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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
einer rotierenden elektrischen Maschine.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Ein
Rotorkern und ein Statorkern einer drehenden elektrischen Maschine
sind aus Lagen von dünnen
Blechen, wie z. B. einem Silizium-Stahl-Blech, ausgebildet. Üblicherweise
werden die dünnen
Bleche durch Verschweißen
verbunden. Da jedoch ein konvexer Vorsprung in der Schweißposition
entsteht, kann der Abstand zwischen den Kernen nicht klein gemacht
werden. Das heißt,
wenn der Abstand klein gemacht wird, wird der Kern, der dem konvexen
Vorsprung zugewandt ist, durch den konvexen Vorsprung störend beeinflusst.
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Daher
ist die gegenüberliegende.
Seite einer Magnetpolfläche
so verschweißt,
dass es kein Schweißteil
mit einer Oberfläche
(Magnetpolfläche) gibt,
die einem anderen Kern zugewandt ist.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Rotierende
elektrische Maschinen sind aus
US
5793136 , JP-A-52146807
und JP-A-54041401 bekannt.
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US 5793136 offenbart eine
rotierende elektrische Maschine, die einen mittleren Kern, der mehrere
Bleche aufweist, die in axialer Richtung gestapelt sind, einen äußeren Kern,
der außerhalb
des mittleren Kerns angeordnet ist und der sich relativ zum mittleren
Kern dreht, und einen inneren Kern aufweist, der innerhalb des mittleren
Kerns angeordnet ist und der sich relativ zum mittleren Kern dreht,
wobei die mehreren Bleche durch ein Verbindungselement mit einem
ersten Befestigungselement verbunden sind.
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JP-A-52146807
offenbart ein Verfahren zur Herstellung einer rotierenden elektrischen
Maschine, wobei die Maschine einen mittleren Kern hat, der mehrere,
in einer axialen Richtung gestapelte Bleche aufweist, einen äußeren Kern,
der außerhalb
des mittleren Kerns angeordnet ist, der sich relativ zum mittleren
Kern dreht, und einen inneren Kern aufweist, der innerhalb des mittleren
Kerns angeordnet ist, der sich relativ zum mittleren Kern dreht,
und das Verfahren aufweist: Verbinden der mehreren Bleche durch
ein Verbindungselement mit einem ersten Befestigungselement.
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Jedoch
sind in der rotierenden elektrischen Maschine, in der ein Stator
und zwei Rotoren, wie durch JP-A-H9-275673 offenbart, das vom japanischen
Patentamt im Jahre 1997 veröffentlicht
wurde, sowohl die Innen- als auch Außenflächen eines mittleren Kerns
Magnetpolflächen,
sodass die gegenüberliegende
Seite der Magnetpolfläche
nicht, wie oben erwähnt,
verschweißt
werden kann.
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Wenn
eine der Oberflächen
geschweißt
wird, kann der Abstand zum Kern, der der geschweißten Fläche zugewandt
ist, nicht klein gemacht werden.
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JP-A-53015502,
der nächstliegende
Stand der Technik, beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer
rotierenden elektrischen Maschine, wobei die Maschine einen mittleren
Kern hat, der mehrere, in axialer Richtung gestapelte Bleche aufweist.
Ferner ist ein äußerer Kern
vorgesehen, der außerhalb
des mittleren Kerns angeordnet ist, wobei sich der mittlere Kern
relativ zum äußeren Kern
dreht. Schließlich ist
ein innerer Kern im Innern des mittleren Kerns angeordnet, wobei
sich der innere Kern relativ zum mittleren Kern dreht.
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Das
Verfahren weist ferner die Schritte des Verbindens der mehreren
Bleche durch ein Verbindungselement an einem ersten Befestigungselement,
des Einbettens von Spulen in die mehreren Bleche und des Einführens des
inneren Kerns in das Innere der mehreren Bleche und des Befestigens
des inneren Kerns im Innern der mehreren Bleche über ein Lager auf.
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Letztlich
beschreibt JP-A-62053158 einen Stator, der an einem Hauptkörper befestigt
ist, und einen Rotor, der an einer Rotorwelle befestigt ist, die über Lager
drehbar mit dem Hauptkörper
verbunden ist. Die innere Umfangsfläche des Stators und die äußere Umfangsfläche des
Rotors sind poliert und behandelt, um Unregelmäßigkeiten zu reduzieren. Schmierfilme
von ca. 5 bis 10 μm
sind auf der inneren Umfangsfläche
des Stators und der äußeren Umfangsfläche des
Rotors durch eine Beschichtung aufgebracht. Ein Luftspalt mit einer
Größe von z.
B. ca. 40 μm
ist zwischen den Schmierfilmen ausgebildet.
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Es
ist daher eine Aufgabe dieser Erfindung, den oben genannten konvexen
Vorsprung zu eliminieren und den Abstand zwischen den Kernen klein zu
machen.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird durch die Kombination der Eigenschaften von
Anspruch 1 erreicht. Die abhängigen
Ansprüche
enthalten vorteilhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Einzelheiten
sowie andere Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sind im Rest
der Beschreibung dargelegt und in der anliegenden Zeichnung gezeigt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer rotierenden elektrischen
Maschine gemäß dieser
Erfindung.
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2 zeigt
ein dünnes
Blech, das einen externen Rotorkern der rotierenden elektrischen
Maschine bildet.
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3 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht der rotierenden elektrischen
Maschine während
einer Montage.
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4 zeigt
den linken Flansch der rotierenden elektrischen Maschine.
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5 zeigt
die detaillierte Querschnittsansicht der rotierenden elektrischen
Maschine.
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6 ist ähnlich 1,
zeigt aber ein unterschiedliches Beispiel.
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7 zeigt
ein dünnes
Blech, das den Statorkern der rotierenden elektrischen Maschine
des unterschiedlichen Beispiels zeigt.
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8 zeigt
das befestigte Blech der rotierenden elektrischen Maschine des unterschiedlichen Beispiels.
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9 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht der rotierenden elektrischen
Maschine des unterschiedlichen Beispiels während einer Montage.
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10 zeigt
eine detaillierte Querschnittsansicht der rotierenden elektrischen
Maschine des unterschiedlichen Beispiels.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Es
muss erwähnt
werden, dass das unterschiedliche Beispiel gemäß den 6–10 von den
anliegenden Ansprüchen
nicht abgedeckt wird, aber zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung
dienen soll.
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Mit
Bezug auf 1 der Zeichnung ist eine rotierende
elektrische Maschine dieser Erfindung mit einem inneren Rotorkern 1 (innerer
Kern), einem äußeren Rotorkern 2 (mittlerer
Kern) und einem Statorkern 3 (äußerer Kern) in einem Gehäuse 7 ausgerüstet. Der äußere Rotorkern 2 ist
außerhalb
des inneren Rotorkerns 1 angeordnet und der Statorkern 3 ist
außerhalb
des äußeren Rotorkern 2 angeordnet.
Der innere Rotorkern 1 und der äußere Rotorkern 2 drehen sich
relativ zueinander, und der äußere Rotorkern 2 und
Statorkern 3 drehen sich ebenfalls relativ zueinander.
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Der
innere Rotorkern 1, der äußere Rotorkern 2 und
der Statorkern 3 sind entsprechend aus Stapeln von mehreren
dünnen
Silizium-Stahl-Blechen in axialer Richtung ausgebildet. Der innere
Rotorkern 1 wird durch eine Welle 4 gelagert.
Der äußere Rotorkern 2 ist
an einem rechten Flansch 5 und einem linken Flansch 6 befestigt.
Der Stator 3 ist am Gehäuse 7 befestigt.
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Die
in 1 gezeigte rotierende elektrische Maschine wird
wie folgt hergestellt.
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Bei
dem inneren Rotorkern 1 und dem Statorkern 3 sind
nur die Oberflächen
Magnetpolflächen, die
dem äußeren Rotorkern 2 zugewandt
sind, sodass die gestapelten dünnen
Bleche durch Anschweißen
der gegenüberliegenden
Seiten an die Magnetpolflächen
verbunden werden können.
Nach dem Anschweißen werden
die den Magnetpolflächen der
verbundenen dünnen
Bleche entsprechenden Teile oberflächenbearbeitet.
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Jedoch
sind sowohl die innere Umfangsfläche
als auch äußere Umfangsfläche des äußeren Rotorkerns 2 Magnetpolflächen, sodass
die dünnen Bleche
nicht durch Anschweißen
verbunden werden können.
Deshalb sind Löcher 2B in
den dünnen
Blechen 2A, die den äußeren Rotorkern 2 bilden,
wie in 2 gezeigt, vorgesehen, und die Bleche werden verbunden,
indem Bolzen 9 durch diese Löcher 2B hindurchgeführt werden.
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Speziell
werden die dünnen
Bleche 2A zuerst gestapelt und dann zusammen mit einer
Platte 8 durch Bolzen 9 am rechten Flansch 5 befestigt.
Als Nächstes
wird, wie in 3 gezeigt, der rechte Flansch 5,
an dem die dünnen
Bleche 2A und die Blech 8 vor-befestigt sind,
in einem Einspannfutter 100 einer Schleifmaschine befestigt
und danach werden die innere Umfangsfläche und die äußere Umfangsfläche des äußeren Rotorkerns 2 mit
einem Schleifstein 101 durch Drehen geschliffen. Da die Oberseite
des Gebildes offen ist, kann die innere Umfangsfläche des äußeren Rotorkerns 2 leicht
oberflächenbearbeitet
werden. Hierbei wird Schleifen als Oberflächen-Bearbeitungsverfahren
verwendet, aber ein anderes Oberflächen-Bearbeitungsverfahren kann
verwendet werden, wenn die innere Umfangsfläche und die äußere Umfangsfläche des äußeren Rotorkerns 2 dadurch
oberflächenbearbeitet
werden können.
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Nachdem
eine Oberflächenbearbeitung
abgeschlossen ist, wird der innere Rotor, der zuvor vormontiert
wurde, eingesetzt und über
ein Lager befestigt.
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Mehrere
Löcher 11,
durch die die Spitzen der Bolzen 9 hindurchgehen und mehrere
Löcher 12,
die einen Sitz für
einen Befestigungsbolzen 10 haben, sind auf dem gleichen
Umfang im linken Flansch, wie in 4 gezeigt,
abwechselnd ausgebildet. Der äußere Rotorkern 2 wird
durch die Bolzen 10 am linken Flansch 6 befestigt.
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Daher
ist der äußere Kern 2 am
rechten Flansch 5 durch die Bolzen 9 (z. B. drei
oder mehr Bolzen auf dem gleichen Umfang) befestigt und, wie im
in 3 gezeigten Zustand, nicht am linken Flansch 6 befestigt,
aber nachdem der innere Rotorkern 1 in der äußeren Rotorkern 2 eingesetzt
ist, wird er mittels der Bolzen 10 (z. B. drei oder mehr
Bolzen auf dem gleichen Umfang) sowohl am linken Flansch 6 als
auch am rechten Flansch 5 befestigt.
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Der äußere Rotorkern 2,
der rechte Flansch 5, der linke Flansch 6, die
Platte 8 und die Bolzen 9 sind zu einem Bauteil
zusammengefügt,
um den äußeren Rotor
zu bilden.
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Nicht
gezeigte Löcher,
in denen Permanentmagnete angeordnet sind, sind im inneren Rotorkern 1 und
dem äußeren Rotorkern 2 vorgesehen.
Nicht gezeigte Teile, in denen Spulen eingebaut sind, sind im Statorkern 3 vorgesehen.
Diese Permanentmagnete und Spulen werden vor dem Zusammenbau an den
Rotorkernen 1 und 2 oder dem Statorkern 3 vor-befestigt.
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Daher
sind sowohl die innere Umfangsfläche als
auch die äußere Umfangsfläche Magnetpolflächen, aber
gemäß dieser
Erfindung können
die innere Umfangsfläche
und äußere Umfangsfläche in einem
Zustand endbearbeitet werden, in dem nur eine Seite am rechten Flansch 5 befestigt
ist, sodass eine maschinelle Bearbeitung der inneren Umfangsfläche einfach
ist. Daher können
die Magnetpolflächen
exakt endbearbeitet werden und der Abstand zwischen Kernen kann
klein gemacht werden. Da darüber
hinaus ein Anschweißen
nicht angewendet wird, sind die Magnetpolflächen geschützt.
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5 zeigt
einen detaillierten Querschnitt der in 1 gezeigten
rotierenden elektrischen Maschine. In 1 ist die
Konstruktion vereinfacht, sodass sie einfach zu verstehen ist. Die
Form der Struktur-Bauteile zwischen 1 und 5 ist
unterschiedlich, aber Bauteile, die durch die gleichen Symbole bezeichnet
sind, sind die gleichen Bauteile.
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Die
dünnen
Bleche, die den inneren Kern 1 und Stator 3 bilden,
werden durch Anschweißen
verbunden, aber in den dünnen
Blechen, die diese Bauteile ausbilden, können Löcher, wie im Fall des äußeren Rotorkerns 2,
vorgesehen werden und sie können
durch Bolzen verbunden werden.
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6 zeigt
ein unterschiedliches Beispiel.
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Die
rotierende elektrische Maschine des unterschiedlichen Beispiels
ist, wie im Fall der in 1 gezeigten rotierenden elektrischen
Maschine, mit einem inneren Rotorkern 21 (innerer Kern), äußeren Rotorkern 22 (äußerer Kern)
und Statorkern 23 (mittlerer Kern) ausgestattet, die sich
im Gehäuse
relativ zueinander drehen. In dieser Ausführungsform ist der Statorkern 23 außerhalb
des inneren Rotorkerns 21 angeordnet und der äußere Rotorkern 22 ist
außerhalb
des Statorkerns 23 angeordnet.
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Der
innere Rotorkern 21, der äußere Rotorkern 22 und
der Statorkern 23 sind entsprechend aus Stapeln von mehreren
dünnen
Silizium-Stahl-Blechen ausgebildet. Der innere Rotorkern 21 wird
durch eine Welle 24 gelagert und der äußere Rotorkern 22 wird
durch eine Welle 25 gelagert. Der Statorkern 23 ist
an einem Flansch 26 zusammen mit einer Platte 27 mittels
Bolzen 28 befestigt.
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7 zeigt
ein dünnes
Blech 23A, das den Statorkern 23 bildet. Das dünne Blech 23A weist mehrere
I-förmige
Teil-Kerne 23B auf dem gleichen Umfang auf. Eine Aussparung 23C,
durch die ein Bolzen 28 hindurchgeht, ist zwischen benachbarten Teil-Kernen
ausgebildet.
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8 zeigt
die Platte 27. Löcher 27A,
die einen Sitz für
den Bolzen 28 aufweisen, sind in der Platte 27 an
den den Aussparungen 23C des Statorkerns 23 entsprechenden
Positionen vorgesehen.
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Die
in 6 gezeigte rotierende elektrische Maschine wird
wie folgt hergestellt.
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Bei
dem inneren Rotorkern 21 und dem äußeren Rotorkern 22 werden,
da nur die den Statorkern 23 zugewandten Oberflächen Magnetpolflächen sind,
mehrere dünne
Bleche durch Verschweißen
der den Magnetpolplatten gegenüberliegenden
Seite verbunden. Nach dem Verschweißen werden die Teile, die die
Magnetpolflächen
der verbundenen dünnen
Bleche sind, oberflächenbearbeitet.
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Im
Statorkern 23 sind sowohl die innere Umfangsfläche als
auch die äußere Umfangsfläche Magnetpolflächen, sodass
die dünnen
Bleche nicht durch Verschweißen
verbunden werden können.
Die Aussparungen 23C sind folglich in jedem dünnen Blech 23A vorgesehen
und die dünnen
Bleche 23A werden danach durch Durchführen der Bolzen 28 durch
die Aussparungen 23C befestigt.
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Zuerst
werden, wie in 9 gezeigt, die dünnen Bleche 23A,
die den Statorkern 23 bilden, gestapelt und dann mittels
der Bolzen 28 zusammen mit der Platte 27 am Flansch 26 befestigt.
Als Nächstes wird
der Flansch 26, an dem die Platte 23A und die Platte 27 vor-befestigt
sind, in dem Einspannfutter 100 der Schleifmaschine befestigt
und dann werden die innere Umfangsfläche und die äußere Umfangsfläche des
Statorkerns 23 mit dem Schleifstein 101 durch
Drehen geschliffen.
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Nach
der wird der zuvor montierte innere Rotor eingesetzt und über ein
Lager befestigt. Auch der zuvor montierte äußere Rotor wird an der Außenseite des
Stators über
ein Lager befestigt.
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Nicht
gezeigte Löcher
sind vorgesehen, um Permanentmagnete in den inneren Rotorkern 21 und den äußeren Rotorkern 22 einzubauen
und nicht gezeigte Teile sind vorgesehen, um Spulen in den Statorkern 23 einzubauen.
Die Permanentmagnete und Spulen sind an den Rotorkernen 21 und 22 oder
dem Statorkern 23 vor einer Montage entsprechend vor-befestigt.
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Deshalb
sind sowohl die inneren als auch äußeren Umfangsflächen Magnetpolflächen, aber
die inneren und äußeren Oberflächen werden
oberflächenbearbeitet,
während
der Statorkern 23 nur am Flansch 26 befestigt
ist, sodass die maschinelle Bearbeitung der inneren Oberfläche einfach
durchgeführt
werden kann. Die Magnetpolflächen
können
exakt endbearbeitet werden und der Abstand zwischen den Kernen kann
ebenfalls klein gemacht werden. Da darüber hinaus ein Verschweißen nicht
angewendet wird, sind die Magnetpolflächen geschützt.
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10 zeigt
einen detaillierten Querschnitt der in 6 gezeigten
rotierenden elektrischen Maschine. In der schematischen Ansicht
von 6 sind die Formen zur Erleichterung des Verständnisses vereinfacht
gezeichnet. Die Formen von Struktur-Bauteilen sind zwischen 6 und 10 unterschiedlich,
aber Bauteile, die mit der gleichen Zahl bezeichnet sind, sind identische
Bauteile.
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Hierin
werden die dünnen
Bleche, die den inneren Rotorkern 21 und den äußeren Rotorkern 22 bilden,
durch Verschweißen
verbunden, aber Löcher können in
den dünnen
Blechen, die sie ausbilden, wie im Fall des Statorkerns 23 vorgesehen
werden und danach können
sie durch Bolzen verbunden werden.
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Diese
Erfindung kann auch auf andere Konstruktionen, als die in 1 gezeigte,
angewendet werden. Zum Beispiel kann diese Erfindung auf ähnliche
Weise auf den inneren Rotorkern einer rotierenden elektrischen Maschine
angewendet werden, bei der der innere Rotorkern im Innern des äußeren Rotorkerns
angeordnet ist und der Statorkern im Innern des inneren Rotorkerns
angeordnet ist, indem der innere Rotorkern auf die gleiche Weise,
wie in 1 oder 3 gezeigt, ausgebildet wird.
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Obwohl
die Erfindung zuvor mit Bezug auf eine bestimmte Ausführungsform
der Erfindung beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht auf die
oben beschriebene Ausführungsform
beschränkt.
Modifikationen und Variationen der oben beschriebenen Ausführungsform
werden dem Durchschnittsfachmann angesichts der obigen Lehre einfallen.
Der Umfang der Erfindung ist mit Bezug auf die anliegenden Ansprüche definiert.