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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine drehend arbeitende Pflanzenmähmaschine, die zum Mähen oder
Schneiden von Gras, Gehölz
und Bambus verwendet wird, und sie betrifft insbesondere eine drehend
arbeitende Pflanzenmähmaschine,
in der rotierende Messereinheiten (Rotoren) unter Eigendrehung durch
eine gemeinsame Drehantriebsquelle in Drehung versetzt werden.
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Drehend arbeitende Pflanzenmähmaschinen,
die angepasst sind, um Pflanzen mittels rotierender Drehmessereinheiten
zu schneiden, welche jeweils eine Mehrzahl von Schneidwerkzeugeinheiten
aufweisen, verursachen eine Differenz der Drehgeschwindigkeit zwischen
einem mittleren Teil und einem äußeren Teil,
wenn der Radius der Drehung der Drehmessereinheiten groß ist, was
dazu führt, dass
in der Nähe
des mittleren Teils ein ungleichmäßiges Mähen verursacht wird.
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Das Problem kann überwunden werden, indem man
den Radius der Drehmessereinheit verringert, jedoch erschwert dies
den Betrieb, da die Drehmessereinheit in jeder Richtung genau am
Boden entlang bewegt werden muss.
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Wenn die Drehmessereinheit angepasst
ist, um sich unter Eigendrehung zu drehen, ist selbst dann, wenn
der Radius der Drehmessereinheit klein ist, ein Mähen über einen
breiten Bereich mit weniger Bewegung möglich. Jedoch erfordert ein
solcher Drehmechanismus zwei Antriebsquellen, nämlich eine Antriebsquelle für die Eigendrehung
und eine Antriebsquelle für
die Rotation.
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Wenn in einem Fall, wo die Drehmessereinheit
für eine
Eigendrehung und Rotation mittels einer Antriebsquelle angepasst
ist, der Widerstand gegen die Rotation im Verhältnis abnimmt, nimmt weiter
die Eigendrehgeschwindigkeit im Verhältnis ab, und man kann keine
zum Mähen
erforderliche Eigendrehkraft erzielen. Das Problem ist zu erwarten.
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Weil an einer Schneidwerkzeugeinheit
nur eine Messerkante vorgesehen ist, muss, wenn die Messerkante
beschädigt
ist, als ein anderes Problem die gesamte Schneidwerkzeugeinheit
weggeworfen werden.
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Weiter wird bei vorhandenen drehend
arbeitenden Mähwerkzeugen
oder Mähmaschinen
die Drehmessereinheit direkt mit einer Drehwelle gekuppelt und verbunden,
indem ein Bolzen zwischen die beiden Elemente eingesetzt wird. Wenn
ein starker Widerstand oder eine große Last auf die Drehmessereinheit
ausgeübt
wird, wird dementsprechend der Bolzen verbogen oder die Drehwelle
oder der Motor wird überlastet.
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Außerdem kann bei dem drehend
arbeitenden Mähwerkzeug
ein Verstreuen von Geröll
oder Steinen verhindert werden, indem man an der Außenseite
einer Rotationsspur der Drehmessereinheit eine Abdeckung befestigt,
jedoch macht es die Befestigung der Abdeckung unmöglich, Gras
zu schneiden, während
das Mähwerkzeug
am Boden entlang bewegt wird, und das Mähen kann nur erfolgen, indem
man das Mähwerkzeug über dem
Boden oder Gras absetzt.
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Die FR-A-2295691 beschreibt eine
Mähmaschine
mit einem Grundkörper,
einer Antriebswelle, einem Motor, einem angetriebenen Gehäuse, einer Schneidwerkzeugdrehwelle,
einer Drehmessereinheit und einer Drehübertragungseinheit bzw. Drehungsübertragungseinheit
zum Übertragen
der Drehkraft der Antriebswelle auf die Drehmessereinheit.
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Die FR-A-1593925 beschreibt eine
Vorrichtung vom Rotations-/Eigendrehungs-Typ,
die ähnliche
Merkmale umfasst, wie diejenigen, die in der FR-A-2295691 beschrieben
sind.
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Es ist ein hauptsächliches Ziel der vorliegenden
Erfindung, eine drehend arbeitende Pflanzenmähmaschine bereitzustellen,
die angepasst ist, um eine Mehrzahl von Drehmessereinheiten unter
Eigendrehung durch eine gemeinsame Drehantriebskraft zu drehen,
wodurch der Mäh-
oder Schneidvorgang mit weniger Bewegung der Maschine über einen
breiten Bereich ohne Ungleichmäßigkeit
ermöglicht
wird.
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Ein zweites Ziel der Erfindung ist
es, die drehend arbeitende Pflanzenmähmaschine bereitzustellen,
bei der die Schneidwerkzeugeinheit eine Mehrzahl von Messerkanten
aufweist, und eine abgenutzte Schneidmesserkante durch eine neue
ersetzt werden kann, indem man den Befestigungswinkel an der Drehmessereinheit
verändert.
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Ein drittes Ziel der vorliegenden
Erfindung ist es, die oben beschriebene drehend arbeitende Pflanzenmähmaschine
mit einer Konstruktion bereitzustellen, bei der sich eine Drehwelle
der Drehmessereinheit im Leerlauf dreht, wenn der Drehmessereinheit ein
starker Widerstand entgegengesetzt wird.
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Ein viertes Ziel der vorliegenden
Erfindung ist es, die drehend arbeitende Pflanzenmähmaschine bereitzustellen,
die auf der Außenseite
einer Umdrehungsspur der Drehmessereinheit eine Schutzabdeckung
aufweist und imstande ist, Pflanzen zu mähen oder zu schneiden, während die
Pflanzenmähmaschine
horizontal bewegt wird.
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Die vorangehenden Ziele können in Übereinstimmung
mit einer drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine der vorliegenden
Erfindung erreicht werden, bei der ein angetriebenes Gehäuse mit
Hilfe einer Bremsvorrichtung in Dreheingriff mit einem zylindrischen
Gestell gebracht wird, das eine Drehantriebswelle aufweist, die
drehend darin gelagert ist, sowie eine Mehrzahl von Schneidwerkzeugdrehwellen,
die jeweils eine mit ihrem unteren Ende verbundene Drehmessereinheit
aufweisen und parallel zur Drehantriebswelle am angetriebenen Gehäuse befestigt
sind. Rotationskörper,
wie Riemenscheiben oder Zahnräder,
die jeweils ein vorbestimmtes Umfangsverhältnis aufweisen, zum Beispiel
3 : 1, sind an der Drehantriebswelle bzw. der Schneidwerkzeugdrehwelle
befestigt, und der Rotationskörper
für die Schneidwerkzeugdrehwelle
und der Rotationskörper für die Drehantriebswelle
sind durch eine Drehübertragungseinheit
bzw. Drehungsübertragungseinheit verbunden.
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Das zweite Ziel kann in Übereinstimmung
mit einer drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine der vorliegenden
Erfindung erreicht werden, bei der eine Mehrzahl von Kanten auf
dem Umfang der Schneidwerkzeugeinheit der Drehmessereinheit ausgebildet
sind, und jede der Messerkanten in Drehrichtung gedreht wird, indem
der Befestigungswinkel an der Drehmessereinheit zum Schneiden verändert wird.
Die Schneidwerkzeugeinheit der Drehmessereinheit kann von einer
ebenen Beschaffenheit sein, oder ein sägezahnartiges gezacktes Messer.
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Das dritte Ziel kann in Übereinstimmung
mit der drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine der vorliegenden
Erfindung erreicht werden, bei der die Drehmessereinheit und die
Drehwelle unter Druck mittels eines elastischen Elements in Eingriff
gebracht werden.
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Das vierte Ziel kann in Übereinstimmung
mit der drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine der vorliegenden
Erfindung erreicht werden, bei der eine Mehrzahl von vertikalen
Schlitzen an einer seitlichen Abdeckung der Maschine ausgebildet
sind.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Strukturansicht einer drehend arbeitenden Mähmaschine
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 ist
eine teilweise geschnittene Seitenansicht der drehend arbeitenden
Pflanzenmähmaschine,
die eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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3 ist
eine Unterseitenansicht der drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine;
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4 ist
eine Draufsicht auf ein angetriebenes Gehäuse;
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5 ist
eine Draufsicht für
ein angetriebenes Gehäuse
bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform, bei der ein Grundkörpergestell
und ein zylindrischer Teil des angetriebenen Gehäuses nicht dargestellt sind;
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6 ist
eine Unterseitenansicht einer Drehmessereinheit;
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7 ist
eine Draufsicht auf eine Schneidwerkzeugeinheit bei einer anderen
Ausführungsform;
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8 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die einen Eingriff einer Drehmessereinheit
unter Druck veranschaulicht;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Ausführungsform einer seitlichen
Abdeckung zeigt;
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10 ist
eine perspektivische Ansicht einer seitlichen Abdeckung bei einer
anderen Ausführungsform;
und
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11 ist
eine perspektivische Ansicht einer drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine
bei noch einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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1 zeigt
schematisch eine grundlegende Struktur einer drehend arbeitenden
Pflanzenmähmaschine
gemäß der vorliegenden Erfindung,
bei der eine von einer Drehantriebseinheit, wie einem Motor 3,
gedrehte Drehantriebswelle 4 zur Drehung um eine vertikale
Achse an einem Grundkörpergestell 2 einer
Pflanzenmähmaschine 1 montiert
ist.
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Ein angetriebenes Gehäuse 5 ist
drehend mit einem zylindrischen Teil 2a verbunden, der
als Einheit mit dem Grundkörpergestell 2 ausgebildet
ist, und zwei Schneidwerkzeugdrehwellen 7, die jeweils eine
an ihrem unteren Ende befestigte Drehmessereinheit 6 aufweisen,
werden in Bezug zum angetriebenen Gehäuse 5 parallel zur
Drehantriebswelle 4 gedreht. Ein Rotationselement 8,
wie eine Riemenscheibe oder ein Zahnrad, ist am unteren Ende der Drehantriebswelle 4 befestigt,
und in derselben Weise ist ein Rotationselement 9, wie
eine Riemenscheibe oder ein Zahnrad, an jeder der beiden Schneidwerkzeugdrehwellen 7 befestigt.
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Das Rotationselement 8 für die Drehantriebswelle 4 und
das Rotationselement 9 für die Schneidwerkzeugdrehwellen 7 sind über eine
Drehungsübertragungseinheit
bzw.
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Drehübertragungseinheit 10 verbunden,
zum Beispiel einen Riemen oder eine Kette, so dass die Schneidwerkzeugdrehwellen 7 durch
die Drehkraft der Drehantriebswelle 4 gedreht werden.
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Wenn bei der Struktur, wie oben beschrieben,
die Drehantriebswelle 4 vom Motor 3 gedreht wird, führen die
Schneidwerkzeugdrehwellen 7 über die Drehungsübertragungseinheit 10 eine
Eigendrehung aus.
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Wenn der Widerstand oder die Last
gegen die Eigendrehung der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 größer ist
als der Widerstand oder die Last gegen die Drehung des angetriebenen
Gehäuses 5,
dreht andererseits die Drehkraft der Drehantriebswelle 4 das angetriebene
Gehäuse 5,
und das angetriebene Gehäuse
dreht sich insgesamt um den Rotationskörper 8 als Mittelpunkt,
wodurch sich die am angetriebenen Gehäuse 5 befestigten Schneidwerkzeugdrehwellen 7 in
Bezug zur Drehantriebswelle 4 als Mittelpunkt drehen.
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Wie oben beschrieben, wird bei der
vorliegenden Erfindung die Drehkraft aus dem Motor in Abhängigkeit
von dem Widerstand gegen die Drehung der Schneidwerkzeugdrehwellen 7 und
dem Widerstand gegen die Drehung des angetriebenen Gehäuses 5 als
Eigendrehung und Rotation der Schneidwerkzeugdrehwellen 7 verteilt.
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Zum Beispiel angenommen, die Anzahl
von Umdrehungen des Motors 3 betrage 1000 U/min und das
Umfangsverhältnis
zwischen dem Rotationskörper 8 der
Drehantriebswelle 4 und dem über die Drehungsübertragungseinheit 10 damit
verbundenen Rotationselement 9 der Schneidwerkzeugantriebswelle 7 sei
3 : 1, so führen
die Schneidwerkzeugdrehwellen 7 eine Eigendrehung mit 3000
U/min aus, wenn der Widerstand gegen eine Drehung des angetriebenen
Gehäuses 5,
nämlich
die Last gegen die Rotation der Schneidwerkzeugdrehwelle 7,
groß ist und
die Anzahl von Umdrehungen null beträgt.
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Wenn andererseits die Last gegen
eine Eigendrehung der Schneidwerkzeugdrehwellen 7 groß ist, und
die Anzahl der Eigendrehungen Null beträgt, führen die Schneidwerkzeugdrehwellen 7 zusammen mit
der Drehung des angetriebenen Gehäuses der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 eine
Eigendrehung mit 1000 U/min um die Drehantriebswelle 4 als
Mittelpunkt aus.
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Eine Bremsvorrichtung 11 zum
Unterdrücken der
Drehung von einem oder beiden von dem angetriebenen Gehäuse 5 und
der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 kann angeordnet sein, um
das Verteilungsverhältnis
zwischen der Eigendrehung und der Rotation der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 zu
steuern. Bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform
ist eine Bremsvorrichtung 11 zum Unterdrücken der
Drehung des angetriebenen Gehäuses 5,
das heißt
der Rotation der Schneidwerkzeugdrehwelle 7, zwischen dem angetriebenen
Gehäuse 5 und
dem Grundkörpergestell
angeordnet.
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2 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
der drehend arbeitenden Pflanzenmähmaschine gemäß der vorliegenden
Erfindung. Bei der Pflanzenmähmaschine 1 ist
zur Verbindung mit einem Arm oder Glied eines Schaufelbaggers (durch
eine unterbrochene Linie dargestellt) ein Steg 14 mit Bolzenlöchern 12 und 13 mit
einem Oberteil des Grundkörpergestells 2 verbunden.
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Das Grundkörpergestell 2 weist
in einem unteren Teil einen als Einheit ausgebildeten zylindrischen
Teil 2a auf, und eine vom Motor 3 angetriebene Drehantriebswelle 4 ist
in der Mitte des zylindrischen Teils 2a koaxial im Grundkörpergestell 2 angeordnet und
erstreckt sich nach unten. Ein Rotationselement 8, wie
eine Riemenscheibe oder ein Zahnrad, ist am unteren Ende der Drehantriebswelle 4 befestigt.
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Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform wird weiter als
Drehantriebsquelle ein Hydraulikmotor 3 verwendet, und
mit dem Hydraulikmotor 3 sind Hydraulikschläuche 15 und 16 verbunden.
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Das angetriebene Gehäuse 5 weist über dem
Gehäusegrundkörper 5a einen
als Einheit ausgebildeten zylindrischen Teil 5b auf, und
der zylindrische Teil 5b wird mit dem zylindrischen Teil 2a des Grundkörpergestells 2 von
einer Drehkupplung getragen.
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Wie in 2 und 4 dargestellt, sind zwei Schneidwerkzeugdrehwellen 7 und 7 in
Bezug zur Mitte rechts und links entlang der Diagonalen des Gehäusegrundkörpers 5a drehbar
gelagert. Das Rotationselement 9, wie eine Riemenscheibe
oder ein Zahnrad, ist am Körper
von jeder Schneidwerkzeugdrehwelle 7 befestigt, und eine
Drehmessereinheit 6 mit einer Mehrzahl von Schneidwerkzeugeinheiten 33 (vier
Messer bei der dargestellten Ausführungsform) ist mit dem unteren
Ende der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 verbunden.
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Die Drehantriebswelle 4 des
Hydraulikmotors 3 verläuft
im Gehäusegrundkörper 5a koaxial zum
zylindrischen Teil 5b des angetriebenen Gehäuses 5,
und das Rotationselement 8 ist an einer Stelle befestigt,
die dem Rotationselement 9 der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 des
Gehäusegrundkörpers 5a entspricht.
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Wie in 1 und
in 4 dargestellt, ist
eine Drehungsübertragungseinheit 10,
wie ein Riemen oder ein Zahnrad, zwischen dem antriebsseitigen Rotationselement 8 der
Drehantriebswelle 4 und dem abtriebsseitigen Rotationselement 9 der
Schneidwerkzeugdrehwelle 7 verlegt, so dass die Drehkraft der
Drehantriebswelle 4 durch die Rotationselemente 8 und 9 auf
die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 übertragen wird.
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Bei der dargestellten Ausführungsform
werden Zahnräder
als Rotationselemente 8 und 9 verwendet, und ein
Zahnriemen wird als Drehungsübertragungseinheit 10 verwendet,
jedoch ist der Drehungsübertragungsmechanismus
nicht nur auf sie beschränkt,
sondern die Rotationselemente 8 und 9 können auch
direkt oder über
andere Zahnräder
im Eingriff stehen.
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Wie in 4 dargestellt,
wird die Drehungsübertragungseinheit 10 durch
eine Spannvorrichtung 18 mit einer Zugspannung versehen.
Bei der Spannvorrichtung 18 dieser Ausführungsform ist eine Spannriemenscheibe 20 drehbar
an einem schwenkbaren Spannarm 19 gelagert, eine Verstellschraube 22 steht
in Schraubverbindung mit einer am oberen Ende des Spannarms 18 angeordneten
Schraubenbuchse 21, und das untere Ende der Verstellschraube 22 steht
zur Außenseite
des angetriebenen Gehäusegrundkörpers 5a hin über. Somit
wird die Andruckkraft der Spannriemenscheibe 20 an den
Riemen eingestellt, indem der Spannarm 19 mittels der Verstellschraube 22 gedreht
wird.
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Bei der dargestellten Ausführungsform
sind zwei Gruppen der Spannvorrichtungen 18 in einer Rechts-Links-Symmetrie
zur Außenseite
der Drehungsübertragungseinheit 10 angeordnet.
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Mit der Struktur, wie oben beschrieben,
wird bei der Pflanzenmähmaschine
gemäß der vorliegenden
Erfindung die Drehkraft des Hydraulikmotors 3 über die
Drehantriebswelle 4, das Rotationselement 8, die
Drehungsübertragungseinheit 10,
das Rotationselement 9 und die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 auf
die Drehmessereinheit 6 übertragen, von der Pflanzen
hauptsächlich
durch Eigendrehung der Drehmessereinheiten 6 abgeschnitten
werden. Auch das gesamte angetriebene Gehäuse 5 wird durch die Einstellung
des Widerstands gegen die Eigendrehung der Drehmessereinheit 6 und
des Widerstands gegen die Drehung des gesamten angetriebenen Gehäuses 5 in
Drehung versetzt, um die Drehmessereinheiten 6 zu drehen,
wodurch die Position der Drehmessereinheiten 6 verändert wird. 3 zeigt die Beziehung, in
der R1 die Spur oder Bahn der Eigendrehung
der Drehmessereinheit 6 anzeigt, und R2 die
Spur oder Bahn der Rotation der Drehmessereinheit 6 anzeigt.
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Weil die Mähmaschine 1 Pflanzen
hauptsächlich
durch die Eigendrehung der Drehmessereinheiten 6 abschneidet,
ist es übrigens
notwendig, eine Steuervorrichtung vorzusehen, um die Anzahl von
Umdrehungen der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 zu beschränken, um
die zum Mähen
oder Schneiden der Pflanzen notwendige Eigendrehkraft sicherzustellen.
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Zu diesem Zweck ist bei der Pflanzenmähmaschine 1 der
vorliegenden Erfindung eine im Gleitkontakt mit dem äußeren Umfang
des zylindrischen Teils 2a des Grundkörpergestells 2 stehende
ringförmige
Bremsvorrichtung 11 als Einheit im unteren Teil des zylindrischen
Teils 5b des angetriebenen Gehäuses 5 angeordnet,
so dass die Drehung des angetriebenen Gehäuses 5, das heißt die Umdrehung
der Schneidwerkzeugdrehmesser 7, durch den Reibungswiderstand
zwischen der Bremsvorrichtung 11 und dem zylindrischen
Teil 2a des Grundkörpergestells 2 begrenzt
wird.
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Die in 4 dargestellte
Bremsvorrichtung 11 weist dann eine rechte und linke zweigeteilte Bremsbacke 22, 23 auf,
die jeweils durch eine halbkreisförmige Platte verstärkt sind,
und die Enden der Bremsbacken 23 und 23 sind durch
Spannelemente 24, wie Schrauben und Muttern, verspannt,
so dass die Bremskraft durch Verstellung der Spannkraft gesteuert
werden kann.
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5 zeigt
eine andere Ausführungsform
einer Rotations-Bremsvorrichtung
des angetriebenen Gehäuses 5,
bei welcher der zylindrische Teil 2a für das Grundkörpergestell 2 und
der zylindrische Teil 5b für das angetriebene Gehäuse 5 nicht
dargestellt sind.
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Da bei der Rotations-Bremsvorrichtung
der in 4 dargestellten
Ausführungsform
die Spannkraft der Bremsbacke 23 auf einen vorbestimmten Wert
eingestellt ist, kann sie unter einem solchen Nachteil leiden, dass
man je nach der Rotationsträgheit
des angetriebenen Gehäuses 5 oder
dem Verschleiß der
Bremsbacke 23 keine benötigte
Bremskraft erhalten kann.
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Um dieses Problem zu überwinden,
ist die in 5 dargestellte
Bremsvorrichtung angepasst, um die Zentrifugalkraft der Drehung
des angetriebenen Gehäuses 5 auszunutzen,
indem die Bremskraft proportional zur Drehgeschwindigkeit des angetriebenen
Gehäuses 5 zunimmt,
und automatisch für
die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 eine geforderte Anzahl von
Eigendrehungen gehalten werden kann. Die Struktur soll unten erläutert werden.
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Bei der zweigeteilten Bremsbacke 23 der
in 5 dargestellten Bremsvorrichtung 11 ist
ein fester seitlicher Ausleger 23a an einem Ende an einem Verbindungselement 24a auf
der Oberseite des angetriebenen Gehäuses 5 befestigt,
während
ein beweglicher seitlicher Ausleger 23b am anderen Ende verschiebbar
in einem Langloch 24 eines Verbindungselements 24b am
anderen Ende des Gehäuses 4 im
Eingriff steht. Wenn der Ausleger 23b auf dem anderen Ende
der Bremsbacke 23 im Langloch 25 in Gleitkontakt
gebracht wird, um die Bremsbacke 23 anzuziehen, befindet
sich mit dieser Struktur die Bremsbacke 23 im Andruckkontakt
mit dem zylindrischen Teil 2a des Grundkörpergestells 2 (vergleiche 4).
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Weiter ist ein entlang der Bremsbacke 23 verlaufender
Fliehkraftbetätigungsarm 26 in
der Nähe
seines unteren Endes um eine Drehachse 27 als Mittelpunkt
schwenkbar an der Oberseite des angetriebenen Gehäuses 5 angelenkt.
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Der Fliehkraftbetätigungsarm 26 weist
ein als Einheit am oberen Ende angeordnetes Fliehkraftgewicht 28 auf,
und ein mit dem beweglichen seitlichen Ausleger 23b der
Bremsbacke 23 verbundener Verbindungshebel 29 ist
am hinteren Ende außerhalb der
Drehachse 27 schwenkbar angelenkt.
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Wenn die Drehgeschwindigkeit des
angetriebenen Gehäuses 5 zunimmt,
schwingt das Fliehkraftgewicht 28 durch die Zentrifugalkraft
in Richtung eines Pfeils A, und das hintere Ende des Fliehkraftbetätigungsarms 26 wird
in Richtung eines Pfeils B nach hinten gedrückt. Dies bewirkt, dass sich
der bewegliche seitliche Ausleger 23b der Bremsbacke 23 über den
Verbindungshebel 29 im Langloch 25 gleitend nach
innen bewegt, so dass die Bremsbacke 23 in Richtung eines
Pfeils C angezogen wird. Dementsprechend befindet sich die Bremsbacke 23 im
Andruckkontakt am zylindrischen Teil 2a des Grundkörpergestells 2,
und die Drehung des angetriebenen Gehäuses 5, das heißt, die
Umdrehung der Schneidwerkzeugdrehwelle 7, wird durch den
Reibungswiderstand begrenzt. Da man die Bremskraft aus der Zentrifugalkraft
der Drehung des angetriebenen Gehäuses erhält, wird von selbst eine Bremskraft
erzeugt, die proportional zur Drehkraft des angetriebenen Gehäuses 5 ist.
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Eine Feder 30 zum elastischen
Vorspannen des Fliehkraftbetätigungsarms 26 gegen
einem Anschlag 31 an der Innenseite ist vorzugsweise so
angeordnet, dass die Bremskraft der Bremse 22 durch Veränderung
des Federdrucks verstellt werden kann.
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Die Bremsvorrichtung ist vorzugsweise
in einer Rechts-Links-Symmetrie
in Bezug zur Mitte des angetriebenen Gehäuses 5 angeordnet.
Dies kann für
eine gut ausgewogene und äußerst zuverlässige Bremswirkung
sorgen.
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Da die Drehmessereinheiten 6 Pflanzen durch
Eigendrehung mittels des gemeinsamen Motors 3 schneiden,
während
sie durch Rotation in Bezug zur Drehantriebswelle 4 verlagert
werden, kann gemäß der Pflanzenmähmaschine 1 der
vorliegenden Erfindung das Maß der
Bewegung der Maschine während
des Mäh-
oder Schneidvorgangs verringert werden, wie oben beschrieben worden
ist.
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Da die Bremsvorrichtung 11 zur
Beschränkung
der Rotation der Drehmessereinheiten 6 vorgesehen ist,
kann eine Besorgnis dahingehend, dass es der Einheit 6 an
Eigendrehkraft fehlt, vermieden werden. Insbesondere in einem Fall,
in dem eine Bremswirkung durch Ausnutzung der Drehkraft des angetriebenen
Gehäuses 5 aufgebracht
wird, kann die Eigendrehung der Drehmessereinheit 6 immer
automatisch auf eine gewünschte
Anzahl von Umdrehungen gesteuert werden, da die Bremskraft proportional
zur Umdrehungsgeschwindigkeit des angetriebenen Gehäuses 5 zunimmt.
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Wie in 6 dargestellt,
umfasst die Drehmessereinheit 6 eine Mehrzahl von Schneidwerkzeugeinheiten 33,
die radial um ein Basiselement 32 herum lösbar befestigt
sind, und das Basiselement 32 ist mit der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 verbunden. Bei
der dargestellten Ausführungsform
sind vier Schneidwerkzeugeinheiten am Basiselement 32 befestigt,
wobei die Messerkante in Drehrichtung nach unten geneigt ist.
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Vorzugsweise weist jede der Schneidwerkzeugeinheiten 33 eine
Mehrzahl von Messerkanten 34 auf, die am Umfangsrand in verschiedene
Richtungen weisen, so dass durch Veränderung eines Befestigungswinkels
am Basiselement 32 jede Messerkante 34 in Drehrichtung
gedreht werden kann.
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Bei der dargestellten Ausführungsform
umfasst der Umfangsrand der Schneidwerkzeugeinheit 33 drei
gebogene Messerkanten 34(a), 34(b) und 34(c),
jedoch kann die Anzahl der Messerkanten 34 zwei oder drei
oder mehr betragen. Es wird bevorzugt, dass benachbarte Messerkanten 34 einen
spitzen Winkel dazwischen einschließen, wie in der Figur dargestellt.
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Wie oben beschrieben, kann bei den Schneidwerkzeugeinheiten 33 jeweils
jede der Messerkanten benutzt werden, so dass eine abgenutzte oder
verschlissene Messerkante zum Schneiden durch eine andere neue ersetzt
werden kann, indem man den Befestigungswinkel am Basiselement 32 verändert. Entsprechend
kann die Schneidwerkzeugeinheit 33 über einen langen Zeitraum wirkungsvoll verwendet
werden, und weiter kann für
jede der Messerkanten 34 die Struktur entsprechend dem
Arbeitszweck verändert
und ausgewählt
werden.
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Indem man an der Spitze zwischen
benachbarten Messerkanten einen spitzen Winkel ausbildet, kann außerdem auch
hartes Gras oder Gesträuch geschnitten
werden.
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Die Drehmessereinheit 6 ist
allgemein so ausgebildet, dass der Schwerpunkt in einer geometrischen
Mitte liegt, jedoch kann sich der Schwerpunkt für die Drehmessereinheit 6 in
einer exzentrischen Position befinden. Wenn sich der Schwerpunkt
in der exzentrischen Position befindet, lässt sich bei der Drehung der
Drehmessereinheit 6 durch starke Trägheitskräfte eine verstärkte Schneidkraft
erzielen.
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Die Messerkante 34 der Schneidwerkzeugeinheit 33 kann
eine ebene Klinge sein, wie in 6 dargestellt,
jedoch kann sie als gezackte Kante ausgebildet sein, wie diejenige
einer Sägezahnkante, wie
in 7 dargestellt, wenn
sie als Schneidmesser für
Gesträuch
oder Bambus verwendet wird. Weiter können die Messer 34(a), 34(b), 34(c) für Messerkanten,
die für
die Arten von Pflanzen geeignet sind, in verschiedene Gestalten
geformt werden.
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Die Drehmessereinheit 6 kann
direkt angekuppelt werden, indem man einen Befestigungsteil 38 des
Basiselements 32 auf der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 befestigt
und einen Bolzen zwischen die beiden Elemente einführt. Vorzugsweise
werden die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 und das Basiselement 32 der
Drehmessereinheit 6 unter Druck durch eine vorbestimmte
elastische Kraft verbunden, so dass sie sich als Einheit drehen
können,
wie in 8 dargestellt.
Speziell wird an der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 ein Anschlagelement 35 befestigt,
und am unteren Ende der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 wird
mit einem Bolzen 37 oder dergleichen über eine Feder 40 ein
Flanschelement 36 angefügt,
wie in 8 dargestellt.
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Das Basiselement 32 der
Drehmessereinheit 6 weist im mittleren Teil einen Befestigungsteil 38 zur Befestigung
an der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 auf, die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 wird
mittels einer öllosen
Manschette in den Befestigungsteil 38 eingesetzt, und dann
wird das Flanschelement 36 mit unteren Ende der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 verspannt
und verbunden.
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In dem Flanschelement 36 sind
eine Feder 40 und eine Druckaufnahmeplatte 41 in
eine auf der Druckkontaktseite ausgebildete Vertiefung 39 eingepasst,
mittels derer die Drehmessereinheit 6 in einem elastisch
eingespannten Zustand zwischen dem Anschlagelement 35 der
Schneidwerkzeugdrehwelle 7 und dem Flanschelement 36 eingefügt wird.
Wenn ein übermäßiger Widerstand
auf die Drehmessereinheit 6 ausgeübt wird, dreht sich dementsprechend
die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 im Leerlauf, und wenn der
Widerstand abnimmt, werden andererseits die Schneidwerkzeugdrehwelle 7 und
die Drehmessereinheit 6 wieder unter Druck in Eingriff
gebracht und drehen sich als Einheit. Für die Druckkontaktoberfläche zwischen
der Schneidwerkzeugdrehwelle 7 und dem Drehmesser 6 wird
vorzugsweise ein Verschleiß-
oder Reibelement aus Kunststoff verwendet.
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Wie in 3 dargestellt,
ist bei der Pflanzenmähmaschine 1 eine
seitliche Abdeckung 43 zum Abdecken der Außenseite
der Rotationsspur der Drehmessereinheit 6 am Grundkörpergestell 2 befestigt.
In einem Fall, wo die seitliche Abdeckung 43 mit einer
geschlossenen Platte ausgebildet ist, wird daher die Mähmaschine 1 von
einem Arm eines Löffelbaggers
angehoben, und Pflanzen werden allmählich in Schnitzel zerschnitten,
während
die Maschine 1 abgesenkt wird, so dass sie über den
Pflanzen abgesetzt wird. Da die Schneidwerkzeugeinheit 33 der Drehmessereinheit 6 in
Drehrichtung nach unten geneigt ist, tritt in diesem Fall im Grundkörpergestell 2 ein
aufsteigender Luftstrom auf, und der aufsteigende Luftstrom stellt
Gras oder Gesträuch
aufrecht und bläst
die abgeschnittenen Schnitzel nach oben. Dies kann ein Verheddern
von Pflanzen ausschließen
und die Wirksamkeit des Mäh-
oder Schneidvorgangs verbessern. Da die Pflanzen in Schnitzel geschnitten werden,
erleichtert es weiter die anschließende Behandlung und ist für die Herstellung
von Gründüngung günstig.
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In einem Fall, wo die seitliche Abdeckung 43 aus
einer geschlossenen Platte hergestellt ist, ist es jedoch unmöglich, Pflanzen
zu schneiden, während die
Mähmaschine 1 in
seitlicher Richtung am Boden entlang bewegt wird. Um das Problem
zu überwinden,
kann eine Gruppe von vertikalen Schlitzen 44 im unteren
Teil der seitlichen Abdeckung 43 ausgebildet werden, wie
in 10 dargestellt.
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Die seitliche Breite des Schlitzes 44 ist
so bemessen, dass ein Verstreuen von gefährlichem Material, wie Geröll oder
Steinen, verhindert werden kann und Pflanzen durch die Schlitze 44 eintreten
können. Weiter
können
die Schlitze 44 über
den gesamten Umfang der Abdeckung 43 angeordnet sein, jedoch kann
es von Vorzug sein, sie auf einen Teil der seitlichen Abdeckung
43 zu
begrenzen, um das Verstreuen von Boden oder Sand zu vermindern.
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Bei einer in 11 dargestellten Mähmaschine 1 ist ein
unterer Teil der seitlichen Abdeckung 43 entfernt, und
an der Außenseite
des Grundkörpergestells 2 ist
ein Paar gegenüberliegende
Kufen 45 befestigt. Das untere Ende der Kufe 45 verläuft unterhalb
der Drehmessereinheit 6. Daher bewegt sich die Pflanzenmähmaschine 1 beim
Schneiden reibungslos, während
die Maschine 1 vom Arm des Schaufelbaggers in Richtung
der Pfeile bewegt wird. Da die Vorrichtung in seitlicher Richtung
bewegt wird, während
die Kufe 45 mit dem Boden Berührung hat, besteht zudem kein
Erfordernis, die Höhe
der Maschine mittels des Arms zu verstellen, um die Arbeit zu erleichtern.