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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gasfeuerzeug mit Zündung mittels
Feuerstein und Rädchen, das
mit einer Sicherheitsvorrichtung versehen ist, die insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich,
dazu bestimmt ist, die Verwendung eines solchen Feuerzeugs durch
Personen zu verhindern, die normalerweise nicht in der Lage sind,
die potenzielle Gefährlichkeit
einer Flamme einzuschätzen,
wie z.B. Kinder.
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Ein
herkömmliches
Wegwerffeuerzeug umfasst einen Körper,
der einen Flüssiggasbehälter unter
Druck enthält,
einen Bedienungshebel, der auf ein Gasdurchlassventil einwirkt und
der eine ebene Fläche
aufweist, die den Stößel bildet,
auf den ein Finger des Benutzers drücken kann, ein Rädchen, einen Feuerstein
in Kontakt mit dem Rädchen
und ein Druckminderventil, der das Flüssiggas in ein Gas umwandelt,
das über
den Brenner ausströmen
kann. Das Rädchen
ist üblicherweise
auf beiden Seiten von Mitnehmern umgeben, die gezahnt, gerippt oder
gerillt sind, um ein Rutschen zu verhindern, die einen größeren Durchmesser
als denjenigen des Rädchen aufweisen,
die die zur Drehung des Letztgenannten erforderliche Kraft verringern
und die einen direkten Kontakt der Hand mit dem Rädchen verhindern,
das stets mit Staub bedeckt ist.
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Die
Zündung
des Feuerzeugs erfordert zweierlei, nämlich das gleichzeitige Vorhandensein
in einem gleichen Bereich über
dem Brenner von Funken und von entspanntem Gas. Es wurden bereits
zahlreiche „kinderfeste" Sicherheitsvorrichtungen
vorgeschlagen und manche davon angewendet, deren Ziel es ist, die
Freigabe des Gases zu verhindern.
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Die
meisten der vorgeschlagenen Sicherheitsvorrichtungen greifen auf
eine lösbare
Blockade des Stößels zurück, die
diesen daran hindert, nach unten zu wandern und somit das Gas freizugeben, solange
kein vorheriger Vorgang ausgeführt
wurde. Es handelt sich oft um die Freigabe einer Sicherheitsklinke.
Vor diesem Vorgang kann der Stößel das
Ventil nicht öffnen,
und das Gas strömt
nicht aus, während
die Bildung von Funken keine große Gefahr darstellt.
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Ein
zweiter Typ von Sicherheitsvorrichtung hat zum Ziel, die Drehung
des Rädchens
zu verhindern, solange kein vorheriger Vorgang ausgeführt wurde,
wobei die Bewegung des Stößels frei
bleibt. Es kann sich entweder um eine Bewegung der Mitnehmer und
des Rädchens
nach vorne oder um einen vertikalen Druck auf die Einheit Mitnehmer-Rädchen handeln,
der ein Einkuppeln des Letztgenannten ermöglicht.
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Es
ist bereits vorgeschlagen worden, die Drehung des Rädchens in
der Löschposition
zu blockieren, indem zwei Positionen des Letztgenannten vorgesehen
werden, eine Ruheposition und eine Arbeits- oder Zündposition.
Es können
zum Beispiel die Dokumente EP-A-672 867 und FR-A-2736 420 genannt
werden, in denen die gemeinsame Drehachse des Rädchens und seiner Mitnehmer
durch Druckausübung
in einer geradlinigen Rille, die eine Nocke bildet, beweglich ist,
so dass das Rädchen,
wenn es nicht hineingedrückt
ist, den Stein in einer nicht tangentialen Position angreift, was
eine Blockierung des Rädchens
durch den Stein bedeutet.
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In
WO95/41103 und WO95/04247 ist eine elastisch verformbare Schutzvorrichtung
vorgesehen, die einen Teil des Rädchens
bedeckt, das von den Mitnehmern umgeben ist. Dieses verformbare Element
ist mit dem Feuerzeugkörper
verbunden. Ein ausreichender Druck (den im Allgemeinen Kinder nicht
aufbringen können)
muss auf die Schutzvorrichtung ausgeübt werden, um sie zu verformen,
bevor man das Rädchen
drehen und Funken erzeugen kann. Es ist ein Finger oder eine Bremse
vorgesehen, um zu verhindern, dass sich das Rädchen drehen kann, wenn der
Stößel eingedrückt ist,
was eine Zündung
unter Verwendung von zwei Händen
erlauben würde.
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In
FR-A-2731 775 sind die Mitnehmer so geformt, dass das Rädchen nur
unter der Einwirkung eines Daumens von relativ großen Abmessungen
gedreht werden kann, was bei Daumen von Kindern nicht der Fall ist,
die das Rädchen
nicht drehen können,
um Funken zu erzeugen, während
das Austreten von Gas jederzeit möglich bleibt.
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In
US 5 676 573 sind das Rädchen und
seine Mitnehmer entlang von länglichen
Rillen zwischen einer oberen Position, in der mindestens ein Mitnehmer durch
eine gezahnte Fläche
blockiert wird, und einer unteren Freigabeposition beweglich. Das
Rädchen wird
durch den Feuerstein in die Blockierposition gedrückt, der
seinerseits durch eine Feder gegen das Rädchen gedrückt wird. Das Rädchen kann
nur gedreht werden, wenn der Benutzer auf das Rädchen und seine Mitnehmer eine
Kraft nach unten ausübt, die
ausreichend ist, um diese in die Freigabeposition zu bewegen.
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Das
Rädchen
wird jedoch in der Freigabeposition nicht blockiert, wenn der Benutzer
auf den Stößel drückt.
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Keines
dieser Systeme entspricht perfekt den Wünschen der befugten Benutzer,
die eine Lösung
für das
Problem der Kindersicherung durch eine Blockierung des Rädchens in
den meisten der möglichen
Konfigurationen des Feuerzeugs wünschen.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, das Rädchen zu
blockieren, um die Bildung von Funken zu verhindern, gleich, ob
der Stößel gedrückt wird
oder nicht, um einen besseren Schutz gegen unerlaubte Verwendungen
zu gewährleisten.
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Die
Erfindung betrifft ein Gasfeuerzeug mit Sicherheitsvorrichtung,
umfassend einen Körper,
der einen Flüssiggasbehälter unter
Druck enthält,
einen Hebel, der an seinem hinteren Teil einen Stößel bildet,
auf den der Finger eines Benutzers drücken kann und der auf ein Gasdurchlassventil
einwirkt, das mit einem Brenner verbunden ist, ein Rädchen, einen Feuerstein
in Kontakt mit dem Rädchen
unter der Einwirkung einer Feder, die unter dem Stein angeordnet
ist, wobei das Rädchen
auf beiden Seiten von Mitnehmern umgeben ist und damit eine Zündeinheit bildet,
wobei die Einheit um eine Achse schwenkbar eingebaut ist, die in
einer Abdeckung, die auf dem oberen Teil des Feuerzeugkörpers vorspringt,
zur Anlage kommt und teilweise von einer Haube umgeben ist, außerdem umfassend
Mittel zum Blockieren der Drehung des Rädchens, das mit mindestens
einem Mitnehmer zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die
Blockiermittel eine Rädchenfassung umfassen,
die an ihrem vorderen Teil eine Platte aufweist, die gegen die untere
Oberfläche
der Haube verschiebbar eingebaut ist, wobei die Platte an ihrem hinteren
Teil eine Krempe aufweist, die mit den Zähnen mindestens eines Mitnehmers
in Kontakt kommen kann.
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Beispielsweise
ist die Rädchenschutzfassung
unbiegsam und über
ihren hinteren Teil auf dem Hebel zwischen dem Rädchen und dem Stößel befestigt.
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Vorteilhafterweise
ist die Achse in geradlinigen Rillen der Abdeckung zwischen einer
oberen Blockierposition und einer unteren freien Position verschiebbar
eingebaut.
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Vorzugsweise
steht die Krempe mit den Zähnen
eines Mitnehmers in Kontakt, wenn sich die Achse in der oberen Position
befindet.
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Beispielsweise
steht die Krempe nicht mit den Zähnen
in Kontakt, wenn sich die Achse in der unteren Position befindet
und der Benutzer nicht auf den Stößel drückt.
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Vorteilhafterweise
steht die Krempe mit den Zähnen
in Kontakt, wenn sich die Achse in der unteren Position befindet
und der Benutzer auf den Stößel drückt.
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Vorzugsweise
ist die Achse im Verhältnis
zur Abdeckung feststehend, wobei die Krempe mit den Zähnen eines
Mitnehmers in Kontakt kommt, wenn der Benutzer auf den Stößel drückt.
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Beispielsweise
reicht die Rädchenfassung bis
zu den Mitnehmern, wenn der Benutzer auf den Stößel drückt.
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weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden
Beschreibung von einigen besonderen, und keinesfalls als erschöpfenden
Beispielen angeführten
Ausführungsformen deutlich,
wobei auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen wird und wobei:
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1, 2, 3 und 4 Ansichten
eines Feuerzeugs gemäß der ersten
Ausführungsform darstellen;
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5, 6 und 7 Ansichten
einer zweiten Ausführungsform
des oberen Teils eines Feuerzeugs im Vertikalschnitt in der Löschposition (5)
und in der Zündposition
(6) bzw. in Draufsicht (7) darstellen,
in der die Blockierung des Rädchens
durch einen an der Haube nach innen vorspringen Teil erzielt wird;
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8 bis 10 unter
denselben Bedingungen eine andere Ausführungsform darstellen, in der die
Mitnehmer einen äußeren und
einen inneren Zahnkranz umfassen;
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11, 12 und 13 unter
denselben Bedingungen eine andere Ausführungsform darstellen, in der
Blockiermittel mit dem Feuerzeugkörper, genauer mit der Montagehaube
der Zündeinheit,
fest verbunden sind;
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14 eine
weitere Ausführungsform
darstellt, in der die Blockierung des Rädchens über die Achse des Letztgenannten
erfolgt;
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15 eine
Schnittansicht entlang der Linie XV-XV von 14 darstellt;
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16 eine
vertikale Schnittansicht einer anderen Ausführungsform darstellt, in der
die Zündeinheit
nicht in Bezug auf den Feuerzeugkörper beweglich ist, wobei sich
das Feuerzeug in der Löschposition
befindet;
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17 unter
denselben Bedingungen wie in 16 das
Feuerzeug in der Zündposition
darstellt;
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18 eine
Draufsicht eines erfindungsgemäßen Feuerzeugs
in der zweiten Ausführungsform darstellt;
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19 eine
Ansicht der Rädchenfassung
in der Ausführungsform
von 1 bis 4 ist;
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20 und 21 eine
andere Ausführungsform
darstellen, in der die Rädchenfassung
am vorderen Teil des Hebels des Stößels befestigt ist;
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22 eine
Ansicht einer Rädchenfassung ist.
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Anzumerken
ist, dass die Ansprüche
die Ausführungsformen
der Erfindung von 1 bis 4 + 19 und 16 bis 18 schützen. Die anderen
Ausführungsformen,
die den anderen Figuren entsprechen, sind nicht durch die Ansprüche geschützt und
werden nur erwähnt,
weil sie für
das Verständnis
der Erfindung nützlich
sind.
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In
allen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen die gleichen Elemente.
Der Feuerzeugkörper 1,
der einen Flüssiggasbehälter (nicht
dargestellt) umfasst, ist an seinem oberen Teil, wie an sich bekannt,
mit einer drehbar am Feuerzeugkörper 1 montierten
Zündeinheit 23 versehen,
die ein Rädchen 2 umfasst,
das drehfest mit Mitnehmern 3 verbunden ist (von denen
nur einer in der Figur dargestellt ist), wobei die Einheit im Feuerzeugkörper mittels
einer Achse 4 drehbar eingebaut ist, die in einer Abdeckung 4a ruht.
Diese Einheit wird teilweise durch eine Haube 5 bedeckt,
die sich von der Vorderseite des Feuerzeugs auf der rechten Seite
der Figur bis zum hinteren Teil der Einheit Rädchen-Mitnehmer erstreckt,
die sie nur teilweise bedeckt. Der Umfang des Rädchens 2 ist immer
in Kontakt mit einem zylindrischen Stein 7, der durch eine
Feder 71 in einer im Feuerzeugkörper 1 gebildeten
zylindrischen Aufnahme 6 nach oben gedrückt wird. Die Drehung des Rädchens nach
links ruft die Entstehung von Funken über dem Brenner 8 hervor.
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Der
Brenner 8 kann nach oben in der Figur gehoben werden, um
ein Ventil (nicht dargestellt) zum Auslass des Gases zu öffnen, das
sich in dem Behälter
befindet, der in dem Körper 1 enthalten
ist, und zwar unter der Einwirkung eines Hebels 9, dessen
hinteres Ende einen Stößel 10 bildet,
auf dessen Oberfläche
der Finger, im Allgemeinen ein Daumen, eines Benutzers drücken kann.
Der Hebel 9 ist am Feuerzeugkörper 1 durch zwei
Halbachsen 11 schwenkbar montiert, die sich jeweils in
der Verlängerung
der anderen befinden und in der Abdeckung 4a zu beiden
Seiten des Steins 7 gelagert sind. Die Halbachsen 11 sind
unter der Achse 4 des Rädchens 2 angeordnet.
Der Stößel wird
durch eine Feder 12, deren unteres Ende am Boden einer
Vertiefung des Feuerzeugs ruht, ständig nach oben gedrückt (in
die Position, die er in 1 einnimmt). Um den Brenner kann
eine Feder (nicht dargestellt) angeordnet sein, die es ermöglicht,
wie dies an sich bekannt ist, die Freigabe des Gases zu verzögern, wenn
der Hebel 9 seine Bewegung nach oben beginnt. Selbstverständlich können auch
andere Konfigurationen von Ventilen verwendet werden, ohne den Rahmen
der Erfindung zu verlassen.
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1 bis 3 stellen
eine erste Ausführungsform
dar, bei der während
der verschiedenen Etappen des Betriebs eine Rädchenfassung eingesetzt wird.
Die Form der Rädchenfassung
ist in dieser Ausführungsform
von dem Typ, der in 19 dargestellt ist.
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19 stellt
perspektivisch die unbiegsame Rädchenfassung
dar. Sie umfasst in ihrem vorderen Teil eine mit einer Gasdurchlassöffnung 149 versehene
ebene oder schalenförmige
Fläche 142,
die nach hinten durch eine Krempe 143 verlängert wird,
die im Verhältnis
zur Fläche 192 vorspringt.
Ausgehend vom hinteren Teil der Fläche 142 erstreckt
sich die eigentliche Rädchenfassung 14,
die nach unten durch eine Klaue 141 verlängert wird,
die mit dem Stößel durch
einen Haken 144 verbunden werden kann. Die Rädchenfassung 14 wird
nach vorne durch die Platte 142 verlängert, die gegen die Unterseite
der Haube 5 drückt,
an der sie zwischen zwei Position entlanggleiten kann, die der Lösch- und
der Zündposition
des Feuerzeugs entsprechen, wobei der vordere Rand 147 der
Platte 142 immer unter der Unterseite der Haube 5 bleibt.
Der zweite Ast 141 der Rädchenfassung ist in einen Querschlitz
des Hebels 9 eingefügt, in
dem sein unteres Ende befestigt ist.
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Die
Achse 4 der Zündeinheit 23 ist
in zwei Langlöchern 200 verschiebbar
montiert, die in der Abdeckung 4a vorgesehen sind, die über dem
Feuerzeugkörper 1 am
oberen Teil des Letztgenannten vorspringt. In Ruhestellung bewegt
die Feder 71, die unter dem Stein 7 angeordnet
ist und deren Zweck es normalerweise ist, den Stein an das Rädchen zu
drücken,
die Achse 9 des Letztgenannten gegen den oberen Teil 202 des
Langloches 200. Dies ist die Position, die in 1 dargestellt
ist, in der sich das Feuerzeug im erloschenen oder Ruhezustand befindet. Wie
dies aus der Vergrößerung von 1 ersichtlich ist,
ist der Rand 143 der Platte 142 zwischen zwei Zähne 30 des
Mitnehmers 3 gedrückt,
was jede Drehung des Rädchens
und in der Folge die Erzeugung von Funken verhindert. Wenn man auf
den Stößel drückt, bleibt
das Rädchen
blockiert.
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In 2 befindet
sich das Feuerzeug in der „zündbereiten" Position, was durch
die Drehung der Zündeinheit 23 und
unverzügliches
Drücken
auf den Stößel 10 erreicht
wird. Diese Position wird durch einen Druck nach unten in der Figur
auf die Zündeinheit 23 erzielt,
die gegen den Rand 203 der Löcher 200 drückt, von
denen in den Zeichnungen nur eine zu sehen ist. Die Fassung 14 bleibt
in ihrer Ausgangsposition. Daraus folgt, dass sich die Zähne 30 des
Mitnehmers 3 vom vorderen Rand 143 der Platte 142 lösen und
dass das Rädchen 2 gedreht
werden kann.
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In 3 ist
nach dem Absenken der Achse 4 der Zündeinheit 23 der Stößel 10 gedrückt worden, und
die Flamme kann erzeugt werden, dies ist die Zündposition. Doch sobald der
Stößel 10 hineingedrückt ist,
wird die Fassung 14 zur hinteren Seite des Feuerzeugs hin
gezogen, und der hintere Rand 143 der Platte 142 greift
neuerlich zwischen zwei Zähne 30 mindestens
eines Mitnehmers, so dass das Rädchen
nicht mehr gedreht werden kann. Das Loslassen des Stößels ruft
die Bewegung der Fassung 19 zur vorderen Seite des Feuerzeugs
hin und die Lösung
der Rastverbindung Rand 143 – Zähne 30 hervor. Unter
dem Einfluss der Feder 71 hebt sich jedoch die Achse 4 in
der geradlinigen Rille 200, so dass sich der Rand 143 neuerlich
zwischen zwei Zähnen 30 befindet,
wie dies aus 1 ersichtlich ist.
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D.h.
es ist nicht mehr möglich,
das Rädchen zu
drehen, sobald man auf den Stößel 10 gedrückt hat.
Der einzige Fall, in dem es möglich
ist, eine Zündung
vorzunehmen, ist derjenige von 2, der im Vorhinein
einen Druck auf die Zündeinheit 23 und
sodann einen Druck auf den Stößel 10 unmittelbar
nach der Drehung des Rädchens
erfordert.
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Durch
Verformung des Daumens des Benutzers kann dieser, wie dies in 4 dargestellt
ist, auf die Mitnehmer 3 einwirken, selbst wenn sich die
Rädchenfassung 14 leicht
oberhalb von diesen befindet, wobei der Daumen selbstverständlich jener
eines Erwachsenen ist, der groß genug
ist, womit diese Anwendungsweise für Kinder praktisch nicht möglich ist.
Dies ist in 4 dargestellt, die ein Querschnitt entlang
der Linie IV-IV von 3 ist und in der man sieht,
dass der Daumen P auf der Rädchenfassung 14 flachgedrückt wird,
was es ihm ermöglicht,
in Kontakt mit den Mitnehmern 3 zu kommen.
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Die
soeben beschriebene Ausführungsform verwendet
eine Rädchenfassung 14.
Ein solches Teil ist in der in 5 bis 7 dargestellten
Ausführungsform
nicht notwendig. Wie oben ist die Achse 4 des Rädchens in
zwei Rillen 200, eine an jeder Seite der Abdeckung, zwischen
einer oberen Position 202 und einer unteren Position 203 verschiebbar
eingebaut. In Ruhe, in der inaktiven oder Löschposition drückt die
Feder 71 des Steins unter Zwischenschaltung des Letztgenannten
die Achse 4 gegen das obere Ende 202 der Rille 200.
In dem dargestellten Beispiel ist die Rille 200 vorzugsweise
leicht im Verhältnis
zur Vertikalen geneigt. Die Drehung des Rädchens muss in dieser Position
verboten sein. Dieses Resultat wird erzielt, indem die Haube 5 mit
mindestens einer Verriegelungsklaue 51 ausgestattet wird, die
zum inneren Teil des Feuerzeugs hin vorspringt, die, wie dies aus
der Vergrößerung ersichtlich
wird, zwischen zwei Zähne 30 mindestens
eines Mitnehmers 3 eindringt. In 5 und 6 ist
die Klaue 51 am Ende dargestellt. Um diese Rastverbindung
zu entriegeln, genügt
es, auf die Mitnehmer zu drücken, um
die Achse 4 nach unten zu verschieben und in die in 6 dargestellte
untere Position 203 gelangen zu lassen. wie dies aus der
beigeschlossenen Vergrößerung ersichtlich
wird, löst
diese Bewegung den oder die Mitnehmer von der (oder den) Klaue(n) 51 und
ermöglicht
die Erzeugung von Funken.
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In 7,
die eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Feuerzeugs ist, wurde eine
Haube 5 dargestellt, die mit zwei Klauen 51 versehen
ist, die in Bezug auf die Achse des Feuerzeugs symmetrisch sind.
Es kann jedoch eine einzige Klaue ausreichend sein. Sobald der Druck
auf die Einheit 23 endet, wird die Achse 4 unter
der Einwirkung der Feder 71 zum oberen Teil der Rille 200 zurückgeführt. D.h.
der Druck auf den Stößel 10 muss
zwischen der Drehung des Rädchens 2 durch
die Mitnehmer 3 und die Rückstellung der Achse 4 nach
oben erfolgen.
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Die
gleiche Idee zur Blockierung der Mitnehmer wird bei der in 8 bis 10 dargestellten Ausführungsform
umgesetzt. In diesen Figuren, die vertikale Schnitte eines erfindungsgemäßen Feuerzeugs
sind, findet man wieder eine (oder zwei) mit der Haube 5 fest
verbundene Blockierklaue(n) 51. Die Struktur der Mitnehmer
wurde jedoch verändert. Sie
werden aus einem doppelten Zahnkranz gebildet, einem äußeren Kranz,
der mit Rastklinken oder Zähnen 30 versehen
ist und mit dem vorhergehenden identisch ist, bzw. einem inneren
Kranz 31, der mit Zähnen
oder Rastklinken 32 versehen ist und dessen Durchmesser
kleiner ist als jener des Kranzes 30. Die Funktionsweise
dieser Ausführungsform
ist die gleiche wie oben, d.h. wenn die Achse 4 durch die
Feder 71 gegen den Boden 203 der Rille 200 gedrückt wird, tritt
die Klaue (oder treten die Klauen) 51 in Kontakt mit dem
Boden oder der Innenwand der Zähne 32, was
die Drehung der Mitnehmer 3 verhindert. Ein ausreichender
Druck auf die Mitnehmer lässt
jedoch die Zündeinheit 23 nach
unten gleiten und löst
die Zähne 32 von
der Klaue 51, was die Drehung des Rädchens erlaubt. Die Mitnehmer
und das Rädchen können nun
Funken erzeugen, wie dies aus 9 und der
beigeschlossenen Vergrößerung ersichtlich ist.
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10 ist
ein Schnitt entlang der Linie X-X von 8, in der
die Rastklinke 51 und die Innenverzahnung 32 des
Kranzes 31 besser sichtbar sind, die mit der Rastklinke 51 zusammenarbeitet,
wenn sich die Achse 4 in der oberen Position befindet,
was der Ruheposition von 8 entspricht.
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11 und 12 sind
vertikale Schnitte durch die Symmetrieebene des Feuerzeugs, und 13 ist
ein vertikaler Schnitt entlang der Linie XIII-XIII von 11.
Sie stellen eine andere Ausführungsform
mit Mitnehmern mit doppeltem Kranz 30, 31 und
einer Achse 4 der Zündeinheit 23 dar,
die verschiebbar in einer geradlinigen Rille 200 montiert
ist, die vorzugsweise in Bezug auf die Vertikale geneigt ist. Wie
oben wird die Blockierung des Rädchens
dadurch erzielt, dass eine Klaue oder Analoges gegen die Zähne des
Innenkranzes 31 gedrückt
wird. Doch die Klaue oder Rastklinke 52 ist mit dem Feuerzeugkörper, im
Inneren der Abdeckung 4a und zur Innenseite des Feuerzeugs
hin vorspringend, geformt. Wie oben können eine oder zwei Klauen
vorgesehen werden. Es ist die relative Bewegung der Zündeinheit 23 in
Bezug auf die fix bleibende Klaue, die die Blockierung oder Nichtblockierung
mindestens eines Mitnehmers durch die Klaue 52 hervorruft.
In 11 blockiert die Klaue 52 die Zähne des
Kranzes 31, während
es bei abgesenkter Zündeinheit 23,
wie dies in 12 dargestellt ist, keinen Kontakt
mehr gibt und sich die Einheit 23 drehen kann.
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Wie
dies besser aus 13 ersichtlich ist, ist die
Haube 5 selbst auf dauerhafte Weise verrastet, obwohl sie
mit Hilfe von Klauen 53 abnehmbar ist.
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14 stellt
eine andere Form der Blockierung des Rädchens dar, bei der eine Abdeckung 4a eingesetzt
wird, die eine geradlinige Rille 200 aufweist. In der Figur
wurde nur eine geradlinige Rille 200 dargestellt, um die
Zeichnung nicht unnötig
zu überfrachten.
Diese in der Abdeckung 4a gebildete Rille bleibt selbstverständlich in
Bezug auf den Feuerzeugkörper 1 fix,
wenn die Zündeinheit 23 nach
unten gleitet. Diese Rille weist in ihrem oberen Teil eine Rastklinke 201 auf.
Darüber
hinaus ist die Achse 41 nicht mehr kreisförmig wie
oben, sondern sie weist an mindestens einer ihrer Seiten eine Vertiefung 42 auf, deren
Form jener der Rastklinke 201 entspricht. Die Rastklinke 201 ist
im oberen Teil 202 der geradlinigen Rille 200 vorgesehen.
In dem dargestellten Beispiel weist die Achse 41 einen
kreuzförmigen
Querschnitt auf, so dass vier Vertiefungen 42 vorhanden
sind. In der Ruheposition drückt
die Feder des Steins die Zündeinheit 23 nach
oben, was, wie dies in 18 dargestellt ist, die Drehung
des Rädchens 2 verhindert,
da die Drehung der Einheit 23 durch das Einrasten der Rastklinke 201 in
eine der Vertiefungen 42 blockiert wird.
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Wenn
man auf die Zündeinheit 23 drückt, ruft dieser
Druck das Zusammendrücken
der Feder 71 des Steins 7 und das Absenken der
Achse 41 unter die Rastklinke 201 hervor, so dass
sich die Achse 41 drehen und das Rädchen antreiben kann.
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Um
zu verhindern, dass ein Kind ausreichend drücken kann, um die Achse in
den unteren Bereich 203 zu bringen, ist es möglich, in
der Haube, wie dies in 15 dargestellt ist, über den
Klauen 53 zum Inneren des Feuerzeugs hin gerichtete Vorsprünge 54 vorgesehen.
In diesem Fall müssen
zum Hervorrufen der notwendigen Absenkung die Flügel 55 der Vorsprünge weggedrückt werden,
was eine zusätzliche
Kraft erfordert, die unabhängig
von jener ist, die aus dem Zusammendrücken der Feder 71 des Steins
resultiert, wobei die Achse durch die bloße Entspannung der Feder 71 in
die obere Position zurückkehren
kann.
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In
allen soeben beschriebenen Ausführungsformen
ist die Drehung des Rädchens
in der Ruhe- oder Löschposition
blockiert, wobei die Entriegelung durch Drücken auf die Zündeinheit 23 erzielt
wird, was einen bestimmten Druck erfordert, den nur Erwachsene ausüben können, gefolgt
von der Drehung des Rädchens
und einem Druck auf den Stößel 10.
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In
diesen Ausführungsformen
wird die Entriegelung durch eine Höhenänderung der Achse 4 des
Rädchens
in Bezug auf den Feuerzeugkörper
erzielt. Die Bewegungen des Stößels und
das Ausströmen
des Gases bleiben frei.
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Um
das Feuerzeug „kindersicher" zu machen, kann
es eventuell nur notwendig sein, die Drehung des Rädchens nach
dem Druck auf den Stößel 10 zu
verhindern, was das Gas freigibt. Die Ausführungsform von 16 bis 18 ermöglicht es,
dieses Resultat zu erzielen, und greift nicht mehr auf eine bewegliche
Zündeinheit,
sondern neuerlich auf eine Rädchenfassung 14 zurück.
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In 16 ist
zu sehen, dass die Rädchenfassung 14 nach
vorne durch eine ebene oder schalenförmige Platte 142 verlängert wird,
wie jene, die in 19 dargestellt ist, die gegen
die Unterseite der Haube 5 drückt, auf der sie zwischen zwei
Positionen verschiebbar ist, die der Lösch- und der Zündposition des Feuerzeugs entsprechen,
wobei der vordere Rand 147 der Platte 142 stets
unter der Unterseite der Haube 5 bleibt. Der zweite Ast 141 der
Rädchenfassung
ist in einen Querschlitz des Hebels 9 eingefügt, in dem
sein unteres Ende befestigt ist. Ein Vorsprung 143 ist
am hinteren Teil der Platte 142 vorgesehen. In der Lösch- oder
Ruheposition ist der Vorsprung 143 außerhalb des Umfangs der Zähne 30 der
Mitnehmer 3. Die Mitnehmer und in der Folge das Rädchen 2,
das mit diesen drehfest verbunden ist, können sich drehen. Man wird
bemerken, dass in dieser Position der Bereich 30a der Zähne 30 zugänglich ist.
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Aus 17 wird
Folgendes ersichtlich: Wenn man nach dem Drehen oder Nichtdrehen
des Rädchens 2 auf
den Stößel 10 drückt, wird
der Hebel 9 um die Achse 11 geschwenkt. Bei der
Abwärtsbewegung
nimmt der Stößel 10 den
Ast 141 nach unten, doch diese Bewegung führt zu einer
Translation der Rädchenfassung 14 und
der Platte 142 nach links in der Figur, so dass die Zähne des
Bereichs 30a nun auf Grund eines Krümmungsunterschieds zwischen den
Mitnehmern und der Rädchenfassung
und des unterschiedlichen Mittelpunkts der Drehung unzugänglich sind.
Das Rädchen
kann daher nicht mehr durch die Mitnehmer bewegt werden. Im Lauf
dieser Bewegung wird auch die Platte 142 nach links in
der Figur bewegt, so dass ihr hinterer Rand 143 zwischen zwei
Zähne 30 mindestens
eines der Mitnehmer 3 eingreift und jede Drehbewegung der
Letztgenannten verhindert.
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18 ist
eine Draufsicht eines Feuerzeugs in der Ausführungsform von 16 und 17.
Man sieht, dass die Rädchenfassung 14 das
Rädchen 2 umgibt
und dass die Platte 142 eine dem Feuerzeugkörper entsprechende
Form aufweist, wobei der hintere Rand 143 der Platte zwischen
zwei Zähne 30 der Mitnehmer 3 eingreift.
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In
der in 16 bis 18 dargestellten Ausführungsform
ist die Rädchenfassung
durch eines ihrer Enden an der hinteren Seite des Stößels befestigt,
und wird nach vorne durch eine ebene Fläche verlängert, die gegen die Unterseite
der Haube verschiebbar ist. Der Druck auf den Stößel ruft so die Bewegung der
Rädchenfassung
nach hinten hervor, die bis zur Höhe der Mitnehmer reicht. Diese
Bewegung ruft auch das Eingreifen des hinteren Randes 143 der
Fläche 142 in
mindestens einen der Mitnehmer hervor, was das Rädchen blockiert, wenn der Stößel eingedrückt ist.
In der Lösch-
oder Ruheposition befindet sich der Vorsprung 143 außerhalb
des Umfangs der Zähne 30 der
Mitnehmer 3. Die Mitnehmer und in der Folge das Rädchen 2,
das drehfest mit diesen verbunden ist, können sich drehen. Man wird bemerken,
dass in dieser Position der Bereich 30a der Zähne 30 zugänglich ist.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, die in 20 und 21 dargestellt
ist, ist die Rädchenfassung 14,
deren Umfang sich über etwa
270° erstreckt,
durch eines ihrer Enden um das Rädchen
herum am vorderen Teil des Hebels 9 befestigt, so dass,
wenn das Feuerzeug in der Ruhe- oder Löschposition ist, die Zähne 30a der
Mitnehmer zugänglich
sind, und so dass sie, wenn ein Druck auf den Stößel ausgeübt wird, nicht mehr zugänglich sind,
wobei die Rädchenfassung 14 im
hinteren Bereich der Mitnehmer gleich hoch (oder höher) ist
als deren Umfänge.
Dieser relative Positionsunterschied der Rädchenfassung 14 und
der Mitnehmer 3 rührt daher,
dass beim Druck auf den Stößel die
Mittelpunkte der Schwenkbewegung des Stößelhebels und der Rädchenfassung
nicht die gleichen sind.
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Aus 21 wird
Folgendes ersichtlich: Wenn man nach dem Drehen oder Nichtdrehen
des Rädchens 2 auf
den Stößel 10 drückt, wird
der Hebel 9 um die Achse 11 geschwenkt. Bei der
Abwärtsbewegung
nimmt der Stößel 10 den
Ast 141 nach unten, doch diese Bewegung führt zu einer
Translation der Rädchenfassung 14 nach
links in der Figur, so dass die Zähne des Bereichs 30a auf
Grund eines Krümmungsunterschieds
zwischen den Mitnehmern und der Rädchenfassung und der unterschiedlichen Mittelpunkte
der Drehung unzugänglich
sind. Das Rädchen
kann daher nicht mehr durch die Mitnehmer bewegt werden.
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22 stellt
perspektivisch einen erfindungsgemäßen Rädchenfassungsring 14 dar.
Wie aus der Figur hervorgeht, erstreckt sich der vordere Teil 15 der
Rädchenfassung 14 über eine
Breite, die im Wesentlichen gleich der Gesamtbreite der beiden Mitnehmer
ist, und er weist einen Schlitz 17 auf, der den Durchgang
der Funken ermöglicht.
Dieser vordere Teil wird durch einen weniger breiten Teil 18 fortgesetzt,
dessen Breite im Wesentlichen gleich der Breite des Rädchens ist,
und endet in einem Ende 16. Der Rand des Teils 15 kann
durch jedes Mittel am vorderen Teil des Hebels 9 befestigt
werden, zum Beispiel durch Verrasten oder Umspritzen in Gußvorsprüngen 19.
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Die
Bewegung des Stößels um
seine Achse 11 äußert sich
in Bezug auf das Rädchen
und auf die Mitnehmer durch eine kombinierte Dreh-, Hebe- und Translationsbewegung,
wobei die Zähne 30a in
Bezug auf die Fassung 14 vorspringen. Diese kombinierte
Bewegung hebt die Fassung 14 über das Rädchen und bringt sie in die
Höhe der
Zähne 30 der
Mitnehmer 3 oder darüber
hinaus, was einen Druck auf die Mitnehmer und in der Folge die Bewegung
des Rädchens
und die Erzeugung von Funken unmöglich macht,
außer
wenn es sich um Erwachsene handelt, wie dies unter Bezugnahme auf 4 beschrieben wurde.
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Obwohl
in der soeben beschriebenen Ausführungsform
die unbiegsame Rädchenfassung durch
ihr vorderes Ende befestigt ist, kann sie durch beide Enden, das
vordere und hintere, vorne bzw. hinten am Hebel in Bezug auf das
Rädchen
befestigt werden, wobei sich die Rädchenfassung wie der Stößelhebel
bewegt.
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Selbstverständlich können zahlreiche Änderungen
angebracht werden, insbesondere durch einen Ersatz durch gleichwertige
technische Mittel, ohne deswegen den Rahmen der Erfindung zu verlassen.