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Zigarettenpackung. Die Erfindung betrifft eine Zigarettenpackung und
insbesondere eine solche für 25 Zigaretten.
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Es ist üblich, Zigaretten in Papp- oder Blechschachteln zu verpacken,
die einen Klappdeckel besitzen. Eine der gebräuchlichsten Packungen im Verkehr ist
die z5er-Packung. Es ist im Zigarettenkleinhandel üblich, dem Käufer die Zigarettenschachtel
geöffnet so vorzulegen, daß die Zigaretten selbst sichtbar sind und nach Ausstattung,
Art des Mundstücks, Form usw. vom Käufer besichtigt werden können. Ztt diesem Zweck
pflegte der Verkäufer den Deckel der Zigarettenschachtel hochzuklappen und etwa
vorhandene Schutzblätter aus Stanniol, Spezialpapier o. dgl. umzuklappen oder abzureißen,
so daß nun der Käufer die oberste Schicht der in die Schachtel eingepackten Zigaretten
besichtigen konnte. Um den Zigaretten ein sauberes und gleichmäßiges Aussehen zu
geben, auf das der Käufer in der Regel großen Wert legt, mußten die Zigaretten so
in der Schachtel liegen, daß die ganze oberste Lage aus gleichmäßig mit dem üblichen
Aufdruck nach oben gelegten Zigaretten bestand. Es gibt bisher kein zuverlässiges
Mittel, Zigaretten maschinell so in Schachteln zu verpacken, daß der Aufdruck stets
genau nach der Oberfläche zu liegt. Infolgedessen ist bisher das Packen von Hand
nötig gewesen. Das Packen von Hand ist kostspielig und widerspricht den modernen
Grundsätzen, die dahin gehen, Nahrungs- und Genußmittel u. dgl. möglichst wenig
mit der Hand zu berühren. Gemäß der Erfindung wird der Inhalt der Gesamtzigarettenpackung
so unterteilt, daß die Hauptmenge der Zigaretten, vorzugsweise bis auf eine Musterzigarette,
in einer oder mehreren geschlossenen Unterpackungen vereinigt sind, die maschinell
gepackt sind, während der Rest, also vorzugsweise die eine Zigarette, frei in der
Schachtel liegt. Diese Schauzigarette wird von Hand'derart in die Schachtel eingelegt,
daß sie mit dem Aufdruck vorschriftsmäßig nach oben liegt und nach Öffnen des Deckels
und gegebenenfalls nach Abheben von Schutzpapier oder -stanniol vom Käufer besichtigt
werden kann.
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Durch diese Packung wird also der bisherige Vorteil beibehalten, daß
der Käufer, ohne die ordnungsmäßige Lagerung der ihm vorgezeigten Zigaretten stören
zu müssen, sich über das Aussehen, die Art des Mundstücks, den Aufdruck u. dgl.
der Zigarette unterrichten kann, ehe er kauft, und daß trotzdem fast der gesamte
Inhalt der Zigarettenschachtel maschinell gepackt werden kann. Die Unterteilung
der maschinellen Packung in zwei oder mehrere Unterpackungen hat den weiteren Vorteil,
daß nach Entnehmen einiger Zigaretten immer noch ein erheblicher Teil fest zusammen
in einer Unterpackung lagert, also beim Tragen der Zigarettenschachtel in der Tasche
nicht so leicht durcheinandergeschüttelt und dabei beschädigt werden kann. Außerdem
hält sich diese Restpackung frischer, weil sie in üblicher Weise durch Umhüllen
mit Stanniol oder Spezialpapier gegen Feuchtigkeitsverlust geschützt werden kann.
Die
Unterpackung kann so eingerichtet werden, daß man durch Hochziehen des Kopfendes
der oberen Bedeckung diese abklappen kann, so daß die in dieser Unterpackung vereinigten
Zigaretten dann dem bequemen Zugriff offenliegen. Dieses abgehobene Deckblatt kann
nach Wunsch nach Entnahme einer Zigarette wieder zurückgeklappt werden. Man kann
es auch, wenn man dies wünscht, abreißen. Die Unterpackungen können mit Spezialmaschinen
bekannter Art mit Leichtigkeit `und sehr billig hergestellt werden, ohne daß die
Zigaretten mit der Hand berührt werden.
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Das Einpacken in die übliche Papp- oder Blechschachtel geht nun in
der Weise vor sich, daß bei einer 25er-Packung die Packerin zwei maschinell fertiggestellte
Packungen von je 12 Zigaretten in die Schachtel einlegt, welche um eine Zigarettendicke
breiter ist, als die beiden Packungen Raum verlangen. Zwischen diesen beiden geschlossenen
Unterpackungen wird nun die fünfundzwanzigste Zigarette mit dem Aufdruck nach oben
von Hand eingelegt, wobei zur Herstellung einer gleichmäßigen Oberfläche und einer
sicheren Lagerung der beiden Dutzendpakete ein Steg oder Brückenglied von solcher
Höhe in die Schachtel eingelegt werden oder in dieser bereits befestigt sein kann,
daß die Schauzigarette auf diesem Steg aufliegt und mit ihrer Oberfläche im wesentlichen
mit der Oberfläche der beiden Dtttzendunterpackungen abschneidet. Der Steg kann
auch seitlich federnd ausgebildet werden, z. B. . aus Karton o. dgl. gefaltet sein.
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Wenn der Verkäufer dem Käufer Zigarettenschachteln zur Auswahl vorlegt,
braucht er nur den Deckel in üblicher Weise zu öffnen und ebenso wie bisher ein
etwa vorhandenes Schutzblatt o. dgl. zu entfernen. Der Käufer erblickt dann zwischen
den beiden geschlossenen, sauber maschinell hergestellten Unterpackungen gewissermaßen
als Muster die frei liegende fünfundzwanzigste Zigarette und kann sich an dieser,
genau wie bisher, über Ausstattung, Aufdruck usw. unterrichten.
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In den Zeichnungen ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Abb. i zeigt in schaubildlicher Ansicht eine gefüllte Zigarettenschachtel
in geöffnetem Zustande.
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Abb.2 ist dieselbe Schachtel leer. Abb. 3 stellt eine Einzelheit dar.
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Abb. 4 zeigt einen Längsschnitt nach der Linie II-II von Abb. i.
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Abb. 5 zeigt eine der Unterpackungen in geschlossenem Zustande, Abb.
6 die gleiche Unterpackung geöffnet. Abb. 7 zeigt eine Unterpackung mit etwas abgeänderter
Faltung in dem Zustand, wie sie in die Schachtel eingelegt wird.
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Abb. 8 zeigt dieselbe Unterpackung in dem Zustand, wie sie in der
geschlossenen und wieder geöffneten Schachtel liegt.
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Mit a ist eine Zigarettenschachtel üblicher Art bezeichnet, bei der
die schmale Rückwand b in bekannter Weise rückklappbar eingerichtet ist. c ist der
zweckmäßig mit übergreifendem Rand in üblicher Weise ausgebildete Deckel.
d und e sind die maschinell gepackten Unterpackungen, die bei dem
vorliegenden Beispiel je zwölf Zigaretten enthalten. f ist die fünfundzwanzigste,
zur Besichtigung frei liegende Zigarette. g ist der Steg oder das Brückenglied,
das als Unterlage für die Schauzigarette und gleichzeitig als Abstandsglied für
die beiden Unterpackungen dient. Dieser Steg kann entweder, wie in Abb. 2 dargestellt
ist, aus Karton o. dgl. gebogen und in die Schachtel lose eingesetzt oder darin
befestigt werden. Die beiden Seitenflächen des Stegs g können nach den Schmalseiten
der Zigarettenschachtel a zu federn, so daß die beiden Unterpackungen d und e ein
wenig festgedrückt werden. Der Steg kann auch, wie dies aus Abb. 3 ersichtlich ist,
durch Kniffung eines Kartonblatts o. dgl. hergestellt werden, wobei gl den eigentlichen
Steg und g2 die beiden Seitenflanschen bedeuten, die auf den Boden der Zigarettenschachtel
gelegt werden und auf die die Unterpackungen dann aufgelegt werden.
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Wünschenswerte weitere Schutz- oder Dekorationsblätter aus Stanniol,
Spezialpapier o. dgl. sind der Deutlichkeit halber fortgelassen.
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Die in Abb. ¢ geschlossen gezeigte Unterpackung ist in Abb. 6 geöffnet
dargestellt. Die besondere Faltung des Packmaterials der Unterpackung, die beispielsweise
aus Stanniol in Verbindung mit Papier besteht, kann je nach Wunsch gewählt werden.
Vorzugsweise werden die beiden seitlichen Randleisten 12 des Deckelteils der Unterpackung
über die seitlichen Randleisten i des Unterteils der Unterpackung hinweggelegt.
Der Deckelteil d kann eine Zunge oder einen Ansatz h tragen, der, um die Schmalseite
der Unterpackung anliegend, an die bewegliche Rückwand b der Zigarettenschachtel
umgeschlagen werden kann. Man kann diesen Ansatz, nachdem man die Rückwand b der
Zigarettenschachtel ein wenig zurückgebogen hat, mit den Fingern erfassen und so
die Unterpackung durch Anheben des Deckelteils bequem öffnen. Wenn man den Deckelteil
d ganz nach vorn herumklappt und den Deckel c der Zigarettenschachtel schließt,
kann man an der Kante dieses Deckels entlang den Teil d glatt und sauber abreißen.
In
den Abb. 7 und 8 ist eine etwas andere Ausbildung der Umhüllung der Unterpackungen
dargestellt. Die Umhüllung ist bei diesem Ausführungsbeispiel so gefaltet, daß sie
auch einen Fortsatz hl trägt. Dieser Fortsatz liegt im wesentlichen in der Ebene
der Oberfläche der Packung dl und wird beim Einlegen der Unterpackung in die Zigarettenschachtel
auf die Innenseite des zurückgeklappten Zigarettenschachteldeckels gelegt, also
in die Lage, wie dies Abb. 7 zeigt. Wenn nun der Zigarettenschachteldeckel nach
Einbringen der beiden Unterpackungen und der Schauzigarette zurückgeklappt wird,
faltet sich der Fortsatz kl so um, wie dies aus Abb. 8 ersichtlich ist, liegt also
auf der oberen Fläche der Unterpackung auf. Man kann nun den Fortsatz k bei dieser
Faltung bequem mit den Fingern erfassen und damit die Unterpackung öffnen, ohne
daß es nötig ist, der Zigarettenschachtel die bewegliche Rückwand b zu geben; vielmehr
kann die Rückwand in diesem Falle fest sein.
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Die Erfindung ist nicht auf 25er-Packungen beschränkt, sondern kann
für jede beliebige Zahl von Zigaretten verwendet werden. Es ist auch nicht nötig,
daß die Unterpackungen die gleiche Anzahl von Zigaretten enthalten, obwohl dies
aus Gründen der Herstellung vorzuziehen ist. Wesentlich ist, daß die weitaus größte
Anzahl von Zigaretten, bis auf eine oder wenige »Schauzigaretten«, in maschinell
=hergestellten Unterpackungen vereinigt ist, während eine oder mehrere Schauzigaretten
frei liegen.
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Statt der Schachtel mit Klappdeckel, -wie dargestellt, können für
die Packung auch andere Schachteln, beispielsweise mit Schiebedeckel, gewählt werden.