DE68906701T2 - Vorrichtung zur Abgabe einer Mischung aus einer pastenartigen Substanz und mindestens einer zusätzlichen Substanz, insbesondere in Form eines gestreiften Stranges, und Abgabekopf einer solcher Vorrichtung. - Google Patents
Vorrichtung zur Abgabe einer Mischung aus einer pastenartigen Substanz und mindestens einer zusätzlichen Substanz, insbesondere in Form eines gestreiften Stranges, und Abgabekopf einer solcher Vorrichtung.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Abgabekopf zum Abgeben einer Mischung einer pastösen Substanz und mindestens eines Additivs, insbesondere in Form eines gestreiften Stranges, gebildet durch einen abnehmbaren Aufsatz, der dazu bestimmt ist, auf dem Hals eines die pastöse Substanz enthaltenden Gefäßes angebracht zu werden, wobei der Aufsatz einerseits ein Reservoir, welches das durch die pastöse Substanz schubbeaufschlagte Additiv enthält, und andererseits einen das Reservoir umgebenden Ringraum umfaßt, nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 6.
- Die FR-A-1 532 355 zeigt einen Abgabekopf eines ersten Typs nach dem Oberbegriff des Anspruchs, in welchem das Reservoir, welches das Additiv enthält, von dein inneren Teil eines Mittenkanals gebildet wird, der mit einem Austrittsrohr des Aufsatzes kommuniziert, wobei die seitlich unten liegenden Durchlässe an dem unteren Teil des Reservoirs angeordnet sind, um der pastösen Substanz zu ermöglichen, durch den Ringraum zum Austrittsrohr des Aufsatzes zu strömen.
- Die FR-A-1 341 226 und die US-A-3 182 860 zeigen einen zweiten Typ des Abgabekopfes, bei welchem der Ringraum die Wandung des Mittenkanales umgibt, der das Reservoir für das Additiv bildet, wobei die Durchlässe im unteren Bereich des Mittenkanales angeordnet sind, um der pastösen Substanz zu ermöglichen, in den Ringraum zu gelangen, um das Additiv auszutreiben.
- Die bekannten Abgabeköpfe der oben angesprochenen zwei Typen erlauben nicht, das Verhältnis zwischen pastöser Substanz und Additiv zu variieren.
- Ziel der Erfindung ist es, insbesondere solche Abgabeköpfe des ersten oder zweiten Typs zu schaffen, die es ermöglichen, das Verhältnis zwischen pastöser Substanz und Additiv in dem Strang zu variieren, der durch den Kopf abgegeben wird. Es ist außerdem wünschenswert, daß der Abgabekopf, während er die Möglichkeit zur Steuerung des Verhältnisses bietet, eine einfache und wirtschaftliche Konstruktion bleibt.
- Erfindungsgemäß ist ein Abgabekopf des zuvor bezeichneten ersten Typs dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandung des Mittenkanals an seinem an der Austrittsseite gelegenen Ende Durchlässe, insbesondere in Form von Schlitzen, aufweist, um der vom Gefäß kommenden pastösen Substanz, die den Ringraum durchquert hat, ein Eintreten in das Austrittsrohr des Aufsatzes zu erlauben, wohingegen auf dem entsprechenden Ende des Aufsatzes ein Abgabeendstück drehbar angebracht ist, wobei das Abgabeendstück Mittel zum Variieren des freien Querschnittes der für die pastöse Substanz bestimmten Durchlässe in Abhängigkeit der von dem Abgabenendstück eingenommenen Winkelstellung umfaßt.
- Dieser Abgabekopf des ersten Typs kann einen im Inneren des Mittenkanals aufgenommenen Kolben umfassen, wobei die zum Austritt gerichtete Fläche des Kolbens die Form einer Scheibe aufweist, und der Kolben so ausgebildet ist, daß er unter Abdichtung in dem Reservoir verschiebbar ist und das Additiv von der pastösen Substanz trennt. Die Scheibe des Kolbens kann von einem Mantel eingefaßt sein, der zu der dem Austritt des Aufsatzes abgewandten Seite gerichtet ist.
- Das Innere des Mittenkanals kann an dessen dem Austritt des Additivs abgewandten Ende Rückhaltemittel für den Kolben aufweisen, wobei die Rückhaltemittel insbesondere durch einen radial nach innen überstehenden Flansch gebildet werden.
- Der Aufsatz kann aus einem transparenten Material hergestellt sein, wobei mindestens eine radiale Zwischenwand die Innenwand des Gehäuses und die Außenwand des Reservoirs verbindet, um das Niveau des Inhalts im Reservoir sichtbar zu machen.
- Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung ist ein Abgabekopf des zuvor bezeichneten zweiten Typs, in dem der Ringraum das Reservoir für das Additiv bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandung des Mittenkanals an seinem an der Austrittsseite gelegenen Ende Durchlässe, insbesondere in Form von Schlitzen aufweist, um den vom Ringraum kommenden Additiv ein Eintreten in das Austrittsrohr des Aufsatzes zu erlauben und daß auf dem entsprechenden Ende des Aufsatzes ein Abgabeendstück drehbar angebracht ist, wobei das Abgabeendstück Mittel zum Variieren des freien Querschnittes der für das Additiv bestimmten Durchlässe in Abhängigkeit der von dem Abgabeendstück eingenommenen Winkelstellung umfaßt.
- Dieser Abgabekopf des zweiten Typs kann einen ringförmigen Kolben umfassen, der in dem als Reservoir für das Additiv dienenden Ringraum angeordnet ist und so ausgebildet ist, daß er unter Abdichtung in dem Reservoir verschiebbar ist und das Additiv von der pastösen Substanz trennt.
- Das Abgabeendstück kann durch vollständiges Schließen der Öffnungen ein Verringern des Austrags des Additivs bis auf einen Wert 0 erlauben.
- Der Abgabekopf des ersten oder zweiten Typs kann eine Kappe umfassen, die eine Schürze aufweist, die geeignet ist, die Durchlässe in der Wandung des Mittenkanals zu verschließen.
- Das Reservoir kann einen mit einem flüssigen Additiv getränkten Schwamm enthalten.
- Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Vorrichtung zum Abgeben einer Mischung einer pastösen Substanz und mindestens eines Additivs, umfassend einen Abgabekopf des oben definierten ersten oder zweiten Typs, der das Additiv enthält, wobei dieser Abgabekopf auf einem die pastöse Substanz enthaltenden Gefäß angebracht ist, das ein Teil eines durch einen Schraubstift, eine flexible Tube, einen Kolben- oder Pumpenspender oder einen Aerosolschaumdruckbehälter gebildeten Ganzen ist.
- Die Erfindung besteht abgesehen von den oben dargelegten Vorrichtungen aus einer bestimmten Anzahl anderer Vorrichtungen, die im folgenden anhand beispielhafter Ausführungen genauer erläutert werden, die bezogen auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben sind, aber in keiner Weise einschränkend sind.
- Die Figur 1 dieser Zeichnungen stellt einen axialen Schnitt einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dar, wobei der Aufsatz auf einem Behälter befestigt ist und die Verschlüsse des Aufsatzes von diesem entfernt sind.
- Figur 2 ist eine perspektivische Ansicht des oberen Endes des Aufsatzes, wobei das Abgabeendstück von dem Aufsatz abgenommen ist.
- Figur 3 stellt im verkleinerten Maßstab einen Schnitt entlang der Linie III-III in Figur 1 dar.
- Figur 4 zeigt in einem axialen Schnitt analog zur Figur 1 eine zweite Ausführungsform.
- Figur 5 schließlich stellt perspektivisch das obere Ende des Aufsatzes aus Figur 4 dar, wobei das Abgabeendstück abgenommen ist.
- Bei der Betrachtung der Figuren 1 und 2 kann man eine Vorrichtung zur Abgabe einer Mischung einer in einem Behälter 301 enthaltenen pastösen Substanz 303 und einem in einem Reservoir 322 angeordneten pastösen Additiv 304 sehen. Dieses Reservoir wird gebildet durch das Innere eines Mittenkanales 314, der in einem Abgabekopf 302 vorgesehen ist, oder eine vom Gefäß 301 unabhängig entworfene Dosiervorrichtung. Dieser Kopf kann eine Kappe 307 aufnehmen und ist mit Hilfe eines Innengewindes 328, das geeignet ist, mit einem korrespondierenden Außengewinde 329 zusammenzuwirken, das auf dem Hals des Gefäßes 301 angeordnet ist, auf dem Gefäß 301 befestigt.
- Das Gefäß 301 kann aus einer flexiblen Tube, einem Pump- oder Kolbenbehälter, oder einem Aerosolbehälter mit oder ohne Tasche bestehen.
- Das Reservoir 322 ist oben von einer kegelförmigen Wand 313 verschlossen, die an ihrer Spitze eine Öffnung 315 aufweist, die von einem Austrittsstutzen verlängert wird, der in das Austrittsrohr 316 des Aufsatzes einmündet. Die Kappe 307 weist einen zentralen Dorn 335a auf, der dazu dient, in die Öffnung 315 einzudringen, um diese zu verschließen.
- Der Ringraum zwischen der Außenfläche der zylindrischen Wand 312 des Reservoirs und der Innenfläche des Gehäuses 305 des Aufsatzes dient als Durchlaß für die pastöse Substanz 303. die aus dem Gefäß 301 kommt. Im unteren Teil des Zylinders 312 und in einer Querwand 350, die den Zylinder 312 mit dem äußeren Gehäuse 305 sowie mit der zylindrischen Schürze, die das Innengewinde 328 aufweist, verbindet, sind seitliche untenliegende Durchlässe A, B angeordnet.
- Vorteilhafterweise sind die Wände des Gehäuses 305 und des Reservoirs 322 aus einem transparenten Material hergestellt, wobei mindestens eine radiale Zwischenwand V aus dem gleichen Material die Innenwand des Gehäuses 305 und die Außenwand des Reservoirs 322 verbindet. Vorzugsweise sind mehrere Zwischenwände V um einen Winkelfluchtpunkt regelmäßig verteilt, wie Figur 3 zeigt. Die Zwischenwände V erstrecken sich in Längsrichtung über die Nutzlänge des Reservoirs 322. Die Zwischenwände V bilden eine transparente Verbindung, die das Niveau des Inhaltes in dem Reservoir 322 sichtbar macht.
- Ein Aufsatz 302, der den Abgabekopf darstellt, ist in dem Fall vollständig aus einem transparenten Material geformt.
- Der Zylinder 312 weist an seinem oberen Ende Durchlässe 345 auf, um dem Produkt, das von dem Gefäß 301 kommt und den Ringraum passiert, zu erlauben, die Wand des Zylinders 312 zu durchströmen und in das Austrittsrohr 316 zu gelangen.
- Der Abgabekopf weist einen Kolben 351 auf, der unter Abdichtung in dem Reservoir 322 verschiebbar angeordnet ist. Der Kolben 351 trennt das Additiv 304 von der pastösen Substanz 303 und befindet sich am Boden des Reservoirs 322, wenn dieses mit dem Additiv gefüllt in Betrieb genommen wird. Die zum Auslaß des Reservoirs gewandte Fläche 352 des Kolbens hat die Form einer massiven Scheibe und ist am Umfang von einer elastischen Schürze 353 eingefaßt, die zum Boden des Reservoirs 322 gerichtet ist und zur Abdichtung gegenüber der Innenwand dient. Der Querschnitt dieser Schürze weist eine zur Innenwand gerichtete konkave Form auf. Die Schürze 353 weist zwei Umfangslippen 354, 355 zur Abstützung auf. Die Fläche 352 ist einstückig mit einer zylindrischen Wand 356, die sich zum Behälter 301 hin öffnet und deren Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Schürze 353.
- Die Querwand 350 weist einen Flansch 350a auf, der radial in das Innere des Mittenkanals 314 hineinragt und die Rückhaltemittel für den Kolben 351 bildet.
- Das an der Austrittsseite für das Produkt gelegene Ende des Aufsatzes 302 ist mit einem Abgabeendstück 357 ausgestattet, das drehbar auf diesem Ende befestigt ist. Dieses Endstück wird von einem Deckel 358 gebildet, dessen Außenrand einstückig mit der zylindrischen Schürze 359 ist, die das Ende der Wand 305 mit der geringeren Dicke überdeckt; der Deckel 358 weist eine mittige Öffnung auf, deren Rand einstückig mit einer zylindrischen Schürze 360 ist, die geeignet ist, unter Abdichtung in Eingriff mit dem Inneren des Reservoirs 322 zu kommen. Diese innere Schürze weist in ihrer Wandung Öffnungen 361, insbesondere rechteckige Öffnungen, auf, die durch Drehen des Endstückes 357 ganz oder teilweise gegenüber den Durchlässen 345 plaziert werden können. Dadurch ist es möglich, das Verhältnis zwischen der pastösen Substanz und dem pastösen Additiv in dem durch das Endstück 357 abzugebenden Strang zu variieren.
- Man kann z.B. zwei Bezugspositionen für das Endstück 357 vorsehen, die einer Verdoppelung bzw. Halbierung des Mengenverhältnisses von pastöser Substanz/pastöses Additiv entsprechen.
- Vorteilhaft ist die kegelförmige Wand 313 über ihr unteres Ende einstückig mit dem unteren Rand der Schürze 360.
- Das Endstück 357 weist auf der dem Aufsatz gegenüberliegenden Seite einen zylindrischen Kragen auf, auf welchem die Kappe 307 über eine innere Nut 363 zum Aufliegen kommt.
- Diese Nut 363 ist radial nach innen von einer zylindrischen Schürze 364 begrenzt, die nach unten ragt und die lang genug ist, um die Öffnungen 361 und die Durchlässe 345 zu verschließen, wenn die Kappe 307 auf das Endstück 357 aufgesetzt ist. Der Aufsatz 302 kann also vor der Montage auf ein Gefäß 301 gelagert werden. Die Kappe 307 und die Schürze 364 können in das Endstück 357 einrasten oder einschnappen, um dieses dicht zu verschließen.
- Die Wirkungsweise der Vorrichtung der Figuren 1 und 2 ergibt sich unmittelbar aus den vorangegangenen Erläuterungen.
- Wenn man auf die Wand des Reservoirs 301, die im allgemeinen von einer Quetschtube gebildet wird, drückt, passiert die pastöse Substanz 303, wie es die Pfeile F1 in der Figur 1 zeigen, die Öffnungen A, B, um durch den Ringraum in Richtung der Öffnungen 345 zu strömen.
- Gleichzeitig dringt ein Teil der pastösen Substanz 303 in das Reservoir 322 ein und übt Druck auf den Kolben 351 aus. Dadurch wird das pastöse Additiv 304 durch die mittige Öffnung 315 ausgestoßen, um die Seele im Inneren des Umfangsstranges der pastösen Substanz zu bilden, die durch die Durchlässe 345 und die Öffnungen 361 strömt.
- Man kann, wie im vorangegangenen erläutert, das Verhältnis der beiden Bestandteile regulieren, indem man eine Winkeleinstellung zwischen Endstück 357 und der Kappe wählt. Eine solche Regelung ist z.B. vorteilhaft im Fall einer Creme (pastöse Substanz 303) mit Sonnenfiltern (pastöses Additiv 304). Durch Verstellen des Endstückes 357 kann man selbst den Schutzfaktor der Mischung regulieren.
- Zur Bestimmung der Winkelposition des Endstückes 357 sind auf der Außenwand 305 und auf der Außenfläche der Schürze 359 beiderseitig eine Skalierung und ein Index vorgesehen.
- Der Kolben 351 verhindert jeden Übergang der pastösen Substanz 303 in das andersfarbige Additiv 304. Folglich bleibt das Additiv 304 vollständig authentisch, wenn der Aufsatz auf dem Gefäß 301 montiert ist.
- Wenn das Additiv 304 vollständig abgegeben ist, tritt die pastöse Substanz in keinem Fall durch die Öffnung 315, und man erkennt sofort, daß die Dosis des pastösen Additivs 304 aufgebraucht ist und daß es nötig ist, einen anderen Aufsatz 302 anzubringen.
- Bei der Lagerung des zur Benutzung bereiten Aufsatzes 302 wird das Additiv 304 nach unten durch die Dichtigkeit des Kolbens 351 und nach oben durch die Dichtigkeit des Dorns 335a der Kappe 307 und die Innenschürze 364, die die Durchlässe 345 verschließt, abgeschirmt.
- Nach der Benutzung, d.h. nach dem Zusammendrücken des Gefäßes 301, um einen Teil der Substanz auszubringen, kann es passieren, daß Luft eingezogen wird. Der Kolben 351, der zurückgehen kann, verhindert das Einsaugen des pastösen Additivs in das Gefäß 301. Die für die pastöse Substanz 303 vorgesehenen Durchlässe A, B.... ermöglichen dieser, vor dem Zurückgehen des Kolbens 351, in das Gefäß 301 gepumpt zu werden.
- Es ist anzumerken, daß der zum Ausbringen der pastösen Substanz auf das Gefäß 301 auszuübende Druck gering wird, wenn das Abgabeendstück 357 eine position einnimmt, die einem großen Durchgangsguerschnitt der Gesamtheit der Schlitze 345 und Öffnung 361 für die pastöse Substanz 303 entspricht. Im Grenzbereich kann es sein, daß dieser Druck nicht ausreicht, um den Kolben 351 zu verschieben, so daß, wenn dies gewünscht ist, der am Austritt des Abgabeendstückes 357 erhaltene Strang allein von der pastösen Substanz 303 ohne das pastöse Additiv 304 gebildet wird.
- In diesen Fällen kann der Aufsatz 302 einer Dose (zum Beispiel können 5 Dosen benötigt werden, um den Inhalt des Gefäßes oder der Tube 301 auf zubrauchen) entsprechen, oder er kann während der gesamten Lebensdauer des Gefäßes und der Tube 301 nach der Lagerung in der Endstellung montiert sein.
- Diese Vorrichtung kann sowohl für kosmetische Produkte, wie Haar- oder Sonnenmittel als auch für pharmazeutische Produkte verwendet werden. Der Aufsatz kann jede Art von Applikatoren, z.B. Kugeln, Spatel, Schwämme etc. aufweisen.
- Die Variation der Durchgangsquerschnitte der Öffnungen kann entweder aus einer einfachen Drehbewegung des Abgabeendstückes 357 resultieren, wie in Fig. 1, wobei die Variation der Querschnitte im wesentlichen auf eine Variation der Umfangsweite der Öffnungen zurückgeht, oder aus der Kombination einer Drehbewegung mit einer axialen Verschiebung des Endstückes, wobei eine Variation der Größe des Durchgangsquerschnittes der Öffnungen erzeugt wird.
- Die axiale Verschiebung des Abgabeendstückes entspricht einer Auf- oder Abwärtsbewegung dieses Endstückes auf dem Körper der gezeigten Dosiervorrichtung.
- Die Kombination einer Drehbewegung mit einer axialen Verschiebung des Abgabeendstückes kann mit einem System schraubenförmig verbundener Rampen, die auf dem Abgabeendstück und der Wand des Aufsatzes angeordnet sind, oder mit einem äquivalenten System erzielt werden.
- Das Abgabeendstück kann die Form eines drehbaren Druckknopfes aufweisen, wobei der Aufsatz oder die gezeigte Dose gegenläufige Stege und Führungen umfassen, die in die entsprechenden Nuten passen, die im oberen Bereich des Reservoirs oder "Spenders" vorgesehen sind.
- Bei der Betrachtung der Figuren 4 und 5 kann man eine andere Ausführung der Abgabevorrichtung sehen, die sich dadurch unterscheidet, daß das Reservoir 422, welches das pastöse Additiv 404 enthält, von einem Ringraum gebildet wird, der den Mittenkanal 414 umgibt, wobei sich dieser Raum zwischen der den Kanal 414 begrenzenden zylindrischen Wand 412 und der seitlichen Innenwand des Gehäuses 405 befindet.
- Die Elemente der Vorrichtung aus den Figuren 4 und 5 erfüllen analoge Aufgaben, wie die schon anhand der Figuren 1 und 2 beschriebenen Elemente, und sind mit einem Bezugszeichen versehen, das sich nur bei den Hunderterstellen von den in den Figuren 1 und 2 verwendeten Bezugszeichen unterscheidet. Die Beschreibung dieser Elemente wird weder wiederholt noch kurz ausgeführt, weil die vorab ausgeführten Erläuterungen gültig bleiben.
- Der Kolben 451 in Figur 4 hat die Form eines Ringes, der in der Mitte ein Loch aufweist und dessen Rand mit einer inneren Schürze 464 versehen ist, die abdichtend gegenüber der Außenwand des Mittenkanals verschiebbar ist. Die Außenwand dieses Ringes ist ebenfalls mit einer Schürze 465 versehen, die abdichtend gegenüber der Innenwand des Gehäuses 405 verschiebbar ist. Die beiden Schürzen sind zum Boden des Aufsatzes gerichtet. Am Fuß der Wand 412 des Mittenkanales erkennt man Öffnungen A, B...., die der vom Gefäß 401 kommenden pastösen Substanz 403 ermöglichen, in den Ringraum auf der Rückseite des Kolbens 451 einzudringen, um Druck auf diesen auszuüben. Das obere Ende der Wand des Mittenkanals weist Schlitze 445 auf, die es dem pastösen Additiv 404 ermöglichen, radial in das Innere zu strömen und Streifen auf dem Umfang des zentralen Stranges zu bilden, der aus dem Kanal 414 herauskommt.
- Am oberen Ende des Aufsatzes ist ein Abgabeendstück 457 drehbar befestigt, das einen mittigen Durchlaß 415 und Öffnungen 461 aufweist, die teilweise oder ganz gegenüber den Schlitzen 445 zu liegen kommen können, um eine Regelung des Verhältnisses der Produkte zu ermöglichen.
- Das Abgabeendstück 457 weist einen Hals 462 auf, der mit einem Außengewinde versehen ist, auf welches die Verschlußkappe 407 aufgeschraubt wird.
- Die Wirkungsweise der Vorrichtung aus den Figuren 4 und 5 ergibt sich unmittelbar aus den vorangegangen Erläuterungen.
- Durch Zusammendrücken der Wände des Gefäßes 401, das im allgemeinen von einer Tube gebildet wird, bewirkt man die Ausbringung der Substanz 403, die durch den Mittenkanal 414 und gleichzeitig durch die Öffnungen A, B strömt, und Druck auf den Kolben 451 ausübt.
- Das unter Einwirkung des Kolbens 451 stehende pastöse Additiv 404 wird durch die Schlitze oder Scharten 445 und die Öffnungen 461 ausgestoßen. Dieses Additiv bildet auf dem Äußeren des Stranges der pastösen Substanz 403, die durch die Öffnung 415 passiert, verschiedenfarbige Streifen, deren Breite von der Dosiereinstellung abhängt, die mit dem Abgabeendstück 457 vorgenommen wird.
- Alle bezüglich der Figuren 1 und 2 genannten Vorteile gelten auch für die Ausführung der Figuren 4 und 5.
- Die Ausführung der Figuren 4 und 5 ermöglicht, den Ausstoß des Additivs durch vollständiges Verschließen der Öffnungen bis auf einen Wert 0 zu reduzieren.
- Das Abgabeendstück 457 kann die Form einer Tülle mit einem seitlichen Austrittsansatz aufweisen. Zwischen der Außenwand des Gehäuses 405 und der Schürze 459 sind schraubenförmige komplementäre Rampen vorgesehen, die die Auf- oder Abwärtsbewegung des Endstückes 457 während seiner Drehung bewirken. Abweichend kann der Mittenkanal 412 anstatt den mittigen Durchlaß 415 zu umgeben, wie in der Figur 4 dargestellt, in das Innere dieses Durchlasses 415 hineinragen; mit einem seitlichen Ausgang auf dem Endstück 457 kann man im oberen Bereich einen Boden vorsehen, der einen nach unten gerichteten Dorn aufweist, der geeignet ist, den Kanal 412 während der Abwärtsbewegung des Endstückes 457 zu verschließen.
- Im allgemeinen dient der axiale Hub der Tülle dazu, die seitlichen Öffnungen erst dann zu verschließen, nachdem der Kanal 412 mit dem Dorn verschlossen ist.
- In den vorab beschriebenen Beispielen weist das Additiv 304, 404 eine pastöse Konsistenz auf.
- Unter den folgenden Bedingungen ist es ebenso möglich, sehr flüssige Rezepturen anstelle dieses Additivs zu verwenden.
- Man ordnet in dem Reservoir 322, 422 einen Schwamm aus einer im wesentlichen polymeren Substanz mit offenen Zellen an. Dieser Schwamm nimmt das Volumen des Additivs 304, 404 ein, das in den Zeichnungen dargestellt ist. Man tränkt diesen Schwamm mit dem flüssigen Additiv, welchem man vorteilhafterweise eine bestimmte Menge eines oberflächenaktiven Stoffes zufügt. Bei jedem Zusammendrücken des Schwammes, das durch die Aufwärtsbewegung des Kolbens 351, 451 unter dem Druck der pastösen Substanz 303, 403 bewirkt wird, wird ein bestimmtes Volumen des flüssigen Additivs freigegeben und mit der pastösen Substanz abgegeben.
- In dem vorteilhaften Fall, daß dem flüssigen Additiv ein grenzflächenaktiver Stoff zugefügt wurde, wird dieses Additiv bei jedem Zusammendrücken des Schwammes in Form eines Schaumes freigesetzt, und mit der pastösen Substanz in Form eines gestreiften Stranges abgegeben.
Claims (12)
1. Abgabekopf zum Abgeben einer Mischung einer pastösen
Substanz (303) und mindestens eines Additivs (304),
insbesondere in Form eines gestreiften Strangs, gebildet durch
einen abnehmbaren Aufsatz (302), der dazu bestimmt ist, auf dem
Hals eines die pastöse Substanz (303) enthaltendes Gefäßes
(301) angebracht zu werden, wobei der Aufsatz (302) einerseits
ein Reservoir (322), das das durch die pastöse Substanz (303)
schubbeaufschlagte Additiv (304) enthält und durch das Innere
eines mit einem Austrittsrohr (316) des Aufsatzes (302)
kommunizierenden Mittenkanals (314) gebildet wird, und
andererseits einen das Reservoir (322) umgebenden Ringraum
umfaßt, wobei im unteren Teil des Reservoirs (322) untere
seitliche Durchlässe vorgesehen sind, um ein Fließen der
pastösen Substanz (303) durch den Ringraum zum Austrittsrohr
(316) des Aufsatzes (302) zu erlauben,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwandung (312) des Mittenkanals (314) an seinem an der
Austrittseite gelegenen Ende Durchlässe (345), insbesondere in
Form von Schlitzen, aufweist, um der vom Gefäß (301) kommenden
pastösen Substanz (303), die den Ringraum durchquert hat, ein
Eintreten in das Austrittsrohr (316) des Aufsatzes (302) zu
erlauben, wohingegen auf dem entsprechenden Ende des Aufsatzes
(302) ein Abgabe-Endstück (357) drehbar angebracht ist, wobei
das Abgabe-Endstück (357) Mittel (361) zum Variieren des freien
Querschnitts der für die pastöse Substanz (303) bestimmten
Durchlässe (345) in Abhängigkeit der von dem Abgabe-Endstück
(357) eingenommenen Winkelstellung umfaßt.
2. Abgabekopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
er einen im Inneren des Mittenkanals (314) aufgenommenen Kolben
(351) umfaßt, wobei die zum Austritt gerichtete Fläche (352)
des Kolbens die Form einer Scheibe aufweist, und der Kolben
(351) so ausgebildet ist, daß er unter Abdichtung in dem
Reservoir verschiebbar ist und das Additiv (304) von der
pastösen Substanz (303) trennt.
3. Abgabekopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fläche (352) von einem Mantel (353) eingefaßt ist, der zu
der dem Austritt des Aufsatzes (302) abgewandten Seite
gerichtet ist.
4. Abgabekopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Innere des Mittenkanals (314) an dessen dem
Austritt des Additivs (304) abgewandten Ende Rückhaltemittel
für den Kolben (351) aufweist, wobei die Rückhaltemittel
insbesondere durch einen radial nach innen überstehenden
Flansch (350a) gebildet werden.
5. Abgabekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufsatz (302) aus einem transparenten
Material hergestellt ist, und daß mindestens eine radiale
Zwischenwand (V) die Innenwand des Gehäuses (305) und die
Außenwand des Reservoirs (322) verbindet, um das Niveau des
Inhalts im Reservoir (322) sichtbar zu machen.
6. Abgabekopf zum Abgeben einer Mischung einer pastösen
Substanz (403) und mindestens eines Additivs (404),
insbesondere in Form eines gestreiften Strangs, gebildet durch
einen abnehmbaren Aufsatz (402), der dazu bestimmt ist, auf dem
Hals eines die pastöse Subtanz (403) enthaltenen Gefäßes (401)
angebracht zu werden, wobei der Aufsatz (402) einerseits einen
Mittenkanal (414), der an einem Ende mit einem Austrittsrohr
(416) des Aufsatzes (402) kommuniziert, und andererseits einen
die Wandung des Mittenkanals (414) umgebenden Ringraum umfaßt,
der ein Reservoir (422) für das Additiv (404) bildet, wobei im
unteren Teil des Mittenkanals (414) Durchlässe vorgesehen sind,
um der pastösen Substanz (403) ein Eindringen in den Ringraum
zum Schubbeaufschlagen des Additivs (404) zu erlauben,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwandung des Mittenkanals an seinem an der
Austrittsseite gelegenen Ende Durchlässe (445), insbesondere in
Form von Schlitzen aufweist, um dem vom Ringraum kommenden
Additiv (404) ein Eintreten in das Austrittsrohr (416) des
Aufsatzes (402) zu erlauben, und daß auf dem entsprechenden
Ende des Aufsatzes (402) ein Abgabe-Endstück (457) drehbar
angebracht ist, wobei das Abgabe-Endstück (457) Mittel (461)
zum Variieren des freien Querschnitts der für das Additiv (404)
bestimmten Durchlässe (445) in Abhängigkeit der von dem Abgabe-
Endstück (457) eingenommenen Winkelstellung umfaßt.
7. Abgabekopf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
er einen Ringkolben (451) umfaßt, der in dem als Reservoir
(422) für das Additiv (404) dienenden Ringraum angeordnet ist
und so ausgebildet ist, daß er unter Abdichtung in dem
Reservoir (422) verschiebbar ist und das Additiv (404) von der
pastösen Substanz (403) trennt.
8. Abgabekopf nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abgabe-Endstück (457) durch vollständiges
Verschließen der Öffnungen (445) ein Verringern des Austrags
des Additivs (404) bis auf einen Wert null erlaubt.
9. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er eine Kappe (307,407) umfaßt, die
eine Schürze (364,464) aufweist, die geeignet ist, die
Durchlässe (345,445) in der Wandung des Mittenkanals (314,414)
zu verschließen.
10. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abgabe-Endstück (357,457) durch
einen Deckel (358) gebildet wird, dessen Außenrand mit einer
das Gehäuse (305,405) des Aufsatzes (302,402) überdeckenden
zylindrischen Schürze (359,459) einstückig ist, wobei der
Deckel (358) eine mittige Öffnung aufweist, deren Rand
einstückig mit einer zylindrischen Schürze ist, die geeignet
ist, unter Abdichtung in Eingriff mit dem Inneren des
Reservoirs (322,422) zu kommen, wobei diese innere Schürze in
ihrer Wandung Öffnungen (361,461) aufweist, die ganz oder
teilweise gegenüber den die Durchlässe bildenden Schlitze
(345,445) plaziert werden können.
11. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (322,422) einen mit
einem flüssigen Additiv (304,404) getränkten Schwamm enthält.
12. Vorrichtung zum Abgeben einer Mischung einer pastösen
Substanz und mindestens eines Additivs, umfassend einen
Abgabekopf nach einem der Ansprüche 1 bis 11, der das Additiv
(304,404) enthält und auf einem die pastöse Substanz (304,404)
enthaltenden Gefäß (301,401) angebracht ist, das ein Teil eines
durch einen Schraubstift, eine flexible Tube, einen Kolben-
oder Pumpenspender oder einen Aerosolschaum-Druckbehälter
gebildeten Ganzen ist.
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