DE10328405A1 - Schaltschrank - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank mit einem aus Hohlprofilstangen aufgebauten Rahmengestell, mit einer Decken- und einer Bodenwandung, sowie mit Seitenwänden und einer Rückwand und gegebenenfalls einer Tür. Die Bodenwandung weist zwei Abschnitte (18, 19) auf, von denen der erste Abschnitt (19) aus zwei Teilwänden (28, 30) zusammengesetzt ist, von denen eine erste Teilwand (28) lösbar am Schaltschrank befestigt und nach dem Lösen über die zweite Teilwand (30) schiebbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Ein derartiger Schaltschrank ist aus einem Rahmengestell aufgebaut, welches Profilstäbe oder Profilstangen besitzt, die an den Ecken mittels eines geeigneten Eckverbinders miteinander verbunden sind. Im Bodenbereich ist der Schaltschrank über einen Sockel oder über Sockelteile, die an den Eckverbindern anschließen, auf dem Boden aufgestellt. Zur Fertigstellung des Schaltschrankes werden Seitenwände, eine Deckwand, eine Rückwand sowie eine Bodenwand eingesetzt; zusätzlich kann die Frontwand als Tür ausgebildet sein.
- Zwischen der Bodenwand und dem Boden, auf dem der Schaltschrank aufsteht, ist ein Hohlraum vorhanden, der z. B. zum Verlegen von Kabeln genutzt werden könnte, was aber häufig nicht vorgesehen ist, weil es schwierig ist, die Bodenplatte oder die Bodenwand herauszunehmen und auszubauen. Je nach Einbauten nämlich müssten erst solche Einbauten demontiert werden, bevor die Bodenplatte herausgenommen werden kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schaltschrank der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der unterhalb der Bodenwand noch vorhandene Hohlraum zur Verlegung von Kabeln ausgenutzt werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß weist die Bodenwandung zwei Abschnitte auf, von denen der erste Abschnitt aus zwei Teilwänden zusammengesetzt ist, von denen eine Teilwand lösbar fixiert und nach dem Lösen über die andere Teilwand schiebbar ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Dadurch, dass der erste Abschnitt der Bodenwandung eine lösbare Teilwand aufweist, wird der unter der Bodenwandung vorgesehene Hohlraum durch Lösen der einen Teilwand zugänglich, so dass in diesen Hohlraum Kabel eingelegt werden können. Dadurch dass die eine Teilwand auf die andere aufgeschoben werden kann, benötigt das Öffnen des Bodens nur geringen Platz, der im wesentlichen durch die Dicke der Teilwände erforderlich ist.
- Anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
- Es zeigen:
-
1 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie I–II der2 , -
2 eine Aufsicht auf einen Teilbereich der Bodenwandung im inneren des Schrankes und -
3 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie III–III. - In der Zeichnung
1 ist lediglich der Bodenbereich10 eines Schaltschrankes11 dargestellt. Der Schaltschrank11 besitzt ein Rahmengestell, das aus dreieckförmigen Hohlprofilstäben12 ,13 und Hohlprofilstäben14 und15 zusammengesetzt ist; die Hohlprofilstangen12 und13 verlaufen senkrecht; es sind dies die beiden hinteren senkrecht verlaufenden Hohlprofilstangen; die Hohlprofilstangen14 und15 verlaufen horizontal; weiterhin ist in der1 eine horizontal verlaufende Profilstange oder ein horizontal verlaufender Profilstab16 vorgesehen, der im Bereich der Rückwand zwischen den horizontal verlaufenden Hohlprofilstäben14 und15 beide dort miteinander verbindet. - Zwischen den Hohlprofilstäben
14 und15 (ebenso wie zwischen dem hinteren Hohlprofilstab16 ) und dem vorderen Hohlprofilstab (nicht dargestellt) befindet sich eine Bodenwandung17 , die aus zwei Abschnitten18 und19 zusammengesetzt ist. Der Abschnitt18 ist ein tiefgezogenes Blechteil, das wenigstens an seiner in der1 rechts befindlichen Kante eine senkrecht aufgebogene Wandung20 aufweist, mit der der Abschnitt18 an der Profilstange15 mittels Schraubverbindungen21 befestigt ist. Der Abschnitt18 überdeckt dabei lediglich einen Teil des durch die Profilstäbe14 ,15 und16 überdeckten Raumes, so dass der Abschnitt18 im Boden eine Durchgangsöffnung22 freilässt, durch die es möglich ist, von dem Innenraum des Schaltschrankes in den zwischen der Bodenwandung und dem Boden vorhandenen Hohlraum23 zu gelangen. - An der Kante, die der Durchgangsöffnung
22 benachbart ist, besitzt der Abschnitt18 bzw. die Teilwand18 eine nach unten abgebogene Abkröpfung24 . - An der Innenseite des Hohlprofils
14 ist L-förmig gebogenes Blechteil25 angeschraubt, dessen horizontal verlaufender Schenkel26 den gleichen Abstand vom Boden27 einnimmt wie die Abkröpfung24 . - Der Abschnitt
19 ist zusammengesetzt aus zwei Teilwänden, nämlich einer lösbaren Teilwand28 , die an dem horizontalen Schenkel26 und an der Abkröpfung24 mittels Schraubenverbindungen befestigbar ist. Die Teilwand28 besitzt in dem Bereich, der an die hintere horizontale Hohlprofilstange16 anschließt bzw. benachbart ist, eine Abkröpfung29 , die der Dicke der Teilwand28 entspricht. - Der Abschnitt
19 besitzt weiterhin eine zweite Teilwand30 , die im Bereich ihrer der Hohlprofilstange16 zugewandten Kante ebenfalls eine Abkröpfung31 aufweist, deren Dicke ebenfalls wieder der Dicke der Teilwand30 bzw. der Teilwand28 entspricht; die Teilwand28 liegt dann mit dem Bereich, der der Abkröpfung29 entgegengesetzt liegt, auf der Abkröpfung31 der Teilwand30 auf; im Bereich dieser Abkröpfungen29 und31 sind die Teilwände28 und30 miteinander und mit dem Schenkel26 bzw. der Abkröpfung24 verbunden. - Wenn nun zur Verlegung eines Kabels der Hohlraum
23 zugänglich gemacht werden soll, werden die Schraubverbindungen32 bis34 gelöst, so dass die Teilwand28 angehoben und auf die Teilwand30 aufgeschoben werden kann, wobei in diesem Falle die Abkröpfung29 auf der Abkröpfung31 aufliegt; durch die dadurch geschaffene Durchgangsöffnung22 ist der Hohlraum23 zugänglich. - Nachzutragen ist noch, dass die horizontal verlaufenden Profile
14 ,15 und16 mit Sockeln36 und37 verbunden sind, so dass der Schaltschrank mit seinen Sockeln36 und37 auf dem Boden aufsteht; die Höhe des Hohlraumes23 ist dabei abhängig von der Höhe der Sockel oder Sockelelemente36 ,37 . - Es ist selbstverständlich, dass die Bodenwandung eine napfförmige Bodenwand mit einer Durchgangsöffnung aufweisen kann, wobei eine Teilwand über die Durchgangsöffnung gelegt und dann mit der Bodenwand lösbar verbunden ist.
- Auch bei dieser Lösung sind den Abkröpfungen
24 ,29 und31 entsprechende Abkröpfungen vorgesehen, damit die Innenfläche der Bodenwand mit der Teilwand in einer Ebene liegen.
Claims (5)
- Schaltschrank mit einem aus Hohlprofilstangen aufgebauten Rahmengestell, mit einer Decken- und einer Bodenwandung, so wie mit Seitenwänden und einer Rückwand und gegebenenfalls einer Tür, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwandung zwei Abschnitte (
18 ,19 ) aufweist, von denen der erste Abschnitt (19 ) aus zwei Teilwänden (28 ,30 ) zusammengesetzt ist, von denen eine erste Teilwand (28 ) lösbar am Schaltschrank befestigt und nach dem Lösen über die zweite Teilwand (30 ) schiebbar ist. - Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilwände (
28 ,30 ) je eine quer zur Schieberichtung der Teilwand (28 ) verlaufende Abkröpfung (29 ,31 ) aufweisen, deren Höhe der Dicke der Teilwände (28 ,30 ) entspricht, so dass nach Lösen und Verschieben der ersten Teilwand die Abkröpfungen (29 ,31 ) übereinander liegen. - Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im verschlossenen Zustand das Niveau des ersten Abschnittes und das Niveau des zweiten Abschnittes in gleicher Ebene liegen.
- Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilwände (
28 ,30 ) an ihren parallel zur Verschieberichtung verlaufenden Kanten mit dem ersten Abschnitt (18 ) sowie mit einem an eine Hohlprofilstange (14 ), die parallel zu den Kanten verläuft, befestigten Haltewinkel (25 ) auf dessen freiem Schenkel (26 ) befestigt sind. - Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwandung napfförmig mit zwei Abschnitten, die in unterschiedlichen Ebenen liegen, ausgebildet sind, wobei in dem tiefer liegenden Abschnitt eine Durchgangsöffnung (
22 ) eingebracht ist, die mittels einer Teilwand lösbar abgedeckt ist, wobei die dem Inneren des Schaltschrankes zugewandte Fläche der Teilwand in einer Ebene mit der gesamten inneren Fläche der Bodenwandung liegt.
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