DE45014T1 - Anlage zum Härten von mit Harz versehenen Bändern mittels Elektronen - Google Patents
Anlage zum Härten von mit Harz versehenen Bändern mittels ElektronenInfo
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Claims (28)
1. Vorrichtung zum Ausbilden von beschichteten Bahnen, enthaltend eine Einrichtung zum Zuführen einer Materialbahn
, eine Einrichtung zum Auftragen eines Kunstharzes auf das Trägermaterial, eine Quelle für hochenergetische
Elektronenstrahlung, eine Einrichtung zum Entlangführen der Bahn an dieser Elektronenstrahlungsquelle sowie eine
Einrichtung zum Aufnehmen der Bahn.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner enthaltend eine Einrichtung zum elektrostatischen Niederschlagen eines
Kornmaterials auf der Bahn.
3- Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Einrichtung
zum Vorbeiführen der Bahn an der Elektronenquelle ferner alternative Pfade zum Vorbeiführen der Bahn derart aufweist,
daß die eine und/oder andere Seite der Bahn direkt
00450H
• der Elektronenstrahlung ausgesetzt ist.
_
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, worin die Einrichtung
b
zum Vorbeiführen des Gewebes einen Transport ohne Berührung
des ungehärteten Kunstharzes gestattet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Quelle der
n Elektronenstrahlung unmittelbar nach Abschalten der Spannung
zu Reinigungszwecken zugänglich ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin das Bahnmaterial ausgewählt ist aus einer aus Papier, nicht ge-
J5 wobenem Textilmaterial, Naturfasertextilmaterial und
Kunstfasertextilmaterial bestehenden Gruppe.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Bahn während des Vorbeibewegens an der Quelle der Elektronenstrahlung
in einer Inertkammer vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin die Quelle der hochenergetischen Strahlung in einer strahlungsabsorbierenden
Kammer angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, worin diese Kammer
aufweist, wenigstens zwei öffnungen für den Ein- und Austritt
der Bahn sowie Wege für diese Bahn zwischen den Öffnungen, die Quelle für hochenergetische Elektronenstrahlung,
ein elektronenabsorbierendes Gehäuse, welches die hochenergetische Strahlungsquelle aufnimmt, einen abgeschirmten
Arbeits- und Eintrittsbereich in die Kammer zwecks Zutritt zu der Quelle der hochenergetischen Strahlung
sowie zu den Einrichtungen zum Transportieren einer Bahn, eine Targetbereichsumschließung zum Zutritt zur Inertkammer
und den Einrichtungen zum Transportieren der Bahn durch den Elektronenstrahl-Targetbereich mit der Maßgabe, daß die
Targetbereichsumschließung und die Bedienungs- und Zu-
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trittsbereiche groß genug dimensioniert sind, um einer
Person einen einfachen Zutritt zu gestatten, wobei dieses
Gehäuse mit Hilfe beweglicher Paneele von dem Bedienungs-5
bereich zugänglich ist und die Kammer im Betrieb eine Strahlungsmenge von weniger als 0,25 Millirem je Stunde
Strahlung entweichen läßt.
10. Eine Kammer zur Behandlung von harzbeschichteten Bahnmaterialien, enthaltend eine Kammer mit Ein- und Auslaßöffnungen
für ein Bahnmaterial sowie Wege für das Bahnmaterial zwischen den öffnungen, eine Quelle für hochenergetische Elektronenstrahlung, ein Elektronen abrschirmendes
Gehäuse, welches die Quelle für hochenergetische
Strahlung enthält, einen abgeschirmten Bedienungs- und Zutrittsbereich in die Kammer zwecks Zutritt zu der Quelle
der hochenergetischen Strahlung und zu den Einrichtungen zum Transport einer Bahn, eine Targetbereichsumschließung
2Q für den Bedienungszutritt zu der Inertkammer und den Einrichtungen
zum Hindurchführen der Bahn durch den Elektronenstrahl-Targetbereich mit der Maßgabe, daß die Targetbereichsumschließung
und die Bedienungs- und Zutrittsbereiche ausreichend groß für den Zutritt eines Menschen dimensioniert
sind, wobei diese Kammer mittels beweglicher Paneele von dem Bedienungsbereich her zugänglich ist und wobei die
Kammer eine Strahlung von weniger als 0,25 Millirem je
Stunde Strahlung im Betrieb entweichen läßt.
11. Kammer für eine Quelle einer hochenergetischen Elektronenstrahlung, enthaltend eine Erzeugungsvorrichtungsumhüllung,
welche eine elektronenstrahlerzeugende Vorrichtung enthält, einen Targetbereich, welcher das Target für
die Elektronenstrahlvorrichtung enthält, sowie einen Zugangsraum, welcher einen abgeschirmten Zugang zu der Kammer
und zu der Erzeugungsvorrichtung gestattet.
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12. Kammer nach Anspruch 11, wobei diese Kammer weniger als 0,25 Millirem je Stunde Strahlung im Betrieb
emittiert.
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13- Kammer nach Anspruch 11, wobei diese Kammer eine
Einrichtung enthält, mit deren Hilfe eine Bahn, welche ein strahlungshärtbares Harz tragt, in die Kammer hinein
und an der Elektronenstrahlvorrichtung vorbeiführbar ist, um das Harz zu härten, wobei die Bahn mit Hilfe der Vorrichtung
aus der Kammer hinausförderbar ist.
14. Kammer nach Anspruch 13s worin ferner alternative
Einrichtungen vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Bahn
i. O ■ -
an der Elektronenstrahlvorrichtung mit ihrer harzbeschichteten Seite oder mit ihrer Rückseite vorbeibewegbar
ist, um das Harz zu härten.
on
15. Kammer nach Anspruch 11, worin die Wandungen und
der Dachbereich Stahl enthalten.
16. Kammer nach Anspruch 15, worin die Wandungen und der Dachbereich außerdem Blei enthalten.
17- Eine Strahlungskammerumschließung, enthaltend eine
strahlungsresistente Struktur, eine Einrichtung zum Einbringen einer Materialbahn in diese Struktur, eine Einrichtung
zum Vorbeiführen der Bahn an einer in der Struktur vorgesehenen Quelle für Elektronenstrahlung, eine
Einrichtung zum Herausbewegen der Bahn aus der Struktur sowie eine Zugangseinrichtung, mit deren Hilfe ein Mensch
in die strahlungsresistente Struktur zwecks Reinigung der die Bahn tragenden Vorrichtung einzutreten vermag.
18. Strahlungsumhüllung nach Anspruch 17, worin diese
Struktur groß genug dimensioniert . ist, daß die Bahn innerhalb der Struktur von einer sich innerhalb der Struktur be-
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findenden Person handhabbar ist.
19. Strahlungsumhüllung nach Anspruch 17, worin die Eingangs- und Ausgang;
(101,6 mm.) hoch sind.
(101,6 mm.) hoch sind.
Eingangs- und Ausgangsöffnungen für die Bahn etwa 4 Zoll
20. Strahlungsumhüllung nach Anspruch 19, worin das Innere der Umhüllung unterteilt ist in wenigstens zwei
Innenkammern und worin eine dieser Innenkammern die Quelle der Elektronenstrahlung in einem strahlungsresistenten
Material abschirmt.
21. Strahlungsumhüllung nach Anspruch 18, worin die 15
Bahn auf ihrem normalen Weg in und durch die Struktur tragbar ist, während die Strahlungsquelle nicht angeschaltet
ist und während eine sich in der Struktur befindliche Person Einstellungen an den Einrichtungen zum Eintragen der
Bahn in die Struktur vornimmt.
20
20
22. Strahlungskammerumhüllung nach Anspruch 17, worin diese Umhüllung weniger als 0,25 Millirem je Stunde Strahlung
durchläßt.
23. Umhüllung nach Anspruch 17, worin die strahlungs-
resistente Struktur aus Blei und Stahl bestehende Wände samt Dach besitzt.
24. Umhüllung nach Anspruch 17, worin Eintrittsöffnungen
für die Bahn in die Struktur sowie Austrittsöffnungen für die Bahn zum Austritt aus der Struktur vorgesehen
sind, welche mehrere Zentimeter hoch sind.
gg 25. Umhüllung nach Anspruch 20, worin eine Innenkammer
den Targetbereich für die Elektronenstrahlquelle schließt*
26. Umhüllung nach Anspruch 20, worin eine Innenkammer
einen Bedienungszutritt zu den Einrichtungen gestattet, welche die Bahn beim Ein- und Austritt in bzw.
aus der Kammer trägt.
27. Umhüllung nach Anspruch 17, worin die Einrichtung zum Vorbeiführen der Bahn an der Elektronenstrahlungsquelle
alternative Einrichtungen aufweist, um Pfade zum Vorbeiführen der Bahn derart zu bilden, daß die eine oder
andere Seite direkt der Elektronenstrahlung ausgesetzt ist.
28. Umhüllung nach Anspruch 17, worin die Einrichtung
für die Bahn zum Eintritt in die Struktur und die Einrichtung für die Bahn zum Austreten aus der Struktur
wenigstens 2,U m (8 Fuß) von einer Elektronenstrahlungsquelle entfernt ist.
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