DE60307627T2 - Wasserfahrzeug mit schnell entfaltbaren, durch hohen druck aufblasbaren platten - Google Patents
Wasserfahrzeug mit schnell entfaltbaren, durch hohen druck aufblasbaren platten Download PDFInfo
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Description
- QUERVERWEIS AUF EINE IN ZUSAMMENHANG STEHENDE ANMELDUNG
- Die Anmeldung beansprucht die Priorität aus der U.S.-Seriennr. 10/154,168 mit dem Titel „Schnell entfaltbare, mit Hochdruck aufblasbare Platten, und Wasserfahrzeug oder andere Objekte mit Bepanzerung oder anderem Schutz", die am 23.05.2002 angemeldet wurde und deren Inhalt hier unter Bezugnahme miteinbezogen ist.
- GEBIET DER ERFINDUNG
- Die Erfindung betrifft ein Boot, das ein Abwehr-Schutzsystem gegen Geschosse aufweist.
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Das Dokument US 2002/0053314 A1 offenbart eine Abwehr-Schutzvorrichtung für ein aufblasbares Boot. Das Dokument US 2002/0053279 A1 zeigt ein aufblasbares Abwehr-Schutzsystem, das jedoch nicht für den Einsatz an einem Boot gedacht ist.
- Das hier in seiner Gesamtheit miteinbezogene US-Patent Nr. 4,640,217 von Ferronniere ("das Ferronniere-Patent") beschreibt in detaillierter Weise Aspekte beispielhafter Pneumatik, bzw. von aufblasbaren Booten. Wie das in dem Ferronniere-Patent beschrieben ist, können Versionen dieser Boote einen oder mehrere aufblasbare Schläuche aufweisen, die einen Bogen und im Allgemeinen parallele Ausleger bilden, zwischen denen ein fester Boden angeordnet sein kann. Jeder Ausleger kann sowohl ein oberes und ein unteres Abteil aufweisen, an dem ein seitwärtiger Luftkasten tangential festgelegt sein kann.
- Zweck dieser Boote des Ferronnier-Patents ist es u.a., „große Anwendungs-Beladungen in nicht überstehender Konfiguration, d.h. bei hoher Geschwindigkeit und mit optimaler Wirkungsweise" mitzuführen (siehe Ferronnier, Spalte 2,11. 44–46). Diese Boote sind insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) für militärische Zwecke und gesetzeshütende Aktivitäten geeignet, bei denen eine wesentliche Personenanzahl und Ausrüstung oft schnell über das Was ser transportiert werden muss. In der Tat ist ein entsprechend den Prinzipien des Ferronnier-Patents gefertigtes Boot, das Zodiac F470 watercraft eines der bekanntesten Boote, das weltweit für militärisches und gesetzeshütendes Personal eingesetzt wird.
- Da es auf diese Weise so zahlreich eingesetzt wird, unterliegen diese Boote einer regelrechten Gefährdung und sind gefährlichen Situationen zum Schutz ihrer Besatzungen und Ladung ausgesetzt. So können insbesondere Geschosse oder andere Projektile auf die Boote oder deren Besatzungen von denjenigen abgefeuert oder abgeworfen werden, die der Besatzung feindlich gegenüberstehen. Sollten die Projektile Besatzungsmitglieder treffen, können Verletzungen oder Tote die Folge sein. Sollten die Projektile die aufblasbaren Schläuche durchtrennen, so kann ein Verlust an statischem Auftrieb auftreten, der die Funktionsweise dieser Boote nachteilhaft beeinflussen kann oder der grundsätzlich auch zum Sinken führen kann.
- ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Die vorliegende Erfindung versucht, durch Bereitstellung von Booten und vorzugsweise aufblasbaren Booten mit geschossabwehrenden Paneelen bzw. Platten verschiedene Funktionsweisen zu verbessern, die mit diesen Gefahreneinsätzen in Verbindung stehen. Beim Entfalten sind die Platten dazu bestimmt, ein Vordringen von zumindest einigen Geschossen oder anderen Projektilen zu verhindern, was die Wahrscheinlichkeit ihres Auftreffens auf in den Booten befindliches Personal oder die Boote selbst reduziert. Trotz der Verwendung dieser Platten ist keine Sicherheitsgarantie gegeben, ihr Vorsehen kann jedoch in einigen Situationen Gefahren abwehren und die Möglichkeit einer erfolgreichen Mission verbessern.
- Die Schutz-Paneele sind selbst aufblasbar. Infolge davon müssen sie nicht immer entfaltet sein. Stattdessen können sie bis zu einer Verwendung unaufgeblasen zusammengelegt verbleiben, womit sie normalerweise die Navigation oder Funktionsweise der Boote nicht behindern. Ferner müssen bei einigen Ausführungsformen der Erfindung die Platten nicht alle gleichzeitig aufgeblasen sein, womit die Entfaltung von nur ausgewählten Platten nach Wunsch möglich ist.
- Durch die Wahl von relativ flexiblen antiballistischen Materialien können die Platten des erfindungsgemäßen Bootes zum Zusammenfalten oder einem andersartigen Zusammenrollen bestimmt sein, wenn sie nicht aufgeblasen sind. Die Rollen können an den Schläuchen (oder anderen geeigneten Abschnitten) des entsprechenden Wasserfahrzeugs befestigt sein, wobei Gurte oder andere geeignete Feststellriemen verwendet werden können, um sie so an ihrer Stelle für den darauffolgenden Einsatz sicher zu verwahren. Eine Anordnung der Platten auf diese Weise hält die allgemeinen aerodynamischen und hydrodynamischen Profile des Bootes aufrecht, so dass die Anwesenheit der nicht entfalteten Platten die Navigation oder Geschwindigkeit typischerweise nicht bedeutend beeinflusst. Gleichermaßen sind die Platten derart ausgestaltet, dass sie selbst bei einer Entfaltung die Manövrierfähigkeit oder die Geschwindigkeit der meisten Fahrzeuge nicht zusehends beeinträchtigen.
- Die antiballistischen Materialien können in den Platten einbezogen oder ganz bzw. teilweise in dafür geformten Taschen angeordnet sein, vorzugsweise auf den Außenflächen der Platten. Wenn derartige Taschen verwendet werden, könnten diese Materialien nach Wunsch entfernt und ausgetauscht werden. Zusätzlich können starre antiballistische Materialien (wie beispielsweise Keramikplatten) in den Taschen zusätzlich angeordnet oder als Alternative zu den flexiblen Materialien vorgesehen sein, obwohl damit die rollfähige Zusammenlegbarkeit (nicht jedoch notwendigerweise die Faltungseigenschaften) der Paneele gehemmt sein könnten. Des Weiteren können Radar absorbierende Materialien („Tarnung") oder andere Energie absorbierende oder nicht antiballistische Materialien in den Taschen (oder in den Platten einbezogen) sein, wenn dies geeignet oder gewünscht ist. Im Ergebnis umfasst die Erfindung in ihren Merkmalen u.a. die Fähigkeit unter Verwendung von aufblasbaren Komponenten verschiedene Materialien mitzuführen, um Objekte mit unzähligen Arten von Schutzeinrichtungen zu versehen.
- Es ist damit eine nicht ausschließliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Boot mit Schutzmaterialien vorzusehen.
- Es ist eine weitere nicht ausschließliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Boot mit gepanzerten Schutzplatten vorzusehen.
- Es ist eine weitere nicht ausschließliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Boot mit Schutzplatten vorzusehen, die zum Entfalten aufgeblasen werden können.
- Es ist eine weitere nicht ausschließliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Boot mit Schutzplatten vorzusehen, die in Rollen zusammengelegt oder gefaltet werden können, wenn sie nicht entfaltet sind.
- Es ist noch eine weitere nicht ausschließliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Boot mit mehreren Schutzplatten vorzusehen, die bei Bedarf separat aufblasbar sind.
- Andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen dem Fachmann aus dem verbleibenden Text und den Zeichnungen dieser Anmeldung hervor.
- KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist eine perspektivische, teilweise schematische Ansicht eines exemplarischen Wasserfahrzeugs (Beispiel: das FC470, Schutzträger entfaltbar; System nicht entfaltet) mit einem Schutzsystem gemäß der vorliegenden Erfindung. -
2 ist eine ähnliche Ansicht des Wasserfahrzeugs aus1 (Beispiel: das FC470, Schutzträger entfaltbar; Befestigungsbänder entfernt) mit dem Schutzsystem, das für eine Entfaltung bereit ist. -
3 ist eine ähnliche Ansicht des Wasserfahrzeugs (Beispiel: das FC470, Schutzträger entfaltbar; rückwärtige Platte entfaltet) aus1 , mit der entfalteten Heckplatte des Schutzsystems. -
4 ist eine ähnliche Ansicht des Wasserfahrzeugs aus1 (Beispiel: das FC470, Schutzträger entfaltbar; System entfaltet) mit entfalteten Heck- und Seitenplatten des Schutzsystems. -
5 ist ein Querschnitt, der eine teilweise schematische Ansicht eines Teils des Wasserfahrzeugs (Beispiel: das FC470, Schutzträger entfaltbar; Schutzträger zusammengefaltet) aus1 , mit der zusammenfaltbaren Natur des Schutzsystems zeigt. -
6 ist ein Querschnitt, der eine teilweise schematische Ansicht eines Teils des Wasserfahrzeugs (Beispiel: das FC470, Schutzträger entfaltbar; Abschnitt des Boots) aus1 , in Bezug auf das Tragen einer Seitenplatte des Schutzsystems zeigt. - DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
- In
1 ist ein exemplarisches Boot10 gezeigt, das zu dem in dem Ferronnier-Patent aufgezeigten Typ ähnlich sein kann. Das Boot10 muss nicht gleichermaßen ausgestaltet sein, es sollte jedoch eine geeignete Form und Struktur haben. In der Tat ist es für den Fachmann erkennbar, dass das Boot10 nicht notwendigerweise vom Typ eines pneumatischen oder aufblasbaren Bootes sein muss. - Nichtsdestotrotz ist das Boot
10 vorzugsweise aufblasbar, mit einem oder mehreren aufblasbaren Schläuchen14 , die die Backbord- und Steuerbordausleger18 und22 und die Front oder den Bug26 bilden. Ferner ist in1 der Boden30 und das Querholz34 gezeigt, die jeweils den Zwischenraum zwischen den Auslegern18 und22 aufspannen. Das am Heck des Bootes10 oder in der Nähe desselben angeordnete Querholz34 ist dazu bestimmt, einen Außenbordmotor oder eine ähnliche Antriebsvorrichtung aufzunehmen, wohingegen der Boden30 typischerweise starr ist, um die Truppen, die Ausrüstung oder die Ladung zu tragen. - Jeder der Ausleger
18 und22 definiert eine Außenseite (jeweils18A und22A ; siehe auch5 –6 ) und eine Innenseite (jeweils18B und22B ). Wie in1 gezeigt, können optionale Fittinge, Handgriffe, Schienen und Lanyards – falls vorliegend – verklebt oder befestigt bzw. an beiden Außenseiten18A und22A und den Innenseiten18B und22B der Ausleger18 und22 angeordnet sein. Bei einigen Ausführungsformen des Bootes10 liegen die Fittinge vorteilhafterweise in der Form von D-Ringen vor. - An dem Boot
10 ist ein exemplarisches Schutzsystem50 der vorliegenden Erfindung angebracht. Das System50 kann Seitenabschnitte54 und58 wie auch einen Rückabschnitt62 aufweisen. Bei einigen Versionen der Erfindung kann das System50 auch einen Frontabschnitt aufweisen, der jedoch im entfalteten Zustand dieses Abschnitts die Sicht des Bootspiloten nachteilhaft beeinträchtigen könnte, wenn das Boot10 vorwärts fährt. Alternativ kann das System50 ausschließlich einen Rückabschnitt72 oder ausschließlich einen der beiden Seitenabschnitte54 bzw.58 aufweisen. Das System50 kann typischerweise schnell und ein fach an dem Boot10 installiert werden, wobei dessen Befestigung normalerweise ausreichend einfach ist, um auch ein Nachrüsten an bestehenden Booten zu ermöglichen. - In Abhängigkeit von der Art des Bootes
10 kann jeder Seitenabschnitt54 oder58 in denkbarer Weise mehr als nur eine Platte umfassen.2 veranschaulicht beispielsweise zwei den Abschnitt54 umfassende Platten54A und54B . Gleichermaßen sind in2 zwei Platten58A und58B aufgezeigt, die den Abschnitt58 umfassen. Hier jedoch können wiederum mehrere oder weniger Platten einen dieser Abschnitte54 oder58 bilden. Obwohl der Rückabschnitt62 zweckdienlich eine einzelne Platte62A umfassen kann, können hier gleichermaßen mehrere Platten alternativ eingesetzt sein. -
1 zeigt das System50 in unentfaltetem Zustand mit jeder der Platten54 A–B,58 A–B und62A in kollabiertem Zustand. In diesem Zustand können die Platten54 A–B,58 A–B und62A zusammengerollt oder gefaltet sein, um sie bis zur Verwendung zu lagern.5 zeigt in exemplarischer Weise detailliert, wie die Platte54B in eine Rolle zusammengefaltet ist und im Allgemeinen oben auf dem Ausleger18 jedoch leicht seitwärts zur Außenseite18A hin angeordnet ist. In diesem kollabierten Zustand kann die Platte54B in dieser Position unter Verwendung von Befestigungsriemen66 gehalten werden, um sie an D-Ringen festzulegen, die als Teil des Bootes10 vorliegen. Alternativ können andere Befestigungsriemen verwendet werden. - Zum Entfalten der Platte
54B werden die entsprechenden Befestigungsriemen66 entfernt, wie das in2 gezeigt ist. Obgleich die Unterseite70 der Platte54B an dem Ausleger18 (wie in6 gezeigt) unter Verwendung von Befestigungsriemen oder anderen Befestigungselementen befestigt bleibt, erlaubt das Entfernen der Befestigungsriemen66 , dass sich die Platte54B mittels Aufblasens ausdehnt. Wenn die Platte54A aufgeblasen ist, bildet sie nachfolgend die relativ unflexible Struktur, wie sie in6 gezeigt ist. Aus6 geht klar hervor, dass die Platte54B im aufgeblasenen Zustand einen Großteil der Außenseite18A des Auslegers18 oberhalb des Wasserpegels überdeckt. Gleichermaßen erstreckt sich die Platte54B über die Oberseite des Auslegers18 , womit sie auch sitzendes, kniendes, anlehnendes oder sogar möglicherweise im Boot10 stehendes Personal schützend abschirmt. - Die Platten
54A ,58 A–B und62A können gleichermaßen entfaltet werden.3 zeigt die Rückwand62A im aufgeblasenen und entfalteten Zustand als rückwärtiges antiballistisches Schutzschild. Derart entfaltet erstreckt sich die Platte62A ausreichend rückwärtig von dem Querholz34 aus, um so einen Schutz für jeglichen an dem Querholz34 montierten Außenbordmotor zu schaffen. Riemen, Seile oder jegliche andere geeignete Befestigungsmechanismen können verwendet werden, um die Platte62A an dem Boot10 zu befestigen. Die4 zeigt das exemplarische System50 detailliert in völlig aufgeblasenem Zustand, wobei jede der Platten54 A–B,58 A–B und62A dazu bestimmt ist, zumindest irgendeinen Panzerschutz sowohl des Bootes10 und dessen Insassen vor bestimmten Projektilen oder anderen Gefahren zu schützen. - In den
6 und4 sind jeweils Stützplatten74A und74B gezeigt. Obwohl diese nur optional sind, können die Stützplatten74A und74B zum Ausrichten (und Aufrechterhalten der Ausrichtung) der Seitenplatten54B und58B nützlich sein, wenn diese Platten aufgeblasen sind. Da sich die Platten54B und58B typischerweise im Wesentlichen über das Profil des Bootes10 erstrecken (siehe insbesondere6 ) kann insbesondere ein Weglassen dieser Stütze für die oberen Abschnitte dazu führen, dass die Platten54B und58B zur eigenen horizontaleren Re-Orientierung aufgrund der Gravitationskraft führt. Die Stützplatten74A und74B sind dazu bestimmt, diesem Effekt entgegenzuwirken und sie halten die Platten54B und58B im Allgemeinen in den in6 und4 aufgezeigten Orientierungen. Bei einigen Ausführungsformen des Systems50 sind die Stützplatten74A und74B aufblasbar und so ausgestaltet, dass sie gleichzeitig mit den entsprechenden Paneelen54B und58B aufgeblasen werden. - Zum Aufblasen der Platten
54 A–B,58 A–B,62A und74 A–B kann ein beliebiges Aufblassystem verwendet werden. Wie das zuvor erwähnt wurde, können verschiedene der Platten separat aufgeblasen werden. Alternativ können alle oder Plattensätze aufeinanderfolgend aufgeblasen werden. Jede der Platten54 A–B,58 A–B und62A kann in beliebiger Weise hinsichtlich irgendeines ihrer Bestandteile konstruiert sein, wobei in bestimmten Ausführungsformen zumindest ein gewisser Schutz gegen bestimmte Projektile vorgesehen ist. Im Allgemeinen werden diese Schutzschild-Typen als „antiballistische Schutzschilde" bezeichnet. Einige Ausführungsformen dieser Platten können vorteilhafterweise Kevlar (Poly-Para-Phenyl-Terephthalamid) oder andere Aramid enthaltende Materialien oder hochdichten Schaum innerhalb (oder befestigt daran) eines schweren verschleißfreien Polyesters, Polyamides oder anderen Faser aufweisen, deren Außenflächen mit Polyvenylchlorid (PVC) oder einem anderen Material beschichtet sind, wie beispielsweise Hypalon, Neopren oder Polyurethan. Die beschichtete Faser ist dazu bestimmt, im Wesentlichen luftundurchlässig zu sein, um so ein Aufblasen zu ermöglichen, wobei sowohl die Faser als auch das Kevlar (oder ein anderes antiballistisches Material) zweckdienlicher Weise für eine ausreichende Flexibilität zum Zusammenrollen, Falten oder andersartigen Zusammenlegung ausgewählt sind, um so gelagert zu werden. Vorzugsweise ermöglicht ein internes Absteppen innerhalb der Platten-Faser das Aufblasen auf einen enormen Druck (beispielsweise 800 mbar) und verhilft zum Aufrechterhalten einer hohen Steiffestigkeit danach. - Alternativ oder zusätzlich können Taschen oder Behälter in jeglicher geeigneter Weise an oder in irgendeiner dieser Platten
54 A–B,58 A–B und62A gebildet sein. Antiballistisches Material (ob flexibel oder steiffest) kann in Gänze oder teilweise in oder durch die Taschen umschlossen angeordnet sein, und möglicherweise für eine Reparatur, einen Austausch oder einen Ersatz nach Bedarf für eine Entfernung bestimmt sein. Andere Materialien können ebenso innerhalb der Taschen angeordnet oder in den Platten eingearbeitet sein. Nicht begrenzende Beispiele dieser Materialien schließen Energie absorbierende Materialien zur Reduzierung einer Radar- oder Kennzeichnung des Bootes10 sowie Materialien mit ein, die einen Schutz vor Wetter, Umwelteinflüssen oder Seegefahren/-bedingungen vorsehen. Gleichermaßen können die Taschen ihrerseits aus irgendeinem dieser Materialien gefertigt und vielleicht bei Bedarf mit einer Schutzfärbung bzw. Tarnung versehen sein.
Claims (18)
- Boot mit einem antiballistischen Schutzsystem, dadurch gekennzeichnet, dass a) das antiballistische Schutzsystem (
50 ) aufblasbar ist und ein antiballistisches Material umfasst; und dass b) das Boot (10 ) überdies Mittel zum Befestigen des antiballistischen Schutzsystems (50 ) an dem Boot (10 ) aufweist, in einer Weise, dass zumindest ein gewisser antiballistischer Schutz für einen Insassen des Bootes gegeben ist. - Boot nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das antiballistische Schutzsystem (
50 ) zumindest eine aufblasbare Platte (54A ,54B ,58A ,58B ,62A ) aufweist, die das antiballistische Material enthält. - Boot nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine aufblasbare Platte (
54A ,54B ,58B ,58B ,62A ) zumindest eine aufblasbare Platte (62A ) aufweist, die am Heck des Bootes (10 ) oder in der Nähe davon angeordnet ist. - Boot nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine aufblasbare Platte (
54A ,54B ,58A ,58B ,62A ) zumindest eine aufblasbare Platte (54A ,54B ,58A ,58B ) aufweist, die an der Bugseite des Bootes (10 ) oder in der Nähe davon und/oder an der Steuerbordseite des Bootes (10 ) oder in der Nähe davon angeordnet ist. - Boot nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das antiballistische Schutzsystem ferner eine Mehrzahl von Stützplatten (
74A ,74B ) aufweist. - Boot nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Stützplatte aus der Mehrzahl der Stützplatten (
74A ,74B ) aufblasbar ist. - Boot nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Boot (
10 ) aufblasbar ist, wobei das aufblasbare Boot (10 ) mindestens einen aufblasbaren Schlauch (14 ) aufweist, und dass die Befestigungsmittel Mittel zum Befestigen des antiballistischen Schutzsystems (50 ) an dem mindestens einen aufblasbaren Schlauch (14 ) aufweisen. - Boot nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine aufblasbare Schlauch (
14 ) beabstandete Backbord- und Steuerbordausleger (18 ,22 ) definiert, und dass das Boot ferner a) einen Boden (30 ), der den Raum zwischen den Backbord- und Steuerbordauslegern (18 ,22 ) aufspannt; b) ein Querholz (34 ), das den Raum zwischen den Backbord- und Steuerbordauslegern (18 ,22 ) am Heck des Bootes (10 ) oder in der Nähe davon aufspannt; und c) zumindest einen Fitting aufweist, der an dem mindestens einen aufblasbaren Schlauch (14 ) befestigt ist, wobei die Befestigungsmittel mindestens einen Befestigungsriemen (66 ) aufweisen, der dazu bestimmt ist, von dem mindestens einen Fitting aufgenommen zu werden. - Boot nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es Backbord- und Steuerbordseiten definiert, ein Bug (
26 ) und ein Heck, und dass es mindestens einen aufblasbaren Stützträger (74A ,74B ) aufweist, der sich im aufgeblasenen Zustand über den zumindest einen aufblasbaren Schlauch (14 ) auf zumindest der Backbord- oder Steuerbordseite erstreckt. - Boot nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine aufblasbare Stützträger (
74A ,74B ) eine Mehrzahl aufblasbarer Träger umfasst, wobei mindestens einer dieser Träger sich über den mindestens einen aufblasbaren Schlauch (14 ) auf der Backbordseite im aufge blasenen Zustand erstreckt, und mindestens einer der Träger sich über den mindestens einen Schlauch (14 ) auf der Steuerbordseite im aufgeblasenen Zustand erstreckt. - Boot nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine aufblasbare Stützträger (
74A ,74B ) ein antiballistisches Material aufweist. - Boot nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es einen zusätzlichen aufblasbaren Träger aufweist, der sich im aufgeblasenen Zustand über den mindestens einen Schlauch am Bug (
26 ) erstreckt. - Boot nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche aufblasbare Träger in der Form einer Platte vorliegt.
- Boot nach Anspruch 2 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das antiballistische Material a) einen Schaum; b) eine zumindest teilweise den Schaum umschließende Faser; und c) eine Polyvenyl-Chlorid-Beschichtung auf der Faser aufweist.
- Boot nach Anspruch 2 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Faser Polyester ist.
- Boot nach Anspruch 2 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das antiballistische Material einen hochdichten Schaum, eine Keramikplatte oder beides aufweist.
- Boot nach Anspruch 2 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das antiballistische Material im nicht entfalteten Zustand ausreichend flexibel ist, um zur Lagerung zusammengerollt oder gefaltet werden zu können.
- Boot nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das antiballistische Material im entfalteten Zustand aufgeblasen ist.
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