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Die Erfindung betrifft eine Verkaufsverpackung
für Trennscheiben
mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
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Die US-A-5,456,057 zeigt eine gattungsgemäße Verkaufsverpackung
für Trennscheiben,
welche die Trennscheibe am unteren Scheibenrand führend umgibt
und dabei einen Teilbereich der Trennscheibe sichtbar macht. Die
Verpackung besteht aus einem faltbaren Zuschnitt mit Vorder- und
Rückteil, die
an der Unterseite unter Bildung einer Aufnahmetasche umgeklappt
und aneinander befestigt werden können. Durch diese Tasche kann
eine umfangsseitige formschlüssige
Führung
gebildet werden, welche die Trennscheibe zumindest nach unten und
etwas an der Seite festhält.
Das Vorderteil des Zuschnitts ist kleiner als das Rückteil und
lässt einen
großen
Teil des umfangsseitigen Scheibenrandes frei sichtbar. Die bekannte
Verpackung ist nicht in der Lage, mit dem Zuschnitt allein eine
allseitige Führung
für die Trennscheibe
zu bieten. Hierfür
ist ein separat anzubringendes Halteelement in Form eines Clipses
erforderlich, der in die Zentralöffnung
der Trennscheibe formschlüssig
eingreift.
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Die
DE 92 11 826 U1 offenbart ein andere gattungsgemäße Verkaufsverpackung
für Kreissägeblätter, Trennschleifscheiben
oder dgl. Die faltbare Verpackung umgibt die Trennscheibe am gesamten Umfang
mit einer formschlüssigen
Führung.
An einer Verpackungswand ist ein kleines Sichtfenster angebracht,
durch das ein begrenzter Randbereich der Trennscheibe sichtbar ist.
Die vorbekannte Verpackungstechnik ist aufwändig und teuer. Außerdem sieht man
zu wenig von der Trennscheibe.
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Für
die aus der
DE 693
07 744 T2 bekannte Verpackung für Kreissägeblätter gilt Entsprechendes wie
für die
vorgenannte Schrift. Die Verpackung besteht aus zwei Einzelzuschnitten,
die mit einer Matrizen-Presse formschlüssig um das Kreissägeblatt
geschlagen und anschließend
am Rand umlaufend und breitflächig
miteinander verklebt werden. Durch diese Verklebung müssen beide
Zuschnitte gleich groß sein,
wobei die Scheibe auch in diesem Fall nur durch freigestanzte Blickfenster
in einem Zuschnitt sichtbar ist.
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Die in der
EP 1 052 184 A2 gezeigte
Displayverpackung für
Trennscheiben ist wiederverwendbar und besteht aus einem faltbaren
Verpackungszuschnitt, bei dem Vorder- und Rückseite gleich ausgebildet
sind. Die Führung
und Halterung der Trennscheibe erfolgt vor allem an der Zentralöffnung durch ringförmig eingreifende
Klipsverschlüsse
an beiden Zuschnitten. Hierbei fehlt es hier an einer umfangsseitigen
Führung
der Trennscheibe. Ansonsten sind an den V-Stegen von Vorder- oder
Rückseite
des Zuschnitts noch unterschiedliche Vorsprünge vorhanden, von denen die
einen eine formschlüssige
Drehsicherung für
die Trennscheibe und die anderen eine aufbrechbare Verbindung zwischen
Vorder- und Rückteil
des Zuschnitts in Schließstellung
bilden sollen.
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Die gattungsfremde
DE 198 53 403 A1 befasst
sich mit einem Schriftgutbehälter,
der Papier und anderes Schriftgut aufnehmen soll und der zusätzlich eine
Halterung für
eine CD aufweist. Die Halterung besteht aus einer frei gestanzten
Zunge, die aus der Behälterwandung
herausgebogen und durch die Zentralöffnung der CD nach Art einer
Clipshalterung gesteckt werden kann.
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Aus der
DE 296 06 275 U1 ist eine
Verpackung für
Kabel oder andere gebogene strangartige Gegenstände bekannt. Hierfür hat die
Verpackung zumindest bereichsweise eine geschlossene Schachtelform
mit einzelnen Durchlassöffnungen, durch
die das flexible Kabel austreten kann und zugleich formschlüssig gehalten
ist.
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Für
die
DE 92 13 912
01 U1 gilt Ähnliches. Sie
zeigt eine von Baumärkten
bekannte Verpackung für
Werkzeuge, wie Zangen, Schraubschlüssel oder dergleichen, die
derart durch einander überlappende Öffnungen
an zwei Verpackungshälften
gesteckt sind, dass sich hierdurch eine formschlüssige Führung und Halterung ergibt,
die nur durch einen Bruch und eine Beschädigung der Verpackung geöffnet werden
kann.
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Die in der FR 2 810 303 gezeigte
Verpackung dient zur Aufnahme von Blätterstapeln oder anderen geschichteten
Produkten und bildet für
deren Aufnahme eine Tasche, die die Produkte allseitig formschlüssig umgibt.
Auch hier ist für
die Betrachtung der Produkte nur ein kleines Fenster an einer Zuschnittseite
vorhanden.
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Bei der aus der WO 00/75038 A1 bekannten Verpackung
handelt es sich um eine Schachtel mit angebrachter Lasche zur Bildung
eines Aufhängers, die
mit einer Diebstahlsicherung ausgerüstet ist.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
bessere Verkaufsverpackung aufzuzeigen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen
im Hauptanspruch 1.
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Die beanspruchte Verkaufsverpackung
hat in ihrer Ausgestaltung als einfacher Faltzuschnitt den Vorteil
eines geringen Herstellungs- und Kostenaufwands. Dies betrifft insbesondere
auch die Verbindungstechnik für
die Verpackungsteile. In der bevorzugten Ausführungsform findet eine rein
formschlüssige
Verbindung statt, so dass auf Kleben, Klammern oder auf andere Zusatzmaßnahmen
verzichtet werden kann.
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Die beanspruchte Verkaufsverpackung
bietet einerseits eine sichere formschlüssige Führung für die Trennscheibe und ermöglicht andererseits
einen freieren Blick auf das Verpackungsgut. Der Kunde kann gegebenenfalls
fast den vollständigen
Randbereich der Trennscheibe und damit die für die Scheibenfunktion wichtigen
Trenn- oder Schleifsegmente sehen und prüfen. Auch die angrenzenden
Stammblattbereiche können
sichtbar gemacht werden. Trotz dieser Zugangsmöglichkeiten ist die Trennscheibe
sicher verpackt und kann nicht ohne Zerstörung oder umständliches
Hantieren der Verpackung entnommen werden.
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Darüber hinaus ist ein zusätzlicher
Diebstahlschutz durch Anbringung von ein oder mehreren Sicherungselementen,
z.B. Sicherheitsstreifen für eine
elektro-akustische Diebstahlsicherung an verborgener Stelle möglich. Diese
Elemente lassen sich zwischen dem Rückteil und der umgekehrten
Decklasche unterbringen und sind von außen nicht sichtbar. Prägungen sorgen
für eine
sichere Platzierung und Führung
dieser Elemente.
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Bei der beanspruchten Verkaufsverpackung ist
die Trennscheibe umfangseitig nur an relativ wenigen räumlich verteilten
Stellen bzw. kleinen Bereichen formschlüssig geführt. Diese Stellen oder Bereiche
können
an der Ober- und
Unterseite der Trennscheibe liegen. Am größten Teil der Seitenbereiche kann
die Verkaufsverpackung jedoch offen sein, was die Verpackungstechnik
im Gegensatz zu den vorbekannten Schachteln oder Gehäusen mit
den dort vorhandenen Seitenwänden
wesentlich vereinfacht. Die Verkaufsverpackung kann außerdem dünner als beim
Stand der Technik sein.
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Günstig
ist auch eine zusätzliche
Entnahmesicherung in Form einer verborgenen Haltezunge, die durch
das Kernloch der Trennscheibe gesteckt werden kann und die in ihrer
Lage durch das Vorder- und Rückteil
bzw. die Trennscheibe. festgehalten ist. Die Haltezunge kann nur
nach vollständigem Öffnen der Verkaufsverpackung
umgeklappt werden und dadurch die Trennscheibe zur Entnahme freigeben, was
eine zusätzliche
Führungs-
und Diebstahlssicherheit bietet. Die Verbindung zwischen Vorder-
und Rückteil
des Faltzuschnitts erfolgt einerseits durch einen Verbindungssteg
und andererseits durch eine Verriegelungslasche, die zugleich den
Aufhänger
für die
Verkaufsverpackung bilden kann. Ein Öffnen ist dadurch nur bei abgenommener
Verkaufsverpackung zerstörungsfrei
möglich.
Durch umklappbare Sperrflügel
kann die Schließstellung
der Verriegelungslasche gesichert werden.
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In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen
beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
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1:
eine Draufsicht auf eine Verkaufsverpackung mit eingelegter Trennscheibe,
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2:
die Draufsicht von 1 ohne
Trennscheibe,
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3:
die Verkaufsverpackung von 1 und 2 in Rückenansicht,
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4:
eine Draufsicht auf den aufgeklappten Faltzuschnitt für die Verkaufsverpackung
und
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5:
den geöffneten
Faltzuschnitt von 4 mit
eingelegter Trennscheibe.
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1 zeigt
in einer Frontansicht eine Verkaufsverpackung (1) für eine einzelne
Trennscheibe (2) in geschlossener Präsentationsstellung. Die kreisrunde
Trennscheibe (2) ist vorzugsweise als Diamant-Trennscheibe
ausgebildet und besteht aus einem dünnen metallischen Stammblatt
mit einem Kernloch (3) in der Mitte und einem umfangseitigen Kranz
von Trenn-, Schneid- oder Schleifelementen. Im Stammblatt können Löcher oder
Durchbrechungen mit bestimmter Form und Anordnung vorhanden sein,
die der Kühlung,
Schalldämmung
und anderen Zwecken dienen. Alternativ kann die Trennscheibe (2)
auch als Schleifscheibe, Kreissägeblatt
oder dergleichen anderes kreisrundes Schneid-, Schleif- oder Trennwerkzeug
ausgebildet sein. Bei geeigneter Dimensionierung der Verkaufsverpackung
(1) können auch
mehrere Trennscheiben (2) aufeinanderliegend untergebracht
werden.
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Die Verkaufsverpackung (1)
besteht aus einem faltbaren, einteiligen Verpackungszuschnitt (6), der
in 4 in aufgeklappter
Stellung ohne Trennscheibe und in 5 mit
eingelegter Trennscheibe (2) dargestellt ist. Der Verpackungszuschnitt
oder Faltzuschnitt (6) besteht aus Pappe oder Karton und wird
vorzugsweise nur durch eine formschlüssige Verbindung in Schließstellung
gehalten und verriegelt.
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Der Verpackungszuschnitt (6)
besteht aus einem plattenförmigen
Vorderteil (7) und einem Rückteil (9), die in
Schließstellung
die Vorder- und Rückseite
der Trennscheibe (2) zumindest teilweise bedecken und an
der Trennscheibe (2) flächig
anliegen. Die beiden Teile (7,9) sind miteinander
durch einen verjüngten
Verbindungssteg (11) verbunden, der ein oder mehrere vorgeprägte und
definierte Faltlinien (12) aufweisen kann. In Schließstellung
der Verkaufsverpackung (1) umgibt der Verbindungssteg (11)
die eingelegte Trennscheibe (2) an der Unterseite und verhindert
ein Herausfallen.
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Der Verpackungszuschnitt (6)
beinhaltet ferner eine am Vorderteil (7) angebrachte Verriegelungslasche
(18), die im Verbindungssteg (11) gegenüberliegend
angeordnet ist und die in Schließstellung der Verkaufsverpackung
(1) nach oben übersteht.
Die Verriegelungslasche (18) kann am oberen freiliegenden
Ende eine Durchbrechung oder eine Öffnung aufweisen und als Aufhänger (21)
fungieren. Das Vorderteil (7) hat einen verbreiterten Mittelbereich
(8), der flächenmäßig kleiner
als die verpackte Trennscheibe (2) ist und dadurch in Falt-
bzw. Schließstellung
den außenseitigen
Schneidrand (4) bzw. auch einen größeren Teil des Scheibenrandbereichs
freilässt.
Der Mittelbereich (8) hat dabei eine so große Flächenausdehnung,
dass ein Aufbiegen und Entnehmen der Trennscheibe (2) nicht
ohne weiteres möglich
ist. Die Form des Mittelbereichs (8) ist vorzugsweise im
wesentlichen kreisrund und verjüngt
sich an den Übergangsstellen
zum unten liegenden Verbindungssteg (11) zur oben liegenden Verbindungslasche
(18). Alternativ kann der Mittelbereich (8) eine
beliebige andere Formgebung, z.B. eine prismatische Umrisslinie,
aufweisen und kann auch Durchbrechungen im Innenbereich aufweisen. In
der bevorzugten Ausführungsform
bildet der Mittelbereich (8) eine geschlossene Deckfläche oder Deckplatte
für die
Trennscheibe (2) und kann eine Bedruckung tragen.
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Der Faltzuschnitt (6) beinhaltet
eine am oberen Ende des Rückenteils
(8) angebrachte Decklasche (14), die in der Seitenkontur
vorzugsweise der Rückteilkontur
angepasst ist und die über
eine quer liegende Faltlinie (16) umgeklappt und auf das
Rückteil
(9) gelegt werden kann, wobei die Lage durch eine Klebeverbindung
oder dergleichen gesichert werden kann. 2 zeigt die Decklasche (14)
in Faltstellung. In 4 und 5 ist sie aufgeklappt dargestellt.
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Der Verpackungszuschnitt (6)
ist dünnwandig
ausgebildet. Die Wanddicke wird so groß gewählt, dass eine ausreichende
Stabilität
vorhanden ist und dass im weiteren die umgefaltete Decklasche (14)
die eingelegte Trennscheibe (2) halten und führen kann.
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Die Decklasche (14) besitzt
an ihrer der Faltlinie (16) abgewandten Seite eine Bogenkontur
(15), die an den Außenumriss
der zu verpackenden Trennscheibe (2) angepasst ist. Diese
Kontur (15) dient als Führungsbogen
(13), der sich vorzugsweise über einen größeren Bogenwinkel
erstreckt und an dem die Trennscheibe (2) mit ihrem oberen
Schneidrand (4) formschlüssig anliegt. In der Mitte
kann die Bogenkontur (15) noch eine Ausnehmung besitzen,
die in Faltstellung mit einer am Rückteil (9) angebrachten Durchstecköffnung (22)
für die
Verriegelungslasche (18) korrespondiert.
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Das Rückteil (9) kann eine
Flächengröße haben,
die gleich oder größer als
diejenige der Trennscheibe (2) ist, so dass sie die Trennscheibe
(2) von der Rückseite
her abdeckt. Hierbei hat das Rückteil (9)
im unteren und an den Verbindungssteg (11) angrenzenden
Bereich eine kreisbogenförmige
Kontur, die derjenigen der Trennscheibe (2) entspricht.
Im oberen Bereich, etwa ab der Mitte, hat das Rückteil (9) gerade
und nach oben sich erstreckende Seitenränder, die ein Stück über die
Unterkante der Decklasche (14) in Faltstellung reichen
und dann kegelstumpfförmig
schräg
zur Mitte hin abgewinkelt sind. Das Oberteil (9) und die
Decklasche (14) haben in diesem Bereich im wesentlichen
die gleiche Außenkontur.
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Im Rückteil (9) ist die
vorerwähnte
Durchstecköffnung
(22) vorhanden, die in ihrer Querausdehnung der Breite
der hier durchzusteckenden verjüngten
Verriegelungslasche (18) entspricht. Das Rückteil (9)
kann außerdem
im mittleren Bereich eine an drei Seiten freigestanzte Haltezunge
(17) aufweisen, die zur Verpackungsinnenseite abgebogen, durch
das Kernloch (3) der Trennscheibe (2) gesteckt und
dann nach oben zum Aufhänger
(21) hin abgebogen werden kann. In Faltstellung des Verpackungszuschnitts
(16) liegt die umgeklappte Haltezunge (17) zwischen
der Oberseite der Trennscheibe (2) und der Unterseite des
Vorderteils (7) und ist in dieser Lage eingespannt und
festgehalten.
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Die Verkaufsverpackung (1)
bietet eine formschlüssige
Führung
(10) für
die verpackte Trennscheibe (2). Die Führung (10) besteht
zum einen aus dem unten liegenden Verbindungssteg (11)
und zum anderen aus dem an der Oberseite gegenüberliegenden Führungsbogen
(13) der Deckellasche (14). Hierdurch ist die
Trennscheibe (2) an der Unterseite, der Oberseite und im
angrenzenden seitlich umgreifenden Bogenbereich seitlich geführt. Sie
kann dadurch nicht seitlich aus der Verkaufsverpackung (1) herausfallen
oder entnommen werden. Auch die umgebogene Haltezunge (17)
ist ein Bestandteil der formschlüssigen
Führung
(10), die in ihrer abgebogenen Durchsteckstellung die Trennscheibe
(2) zentrisch mit Wirkung nach beiden Seiten und nach unten
festhält.
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In Schließstellung ruht die Trennscheibe
auf dem Rückteil
(9). Ein Herausfallen nach vorn wird durch das Vorderteil
(7) und dessen Mittelbereich (8) in Verbindung
mit der Verriegelungslasche (18) verhindert. Die oberhalb
der Trennscheibe (2) durch die dortige Durchstecköffnung (22)
geführte
Verriegelungslasche (18) bietet eine formschlüssige Verbindung
von Vorder- und Rückteil
(9). Sie hat hierzu am oberen Ende ein- oder beidseitig
ausklappbare Sperrflügel
(19), die um vorgeprägte,
längslaufende Faltlinien
(20) schwenkbar sind. Die Faltlinien (20) verlaufen
in Verlängerung
der verjüngten
seitlichen Laschenkontur und erlauben es, die Sperrflügel (19) so
weit einzuklappen, dass die schmale Verbindungslasche (18)
mitsamt der Sperrflügel
(19) durch die Durchstecköffnung (22) passt.
Anschließend
werden die Sperrflügel
(19) aufgeklappt und liegen mit ihrer Unterkante sperrend
am oberen Rand der Decklasche (14) und des Rückteils
(9) an. Die Verriegelungslasche (18) kann dann
nicht wieder zurückgezogen
werden.
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Die Verkaufsverbindung (1)
kann für
einen zusätzlichen
Diebstahlschutz ein oder mehrere Diebstahlssicherungselemente (5)
aufweisen, die vorzugsweise verborgen von außen unsichtbar angeordnet sind.
Ein solches Sicherungselement (5) befindet sich beispielsweise
im Überlappungsbereich zwischen
Decklasche (14) und Rückteil
(9) oberhalb der Durchstecköffnung (22). Es besteht
z.B. aus einem Sicherungsstreifen für eine elektro-akustische Diebstahlwarnanlage.
Das Sicherungselement (5) kann ansonsten jede andere beliebige Ausgestaltung haben.
Zu seiner sicheren Aufnahme und Führung können die Deckellasche (14)
und/oder das Rückteil (9)
eine passende Ausprägung
oder Vertiefung aufweisen. Eine Kleberverbindung kann zusätzlich den Halt
sichern.
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Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform
sind in verschiedener Weise möglich.
Das Rückteil
(9) kann eine andere Kontur haben und braucht ebenfalls
nicht die dargestellte und bevorzugte, weitgehend geschlossene Flächenausbildung
haben. Außer
dem Stanzschnitt für
die Haltezunge (17) können
weitere Öffnungen
oder Durchbrechungen für
Inspektionszwecke oder dergleichen vorhanden sein. Das Rückteil (9)
kann außerdem
flächenmäßig kleiner
als die Trennscheibe (2) sein und zudem eine von der Scheibenkontur
abweichende Umrissform besitzen. Die Haltezunge (17) kann
weggelassen werden. Sie lässt
sich alternativ auch am Vorderteil (8) anbringen. Variabel
ist ferner die Gestaltung des Verschlusses des Verpackungszuschnitts
(6) und der Verbindungslasche (18). Statt der
formschlüssigen
Verbindung kann eine Klebeverbindung vorhanden sein. Der Aufhänger (21)
kann zudem am Rückteil
(9) oder an anderer Stelle angebracht sein. Ferner kann
auf die Diebstahlsicherung verzichtet werden. Alternativ lässt sie
sich anders gestalten oder platzieren.
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- 1
- Verkaufsverpackung
- 2
- Trennscheibe,
Diamant-Trennscheibe
- 3
- Kernloch
- 4
- Schneidrand,
Randbereich
- 5
- Diebstahlsicherung
- 6
- Faltzuschnitt,
Verpackungszuschnitt
- 7
- Vorderteil
- 8
- Mittelbereich
- 9
- Rückteil
- 10
- formschlüssige Führung
- 11
- Verbindungssteg
- 12
- Faltlinie
für Verbindungssteg
- 13
- Führungsbogen
- 14
- Decklasche
- 15
- Bogenkontur
- 16
- Faltlinie
für Decklasche
- 17
- Haltezunge
- 18
- Verriegelungslasche
- 19
- Sperrflügel
- 20
- Faltlinie
für Sperrflügel
- 21
- Aufhänger
- 22
- Durchstecköffnung
- 23
- Faltlinie
Aufhänger