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DE4412462A1 - Schaltschrank zur Aufnahme von Baugruppenträgern - Google Patents

Schaltschrank zur Aufnahme von Baugruppenträgern

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Publication number
DE4412462A1
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DE
Germany
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cover
control cabinet
cabinet according
bottom part
cover part
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Ceased
Application number
DE4412462A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Klinker
Klaus Rach
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE4412462A priority Critical patent/DE4412462A1/de
Publication of DE4412462A1 publication Critical patent/DE4412462A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/30Cabinet-type casings; Parts thereof or accessories therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Patch Boards (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank zur Aufnahme von Baugruppenträgern für elektrische oder elektronische Baugrup­ pen mit zwei Seitenrahmen aus Profilblechen, zwischen welche untere und obere Abstandsstücke geschraubt sind, zwei Seiten­ wänden, die jeweils an einen der Seitenrahmen von außen geschraubt sind, und mit einer Tür.
Ein Schaltschrank dieser Art ist durch die DE-C-22 14 538 bekannt geworden. Die Abstandsstücke zwischen den beiden Seitenrahmen werden durch Kopf- und Fußleisten gebildet, wobei Schraubverbindungen nach Art einer Dreipunktverbindung zusammen mit Zentrierbuchsen eine ebenso große Festigkeit des Gestells wie bei einer geschweißten Ausführung ergeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die erwünschte hohe Festigkeit des Gestells auf einfachere Weise als durch die bekannte Dreipunkt-Zentrierbuchsenanordnung zu erreichen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die unteren Abstandsstücke durch ein Bodenteil und die oberen Abstandsstücke durch ein Deckteil gebildet sind, die jeweils aus einem U-förmig abgewinkelten Blech bestehen, daß eine Rückwand von hinten mit den Seitenrahmen, dem Bodenteil und dem Deckteil fest und/oder lösbar verbunden sind und daß die Tür in an einem der Seitenrahmen befestigten Lagerstücken gelagert ist.
Dadurch, daß die Verbindung der Seitenrahmen durch ein mit Abwinklungen versehenes einstückiges Bodenteil und ein Deck­ teil erfolgt, genügen einfache Schraubverbindungen zur Schaf­ fung eines Schrankgerüstes mit großer Festigkeit. Es ist zweckmäßig, das Bodenteil und das Deckteil gleich auszubil­ den, wodurch bei der Montage die Gefahr einer Verwechslung der Teile entfällt.
Die Eigenschaften des Schaltschrankes könnten noch dadurch verbessert werden, daß das Bodenteil und das Deckteil an allen vier Seiten mit wenigstens einer Abkantung versehen sind. Durch die somit in beiden Schnittachsen U-förmige Ausbildung werden auch Flächen zur Anlage des Bodenteiles und des Deckteiles an den Seitenrahmen geschaffen. Dies erleich­ tert das paßgenaue Zusammenfügen der Teile. Insbesondere kann die Montage dadurch erleichtert werden, daß zwischen dem Bodenteil und dem Deckteil und den Seitenrahmen Paßelemente wie Noppen und/oder Anschläge vorgesehen sind. Beim Zusammen­ fügen der Teile wird hierdurch eine Ausrichtung bewirkt, so daß die Bohrungen zum Durchtritt der Verbindungsschrauben bereits miteinander fluchten.
Das Bodenteil und das Deckteil können auch doppelwandig ausgebildet sein, um die Festigkeit des Schrankgerüstes weiter zu steigern.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung können das Bodenteil und das Deckteil ohne Nachteil für die Festig­ keit des Schaltschrankes jeweils eine Öffnung aufweisen. Solche Öffnungen, die durch eine Abdeckung verschließbar sein können, und die nach Bedarf fest oder lösbar mit dem Boden­ teil oder dem Deckteil verbunden sein können, sind in viel­ fältiger Weise nutzbar. Beispielsweise können die Öffnungen zur Einführung von Kabeln und Leitungen sowie zur Zuführung bzw. Abführung von Kühlluft benutzt werden. Im Rahmen dieser Zwecke können solche Abdeckungen aus einem wärmebeständigen Kunststoff bestehen. Ferner können die Abdeckungen als Lüf­ tungselement ausgebildet sein. Auch besteht die Möglichkeit, die genannten Abdeckungen so auszubilden, daß sie Schutz gegen das Eindringen von Wasser für den Schutzgrad IP40 ohne Dichtung und für den Schutzgrad IP54 mit Dichtung erfüllen.
Es ist allgemein üblich, Schaltschränke aus gewöhnlichem Stahlblech herzustellen und den erforderlichen Korrosions­ schutz durch eine Lackierung, galvanische Behandlung oder Beschichtung mit einem Kunststoff zu bewirken. Darüber hinaus ist es bekannt, Schaltschränke einschließlich der Türen und Abdeckungen aus verzinkten Blechen oder aus einem rostfreien Stahl herzustellen, wenn am Aufstellungsort des Schaltschran­ kes die Anwendung von Wasser als Reinigungsmittel erforderlich ist, z. B. in lebensmittelverarbeitenden Betrie­ ben. Aus Gründen der höheren Kosten kommen Schaltschränke aus rostfreiem Stahl für den allgemeinen Einsatz dagegen nicht in Betracht. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung wird jedoch vorgeschlagen, als Werkstoff zur Herstellung des Schalt­ schrankes einen Halbedelstahl des Typs 1.4003 nach DIN 17 441 zu verwenden. Ein solcher Werkstoff ist preiswerter beschaff­ bar als die bekannten, hoch legierten Chrom/Nickelstähle, ist jedoch in solchem Maß korrosionsbeständiger als das im Schaltschrankbau übliche Standardstahlblech, das bei normalen Aufstellungsbedingungen von einer Lackierung, Beschichtung oder ähnlichen Maßnahmen abgesehen werden kann. Dieser Ge­ sichtspunkt ist wesentlich für die Wiederverwertung gebrauch­ ter Schaltschränke, weil in diesem Fall keinerlei Zwischenbe­ handlung, wie z. B. eine Entlackung erforderlich ist, bevor das Stahlblech metallurgisch weiterverarbeitet wird. Damit entfällt das Problem der Entsorgung evtl. entstehender Ver­ brennungsgase, Dämpfe, Beizlaugen oder ähnlicher Rückstände.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung den prinzipiellen Aufbau eines Schaltschrankes nach der Erfin­ dung.
In der Fig. 2 ist, gleichfalls in perspektivischer Darstel­ lung, eine abgewandelte Ausführungsform eines Schaltschrankes gezeigt, bei dem das Bodenteil und das Deckteil mit einer Öffnung versehen sind.
In der Fig. 1 ist mit 1 ein Bodenteil bezeichnet, das im wesentlichen aus einem vorn und hinten aufgebogenen Blech besteht und damit etwa U-förmig ist. Zur Versteifung kann es doppelwandig sein. Ein gleiches Teil dient als Deckteil 2. Das Bodenteil 1 und das Deckteil 2 sind seitlich mit zwei Seitenrahmen 3 bzw. 4 verbunden, die aus Profilblechen zusam­ mengeschweißt oder zusammengeschraubt sind. Die senkrechten Teile der Seitenrahmen 3 und 4 weisen vertikale Lochreihen zum Befestigen von Baugruppenträgern auf. Diese dienen zum Montieren oder Stecken von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Die Baugruppenträger können entweder direkt an die senkrechten Profilleisten der Seitenrahmen 3 und 4 oder an Halterungen, z. B. Schienen befestigt sein, auf denen die Baugruppenträger in den Schrank eingeschoben werden können.
An die Seitenrahmen 3 und 4 sind seitlich Seitenwände 5 und 6 und von hinten eine Rückwand 7 angeschraubt. Eine Tür 8 ist über Lagerstücke 9, 10 bzw. 11, 12 am Bodenteil 1 und am Deckteil 2 befestigt. Die übereinander angeordneten Lager­ stücke 9 und 10 können als Scharniere dienen. An dem anderen Lagerstückpaar, z. B. 11 und 12, greift der Schließmechanis­ mus der Tür 8 an.
Weitere Ausgestaltungen eines Schaltschrankes nach der Erfin­ dung werden im folgenden anhand der Fig. 2 erläutert. Bei prinzipiell gleichen Aufbau weist der Schaltschrank gemäß der Fig. 2 ein Bodenteil 21 und ein Deckteil 22 auf, das an allen vier Seiten abgekantet ist. Dabei sind die quer zu den fit einer Systemlochung versehenen Seitenrahmen 23 und 24 verlaufenden Schenkel 25 und 26 an ihren Enden nochmals nach innen abgekantet, wobei diese Abkantungen gelochte Endstege 27 und 28 bilden. An den verbleibenden Seiten sind das Boden­ teil 21 und das Deckteil 22 gleichfalls mit abgekanteten Schenkeln 30 bzw. 31 versehen, die einen nach außen weisenden Randsteg 32 bzw. 33 tragen. Die Schenkel 30 und 31 sind mit vorstehenden Paßelementen in der Form von Noppen 34 versehen, die mit entsprechenden Öffnungen in den Seitenrahmen 23 bzw. 24 zusammenwirken und ein zeitsparendes maßgenaues Ausrichten der Teile bei der Montage gestatten.
Das Bodenteil 21 und das Deckteil 22 sind ferner mit einer Öffnung 35 versehen, die in unterschiedlicher Weise nutzbar ist. Beispielsweise ist die Öffnung 35 durch eine in der Fig. 2 unten gezeigte Abdeckung 36 verschließbar. Diese ist der Größe der Öffnung 35 angepaßt und läßt sich daher bündig in die Öffnung 35 einsetzen. Federnde Haltenasen 37 sorgen für einen Klemmsitz. Eine weitere Möglichkeit des Verschlus­ ses der Öffnung 35 bildet eine flanschartige Abdeckung 38, welche die Öffnung 35 überdeckt und daher wahlweise mit oder ohne zwischengelegte Dichtung verwendbar ist. Fluchtende Öffnungen 40 im Bodenteil 21 und 41 in der Abdeckung 38 gestatten eine Befestigung der Abdeckung 38 durch Schrauben oder ähnliche Mittel. Die beschriebenen Abdeckungen 36 und 38 sind in gleicher Weise bei dem Bodenteil 21 als auch bei dem Deckteil 22 anwendbar.
Als weitere Möglichkeit zur Nutzung der Öffnung 35 zeigt die Fig. 2 eine besonders für das Bodenteil 21 geeignete Kabel­ einführungsplatte 42, die beispielsweise aus einem geeigneten Kunststoff bestehen und mit heraustrennbaren oder heraus­ brechbaren Vorprägungen 43 versehen sein kann.
Oberhalb des Deckteils 22 sind als Möglichkeiten der Bestückung Abdeckungen gezeigt, welche die Funktion eines Lüftungselementes haben und als Lüftungsaufsatz 44 bzw. als Ventilator 45 ausgebildet sind. Der Lüftungsaufsatz 44 kann als Blechteil oder als wärmebeständiges Kunststofformteil ausgebildet sein und weist an seinem Umfang Lüftungsschlitze 46 auf, die bei geeigneter Bemessung das Hindurchtreten erwärmter Luft aus dem inneren des Schaltschrankes gestattet. Der zu erreichende Schutzgrad hängt von der Ausgestaltung der Lüftungsschlitze 46 und ihrer Anordnung ab. Der Ventilator 45 kann z. B. ein mit einer Schutzhaube versehenes Radialgebläse sein.
In der Fig. 2 sind die Kabeleinführungsplatte 42 und die Lüftungselemente 44 und 45 ebenso wie die Abdeckung 38 flanschartig ausgebildet. Im Rahmen der Erfindung können aber auch diese Bauteile mit Federzungen, Drehriegeln o. ä. verse­ hen und zum Einsetzen in die Öffnung 35 ausgebildet sein.

Claims (12)

1. Schaltschrank zur Aufnahme von Baugruppenträgern für elektrische oder elektronische Baugruppen mit zwei Seitenrah­ men (3, 4, 23, 24) aus Profilblechen, zwischen welche untere und obere Abstandsstücke geschraubt sind, ferner mit zwei Seitenwänden (5, 6), die jeweils an einen Seitenrahmen (3, 4) von außen geschraubt sind und mit einer Tür (8), dadurch gekennzeichnet,
daß die unteren Abstandsstücke durch ein Bodenteil (1, 21) und die oberen Abstandsstücke durch ein Deckteil (2, 22) gebildet sind, das aus einem U-förmig abgewinkelten Blech besteht,
daß eine Rückwand (7) von hinten mit den Seitenrahmen (3, 4, 23, 24), dem Bodenteil (1, 21) und dem Deckteil (2, 22) fest und/oder lösbar verbunden sind und
daß die Tür (8) in an einem der Seitenrahmen (3, 33) befe­ stigten Lagerstücken (9, 10) gelagert ist.
2. Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (1, 21) und das Deckteil (2, 22) gleich ausgebildet sind.
3. Schaltschrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß das Bodenteil (1, 21) und das Deckteil (2, 22) an allen vier Seiten mit wenigstens einer Abkantung versehen sind.
4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Bodenteil (1, 21) und dem Deckteil (2, 22) und den Seitenrahmen (3, 4; 23, 24) Paßelemente wie Noppen (34) und/oder Anschläge vorgesehen sind.
5. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (1, 21) und das Deckteil (2, 22) doppelwan­ dig sind.
6. Schaltschrank nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (21) und das Deckteil (2, 22) jeweils eine Öffnung (35) aufweisen.
7. Schaltschrank nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Öffnung (35) des Bodenteils (21) und des Deckteils (22) durch eine Abdeckung (36, 38) verschließbar ist.
8. Schaltschrank nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (36, 38) der Öffnung (35) fest oder lösbar mit dem Bodenteil (21) oder dem Deckteil (22) verbunden ist.
9. Schaltschrank nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (36, 38) aus einem wärmebeständigen Kunst­ stoff besteht.
10. Schaltschrank nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung als Lüftungselement (44) ausgebildet ist.
11. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 7 bis 10, gekennzeichnet durch eine Ausbildung der Abdeckung (36) mit Schutz gegen Eindrin­ gen von Wasser für den Schutzgrad IP40 ohne Dichtung und für den Schutzgrad IP54 mit Dichtung.
12. Schaltschrank nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das Bodenteil (1, 21) und das Deckteil (2, 22), die Seitenwände (5, 6) und die Seitenrahmen (3, 4, 23, 24) aus einem Halbedelstahl des Typs 1.4003 nach DIN 17 441 bestehen.
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