus1 , -
3 eine perspektivische Teilansicht, welche näher die Befestigung der Panzerungsplatten an einem Schwimmer des Schlauchboots darstellt, und -
4 eine vergrößerte Ansicht des bei IV in3 umkreisten Bereichs. - Bezugnehmend auf die Figuren ist mit dem Bezugszeichen
1 ein Schlauchboot vom Typ mit Schwimmern bezeichnet, das im vorliegenden Fall zwei seitliche Schwimmer2 und einen vorderen Schwimmer3 aufweist, der eine im wesentlichen gebogene Form hat und die beiden seitlichen Schwimmer2 verbindet. Die Schwimmer2 ,3 können aus einem Stück hergestellt sein, in das in an sich bekannter Weise Luft eingeblasen wird. - Die Schwimmer
2 ,3 sind in ihrem unteren Bereich über ein Bodenteil4 zum Befördern von Personen miteinander verbunden. - Das Schlauchboot
1 wird von einem Verbrennungsmotor (nicht dargestellt) bewegt, der sich im hinteren Bereich des Boots befindet. - Ferner können die Schwimmer
2 ,3 vom Typ mit zylinderförmigen Hüllen oder Wülsten sein. - Erfindungsgemäß enthält das Schlauchboot
1 eine Panzerungsschutzvorrichtung für die Schwimmer2 ,3 . - Diese Panzerungsvorrichtung besteht aus Panzerplatten
5 , welche an den Außenseiten der Schwimmer2 ,3 entlang derselben nebeneinanderliegend abnehmbar befestigt sind. - Insbesondere schmiegt sich jede Panzerplatte
5 , die vorzugsweise durch Formung hergestellt ist, teilweise an die äußere Form des entsprechenden Schwimmers an und ist an diesem über zwei in Längsrichtung beabstandete Gurte6 befestigt, welche jeweils die Platte5 quer zum Schwimmer umgeben. - Jeder Befestigungsgurt
6 tritt in einen Umlenkring7 ein, der am Schwimmer unter dem unteren Teil der Platte5 befestigt ist, und die beiden freien Enden der beiden Trume des Gurts, die sich auf jeder Seite der Platte5 befinden, greifen in zwei parallel verlaufende Ringe8 ein, die nahe beieinander liegen, so dass sie ein Klemmen des Gurts durch Zugkraft an seinen beiden Enden ermöglichen, wie an sich bekannt ist. - Die beiden Ringe
8 zum Verklemmen und sichern der beiden Enden eines Gurts6 sind an der innerhalb des Bootes liegenden Innenseite des entsprechenden Schwimmers2 ,3 befestigt. Die freien Enden der beiden Trume des Gurts6 können zum äußeren Trumabschnitt des Gurts umgeschlagen sein und daran über jegliches geeignete Mittel gehalten werden, um davon nicht frei herunterzuhängen. - Wie nur in
4 dargestellt ist, ist jede Panzerplatte vorzugsweise in einer Gewebehülle9 eingeschlossen, die aus Gewebe auf Basis von HypalonTM oder Neopren besteht, wobei sie in engem Klemmkontakt mit der außen- und der Innenseite der Panzerplatte5 steht. Dabei ist jeder Gewebegurt6 mit seinem inneren Trum an der entsprechenden Innenseite der Hülle9 befestigt und steht mit der entsprechenden Außenseite der Schwimmer2 ,3 in Kontakt. wobei selbstverständlich der andere, äußere Trum des Gurts6 mit der Außenseite der Hülle in Kontakt steht. Vorteilhaft ist die Hülle mit ihrem Gewebe durch Verkleben an der entsprechenden Panzerplatte5 befestigt. - Die aneinandergrenzenden Panzerplatten
5 sind über ein ablösbares Verbindungsmittel paarweise aneinander befestigt, das aus einem Gurt10 besteht, der sich längs zu den Schwimmern2 ,3 erstreckt und mit seinem einen Ende an der Außenseite der Hülle9 angenäht ist, welche die eine der aneinandergrenzenden Panzerplatten5 enthält, während das entgegengesetzte Ende des Gurts10 in zwei fest mit der Außenseite der anderen angrenzenden Panzerplatte5 verbundene Ringe11 eingreift, indem es deren zugeordnete Hülle9 durchsetzt, so dass das Ende des Gurts10 durch auf diesen ausgeübte Zugkraft mit Klemmung gesichert wird, wie an sich bekannt und in4 dargestellt ist. - Selbstverständlich ist bei fehlender Hülle jeder Verbindungsgurt
10 zweier aneinandergrenzender Panzerplatten5 mit einem seiner Enden fest mit der einen der beiden Platten verbunden und greift mit seinem anderen Ende in die beiden Sicherungsringe11 ein, die fest mit der anderen Platte verbunden sind. - Vorzugsweise befinden sich die Gurte
10 zum Verbinden der Panzerplatten5 in Nachbarschaft zum oberen Bereich der Platten5 , um für eine im Boot befindliche Person zugänglich zu sein. - Wie in den Figuren dargestellt ist, sind die Verbindungsgurte
10 der Panzerplatten5 , welche an den seitlichen Schwimmern2 befestigt sind, mit ihren Enden an den entsprechenden Platten5 befestigt, die sich in Fahrtrichtung des Boots gesehen vorne befinden, während die entgegengesetzten Enden der Gurte, die an den Ringen11 befestigt sind, zum hinteren Bereich des Bootes gerichtet sind. Mit anderen Worten erfolgt das Klemmen der Gurte11 vom vorderen zum hinteren Bereich des Bootes in Wasserlaufrichtung bei Verlagerung des Bootes. - Die Ringe
7 ,8 und11 sind aus rostfreiem Stahl hergestellt. - Die Panzerplatten
5 gewährleisten für das Boot einen Schutz, indem sie annähernd vom Scheitel der Schwimmer2 ,3 ausgehen und auf der Bootseite praktisch bis zur Wasserlinie desselben hinunterreichen. - Beispielsweise kann jede Platte eine Länge von etwa 1 m und eine Breite bzw. Höhe von etwa 40 cm aufweisen.
- Vorzugsweise ist jede Panzerplatte
5 aus einem Verbundmaterial auf Basis von Polyethylen mit unidirektionalen, sich nicht kreuzenden Fasern und Harz, vorzugsweise vom Typ Vinylesterharz, hergestellt, wobei das Polyethylen eine Dichte von 0,98 hat. Vorzugsweise enthält das Verbundmaterial etwa 80 Gew.-% Polyethylen und etwa 20 Gew.-% Harz. - Dieses Material kann vier Lagen aus unidirektionalen Polyethylenfasern enthalten, die durch das Harz verbunden sind, wobei jede Polyethylenlage mit ihren unidirektionalen Fasern unter 90° zu den unidirektionalen Fasern einer angrenzenden Lage ausgerichtet ist.
- Beispielhaft kann das Verbundmaterial eine Dicke von 18 mm und eine Masse von 17 kg/m2 haben, so dass zum Schutz des äußeren Bereichs eines Schlauchboots mit einer Länge von 6,40 m nur 6,6 m2 dieses Materials verwendet werden müssen, was sich in einer Last des Schlauchboots von etwa 113 kg äußert.
- Die vorangehend beschriebene erfindungsgemäße Panzerungsvorrichtung gewährleistet einen ausgezeichneten Einschlagwiderstand gegenüber Munitionen mit einem Nato-Kaliber von 7,62, 5,56 und 7,62 × 39, ohne das Boot im Vergleich zum keramischen Schutzmaterial zu überlasten, das bisher Anwendung fand und Boote mit einer Last beaufschlagte, die praktisch dreimal so hoch war wie die bei der erfindungsgemäßen Panzerungsvorrichtung. Mit anderen Worten werden trotz der vorhandenen Panzerplatten gemäß der Erfindung die wesentlichen Eigenschaften des Schlauchboots, nämlich Leichtigkeit, schnelle Fortbewegungsgeschwindigkeit und Stabilität im Wasser beibehalten. Schließlich sind die in ihren jeweiligen Hüllen untergebrachten Panzerplatten einfach an den Schwimmern des Boots zu montieren und von diesen abzumontieren, ohne dabei besondere Werkzeuge zu erfordern, da die Bedienperson nur die Befestigungswinkel der Hüllen an den Schwimmern festziehen bzw. von diesen lösen muss.
Claims (13)
- Schlauchboot (
1 ) mit Schwimmern (2 ,3 ) und mit einer Panzerungsschutzvorrichtung für das Schlauchboot (1 ), die Panzerplatten (5 ) enthält, welche an den Außenseiten der Schwimmer (2 ,3 ) entlang derselben nebeneinanderliegend befestigt und aus einem leichten Material hergestellt sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Panzerplatten (5 ) resistent gegen Munitionseinschläge ist und dass jede Panzerplatte (5 ) an der Außenseite des entsprechenden Schwimmers (2 ,3 ) über zumindest einen Gurt (6 ) abnehmbar befestigt ist, der die Platte (5 ) quer zum Schwimmer umgibt, indem er durch einen Umlenkring (7 ) tritt, der am Schwimmer unter dem unteren Teil der Platte (5 ) befestigt ist, und dessen beide freie Enden in zwei Klemmringe (8 ) eingreifen, die an der innerhalb des Bootes (1 ) liegenden Innenseite des Schwimmers befestigt sind. - Schlauchboot nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Panzerplatte (
5 ) an der Außenseite des entsprechenden Schwimmers über zwei in Längsrichtung beabstandete Gurte (6 ) befestigt ist, welche die Platte (5 ) quer zum Schwimmer umgeben, indem sie durch zwei jeweilige Umlenkringe (7 ) treten, die am Schwimmer unter dem unteren Teil der Platte (5 ) befestigt sind, wobei die beiden freien Enden eines jeden Gurts (6 ) in zwei Klemmringe (8 ) eingreifen, die an der innerhalb des Bootes liegenden Innenseite des Schwimmers befestigt sind. - Schlauchboot nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Panzerplatte (
5 ) in einer Gewebehülle (9 ) eingeschlossen ist und jeder Gewebegurt (6 ) mit seinem inneren Trum an der Innenseite der Hülle (9 ) angenäht ist und mit der Außenseite des Schwimmers in Kontakt gelangt, wobei sein äußerer Trum mit der Außenseite der Hülle in Kontakt steht. - Schlauchboot nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
9 ) aus Gewebe auf Basis von HypalonTM oder Neopren besteht. - Schlauchboot nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aneinandergrenzenden Panzerplatten (
5 ) über ablösbare Verbindungsmittel (10 ) aneinander befestigt sind. - Schlauchboot nach Anspruch 5 in Kombination mit Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verbindungsmittel zweier aneinandergrenzender Panzerplatten (
5 ) einen Gurt (10 ) enthält, der längs zum Schwimmer verläuft und mit seinem einen Ende an der Außenseite der Hülle (9 ) angenäht ist, welche die eine der beiden aneinandergrenzenden Panzerplatten enthält, während das entgegengesetzte Ende des Gurts (10 ) in zwei fest mit der Außenseite der anderen angrenzenden Panzerplatte verbundene Klemmringe (11 ) eingreift, indem es deren zugeordnete Hülle (9 ) durchsetzt. - Schlauchboot nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Verbindungsgurt (
10 ) zweier aneinandergrenzender Panzerplatten (5 ) mit seinem an der Hülle (9 ) angenähten Ende zum vorderen Bereich des Bootes gerichtet ist und mit seinem in die beiden Ringe (11 ) eingreifenden entgegengesetzten Ende zum hinteren Bereich desselben gerichtet ist. - Schlauchboot nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Panzerplatten (
5 ) durch Formung hergestellt sind und sich an die äußere Form des Schwimmers (2 ,3 ) anschmiegen. - Schlauchboot nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Panzerplatten (
5 ) annähernd bis zur Wasserlinie des Bootes (1 ) hinunterreichen. - Schlauchboot nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Panzerplatte (
5 ) aus einem Verbundmaterial auf Basis von Polyethylen mit unidirektionalen Fasern und Vinylesterharz hergestellt ist. - Schlauchboot nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial etwa 80 Gew.-% Polyethylen und etwa 20 Gew.-% Harz enthält.
- Schlauchboot nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Material vier Lagen aus Polyethylenfasern enthält, wobei die unidirektionalen Fasern einer Lage unter 90° zu den unidirektionalen Fasern einer angrenzenden Lage ausgerichtet sind.
- Schlauchboot nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Material eine Masse von 17 kg/m2 hat.
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