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Verpackung von speiseeisportionen Die Erfindung bezieht sich auf die
Verpackung einer Mehrzahl kleinerer Portionen von Speiseeis oder ähnlichen gefrorenen
Lebensmitteln. Die Verpackung derartiger Güter ist besonders schwierig, weil die
einzelnen plastischen Portionen sehr leicht Verformungen unterworfen sind, so daß
besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Portionen unbeschädigt
in ihrer ursprünglichen Lage innerhalb der Verpackung verbleiben.
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Die Erfindung besteht in der Verwendung der an sich bekannten Herstellung
einer fertigen Packung durch Aufsetzen der Güter auf den Bodenteil des Zuschnittes
und anschließendes Falten der Seiten- bzw. Deckelteile zum Verpacken von schichtweise
auf- und nebeneinander angeordneten zylindrischen Speiseeisportionen, die auf ihrer
Mantelfläche mit einer Umhüllung versehen "sind und in den einzelnen Schichten auf
ihren Stirnflächen stehen, wobei die einzelnen Schichten durch die Stirnflächen
abdeckende Zwischenblätter voneinander getrennt sind und der Bodenteil der Packung
zweckmäßig als regelmäßiges Sechseck oder als eine vom regelmäßigen Sechseck abgeleitete
Figur ausgebildet ist.
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Es ist schon vorgeschlagen worden, in mehreren Schichten angeordnete
Schindeln mit einer Faltpackung zu versehen. Bei der Verpackung derartiger Güter
bestehen jedoch keine besonderen Erfordernisse für die Schonung der Güter, die einer
leichten Verformung nicht unterworfen sind. Es ist ferner vorgeschlagen worden,
eine Faltpackung zu verwenden, um einzelne Gegenstände, wie z. B. eine Filmrolle,
einzupacken. Wenn auch hierbei .die äußere Form der Packung der hier beanspruchten
Packung für Speiseeisportionen ähnelt, so liegen trotzdem bei der Verpackung eines
einzelnen Gegenstandes ganz andere Erfordernisse vor als bei der Verpackung einer
großen Anzahl empfindlicher Speiseeisportionen. Es ist schließlich auch schon vorgeschlagen
worden, einzelne größere Speiseeisstücke in eine gefaltete Umhüllung zu verpacken.
Auch diese bekannte Verpackung eignet sich nicht dafür, einzelne Speiseeisportionen.
die gegen Verformung geschützt werden müssen, zu verpacken.
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Durch die besondereAnordnung der Speiseeisportionen in der Verpackung
entsprechend der Erfindung wird.erreicht, daß die einzelnen Portionen vollkommen
unverschiebbar in der Verpackung liegen und sich nicht verformen können. Ein weiterer
Vorzug dieserVerpackung besteht darin, daß beim Lösen der äußeren Packungshülle
der aus einzelnen Speiseeisportionen bestehende Stapel unverändert stehenbleibt,
so daß von diesem Stapel die einzelnen Portionen nacheinander bequem fortgenommen
werden können.
Die Anwendung eines regelmäßig sechseckigen Bodenteiles
hat bei der Verpackung einzelner zylindrischer Portionen den Vorteil, daß sämtliche
in der Packung außenliegende Portionen mit der Packungswandung in Be-, rührung stehen,
so daß einerseits die Portionen vollkommen festliegen, andererseits keinerlei unausgenutzte
Hohlräume in der Packung entstehen, wie es z. B. bei Anwendung eines nur vierseitigen
Bodenteiles der Fall wäre.
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Die Erfindung soll an Hand der Zeichnungen erläutert werden, die Ausführungsbeispiele
der Erfindung darstellen.
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Fig. i ist eine Draufsicht auf einen die Packung bildenden flachen
Zuschnitt.
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Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht der Packung.
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Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht, die die Art zeigt, in welcher
die Seiten der Packung um den Stapel von einzelnen Päckchen herumgefaltet wird,
wobei diese Figur in etwas verkleinertem Maßstabe wiedergegeben ist.
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Fig. 4 ist ein vergrößerter waagerechter Schnitt nach der Linie 4-4
der Fig. 2.
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Fig.5 ist eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer einzelnen
Portion Speiseeis, wie sie in dem Behälter enthalten ist.
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Fig.6 ist eine ähnliche Draufsicht wie Fig. i, jedoch von einem etwas
anders ausgebildeten Zuschnitt.
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Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht einer aus dem Zuschnitt nach
Fig. 6 hergestellten fertigen Packung, und Fig. 8 ist ein Querschnitt gemäß der
Linie 8-8 von Fig. 7.
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Beide Arten von Behältern, deren grundsätzlicher Aufbau an sich bekannt
ist, sollen zur Verpackung von schichtweise auf- und nebeneinander gestapelten einzelnen
Portionen von Speiseeis von zylindrischer Form dienen, insbesondere von denjenigen
Portionen bekannter Art, wie sie Fig. 5 wiedergibt. Jede Portion besteht aus einem
zylindrischen Block io von Speiseeis' mit einer äußeren Umhüllung aus zwei Papierteilen
i i oder aus anderem Material. Jeder dieser Umhüllungsteile bedeckt etwas mehr als
die Hälfte des Umfanges des Blocks, so daß der eine Teil das Ende des anderen Teiles
ein Stück weit überdeckt, und die Teile endigen an einem Ende in je einem Lappen
oder einem Apsatz 12. Diese beiden Ansätze liegen etwa auf entgegengesetzten Seiten
des Umfanges, so daß beim Greifen dieser Ansätze und beim Ziehen der Ansätze nach
verschiedenen. Richtungen die Umhüllung bequem abgestreift werden kann, ohne daß
die Hand mit dem Speiseeis in Berührung kommt und ohne ein besonderes Hilfsmittel
zu verwenden. Diese und eine große Anzahl anderer Formen von Einheiten, die nach
der vorliegenden Erfindung zweckmäßig verpackt werden können, sind in dem britischen
Patent 41i 788 dargestellt.
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t Der Papierbogen oder der Zuschnitt, aus ein der Behälter nach Fig.
4 geformt wird, besteht zweckmäßig aus Kartonpapier oder anderem genügend steifen,
billigen und dünnen Material. Dieses Blatt (Fig. i) enthält einen mittleren Bodenteil
13, der hier die Form eines regelmäßigen Sechsecks besitzt und an dem auf zwei gegenüberliegenden
Kanten rechteckige Seitenteile 14, die die Wände bilden, angeordnet sind. Eine Falzlinie
15 trennt die Teile 14 vorn Bodenteil 13, und jeder Teil 14 ist für sich durch Längsfalzlinien
16 in dreiFlächen 17, 17' unterteilt, die die gleiche Breite und Länge besitzen.
Die äußeren Flächen 17' bilden dabei faltbare Flügel oder Lappen.
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Das äußere Ende jeder Seitenfläche 17, 17' ist mit einem einwärts
biegbaren Lappen 18 versehen. Die Kanten des sechseckigen mittleren Teiles 13, die
nicht unmittelbar mit den Seitenteilen 14 verbunden sind, sind auch mit aufwärts
biegbaren Lappen ig versehen. Wenn dieser Behälter gefaltet wird, werden die Lappen
ig zuerst nach oben in eine senkrechte Lage gebogen, dann werden die rechteckigen
Teile 14 in die senkrechte Lage durch Umbiegen um die Linien 15 gebracht. Die Teile
werden an den Falzlinien 16 geknifft, so daß die Flächen 17 einen sechskantigen
Körper bilden. Gegebenenfalls können die unteren Enden der Seitenteile 17' mit den
Lappen oder Ansätzen ig durch Krammen oder in ähnlicher Weise verbunden werden,
und diese Lappen ig können dabei an der Außenseite oder an der Innenseite der Seitenteile
17' liegen.
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Bevor dieses Falten ausgeführt wird, wird ein Stapel der einzelnen
Eisportionen, die verpackt werden sollen, auf den mittleren Teil 13 in der richtigen
Lange aufgesetzt. Der Stapel enthält eine Mehrzahl von Lagen der Portionen, wie
aus Fig.4 zu ersehen, wobei zwischen aufeinanderfolgenden sowohl als auch unter
der Bodenlage und über der oberen Lage Zwischenblätter oder Papierschichten 2o angeordnet
sind, die verhindern, daß die einzelnen Portionen mit ihren Enden mit darüber- oder
darunterliegenden Portionen oder mit der Grundfläche 13 oder der Deckschicht 2i
in Berührung kommen.
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Die einzelnen Portionen können einzeln in die richtige Lage gebracht
werden, oder sie können schichtweise angeordnet werden, oder es kann auch zuerst
der ganze Stapel hergestellt und dann auf die Grundfläche aufgebracht werden. Vorzugsweise
wird der-Stapel maschinell gebildet.
Wenn der Stapel und die Grundfläche
richtig aufeinandergebracht sind, wird das Papierblatt um den Stapelinhalt herum
in der in Fig. 3 dargestellten Weise gefaltet. Dies kann von Hand öder mit geeigneten
Apparaten geschehen. Wenn die beiden Teile 14 in die senkrechte Lage gebracht sind
und die äußeren Flächen 17' um die Falzlinie 16 geknifft sind, ist der Stapel seitlich
vollkommen eingeschlossen, wobei die äußeren Kanten der Seitenteile 17' jedes Teiles
14 aneinanderstoßen. Diese beiden Stoßkanten, die an einander gegenüberliegenden
Stellen des sechseckigen Behälters liegen, werden in der fertigen Packung durch
Klebestreifen 22 aus Papier oder einem anderen geeigneten Material geschlossen und
miteinander verbunden. Es ist nicht notwendig, daß die Kanten tatsächlich aneinanderstoßen,
sondern sie können auch ein Stück weit voneinander abstellen, je nachdem, wie dicht
die Wände gegen die Seiten des Stapels gedrückt werden, und je nachdem, wie groß
der Stapel ist. Die Klebestreifen überbrücken jeden Stapel zwischen den Kanten und
schützen die Seitenwände vor dem Auseinanderklappen.
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Das sechseckige Deckblatt 21, das aus demselben Material wie die Umhüllung
bestehen kann, wird auf den Stapel aufgelegt. Vorzugsweise werden die Lappen jedes
Teiles 17 über das Deckblatt 2i gebogen und die Lappen der vier Teile
17' unter das Deckblatt gelegt. Auf diese Weise wird das Deckblatt von den
Seitenwänden 17' getragen. Die Enden der Klebestreifen 22, die lang genug.sind,
um über den Deckelei hinüberzuragen, halten den Deckel auf dem umgefalteten Lappen
18 fest. Die über dem Deckel gefalteten Lappen werden auf den Deckel des Behälters
niedergedrückt und durch einen Klebestreifen oder ein Klebeband 23, das über den
Deckel und einen Teil der Seitenwände 17 der Packung reicht, festgehalten.
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Die hier beschriebene Verpackung ist nicht nur für Schiffsladungen
und zum Speichern von Speiseeis geeignet, sondern eine oder mehrere dieser Packungen
.aufeinandergestellt können auch die üblichen Kannen oder Büchsen mit Speiseeis,
wie sie im allgemeinen verwendet werden, ersetzen.
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Die zylindrischen Portionen lassen notwendigerweise zwischen sich
einen Zwischenraum für die Finger frei, so daß die einzelnen Blocks leicht erfaßt
und auch aus einem vollen Behälter ohne Zuhilfenahme besonderer Hilfsmittel herausgenommen
werden können.
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Zum bequemeren Anheben und Tragen der Packungen können einzelne Lappen
mit Aussparungen oder Schlitzen 24 versehen sein, um den Fingern einen Halt zu gewähren.
Wenn die Lappen i9 auf die Innenseite der Seitenwände hochgebogen werden, bieten
sie einen Schutz dagegen, daß fremde Bestandteile von außen in die Packungen eindringen,
selbst wenn die Packung auf eine beschmutzte Fläche gelangen sollte. Die Klebe-
und Etikettstreifen können zweckmäßig Aufschriften enthalten, die den Geschmack
des Speiseeises, das im Behälter enthalten ist, angeben, und sie können ferner die
Handelsmarke und den Namen des Herstellers erkennen lassen. Die Verbindung kann
noch wirksamer mit einem Siegelband oder einem Halsband 25 erfolgen, das um die
Kanten zwischen Boden und Seitenwänden geklebt sein kann. Dies verhütet jeden Austritt
von kalter Luft am Boden des gefrorenen Stapels oder jede direkte Luftzirkulation
durch die Packung, die den Inhalt erwärmen und die Feuchtigkeit verdampfen lassen
könnte.
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In den Fig. 6, 7 und 8 ist eine Packung dargestellt, die eine andere
Form aufweist, aber die die gleichen Grundsätze des Aufbaues verwendet und die im
wesentlichen in derselben Art geformt und verschlossen werden kann wie der Behälter
nach den Fig. i bis 4. Diese Packung besitzt einen achteckigen Querschnitt, den
man sich hervorgegangen denken kann aus einem Sechseck, von dem zwei gegenüberliegende
Ecken abgeschnitten sind und auf dem die einzelnen Portionen, wie in Fig. 8 dargestellt,
aufgestellt werden.
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Der Zuschnitt entsprechend Fig. 6 enthält wie der Zuschnitt nach Fig.
i einen mittleren Teil i311, der in diesem Falle achteckig ist, wobei an den längsten
einander gegenüberliegenden Seitenkanten rechteckige Teile 14" fest angeordnet sind
und Falzlinien i511 an der Verbindungsstelle zwischen den Bodenteilen i311 und den
Seitenteilen i411 vorgesehen sind. Die Teile i411 sind bei i611 gefalzt, um einzelne
Seitenteile z711, 17b zu
bilden, wobei in diesem Falle der mittlere Teil i711
breiter ist als die beiden anschließenden Teile i7b.
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Die äußersten Flächen 17b haben verhältnismäßig schmale Ansätze
17e. Wenn die die Seiten bildenden Teile dieses Blattes nach aufwärts gefaltet
werden, erscheint die Trennfuge nicht an aneinanderstoßenden Seitenflächen, sondern
in der Mitte der schmalen Seitenflächen, die durch die Teile 17e gebildet werden.
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Die Seitenkanten der achteckigen Grundfläche 1311, die nicht unmittelbar
mit den Seitenteilen r411 verbunden sind, besitzen seitliche Ansätze oder Lappen
i911, die aufwärts und innerhalb der die Wände bildenden Teile i411 gebogen werden.
Lappen 18a, die den Lappen 18 entsprechen, sind an den oberen
Kanten
der Seitenteile 17b und Lappe. i8b sind an den oberen Kanten der halben Seitenteile
17c vorgesehen.
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Die Art des Faltens der Pappe um einen Stapel von einzelnen Einheiten
ist im wesentlichen die gleiche wie die vorstehend erläuterte, wobei die Lappen
i911 zunächst nach oben gebogen und die die Seitenwände bildenden Teile i711, i7b,
17c in senkrechter Lage aufgebogen und um den achteckigen Stapel der zu verpackenden
Einheiten herumgelegt werden. Die freien Seitenkanten der halben Seitenteile 17c
stoßen aneinander und werden durch ein verhältnismäßig breites Siegelband 22u, das
die Stoßfuge überdeckt, miteinander verbunden. Dieses Band ist vorzugsweise breiter
als die schmale Seitenwand, die durch die Teile 17c gebildet wird, und bedeckt nicht
nur die Stoßfuge der beiden Teile, sondern erstreckt sich auch ein Stück weit über
die anschließenden Seitenwände 17b.
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Ein achteckiges Deckblatt2ia, entsprechend dem Deckblatt 21, wird
in seiner Lage durch die Lappen i811 der breitesten Teile i711 gehalten, die über
das Deckblatt gefaltet werden, während alle übrigen Lappen 1811 und i8b unter dem
Deckblatt liegen. Die nicht festgelegten Lappen i811, die über dem Deckblatt vorgesehen
sind, werden dann durch ein Siegel oder ein Band festgehalten. Dieses Band kann
,anstatt quer über dem Deckeldes Behälters zu verlaufen, ähnlich wie das Siegelband
25a, am Boden des Behälters angebracht sein und der oberen Kante ,des Behälters
folgen, wobei es in Verbindung mit den anderen Siegelbändern die Packung hermetisch
schließt. Das Material, das für das Hauptblatt oder den Hauptbogen verwendet wird,
kann paraffiniert sein oder eine Zwischenlage von Asphalt besitzen oder in anderer
Weise feuchtigkeits- und luftdicht ausgebildet sein.
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Gegebenenfalls können die mittleren Teile jedes Seitenteiles i411
mit Schlitzen o. dgl. für die Finger versehen sein, wie sie bei 24a angedeutet sind,
um einen offenen Behälter' leicht heben oder einen teilweise leeren Behälter aus
dem Kühlschrank nehmen zu können.
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Die Packung, die in Fig. 7 dargestellt ist, kann die gleichen allgemeinen
Abmessungen wie die Packung in Fig. 2 besitzen, aber sie ist geeignet zur Aufnahme
von 30 Einzelportionen in jeder Lage anstatt von neunzehn, und jede Portion
ist entsprechend kleiner im Durchmesser.