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Diese
Erfindung betrifft eine Vorrichtung für einen Schirm.
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Die
Druckschrift US-A-5 144 970 offenbart eine Vorrichtung für einen
Schirm gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Erfindungsgemäß ist eine
Vorrichtung für
einen Schirm vorgesehen, aufweisend
- – eine zentrale
Stange mit einem oberen Ende und einem unteren Ende;
- – eine
Vielzahl von Rippen, die die Stange umgeben und die schwenkbar mit
dem oberen Ende der Stange verbunden sind, wobei die Rippen verlagerbar
sind zwischen einer zusammengeklappten Lage, in der die Rippen benachbart
zur Stange angeordnet sind, und einer offenen Lage, in der die Rippen
radial von der Stange wegverlaufen;
- – eine
gleitende Nabe, die gleitfähig
an der Stange gehalten wird;
- – eine
Vielzahl von die Stange umgebenden Streben, die Stangenenden haben,
die schwenkbar mit der Nabe verbunden sind, und Rippenenden, die
schwenkbar mit den Rippen verbunden sind;
- – mindestens
ein Spannelement, dass an den Rippen befestigt ist; und
- – ein
Unterstützungs-
bzw. Antriebsmittel, dass eine Zugkraft auf das Spannelement in
einer Richtung ausübt,
um ein Anheben der Rippen in ihre offene Lage zu bewirken.
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Die
Schirmvorrichtung kann eine Vielzahl von flexiblen, schlanken Spannelementen
enthalten, wobei jedes von einem oberen Ausführungsende des Unterstützungsmittels
zu einem fernen Ende einer anderen Rippe verläuft, wo das schlanke Element
an der Rippe befestigt ist.
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Das
Unterstützungsmittel
kann als Gasfeder ausgebildet sein, die am oberen Ende der zentralen Stange
angeordnet ist und die zwischen der Stange und den Spannelementen
tätig ist,
um die Zugkraft auf die Spannelemente auszuüben.
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Die
Schirmvorrichtung kann eine Kappe enthalten, die auf ein oberes
Ausführungsende
der Gasfeder montiert ist und einen in radialer Richtung verlaufenden
Flanschkörper
definiert, von dem aus die Spannelemente verlaufen, wobei der Flanschkörper ausreichend
breit ist, so dass die Spannelemente von der zentralen Stange einen
ausreichenden Abstand haben, um eine negative Einwirkung zwischen
den Spannelementen und den oberen Enden der Rippen zu vermeiden,
wenn die Rippen in ihrer zusammengeklappten Lage sind.
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Jede
Strebe kann eine Längsachse
entlang ihrer Länge
definieren und die zentrale Stange definiert eine Längsachse
entlang ihrer Länge,
wobei die Streben jeweils einen Winkel bilden, der zwischen den
Längsachsen
der Strebe und der zentralen Stange definiert ist, und zwar in einem
bevorzugten Bereich zwischen 70 und 75 Grad, wenn die Rippen in ihrer
offenen Lage angeordnet sind.
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Die
Gasfeder kann über
das obere Ende der zentralen Stange in einer Anordnung herausragen, bei
der die Gasfeder schrittweise weiter über das obere Ende der zentralen
Stange herausragt, wenn die Rippen in ihre offene Lage verlagert
werden, wodurch der Hebelarm zwischen den Spannelementen und den
Rippen vergrößert wird,
um dadurch das Halten der Rippen in ihrer offenen Lage zu unterstützen.
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Die
zentrale Stange kann einen Stangenabschnitt aufweisen, der ein unteres
Ende hat, das das untere Ende der Stange definiert, und ein oberes
Ende; und einen Verlängerungsabschnitt,
der ein unteres Ende hat sowie ein oberes Ende, das das obere Ende
der zentralen Stange definiert mit dem die Rippen schwenkbar verbunden
sind, wobei der Verlängerungsabschnitt
an den Stangenabschnitt an einem oberen Endbereich davon in einer
Anordnung montiert ist, bei der der Verlängerungsabschnitt in Bezug auf
den Stangenabschnitt teleskopartig verlagerbar ist, wodurch ermöglicht wird,
dass der Verlängerungsabschnitt
in Bezug auf den Stangenabschnitt angehoben wird, was ein Anheben
der Rippen frei von Hindernissen erlaubt, die im Weg der Rippen sein
könnten,
wenn die Rippen zwischen ihrer offenen und zusammengeklappten Lage
verlagert werden.
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Der
Verlängerungsabschnitt
kann einen hohlen Abschnitt mit offenem Kopfende definieren, in dem
ein unterer Endbereich der Gasfeder angeordnet ist, wobei der Verlängerungsabschnitt
einen Stoppkörper
bildet, gegen den ein unteres Ende der Gasfeder anstößt.
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Der
Stangenabschnitt kann einen Stoppkörper an einer vorgegebenen
Stellung entlang seiner Länge
haben, die mit Abstand oberhalb einer Stellung vorgesehen ist, die
andernfalls der niedrigste Punkt der Bewegung der gleitenden Nabe
wäre, wenn
die Rippen in ihrer zusammengeklappten Lage sind, wodurch erreicht
wird, dass die gleitende Nabe an den Stoppkörper anstößt, wenn, beim Gebrauch, Rippen
in ihre zusammengeklappte Lage verlagert werden und dass der Verlängerungsabschnitt
in Bezug auf den Stangenabschnitt teleskopartig nach oben verlagert
ist, wodurch die Rippen während
des Vorgangs angehoben werden, bis die Rippen schließlich in
ihrer zusammengeklappten Lage sind.
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Das
Spannelement kann als flexibles blattförmiges Element ausgebildet
sein, dass einen Umfangskantenbereich hat, der an den Rippen an
ihren fernen Enden befestigt ist, wobei das Unterstützungsmittel
eine Kraft auf einen zentralen Bereich des blattförmigen Elements
ausübt,
um das blattförmige
Element nach oben zu drücken,
um eine Zugkraft auf das blattförmige
Element zum Heben der Rippen auszuüben.
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Weitere
Merkmale der Erfindung werden nun anhand eines nicht-einschränkenden
Beispiels der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen
Zeichnungen und wie darin dargestellt beschrieben. In den Zeichnungen
zeigt:
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1 eine schematische, auszugsweise, teilgeschnittene
Seitenansicht einer Schirmvorrichtung gemäß der Erfindung in einer zusammengeklappten
Lage;
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2 eine vergrößerte, auszugsweise,
teilgeschnittene Seitenansicht eines oberen Teils der Schirmvorrichtung
von 1;
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3 eine schematische Seitenansicht
der Schirmvorrichtung von 1 in
einer teilweise offenen Anordnung;
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4 eine schematische, auszugsweise, teilgeschnittene
Seitenansicht der Schirmvorrichtung von 1 in ihrer offenen Lage;
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5 eine vergrößerte schematische,
auszugsweise, teilgeschnittene Seitenansicht eines oberen Teils
der Schirmvorrichtung von 4;
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6 eine schematische Draufsicht
der Schirmvorrichtung von 1 von
oben;
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7 eine schematische, teilgeschnittene Seitenansicht
einer anderen Ausführungsform
einer Schirmvorrichtung in ihrer offenen Lage, die an einen Tisch
montiert ist;
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8 eine schematische, teilgeschnittene Seitenansicht
der Schirmvorrichtung von 7 in
ihrer teilweise offenen Lage;
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9 eine schematische, teilgeschnittene Seitenansicht
der Schirmvorrichtung von 7 in
ihrer zusammengeklappten Lage;
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10 eine vergrößerte schematische,
auszugsweise, teilgeschnittene Seitenansicht eines oberen Teils
der Schirmvorrichtung, die in 7 der Zeichnungen
dargestellt ist;
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11 eine vergrößerte schematische,
auszugsweise Seitenansicht eines oberen Teils der Schirmvorrichtung,
die in 8 der Zeichnungen dargestellt
ist;
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12 eine vergrößerte schematische,
auszugsweise Seitenansicht der Schirmvorrichtung, die in 9 dargestellt ist;
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13 eine schematische Draufsicht
einer noch anderen Ausführungsform
einer Schirmvorrichtung gemäß der Erfindung
von oben, und
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14 eine schematische Seitenansicht
der Schirmvorrichtung von 13.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 6 der Zeichnungen ist eine
Schirmvorrichtung gemäß der Erfindung
allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Schirmvorrichtung 10 weist
eine zentrale Stange 12, acht Rippen 14, die schwenkbar
mit der zentralen Stange verbunden sind, eine gleitende Nabe 16,
die gleitend an der zentralen Stange gehalten wird, acht Streben 18,
die jeweils zwischen einer bestimmten Rippe 14 und der
gleitenden Nabe 16 verlaufen, acht Spannelemente 20 und
ein Unterstützungsmittel
in Form einer Gasfeder 22 zum Ausüben einer Zugkraft auf die
Spannelement 20 auf.
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Die
zentrale Stange 12 definiert eine Längsachse entlang ihrer Länge und
hat ein oberes Ende 24 und ein unteres Ende 26 sowie
eine ortsfeste Nabe 28 an ihrem oberen Ende. Die Rippen 14 umgeben
die zentrale Stange 12 und sind schwenkbar mit der Nabe 28 verbunden.
Die Rippen sind schwenkbar zwischen einer zusammengeklappten Lage
(wie in 1 der Zeichnungen
gezeigt), wobei die Rippen 14 benachbart zur zentralen
Stange 12 angeordnet sind, und einer offenen Lage (wie
in 4 der Zeichnungen
gezeigt), wobei die Rippen radial von der zentralen Stange 12 wegverlaufen, verlagerbar.
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Jede
Strebe 18 definiert eine Längsachse entlang ihrer Länge und
hat ein Stangenende 30, das schwenkbar mit der gleitenden
Nabe 16 verbunden ist, und ein Rippenende 32,
das schwenkbar mit einer anderen Rippe 14 verbunden ist.
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Das
obere Ende 24 der zentralen Stange 12 definiert
einen Hohlraum 34 mit offenem Kopfende, indem sich die
Gasfeder 22 befindet. Die Gasfeder 22 weist einen
Zylinder 36 und einen Kolben 38 auf, der von einer
Ausnehnung 40 in der zentralen Stange an einem oberen Ende
des Hohlraums 34 aufgenommen ist. Die Gasfeder 22 ist
von einem Typ, der ungefähr
70% seiner Kraft bei voller Ausdehnung hält, wobei er fortfährt, eine
relativ große
Kraft auf die Spannelemente auszuüben, um die Rippen in ihrer offenen
Lage zu halten.
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Die
Schirmvorrichtung enthält
eine Kappe 40, die an ein oberes Ende des Zylinders 36 der
Gasfeder 23 montiert ist. Die Spannelemente 20 sind
als verlängerte
Seile ausgebildet. Jedes Seil ist sicher mit einem seiner Enden
an der Kappe 40 und mit seinem anderen Ende an einem fernen
Ende 42 der anderen Rippe 14 befestigt.
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Die
Kappe 40 definiert einen radial verlaufenden Flansch, der
einen Überhang
bildet, der breiter als der Abstand zwischen den äußeren Kanten
der ortsfesten Nabe 28 und den oberen Enden der damit verbundenen
Rippen ist, wodurch sichergestellt wird, dass die Spannelemente 20 von
der Nabe 28 und dem oberen Ende der Rippen einen Abstand
haben, der ausreicht, um eine negative Einwirkung zwischen den Spannelementen
und der Nabe 28 und den oberen Enden der Rippen zu vermeiden.
Eine negative Einwirkung zwischen den Spannelementen und der Nabe 28 und/oder
den oberen Enden der Rippen würde
unerwünschte
Reibkräfte
ins Spiel bringen. Dies wird durch die Anordnung der Kappe 40 vermieden.
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Unter
Bezugnahme auf 6 der
Zeichnungen ist ein Schirmdach 41 an den Rippen der Schirmvorrichtung
an ihren fernen Enden befestigt, wodurch ein Schirm gebildet wird.
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Beim
Gebrauch übt
die Gasfeder 22 eine nach oben gerichtete Zugkraft auf
die Spannelemente 10 aus, wodurch ein Anheben der Rippen 14 in
ihre offene Lage bewirkt wird. Die Anmelderin hat herausgefunden,
dass die Schirmvorrichtung gemäß der Erfindung
einen deutlich verbesserten mechanischen Vorteil bei der Unterstützung des Öffnens des Schirms
bietet. Wählt
man eine Gasfeder, die zu der Größe des Schirms
passt, können
die Rippen 14 in ihre offene Lage verlagert werden, indem
lediglich Fingerdruck auf die gleitende Nabe 16 ausgeübt wird. Wenn
die Rippen 14 in ihrer offenen Lage sind, bildet jede Strebe 18 einen
Winkel, der zwischen den Längsachsen
der Strebe und der zentralen Stange definiert ist, und zwar in einem
bevorzugten Bereich zwischen 70 und 75 Grad. Die maximale Dehnung der
Gasfeder und die Längen
des Spannelements werden so gewählt,
dass der oben erwähnte
bevorzugte Winkel zwischen den Streben und der zentralen Stange
erreicht wird. Jenseits eines Winkels von 75 Grad ist eine übermäßige Kraft
nötig,
um die Rippen 14 zu heben, während bei einem Winkel von
weniger als 70 Grad die gleitende Nabe dazu neigen wird, an der
Stange 12 herabzugleiten, wobei die Rippen zusammenklappen
wenn eine relativ kleine, nach unten gerichtete Kraft auf die Nabe
und/oder die Rippen ausgeübt
wird.
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Bei
maximaler Ausdehnung übt
die Gasfeder 22 dennoch eine relativ große Kraft
auf die Rippen aus, wodurch es nicht mehr erforderlich ist, die
gleitende Nabe einklinken zu müssen,
wenn die Rippen in ihrer offenen Lage sind.
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Während die
Rippen in ihre offene Lage verlagert sind, vergrößert sich außerdem der
Hebelarm zwischen den Spannelementen und den Rippen 14, was
bewirkt, dass die Rippen in ihrer offenen Lage gehalten werden.
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Unter
Bezugnahme auf die 7 bis 12 der Zeichnungen ist eine
andere Ausführungsform
einer Schirmvorrichtung gemäß der Erfindung
allgemein durch das Bezugszeichen 100 bezeichnet. Die Schirmvorrichtung 100 ähnelt der
Schirmvorrichtung 10 und die im Vergleich zur Schirmvorrichtung 10 selben
und/oder ähnlichen
Merkmale der Schirmvorrichtung 100 sind in den Zeichnungen
mit den selben und/oder ähnlichen
Bezugszeichnen bezeichnet. Die Schirmvorrichtung 100 ist
im wesentlichen dieselbe wie die Schirmvorrichtung 10,
mit dem Unterschied, dass die Schirmvorrichtung 100 eine
zentrale Stange 112 enthält, die einen Stangenabschnitt 50 und
einen Verlängerungsabschnitt 52 hat,
der in einer Anordnung an dem oberen Ausführungsende des Stangenabschnitts 50 montiert
ist, bei der er teleskopartig in Bezug auf den Stangenabschnitt 50 verlagerbar
ist.
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Der
Verlängerungsabschnitt 52 definiert
einen Hohlraum 134 mit offenem Kopfende, in dem sich die
Gasfeder 22 befindet. Der Verlängerungsabschnitt 52 bildet
einen Stoppkörper 54 an
einem unteren Ende des Hohlraums 134, gegen den ein unteres
Ende der Gasfeder 22 anstößt. Der Verlängerungsabschnitt 52 hat
einen unteren Endbereich 56, der hohl ist und in dem ein
oberer Endbereich des Stangenabschnitts 50 gleitend aufgenommen
ist. Der Stangenabschnitt 50 bildet einen Falz 58,
der einen Anschlag bereitstellt, gegen den ein unteres Ende des
Verlängerungsabschnitts 52 anstößt, wenn
der Verlängerungsabschnitt 52 in
einer zurückgezogenen
Lage ist. Der Stangenabschnitt 50 bildet einen Keil 60 an
seinem oberen Ende, der gleitend in einem Keilnut 62 aufgenommen
ist, der im Verlängerungsabschnitt 62 gebildet
ist, wodurch ein Verdrehen des Verlängerungsabschnitts 52 relativ
zu dem Stangenabschnitt 50 vermieden wird.
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Die
Stange 112 bildet in einem bestimmten Abstand entlang ihrer
Länge eine Öffnung,
in der ein Haltebolzen 53 aufgenommen ist, wodurch ein
Halt bereitgestellt wird, gegen den die gleitende Nabe 16 an
ihrem untersten Punkt der Bewegung anstößt.
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Beim
Gebrauch ist der Verlängerungsabschnitt 52 in
Bezug auf den Stangenabschnitt 50 zwischen einer zurückgezogenen
Lage (wie in den 7, 8, 10 und 11 dargestellt)
und einer ausgezogenen Lage (wie in den 9 und 12 dargestellt)
teleskopartig verlagerbar. Auf diese Weise wird, in Fällen, wo
es nötig
ist, die fernen Enden 42 der Rippen 14 frei von
Hindernissen wie einem Tisch 51 wird in Fällen, in
denen es notwendig ist, die fernen Enden 42 der Rippen 14 frei
von Hindernissen wie einem Tisch 51 anzuheben, an den die
Schirmvorrichtung montiert ist und der den Rippen im Weg sein könnte, wenn
die Rippen in ihre zusammengeklappte Lage verlagert werden, der
Verlängerungsabschnitt 52 in Bezug
auf den Stangenabschnitt 50 angehoben, wodurch ermöglicht wird,
die fernen Enden 42 der Rippen 14 frei in Bezug
auf den Tisch anzuheben. Wenn die Rippen 14 zusammengeklappt
werden, gleitet die gleitende Nabe 16 den Stangenabschnitt 15 herunter,
bis sie mit dem Haltebolzen 53 zusammentrifft. Die Gasfeder 22 fährt fort,
eine Kraft auf das Spannelement 20 auszuüben, und
dadurch wird der Verlängerungsabschnitt 53 beginnen,
sich anzuheben, bis er die maximale Ausdehnung erreicht.
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Die
obigen Merkmale erlauben es, die Schirmvorrichtung in einer Reihe
von Anwendungen zu gebrauchen, die nicht für Schirme in Betracht kämen, die
nicht diese Merkmale haben. In bestimmten Fällen kann es wünschenswert
sein, das Schirmdach in einer relativ geringen Höhe über beispielsweise einem Tisch
zu haben. Die Schirmvorrichtung 100 erlaubt es, das Schirmdach
relativ niedrig über
einem Tisch anzuordnen, während
dennoch ein Schwenken der Rippen zwischen ihrer offenen und geschlossenen
Lage möglich
ist. Ein Verlagern des Verlängerungsabschnitts 52 relativ
zum Stangenabschnitt 50 vermeidet so die Notwendigkeit,
die zentrale Stange der Schirmvorrichtung anzuheben, so dass die
fernen Enden der Rippen bezogen auf die Tischoberseite frei sind.
In vielen Fällen
sind die unteren Enden der zentralen Stange von Schirmen ortsfest
mit dem Boden oder mit Ballast verbunden, wodurch ein Anheben des
Schirms unmöglich gemacht
wird. Die Vorteile der Schirmvorrichtung 100 in den oben
genannten Situationen ist also klar ersichtlich.
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Unter
Bezugnahme auf die 13 und 14 der Erfindung ist noch
eine andere Ausführungsform einer
Schirmvorrichtung gemäß der Erfindung
allgemein mit dem Bezugszeichen 200 bezeichnet. Merkmale
der Schirmvorrichtung 200, die gleich und/oder ähnlich zu
denen der Schirmvorrichtung 10 sind, sind mit den selben
und/oder ähnlichen
Bezugszeichen bezeichnet. Die Schirmvorrichtung 200 ist
dieselbe wie die Schirmvorrichtung 10, mit dem einzigen
Unterschied, dass die Spannelemente durch ein einziges Spannelement
in Form eines flexiblen, blattförmigen
Elements 120 ersetzt sind, dass einen Umfangskantenbereich 18 hat,
der an den Rippen 14 an ihren fernen Enden in einer Anordnung
befestigt ist, bei der die Gasfeder 22 eine Kraft auf eine
Unterseite eines zentralen Bereichs 80 des blattförmigen Elements ausübt, um das
blattförmige
Element nach oben zu drücken,
wodurch eine Zugkraft auf das blattförmige Element zum Anheben der
fernen Enden der Rippen in ihre offene Lage ausgeübt wird.
Das blattförmige Element 120 weist
acht Elemente 84 in Form eines dreieckigen Feldes auf,
die entlang von Nähten
zusammengeheftet sind, die über
den Rippen 14 angeordnet sind. Die Nähte sind mit zusätzlichen
Bändern aus
Gewebematerial verstärkt,
um in diesen Bereichen für
zusätzliche
Festigkeit zu sorgen. Der zentrale Bereich, gegen den die Gasfeder 22 eine
Kraft ausübt,
ist ebenfalls mit zusätzlichen
Gewebeelementen verstärkt.