DE4447560A1 - Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder - Google Patents
Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere MotorräderInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Container zur Aufnahme und zum Transport von
schweren Lasten, insbesondere Motorräder, auf Fahrzeugen, vorzugsweise
Kraftfahrzeuge, bestehend aus rechteckförmigen und/oder quadratischen Rahmen
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durch die DE-A-29 13 842 ist ein Lastfahrzeug für Behälter, insbesondere
Bierfässer, bekanntgeworden mit einer bis in Höhe der Fahrzeugladefläche
motorisch anhebbaren und wahlweise die Ladeflächen-Rückwand bildenden
Ladeplattform. Der Laderaum ist in mehrere behälterhohe Ladedecks aufgeteilt
und die Ladeplattform ist zu jedem der Ladedecks anhebbar. Jedes Ladedeck weist
mehrere, in Längserstreckung des Laderaums verlaufende, nebeneinander
angeordnete, behälterbreite Förderbahnen und längs dieser mindestens in
Richtung zur Ladeplattform hin fördernde Behälter-, Sperr-, Sperr- und Verschie
beeinrichtungen auf, wobei die Verschiebeeinrichtung unabhängig antreibbar
ausgebildet sind. Die Ladedecks sind dabei höheneinstellbar angeordnet, wobei die
Förderbahnen eines jeden Ladedecks in der lichten Breite veränderbar sind.
Durch die WO 90/09327 ist ein stapelbarer Container aus rechteckförmigen Rah
men aus waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben bekannt
geworden, die insgesamt einen quaderförmigen Raum zur Aufnahme einer Last
umschließen, die ein größerer Kunststoffbehälter ist. Zum Sichern dieses
Kunststoffbehälters gegen ein Verrutschen besitzt der Container innen schräg
schwenkbare Haltebügel, die seitlich an den Kunststoffbehälter herangeschwenkt
werden, um diesen zu fixieren. Anschließend werden die Haltebügel verklemmt.
Durch die DE-U1-90 16 862 ist ein Transport- und Lagergestell für Güter,
insbesondere für Spritzgießwerkzeuge mit einer Lagerfläche zur Aufnahme der
Güter bekanntgeworden, die von Transportmitteln unterfaßt werden kann. Im
Eckbereich der Lagerfläche sind Pfosten angeordnet, in deren oberen Endbereich
Ösen für einen Krantransport und an deren oberem Abschluß Stapelführungen
zum Aufstapeln eines weiteren Gestells vorgesehen sind. Einen ähnlichen
Container enthält die US-3157424 sowie die UK-967817.
Durch die DE-A1-35 24 993 ist des weiteren eine stapelbare Palette insbesondere
für schwere Lasten mit einem oberen rechteckigem Rahmen aus zwei
Rahmenlängsrohren bekanntgeworden, unterhalb derer die Eckpfosten angeord
net sind und zwei Rahmenquerrohren, die außerhalb des von den Eckpfosten in
Draufsicht gebildeten Rechtecks liegen. Der Aufnahmekörper für das Ladegut
weist U-förmigen Querschnitt auf und ist oben ober Distanzstücke mit den
Rahmenquerrohren verbunden. Die Palette ist so konstruiert, daß sowohl ein
Aufeinanderstellen mehrerer Paletten als auch ein kompaktes raumsparendes
Ineinanderstapeln der Paletten bei Nichtgebrauch möglich ist.
Derartige Container sind nur begrenzt für den Transport von schweren Gütern
geeignet, die auf Paletten oder Tragblechen über weite Strecken auf Fahrzeugen,
insbesondere Kraftfahrzeugen, transportiert werden sollen. Insbesondere sind die
bekannten Container bezüglich ihrer Grundfläche nicht variierbar und können
deshalb nicht oder nur sehr unvollständig an die verschiedenen Fahrzeuggrößen
angepaßt werden. Darüber hinaus sind die bekannten Container insbesondere für
den Transport von Motorrädern nicht geeignet, weil eine Anpassung der Container
an die spezifischen Bedürfnisse des Motorradtransports nur mit unverhältnis
mäßig großem und teueren Aufwand möglich wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Container zur Aufnahme und zum
Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder, auf Fahrzeugen,
vorzugsweise Kraftfahrzeuge, gemäß der genannten Gattung zu schaffen, wobei
ein Beladen der auf einem Fahrzeug ruhenden Container mit Paletten oder
Tragblechen möglich sein soll, auf denen Motorräder vorverpackt sind.
Bei einem Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten,
insbesondere Motorräder, auf Fahrzeugen, vorzugsweise Kraftfahrzeuge oder
Waggons, bestehend aus rechteckförmigen und/oder quadratischen Rahmen aus
waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben, die die Begren
zungswände des Containers aufspannen und die insgesamt einen quaderförmigen
Raum zur Aufnahme der Lasten umschließen, besteht die Lösung der Aufgabe
erfindungsgemäß darin, daß zur Beladung des Containers demselben ein verfahr
barer Ladelift zugeordnet ist, bestehend aus einer im wesentlichen senkrechten
Säule und einer daran in der Höhe und an der Säule vorbei waagrecht verfahr
baren sowie vertikal klappbaren Hebebühne, wobei die Säule an ihrem oberen
Ende ein Halteteil mit einem Gleitlager aufweist, mit welchem sich der Ladelift in
eigenverfahrbarer Weise auf dem oberen waagrechten Holm einer der Seitenwände
abzustützen imstande ist.
In vorteilhafter Weise ist somit dem Container ein höhenverfahrbarer und
translatorisch beweglicher Ladelift zugeordnet, der mit dem Container
mittransportiert wird und der für die Beladung und Entladung des Containers am
jeweiligen Ladeort oder Entladeort zur Verfügung steht. Dabei bilden der Container
und der Ladelift eine Transporteinheit, so daß der Container mitsamt seinem
zugeordneten Ladelift auf beliebigen Fahrzeugen, die für einen Containertransport
ausgerüstet sind, transportiert werden kann. Vorteilhaft ist dazu der Container
auf dem Boden eigenverfahrbar ausgerüstet, indem der Container an der Grund
fläche Rollen, insbesondere Schwerlastrollen, aufweist, die aus der Grundfläche
heraus schwenkbar und wieder zurückschwenkbar angeordnet und gegebenenfalls
motorisch mittels Elektromotoren für wenigstens eine der Rollen, vorzugsweise für
zwei Rollen, antreibbar sein können.
Die Einheit, bestehend aus Tragblech und Motorrad, wird mittels des Ladelifts
angehoben und in den Container gehievt werden. Am Bestimmungsort dient der
Ladelift wiederum zum Herausheben der Tragbleche mitsamt den Motorrädern
aus dem Container, wonach der Ladelift das Tragblech nach unten auf den Boden
fährt und dort abstellt. Nunmehr kann das Motorrad vom Tragblech abgepackt
und heruntergeschoben werden. Auf diese Weise können Motorräder praktisch
verpackungsfrei transportiert werden, wobei insbesondere innerhalb des
Containers ein beschädigungsfreier Transport gewährleistet ist.
Die spezifisch angepaßte Gestaltung der Tragbleche, die zur Auflage auf dem
Zwischenboden und der Grundfläche dienen, ermöglicht den Transport von Motor
rädern, ohne daß diese, wie bisher üblich, in Holzverschlägen oder auf Holzpaletten
mit einer Pappumhüllung oder in dicken Pappkartons verpackt werden müssen.
Sondern die Motorräder können in der Fabrik sofort auf den Tragblechen plaziert
und mittels in der Länge verstellbaren Spanngurten mit Spannschlössern
festgezurrt werden.
Kurzbeschreibung der Zeichnung in der zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Containers mit Zwischenboden, bei dem die Grundfläche und
der Zwischenboden wechselmäßig verändert werden können,
Fig. 2 eine Seitenansicht von Fig. 1, wobei der Container auf einem
Fahrzeug abgestellt ist und seitlich des Containers ein Ladelift
angreift und verfahrbar ist,
Fig. 3 eine um 90 Grad gedrehte Ansicht der Fig. 2 zur Darstellung des
beladenen Containers und des Ladelifts,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung der Hebebühne des Ladelifts in
Seitenansicht,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Palette zur Aufnahme eines
Motorrads,
Fig. 6 und 7 zwei Vorderansichten zweier verschieden breiter Tragbleche,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Tragblechs zur Darstellung der
Verriegelung des Tragblechs innerhalb des Containers,
Fig. 9 einen Schnitt durch einen Holm in welchem eine Verriegelung eines
Tragbleches eingreift zur Darstellung der Lösung der Verriegelung durch
eine abgeschrägte Gabel der Hebebühne und,
Fig. 10 einen Schnitt durch eine Ecke des Tragblechs und des zugeordneten
Holms zur Darstellung der Verriegelung eines Verriegelungsstiftes des
Tragbleches innerhalb eines Loches eines Holms.
Gemäß der Fig. 1 besteht in allgemeiner Weise ein erfindungsgemäßer Container
zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motor
räder, aus rechteckförmigen oder quadratischen Rahmen aus waagrecht quer und
längs sowie vertikal verlaufenden Streben aus Stahl, die die Begrenzungswände
des Containers aufspannen und die insgesamt einen quaderförmigen Raum zur
Aufnahme der Lasten umschließen. Der obere Rahmen bzw. die obere Deckfläche
sowie der untere Rahmen bzw. die untere Deckfläche werden durch die
waagrechten, zueinander senkrecht verlaufenden Holme 1, 5, 7, 6, 8, 9 sowie 3, 19,
20, 21, 22 und 12 gebildet, die durch die in den Eckpunkten senkrecht verlaufende
Holme 2, 4, 10, 11 miteinander verbunden sind und insgesamt miteinander einen
Quader oder einen Kubus bilden. Die waagrechten Holme 5, 7 und 6, 8 sowie 19, 20
und 21, 22 sind als ineinander teleskopartig gleitende Holme ausgebildet, an denen
jeweils Zylinder-Kolben-Systeme 29, 30, 33, 34 angreifen zur relativen Verschiebung
der ineinandergleitenden Holme 4, 7 und 6, 8 bzw. 19, 20 und 21, 22. Dazu sind die
Holme 5, 6 sowie 19, 21 fest mit den senkrechten und waagrechten Holmen der
senkrecht stehenden Seitenwand 1, 4, 2, 3 verbunden; die relativ beweglichen Holme
7, 8, 20, 22 sind fest mit den waagrechten und senkrechten Holmen 9, 10, 11, 12 der
gegenüberliegenden Seitenwand verbunden; beispielsweise sind die Zylinder der
Kolben-Zylinder-Systeme 29, 30, 33, 34 an den Holmen 5, 6, 19, 21 befestigt, wobei
die Kolben der Systeme an den waagrechten querverlaufenden Holmen 9, 12 der
senkrechten Seitenwand 9, 10, 11, 12 angreifen. Es ist augenscheinlich, daß beim
Ausfahren der Kolben der Zylinder-Kolben-Systeme 29, 30, 33, 34 die senkrechte,
durch die Holme 9, 10, 11, 12 aufgespannte Seitenwand unter Veränderung der
Grundfläche und der Deckfläche des Containers verfahren wird.
Innerhalb des Containers ist ein in der Höhe höhenverstellbarer und in der Fläche
an die Grundfläche des Containers anpaßbarer Zwischenboden aus waagrecht quer
und längs verlaufenden Streben 13, 15, 14, 16, 17, 18 angeordnet, die ebenfalls aus
Stahl bestehen, von denen zwei parallele Streben als teleskopartig ineinander
gleitende Holme 13, 15 bzw. 14, 16 ausgebildet sind, wobei der Zwischenboden, der
somit durch die Holme 13, 15, 14, 16, 17, 18 aufgespannt wird, an den beiden Holmen
17, 18 mittels Kolben-Zylinder-Systeme 25, 26, 27, 28 aufgehängt ist. Die Zylinder
dieser Kolben-Zylinder-Systeme 25, 26, 27, 28 sind einerseits an den Holmen 1, 9
der Deckfläche befestigt, andererseits greifen die Kolben an den darunterliegenden
Holmen 17, 18 des Zwischenbodens an. Es ist augenscheinlich, daß bei der
Verschiebung der Kolben innerhalb der Zylinder-Kolben-Systeme 25, 26, 27, 28 die
Höhe des Zwischenbodens verstellt sowie bei ungleichmäßiger Verschiebung der
Kolben bezüglich der Deckfläche auch beliebig geneigt werden kann.
Zur Mitnahme des Zwischenbodens bei einer Größenveränderung des Containers
sind an den senkrechten Holmen 2, 4, 10, 11 der sich gegenüberliegenden senkrech
ten Seitenwände längs verlaufende Profilschienen 35, 38, 39 angeordnet, die sich
vorzugsweise gegenüberliegen und die beispielsweise im Querschnitt L-förmig mit
zwei Schenkeln gestaltet sein können, wobei das Profil bzw. der eine Schenkel von
Halteelementen, im gezeigten Beispiel von Laschen 36, 37, hintergriffen wird, die
an den Profilschienen 35, 38, 39 gleiten und somit mit den Profilschienen in
gleitender Weise zusammenwirken. Auf die gezeigte Weise nehmen deshalb die
Profilschienen 35, 38, 39 beim Auseinanderziehen des Containers über die Laschen
36, 37 die waagrechten Querstreben 17, 18 des Zwischenbodens mit bzw. halten
diese fest, so daß die an den Querstreben 17, 18 befestigten quer dazu verlaufenden
Holme 15, 16 des Zwischenbodens aus den äußeren Holmen 13, 14 unter Größen
veränderung des Zwischenbodens ausgezogen werden.
Die Grundfläche des Containers, gebildet durch die Holme 3, 12, 19, 20, 21, 22, ist
des weiteren durch sich kreuzende Streben 23, 24 verstärkt, die ebenfalls als
teleskopartig und scherenartig ineinander- oder aneinandergleitende Holme
ausgebildet sind, so daß sich die sich kreuzenden Holme 23, 24 bei der Ver
größerung des Containers ebenfalls verlängern.
Des weiteren kann zur Veränderung der Höhe des Containers und/oder des
Zwischenbodens in vorteilhafter Weise auch die Deckfläche und/oder der Zwischen
boden des Containers in heb- und senkbarer Weise verstellbar sein. Diese Höhen
verstellbarkeit ist in Fig. 1 in gestrichelter Weise für die Deckfläche angedeutet.
Dazu sind die vier vertikalen Streben als in- oder aneinandergleitenden Holme 2, 2′,
4, 4′, 10, 10′, 11, 11′ ausgebildet, an deren oberen Enden die waagrechten quer und
längs verlaufenden, die Deckfläche bildenden Streben befestigt sind, wobei an den
ortsfesten vertikalen Holmen 2, 4, 10, 11 und den darüberliegenden waagrechten
Querstreben 1, 9 wenigstens vier Kolben-Zylinder-Systeme 25′, 26′, von denen zwei
gezeichnet sind und die zu den vertikalen Streben parallel verlaufen, abgestützt
bzw. aufgehängt sind zum Ausziehen der acht vertikalen Holme 2, 2′, 4, 4′, 10, 10′,
11, 11′ relativ zueinander unter Mitnahme der die Deckfläche bildenden Streben.
Vorzugsweise werden zur Ermöglichung von Bewegungen der Hydraulikleitungen
im Bereich sich bewegender Kolben-Zylinder-Systeme Hydraulikhochdruckschläu
che verwendet. Sämtliche Zylinder und Hydraulikaggregate werden über elektrisch
betätigte Hydraulikhochdruckventile angesteuert, die zu einem Block vereint sind.
Fig. 2 zeigt eine anwendungsspezifische Verwendung des Containers der Fig. 1,
indem dieser zum Transport von Motorrädern 47, 48 dient. Ein Container 41, der in
der zusammengeschobenen Stellung die Form eines Kubus aufweist, ist hierbei auf
einem Fahrzeug 42 aufgeladen, welches vorzugsweise ein angepaßtes Kraftfahr
zeug für den Transport derartiger Container darstellt.
Der Container 41 besteht wiederum aus waagrechten und senkrechten Holmen
43, 43′, 43′′, 43′′′ sowie 86, 87 (Fig. 3), wobei die Holme 43, 43′, 43′′, 43′′′ hier die
rückwärtige senkrechte Seitenwand des Containers aufspannen. Dazwischen ist
ein Zwischenboden angeordnet, der u. a. aus den waagrecht verlaufenden Holmen
44 und 86 (Fig. 3) besteht, wobei der Holm 44 mittels Zylinder-Kolben-Systemen
45, 46 an dem oberen waagrecht verlaufenden Holm 43 aufgehängt ist. Ebenso ist
an den senkrechten Holmen 43′, 43′′ je eine senkrechte Schiene 60 befestigt, deren
ein Schenkel von je einer Lasche 61 hintergriffen wird, die ihrerseits am
waagrechten Holm 44 des Zwischenbodens befestigt ist. Auf diese Weise wird, wie
bezüglich des Containers zu Fig. 1 beschrieben, bei einer Größenveränderung des
Containers der Zwischenboden mitgenommen. Des weiteren sind innerhalb der
Grundfläche des Containers 41 am unteren waagrechten Holm 43′′′ zwei Schwer
lastrollen 51, 52 erkennbar, die einen eigenen, nichtgezeigten elektromotorischen
Antrieb aufweisen zur Eigenverfahrbarkeit des Containers 41, sobald dieser auf
den Boden abgestellt wird. Des weiteren sind innerhalb des Containers eine
Mehrzahl von Tragblechen 49, 50 ersichtlich, auf denen je ein Motorrad 47, 48
plaziert ist; die Tragbleche 49, 50 sind waagrecht innerhalb des Containers 41 auf
dem Zwischenboden sowie der Grundfläche des Containers plaziert.
Zum Plazieren der Tragbleche 49, 50 mitsamt der darauf befestigten Last dient ein
Ladelift 54, der prinzipiell aus einer Hebebühne 53 und einem säulenartigen Ober
teil 55 sowie einem säulenartigen Unterteil 62 besteht, die vorzugsweise teleskop
artig ineinander gleitbar gestaltet sind. Der Ladelift 54 stützt sich an seinem obe
ren Ende mittels eines Halteteils 58, welches mit einem Gleitlager versehen ist,
auf dem quer hierzu verlaufenden waagrechten Holm der Deckfläche ab, wobei der
Ladelift mit Rollen ausgestattet ist, die ein translatorisches Verfahren desselben
längs der zugekehrten, senkrechten Seitenwand des Containers 41 ermöglichen.
Des weiteren stützt sich der Ladelift im Bereich der Grundfläche des Containers 41
an dem dort waagrecht verlaufenden Holm der senkrechten Seitenwandung
mittels einer Abstützung 59, die vorzugsweise eine Rolle aufweist, ab.
Der Ladelift, der in einer um 90 Grad gedrehten Ansicht bezüglich Fig. 2 in Fig.
3 nochmals gezeigt ist, besteht aus der Hebebühne 53, die vorzugsweise eine Gabel
mit zwei parallelen Zinken 64, 64′ ist, die höhenmäßig gemäß Fig. 2 mittels einer
Kette 57 waagrecht längs des säulenartigen Oberteils 55 sowie des säulenartigen
Unterteils 62 verfahren werden kann. Gleichermaßen kann die Hebebühne 53, wie
Fig. 2 andeutet, für den Transport um 90 Grad nach oben geschwenkt werden.
Der Ladelift 54 besteht aus einer auf dem Boden aufsetzenden Säule 62 und einer
teleskopartig in dieser Säule laufenden beweglichen Säule 55, so daß die beiden
Säulen 55, 62 relativ zueinander verfahrbar sind. Zum Einhängen und Aushängen
des Halteteils 58 am oberen Holm der Deckfläche des Containers 41 kann die
Säule 55 soweit nach oben verfahren werden, daß sich das Halteteil 58 aus dem
Eingriff mit dem Holm der Deckfläche löst und der Ladelift als getrennte Einheit
vom Container 41 verfahren werden kann. Andererseits kann zum Transport des
Ladelifts die untere Säule 62 angehoben und die Hebebühne 53 senkrecht geklappt
werden, so daß der Ladelift 54 an seinem Halteteil 58 am Container 41 angehängt
ist und auf diese Weise vom Fahrzeug 42 mittransportiert werden kann.
Zum Anheben der Lasten besitzt die Hebebühne 53 in der Höhe verfahrbare
Teleskopgabeln 64, 64′, die ihrerseits waagrecht um die Länge der Tragbleche 49,
49′ an den Säulen 55, 62 des Ladelifts vorbei teleskopartig ausgefahren werden
können, um einerseits die Lasten am Boden aufzunehmen, dann hochzuheben und
andererseits nunmehr die Lasten waagrecht in das jeweilige Gefach des Containers
zu überschieben. Die relative Verschiebbarkeit der Säulen 55, 62 zueinander wird
über die Kette 57 mittels eines Elektromotors 63 bewirkt, der vorzugsweise am
oberen Ende der Säule 55 angeordnet ist. Die Teleskopgabeln 64, 64′ der Hebe
bühne 53 sind vorzugsweise hydraulisch verstellbar, wobei die Hydraulik hierzu
innerhalb der unteren Säule 62 des Ladelifts 54 angeordnet ist. Vorzugsweise
bezieht der Ladelift 54 seine elektrische und hydraulische Energie über den
Container, wobei über eine kombinierte elektro-hydraulische Kupplung die
Verbindung hergestellt werden kann.
Fig. 4 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Basiseinheit 53 des Ladelifts 54 mit
der unteren Säule 62, wobei hier die Teleskopgabeln 64, 64′ auch mittels einer
Kette oder eines Bandes über feststehende Rollen 67, 68 gegenseitig verfahrbar
sein können.
Des weiteren kann die Bedienung des Ladeliftes 54 mittels einer Fernbedienung
erfolgen. Ebenso kann die Bedienung des Ladeliftes 54 und/oder des Containers
über eine steckbare Kabelverbindung mit Steckern an einem Ende und mit einem
Handbedienungskasten am anderen Ende erfolgen, wobei Ladelift und Container
entsprechende Steckdosen aufweisen.
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung die Gestaltung eines der Tragbleche
49, 50, welche jeweils aus einem länglichen und an den Längsrändern 70, 71 L-
oder C-förmig abgekanteten Blechen 69 bestehen. Von der Oberseite ist in das
Tragblech 49, 50 mittig längs ein im Querschnitt trapezförmig gestalteter
Aufnahmekanal 72 zum Einstellen der Räder eines Motorrads 47, 48 eingeformt.
Aufgrund dieser Querschnittsgestaltung werden durch die abgekanteten Ränder
70, 71 der Bleche 69 und dem Aufnahmekanal 72 links und rechts desselben längs
verlaufende und wenigstens an einem Ende, vorzugsweise an beiden Enden, offene
Aufnahmeräume 81, 82 gebildet, die zum Einschieben der Teleskopgabeln 64, 64′
der Hebebühne 53 unter die Tragbleche 49, 50 und somit zum Haltern derselben
dienen. Dieses Einfahren der Teleskopgabeln 64, 64′ in die Aufnahmeräume 81, 82
ist in den Fig. 6 und 7 dargestellt, die jeweils einen Querschnitt durch ein
derartiges Tragblech 49, 50 zeigen. Die Tragbleche sind auf ihrer Unterseite durch
quer zu denselben verlaufende Querversteifungen 73, 74 versteift, wobei auf der
Oberseite der Tragbleche leicht gekrümmte Haltebügel 75, 76 angeordnet sind, die
zur Halterung der Räder eines Motorrads 47, 48 dienen, so daß dasselbe sicher
innerhalb des Aufnahmekanals 72 gehaltert ist. Zusätzlich ist jedes Motorrad, wie
aus Fig. 3 ersichtlich, mittels vorderer und hinterer Spanngurte 89 mit Spann
schlössern vor dem Umfallen gesichert.
In den Fig. 6, 7 und 8 ist der Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus
der Tragbleche 49, 50 gegenüber den Holmen des Containers gezeigt. Innerhalb der
Aufnahmeräume 81, 82 der Tragbleche 49, 50 befinden sich ungefähr mittig
innerhalb der Länge derselben je eine federbelastet-bewegliche oder rückstellfähige
Erhebung 83, 83′, an denen die Enden von Seilzügen 84, 84′ angreifen, deren
entgegengesetzte Enden an Stiften 85, 85′ enden, die auf der Unterseite am Rand
eines jeden Tragblechs 49, 50 an beiden Enden und auf beiden Seiten gleitbar
angeordnet sind; vorzugsweise besitzt somit ein Tragblech 49, 50 vier Siche
rungsstifte 85, 85′. Diese Sicherungsstifte können durch die Seilzüge 84, 48′
zurückgezogen werden. Zur Verrastung der Verriegelungsstifte 85, 85′ ragen diese
durch Löcher innerhalb der Holme 86, 87, die zur Grundfläche bzw. zum
Zwischenboden des Containers gehören. Sobald die Teleskopgabeln 64, 64′ in die
Aufnahmeräume 81, 82 einfahren und über die Erhebungen 83, 83′ hinweggleiten
oder an dieselben anstoßen, werden diese entweder zur Seite geschoben oder
zusammengedrückt, wodurch die Seilzüge 84, 84′ mitgenommen werden und
dadurch die Verriegelungsstifte 85, 85′ aus den Löchern der Holme 86, 87
zurückziehen, so daß das Tragblech abgehoben werden kann. In umgekehrter
Weise verrasten nach dem Abstellen der Palette innerhalb des Containers die
Verriegelungsstifte 85, 85′ in den Holmen 86, 87, sobald die Teleskopgabeln 64, 64′
aus den Aufnahmeräumen 81, 82 herausgefahren sind, weil die Seilzüge entlastet
werden und sich die Verriegelungsstifte 85, 85′ in ihre Ruhestellung zurückstellen.
In Fig. 9 ist ein weiteres Beispiel des Lösens eines weiteren Verriegelungsstiftes
91 aus einem Holm 92 gezeigt, wobei hier die Teleskopgabel 64 an ihren vorderen
Enden eine Abschrägung 93 besitzen, die über den in den Holm 92 vorstehenden
Stift 91 hinwegläuft und beim Überfahren den Verriegelungsstift 91 entgegen die
Kraft einer Feder zurückdrückt.
Bezugszeichenliste
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 Holme
25, 25′, 26, 26′, 27, 28, 29, 30, 33, 34, 45, 46 Zylinder-Kolben-Systeme
35, 38, 39 Profilschienen
36, 37, 61 Laschen
40, 51, 52 Rollen
41 Container
42 Fahrzeug
43, 43′, 43′′, 43′′′, 44, 44′ Holme
47, 48 Motorräder
49, 50, 91, 91′ Tragbleche
53 Hebebühne
54 Ladelift
55 Oberteil, (bewegliche Säule)
56 Basiseinheit
57 Kette
58 Halteteil mit Gleitlager
59 Abstützung mit Rolle
60 Schiene
62 bewegliche Säule
63 Motor
64, 64′ Teleskopgabeln
65 feststehendes Teil
66 Kette oder Band
67, 68 Rollen
69 Blech
70, 71 Ränder
72 Aufnahmekanal
73, 74 Querversteifungen
75, 76 Haltebügel
79 Füße
80 Boden
81, 82 Aufnahmeräume
83, 83′ Erhebung
84, 84′ Seilzug
85, 85′ Verriegelungsstifte
86, 87 Holme
89 Spanngurt
25, 25′, 26, 26′, 27, 28, 29, 30, 33, 34, 45, 46 Zylinder-Kolben-Systeme
35, 38, 39 Profilschienen
36, 37, 61 Laschen
40, 51, 52 Rollen
41 Container
42 Fahrzeug
43, 43′, 43′′, 43′′′, 44, 44′ Holme
47, 48 Motorräder
49, 50, 91, 91′ Tragbleche
53 Hebebühne
54 Ladelift
55 Oberteil, (bewegliche Säule)
56 Basiseinheit
57 Kette
58 Halteteil mit Gleitlager
59 Abstützung mit Rolle
60 Schiene
62 bewegliche Säule
63 Motor
64, 64′ Teleskopgabeln
65 feststehendes Teil
66 Kette oder Band
67, 68 Rollen
69 Blech
70, 71 Ränder
72 Aufnahmekanal
73, 74 Querversteifungen
75, 76 Haltebügel
79 Füße
80 Boden
81, 82 Aufnahmeräume
83, 83′ Erhebung
84, 84′ Seilzug
85, 85′ Verriegelungsstifte
86, 87 Holme
89 Spanngurt
Claims (22)
1. Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten,
insbesondere Motorräder (47, 48), auf Fahrzeugen (42), vorzugsweise Kraftfahr
zeuge oder Waggons, bestehend aus rechteckförmigen und/oder quadratischen
Rahmen aus waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben
(1, 2, 2′, 3, 4, 4′, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 10′, 11, 11′, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 43, 43′′′, 44),
die die Begrenzungswände des Containers aufspannen und die insgesamt einen
quaderförmigen Raum zur Aufnahme der Lasten umschließen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Beladung des Containers demselben ein verfahrbarer Ladelift (54)
zugeordnet ist, bestehend aus einer im wesentlichen senkrechten Säule (55, 62)
und einer daran in der Höhe und an der Säule vorbei waagrecht verfahrbaren sowie
vertikal klappbaren Hebebühne (53), wobei die Säule an ihrem oberen Ende ein
Halteteil (58) mit einem Gleitlager aufweist, mit welchem sich der Ladelift (54) in
eigenverfahrbarer Weise auf dem oberen waagrechten Holm (1, 5, 7, 8, 9) einer der
Seitenwände abzustützen imstande ist.
2. Container nach Anspruch 1, wobei zur Veränderung der Grundfläche des
Containers in einer Richtung mindestens eine vertikale Seitenwand bezüglich der
planparallel gegenüberliegenden Seitenwand in ihrem Abstand verstellbar ist und
die waagrechten Streben (5, 6, 7, 8, 13, 14, 15, 16, 19, 20, 21, 22, 43, 43′′′, 44) der vier sich
in ihren Flächen verändernden Seitenwände als teleskopartig ineinander oder
aneinander gleitende Holme (5, 7; 6, 8; 13, 15; 14, 16; 19, 20; 21, 22) ausgebildet sind, an
denen jeweils Zylinder-Kolben-Systeme (29, 30, 33, 34) angreifen zur relativen
Verschiebung der in- oder aneinandergleitenden Holme zueinander, daß innerhalb
des Containers ein in der Höhe höhenverstellbarer und in der Fläche an die Grund
fläche des Containers anpaßbarer Zwischenboden aus waagrecht quer und längs
verlaufenden Streben (13, 15; 14, 16; 17, 18) angeordnet ist, von denen zwei parallele
Streben als teleskopartig ineinander- oder aneinandergleitende Holme (13, 15;
14, 16) ausgebildet sind, wobei der Zwischenboden an mindestens zwei zueinander
parallel verlaufenden Holmen (17, 18) gegenüber den darunterliegenden Holmen
(3, 12, 19, 20, 21, 22) der Grundfläche oder gegenüber den darüberliegenden Holmen
(1, 5, 6, 7, 8, 9) der Deckfläche mittels Kolben-Zylinder-Systeme (25, 26, 27, 28) abge
stützt bzw. aufgehängt ist, und wenigstens zwei zueinander parallel verlaufende
Holme (17, 18) des Zwischenbodens zur Mitnahme an den sich abstandsmäßig
relativ zueinander verschiebenden Seitenwänden gleitbar angekoppelt sind, wobei
auf die Holme der Grundfläche und des Zwischenbodens zum Auf- oder Abstellen
der Lasten Paletten oder Tragbleche (49, 50, 91) verriegelbar und lösbar aufgelegt
sind, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Beladung des Containers demselben ein verfahrbarer Ladelift (54)
zugeordnet ist, bestehend aus einer im wesentlichen senkrechten Säule (55, 62)
und einer daran in der Höhe und an der Säule vorbei waagrecht verfahrbaren sowie
vertikal klappbaren Hebebühne (53), wobei die Säule an ihrem oberen Ende ein
Halteteil (58) mit einem Gleitlager aufweist, mit welchem sich der Ladelift (54) in
in eigenverfahrbarer Weise auf dem oberen waagrechten Holm (1, 5, 7, 8, 9) einer der
Seitenwände abstützt.
3. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ladelift (54) neben der Hebebühne (53) aus einem auf dem Boden
aufsetzbaren säulenartigen Unterteil (62) und einem säulenartigen Oberteil (55)
besteht, die relativ zueinander verschieblich gestaltet sind.
4. Container nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die säulenartigen Unter- und Oberteile Säulen (55, 62) sind, wobei die obere
Säule (55) in der unteren Säule (62) teleskopartig verschieblich gestaltet ist.
5. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur translatorischen Eigenverfahrbarkeit des Ladelifts (54) längs der zuge
kehrten, senkrechten Seitenwand des Containers (41) der Ladelift (54) mit Rollen
ausgestattet ist.
6. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Abstützung der Ladelift (54) im Bereich der Grundfläche des Containers
(41) an dem dort waagrecht verlaufenden Holm der senkrechten Seitenwandung
mit einer Abstützung (59), die vorzugsweise eine Rolle ist, versehen ist.
7. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ladelift (54) als getrennte Einheit vom Container (41) verfahrbar
gestaltet ist.
8. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Einhängen und Aushängen des Halteteils (58) am oberen Holm der
Deckfläche des Containers 41 die ausfahrbare Säule (55) des Ladelifts (54) soweit
nach oben verfahrbar ist, daß das Halteteil (58) aus dem Eingriff mit dem Holm
der Deckfläche lösbar ist.
9. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Anhängen und zum Transport des Ladelifts (54) durch das Fahrzeug (42)
bzw. den Container die untere Säule (62) gegenüber der ausfahrbaren, oberen
Säule (55) anhebbar und die Hebebühne (53) nach oben um 90 Grad klappbar
angeordnet ist.
10. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hebebühne (53) eine an der Säule (55, 62) vorbei waagrecht verfahrbare
Gabel (64, 64′) aufweist.
11. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gabel zwei parallel verlaufende Zinken (64, 64′) aufweist zum Haltern der
länglich-flächigen Tragbleche (49, 50, 91), die aus an den Längsrändern (70,71)
abgekanteten Blechen (69) bestehen, die mittig längs einen im Querschnitt
trapezförmig gestalteten Aufnahmekanal (72) zum Einstellen der Räder eines
Motorads (47, 48) aufweisen unter Ausbildung von je einem links und rechts des
Aufnahmekanals (72) längs verlaufenden und wenigstens an einem Ende offenen
Aufnahmeraum (81, 82) zum Einschieben der Gabeln (64, 64′) der Hebebühne (53)
und zum Haltern der Tragbleche.
12. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gabel (64, 64′) der Hebebühne (53) in die Aufnahmeräume (81, 82) der
Tragbleche (49, 50) einfahrbar ist unter Mitnahme von an je einem beweglichen
Halteteil (83, 83′) endenden Seilzügen (84, 84′) innerhalb der Aufnahmeräume
(81, 82) der Tragbleche (49, 50) zum Lösen und Zurückziehen der Verriegelungs
stifte (85, 85′) aus den Löchern der Holme.
13. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gabel (64, 64′) höhenmäßig mittels einer Kette (57) waagrecht längs des
säulenartigen Oberteils (55) sowie des säulenartigen Unterteils (62) verfahrbar ist.
14. Container nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kette (57) über Rollen läuft, die an den Enden der teleskopartig ausfahr
baren, beweglichen oberen Säule (55) angeordnet sind.
15. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13
oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teleskopgabeln (64, 64′) der Hebebühne (53) ihrerseits waagrecht um die
Länge der Tragbleche (49, 49′) an den Säulen (55, 62) des Ladelifts (54) vorbei
teleskopartig ausfahrbar gestaltet sind.
16. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13
oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß zur relativen Verschiebbarkeit der Säulen (55, 62) zueinander die Kette (57)
mittels eines am oberen Ende der Säule (55) angeordneten Elektromotors (63)
antreibbar ist.
17. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13
oder 14 oder 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teleskopgabeln (64, 64′) der Hebebühne (53) hydraulisch verstellbar sind.
18. Container nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hydraulik für die Teleskopgabeln (64, 64′) innerhalb der unteren Säule (62)
des Ladelifts (54) angeordnet ist.
19. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13
oder 14 oder 15 oder 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teleskopgabeln (64, 64′) mittels einer Kette oder eines Bandes über
feststehende Rollen (67, 68) gegenseitig verfahrbar sind.
20. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ladelift (54) seine elektrische und/oder hydraulische Energie über den
Container bezieht, der dazu eine kombinierte elektro-hydraulische Kupplung
aufweist.
21. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bedienung des Ladeliftes (54) derselbe mit einer Fernbedienung aus
gestattet ist.
22. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ladelift (54) und/oder der Container elektrische Steckdosen aufweisen und
zur Bedienung des Ladeliftes (54) und/oder des Containers die beiden Steckdosen
über eine steckbare elektrische Kabelverbindung mit Steckern an einem Ende und
mit einem Handbedienungskasten am anderen Ende verbunden sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4447560A DE4447560A1 (de) | 1994-11-29 | 1994-11-29 | Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder |
| DE9422057U DE9422057U1 (de) | 1994-11-29 | 1994-11-29 | Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944442375 DE4442375C1 (de) | 1994-11-29 | 1994-11-29 | Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder |
| DE4447560A DE4447560A1 (de) | 1994-11-29 | 1994-11-29 | Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4447560A1 true DE4447560A1 (de) | 1996-06-05 |
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ID=6534393
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4447560A Withdrawn DE4447560A1 (de) | 1994-11-29 | 1994-11-29 | Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder |
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|---|---|---|---|
| DE19944442375 Expired - Fee Related DE4442375C1 (de) | 1994-11-29 | 1994-11-29 | Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder |
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