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Zusammenlegbarer Schirm Die Erfindung bezieht sich auf einen Schirm,
welcher dadurch zusammenlegbar gemacht ist, daß der Stock aus drei ineinandersteckbaren
Teilen besteht, die durch ein Kabel zusammengehalten werden, welches einerseits
im Griff und andererseits an der Schirmspitze befestigt ist. Gemäß der Erfindung
ist nun der unterste Stockteil im Schirmgriff begrenzt verschiebbar gelagert, wodurch
er nach dem Ausziehen und Feststellen die ineinandergesteckten Stockteile gegen
Auseinanderziehen sichert.
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Zusammenlegbare Schirme mit aus mehreren Teilen bestehendem Schirmstock
sind an sich bekannt. Bei solchen aber ist die Schirmspitze einschiebbar gemacht,
was mehrfache Nachteile mit sich bringt. So wird die bei manchen Schirmen sehr lange
Schirmspitze leicht verbogen und kann nicht mehr eingeschoben werden. Auch verschmutzt
die Spitze nicht selten, so daß beim Einschieben die Hand beschmutzt wird, abgesehen
davon, daß auch Verunreinigungen in den Rohrteil eindringen, was zu Störungen führen
kann.
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Demgegenüber werden diese Übelstände in einwandfreier Weise vermieden,
wenn der unterste Stockteil zum Festspannen der Teile im Schirmgriff verschiebbar
gelagert ist. Weder eine durch Verbiegen hervorgerufene Störung noch ein Verschmutzen
des betreffenden Teiles oder ein Beschmutzen der Hände beim Zusammenlegen des Schirmes
ist möglich, und außerdem ist die Handhabung sehr einfach und die Stabilität des
zusammengesteckten Stockes sehr groß.
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Der Gegenstand der Erfindung ist auf der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Abb. r zeigt den Schirm zusammengelegt in schaubildlicher Darstellung.
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Abb. z ist eine Seitenansicht des zusammengelegten Schirmes der einen
Ausführung ohne Überzug.
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Abb.3 zeigt einen Querschnitt der Verbindungsstelle.
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Der Schirmstock des Schirmes nach der Erfindung besteht aus einem
Rohr, welches in drei Teile t, z, 3 unterteilt ist, von denen der Teil 3 die übliche
Spitze ¢ hat. Die Schirmstangen 5 sind durch Gelenke 6 derart verbunden, daß sie
in zusammengelegtem Zustand etwa mit der Schirmspitze q. abschneiden, wie Abb. z
zeigt. Der mit der Schirmkrone 7 verbundene Teil der Schirmstangen 5 ist nach außen
abgekröpft, so daß sie bei zusammengelegtem Schirm in genügende Entfernung von dem
Schirmstockteil 3 und dem Schieber 8 zu liegen kommen, mit welch letzterem der Schirm
geöffnet und
geschlossen wird. Am Schieber 8 und am oberen Teil
der Schirmstangen 5 sind Streben 9 angelenkt. Wenn der Schirm zusammengelegt
ist, befindet sich der Schieber 8 dicht unterhalb der Schirmkrone 7, bei aufgespanntem
Schirm etwas unterhalb derselben, an welcher Stelle er durch eine Feder io festgestellt
wird. Diese liegt in dem Schirmstockteil3 und ragt mit einer flachen Nase i i durch
eine Öffnung 12 aus demselben heraus. Der Schieber 8 hat .eine breite Aussparung
13. Die Breite dicht am unteren Rand derselben ermöglicht, die Feder io zwecks Freigabe
des Schiebers 8 durch Auflegen eines Fingers zurückzudrücken.
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Die Feder io liegt lose in dem Schirmstockteil3 und ist so gekrümmt,
daß sie sich mit ihrem Rücken gegen dessen Innenwandung legt. Sie findet ihren Halt
durch einen Zapfen 15 am unteren Ende, der durch ein Loch des Schirmstockteils
3 hindurchgesteckt wird, nachdem sie durch die öffnung i2 eingeführt ist. Der Schieber
8 findet an einem Vorsprung 16 der Feder i i in Richtung des Schirmgriffes
17 einen Halt, d. h. er läßt mit der Nase i i einen Spalt frei, in dem der Rand
des Schiebers 8 liegt.
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Als Verbindungsmittel der drei Stockteile 1, 2, 3 dient ein dünnes
Drahtkabel 18, welches bei dem Ausführungsbeispiel durch- 1 gehend angeordnet ist,
d. h. es erstreckt sich durch alle drei Schirmstockteile i, 2, 3. Es ist mit dem
einen Ende in der Spitze q. und mit dem anderen Ende in einer im Schirmgriff 17
angeordneten Hülse i9 befestigt. Der untere Schirmstockteil i ist in der Hülse i9
begrenzt verschiebbar, d. h. er kann aus dieser nicht ganz ausgezogen werden. Der
verschiebbare Schirxnstockteil i bewirkt die Verbindung der drei Schirmstockteile
i, 2, 3 zu einem durchgehenden Stock. Seine Teile i, 2, 3 sind in gleicher Richtung
ineinander einsteckbar, und zu diesem Zweck sind die Teile 2 und 3 mit einem ovalen
Endzapfen 20 versehen, der in das benachbarte Ende des nächsten Schirmstockteiles
i bzw. 2 paßt. Durch Vorschieben des Teiles i wird gekuppelt und durch Zurückschieben
desselben entkuppelt. Durch Vorschieben schiebt sich der Stockteil i über den Zapfen
2o des Teiles. 2 und durch Vorschieben der beiden gekuppelten 'feile i und 2 der
Mittelteil 2 über den Zapfen 20 des Stockteils 3. Damit ist der Schirmstock gebrauchsfähig.
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Um die Stockteile i, 2, 3 ineinandergesteckt zu halten, kann irgendeine
selbsttätig oder von Hand in Wirksamkeit tretende Verriegelung vorgesehen sein.
Beim Ausfiihrungsbeispiel sind dafür die bei Schirmen an sich bekannten Schnappfedern
21 in den Zapfen 20 vorgesehen.