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Die
Erfindung betrifft ein Rotorblechpaket aus einer Vielzahl von im
Wesentlichen ringförmigen Rotorblechen die zwischen einem
ersten und einem zweiten Endstück nebeneinander angeordnet
sind. Ein Rotorblechpaket mit den vorgenannten Merkmalen geht beispielsweise
aus der
DE 69703136
T2 hervor.
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Elektrische
Maschinen weisen typischerweise einen Rotorkörper aus einem
ferromagnetischen Material auf. Dies trifft sowohl auf elektrische
Synchron- und Asynchron- als auch auf Maschinen mit einem permanentmagnetisch
erregten Rotor zu. Der Rotorkörper kann dabei insbesondere
aus einem Blechpaket gebildet sein. Typischerweise sind die Bleche
des Blechpaketes gegenüber der Achse des Rotors der elektrischen
Maschine in radialer oder in axialer Richtung abgestützt.
Eine entsprechende elektrische Maschine, mit einem solchen Rotorblechpaket
geht z. B. aus der
DE
69703136 T2 hervor.
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Der
mechanisch stabilen Halterung der einzelnen Bleche des Rotorblechpaketes
kommt bei der Konstruktion einer elektrischen Maschine besondere Bedeutung
zu. So können einzelne Bleche eines Blechpaketes, welche
nicht hinreichend mechanisch stabil gehalten sind, zum einen zu
dem typischen Transformatorbrummen führen, als auch erhebliche elektromagnetische
Verluste verursachen. Aus diesem Grund werden wie aus dem Stand
der Technik bekannt, die einzelnen Bleche eines Blechpaketes oftmals
mit einem Vergussmaterial zusätzlich stabilisiert.
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Ein
weiteres Anwendungsgebiet von elektrischen Maschinen, vorzugsweise
Asynchronmaschinen, sind elektrische Getriebe. Elektrische Getriebe werden
beispielsweise in Verbindung mit einer Verbrennungsmaschine zum
Antrieb von Automobilen oder dieselgetriebenen Lokomotiven oder
Schiffen verwendet. Elektrische Getriebe ermöglichen eine stufenlose
Kraftübertragung sowie Einstellung der Getriebeübersetzung.
Ein elektrisches Getriebe ist also nicht an diskrete Getriebestufen
gebunden, wie dies der Fall bei einem mechanischen Getriebe ist. Ein
elektrisches Getriebe besteht in seiner einfachsten Form aus einem
Generator und einem Elektromotor. Der Generator ist typischerweise
mit einer Antriebswelle verbunden. Der auf diese Weise erzeugte elektrische
Strom wird zum Antrieb des Elektromotors verwendet, welcher mit
der Abtriebswelle verbunden ist. Die Kombination einer Verbrennungsmaschine
mit einem elektrischen Getriebe wird allgemein auch als Hybridantrieb
bezeichnet.
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WO03/075437 A1 offenbart
ein elektrisches Getriebe, welches mit einer Eingangs-/Antriebswelle und
einer Ausgangs-/Abtriebswelle verbunden ist. Das in dem vorgenannten
Dokument offenbarte elektrische Getriebe besteht im Wesentlichen
aus zwei elektrischen Maschinen (einem Generator und einem Motor),
welche konzentrisch zu einer gemeinsamen Achse angeordnet sind.
Der Rotor der ersten Maschine ist mit der Antriebswelle verbunden.
Dieser Rotor ist von einem Rotorkäfig, welcher ebenfalls
drehbar gelagert ist, umgeben. Dieser Rotorkäfig ist mit
der Antriebswelle verbunden und hat gleichzeitig die Wirkung eines
Rotors der zweiten elektrischen Maschine. Ein ortsfester Stator
umgibt die beiden zuvor genannten Rotoren und wirkt als Stator für
die zweite elektrische Maschine. Der zweite Rotor befindet sich also
gemäß dem vorgenannten Dokument zwischen dem ersten
Rotor und dem Stator. Ein solcher Rotor wird auch als Interrotor
bezeichnet. Aus rein konstruktiv bedingten Gründen ist
eine Abstützung eines solchen Interrotors gegenüber
einer Achse oder gegenüber einem Außengehäuse
nicht möglich. Insbesondere ist eine Abstützung
des Blechpaketes eines solchen Rotors gegenüber einer Achse
oder einem Außengehäuse nicht möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Rotorblechpaket anzugeben,
welches zwischen zwei Endstücken gehalten wird und welches
hinsichtlich seiner Stabilität verbessert ist. Weiterhin
soll ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Rotorblechpaketes
angegeben werden.
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Diese
Aufgabe wird mit den in Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen
gelöst. Erfindungsgemäß wird ein Rotorblechpaket
aus einer Vielzahl von im Wesentlichen ringförmigen Rotorblechen,
die zwischen einem ersten und einem zweiten Endstück axial
nebeneinander angeordnet sind, angegeben. Die Rotorbleche weisen
jeweils zumindest zwei Sacklöcher auf ihrer dem ersten
Endstück zugewandten Seite und eine gleich große
Anzahl von zumindest näherungsweise zu den Sacklöchern
passgenauen Zapfen auf ihrer dem zweiten Endstück zugewandten Seite
sowie eine Vielzahl von Freihaltungen oder Bohrungen auf. Weiterhin
sind die Rotorbleche zwischen den Endstücken mit Befestigungsmitteln,
die durch die Freihaltungen oder Bohrungen geführt sind,
unter zumindest näherungsweise passgenauem Ineinandergreifen
der Sacklöcher und Zapfen gehalten. Gegebenenfalls können
auch die Endstücke mit entsprechenden Sacklöchern
bzw. Zapfen versehen sein.
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Unter
einem Sackloch und einem dazu zumindest näherungsweise
passgenauen Zapfen ist in diesem Fall eine Vielzahl von geometrischen
Formen von Erhebungen und entsprechenden, als passgenaue Gegenstücke
ausgebildeten Vertiefungen zu verstehen. So können die
Sacklöcher und entsprechend die Zapfen beispielsweise eine
zylindrische Form aufweisen. Ebenso können Sacklöcher
und Zapfen einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweisen.
Ebenfalls denkbar sind beliebige weitere Vielecke. Sacklöcher
und Zapfen können ebenfalls von der Form eines Kugeleindrucks
bzw. eines Kugelsegments sein. Ebenfalls denkbar sind periodische
wellenförmige Ausgestaltungen von Sacklöchern
und den entsprechend dazu passgenauen Zapfen.
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Das
erfindungsgemäße Blechpaket weist gegenüber
dem Stand der Technik, bedingt durch die form- und kraftschlüssig
ineinander greifenden Sacklöcher und Zapfen, eine wesentlich
verbes serte Stabilität auf. Insbesondere kann das erfindungsgemäße Rotorblechpaket
zwischen den Endstücken ohne weitere Abstützungen,
z. B. gegenüber einer Achse oder einem Außengehäuse,
bei gleichzeitig hoher mechanischer Stabilität gehalten
werden. Weiterhin kann es sich bei den Rotorblechen gegebenenfalls um,
in radialer Richtung betrachtet, relativ schmale Ringscheiben handeln.
Eine hohe Stabilität solcher Ringscheiben ließe
sich nur durch entsprechend groß dimensionierte Halteeinrichtungen,
z. B. Gewindestangen, realisieren. Zum einen wirken sich derartige
Maßnahmen störend auf die magnetflussführenden
Eigenschaften des Rotorblechpaketes aus, zum anderen kann das Rotorblech
von seinen Abmaßen her zu wenig Material bieten, als das
hinreichend große Gewindestangen oder andere Haltemittel
verwendet werden können. Das erfindungsgemäße
Rotorblechpaket bietet also insbesondere bei in radialer Richtung
schmalen, ringförmigen Rotorblechen ein Höchstmaß an
Stabilität.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Rotorblechpaketes
gehen aus den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen
hervor. Dabei kann die Ausführungsform nach Anspruch 1
mit den Merkmalen eines der Unteransprüche, vorzugsweise
mit denen mehrerer Unteransprüche, kombiniert werden. Demgemäß kann
das Rotorblechpaket nach der Erfindung zusätzlich noch
folgende Merkmale aufweisen:
- – Die
Sacklöcher bzw. die Zapfen können paarweise diametral
angeordnet sein. Durch eine Anordnung der Sacklöcher bzw.
Zapfen in solchen Bereichen der ringförmigen Rotorbleche,
welche sich diametral gegenüberliegen, kann bedingt durch
eine derartige symmetrische Anordnung der Sacklöcher bzw.
Zapfen eine erhöhte Stabilität des Rotorblechpaketes
erreicht werden.
- – Die Sacklöcher und die Zapfen können
aufeinander gegenüberliegenden Seiten der Rotorbleche derart
angeordnet sein, dass sich Sacklöcher und Zapfen axial
gegenüberliegen. Weiterhin können die sich jeweils
gegenüberliegenden Sacklöcher und Zapfen durch
eine Verformung des Rotorbleches gemeinsam in dasselbe eingebracht worden
sein. In dem Sacklöcher und Zapfen als Folge eines Verformungsvorgangs
gemeinsam in das Rotorblech eingebracht werden, kann eine besonders
einfache und effektive Ausgestaltung der Sacklöcher und
Zapfen angegeben werden.
- – Die Rotorbleche, insbesondere auch die Rotorbleche
und zumindest ein Endstück, können untereinander
auf ihrer Außen- und/oder Innenseite mit mindestens einer
Schweißnaht verbunden sein. Durch eine Verbindung der einzelnen
Rotorbleche, vorzugsweise auch mit mindestens einem Endstück,
kann eine erhöhte Stabilität des Rotorblechpaketes
erreicht werden. Insbesondere kann eine Bewegung der Rotorbleche
in eine axiale Richtung weitgehend vermieden werden.
- – Die Rotorbleche können insbesondere mit
Gewindestangen oder Nieten als Befestigungsmittel zwischen den Endstücken
eingespannt sein. Durch eine Verspannung des Rotorblechpaketes zwischen
den Endstücken kann die mechanische Stabilität
des Rotorblechpaketes erhöht werden. Die Verspannung des
Rotorblechpaketes zwischen den Endstücken kann besonders
einfach unter Verwendung von Gewindestangen oder Nieten erfolgen.
- – Das Rotorblechpaket kann über zumindest
ein Endstück mit einer Welle kraftschlüssig verbunden
sein. Gemäß der vorstehenden Ausführungsform
kann eine Kraftübertragung von dem Rotorblechpaket über
ein oder beide Endstücke auf eine Welle erfolgen. Auf diese
Weise kann eine besonders einfache und effektive Art der Kraftübertragung
angegeben werden, da lediglich ein bzw. zwei Endstücke
mit der Welle verbunden sein müssen.
- – Das Rotorblechpaket kann Teil einer Asynchronmaschine
sein. Weiterhin kann das Rotorblechpaket Teil eines elektrischen
Getriebes sein. Eine Asynchronmaschine oder ein elektrisches Getriebe,
welche/welches ein Rotorblechpaket gemäß einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rotorblechpaketes
enthält, kann, da das Rotorblechpaket eine erhöhte
Stabilität aufweist, einen erhöhten Wirkungsgrad
aufweisen.
- – Das Rotorblechpaket kann Teil eines Interrotors sein.
Unter einem Interroter ist in diesem Zusammenhang ein Rotor zu verstehen,
dessen Rotorkörper sich im Wesentlichen zwischen zwei weiteren
Bauteilen befindet. D. h., im Inneren des Interrotors befindet sich
ein weiterer Rotor oder Stator, und ist der Interrotor ist von einem
weiteren Rotor oder Stator umgeben. Da eine derartige Konstruktion
eine Verbindung des Rotorblechpaketes des Interrotors sowohl mit
einem außen- wie auch mit einem innenliegenden Bauteil
verbietet, ist ein Rotorblechpaket, welches lediglich durch zumindest
ein Endstück gehalten wird, für die Konstruktion
eines Interrotors besonders vorteilhaft.
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Verfahrensbezogen
wird die oben genannte Aufgabe mit den in Anspruch 13 genannten
Merkmalen gelöst. Demgemäß soll zur Herstellung
eines Rotorblechpaketes aus einer Vielzahl von im Wesentlichen ringförmigen
Rotorblechen jedes Rotorblech ausgestanzt werden, wobei während
des Ausstanzvorgangs zumindest zwei Prägungen in das jeweilige Rotorblech
eingebracht werden, die von der Seite des Prägewerkzeugs
betrachtet die Form eines Sackloches und von der Gegenseite des
Prägewerkzeuges betrachtet, die Form eines Zapfens haben. Die
Sacklöcher und Zapfen sind zumindest näherungsweise
passgenau zueinander. Weiterhin wird eine Vielzahl von Freihaltungen
ausgestanzt. Stattdessen können nach dem Ausstanzschritt
entsprechende Bohrungen vorgesehen werden. Die ausgestanzten oder
mit Bohrungen versehenen Rotorbleche werden dann zu einem Rotorblechpaket
zusammengefügt, wobei die Rotorbleche zwischen zwei Endstücken
mit Befestigungsmitteln unter zumindest näherungsweise
passgenauem Ineinandergreifen der Sacklöcher und Zapfen
angebracht werden. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann in einem Arbeitsgang sowohl das Ausstanzen des Rotorble ches
wie auch das Einbringen der Prägungen erfolgen. Auf diese
Weise kann ein besonders stabiles Rotorblechpaket in einer geringen
Anzahl von Arbeitsschritten hergestellt werden.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann dasselbe zusätzlich noch die folgenden
Merkmale aufweisen:
- – Die Rotorbleche
können auf ihrer Außenseite mit zumindest einer
Schweißnaht miteinander verbunden werden. Durch das Anbringen
einer Schweißnaht auf der Außenseite des Rotorblechpaketes
kann die Stabilität desselben verbessert werden.
- – Gegebenenfalls kann noch eine Verschweißung des
Rotorblechpakets mit mindestens einem der Endstücke vorgesehen
werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Rotorblechpaketes sowie des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung eines Rotorblechpaketes gehen aus den
vorstehend nicht angesprochenen Ansprüchen sowie insbesondere aus
der nachfolgend erläuterten Zeichnung hervor. Dabei zeigen
deren
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1 in
Draufsicht ein Segment eines Rotorbleches,
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2 einen
Längsschnitt durch einen Teil eines Rotorblechpaketes,
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3 und 4 eine
Detailansicht eines Querschnitts einiger Rotorbleche eines Rotorblechpaktes,
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5 ein
elektrisches Getriebe mit einem Rotorblechpaket und
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6 eine
schematische Darstellung der Herstellung eines Rotorbleches.
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Die
Figuren sind teilweise in schematisierter Form dargestellt. Nicht
gezeigte Elemente sind allgemein bekannter Stand der Technik. Weiterhin
sind sich in der Zeichnung entsprechende Teile in den Figuren jeweils
mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
in Draufsicht einen Ausschnitt eines Rotorbleches 100.
Das Rotorblech 100 kann insbesondere aus einem ferromagnetischen
Material gefertigt sein. Das Rotorblech 100 kann auf seiner
Innenseite 101 wie auch auf seiner Außenseite 102 eine
Vielzahl von Aussparungen 103 aufweisen. Diese Aussparungen 103 können
zur Aufnahme einer Rotorwicklung geeignet sein. In diesem Zusammenhang
kann eine Rotorwicklung aus einer Vielzahl von elektrisch leitfähigen
Stäben oder Litzen bestehen. Insbesondere kann das Rotorblech 100 auf
seiner Innenseite 101 eine Anzahl von Aussparungen 103 aufweisen,
die von der Anzahl der Aussparungen 103 auf seiner Außenseite 102 verschieden
ist. Die Anzahl der Aussparungen 103 auf der Innenseite 101 des
Rotorbleches 100 kann insbesondere geringer sein als die
Anzahl der Aussparungen 103 auf der Außenseite 102 des
Rotorblechs 100. Vorzugsweise kann die Anzahl der Aussparungen
auf der Außenseite 102 des Rotorblechs 100 zu
der Anzahl der Aussparungen 103 auf der Innenseite 101 des
Rotorblechs 100 im Verhältnis von 2:1, 3:1 oder
anderen ganzzahligen Vielfachen stehen. In gleicher Weise kann die
Anzahl der Aussparungen 103 auf der Innenseite 101 des
Rotorblechs 100 größer sein als die Anzahl
an Aussparungen 103 auf der Außenseite 102 des
Rotorblechs 100. Auch in diesem Fall kann die Anzahl der
Aussparungen 103 auf der Innenseite 101 des Rotorblechs 100 ein
ganzzahliges Vielfaches der Anzahl der Aussparungen 103 auf
der Außenseite 102 des Rotorblechs 100 betragen.
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Das
Rotorblech 100 kann weiterhin eine Vielzahl von Freihaltungen/Bohrungen 104 aufweisen. Diese
Freihaltungen/Bohrungen 104 können insbesondere
dazu geeignet sein, dass eine Vielzahl von Rotorblechen 100 mit
Befestigungsmitteln, welche durch die jeweiligen Freihaltungen/Bohrungen 104 geführt
werden, miteinander verspannt oder verbunden werden. Weitere Ausführungen
zur Verbindung einzelner Rotorbleche 100 zu einem Rotorblechpaket werden
im Rahmen der folgenden 2 bis 6 vorgenommen.
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Auf
der in 1 in Draufsicht gezeigten Seite des Rotorblechs 100 kann
dieses weiterhin Zapfen 105 aufweisen. Diese Zapfen 105 können
insbesondere passgenau zu Aussparungen ausgestaltet sein, welche
sich auf der Rückseite des Rotorblechs 100 befinden
können, welche der in 1 in Draufsicht gezeigten
entgegengesetzten Seite des Rotorblechs 100 entspricht.
Die Zapfen 105 können insbesondere einander diametral
gegenüberliegend auf dem Rotorblech 100 angeordnet
sein. Zwei einander in diesem Sinne diametral gegenüberliegende
Zapfen 105 sind mit den Bezugszeichen 106 und 107 bezeichnet.
In gleicher Weise wie die Zapfen 105 können die
Sacklöcher auf der Rückseite des Rotorblechpaketes 100 ebenfalls
einander diametral gegenüberliegend angeordnet sein.
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Zur
Herstellung eines Rotorblechpaketes 200 wird eine Vielzahl
von Rotorblechen 100 nebeneinander angeordnet.
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2 zeigt
einen Ausschnitt eines Längsschnittes durch ein Rotorblechpaket 200 mit
einem Endstück 201. Das in 2 gezeigte
Rotorblechpaket 200 kann insbesondere zu der Ebene A spiegelsymmetrisch
aufgebaut sein. Weiterhin kann das Rotorblechpaket 200 rotationssymmetrisch
zu der Achse B ausgestaltet sein. Gemäß dem in 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel können die Rotorbleche 100 mit
der Seite, auf welcher sich die Zapfen 105 befinden, in
die mit 202 bezeichnete Richtung angeordnet sein. Die Unterseite
der Rotorbleche 100, welche die Sacklöcher aufweisen
kann, ist demgemäß in die mit 203 bezeichnete
Richtung orientiert. Die Rotorbleche 100 werden derart
nebeneinander angeordnet, dass jeweils ein Zapfen 105 eines
ersten Rotorbleches 100 zumindest näherungsweise
passgenau in die Aussparung eines weiteren Rotorbleches 100 greift.
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Die
Rotorbleche 100 werden dabei zwischen zwei Endstücken,
von denen 2 ein Endstück 201 zeigt,
gehalten. Dies kann mit Hilfe der entsprechenden Befestigungsmittel
in Form von Stäben, Gewindestäben, Nieten oder
anderen zu diesem Zweck geeigneten Befestigungsmitteln geschehen.
Mit einem oder bei den Endstücken 201 kann weiterhin
eine Achse 204 kraftschlüssig verbunden sein.
Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
kann die Achse 204 insbesondere in der Form einer Hohlwelle bzw.
eines Achsrohres ausgestaltet sein. Das Endstück 201 und
die Achse 204 können ebenfalls als ein gemeinsames
Bauteil ausgestaltet sein. Weiterhin kann das Rotorblechpaket 200 auf
seiner Innenseite 205 und/oder auf seiner Außenseite 206 mit
einer oder mehreren Schweißnähten 207 fixiert
sein. Die Schweißnaht 207 kann insbesondere lediglich
die einzelnen Rotorbleche 100 untereinander fixieren oder
ebenso die einzelnen Rotorbleche 100 und ebenfalls das
Endstück 201 miteinander verbinden.
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3 zeigt
einen Längsschnitt durch ein Rotorblechpaket 200 in
einer Detailansicht. Die Rotorbleche 100 sind zur Verbesserung
der Klarheit voneinander beabstandet dargestellt. Eine derartige
Beabstandung der Rotorbleche 100 wird im Fall eines realen
Rotorblechpaketes 200 nicht in dem in 3 gezeigten
Umfang ausfallen.
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Die
Rotorbleche 100 weisen auf ihrer in die Richtung 202 zeigenden
Seite 301 Zapfen 302 oder entsprechende Erhebungen
auf. Auf der gegenüberliegenden Seite 303, welche
in die Gegenrichtung 203 zeigt, weisen die Rotorbleche 100 Sacklöcher 304 oder
entsprechende Vertiefungen auf. Die Sacklöcher 304 sind
vorzugsweise zumindest näherungsweise passgenau zu den
Zapfen 302.
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Die
Sacklöcher 304 sowie die Zapfen 302 können,
wie in 4 gezeigt, der Gestalt sein, dass ein Zapfen 302 im
Wesentlichen durch einen Bereich 401 gebildet wird, indem
ein Rotorblech 100 eine Ausbuchtung aufweist. Ähnlich
verhält es sich mit den Sacklöchern 304,
welche durch den entsprechenden Eindruck in dem Bereich 401 gebildet
werden können. Die Zapfen 302 und Sacklöcher 304 können
im Querschnitt sowohl ein rundes wie auch ein quadratisches, rechteckiges
oder mehreckiges Profil aufweisen.
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5 zeigt
einen Längsschnitt durch ein elektrisches Getriebe 500.
In einem Gehäuse 501 sind neben einem mit dem
Gehäuse 501 verbundenen Stator 502, ein
Rotor 503 sowie ein Interrotor 504 angeordnet.
Der Rotor 503 ist mit einer Antriebswelle 505 verbunden;
der Interrotor 504 ist mit einer Abtriebswelle 506 verbunden.
Der Interrotor 504 umfasst ein Rotorblechpaket 200,
welches aus einer Vielzahl von Rotorblechen 100 besteht.
Die Rotorbleche 100 werden zwischen einem ersten Endstück 507 und
einem zweiten Endstück 508 gehalten. Die Drehmomentübertragung
erfolgt, ausgehend von dem Interrotor 504, bei dem in 5 gezeigten
elektrischen Getriebe 500, über das zweite Endstück 508 auf
die Abtriebswelle 506. In dem in 5 gezeigten elektrischen
Getriebe 500 können insbesondere der Stator 502 und
der Interrotor 504 nach Art einer Asynchronmaschine zusammenwirken.
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6 zeigt
einen Querschnitt durch einen Teil eines Tiefziehwerkzeuges 600 zur
Herstellung von Rotorblechen 100. Das Tiefziehwerkzeug 600 kann
insbesondere aus einem Stempel 601 und einem entsprechend
ausgestalteten Gesenk 602 bestehen. Zur Herstellung eines
Rotorbleches 100 wird während des Ausstanzvorganges
des Rotorblechs 100, mittels des in 6 dargestellten
Tiefziehwerkzeugs 600 zumindest eine Prägung in
das Rotorblech 100 eingebracht, die von der Seite des Stempels 601 betrachtet,
die Form eines Sackloches 304 aufweist. Von der Gegenseite
des Stempels 601 betrachtet, weist die Prägung
die Form eines Zapfens 302 auf. Die Prägung kann
insbesondere derart erfolgen, dass das entstehende Sackloch 304 und
der entstehende Zapfen 302 zumindest näherungsweise
passgenau zueinander sind. Weiterhin wird, wie nicht näher
in 6 dargestellt, während des Ausstanzvorganges
des ringförmigen Rotorbleches 100 eine Vielzahl
von Freihaltungen oder Bohrungen 104 in das Rotorblech 100 eingebracht.
Eine Vielzahl von entsprechend ausgestanzten, Rotorblechen 100 wird dann
zu einem Rotorblechpaket 200, vorzugsweise unter zumindest
näherungsweise passgenauem Ineinandergreifen der Sacklöcher 304 und
Zapfen 302 zusammengefügt. Weiterhin werden die
Rotorbleche 100, vorzugsweise die Rotorbleche 100 und
die Endstücke 201 mit zumindest einer Schweißnaht
auf der Außen- und/oder Innenseite des Rotorblechpaketes 200 miteinander
verbunden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 69703136
T2 [0001, 0002]
- - WO 03/075437 A1 [0005]