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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schaukelvorrichtung
für auf
einen Rollstuhl angewiesene Personen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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In
den letzten Jahren hat das Bewußtsein
für die
Bedürfnisse
von körperlich
und/oder geistig behinderten Personen zugenommen. Während in
der Vergangenheit z.B. eine Trennung von körperlich gesunden und körperbehinderten
Kindern in Schulen stattgefunden hat, gab es in der letzten Zeit
eine Bewegung in Richtung auf die Integration von behinderten Menschen
in die allgemeine Gesellschaft. Es sind als "speziell" bezeichnete Schulen eingerichtet worden,
um sowohl behinderten Kindern als auch Kindern ohne Behinderungen
ein Zusammenleben in einer Umgebung zu ermöglichen, die beiden Gruppen zuträglich ist.
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Behinderte
Kinder erleben eine Umgebung, die ähnlich derjenigen ist, die
sie außerhalb
der Schule vorhanden. Kindern ohne Behinderung wird die Möglichkeit
gegeben, mit körperbehinderten
Kindern zusammenzutreffen und sich mit den verschiedenen Behinderungen
vertraut zu machen sowie diese und die damit verbundenen Probleme
zu verstehen, die von den Behinderten bewältigt werden müssen.
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Während viele
Spielplätze
für die
Nutzung von Personen ohne Körperbehinderung
zur Verfügung
stehen, scheint man sich bisher nur wenig Gedanken über die
Bereitstellung von Spielplätzen
für auf
einen Rollstuhl angewiesene Personen gemacht zu haben. Die meisten
Geräte
auf Spielplätzen
sind für
Personen ohne Behinderungen gedacht, und trotz des Wunsches, daß körperbehinderte
Personen an den Aktivitäten
auf Spielplätzen
teilnehmen können, sind
diese im allgemeinen nicht dazu in der Lage, da keine geeigneten
Spielgeräte
vorhanden sind.
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Eine
Schaukelvorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ist aus der US-A-5 938 283 bekannt.
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Die
vorliegende Erfindung ist auf die Schaffung einer Schaukelvorrichtung
gerichtet, die von einer auf einen Rollstuhl angewiesenen Person
genutzt werden kann, und ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht
in der Überwindung
oder Milderung von mindestens einem der Nachteile des Standes der Technik
oder zumindest in der Schaffung einer nützlichen Alternative.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der Erfindung
wird eine Schaukelvorrichtung für
auf einen Rollstuhl angewiesene Personen angegeben, wobei die Schaukelvorrichtung folgendes
aufweist:
einen Körper,
der dazu ausgebildet ist, einen Rollstuhl unterzubringen, wobei
der Körper
einen Sitz aufweist, der zwischen einer ersten Position zur Bereitstellung
einer Sitzgelegenheit für
einen Benutzer und einer zweiten Position, welche ein Unterbringen eines
Rollstuhls ermöglicht,
positionierbar ist.
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sieht eine Schaukelvorrichtung für auf einen Rollstuhl
angewiesene Personen vor, wobei die Schaukelvorrichtung folgendes
aufweist:
einen Körper,
der dazu ausgebildet ist, einen Rollstuhl aufzunehmen bzw. unterzubringen,
wobei der Körper
eine Plattform aufweist, die dazu ausgebildet ist, den Rollstuhl
zu tragen, sowie ferner eine oder mehrere Wände aufweist, die sich von
der Plattform nach oben erstrecken.
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bietet eine Schaukelvorrichtung für auf einen
Rollstuhl angewiesene Personen, wobei die Schaukelvorrichtung folgendes
aufweist:
einen Körper,
der dazu ausgebildet ist, einen Rollstuhl unterzubringen;
eine
Rampe, um einer auf einen Rollstuhl angewiesenen Person Zugang zu
dem Körper
zu ermöglichen, wobei
ein Ende der Rampe dazu ausgebildet ist, am Boden befestigt zu werden,
und ein zweites Ende der Rampe dazu ausgebildet ist, an dem Körper lösbar befestigt
zu werden, um so einen Rollstuhl-Zugang zu dem Körper zu ermöglichen.
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Noch
eine weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bietet eine Schaukelvorrichtung für auf einen
Rollstuhl angewiesene Personen, wobei die Schaukelvorrichtung folgendes
aufweist:
einen Körper,
der dazu ausgebildet ist, einen Rollstuhl unterzubringen;
wobei
der Körper
eine Halteeinrichtung zum Sichern des Rollstuhls in Position in
Bezug auf den Körper aufweist,
wobei die Halteeinrichtung an einer beweglichen Halterung angebracht
ist, um dadurch die Positionierung der Halterung in Bezug auf den
Rollstuhl zu erleichtern.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird nun lediglich als Beispiel unter Bezugnahme auf
die Begleitzeichnungen beschrieben; in den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Schaukelvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Zugangsrampe im Trennungszustand angeordnet
ist und sich der innere Sitz in einer zusammengeklappten Position befindet;
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2 eine
Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Schaukelvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Zugangsrampe im Verbindungszustand angeordnet
ist und sich der innere Sitz in einer aufgestellten Position befindet;
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3 eine
Rückansicht
der Schaukelvorrichtung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
Perspektivansicht des Hauptkörpers
der Schaukel, wobei der innere Sitz in einer zusammengeklappten
Position dargestellt ist;
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5 eine
Perspektivansicht des Hauptkörpers
der Schaukel, wobei der innere Sitz in einer aufgestellten Position
dargestellt ist, um eine Sitzgelegenheit für eine Person zu schaffen;
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6 eine
Seitenansicht des Hauptkörpers der
Schaukel;
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7 eine
Draufsicht auf den Hauptkörper der
Schaukel, wobei der innere Sitz in einer zusammengeklappten Position
dargestellt ist;
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8 eine
Frontansicht des Hauptkörpers der
Schaukel, wobei der innere Sitz in einer zusammengeklappten Position
dargestellt ist;
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9 eine
Rückansicht
des Hauptkörpers der
Schaukel;
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10 eine
Draufsicht auf die Unterseite des Hauptkörpers der Schaukel; und
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11 eine
Rückansicht
einer weiteren Ausführungsform
des Hauptkörpers
der Schaukel mit einer abschließbaren
Aufnahmekammer.
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BESCHREIBUNG
DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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1 zeigt
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Schaukelvorrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die Schaukelvorrichtung beinhaltet eine Rahmenkonstruktion 2,
die in geeigneter Weise am Boden 3 befestigt ist. Bei der
dargestellten Anordnung ist die Rahmenkonstruktion mittels Betonverankerungen 4 am
Boden befestigt, in die die unteren Enden 5 der Rahmenkonstruktion
eingebettet sind. Es versteht sich jedoch, daß auch andere Einrichtungen
zum Sichern der Rahmenkonstruktion am Boden verwendet werden können.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist die Schaukelvorrichtung 1 einen Körper 10 auf,
der dazu ausgebildet ist, einen Rollstuhl aufzunehmen. Der Schaukel-Körper 10 ist
an der Rahmenkonstruktion zur Ausführung einer Hin- und Her-Bewegung
mittels zwei Paaren von im wesentlichen parallelen Armen 11a, 11b aufgehängt, die
an ihren jeweiligen oberen Enden 12a, 12b an Anbringungspunkten 13a, 13b an dem
oberen Bereich der Rahmenkonstruktion schwenkbar angebracht sind.
Die unteren Enden 14a, 14b der Arme sind mit Anbringungspunkten 15a, 15b an
dem Schaukel-Körper
schwenkbar verbunden.
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Die 4 bis 10 veranschaulichen
verschiedene Ansichten der bevorzugten Ausführungsform des Hauptkörpers 10 der
Schaukelvorrichtung. Der Körper 10 ist
dazu ausgebildet, einen Rollstuhl aufzunehmen und beinhaltet eine
Plattform 17, auf der der Rollstuhl im Gebrauch der Schaukel
getragen wird. Von der Plattform 17 erstrecken sich Seitenwände und
eine Rückwand 18 bzw. 19 nach
oben. Vorzugsweise ist der Hauptkörper der Schaukel aus geformtem
Kunststoff hergestellt, um dadurch eine geeignete Festigkeit zu
schaffen und gleichzeitig das Gewicht zu minimieren. Bei dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
weist der Körper 10 eine
einheitliche Konstruktion auf, wobei die Plattform, die Seitenwände und
die Rückwand
durch Formen in integraler Weise gebildet sind. An einer oder mehreren
Wänden
des Körpers
kann eine Rippung 21 vorgesehen sein, um dadurch die Steifigkeit
des Körpers
zu erhöhen.
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Wie
am besten in den 1 und 2 dargestellt
ist, weist der Körper
vertikal verlaufende innere Rahmenelemente 30 im Inneren
der Seitenwände des
Körpers
auf. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
liegen die inneren Rahmenelemente 30 in Form von Stahlstäben vor.
Die oberen Enden der Elemente 30 sind mit den Anbringungspunkten
an dem Schaukel-Körper 10 verbunden.
Quer verlaufende Rahmenelemente 31 verlaufen unter dem
Körper und
verbinden einander gegenüberliegende
vertikale Rahmenversteifungselemente, die auf jeder Seite des Schaukel-Körpers vorgesehen
sind. Vorzugweise liegen die Querelemente 31 in Form von
Stahlplatten oder -profilen vor. Auf diese Weise wird die Last der
Schaukel von der inneren Konstruktion des Schaukel-Körpers und
nicht von dem eigentlichen Schaukel-Körper getragen.
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Der
Körper
der Schaukel beinhaltet einen Sitzaufbau 40, der sich zwischen
einer zusammengeklappten Position, wie sie in 1 dargestellt
ist, und einer aufgeklappten bzw. aufgestellten Position, wie sie
in 2 dargestellt ist, bewegen läßt. Vorzugsweise beinhaltet
der Sitzaufbau 40 ein Paar Elemente 41, 42,
wobei ein erstes Element 41 an der Plattform des Körpers schwenkbar
angebracht ist und ein zweites Element 42 an der Rückwand schwenkbar
angebracht ist.
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Vorzugsweise
sind die Elemente miteinander verrastbar, um für einen sicheren Eingriff der
beiden Elemente zu sorgen, wenn sich der Sitz in seiner aufgeklappten
Position befindet. Wenn die Schaukel von einer Person in einem Rollstuhl
benutzt werden soll, wird der Sitz zusammengeklappt, wie dies in
den 1 und 4 dargestellt ist, so daß der Rollstuhl innerhalb
des Körpers
untergebracht werden kann.
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Die
Rückwand
des Hauptkörpers
weist ferner eine im wesentlichen aufrechte Fläche 45 auf, die eine
Rückenlehne
für den
Benutzer bildet. Vorzugsweise ist die Fläche 45 in der Rückwand 19 des Hauptkörpers 10 in
integraler Weise ausgebildet sowie derart ausgebildet, daß sie einen
Benutzer stützt, wenn
dieser auf der Sitzanordnung 40 sitzt.
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Die
Rückwand
kann auch mit Ankerpunkten 46 für die Anbringung eines Sicherheitsgurtes
versehen sein, um auf diese Weise zusätzliche Sicherheit für einen
Benutzer zu schaffen, während
die Schaukel in Bewegung ist.
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Wie
in den 1 und 2 dargestellt, beinhaltet die
Schaukelvorrichtung einen Rampenaufbau 50, um die Bewegung
einen Rollstuhls auf die Schaukel hinauf und von dieser herunter
zu vereinfachen. Vorzugsweise besitzt die Rampe ein erstes Rampenelement 51,
das am Boden befestigt ist. Das erste Rampenelement ist mit einem
zweiten Rampenelement 52 schwenkbar verbunden, das dazu ausgebildet
ist, in lösbarer
Weise mit dem Körper 10 der
Schaukel in Eingriffsverbindung zu treten.
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Wie
in 2 dargestellt, wird zum Verbinden der Rampe mit
dem Körper
der Schaukel der Körper der
Schaukel nach vorn in eine Position bewegt, in der das Ende des
Rampenelements mit einer quer verlaufenden Verbindungsstange 53 in
Eingriff treten kann, die entlang des vorderen Rands 54 des
Schaukel-Körpers
angeordnet ist. Es hat sich herausgestellt, daß ein Rampenwinkel im Bereich
von 6 bis 12° zu
der Horizontalen einen relativ einfachen Rollstuhl-Zugang auf die
Rampe hinauf und von dieser herab erleichtert.
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Wie
in 2 gezeigt, ist der Rampenaufbau 50 vorzugsweise
mit einer Verriegelungseinrichtung 55 versehen, um die
Rampe 52 an dem Körper
der Schaukel zu verriegeln. Es ist ins Auge gefaßt, daß bei Installation der Schaukel
in einem Park die Rampe 52 normalerweise mit dem Körper der
Schaukel verriegelt ist, wenn die Schaukel nicht in Gebrauch ist,
um auf diese Weise für
einen einfachen Rollstuhl-Zugang zu dem Schaukel-Körper zu
sorgen. Nachdem der Rollstuhl in seiner Position ist, wird die Verriegelung
gelöst,
so daß die
Rampe 52 von dem Körper
der Schaukel entfernt und in eine Position angrenzend an den Boden
abgesenkt werden kann, wie dies in 1 gezeigt
ist.
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Wie
unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ersichtlich,
ist der Rampenaufbau 50 mit einer Vorspanneinrichtung versehen,
die derart konfiguriert ist, daß sie
eine Vorspannkraft bereitstellt, die eine Reduzierung der Gewichtsbelastung
der Rampe bewirkt, so daß es
einer Person ermöglicht
wird, die Rampe 52 in einfacherer Weise in den Eingriff
mit dem Körper
der Schaukel zu heben. Im spezielleren ist die Vorspanneinrichtung
derart konfiguriert, daß sie
ein durch den Pfeil 56 angedeutetes Moment um den Schwenkpunkt 57 des
zweiten Rampenelements 52 herum schafft, das zu der Gewichtsbelastung
der Rampe entgegengesetzt ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist eine Torsionsfeder an dem Schwenkpunkt 57 vorgesehen,
um für
dieses Moment zu sorgen.
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Wie
in 9 gezeigt, ist der Körper der Schaukel an seiner
Rückwand
vorzugsweise mit Anbringungs- bzw. Halterungspunkten 60 versehen,
um eine Einrichtung zum sicheren Festhalten eines Rollstuhls in
seiner Position innerhalb des Körpers
der Schaukel zu schaffen, während
die Schaukel in Bewegung ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform liegt
die Halteeinrichtung in Form einer Kette, eines Bügels oder
dergleichen vor, die bzw. der mit einem Anbringungspunkt 60 an
der Rückwand
des Körpers der
Schaukel verbunden ist.
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Im
Gebrauch wird ein freies Ende der Festhaltekette oder des Festhaltebügels durch
ein Rad des Rollstuhls hindurchgeführt und dann mit der Rückwand verbunden
und ausreichend festgezogen, um den Rollstuhl sicher in seiner Position
festzuhalten. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist eine Festhaltekette,
ein Festhaltebügel
oder dergleichen auf jeder Seite des Körpers der Schaukel vorgesehen,
um mit den beiden Hinterrädern
eines Rollstuhls in Eingriff zu treten und diese festzuhalten.
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Vorzugsweise
ist die Festhaltekette mit der Halterung 60 verbunden,
die an einem Element 61 verschiebbar angebracht ist, so
daß eine
relative seitliche Bewegung des Anbringungspunkts ermöglicht ist,
wie dies durch die Pfeile 62 dargestellt ist. Auf diese
Weise kann der Anbringungspunkt der Kette oder des Bügels direkt
hinter dem Rad des Rollstuhls positioniert werden, um dadurch sicherzustellen,
daß der
Rollstuhl sicher in seiner Position festgehalten ist. Wenn im Gebrauch
der Rollstuhl innerhalb des Körpers
der Schaukel positioniert ist, sind die Halterungen für die Festhalteketten
direkt hinter den jeweiligen Hinterrädern des Rollstuhls angeordnet.
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Das
eine Ende der Festhaltekette ist mit der Halterung verbunden, während das
freie Ende der Kette durch das Rad des Rollstuhls hindurchgeführt wird
und dann mit einem Haken, einer Klammer oder dergleichen an der
Halterung verbunden wird. Der Haken oder die Klammer ist an einem
mit Gewinde versehenen Element angeordnet, dessen axiale Position
durch Drehen des Elements in der gewünschten Richtung eingestellt
werden kann. Auf diese Weise kann die Festhaltekette festgezogen
werden.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist der Hauptkörper 10 der Schaukelvorrichtung
mit einer abschließbaren
Aufnahmekammer 65 versehen, die sich vorzugsweise in der
Rückwand
des Schaukel-Körpers
befindet. Die Aufnahmekammer 65 ist mit einer Klappe oder
Abdeckung 66 versehen, um die Kammer zu verschließen.
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Weiterhin
vorzugsweise ist die Klappe oder Abdeckung mit einem Schloß versehen,
so daß ein Zugang
zu der Kammer nur bei Verwendung eines passenden Schlüssels möglich ist.
Die Aufnahmekammer kann zum Aufbewahren eines Sicherheitsgurtes
verwendet werden, der zum Zurückhalten
des Benutzers eingesetzt werden kann, während die Schaukel in Betrieb
ist, wie dies vorstehend beschrieben worden ist.
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Die
Erfindung ist zwar unter Bezugnahme auf spezielle Beispiele beschrieben
worden, jedoch versteht es sich für den Fachmann, daß die Erfindung in
vielen anderen Formen ausgeführt
werden kann.