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Vorrichtung zum Aufhängen der Fahrdrähte elektrischer Grubenbahnen
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Aufhängen der Fahrdrähte elektrischer
Grubenbahnen, unabhängig vom Streckenausbau zur Sicherung eines unveränderlichen
Abstandes zwischen Schienenoberkante und Fahrdraht.
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Die Vorrichtung besteht aus oben geschlossenen Rahmen, die in bei
Feldbahnen über Tage bekannter Weise an den Schwellen oder Fahrschienen befestigt
sind und bei denen zur Trennung der Förderstrecke von der Personenverkehrsstrecke
Kabel und Rohrleitungen oder besondere Absperrseile und -drähte seitlich an den
Rahmen sowie für Zwecke der Wetterführung Abdeckungen aus Holz, Rabitzputz u. dgl.
auf der Oberseite der Rahmen angebracht sein können.
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An sich ist es bei elektrischen Feldbahnen -bereits bekannt, oben
geschlossene Rahmen an die entsprechend nach außen verlängerten Schwellen oder an
die Fahrschienen anzuschließen und als Träger der oberirdischen Stromzuleitung zu
benutzen, wodurch ein gleichbleibender fester Abstand zwischen den Fahrschienen
und dem Fahrdraht erreicht wird. Diese Vorrichtung ist aber für häufig zu verlegende
Feldbahnen zu umständlich und teuer im Vergleich mit der üblichen unabhängigen Aufstellung
der Stützen für die Stromleitung neben dem Gleis. Die Bauart hat deshalb in der
Praxis nicht Fuß fassen können und ist bald für Vergessenheit geraten. Eine solche
Vorrichtung hat aber bei elektris s chen Grubenbahnen große Vorteile, insbesondere
für die Sicherung des Betriebes und Verminderung der Unfälle. Denn bei ihnen spielt
die umständlichere Herstellung und Verlegung der Gleise wegen der festen Gleislage
keine wesentliche Rolle. Dagegen ist die Gefahr der Abstandänderung zwischen dem
Fahrdraht und der Schienenoberkante bei den elektrischen Grubenbahnen wegen der
fortwährenden Bewegungen des Hangenden und Liegenden sehr groß, und sind die mit
dem Abgleiten des Bügels verbundenen Betriebsstörungen besonders nachteilig.
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@-@'esentliche Vorteile sind hier, daß die oben geschlossenen Rahmen
gleichzeitig benutzt werden können, den Fahrungsweg von der Förderstrecke zu trennen,
indem an den Bügeln oder Rahmen besondere Absperrseile oder -drähte angebracht werden,
oder indem die vorhandenen Kabel und Rohrleitungen als Abtrennung benutzt werden.
Es kann deshalb die sonst beim Personenverkehr notwendige Ausschaltung des Fahrdrahtes
und damit die Unterbrechung der Förderung unterbleiben. Ferner sind die Kabel und
Rohrleitungen durch die Aufhängung an den Rahmen besser vor Beschädigungen und Undichtwerden
bei Gebirgsbewegungen geschützt und die Rahmen können ohne Mehrkosten in weit geringeren
Abständen zur Herstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Verbindung der Metallteile
mit den Fahrschienen benutzt werden. Endlich kann auf den Rahmenoberteilen eine
Verschalung aus Holz, Rabitzputz u. dgl. angebracht werden, die den
oberen
Raum der Strecke für die Wetterführung abtrennt.
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Abweichend vom Bekannten dürfen aber hier die Schwellen nicht zur
Aufnahme der Rahmen verlängert werden, weil sie sonst womöglich von Stoß zu Stoß
reichen und durch seitliche Drücke aus den Stößen durchgebogen werden könnten, wodurch
gleichzeitig der Abstand zwischen Schienenoberkante und Fahrdraht geändert würde.
Außerdem würden die Leitungsträger und deren Absteifungen die Breite des Fahrweges
zu sehr einschränken.
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Durch die Übertragung der bei elektrischen Feldbahnen bekannt gewordenen
Vorrichtung zumAufhängen der Fahrdrähte auf elektrische Grubenbahnen wird also bei
diesen eine weit größere Betriebssicherheit erreicht und die Unfallgefahr bei der
Förderung wesentlich verringert.
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Der Gegenstand der Erfindung ist auf der beiliegenden Zeichnung durch
die Abb. i bis 6 dargestellt. Der bisherige Holz- oder Eisenausbau, bestehend aus
den Stempeln a-b und der Kappe c, bleibt natürlich bestehen. Die Bügel, im vorliegenden
Falle aus Profileisen hergestellt, sind mit d bezeichnet. Sie werden durch Schrauben
oder auf andere Weise an den Schwellen befestigt, wobei sie direkt mit den Schienen
oder mit Hilfe eines besonderen Kabels leitend in Verbindung gebracht «-erden können.
Die Bügel können auch aus mehreren Teilen zusammengesetzt werden. Sie können natürlich
auch ohne Biegung durch besondere Eisenkonstruktion, die mit Knotenblechen verbunden
wird, hergestellt werden. Die Fahrdrahtbefestigungen sind mit e bezeichnet. Sie
können nunmehr möglichst einfach gehalten sein, sollen aber ein Verstellen des Fahrdrahtes
nach oben und nach unten und am Bügel entlang gestatten. Ein einfaches Klemmstück
mit durchgesteckter Stange und einer Klemmschraube genügt nunmehr den Ansprüchen
vollständig.
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Die Abb. i zeigt den Bügelausbau für ein einziges Fahrgestänge, also
für eine eingleisige Strecke.
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Die Abb. y -neigt einen Bügelausbau für eine zweigleisige Strecke.
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Abb.3 zeigt einen Bügelausbau, bei welchem rechts die Förderstrecke
und links der Fahrungsweg getrennt angeordnet sind. Falirungsweg und Förderstrecke
sind durch die Absperrseile oder -dränte f voneinander getrennt.
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Abb. q. zeigt wiederum eine eingleisige Strecke, bei welcher die Rohre
und Kabel leitend am Bügelausbau befestigt sind. Die Kabel sind mit ä und die Rohre
mit h bezeichnet.
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In der Abb. 5 ist rechts eine zweigleisige Strecke wiedergegeben und
links der Fahrungsweg angegeben. Auch hier sind Rohre und Kabel besonders am Bügelausbau
aufgehängt, wodurch noch die Absperrseile f (Abb. 3) ganz oder teilweise
vermieden werden.
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In der Abb.6 ist über dem Bügelausbau eine Holzverschalung i verzogen,
welche den oberen Raum der Strecke für die Wetterführung abtrennt. Diese Abtrennung
kann noch vollständiger erreicht werden, wenn statt der Holzverschalung Verzugsdraht
genommen und dieser mit Mörtel berappt wird. Hierdurch werden die Wetter, welche
sich ohnehin stets am oberen Teil der Strecke ansammeln, planmäßig von der unteren
Fahrungs-und Förderstrecke getrennt, wodurch wiederum erhöhter Schutz gegen Entzündung
von Schlagwetter gerade in der Nähe der Fahrdrähte erreicht wird.