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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Verpackung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, die es ermöglicht,
drei insbesondere flüssige
Komponenten eines Produkts getrennt voneinander zu lagern, und sie
zum Zeitpunkt ihrer Benutzung miteinander zu vermischen. Diese Verpackung kann
insbesondere zur Konservierung eines Haarfärbemittels oder eines Produkts
zur Dauerwelle der Haare dienen, da diese Produkte üblicherweise
aus mehreren Komponenten bestehen.
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Eine zweiteilige Verpackung, die
die Lagerung von zwei Komponenten und ihre bedarfsmäßige Mischung
kurz vor der Verwendung der Mischung ermöglicht, ist in der Druckschrift
EP-A-0 298 357 beschrieben. Diese Verpackung enthält:
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- – einen
ersten Flakon, der eine erste Komponente enthalten soll, wobei dieser
Flakon an seiner Basis offen und an seiner Oberseite mit einem Ausgabeaufsatz
versehen ist,
- – an
der Basis des ersten Flakons befestigte Verbindungsmittel, die einen
zentralen Schacht aufweisen, der im oberen Bereich eine lösbare Verschlußvorrichtung
aufnehmen kann, die das Verschließen des ersten Flakons ermöglicht,
- – einen
zweiten Flakon, der ein zweites Produkt enthalten soll und mit einem
Hals versehen ist, der in den zentralen Schacht eingeführt werden kann,
wobei dieser Hals mit einem Verschlußstopfen für die Lagerung versehen ist,
wobei Verbindungsmittel, insbesondere von der Art Gewinde, zwischen
dem Hals und dem Stopfen vorgesehen sind, wobei die Einheit derart
ist, daß,
wenn der Stopfen aus dem zweiten Flakon entfernt wird, der Hals
dieses letzteren die Verschlußvorrichtung ausstoßen kann,
um das Mischen der Komponenten zu ermöglichen.
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Außerdem beschreibt die Druckschrift
DE GM 87 00 341 eine Verpakkung zur getrennten Lagerung von drei
Komponenten, die bei der Benutzung vermischt werden sollen. Diese
Verpackung enthält:
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- – einen
mit einem Ausgabeaufsatz versehenen, ersten oberen zylindrischen
Behälter,
der eine erste Komponente enthält,
- – einen
unteren zylindrischen Körper,
der mit einem Boden versehen ist, mit dem zwei konzentrische Zylinder
gleicher Höhe
verbunden sind, wobei ein innerer Zylinder einen zweiten Behälter definiert,
der eine zweite Komponente enthält,
wobei ein dritter Behälter
von dem Raum begrenzt wird, der zwischen den Wänden des inneren und des äußeren Zylinders
und dem Boden definiert ist, und eine dritte Komponente enthält. Ein
Stopfen mit zwei ringförmigen
Schürzen
ist vorgesehen, um gleichzeitig das zweite und das dritte Abteil
zu verschließen.
Der Stopfen weist außerdem
mehrere radiale Stege auf, die dazu bestimmt sind, sich an einer
inneren Randleiste des ersten Behälters festzuhaken, wenn der
erste Behälter
eine relative Translationsbewegung in bezug auf den zweiten Behälter erfährt, um
den Stopfen vom zweiten und dritten Behälter zu lösen und so die Mischung der
drei Komponenten durchzuführen.
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Durch Versuche hat die Anmelderin
festgestellt, daß der
Stopfen häufig
am zweiten und dritten Behälter
hängen
bleibt, und die Mischung der drei Komponenten somit nicht durchgeführt werden
kann.
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EP-A-0 528 707 beschreibt eine Verpackung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Außerdem erfordern manche Formulierungen
mit mehreren Komponenten wie diejenigen, auf die die Erfindung abzielt,
daß die
Mischung der verschiedenen Komponenten gemäß einer Aufeinanderfolge von
genau festgelegten Schritten durchgeführt wird. Insbesondere im Fall
be stimmter neuerdings entwickelter Formulierungen ist es nämlich zwingend notwendig,
eine Vorvermischung von zwei oder mehr Basiszusammensetzungen durchzuführen, ehe
eine weitere, aktive Komponente hinzugefügt wird.
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Daher hat die vorliegende Erfindung
zum Ziel, eine Verpackung der oben erwähnten Art anzugeben, die insbesondere
die Mischung eines aus drei Komponenten bestehenden Produkts ermöglicht.
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Ein weiteres Ziel der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Verpakkung für ein aus mehreren Komponenten
bestehendes Produkt anzugeben, deren Herstellung einfach und so
wirtschaftlich wie möglich
bleibt und die eine Lagerung unter zuverlässigen Dichtungsbedingungen
erlaubt. Diese Verpackung muß mit
reduziertem Platzbedarf erfolgen und einen Zusammenbau ermöglichen,
der einfach und schnell durchführbar
ist. Durch die Erfindung ist es möglich, in aller Sicherheit
mehrere Komponenten, insbesondere von korrosiver Art, für eine längere Lagerdauer
zu verpacken, wobei diese Komponenten erst zum Zeitpunkt der Benutzung
miteinander in Berührung
gelangen dürfen.
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Eine solche Verpackung ist insbesondere
für ein
Haarfärbemittel
verwendbar, zum Beispiel ein Oxidationsfärbemittel, oder auch für ein Produkt
für eine
Dauerwelle der Haare.
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Es ist bekannt, daß diese
Art Produkt im allgemeinen aus mindestens zwei Basiszusammensetzungen
besteht. Ein solches Produkt weist im allgemeinen eine aktive Komponente
in Kombination mit einem Reduktionsmittel oder einem Oxidationsmittel auf.
Die aktive Komponente muß getrennt
vom Reduktionsmittel oder vom Oxidationsmittel gelagert werden,
um eine vorzeitige Inaktivierung der aktiven Komponente zu verhindern.
Wenn es aber wünschenswert
ist, eine andere, zusätzliche
Kompo nente hinzuzufügen,
zum Beispiel einen Duftstoff, der den Geruch einer der Komponenten
verdecken soll, oder ein Lösungsmittel
oder sogar ein Emulgiermittel, um die Homogenisierung der Mischung
zu erleichtern, ist es nicht möglich,
die zusätzliche
Komponente mit der einen oder der anderen Basiszusammensetzungen
zu verpacken. Der vorzeitige Kontakt zwischen diesen Komponenten
würde nämlich die
Verschlechterung des Produkts vor seiner Benutzung bewirken.
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Daher hat die vorliegende Erfindung
eine Verpackung für
die bedarfsmäßige Mischung
von zwei Produkten zum Gegenstand, die aufweist:
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- – einen
ersten Flakon, der ein erstes Produkt enthalten soll, wobei dieser
Flakon an seiner Basis schürzenförmig offen
und mit einem Ausgabeaufsatz versehen ist,
- – an
der Basis des ersten Flakons befestigte Verbindungsmittel, die einen
zentralen Schacht aufweisen, der eine erste lösbare Verschlußvorrichtung
aufnehmen kann, die das Verschließen des ersten Flakons ermöglicht,
- – einen
zweiten Flakon, der ein zweites Produkt enthalten soll, mit einem
Hals, der in den zentralen Schacht eingeführt werden kann, wobei der zweite
Flakon mit einem lösbaren
Schließmittel ausgestattet
ist und Antriebsmittel trägt,
um nach dem Entfernen des Schließmittels mit komplementären Mitteln
zusammenzuwirken, die im zentralen Schacht vorgesehen sind, um das
Ausstoßen
der ersten Verschlußvorrichtung
zu ermöglichen
und die Mischung der beiden Produkte zu erlauben.
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Die erfindungsgemäße Verpackung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der
zweite Flakon ein Zwischenorgan aufweist, das mit dem Schließmittel zusammenwirken
kann, um beim Entfernen des Schließmittels die Mischung von mindestens
zwei Basiszusammensetzungen durchzuführen, die getrennt im zweiten
Flakon enthalten sind, um das zweite Produkt zu bilden.
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In anderen Worten ist es dank der
erfindungsgemäßen Verpackung
möglich,
in einem ersten Schritt die Vormischung, insbesondere von zwei Basiszusammensetzungen,
durchzuführen,
um das zweite Produkt zu erhalten. In einem zweiten Schritt kann
man dann der erhaltenen Vormischung das erste Produkt hinzufügen, um
schließlich
eine Mischung der drei Komponenten in einer bestimmten Reihenfolge
zu erhalten, die gebrauchsfertig ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist
das Zwischenorgan eine Schürze
auf, die in den Hals des zweiten Flakons eingefügt ist und von der ein freier
Rand, der sich innerhalb des zweiten Flakons befindet, mit einer
zweiten Verschlußvorrichtung
in Eingriff gelangen soll, die auf dem Schließmittel sitzt und die Basiszusammensetzungen
voneinander isoliert. Durch diese Anordnung ist es möglich, die
beiden Basiszusammensetzungen übereinander liegend
anzuordnen, wodurch nach dem Ausstoßen der zweiten Verschlußvorrichtung
ihre Mischung durch Schwerkraftwirkung durchgeführt werden kann.
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Vorteilhafterweise besitzt die Schürze einen aus
dem zweiten Flakon vorstehenden Abschnitt mit einem Gewinde, das
mit einem entsprechenden Gewinde des Schließmittels zusammenwirken kann. Durch
einfaches Aufschrauben des Schließmittels kann man daher das
Lösen der
zweiten Verschlußvorrichtung
und die Vormischung der beiden Basiszusammensetzungen bewirken.
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Wenn nichts gegenteiliges angegeben
ist, weisen außerdem
die für
den Zusammenbau der Einheit verwendeten Schraubsysteme ein "rechtsgängiges"
Gewinde auf.
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Wenn die Mischung des im ersten Flakon enthaltenen,
ersten Produkts mit einer der beiden Basiszusammensetzungen schwierig
durchführbar
ist, zum Beispiel aus Gründen
der Löslichkeit,
kann die Art der Basiszusammensetzungen so gewählt werden, daß ein Co-Solubilisierungseffekt
erhalten wird.
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Gemäß einem interessanten Aspekt
der Erfindung hat das Schließmittel
die Form eines Stopfens und besitzt einen rohrförmigen zentralen Bereich, der
das Innere der ersten Schürze über ihre ganze
Höhe durchquert
und von dem ein freies Ende von der zweiten Verschlußvorrichtung
verschlossen wird, wodurch ein Abteil definiert wird, das eine der Basiszusammensetzungen
enthalten kann.
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In diesem Fall besitzt die zweite
Verschlußvorrichtung
vorteilhafterweise einen vorspringenden Umfangsrand, der gegen den
freien Rand der ersten Schürze
in Anschlag gelangen kann, so daß, wenn das Schließmittel
vom zweiten Flakon entfernt wird, die zweite Verschlußvorrichtung
ausgestoßen
wird, was die Vermischung der Basiszusammensetzungen ermöglicht.
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Vorzugsweise werden die Antriebsmittel
vom Zwischenorgan getragen. In diesem Fall können die Antriebsmittel von
einer zweiten Schürze
getragen werden, die außen
um den Hals des zweiten Flakons herum angeordnet ist, und von der
eine Innenfläche ein
Gewinde aufweist, das mit einem entsprechenden, auf dem Hals ausgebildeten
Gewinde zusammenwirken kann.
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Diese Antriebsmittel weisen vorteilhafterweise
mindestens einen Ansatz oder einen Gewindeabschnitt auf, der radial
nach außen
vorsteht, wobei komplementäre
Antriebsmittel auf der Innenfläche des
zentralen Schachts vorgesehen sind. Solche komplementären Antriebsmittel
können
mindestens eine schraubenförmige
Rampe aufweisen, die mit dem Ansatz oder dem Gewindeabschnitt zusammenwirken
kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weisen
die Antriebsmittel zwei einander diametral gegenüberliegende Ansätze auf,
während
die komplementären
Antriebsmittel zwei einander diametral gegenüberliegende, schraubenförmige Rampen
aufweisen.
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Die Zusammenwirkung der Antriebsmittel
mit den komplementären
Mitteln bewirkt eine radiale Verschiebung des Zwischenorgans innerhalb
des zentralen Schachts als Reaktion auf eine Drehung des zweiten
Flakons in bezug auf den ersten. Aus Gründen der Benutzungsvereinfachung
kann die Gewindesteigung der schraubenförmigen Rampe(n) so sein, daß die axiale
Verschiebung des Zwischenorgans in bezug auf den zentralen Schacht,
die zum Ausstoßen
der ersten Verschlußvorrichtung
notwendig ist, durch weniger als eine ganze Umdrehung des zweiten
Flakons in bezug auf den ersten erhalten wird.
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Außerdem können "drehungsverhindernde" Mittel
vorgesehen werden, um nach der Schraubbfestigung des Zwischenorgans
auf dem Hals des zweiten Flakons das Zwischenorgan in bezug auf den
zweiten Flakon in Drehung zu blockieren. Beim Losschrauben des Schließmittels
vermeidet man so das Lösen
des Zwischenorgans und des Halses des zweiten Flakons voneinander.
Selbstverständlich können diese
"drehungsverhindernden" Mittel auch nicht vorhanden sein, wenn das
System zum Verschrauben des Zwischenorgans auf dem Hals des zweiten
Flakons ein Gewinde von der Art "linksgängig" ist.
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Es ist anzumerken, daß der zweite
Flakon vorteilhafterweise aus einem unteren Behälter besteht, der den Hals
aufweist und insbesondere aus Glas oder Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt
ist. In diesem Fall sitzt das mit einem oberen Abteil versehene
Zwischenorgan über
dem Hals.
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Vorzugsweise wird die erste Verschlußvorrichtung
durch Einschnappen auf den oberen Bereich des zentralen Schachts
aufgebracht. Auch ist vorteilhafterweise die zweite Verschlußvorrichtung
durch Einschnappen am freien Ende des rohrförmigen Abschnitts des Schließmittels
(oder Stopfens) befestigt.
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Vorteilhafterweise kann eine Dichtlippe
auf einer Innenfläche
des oberen Bereichs des zentralen Schachts angeordnet werden, um
die Dichtheit zwischen der Innenfläche und der ersten Schürze zu perfektionieren,
wenn diese letztere sich in der Stellung des Ausstoßens der
ersten Verschlußvorrichtung
befindet.
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Gemäß einem weiteren interessanten
Aspekt der Erfindung ist der Innendurchmesser des unteren Bereichs
des zentralen Schachts ausreichend, um den Eintritt von mindestens
einem Teil der zweiten Schürze
des Zwischenorgans und mindestens einem Teil des Schließmittels
zu erlauben. Durch diese Anordnung ist es möglich, eine besonders kompakte Verpackung
der Einheit herzustellen.
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Gemäß einer Ausführungsform
bestehen die Verbindungsmittel aus einem Organ, das eine U-förmige Ringkehle
bildet, die aus einer Innenwand, die von mindestens einem Abschnitt
des zentralen Schachts gebildet wird, einer Außenwand und einem Boden besteht,
der die Innenwand mit der Außenwand
verbindet. Die Innenwand weist eine Verlängerung geringeren Durchmessers
auf, die den oberen Bereich des zentralen Schachts bildet. Die Innenfläche der
Außenwand
weist ein Gewinde auf, das mit einem entsprechenden Gewinde zusammenwirken kann,
das an der Basis des ersten Flakons ausgebildet ist.
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Vorteilhafterweise ist eine Dichtlippe
am Boden der U-förmigen
Kehle zwischen der Innenwand und der Außenwand vorgesehen, wobei die
Dichtlippe ein Profil aufweist, das in der Lage ist, dicht mit der Basis
des ersten Flakons zusammenzuwirken, um die Dichtheit zwischen dem
ersten Flakon und der Außenumgebung
zu perfektionieren.
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Der erste Behälter kann an seiner Oberseite mit
einem Ausgabeaufsatz in Verbindung stehen, der von einer zerbrechlichen
Spitze verschlossen ist. Nachdem die Mischung aller Komponenten
der Einheit durchgeführt
wurde, zerbricht der Benutzer diese Spitze und setzt so einen Ausgabekanal
frei, um die erhaltene Mischung an der gewünschten Stelle aufzubringen.
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Vorteilhafterweise besteht der erste
Behälter aus
einem komprimierbaren, thermoplastischen Material. Indem er den
offenen Auftragaufsatz auf die zu behandelnde Stelle richtet und
mehr oder weniger fest auf die Wände
des ersten Behälters
drückt,
kann der Benutzer die Menge an ausgegebenem Produkt dosieren.
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Das Zwischenorgan und die Verbindungsmittel
können
aus thermoplastischem Material sein, das aus Polyethylen (PE), Polypropylen
(PP), Polyethylenterephthalat (PET), Polyvinylchlorid (PVC) oder einem
Komplex der Art Polyethylen/Ethylenpolyvinylalkohol (EVOH)/PE oder
PE/PET besteht.
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Gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
soll diese Verpakkung ein Haarfärbemittel
enthalten, wobei der erste Flakon ein Oxidationsmittel und der zweite
Flakon einen Farbstoff bzw. ein Öl
oder einen Duftstoff enthält.
Vorteilhafterweise befindet das Färbemittel sich im unteren Behälter, und
das Öl
oder der Duftstoff befindet sich im oberen Abteil.
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Aufgrund der Anordnung der erfindungsgemäßen Verpackung
ist es möglich,
die gute Konservierung der Komponenten des Produkts bei der Lagerung
und/oder beim Transport während
einer längeren
Konservierungszeit zu gewährleisten.
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Ihre Mischung kann in einer bestimmten
Reihenfolge stattfinden, einerseits ohne Leck von Produkt nach außen und
andererseits ohne daß eine
der Komponenten zur Unzeit mit einer beliebigen anderen der Komponenten
in Berührung
kommt.
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Zum besseren Verständnis der
vorliegenden Erfindung wird nun als rein darstellend und keineswegs
einschränkend
zu verstehendes Beispiel eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung
beschrieben, die in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt ist.
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In diesen Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Ansicht im axialen Schnitt durch eine zweiteilige Verpakkung, die
drei Komponenten umschließt,
in der Lagerstellung;
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2 eine
Ansicht, die die Verpackung einer Basiszusammensetzung (B2) in einem Zwischenorgan darstellt;
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die 3 und 4 den Aufbau des Zwischenorgans
auf einen eine andere Zusammensetzung B i enthaltenden, unteren
Behälter
in teilweisem axialem Schnitt;
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5 die
Mischung der beiden Basiszusammensetzungen (B1 +
B2) in axialem Schnitt;
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6 den
Aufbau des ersten Flakons auf den zweiten Flakon mit Hilfe von Verbindungsmitteln in
axialem Schnitt;
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7 einen
axialen Schnitt durch die Verpackung der 1 in der gebrauchsfertigen Stellung.
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In den Zeichnungen, insbesondere
in 1, kann man eine
Verpakkung 1 aus zwei Teilen 2, 5 sehen,
die eine Längsachse
X aufweist und es ermöglicht,
drei Komponenten A, B1, B2 eines
Produkts getrennt voneinander zu lagern. Diese Komponenten sind
im allgemeinen flüssig
und müssen
kurz vor ihrer Benutzung vermischt werden. Gemäß dem betrachteten Beispiel
ist das Produkt ein Haarfärbemittel.
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Der erste Teil 2 der Einheit
weist einen Flakon 6 auf, der mit einem Ausgabeaufsatz 36 und
mit Verbindungsmitteln 10 versehen ist. Der Flakon 6 enthält ein erstes
Produkt A, zum Beispiel ein Oxidationsmittel, das zum Zeitpunkt
der Verwendung mit einem zweiten Produkt B vermischt werden muß. Das Produkt
B ist eine Zusammensetzung, die aus einer bedarfsmäßigen Mischung
von zwei Basiszusammensetzungen B1 und B2 entsteht. Diese Basiszusammensetzungen
werden getrennt in einem unteren Flakon verpackt.
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Die Basiszusammensetzung B1 ist zum Beispiel eine Vorstufe eines Oxidationsfarbstoffs,
und die Basiszusammensetzung B2 kann ein Öl, ein Duftstoff,
ein Co-Solubilisierungsmittel oder ein Emulgator sein.
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Die Komponente B1 befindet
sich in einem unteren Behälter 8,
der mit einem Hals 18 versehen ist. Die Komponente B2 ist in einem Reservoir 34 verpackt,
das von einem rohrförmigen
Abschnitt 28, welcher Teil eines Stopfens 26 ist,
und einer lösbaren Verschlußvorrichtung 32 gebildet
wird. Der Stopfen 26 bildet ein lösbares Schließmittel.
Der Stopfen 26 ist auf ein Zwischenorgan 20 aufgesetzt.
Dieses Zwischenorgan 20 weist eine erste zylindrische Schürze 22 auf,
deren Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser des rohrförmigen Abschnitts 28 des
Stopfens 26 entspricht, abgesehen von dem Spiel, das zur
Gewährleistung
der Beweglichkeit des Stopfens innerhalb des Zwischenorgans 20 notwendig
ist. Der rohrförmige
Abschnitt 28 durchquert die Schürze 22 über ihre
ganze Höhe
und besitzt ein in bezug auf die Schürze 22 vorstehendes freies
Ende 30, auf dem die lösbare
Verschlußvorrichtung 32 befestigt
ist. Die aus dem Zwischenorgan 20, dem Stopfen 26,
der Verschlußvorrichtung 32 und dem
unteren Behälter 8 bestehende
Untereinheit bildet den zweiten Flakon 5.
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Das Zwischenorgan 20 weist
Mittel 40, 41, 18a, 40b (siehe 3) auf, um seine unumkehrbare Befestigung
am Hals 18 des unteren Behälters 8 zu ermöglichen.
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Die Befestigungsmittel des Zwischenorgans 20 enthalten
eine zweite, äußere zylindrische
Schürze 40,
die konzentrisch zur ersten Schürze 22 liegt. Die äußere Schürze 40 besitzt
einen Abschnitt 40a (3),
der radial in Richtung der Achse X umgebogen ist und im wesentlichen
in halber Höhe
an die erste Schürze 22 angrenzt.
Diese zweite Schürze 40 hat
einen zum zweiten Flakon 8 gerichteten freien Rand und
definiert mit ungefähr
der unteren Hälfte der
ersten Schürze 22 eine
ringförmige
Kehle, die den Hals 18 des Flakons 8 aufnehmen
kann.
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Die Befestigung des Zwischenorgans 20 auf dem
Hals 18 erfolgt durch Schraubverbindung, wobei ein Außengewinde 42 auf
dem Hals 18 mit einem komplementären Gewinde 41 zusammenwirkt,
das auf der Innen fläche
der zweiten Schürze 40 ausgebildet
ist. Um diese Befestigung unlösbar
zu gestalten, ist die Basis des Halses 18 mit das Losschrauben verhindernden
fasten 18a versehen, die gleichmäßig über ihren ganzen Umfang verteilt
sind. Diese Rasten 18a wirken mit komplementären Rasten 40b zusammen
(siehe 2 und 3), die auf dem unteren Ende der
zweiten Schürze 40 sitzen.
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Außerdem weist die Außenwand
der Schürze 40 Antriebsmittel 48 auf,
die aus zwei einander diametral gegenüberliegenden Ansätzen bestehen, deren
Aufgabe weiter unten erklärt
wird.
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Die lösbare Verschlußvorrichtung 32 besitzt ihrerseits
einen Umfangsrand 33, der auf die Außenfläche des rohrförmigen Abschnitts 28 so
vorsteht, daß er
gegen ein freies Ende 25 der ersten Schürze 22 in Anschlag
gelangt (3), so daß, wenn der Stopfen 26 aus
dem Zwischenorgan 20 herausgezogen wird, die Verschlußvorrichtung 32 aus
dem freien Ende 30 des Stopfens 26 freigesetzt
wird.
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Der Stopfen 26 besitzt einen äußeren Schraubring 27 (3), der konzentrisch zum
rohrförmigen
Abschnitt 28 und mit einem Innengewinde 29 versehen
ist. Das Innengewinde 29 kann mit einem komplementären Außengewinde 23 zusammenwirken,
das auf einem vorstehenden Abschnitt 24 der ersten zylindrischen
Schürze 22 sitzt.
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Der erste Flakon 6 ist an
seiner Basis 12 offen, die aus einem ersten zylindrischen
Kragen 7 besteht, der ein Außengewinde 9 trägt. Der
Kragen 7 ist an den Flakonkörper 6 über eine
Schulter 11 angeschlossen. Ein zweiter Kragen 50 mit
kleinerem Durchmesser als der erste Kragen 7 befindet sich
an der Oberseite des Flakons 6 entgegengesetzt zum ersten
Kragen 7. Der zweite Kragen 50 ist mit einem Außengewinde 52 versehen,
auf das der Ausgabeaufsatz 36 geschraubt ist. Dieser Ausgabeauf satz besitzt
eine Spitze 54, die von einer Lasche 38 verschlossen
wird. Diese Lasche 38 kann vom Benutzer zum Zeitpunkt der
Benutzung der Verpackung zerbrochen werden, um eine Ausgangsöffnung 55 (7) zum Auftragen der hergestellten
Mischung zu erhalten.
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Die Verbindungsmittel 10 weisen
einen Bundring 13 auf, der am Hals 7 des Flakons 6 befestigt
ist, um den oberen Flakon 6 mit dem Zwischenorgan 20 zu
verbinden. Diese Verbindungsmittel 10 aus steifem, thermoplastischem
Material weisen innen einen zentralen Schacht 14 auf, der
aus einem unteren Abschnitt 44 von im wesentlichen zylindrischer
Form gebildet wird, und über
dem ein Abschnitt 14a mit einem progressiv abnehmenden
Querschnitt sitzt. Der abnehmende Abschnitt 14a endet innerhalb
des Flakons 6 in einem oberen Ende 15. Dieses
Ende 15 begrenzt eine Öffnung,
die in der Lagerstellung, wie in 1 dargestellt,
von einer weiteren lösbaren
Verschlußvorrichtung 16 verschlossen
wird. Die Verschlußvorrichtung 16 hat
die Form einer kreisförmigen
Schale, die eine ringförmige
Kehle 17 aufweist, in die der freie Rand des oberen Endes 15 mit
Preßeinpassung
und dicht eingesetzt ist.
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Die Verschlußvorrichtung 16 kann
vom Ende 15 unter der Wirkung eines axialen Drucks gemäß der Achse
X der Einheit getrennt werden. Der Abschnitt 44 des zentralen
Schachts 14 weist ein Innengewinde 46 auf, das
mit den Antriebsmitteln 48 des Zwischenorgans 20 zusammenwirken
kann und dessen Funktionsweise weiter unten erklärt wird. Es ist anzumerken,
daß die
Gesamthöhe
des Zwischenorgans 20 größer ist als die Höhe des zentralen Schachts 14,
um das korrekte Ausstoßen
der Verschlußvorrichtung 16 zu
gewährleisten.
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Die Verbindungsmittel 10 weisen
außerdem einen
Boden 10a auf, der außen
an den zentralen Schacht 14 angesetzt und außerdem mit
einer äußeren Verkleidungsschürze 10b verbunden
ist, und dies im wesentli chen auf halber Höhe der Verkleidungsschürze 10b.
Durch diese Gestaltung wird eine ringförmige Kehle definiert, in die
der Hals 7 des ersten Behälters 6 eingeführt ist.
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Die äußere Schürze 10b ist mit einem
Innengewinde 10c versehen, das mit dem Außengewinde 9 des
Halses 7 des Flakons 6 zusammenwirken kann. Außerdem hat
die äußere Schürze 10b eine Form,
die die fluchtende Ausrichtung der Außenumrisse der beiden Flakons 6 und 8 ermöglicht.
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Für
den Zusammenbau und die Verpackung wird folgendermaßen vorgegangen.
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Wie in 2 zu
sehen ist, wird zunächst
das vorher mit dem Stopfen 26 ausgestattete Zwischenorgan 20 in
einer zu derjenigen der 1 umgekehrten
Ausrichtung gehalten. Dadurch befindet sich das offene Ende 30 des
Stopfens 26 oben, was die Einführung der Basiszusammensetzung
B2 ermöglicht. Auf
diesem Ende 30 ist, zum Beispiel durch Einschnappen, die
Verschlußvorrichtung 32 befestigt. Diese
letztere weist einen vorstehenden Außenrand 33 und eine
innere Dichtlippe 33a auf, die sich gegen die Innenwand
des rohrförmigen
Abschnitts 28 des Stopfens legt. Dadurch ist die Basiszusammensetzung
B2 dicht im von der Schürze 28 des Stopfens 26 begrenzten
und von der Verschlußvorrichtung 32 verschlossenen
Raum 34 eingeschlossen, wobei das Ganze auf das Zwischenorgan 20 aufgesetzt
wird.
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In 3 ist
die Untereinheit 20, 26, 32 in der Stellung
des Aufsetzens auf den Hals 18 des unteren Behälters 8 dargestellt.
Nach der Einführung
der Basiszusammensetzung B1 in den unteren
Behälter 8 und
nach dem Festschrauben des Zwischenorgans 20 auf dem Hals
des unteren Behälters 8 erhält man die
in 4 dargestellte Gestaltung.
Man sieht, daß die
beiden Basiszusammensetzungen B1 und B2 im Flakon 5 durch die Verschlußvorrichtung 32 voneinander
getrennt eingeschlossen sind, wodurch der Flakon 5 in aller
Sicherheit gehandhabt werden kann.
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Der Betrieb der soeben beschriebenen
Verpackungseinheit ist in den 5 bis 7 dargestellt. In 5 ist der Flakon 5 in
offener Stellung dargestellt. Während
des Losschraubens des Stopfens 26 steigt der rohrförmige Abschnitt 28 axial
innerhalb der ersten Schürze 22 hoch
und bringt den Umfangsrand 33 der Verschlußvorrichtung 32 in
Anschlag gegen das untere Ende 25 der Schürze 22.
Bei dieser Bewegung wird die Verschlußvorrichtung schließlich vom Ende 30 freigegeben
und fällt
in den Behälter 8.
Der Stopfen 26 wird dann entlang der Achse X des Flakons 5 entfernt.
Aufgrund des Vorhandenseins der oben erwähnten Mittel zum Verhindern
des Losschraubens 18a und 40b bleibt das Zwischenelement 20 fest
mit dem unteren Behälter 8 verbunden. Durch
Schwerkraftwirkung fließt
die Basiszusammensetzung B2 in den unteren
Behälter 8,
wo sie sich mit der Basiszusammensetzung B1 vermischt,
um das Produkt B zu bilden.
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Um den mit Produkt A gefüllten Flakon 6,
wie er in 6 gezeigt
ist, zu erhalten, befestigt man zunächst durch Einschnappen die
Verschlußvorrichtung 16 auf
dem freien Ende 15 des zentralen Schachts der Verbindungsmittel 10.
Durch Schraubbefestigung des Halses 7 auf der äußeren Schürze 10b führt man
die dichte Befestigung des Flakons 6 auf den Verbindungsmitteln 10 durch.
Das Produkt A wird dann durch den oberen Hals 50 eingeführt. Der Flakon 6 wird
durch Schrauben des Aufsatzes 36 auf den Hals 50 verschlossen.
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Um den Zusammenbau des unteren Flakons 5 und
des oberen Flakons 6 durchzuführen, setzt der Benutzer dann
den oberen Flakon 6 auf das Ende 24 des unteren
Flakons 5. Mittels Durchführung einer Schraubbe wegung
greifen die Ansätze 48 des
Zwischenorgans 20 in die Windungen des Gewindes 46 des
zentralen Schachts 14 ein. Nach weniger als einer ganzen
Schraubumdrehung kommt das Ende 24 gegen die Verschlußvorrichtung 16 in
Anlage. Es ist anzumerken, daß ein
Zapfen 56 auf der Innenfläche der Verschlußvorrichtung 16 vorgesehen
ist, der es ermöglicht,
deren Lösen
vom oberen Ende 15 des zentralen Schachts 14 zu
starten. Bei weiterer Schraubbewegung wird die Verschlußvorrichtung 16 angehoben
und, wie in 7 zu sehen
ist, ins Innere des Flakons 6 ausgestoßen. In dieser Stellung stehen
die Behälter 6, 8 und 34 in
Verbindung, und die Produkte A und B vermischen sich. Durch Schütteln der
gesamten Verpackungseinheit kann man eine homogene Mischung gewährleisten.
Vor dem Aufbringen der so erhaltenen Mischung auf die gewünschte Stelle
entfernt der Benutzer die Spitze 38 durch eine Verdrehbewegung.
Durch Umdrehen der Einheit mit dem Ausgabeaufsatz 36 nach
unten wird eine Dosis der Mischung ausgegeben. Diese Ausgabe wird
vereinfacht, wenn insbesondere der Flakon 6 komprimierbar
ist.
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Gemäß der dargestellten Ausführungsform ist
der obere Flakon 6 aus einem halbsteifen thermoplastischen
Material, wie zum Beispiel Polyethylen oder Polypropylen, hergestellt.
So kann der obere Flakon 6 bei der Ausgabe der Mischung
komprimiert werden. Der Ausgabeaufsatz 36, das Zwischenorgan 20,
der Stopfen 26 und die Verbindungsmittel 10 sind zum
Beispiel aus steifem Polypropylen hergestellt. Der untere Flakon 8 seinerseits
ist vorteilhafterweise aus Glas oder PVC (Polyvinylchlorid) hergestellt,
was es ermöglicht,
eine Vorstufe eines Oxidationshaarfärbemittels unter guten Konservierungsbedingungen zu
verpacken.
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Die Verschlußvorrichtungen 16 und 32 werden
vorteilhafterweise aus einem geeigneten, halbsteifen thermoplastischem
Material hergestellt.
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In der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde Bezug genommen auf eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung. Selbstverständlich
können
Varianten hinzugefügt
werden, ohne den Rahmen der nachfolgend beanspruchten Erfindung
zu verlassen.