Fahrgestell für Tragbahre.
Gegenstand der Erfindung ist ein Fahrgestell für eine Tragbahre, welches Fahrgestell zwei gleichgebaute, je ein Rad aufweisende Teile aufweist, die in wählbarem Abstand miteinander verbunden werden können.
Es sind bereits Fahrgestelle für Tragbahren bekannt, welche zwei gleichgebaute und miteinander in Verbindung bringbare Teile aufweisen, so dass sie leicht getragen werden können. Die bekannten Ausführungen weisen für jedes Rad einen das Rad von oben übergreifenden Bügel mit einem Holmhalter auf, welcher über oder neben dem Rad liegen kann. An jedem Bügel der beiden Teile ist bei einer bekannten Ausführungsform eine Strebe um einen Winkel von 90 umlegbar angelenkt, und es können die Streben zweier solcher Teile miteinander in wählbarem Abstand der Räder in Verbindung gebracht werden.
Die bekannten Ausführungen haben aber den Nachteil, dass an ihnen lediglich die einen Enden der Tragbahren entweder mit den Tragbahrenfüssen allein oder gleichzeitig mit den Tragbahrenholmen festgesetzt werden können, so dass der Schwerpunkt der belasteten Tragbahre verhältnismässig weit von der senkrechten, durch die Radachsen gehenden Ebene entfernt liegt. Dies hat zur Folge, dass das Fortschaffen von Verwundeten oder Kranken mittels einer solchen Einrichtung einen beträchtlichen lAraftaufwand erfordert, wodurch aber die Verwendungsmöglichkeit beschränkt ist oder ein Transport unter Umständen, verursacht durch Ermüdung, einen erheblichen Zeitaufwand erfordert.
Demgegenüber besteht das Neue beim Erfindungsgegenstande darin, dass jeder der genannten Teile des Fahrgestelles zwei von einem Bügel getragene, im Abstand voneinander liegende Organe zur Aufnahme eines Tragbahrenholmes aufweist und jeder Bügel der beiden Teile Mittel zum Befestigen einer diese Teile verbindenden losen Strebe besitzt, das Ganze zum Zwecke, eine belastete Tragbahre derart auf das Fahrgestell legen zu können, dass deren Schwerpunkt mindestens angenähert in die senkrechte; durch die beiden Radachsen gehende Ebene fällt.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigt:
Fig. 1 die Stirnansicht des einen Teils des Fahrgestelles,
Fig. 2 eine Seitenansicht,
Fig. 3 ein Detail in grösserem Massstabe,
Fig. 4 ein weiteres Detail in Draufsicht,
Fig. 5 einen Querschnitt durch das letztere und
Fig. 6 dasselbe in Seitenansicht.
Das Fahrgestell der Tragbahre weist zwei an sich gleich gebaute Teile auf, von welchen jeder ein Rad 1 aufweist, an dessen Achse ein Bügel 2 sitzt. An diesem Bügel 2 ist eine Schiene 3 festgemacht, die durch zwei ebenfalls am Bügel 2 sitzende Streben 4 abgestützt ist. Der Bügel 2 trägt ferner ein bekanntes Mittel 5 zum Festsetzen einer Strebe 6, die zweiteilig ausgebildet ist und eine Kupplungshülse 7 aufweist, mittels welcher der Abstand der beiden Räder des Fahrgestelles auf den gewünschten, der Tragbahre angepassten Abstand eingestellt werden kann.
An jedem Ende der Strebe 6 ist ein Zapfen oder Stift 8 vorgesehen, der in das Glied 5 einsteckbar ist und mittels eines Sicherungsorganes, beispielsweise eines Splinten, ge sichert werden kann Dieses nicht gezeichnete Sicherungsorgan kann mittels einer Kette oder dergleichen an der Strebe 6 befestigt sein.
An jedem Ende der Schiene 3 ist ein winkelförmiges Haltestück 9 angeordnet, das auf der Innenseite mit einem nachgiebigen Materialstreifen 10, beispielsweise aus Leder, Gummi oder dergleichen, ausgekleidet ist. An dem : Haltestück 9 ist ein Bügel 11 angelenkt, welcher eine Klemmschraube 12 trägt, deren eines Ende eine gebogene, mit einem nachgiebigen Materialstreifen 13 ausgestattete Klemmplatte 14 versehen ist.
Das Befestigen einer belasteten oder unbelasteten Tragbahre auf dem Fahrgestell lässt sich innert kurzer Zeit mit wenigen Handgriffen leicht bewerkstelligen. Vorerst werden die vier Bügel 11 um ihre Schwenk- achsen umgelegt, so dass die Tragbahrenholme 15 auf die horizontalen Teile der Haltestücke 9 aufgelegt werden können. Die Bügel 11 werden hierauf in die in Fig. 3 dargestellte Lage geschwenkt und die Klemm- schrauben 12 angezogen, welche die Stellung der Tragbahrenholme sichern und verhindern, dass sich die Tragbahre beim Sto ssen oder Ziehen des Fahrgestelles in ihrer Längsrichtung verlagern kann.
Durch die Anordnung von je zwei Halte und : Klemmorganen für jeden der beiden Trag- bahrenholme ist es möglich, die unbelastete oder belastete Tragbahre so auf das Fahrgestell aufzulegen und auf diesem festzuhalten, dass ihr Schwerpunkt zumindestens angenähert in die senkrechte Ebene fällt, welche durch die beiden Radachsen hindurchgeht. Beim Fortbewegen des Fahrgestelles mit der aufgesetzten Tragbahre ist somit lediglich der durch die Reibung auf dem Boden, Weg oder Terrain gegebene Widerstand zu überwinden, und es ist die das Fahrgestell schiebende oder ziehende Person nicht durch eine zusätzliche Last beansprucht und behindert, wie dies bei den bekannten fahrbaren Tragbahren der Fall ist, bei welchen der Schwerpunkt der belasteten Bahre zwischen den Radachsen und den die Tragbahre an den einen Holmenenden erfassenden Person liegt.
Zufolge des geringeren erforderlichen Kraftaufwandes zum Fortschaffen des beschriebenen Fahrgestelles in Verbindung mit einer Tragbahre lässt sich ein Transport von Verwundeten oder Kranken daher auch leicht über grössere zurückzulegende Strecken ausführen, und es können zu einem solchen Transport auch weniger kräftige Personen herangezogen werden.
Ein weiterer Teil des Fahrgestelles besteht in einem gabelförmigen Bügel 16 (Fig. 4 bis 6), dessen beide Schenkelenden zu Haken 17 ausgebildet sind, die sich an einer die beiden Holme 15 der Tragbahre verbindenden Strebe 18 einhängen lassen.
Jeder Schenkel trägt ferner ein zweiteiliges, mit einem Scharnier 19 ausgestattetes be kanntes Haltemittel 20 in der Form einer Rohrschelle oder dergleichen zur Aufnahme und zum Festklemmen der einen Enden der Tragbahrenholme 15, wie dies in Fig. 4 an gedeutet ist. Die Klemmittel, : Klemmschrau- ben oder dergleichen sind, weil bekannt, nicht dargestellt. Der Bügel 16 weist ferner einen Ansatz 21 mit einem Loch 22 auf, durch welches ein an einem Fahrzeug, Fahrrad, Motorrad oder dergleichen sitzender Zapfen 23 (Fig. 6) durchgesteckt werden kann, so dass das Fahrgestell mit der Tragbahre auch als Anhänger mit einem Fahrzeug fortgeschafft werden kann. Ein nicht gezeichnetes bekanntes, mit dem Zapfen 23 in Verbindung bringbares Sicherungsorgan verhindert die Unterbrechung der Wirkungsverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Bügel 16 während der Fahrt.
Bei der Verwendung eines Fahrrades oder eines andern bekannten Zugmittels ist dessen Hinterachse nicht durch eine zusätzliche Gewichtsbelastung beansprucht.
Das Fahrgestell lässt sich leicht zerlegen und hat auf einem kleinen Raume Platz, so dass es leicht aufbewahrt werden kann. In zusammengelegtem Zustande lässt es sich auch leicht transportieren oder als Last tragen. Zur Herstellung der einzelnen Teile des Fahrgestelles werden als Baustoffe zweckmässig Leichtmetalle verwendet. An Stelle der Schienen für einzelne Teile können auch Rohrstücke vorgesehen sein. Die einzelnen, zur Aufnahme der Tragbahrenholme dienenden Organe sind derart ausgebildet, dass Holme verschiedener Durchmesser eingesetzt und festgeklemmt werden können, so dass das Fahrgestell und auch das beschriebene Zugorgan, der gabelförmige Bügel, nicht zum Einsatz bezw. zur Verwendung von Tragbahren einzelner bestimmter Fabrikate beschränkt sind.