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DE20219617U1 - Verkaufsverpackungen für Trennscheiben - Google Patents

Verkaufsverpackungen für Trennscheiben Download PDF

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DE20219617U1
DE20219617U1 DE20219617U DE20219617U DE20219617U1 DE 20219617 U1 DE20219617 U1 DE 20219617U1 DE 20219617 U DE20219617 U DE 20219617U DE 20219617 U DE20219617 U DE 20219617U DE 20219617 U1 DE20219617 U1 DE 20219617U1
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sales
packaging
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DIEWE DIAMANTWERKZEUGE GmbH
STI Gustav Stabernack GmbH
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0078Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being retained or enclosed in a folded-over or doubled card

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Verkaufsverpackung für Trennscheiben (2), insbesondere Diamant-Trennscheiben, welche die Trennscheibe (2) nach allen Seiten führend umgibt und einen Teilbereich der Trennscheibe (2) sichtbar macht, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsverpackung (1) aus einem faltbaren Verpackungszuschnitt (6) mit einem Vorder- und einem Rückteil (7,9) besteht, die um die Trennscheibe (2) herumklappbar und aneinander befestigbar sind, wobei die beiden Teile (7,9) in umgeklappter Stellung an mehreren Orten eine bereichsweise umfangseitige und nach allen Richtungen wirksame formschlüssige Führung (10) für die Trennscheibe (2) bilden und zumindest das Vorderteil (7) im Mittelbereich (8) flächenmäßig kleiner als die Trennscheibe (2) ist und einen großen Teil des umfangseitigen Scheibenrands (4) frei lässt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verkaufsverpackung für Trennscheiben mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Die US-A-5,456,057 zeigt eine gattungsgemäße Verkaufsverpackung für Trennscheiben, welche die Trennscheibe am unteren Scheibenrand führend umgibt und dabei einen Teilbereich der Trennscheibe sichtbar macht. Die Verpackung besteht aus einem faltbaren Zuschnitt mit Vorder- und Rückteil, die an der Unterseite unter Bildung einer Aufnahmetasche umgeklappt und aneinander befestigt werden können. Durch diese Tasche kann eine umfangsseitige formschlüssige Führung gebildet werden, welche die Trennscheibe zumindest nach unten und etwas an der Seite festhält. Das Vorderteil des Zuschnitts ist kleiner als das Rückteil und lässt einen großen Teil des umfangsseitigen Scheibenrandes frei sichtbar. Die bekannte Verpackung ist nicht in der Lage, mit dem Zuschnitt allein eine allseitige Führung für die Trennscheibe zu bieten. Hierfür ist ein separat anzubringendes Halteelement in Form eines Clipses erforderlich, der in die Zentralöffnung der Trennscheibe formschlüssig eingreift.
  • Die DE 92 11 826 U1 offenbart ein andere gattungsgemäße Verkaufsverpackung für Kreissägeblätter, Trennschleifscheiben oder dgl. Die faltbare Verpackung umgibt die Trennscheibe am gesamten Umfang mit einer formschlüssigen Führung. An einer Verpackungswand ist ein kleines Sichtfenster angebracht, durch das ein begrenzter Randbereich der Trennscheibe sichtbar ist. Die vorbekannte Verpackungstechnik ist aufwändig und teuer. Außerdem sieht man zu wenig von der Trennscheibe.
  • Für die aus der DE 693 07 744 T2 bekannte Verpackung für Kreissägeblätter gilt Entsprechendes wie für die vorgenannte Schrift. Die Verpackung besteht aus zwei Einzelzuschnitten, die mit einer Matrizen-Presse formschlüssig um das Kreissägeblatt geschlagen und anschließend am Rand umlaufend und breitflächig miteinander verklebt werden. Durch diese Verklebung müssen beide Zuschnitte gleich groß sein, wobei die Scheibe auch in diesem Fall nur durch freigestanzte Blickfenster in einem Zuschnitt sichtbar ist.
  • Die in der EP 1 052 184 A2 gezeigte Displayverpackung für Trennscheiben ist wiederverwendbar und besteht aus einem faltbaren Verpackungszuschnitt, bei dem Vorder- und Rückseite gleich ausgebildet sind. Die Führung und Halterung der Trennscheibe erfolgt vor allem an der Zentralöffnung durch ringförmig eingreifende Klipsverschlüsse an beiden Zuschnitten. Hierbei fehlt es hier an einer umfangsseitigen Führung der Trennscheibe. Ansonsten sind an den V-Stegen von Vorder- oder Rückseite des Zuschnitts noch unterschiedliche Vorsprünge vorhanden, von denen die einen eine formschlüssige Drehsicherung für die Trennscheibe und die anderen eine aufbrechbare Verbindung zwischen Vorder- und Rückteil des Zuschnitts in Schließstellung bilden sollen.
  • Die gattungsfremde DE 198 53 403 A1 befasst sich mit einem Schriftgutbehälter, der Papier und anderes Schriftgut aufnehmen soll und der zusätzlich eine Halterung für eine CD aufweist. Die Halterung besteht aus einer frei gestanzten Zunge, die aus der Behälterwandung herausgebogen und durch die Zentralöffnung der CD nach Art einer Clipshalterung gesteckt werden kann.
  • Aus der DE 296 06 275 U1 ist eine Verpackung für Kabel oder andere gebogene strangartige Gegenstände bekannt. Hierfür hat die Verpackung zumindest bereichsweise eine geschlossene Schachtelform mit einzelnen Durchlassöffnungen, durch die das flexible Kabel austreten kann und zugleich formschlüssig gehalten ist.
  • Für die DE 92 13 912 01 U1 gilt Ähnliches. Sie zeigt eine von Baumärkten bekannte Verpackung für Werkzeuge, wie Zangen, Schraubschlüssel oder dergleichen, die derart durch einander überlappende Öffnungen an zwei Verpackungshälften gesteckt sind, dass sich hierdurch eine formschlüssige Führung und Halterung ergibt, die nur durch einen Bruch und eine Beschädigung der Verpackung geöffnet werden kann.
  • Die in der FR 2 810 303 gezeigte Verpackung dient zur Aufnahme von Blätterstapeln oder anderen geschichteten Produkten und bildet für deren Aufnahme eine Tasche, die die Produkte allseitig formschlüssig umgibt. Auch hier ist für die Betrachtung der Produkte nur ein kleines Fenster an einer Zuschnittseite vorhanden.
  • Bei der aus der WO 00/75038 A1 bekannten Verpackung handelt es sich um eine Schachtel mit angebrachter Lasche zur Bildung eines Aufhängers, die mit einer Diebstahlsicherung ausgerüstet ist.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Verkaufsverpackung aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch 1.
  • Die beanspruchte Verkaufsverpackung hat in ihrer Ausgestaltung als einfacher Faltzuschnitt den Vorteil eines geringen Herstellungs- und Kostenaufwands. Dies betrifft insbesondere auch die Verbindungstechnik für die Verpackungsteile. In der bevorzugten Ausführungsform findet eine rein formschlüssige Verbindung statt, so dass auf Kleben, Klammern oder auf andere Zusatzmaßnahmen verzichtet werden kann.
  • Die beanspruchte Verkaufsverpackung bietet einerseits eine sichere formschlüssige Führung für die Trennscheibe und ermöglicht andererseits einen freieren Blick auf das Verpackungsgut. Der Kunde kann gegebenenfalls fast den vollständigen Randbereich der Trennscheibe und damit die für die Scheibenfunktion wichtigen Trenn- oder Schleifsegmente sehen und prüfen. Auch die angrenzenden Stammblattbereiche können sichtbar gemacht werden. Trotz dieser Zugangsmöglichkeiten ist die Trennscheibe sicher verpackt und kann nicht ohne Zerstörung oder umständliches Hantieren der Verpackung entnommen werden.
  • Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Diebstahlschutz durch Anbringung von ein oder mehreren Sicherungselementen, z.B. Sicherheitsstreifen für eine elektro-akustische Diebstahlsicherung an verborgener Stelle möglich. Diese Elemente lassen sich zwischen dem Rückteil und der umgekehrten Decklasche unterbringen und sind von außen nicht sichtbar. Prägungen sorgen für eine sichere Platzierung und Führung dieser Elemente.
  • Bei der beanspruchten Verkaufsverpackung ist die Trennscheibe umfangseitig nur an relativ wenigen räumlich verteilten Stellen bzw. kleinen Bereichen formschlüssig geführt. Diese Stellen oder Bereiche können an der Ober- und Unterseite der Trennscheibe liegen. Am größten Teil der Seitenbereiche kann die Verkaufsverpackung jedoch offen sein, was die Verpackungstechnik im Gegensatz zu den vorbekannten Schachteln oder Gehäusen mit den dort vorhandenen Seitenwänden wesentlich vereinfacht. Die Verkaufsverpackung kann außerdem dünner als beim Stand der Technik sein.
  • Günstig ist auch eine zusätzliche Entnahmesicherung in Form einer verborgenen Haltezunge, die durch das Kernloch der Trennscheibe gesteckt werden kann und die in ihrer Lage durch das Vorder- und Rückteil bzw. die Trennscheibe. festgehalten ist. Die Haltezunge kann nur nach vollständigem Öffnen der Verkaufsverpackung umgeklappt werden und dadurch die Trennscheibe zur Entnahme freigeben, was eine zusätzliche Führungs- und Diebstahlssicherheit bietet. Die Verbindung zwischen Vorder- und Rückteil des Faltzuschnitts erfolgt einerseits durch einen Verbindungssteg und andererseits durch eine Verriegelungslasche, die zugleich den Aufhänger für die Verkaufsverpackung bilden kann. Ein Öffnen ist dadurch nur bei abgenommener Verkaufsverpackung zerstörungsfrei möglich. Durch umklappbare Sperrflügel kann die Schließstellung der Verriegelungslasche gesichert werden.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
  • 1: eine Draufsicht auf eine Verkaufsverpackung mit eingelegter Trennscheibe,
  • 2: die Draufsicht von 1 ohne Trennscheibe,
  • 3: die Verkaufsverpackung von 1 und 2 in Rückenansicht,
  • 4: eine Draufsicht auf den aufgeklappten Faltzuschnitt für die Verkaufsverpackung und
  • 5: den geöffneten Faltzuschnitt von 4 mit eingelegter Trennscheibe.
  • 1 zeigt in einer Frontansicht eine Verkaufsverpackung (1) für eine einzelne Trennscheibe (2) in geschlossener Präsentationsstellung. Die kreisrunde Trennscheibe (2) ist vorzugsweise als Diamant-Trennscheibe ausgebildet und besteht aus einem dünnen metallischen Stammblatt mit einem Kernloch (3) in der Mitte und einem umfangseitigen Kranz von Trenn-, Schneid- oder Schleifelementen. Im Stammblatt können Löcher oder Durchbrechungen mit bestimmter Form und Anordnung vorhanden sein, die der Kühlung, Schalldämmung und anderen Zwecken dienen. Alternativ kann die Trennscheibe (2) auch als Schleifscheibe, Kreissägeblatt oder dergleichen anderes kreisrundes Schneid-, Schleif- oder Trennwerkzeug ausgebildet sein. Bei geeigneter Dimensionierung der Verkaufsverpackung (1) können auch mehrere Trennscheiben (2) aufeinanderliegend untergebracht werden.
  • Die Verkaufsverpackung (1) besteht aus einem faltbaren, einteiligen Verpackungszuschnitt (6), der in 4 in aufgeklappter Stellung ohne Trennscheibe und in 5 mit eingelegter Trennscheibe (2) dargestellt ist. Der Verpackungszuschnitt oder Faltzuschnitt (6) besteht aus Pappe oder Karton und wird vorzugsweise nur durch eine formschlüssige Verbindung in Schließstellung gehalten und verriegelt.
  • Der Verpackungszuschnitt (6) besteht aus einem plattenförmigen Vorderteil (7) und einem Rückteil (9), die in Schließstellung die Vorder- und Rückseite der Trennscheibe (2) zumindest teilweise bedecken und an der Trennscheibe (2) flächig anliegen. Die beiden Teile (7,9) sind miteinander durch einen verjüngten Verbindungssteg (11) verbunden, der ein oder mehrere vorgeprägte und definierte Faltlinien (12) aufweisen kann. In Schließstellung der Verkaufsverpackung (1) umgibt der Verbindungssteg (11) die eingelegte Trennscheibe (2) an der Unterseite und verhindert ein Herausfallen.
  • Der Verpackungszuschnitt (6) beinhaltet ferner eine am Vorderteil (7) angebrachte Verriegelungslasche (18), die im Verbindungssteg (11) gegenüberliegend angeordnet ist und die in Schließstellung der Verkaufsverpackung (1) nach oben übersteht. Die Verriegelungslasche (18) kann am oberen freiliegenden Ende eine Durchbrechung oder eine Öffnung aufweisen und als Aufhänger (21) fungieren. Das Vorderteil (7) hat einen verbreiterten Mittelbereich (8), der flächenmäßig kleiner als die verpackte Trennscheibe (2) ist und dadurch in Falt- bzw. Schließstellung den außenseitigen Schneidrand (4) bzw. auch einen größeren Teil des Scheibenrandbereichs freilässt. Der Mittelbereich (8) hat dabei eine so große Flächenausdehnung, dass ein Aufbiegen und Entnehmen der Trennscheibe (2) nicht ohne weiteres möglich ist. Die Form des Mittelbereichs (8) ist vorzugsweise im wesentlichen kreisrund und verjüngt sich an den Übergangsstellen zum unten liegenden Verbindungssteg (11) zur oben liegenden Verbindungslasche (18). Alternativ kann der Mittelbereich (8) eine beliebige andere Formgebung, z.B. eine prismatische Umrisslinie, aufweisen und kann auch Durchbrechungen im Innenbereich aufweisen. In der bevorzugten Ausführungsform bildet der Mittelbereich (8) eine geschlossene Deckfläche oder Deckplatte für die Trennscheibe (2) und kann eine Bedruckung tragen.
  • Der Faltzuschnitt (6) beinhaltet eine am oberen Ende des Rückenteils (8) angebrachte Decklasche (14), die in der Seitenkontur vorzugsweise der Rückteilkontur angepasst ist und die über eine quer liegende Faltlinie (16) umgeklappt und auf das Rückteil (9) gelegt werden kann, wobei die Lage durch eine Klebeverbindung oder dergleichen gesichert werden kann. 2 zeigt die Decklasche (14) in Faltstellung. In 4 und 5 ist sie aufgeklappt dargestellt.
  • Der Verpackungszuschnitt (6) ist dünnwandig ausgebildet. Die Wanddicke wird so groß gewählt, dass eine ausreichende Stabilität vorhanden ist und dass im weiteren die umgefaltete Decklasche (14) die eingelegte Trennscheibe (2) halten und führen kann.
  • Die Decklasche (14) besitzt an ihrer der Faltlinie (16) abgewandten Seite eine Bogenkontur (15), die an den Außenumriss der zu verpackenden Trennscheibe (2) angepasst ist. Diese Kontur (15) dient als Führungsbogen (13), der sich vorzugsweise über einen größeren Bogenwinkel erstreckt und an dem die Trennscheibe (2) mit ihrem oberen Schneidrand (4) formschlüssig anliegt. In der Mitte kann die Bogenkontur (15) noch eine Ausnehmung besitzen, die in Faltstellung mit einer am Rückteil (9) angebrachten Durchstecköffnung (22) für die Verriegelungslasche (18) korrespondiert.
  • Das Rückteil (9) kann eine Flächengröße haben, die gleich oder größer als diejenige der Trennscheibe (2) ist, so dass sie die Trennscheibe (2) von der Rückseite her abdeckt. Hierbei hat das Rückteil (9) im unteren und an den Verbindungssteg (11) angrenzenden Bereich eine kreisbogenförmige Kontur, die derjenigen der Trennscheibe (2) entspricht. Im oberen Bereich, etwa ab der Mitte, hat das Rückteil (9) gerade und nach oben sich erstreckende Seitenränder, die ein Stück über die Unterkante der Decklasche (14) in Faltstellung reichen und dann kegelstumpfförmig schräg zur Mitte hin abgewinkelt sind. Das Oberteil (9) und die Decklasche (14) haben in diesem Bereich im wesentlichen die gleiche Außenkontur.
  • Im Rückteil (9) ist die vorerwähnte Durchstecköffnung (22) vorhanden, die in ihrer Querausdehnung der Breite der hier durchzusteckenden verjüngten Verriegelungslasche (18) entspricht. Das Rückteil (9) kann außerdem im mittleren Bereich eine an drei Seiten freigestanzte Haltezunge (17) aufweisen, die zur Verpackungsinnenseite abgebogen, durch das Kernloch (3) der Trennscheibe (2) gesteckt und dann nach oben zum Aufhänger (21) hin abgebogen werden kann. In Faltstellung des Verpackungszuschnitts (16) liegt die umgeklappte Haltezunge (17) zwischen der Oberseite der Trennscheibe (2) und der Unterseite des Vorderteils (7) und ist in dieser Lage eingespannt und festgehalten.
  • Die Verkaufsverpackung (1) bietet eine formschlüssige Führung (10) für die verpackte Trennscheibe (2). Die Führung (10) besteht zum einen aus dem unten liegenden Verbindungssteg (11) und zum anderen aus dem an der Oberseite gegenüberliegenden Führungsbogen (13) der Deckellasche (14). Hierdurch ist die Trennscheibe (2) an der Unterseite, der Oberseite und im angrenzenden seitlich umgreifenden Bogenbereich seitlich geführt. Sie kann dadurch nicht seitlich aus der Verkaufsverpackung (1) herausfallen oder entnommen werden. Auch die umgebogene Haltezunge (17) ist ein Bestandteil der formschlüssigen Führung (10), die in ihrer abgebogenen Durchsteckstellung die Trennscheibe (2) zentrisch mit Wirkung nach beiden Seiten und nach unten festhält.
  • In Schließstellung ruht die Trennscheibe auf dem Rückteil (9). Ein Herausfallen nach vorn wird durch das Vorderteil (7) und dessen Mittelbereich (8) in Verbindung mit der Verriegelungslasche (18) verhindert. Die oberhalb der Trennscheibe (2) durch die dortige Durchstecköffnung (22) geführte Verriegelungslasche (18) bietet eine formschlüssige Verbindung von Vorder- und Rückteil (9). Sie hat hierzu am oberen Ende ein- oder beidseitig ausklappbare Sperrflügel (19), die um vorgeprägte, längslaufende Faltlinien (20) schwenkbar sind. Die Faltlinien (20) verlaufen in Verlängerung der verjüngten seitlichen Laschenkontur und erlauben es, die Sperrflügel (19) so weit einzuklappen, dass die schmale Verbindungslasche (18) mitsamt der Sperrflügel (19) durch die Durchstecköffnung (22) passt. Anschließend werden die Sperrflügel (19) aufgeklappt und liegen mit ihrer Unterkante sperrend am oberen Rand der Decklasche (14) und des Rückteils (9) an. Die Verriegelungslasche (18) kann dann nicht wieder zurückgezogen werden.
  • Die Verkaufsverbindung (1) kann für einen zusätzlichen Diebstahlschutz ein oder mehrere Diebstahlssicherungselemente (5) aufweisen, die vorzugsweise verborgen von außen unsichtbar angeordnet sind. Ein solches Sicherungselement (5) befindet sich beispielsweise im Überlappungsbereich zwischen Decklasche (14) und Rückteil (9) oberhalb der Durchstecköffnung (22). Es besteht z.B. aus einem Sicherungsstreifen für eine elektro-akustische Diebstahlwarnanlage. Das Sicherungselement (5) kann ansonsten jede andere beliebige Ausgestaltung haben. Zu seiner sicheren Aufnahme und Führung können die Deckellasche (14) und/oder das Rückteil (9) eine passende Ausprägung oder Vertiefung aufweisen. Eine Kleberverbindung kann zusätzlich den Halt sichern.
  • Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Das Rückteil (9) kann eine andere Kontur haben und braucht ebenfalls nicht die dargestellte und bevorzugte, weitgehend geschlossene Flächenausbildung haben. Außer dem Stanzschnitt für die Haltezunge (17) können weitere Öffnungen oder Durchbrechungen für Inspektionszwecke oder dergleichen vorhanden sein. Das Rückteil (9) kann außerdem flächenmäßig kleiner als die Trennscheibe (2) sein und zudem eine von der Scheibenkontur abweichende Umrissform besitzen. Die Haltezunge (17) kann weggelassen werden. Sie lässt sich alternativ auch am Vorderteil (8) anbringen. Variabel ist ferner die Gestaltung des Verschlusses des Verpackungszuschnitts (6) und der Verbindungslasche (18). Statt der formschlüssigen Verbindung kann eine Klebeverbindung vorhanden sein. Der Aufhänger (21) kann zudem am Rückteil (9) oder an anderer Stelle angebracht sein. Ferner kann auf die Diebstahlsicherung verzichtet werden. Alternativ lässt sie sich anders gestalten oder platzieren.
  • 1
    Verkaufsverpackung
    2
    Trennscheibe, Diamant-Trennscheibe
    3
    Kernloch
    4
    Schneidrand, Randbereich
    5
    Diebstahlsicherung
    6
    Faltzuschnitt, Verpackungszuschnitt
    7
    Vorderteil
    8
    Mittelbereich
    9
    Rückteil
    10
    formschlüssige Führung
    11
    Verbindungssteg
    12
    Faltlinie für Verbindungssteg
    13
    Führungsbogen
    14
    Decklasche
    15
    Bogenkontur
    16
    Faltlinie für Decklasche
    17
    Haltezunge
    18
    Verriegelungslasche
    19
    Sperrflügel
    20
    Faltlinie für Sperrflügel
    21
    Aufhänger
    22
    Durchstecköffnung
    23
    Faltlinie Aufhänger

Claims (12)

  1. Verkaufsverpackung für Trennscheiben (2), insbesondere Diamant-Trennscheiben, welche die Trennscheibe (2) nach allen Seiten führend umgibt und einen Teilbereich der Trennscheibe (2) sichtbar macht, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsverpackung (1) aus einem faltbaren Verpackungszuschnitt (6) mit einem Vorder- und einem Rückteil (7,9) besteht, die um die Trennscheibe (2) herumklappbar und aneinander befestigbar sind, wobei die beiden Teile (7,9) in umgeklappter Stellung an mehreren Orten eine bereichsweise umfangseitige und nach allen Richtungen wirksame formschlüssige Führung (10) für die Trennscheibe (2) bilden und zumindest das Vorderteil (7) im Mittelbereich (8) flächenmäßig kleiner als die Trennscheibe (2) ist und einen großen Teil des umfangseitigen Scheibenrands (4) frei lässt.
  2. Verkaufsverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsverpackung (1) ein verborgenes Diebstahlsicherungselement (5) aufweist.
  3. Verkaufsverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungszuschnitt (6) einteilig ausgebildet ist und aus Karton oder Pappe besteht.
  4. Verkaufsverpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (7,9) des Verpackungszuschnitts (6) gegenseitig formschlüssig verriegelbar sind.
  5. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Führung (10) an einer Seite von einem schmalen umgeklappten Verbindungssteg (11) der Teile (7,9) und an der gegenüberliegenden Seite von einem aufgedickten Führungsbogen (13) an einem der Teile (7,9) gebildet ist.
  6. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Führung (10) eine umfaltbare Haltezunge (17) für das Kernloch (3) der Trennscheibe (2) aufweist, die an einem der Teile (7,9) angeordnet und in Faltstellung zwischen den Teilen (7,9) verborgen positionierbar und gehalten ist.
  7. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Rand des Rückteils (9) eine umfaltbare Decklasche (14) mit einer randseitigen Bogenkontur (15) zur Bildung des Führungsbogens (13) angeordnet ist.
  8. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Diebstahlsicherungselement (5) in Faltstellung zwischen der Decklasche (14) und dem Rückteil (9) angeordnet ist.
  9. ) Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Decklasche (14) und/oder das Rückteil (9) eine Prägung zur Aufnahme des Diebstahlsicherungselements (5) aufweisen.
  10. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil (7) am oberen Ende eine verjüngte Verriegelungslasche (18) mit einem Aufhänger (21) aufweist.
  11. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungslasche (18) am Ende faltbare Sperrflügel (19) aufweist.
  12. Verkaufsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückteil (9) eine an die verjüngte Verriegelungslasche (18) angepasste Durchstecköffnung (22) aufweist.
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