DE20301886U1 - Hülle eines Werkzeugs - Google Patents
Hülle eines WerkzeugsInfo
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Description
Anmelder: Stuttgart, 04.02.2003
Gml611 H/cr Friedr. DICK GmbH Esslinger Straße 4-10 D-73779 Deizisau
Vertreter:
Kohler Schmid + Partner Patentanwälte GbR Ruppmannstraße 27 D-70565 Stuttgart
Die Erfindung betrifft die Hülle eines Werkzeugs, insbesondere die Hülle eines Messers, wobei bevorzugt nur die Klinge des Messers von der Hülle umgeben ist und das Messer unverlierbar in der Hülle gehalten wird.
Ein derartiger Klingenschutz ist durch die DE 299 09 910 Ul bekannt geworden.
Der bekannte Klingenschutz für eine Klinge eines Messers besteht aus zwei im Wesentlichen kongruenten Teilflächen, von denen wenigstens eine an einer Oberfläche im Wesentlichen vollflächig mit einem Klebstoff versehen ist und welche die Klinge zwischen sich aufnehmend miteinander verklebbar sind.
Bei dem bekannten Klingenschutz wird die Klinge, und damit das gesamte Messer, über einen Klebstoff miteinander verbunden. Soll das Messer aus dem Klingenschutz herausgenommen werden, so muss der Klebstoff zwischen dem Klingenschutz und der Messerklinge gelöst werden. Löst sich die Klebverbindung unbeabsichtigt, so kann das Messer aus dem Klingenschutz herausfallen. Ebenfalls können Klebmittelspuren an der Klinge verbleiben, wenn man die Klinge von dem Klingenschutz löst. Der Klebstoff muss dann zusätzlich von der Klinge abgelöst werden.
Aus dem Stand der Technik sind weiterhin Messerscheiden aus unterschiedlichsten Materialien bekannt. Kunststoffhüllen oder Papierhüllen umgeben das gesamte Messer oder Teilabschnitte eines Messers und sichern nur bedingt ein Messer gegen ein unerwünschtes Herausnehmen des Messers aus der bekannten Messerscheide. Vielfach verdecken bekannte Messerscheiden oder bekannte Hüllen das für einen Verkauf vorbereitete Messer, so dass ein Käufer nur bedingt das ihn interessierende Messer betrachten und/oder anfassen kann. Eine zufriedenstellende Endbewertung des zum Kauf ausgewählten Messers ist in der Originalverpackung vielfach nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine sichere Verpackung eines Werkzeuges, insbesondere eines Messers, zu entwickeln, die einen sicheren unverlierbaren Schutz der Klinge eines Messers gewährleistet und den Griff des Messers ausspart, damit ein Kaufinteressent den Messergriff oder einen Werkzeugabschnitt zwar in die Hand nehmen kann, aber die Originalverpackung im Bereich der Klinge oder eines anderen Abschnittes des Werkzeugs sicher verschlossen bleibt.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine scheidenförmige Hülle eines Werkzeuges gelöst, wobei das Werkzeug in die Hülle zumindest teilweise einschiebbar ist, die bei eingeschobenem Werkzeug das Werkzeug oder Teilabschnitte des Werkzeuges über eine rückseitige Wand und eine vorderseitige Wand vollkommen abdeckt, indem in axialer Richtung der Hülle gesehen seitliche Ränder der rückseitigen und vorderseitigen Wand miteinander verbunden sind, die Hülle einen oberen und unteren Rand quer zur axialen Erstreckung der Hülle verlaufenden Rand aufweist, wobei der obere Rand verschlossen ist und der untere Rand eine Öffnung aufweist, an der ein Wandungsabschnitt von der rückseitigen oder vorderseitigen Wand ausgehend ausgebildet ist, der über die Öffnung vorsteht und an dem ein biegbares Band und ein Verschließmechanismus vorgesehen ist, über den ein erster Endbereich des Bandes mit einem anderen zweiten Endbereich des Bandes unlösbar verbindbar ist.
Die erfindungsgemäße Hülle hat damit den Vorteil, dass ein Interessent die verkaufsfertige Ware betrachten und Teilabschnitte der Ware in die Hand nehmen kann, aber es ist ihm nicht möglich, die Ware insgesamt aus der scheidenförmigen Hülle herauszunehmen. Über den Verschließmechanismus ist ein Teilabschnitt einer Ware in die Hülle unlösbar eingebunden, so dass die Ware nicht ausgetauscht werden kann. Die erfindungsgemäße Hülle erfüllt somit alle Ansprüche eines Verkäufers und gefährliche oder leicht beschädigbare Abschnitte eines Werkzeuges können sicher geschützt werden, so dass ein Käufer eine mit der erfindungsgemäßen Hülle verpackten Ware sicher sein kann, dass sein ausgewähltes Produkt mit Sicherheit noch nie aus der Originalverpackung herausgenommen worden ist. Eine Herausnahme des gesamten Werkzeuges aus der erfindungsgemäßen Hülle, hier bevorzugt eines Messers, ist nur möglich, wenn die Hülle irreversibel zerstört wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die seitlichen Ränder und der obere Rand der erfindungsgemäßen Hülle unlösbar miteinander verbunden. Somit ist auch gewährleistet, dass nicht an einer anderen Stelle als am Verschließmechanismus, der die mit der erfindungsgemäßen Hülle verpackten Ware unlösbar in der Hülle hält, die erfindungsgemäße Hülle reversibel geöffnet werden kann. Die erfindungsgemäße Hülle stellt somit insgesamt eine sichere Verpackung eines Werkzeugs dar.
Sind die rückseitige und vorderseitige Wand aus einer durchsichtigen Folie gebildet, so ist es einem Betrachter auch möglich, das gesamte Werkzeug, das in die erfindungsgemäße Hülle
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zumindest teilweise eingepackt ist, zu betrachten. Einerseits kann er Teilabschnitte des Werkzeugs in die Hand nehmen und andererseits kann er besonders sensible Abschnitte des Werkzeugs durch die erfindungsgemäße Hülle betrachten, und es ist sichergestellt, dass bei einer In-die-Handnahme des zum Verkauf vorgesehenen Werkzeugs das Werkzeug nicht beschädigt wird.
In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Hülle ist neben dem Werkzeug ein den Innenraum der Hülle ausfüllender Karton in die Hülle einschiebbar. Dies hat den Vorteil, dass durch diesen Karton die erfindungsgemäße Hülle stabilisiert werden kann. Die Hülle wird durch den Karton versteift. Der Karton kann aus einem papierartigen Werkstoff oder aus einem damit ähnlichen Werkstoff hergestellt sein. Ist die Hülle aus einem durchsichtigen Material hergestellt, so kann bei einem eingeschobenen Karton das Werkzeug, insbesondere eine Messerklinge, nur von einer Seite betrachtet werden.
Bevorzugt kann die Hülle im Bereich des oberen Randes einen Durchbruch aufweisen. Dies hat den Vorteil, dass ein mit der erfindungsgemäßen Hülle verpacktes Werkzeug in Tragestifte einer Präsentationswand eingehängt werden kann. Auch gewichtsmäßig schwere Werkzeuge oder Messer können sicher und unverlierbar in der erfindungsgemäßen Hülle gehalten werden. Der Verschließmechanismus ist so ausgelegt, dass das Eigengewicht eines Werkzeuges den Verschließmechanismus nicht zerstören oder öffnen kann.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung hält der Wandungsabschnitt zwei Teile eines Druckknopfes aus Kunststoff, die unter Aufnahme des Bandes unlösbar zusammensteckbar sind. Die beiden Teile bilden den sicheren unlösbaren Verschließmechanismus. Wird ein Band über einen Kunststoffdruckknopf verschlossen, der beim Zusammendrücken unlösbar ineinander verrastet, so kann die erfindungsgemäße Hülle mit einem darin gehaltenen Werkzeug nur dadurch geöffnet werden, dass man entweder das Band oder den Druckknopf oder die Hülle selbst irreversibel zerstört.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die beiden Teile des Druckknopfes beim Zusammenstecken vorgestanzte Löcher im Band durchgreifen oder das Band beim Zusammenstecken der beiden Teile des Druckknopfes an einer beliebigen Stelle durchstoßen wird. Mit derartigen Ausbildungen eines Bandes ist es möglich, ein Werkzeug eng umschlungen zu halten und es
in dieser eng umschlungenen Form über den unlösbaren Verschließmechanismus sicher in der erfindungsgemäßen Hülle zu halten.
Ist in der erfindungsgemäßen Hülle ein Karton eingeschoben, so kann er auf beiden Seiten mit Informationen zum in der erfindungsgemäßen Hülle gelagerten Werkzeug beschriftet werden. Neben einer hohen Transparenz ist ein großer Informationsgehalt gewährleistet.
In einer weiteren Ausgestaltung der erfindungemäßen Hülle weist der Karton einen Durchbruch auf, der in der Größe und Ausformung dem Durchbruch in der Hülle im Bereich des oberen Randes entspricht. Mit dieser Ausgestaltung kann der Durchbruch in der Hülle noch zusätzlich stabilisiert und gesichert werden. Ein Ausreißen des Durchbruches auch bei der Halterung von sehr schweren Werkzeugen in der erfindungsgemäßen Hülle wird sicher vermieden.
Das in der erfindungsgemäßen Hülle gehaltene Werkzeug ist bevorzugt ein Messer mit einem Griff und einer Klinge, wobei die erfindungsgemäße Hülle in ihrer Größe weitgehend der Größe der Klinge des Messers angepasst ist. Das Band am unteren Rand der erfindungsgemäßen Hülle weist eine Länge auf, die zum Umschlingen des Griffes geeignet ist, und der als einmalig verschließbarer Druckknopf ausgebildete Verschließmechanismus ist dazu geeignet, das den Griff eng umschlingende Band unlösbar zusammenzuhalten.
Mit den gesamten vorteilhaften Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Hülle wird eine Verpackung zur Verfügung gestellt, die Teile eines Werkzeugs sicher abdecken kann und einen wirksamen Schutz der abgedeckten Werkzeugteile gewährleistet. Mit der erfindungsgemäßen Hülle ist eine Hülle geschaffen, die einen Austausch von Werkzeugen in der Hülle sicher verhindert.
In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung der scheidenförmigen Hülle ist der Wandabschnitt mit einer zur vorderen und hinteren Wand der Hülle parallel verlaufenden Durchgangsöffnung ausgebildet, durch die das Band hindurchschiebbar ist und wobei das Band im durch die Durchgangsöffnung hindurchgeschobenen Zustand zumindest an einem Abschnitt des Bandes von dem Material, das die Durchgangsöffnung bildet, vollkommen ummantelt ist.
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Dies hat den Vorteil, dass beliebige Bänder mit der scheidenförmigen Hülle zum Verbinden eines Werkzeuges mit der scheidenförmigen Hülle verwendet werden können. Das Band wird durch die Durchgangsöffnung hindurchgeschoben und um das in der Hülle steckende Werkzeug herumgewickelt und anschließend mit einem Verschließmechanismus, wie Druckknopf, irreversibel verschlossen. Ein Werkzeug wird damit sicher in der scheidenförmigen Hülle gehalten und kann nur aus der scheidenförmigen Hülle herausgenommen werden, wenn man entweder die scheidenförmige Hülle oder das Band zerstört.
In weiterer Ausbildung der erfindungsgemäßen scheidenförmigen Hülle weist der Wandungsabschnitt eine Durchbruchsbohrung quer zur Durchgangsöffnung verlaufend auf.
Dies hat den Vorteil, dass auch Bänder ohne eigenen Verschließmechanismus für die Anbindung eines Werkzeuges an die scheidenförmige Hülle verwendet werden können. Beliebige Druckknöpfe können eingesetzt werden, die zum einen den Wandungsabschnitt und zum anderen das Band durchstoßen, wenn der Druckknopf verschlossen wird.
Dies hat den Vorteil, dass auch Bänder ohne eigenen Verschließmechanismus für die Anbindung eines Werkzeuges an die scheidenförmige Hülle verwendet werden können. Beliebige Druckknöpfe können eingesetzt werden, die zum einen den Wandungsabschnitt und zum anderen das Band durchstoßen, wenn der Druckknopf verschlossen wird.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Band einenends mit einem Zapfen versehen, der an seinem freien Ende einen Vorsprung aufweist und anderenends ist über einen Längenabschnitt des Bandes eine Lochreihe gebildet aus Löchern vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass zum Verschließen des Bandes, nachdem es um ein Werkzeug herumgelegt worden ist, kein zusätzlicher Verschließmechanismus verwendet werden muss. Der Verschließmechanismus ist am Band selbst ausgebildet, indem ein verdickter Abschnitt eines Zapfens, der als Vorsprung ausgebildet ist, durch ein Loch des Lochbandes soweit hindurchgeschoben wird, bis der Vorsprung bei in das Loch eingeschobenem Zapfen den Rand eines Loches übergreift. Durch die stufenförmige Ausbildung des Vorsprunges kann der Zapfen nicht mehr aus dem Loch zurück-, beziehungsweise herausgezogen werden, ohne dass das Loch beziehungsweise das Band zerstört wird. Mit dieser Ausgestaltung eines Bandes ist eine besonders kostengünstige und einfache Ausbildung einer Anbindung eines Werkzeuges, hier insbesondere einem Messer, an eine scheidenförmige Hülle verwirklicht.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die in der Zeichnung dargestellte Ausführungsform zeigt die erfindungsgemäße Hülle nur beispielhaft. Es zeigen:
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Figur 1: eine erfindungsgemäße Hülle in Vorderansicht;
Figur 2: eine erfindungsgemäße Hülle in Vorderansicht mit einem eingefügten Messer,
das in der erfindungsgemäßen Hülle unlösbar und unverlierbar gehalten ist;
Figur 3: eine erfindungsgemäße Hülle in einer Rückansicht, in der ein Messer unlösbar
und unverlierbar gehalten ist;
Figur 4a: eine weitere Ausführungsform einer teilweise gezeigten Hülle mit einem Band, das einen materialschlüssig ausgeformten Schließmechanismus aufweist;
™ Figur 4b: einen Teilabschnitt eines Bandes aus Fig. 4a in Vorderansicht des Bandes.
Die erfindungsgemäße Hülle ist in der Zeichnung stark schematisiert dargestellt und nicht maßstäblich zu verstehen. Die erfindungsgemäße Hülle ist in einer Form dargestellt, in der der erfindungsgemäße Aufbau gezeigt werden kann.
Figur 1 zeigt mit dem Bezugszeichen 10 eine Hülle, die aus einer vorderseitigen Wand 11 und einer rückseitigen Wand 12 zusammengesetzt ist. Die vorderseitige und rückseitige Wand 11, 12 weisen seitliche Ränder 13 auf, die unlösbar miteinander verbunden, beispielsweise verschweißt sind. Die vorderseitige Wand 11 ist mit der rückseitigen Wand 12 an einem oberen Rand 14 ebenfalls unlösbar verbunden. An einem unteren Rand 15 ist eine Öffnung 16 vorgesehen, in die ein Karton 17 in Pfeilrichtung 17' über die gesamte Länge der Hülle 10 eingeschoben werden kann. Der Karton 17 kann einerseits die Hülle 10 aussteifen, stabilisieren und andererseits kann der Karton 17 beidseitig als Informationsträger für die in der Hülle 10 gelagerte Ware dienen.
Am unteren Rand 15 ist an der rückseitigen Wand 12 ein Wandungsabschnitt 18 ausgebildet, der ein erstes Teil 19 eines Kunststoffdruckknopfes und ein zweites Teil 20 eines Kunststoffdruckknopfes hält. Weiterhin ist ein Band 21 am Wandungsabschnitt 18 vorgesehen, in das Löcher 22 eingestanzt sind. Ein Ende des Bandes 21 wird am Wandungsabschnitt 18 von dem ersten Teil 19 eines Kunststoffdruckknopfes gehalten. Das Band 21 wie auch der Wandungsabschnitt 18 können soweit gebogen werden, dass sie sich an
ein Werkzeug anschmiegen und dass die in der Zeichnung voneinander beabstandeten Teile 19, 20 unlösbar ineinander gedrückt werden können.
Am oberen Rand 14 ist ein Durchbruch 23 vorgesehen, über den die Hülle 10 beispielsweise in Stifte einer Verkaufswand eingehängt werden können. Wird die erfindungsgemäße Hülle 10 mit einem in der Hülle 10 gelagerten Werkzeug mittels des Durchbruches 23 aufgehängt, so trägt die Hülle 10 sicher und unverlierbar und auch von der Hülle 10 unlösbar das in der Hülle 10 gelagerte Werkzeug.
Figur 2 zeigt die Hülle 10 mit einem in der Hülle 10 gehaltenen Messer 24, das eine Klinge 25 und einen Griff 26 aufweist. Die vorderseitige Wand 11 ist aus einer durchsichtigen Kunststofffolie hergestellt und die rückseitige Wand 12 wird durch den Karton 17 abgedeckt. Auf dem Karton 17 liegt in der Hülle 10 die Klinge 25, und das Band 21 umschlingt eng anliegend den Griff 26. Die beiden Bandenden des Bandes 21 werden von dem einmalig verschließbaren Druckknopf zusammengehalten, von dem in gestrichelter Darstellung das erste Teil 19 gezeigt ist. Der Griff 26 liegt am unteren Rand 15 der Hülle 10 an.
Figur 3 zeigt die Hülle 10 in einer Rückansicht mit einem in der Hülle 10 gehaltenen Messer 24. Die vorderseitige Wand 11 ist über den Karton 17 verdeckt, so dass auch die Klinge 25 nur in einer unterbrochenen Konturführung gezeigt werden kann. Die rückseitige Wand 12 ist in der Figur 3 sichtbar und von dem Kunststoffdruckknopf ist das zweite Teil 20 oben aufliegend sichtbar. Die beiden Teile 19, 20 sind unlösbar ineinander gesteckt und halten das Band 21 zusammen, das eng anliegend den Griff 26 des Messers 24 umschlingt und hält.
Figur 4a zeigt eine weitere Ausführungsform einer scheidenförmigen Hülle 31, von der nur ein unterer Abschnitt gezeigt ist, an der ein Wandungsabschnitt 32 ausgebildet ist. An dem Wandungsabschnitt 32 ist eine zur vorderen und hinteren Wand der Hülle 31 parallel verlaufende Durchgangsöffnung 33 vorgesehen, durch die ein Band 34 hindurchschiebbar ist. Das Band 34 wird zumindest über kurze Abschnitte über den vollen Umfang des Bandes 34 gesehen von der Durchgangsöffnung 33 gehalten und geführt. Zusätzlich ist an dem Wandungsabschnitt 32 noch eine Durchbruchsbohrung 35 ausgebildet, durch die ein Verschließmechanismus, wie Druckknopf, hindurchgesteckt werden kann, mit dem man zum einen den Wandungsabschnitt 32 mit dem Band 34 und zum anderen das Band 34 mit einem Werkzeugabschnitt verbinden kann, den das Band 34 vollkommen umschlingt.
Ist an dem Band 34 einenends ein Zapfen 36 ausgebildet, der an seinem freien Ende einen sich pilzartig verdickenden Vorsprung 37 aufweist, der sich sprunghaft über eine Schulter verjüngt und sind über einen Längenabschnitt 38 am Band 34 Löcher 39 vorgesehen, in die der Zapfen 36 über seine Schulter eingreifen kann, so ist die Durchbruchöffnung 35 funktionslos. Der Zapfen 36 bildet zusammen mit einem der Löcher 39 den Verschließmechanismus, in dem ein durch ein Loch 39 hindurchgesteckter Zapfen 36 mit seinem Vorsprung 37 einen Rand eines Loches 39 übergreift. Der Rand 40 eines Loches 39 wird soweit von dem Vorsprung 37 übergriffen, dass ein in das Loch 39 vollkommen eingesteckter Zapfen 36 nicht mehr ohne Beschädigung aus dem Loch 39 herausgezogen werden kann.
Figur 4b zeigt einen Teilabschnitt des Bandes 34 mit Löchern 39, die einen verstärkten Rand 40 aufweisen. Wird das Band 34 um ein Werkzeug, insbesondere um einen Messergriff, herumgelegt und wird ein Zapfen durch eines der Löcher 39 soweit hindurchgeschoben, dass das verdickte Ende des Zapfens 36 den Rand 40 übergreifen kann, so ist das Band 34 verschlossen und kann ohne Zerstörung nicht mehr von dem Messergriff abgelöst werden.
Claims (13)
1. Scheidenförmige Hülle (10; 31) eines Werkzeuges (24), wobei das Werkzeug (24) in die Hülle (10) zumindest teilweise einschiebbar ist, die bei eingeschobenem Werkzeug (24) das Werkzeug (24) oder Teilabschnitte des Werkzeuges (24) über eine rückseitige Wand (12) und eine vorderseitige Wand (11) vollkommen abdeckt, indem in axialer Richtung der Hülle (10; 31) gesehen seitliche Ränder (13) der rückseitigen und vorderseitigen Wand (11; 12) miteinander verbunden sind, die Hülle (10; 31) einen oberen und unteren quer zur axialen Erstreckung der Hülle (10; 31) verlaufenden Rand (14; 1 S) aufweist, wobei der obere Rand (14) verschlossen ist und der untere Rand (15) eine Öffnung (16) aufweist, an der ein Wandungsabschnitt (18; 32) von der rückseitigen oder vorderseitigen Wand (11; 12) ausgehend ausgebildet ist, der über die Öffnung (16) vorsteht und an dem ein biegbares Band (21; 34) und ein Verschließmechanismus (19; 20) vorgesehen ist, über den ein erster Endbereich des Bandes (21; 34) mit einem anderen zweiten Endbereich des Bandes (21; 34) unlösbar verbindbar ist.
2. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Ränder (13) und der obere Rand (14) der Hülle (10; 31) unlösbar miteinander verbunden sind.
3. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die rückseitige und vorderseitige Wand (11; 12) aus einer durchsichtigen Folie gebildet sind.
4. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass neben dem Werkzeug (24) ein den Innenraum der Hülle (10; 31) ausfüllender Karton (17) in die Hülle (10; 31) einschiebbar ist.
5. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des oberen Randes (14) ein Durchbruch (23) vorgesehen ist.
6. Scheidenförmige Hülle (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandungsabschnitt (18) zwei Teile (19, 20) eines Druckknopfes aus Kunststoff hält, die unter Aufnahme des Bandes (21) unlösbar zusammensteckbar sind, und dass die zwei Teile (19, 20) den Verschlussmechanismus bilden.
7. Scheidenförmige Hülle (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (19, 20) beim Zusammenstecken vorgestanzte Löcher (22) im Band (21) durchgreifen oder das Band (21) an einer beliebigen Stelle durchstoßen.
8. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Karton (17) auf einer oder auf beiden Seiten beschriftbar ist.
9. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Karton (17) einen Durchbruch (23) aufweist, der in der Größe und Ausformung dem Durchbruch (23) in der Hülle (10; 31) im Bereich des oberen Randes (14) entspricht.
10. Scheidenförmige Hülle (10; 31) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug ein Messer (24) mit einem Griff (26) und einer Klinge (25) ist, dass die Hülle (10) in der Größe weitgehend der Größe der Klinge (25) angepasst ist, dass das Band (21; 34) eine Länge aufweist, die zum Umschlingen des Griffes (26) geeignet ist, und dass der als einmalig verschließbarer Druckknopf ausgebildete Verschließmechanismus (19, 20) das den Griff (26) eng umschlingende Band (21) unlösbar zusammenhält.
11. Scheidenförmige Hülle (31) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandungsabschnitt (32) eine zur vorderen und hinteren Wand der Hülle (31) parallel verlaufende Durchgangsöffnung (33) aufweist, durch die das Band (34) hindurchschiebbar ist und dass das Band (34) im durch die Durchgangsöffnung (33) hindurchgeschoben Zustand zumindest an einem Abschnitt des Bandes (34) von der Durchgangsöffnung (33) vollkommen ummantelt ist.
12. Scheidenförmige Hülle (31) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandungsabschnitt (32) eine Durchbruchsbohrung (35) quer zur Durchgangsöffnung (33) verlaufend aufweist.
13. Scheidenförmige Hülle (31) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (34) einenends einen Zapfen (36) mit einem am freien Ende des Zapfens (36) ausgebildeten Vorsprung (37) und anderenends über einen Längenabschnitt (38) des Bandes (34) vorgeformte Löcher (39) aufweist.
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Publications (1)
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| FR2905057A1 (fr) * | 2006-08-28 | 2008-02-29 | Imp Exp Du Velay Sa | Plaque de presentation support d'outils |
-
2003
- 2003-02-06 DE DE20301886U patent/DE20301886U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2905057A1 (fr) * | 2006-08-28 | 2008-02-29 | Imp Exp Du Velay Sa | Plaque de presentation support d'outils |
| EP1894496A1 (de) * | 2006-08-28 | 2008-03-05 | Import Export Du Velay | Präsentationsplatte eines Meißelhalters |
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