DE10006956A1 - Kochfeld mit Temperaturfühler - Google Patents
Kochfeld mit TemperaturfühlerInfo
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Abstract
Bekannt ist ein Kochfeld mit einer Kochfeldplatte (3), insbesondere aus Glaskeramik, unterhalb der zumindest ein Heizelement (5) angeordnet ist, zur Erwärmung eines auf der Kochfeldplatte abstellbaren Kochgefäßes, und mit einem Temperaturfühler (29) zum Erfassen der Temperatur der Kochfeldplatte, welcher Temperaturfühler innerhalb des Heizelementes die Temperatur der Unterseite der Kochfeldplatte abfühlt und mittels Isolationsmaterial (21) abgeschirmt ist gegen die Wärmestrahlung eines Heizmittels (15) des Heizelementes (5) sowie verbunden ist mit einer Steuereinheit (101) zum Steuern der Heizleistung des Heizelementes. Um eine gute Messgenauigkeit bereitstellen zu können, ist vorgesehen, dass der Temperaturfühler (29) mittels eines wärmeleitenden Elementes (25; 75; 85) mit der Unterseite der Kochfeldplatte (3) thermisch in Kontakt ist, und dass das Element (25; 75; 85) und der Temperaturfühler (29) mittels Isolationsmaterial (21) abgeschirmt sind gegen die Wärmestrahlung des Heizmittels (15).
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kochfeld nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1, sowie ein entsprechendes Heizelement und ein geeignetes Element.
Ein derartiges Kochfeld ist bekannt aus der Druckschrift DE 37 03 768 C2, wobei eine Vor
richtung zum Erfassen der Temperatur einer mittels Heizwicklungen oder Halogenlampen
aufgeheizten Glaskeramikplatte mit einem Temperatursensor offenbart ist. Dieser gibt ein
der Temperatur der Glaskeramik entsprechendes Signal für eine Regelschaltung ab. Die
Heizwicklungen oder die Halogenlampen sind im Innenraum eines topfartigen Isolierträgers
angeordnet und erwärmen die Glaskeramikplatte über direkte Strahlung. Der Rand des
Isolierträgers liegt an der Unterseite der Glaskeramikplatte unter Federspannung an, und
der Temperatursensor ist außerhalb des Innenraums des Isolierträgers, jedoch innerhalb
des Heizelementes, angeordnet. Der Temperatursensor steht weiterhin mit der Unterseite
der Glaskeramikplatte in wärmeleitender Verbindung, wobei der Temperatursensor in einer
Aufnahme im Rand des Isolierträgers angeordnet ist. Die Aufnahme ist in einem Abstand x
zur Innenseite des Randes des Isolierträgers angeordnet, dessen minimaler Wert so gewählt
ist, dass die beim Ein- und Ausschalten der Heizwicklungen oder der Halogenlampen
entstehenden kurzzeitigen Temperaturänderungen nur einen vernachlässigbaren Einfluss
auf den Temperatursensor haben. Der maximale Wert des Abstandes x ist so gewählt, dass
die durch die Wärmeleitfähigkeit der Glaskeramikplatte bedingte Verzögerung in der
Regelcharakteristik eine kleine Hysterese ergibt. Als Abstand x haben sich Weiten von 3 mm
bis 6 mm als vorteilhaft erwiesen. Der Temperatursensor ist in die eingebrachte oder
eingedrückte Aufnahme auf der Oberseite des Ansatzes, der in den Innenraum des
Isolierträgers ragt, eingebracht und steht mit der Unterseite der Glaskeramikplatte in wärme
leitender Verbindung. Der Temperatursensor ist mittelbar unter Federspannung an der
Unterseite der Glaskeramikplatte gehalten, um den Wärmeübergangswiderstand zwischen
der Glaskeramikplatte und dem Temperatursensor klein zu halten.
Weiterhin ist aus der Druckschrift EP 0 021 107 A1 ein Heizelement für eine Kocheinheit mit
einem Temperaturfühler bekannt. Um eine vollständige Beheizung der gesamten Fläche des
Heizelementes beizubehalten und trotzdem den Temperaturfühler des Reglers eng an die
Beheizung zu koppeln, wird ein Wärmeübertragungselement in Form eines Bleches
verwendet, das den beheizten Bereich teilweise überdeckend zwischen den Heizkörpern und
der Glaskeramikplatte angeordnet ist, jedoch aus dem Heizelement herausragt und dort mit
dem Temperaturfühler des Reglers in Verbindung steht. Das Wärmeübertragungselement ist
auf dem Rand der die Beheizung tragenden Schale durch Festklemmen befestigt und liegt
normalerweise an der Unterseite der Glaskeramikplatte an. Von dem die Wärme
abfühlenden Bereich des Wärmeübertragungselementes ragt ein Aussenabschnitt nach
aussen über den Rand des Heizelementes hinaus. Er ist einstückig mit dem vorgenannten
Bereich ausgebildet, zu diesem im wesentlichen parallel, jedoch durch eine Abbiegung
etwas nach unten versetzt, so dass der Aussenabschnitt nicht an der Unterseite der Glas
keramikplatte anliegt. Die Fühlerdose des Temperaturfühlers wird durch eine Druckfeder an
die Unterseite der Wärmeübertragungsfläche des Wärmeübertragungselementes
angedrückt, die sich an einem die Fühlerdose führenden, an dem Außenabschnitt des
Wärmeübertragungselementes angebrachten Haltemechanismus abstützt. Es sind jedoch
auch andere Fühlerarten und -anbringungen möglich. So kann beispielsweise auch ein
elektrischer NTC- oder PTC-Fühler verwendet werden, der federnd angedrückt wird oder
fest an dem Außenabschnitt des Wärmeübertragungselementes angebracht ist. Das
Wärmeübertragungselement kann gewünschtenfalls geerdet werden, wodurch ein
Berührungsschutz vorliegt.
Weiterhin ist aus der Druckschrift US 4,447,710 ein Glaskeramikkochfeld bekannt, bei dem
im Randbereich des Heizelementes ein Isolationskörper angeordnet ist, auf dem ein
Temperaturfühler, beispielsweise ein Thermoelement sitzt. Das Thermoelement ist in einem
guten thermischen Kontakt mit der Unterseite der Glaskeramikplatte mittels des Isolations
blocks gehalten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Kochfeld und ein
entsprechendes Heizelement bereitzustellen, die eine gute Meßgenauigkeit aufweisen.
Erfindungsgemäß ist dies dadurch erreicht, dass bei einem Kochfeld nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 der Temperaturfühler mittels eines wärmeleitenden Elementes mit
der Unterseite der Kochfeldplatte thermisch in Kontakt ist, und daß das Element und der
Temperaturfühler mittels Isolationsmaterial abgeschirmt sind gegen die Wärmestrahlung des
Heizmittels. Dadurch ist sichergestellt, dass durch die Mess-Anordnung eine Temperatur
schnell und genau genug bestimmt wird, die etwa der einer oberhalb des Heizelementes auf
der Kochfeldplatte abgestellten Bratpfanne entspricht. Auch ist gewährleistet, dass die
Wärmeübertragung von der Bratpfanne bzw. der Kochfeldplatte zum Temperaturfühler nicht
auf den flächenmäßig sehr kleinen Temperaturfühler begrenzt ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Flächenbereich A des Elementes, der
mit der Unterseite der Kochfeldplatte thermisch in Kontakt steht etwa mindestens 5 mal,
insbesondere etwa 10 mal größer ist als die Grundfläche B des Temperaturfühlers.
Vorteilhafterweise beträgt ein seitlicher Abstand a des Elementes zum Randbereich des
Isolationsmaterials etwa 6 bis 12 mm, insbesondere etwa 8 mm. Dieser Wert hat sich über
raschender Weise ergeben, wenn einerseits die Abschirmung gegenüber der Wärme
strahlung des Heizmittels des Heizelementes ausreichend groß sein soll, und wenn
andererseits die Ankopplung des Wärmeleitelementes an die durch die Wärmestrahlung
beheizte Kochfeldplatte ausreichend gut sein soll.
Um über die Betriebdauer des Heizelementes messtechnisch definierte und gleichbleibende
Verhältnisse bereitstellen zu können, ist der Temperaturfühler an dem Element befestigt,
insbesondere in das Element gegossen an diesem befestigt.
Um das Element schnell und fehlerfrei montieren zu können, ist vorgesehen, dass das
Wärmeleitungselement im Bereich der Außenumfangswand des Heizelementes bzw. des
Isolierträgers direkt oder unter Zuhilfenahme eines Zwischenmontageteiles befestigt,
insbesondere verschraubt ist. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass das
Zwischenmontageteil im Bodenbereich des Heizelementes befestigt ist und sich in den
Bereich der Außenumfangswand des Heizelementes erstreckt, in dem das Element
wiederum mit dem Zwischenmontageteil verschraubt ist. Um den Anpressdruck bzw. die
Anpressfläche des Elementes und damit unter anderem die thermische Ankopplung des
Elementes an die Unterseite der Kochfeldplatte gut einstellen zu können, kann das Element
an der Außenumfangswand des Heizelementes in verschiedenen Höhen anschraubbar sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Temperaturfühler an der Unterseite des
Elementes befestigt. Dadurch kann zum einen eine große plane Auflagefläche zur
Verbesserung der Wärmeleitung von der Unterseite der Glaskeramikplatte zum
Temperaturfühler realisiert werden. Zum anderen ist der Temperaturfühler durch das
flächenmäßig größere Element im Montageprozeß, z. B. beim Herunterfallen der Einheit
Element/Temperaturfühler, besser mechanisch geschützt.
Zur Vereinfachung der Montage kann das Element einen Aufnahmeabschnitt für den
Temperaturfühler und einen Montageabschnitt für die Befestigung des Elementes,
insbesondere im Heizelement, aufweisen, wobei der Aufnahmeabschnitt radial seitlich
versetzt zum Montageabschnitt liegt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der
Temperaturfühler in unmittelbarer Nähe eines bei dem Heizelement vorhandenen
Temperaturbegrenzers montiert werden soll. Durch den Temperaturbegrenzer ist nämlich
der Montageplatz im Bereich der Außenumfangswand des Heizelementes beschränkt,
andererseits ist es jedoch günstig, wenn die verschiedenen elektrischen Anschlüsse des
Temperaturbegrenzers und des Temperaturfühlers so nahe wie sicherheitstechnisch erlaubt
beieinander liegen.
Vorteilhafterweise ist das Element zumindest zweiteilig ausgebildet. Ein Aufnahmeteil für
den Temperaturfühler besteht dabei aus einen weicheren Material, um den Aufnahmeteil
anwendungs- und sicherheitstechnisch spezifisch optimal geometrisch umformen zu können.
Der Rest des Elementes kann aus einem anderen Material bestehen, wobei insbesondere
ein Federmaterial geeignet ist, um das Element definiert an die Unterseite der
Glaskeramikplatte andrücken zu können.
Fertigungs- und montagetechnisch besonders günstig ist es, wenn das Element als
Torsionsfeder ausgebildet ist, wobei der Torsionsbereich des Federelementes im
wesentlichen außerhalb des Heizelementes und damit in einem kühleren Bereich
vorgesehen ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Element elektrisch leitfähig ausgebildet
sowie geerdet, um um bei einfachem Aufbau den Sicherheitsvorschriften optimal zu
genügen.
Zur Vereinfachung der Montage und insbesondere zur Zugentlastung sind die elektrischen
Leitungen des Temperaturfühlers mit einem ersten Anschlussabschnitt des Elementes oder
einem dort montierten Anschlussstück verbunden. Entsprechend kann auch das Element
einen zweiten Anschlussabschnitt aufweisen, an dem eine Erdungsleitung des Elementes
angeschlossen ist.
Nachfolgend sind anhand schematischer Darstellungen drei Ausführungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Kochfeldes und Heizelementes bzw. Elementes für das Heizelement
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittdarstellung im wesentlichen entlang der Linie I-I in Fig. 2 das
Kochfeld mit einem Heizelement gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 in einer perspektivischen Ansicht von oben das Heizelement alleine gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 in vergrößertem Maßstab in einer perspektivischen Ansicht von unten das
Wärmeleitelement aus Fig. 1 und Fig. 2 ohne den Temperaturfühler,
Fig. 4 stark vereinfacht in einer Schnittdarstellung abschnittsweise das Heizelement mit
dem Wärmeleitelement gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 5 in einer Ansicht von oben abschnittsweise das Heizelement mit dem Wärmeleit
element gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, und
Fig. 6 ein Blockschaltbild des erfindungsgemäßen Kochfeldes.
Ein Kochfeld 1 weist eine Kochfeldplatte 3, insbesondere aus Glaskeramik, auf (Fig. 1).
Unterhalb der Kochfeldplatte 3 sind in an sich bekannter Weise verschiedene Heizelemente
5 des Kochfeldes vorgesehen, die in bekannter Weise an die Unterseite der Kochfeldplatte 3
gedrückt sind (nicht gezeigt). Im Bereich des Heizelementes 5 ist die Kochfeldplatte 3 an
ihrer Oberseite üblicherweise entsprechend dekoriert. In diesem beheizten Bereich ist ein
Kochgefäß 6 abstellbar. Der Boden des Kochgefäßes 6 liegt im kalten Zustand häufig nur im
Randbereich des Heizelementes 5 in einer Ringfläche auf der Kochfeldplatte 3 auf, während
im zentralen Restbereich der Topfboden durch einen Luftspalt von der Platte beabstandet ist
(Fig. 1). Im erwärmten Zustand verringert sich dieser Luftspalt oder wird idealerweise zu an
nähernd Null durch die bekannte thermisch bedingte Bewegung des Topfbodens. Das Heiz
element 5 besitzt einen napfartigen Blechtopf 7, in dem eine kreisscheibenförmige
Isolationsplatte 9 liegt. Weiterhin sind innerhalb des Blechtopfes 7 auf der Isolationsplatte 9
ein innerer Isolationsring 11 sowie ein äußerer Isolationsring 13 entsprechend einer
Zweikreis-Heizungsanordnung vorgesehen. Dadurch ist der Innenraum des Heizelementes 5
in einen inneren und einen äußeren Heizbereich getrennt, in dem sich jeweils ein Bandheiz
leiter 15 erstreckt (Fig. 1, Fig. 2). In an sich bekannter Weise ist im Bereich der Außen
umfangswand des Blechtopfes 7 ein Heizleiteranschlussteil 17 befestigt, das einerseits
leitend verbunden ist mit den Bandheizleitern 15 und andererseits an nicht gezeigte
elektrische Versorgungsleitungen des Kochfeldes 1 anschließbar ist (Fig. 2). Das Heiz
element 5 weist weiterhin einen an sich bekannten Temperaturbegrenzer 19 auf, dessen
Stab sich quer über den beheizten Bereich des Heizelementes erstreckt. Der Anschluss
block des Temperaturbegrenzers 19 besitzt die bekannten und üblichen, seitlich aus
gestellten Kontaktflachsteckstifte zum Anschluß an die Spannungsversorgungsleitung bzw.
an das Heizleiteranschlußteil 17 des Heizelementes 5. Zwischen dem inneren Isolationsring
und dem äußeren Isolationsring 13 ist im Bereich des Temperaturbegrenzers 19 ein Iso
lationsblock 21 angeordnet. Dieser kann dazu dienen, den Temperaturbegrenzer 19 im
Bereich von unterhalb des Isolationsblocks 21 geführten Abschnitten des Bandheizleiters 15
thermisch gegen diese abzuschirmen. In den Randbereich des Isolationsblocks 21 ist in
dessen Oberseite eine Aufnahmevertiefung 23 gefräst. In dieser ist ein Wärmeleitelement 25
mit seiner Elementenhaube 27 angeordnet (Fig. 1, 2, 3). Dabei ist zu beachten, das die
Haube 27 nicht unmittelbar auf dem Boden der Vertiefung 23 aufsitzt, damit die Haube 27
bei einem Schlag auf die Kochfeldplatte 3 geringfügig nachgeben kann. Dadurch kann eine
Beschädigung oder einen Bruch der Platte 3 vermieden werden, insbesondere wenn sie aus
Glas- oder Glaskeramikmaterial ist.
In den durch die Elementenhaube 27 gebildeten Aufnahmeraum ist mittels eines temperatur
beständigen und wärmeleitenden Keramikklebers 28 als Temperaturfühler 29 ein PT-500-
Meßfühler mit seinen Fühlerleitungen 30 eingebettet und dadurch befestigt und geführt. Das
Material der Elementenhaube 27 ist X7-Stahl und die Haube 27 ist dazu als Biegeteil
ausgeführt. Das Haubenmaterial muss ausreichend gute Wärmeleitungseigenschaften
aufweisen, muss gut verformbar sein, wie nachfolgend erläutert ist, jedoch im gesamten
Temperaturbereich von bis zu 350-400°C ausreichend mechanisch stabil, und seine Eigen
schaften auch bei diesen Temperaturen beibehalten. Von dem als Deckwand dienenden
Abschnitt der Elementenhaube 27 sind zwei Seitenwände 31 im wesentlichen rechtwinklig
nach unten abgebogen (Fig. 3). Ebenfalls rechtwinklig zu den Seitenwänden 31 abgebogen
begrenzen Bodenwände 33 einen schlitzförmig geöffneten Boden der Elementenhaube 27.
Stirnseitig ist der Aufnahmeraum der Haube durch eine rechtwinklig von der Deckwand abgebogene
Stirnwand 35 verschlossen. Durch die haubenförmige Ausbildung des Elementes
25 ist sichergestellt, dass die sicherheitstechnisch vorgeschriebene Luft- und Kriechstrecke
zum spannungsführenden Temperaturfühler 29 im Falle eines Bruches der Kochfeldplatte 3
eingehalten ist, ohne die Grundfläche des Elementes 25 bzw. der Haube 27 und damit des
Isolationsblockes 21 allzu groß gestalten zu müssen. Genauere Ausführungen zur geome
trischen Gestaltung und Anordnung des Temperaturfühlers 29, des Elementes 25 und des
Isolationsblockes 21 werden im Zusammenhang mit der Beschreibung des in Fig. 5 skizzier
ten dritten Ausführungsbeispiels gemacht. Die Haube 27 ist mit einem im wesentlichen L-
förmig ausgebildeten Haubenträger 37 aus Stahl fest verbunden, vorzugsweise verschweißt.
Dazu sitzt die Elementenhaube 27 auf einem Verbindungsabschnitt 39 des Haubenträgers
37 (Fig. 3). Dadurch ist die Deckwand der Elementenhaube 27 leicht erhöht gegenüber der
Oberseite des Haubenträgers 37 angeordnet und definiert und begrenzt einen
Flächenbereich A, in dem das Element 25 an der Unterseite des Kochfeldplatte 3 wärme
leitend anliegt (Fig. 1, 2, 5). Durch die überlappende Verbindung von Haube 27 und
Haubenträger 37 ist zudem die Stabilität der Verbindung erhöht. Während der Haubenträger
37 aus 0,8 mm starken Material besteht, um für die nachfolgend beschriebenen Erdungs-
Steckanschlüsse vorschriftsgerecht geeignet zu sein, besteht die Elementenhaube 27 aus
dünnerem Material, was deren Umformung zusätzlich vereinfacht.
Der Haubenträger 37 geht in einem Federabschnitt 41 in einen Montageabschnitt 43 über
(Fig. 2, 3). Dabei ist der Federabschnitt 41 im wesentlichen außerhalb des beheizten Be
reiches des Heizelementes 5 bzw. des äußeren Isolationsringes 13 angeordnet. Der
Montageabschnitt 43 des Haubenträgers 37 besitzt eine rechtwinklig nach unten abge
bogene Montageplatte 45 mit Montageöffnungen 47. Durch die Montageöffnungen 47 kann
das Wärmeleitelement 25 höhenmäßig einstellbar über ein Zwischenmontageteil 48 an der
Außenumfangswand des Blechtopfes 7 befestigt werden (Fig. 2). Dazu ist vorgesehen, dass
das Zwischenmontageteil 48 einerseits an der Unterseite des Blechtopfes 7 in dessen
Boden verschraubt ist (nicht gezeigt). Dieses Teil 48 erstreckt sich etwa L-förmig von dem
Boden des Heizelementes bis zu seiner Seitenwand 7. Im Seitenwandbereich ist dann das
Wärmeleitelement 25 mit dem Zwischenmontageteil 48 verschraubt und so höhenmäßig die
Lage des Wärmeleitelementes 25 definiert festlegbar. So können aufwendige Verschrau
bungsöffnungen in der Seitenwand des Blechtopfes 7 entfallen und die bereits bodenseitig
im Blechtopf stets vorhandenen Öffnungen können genutzt werden. Alternativ kann das
Wärmeleitelement 25 jedoch auch im Bereich der Montageöffnungen 47 mit der Aussen
wand des Blechtopfes 7 verschraubt sein. Weiterhin kann in den Montageöffnungen 47 ein
Anschlussteil befestigt werden (nicht gezeigt), mit dem einerseits die elektrischen Fühler
leitungen 30 des Temperaturfühlers 29 verbindbar, z. B. ansteckbar, sind und an dem
andererseits elektrische Verbindungsleitungen einer Steuereinheit 101 (Fig. 6) des Koch
feldes 1 angeschlossen sind. Dadurch ist eine sichere Zugentlastung für die Fühlerleitungen
30 bereitgestellt. Durch das Anschlussteil ist weiterhin sicherzustellen, dass die elektrischen
Anschlüsse des PT-Temperaturfühlers 29 gegenüber Masse bzw. dem geerdeten Hauben
träger 37 isoliert werden. Der Temperaturfühler und die Fühlerleitungen 30 sind über ihre
gesamt Länge von dem Wärmeleitelement 25 deckseitig abgedeckt. Zur besseren Führung
der Leitungen 30 können diese an der Unterseite des Elementes 25 im Bereich des
Haubenträgers 37 angeklebt und/oder durch am Träger 37 ausgebildete Führungselemente
gehalten sein. Weiterhin weist die Montageplatte 45 einen Flachstift 49 auf, an dem eine
Erdungsleitung 51 bzw. deren genormter AMP-Stecker des Kochfeldes unmittelbar
ansteckbar ist. Dadurch ist das Wärmeleitelement 25 auf Massepotential gelegt. Dabei ist
sicherzustellen, dass der ohmsche Widerstand des Elementes 25 bei einem Wert von 0,1
Ohm oder weniger liegt, um einer Dauerstrombelastung von mindestens 25 A standhalten zu
können. Weiterhin darf das Wärmeleitelement 25 auch nicht zu steif ausgeführt sein, um bei
mechanischer Belastung bzw. Bewegung der Kochfeldplatte 3 geeignet nachgeben zu
können. Andernfalls wären durch ein zu steifes Anliegen des Elementes 25 bzw. der
Elementenhaube 27 an der Kochfeldplatte 3 Kochplatten-Abplatzer an der Unterseite der
Platte 3 oder gegebenenfalls auch deren Bruch zu befürchten. Weiterhin ist zu beachten,
dass eine Verbesserung der Wärmeleitung von der Unterseite der Kochfeldplatte 3 zum
Wärmeleitelement 25 zu erreichen ist, wenn die Zwischenräume zwischen den an der
Unterseite von Glaskeramikplatte ausgebildeten Noppen mit einer wärmeleitenden Paste
bzw. einem geeigneten Kleber ausgefüllt werden.
Bei dem Kochfeld bzw. dem Heizelement gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel sind aus
Vereinfachungsgründen, soweit möglich, dieselben Bezugszeichen wie bei der Beschreibung
des ersten Ausführungsbeispiels verwendet. In Fig. 4 ist abschnittsweise in einer Schnitt
darstellung quer zur Längserstreckung des Elementes und damit etwa senkrecht zur Linie I-I
in Fig. 2 der Bereich des Kochfeldes gezeigt, in dem der Temperturfühler 29 zusammen mit
einem Wärmeleitelement 75 im Bereich des Isolationsblocks 21 ähnlich dem ersten Aus
führungsbeispiel angeordnet ist. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel weist das
Wärmeleitelement 25 keine Elementenhaube, sondern eine Elementenschale 77 auf. Diese
Elementenschale ist ebenfalls in einer geeigneten Aufnahmevertiefung 23 des Isolations
blockes 21 angeordnet. Die Isolationsschale liegt in ihren Randbereichen in einer Ringfläche
unmittelbar an der Unterseite der Glaskeramikplatte 3 an und steht dadurch mit ihr in
wärmeleitender Verbindung. In der Elementenschale 77 ist der Temperaturfühler 29 an
geordnet, wobei die Schale zusätzlich durch eine Wärmeleitpaste gefüllt ist. Das nicht näher
gezeigte Wärmeleitelement 75 könnte ansonsten wie das Wärmeleitelement 25 des ersten
Ausführungsbeispieles ausgeformt sein. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Tempe
raturfühler 29 jedoch mit einer Schutzkleinspannung betrieben oder überträgt sein Mess
signal berührungslos aus dem Heizelement.
Gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 weist das beispielsweise haubenförmig
gestaltete Wärmeleitelement 85 eine Elementenhaube 87 auf, die der des ersten Ausfüh
rungsbeispieles entspricht. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel ist ein Montage
abschnitt 89 des Haubenträgers 37 jedoch nicht seitlich radial versetzt zum Aufnahme
abschnitt der Elementenhaube 87 angeordnet. Vielmehr erstreckt sich der Montageabschnitt
89 in Verlängerung der Elementenhaube 87 radial unversetzt entlang der Außenwand des
Blechtopfes 7 senkrecht nach unten. In Fig. 5 ist schematisiert dargestellt, in welchem
Flächenbereich A das Wärmeleitelement 85 thermisch in Kontakt steht mit der Unterseite
der Kochfeldplatte 3. Die Größe der Fläche beträgt dabei etwa 50 bis 100 mm2. Auch ist
dargestellt, dass die Kontaktfläche A ungefähr etwa 10 mal größer ist als eine Grundfläche B
des Temperaturfühlers 29. Dadurch ist unter anderem sichergestellt, dass die Temperatur
an der Unterseite der Kochfeldplatte durch den Temperaturfühler nicht quasi punktförmig,
sondern über einen größeren Flächenbereich integrierend ermittelt wird. Dies ist insbe
sondere deshalb wichtig, weil der jeweilige Pfannendurchmesser und dessen Bodenbe
schaffenheit nicht genau bekannt sind und zusätzlich von Pfannentyp zu Pfannentyp
schwanken können. Ein seitlicher Mindest-Abstand a des Elementes 85 zum Randbereich
des Isolationsmaterials 21 beträgt etwa 8 mm. Dadurch ist eine optimale Geometrie bereit
gestellt, die folgende Vorteile für die genaue Regelung der Heizleistung bzw. der Temperatur
insbesondere bei Bratvorgängen in auf der Kochfeldplatte 3 abgestellten Pfannen 6 auf
weist. Der Temperaturfühler 29 und die Elementenhaube 27 sind durch den Isolationsblock
21 zum einen ausreichend gegen die von dem Bandheizleiter 15 ausgehende Wärme
strahlung abgeschirmt. Zum anderen ist der Isolationsblock noch klein genug, um beim
Heizen bzw. Braten eine nachteilige Abschattung des Kochgefäßbodens 6 und eine dadurch
verursachte unerwünscht ungleichmäßige Wärmeverteilung im Pfannenboden vermeiden zu
können. Insbesondere ist das Wärmeleitelement 25 noch ausreichend gut thermisch an den
Bereich der Kochfeldplatte angekoppelt, der unmittelbar durch die Wärmestrahlung des
Heizmittels 15 erhitzt wird. Dies ist zudem beim ersten und beim dritten Ausführungsbeispiel
erreicht, wobei zugleich der Temperaturfühler 29 gegenüber der Kochfeldplatte 3 durch ein
geerdetes Schutzelement 27 unter Beachtung der vorschriftsgemäß geforderten 4- bzw. 8 mm-Kriech-
und Luftstrecke abgedeckt ist. Auch ist durch die Vergrößerung der mit der
Unterseite der Kochfeldplatte 3 thermisch in Kontakt stehenden Fläche erreicht, das trotz
aller Montagetoleranzen ein ausreichend guter Wärmekontakt zwischen dem flächenmäßig
kleineren Temperaturfühler und der Kochfeldplatte 3 hergestellt ist. Dies ist insbesondere
dann wichtig, wenn eine an der Unterseite genoppte Glaskeramik-Kochfeldplatte 3 ver
wendet wird, deren Noppengeometrie in der Größenordnung des Temperaturfühlers 29 liegt.
Obige Aussagen zur Gestaltung der Geometrien, Abstände und Größenverhältnisse gelten
für alle drei Ausführungsbeispiele. Gegebenfalls wird die Messfläche A durch einen Hoch
temperaturschmierstoff an die Kochfeldplattenunterseite, die insbesondere aus Glaskeramik
material besteht, angekoppelt, um einen verbesserten Wärmeübergang und bei Schlagbe
lastung eine verbesserte Dämpfung zu erzielen.
In Fig. 6 ist schematisiert ein Blockschaltbild dargestellt, das die wichtigsten Komponenten
des Kochfeldes zeigt. Die Steuereinheit 101 regelt die Heizleistung des Bandheizleiters 15
entsprechend den Messwerten des Temperaturfühlers 29 auf den durch eine Eingabeeinheit
103 vorgegebenen Soll-Wert. Dadurch kann insbesondere erreicht werden, dass beim
Braten ein Anbrennen nahezu ausgeschlossen ist.
Claims (11)
1. Kochfeld mit einer Kochfeldplatte (3), insbesondere aus Glaskeramik, unterhalb
der zumindest ein Heizelement (5) angeordnet ist, zur Erwärmung eines auf der
Kochfeldplatte abstellbaren Kochgefäßes, und mit einem Temperaturfühler (29)
zum Erfassen der Temperatur der Kochfeldplatte, welcher Temperaturfühler inner
halb des Heizelementes die Temperatur der Unterseite der Kochfeldplatte abfühlt
und mittels Isolationsmaterial (21) abgeschirmt ist gegen die Wärmestrahlung
eines Heizmittels (15) des Heizelementes (5) sowie verbunden ist mit einer
Steuereinheit (101) zum Steuern der Heizleistung des Heizelementes, dadurch
gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler (29) mittels eines wärmeleitenden
Elementes (25; 75; 85) mit der Unterseite der Kochfeldplatte (3) thermisch in
Kontakt ist, und daß das Element (25; 75; 85) und der Temperaturfühler (29)
mittels Isolationsmaterial (21) abgeschirmt sind gegen die Wärmestrahlung des
Heizmittels (15).
2. Kochfeld nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler
(29) an der Unterseite des Elementes (25; 85) befestigt ist, und daß das Element
gegen die Unterseite der Kochfeldplatte (3) gedrückt ist.
3. Kochfeld nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Flächen
bereich A des Elementes (25; 85), der mit der Unterseite der Kochfeldplatte (3)
thermisch in Kontakt steht etwa mindestens 5 mal, insbesondere etwa 10 mal
größer ist als die Grundfläche B des Temperaturfühlers (29).
4. Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein seitlicher Abstand a des Elementes (25; 75; 85) zum Randbereich des
Isolationsmaterials (21) etwa 6 bis 12 mm, insbesondere etwa 8 mm beträgt.
5. Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Temperaturfühler (29) im Bereich eines Temperaturbegrenzers (19) des
Heizelementes (5) angeordnet ist.
6. Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Temperaturfühler in das Element (25; 75; 85) gegossen an diesem be
festigt ist.
7. Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (25; 75; 85) als Federelement ausgebildet ist und begrenzt auf
den Bereich des Temperaturfühlers (29) gegen die Unterseite der Kochfeldplatte
(3) gedrückt ist.
8. Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (25; 85) zumindest im Bereich des Temperaturfühlers (29) etwa
haubenförmig ausgebildet ist und dabei eine obere und schürzenähnliche seitliche
Wände (31; 35) aufweist.
9. Kochfeld nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (27; 87)
bodenseitig zumindest zum Teil geschlossen ist.
10. Heizelement für ein Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
11. Element für ein Heizelement nach Anspruch 10.
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