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DE4447560A1 - Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder - Google Patents

Container mit Ladelift zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder

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Publication number
DE4447560A1
DE4447560A1 DE4447560A DE4447560A DE4447560A1 DE 4447560 A1 DE4447560 A1 DE 4447560A1 DE 4447560 A DE4447560 A DE 4447560A DE 4447560 A DE4447560 A DE 4447560A DE 4447560 A1 DE4447560 A1 DE 4447560A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
column
container according
loading lift
loading
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4447560A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Joachim Weber
Valentin Sulcs
Ingolf Loos
Rolf Truhoel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE4447560A priority Critical patent/DE4447560A1/de
Priority to DE9422057U priority patent/DE9422057U1/de
Publication of DE4447560A1 publication Critical patent/DE4447560A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/16Special arrangements of articles in storage spaces
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/06Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects for carrying vehicles
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Description

Die Erfindung betrifft einen Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder, auf Fahrzeugen, vorzugsweise Kraftfahrzeuge, bestehend aus rechteckförmigen und/oder quadratischen Rahmen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durch die DE-A-29 13 842 ist ein Lastfahrzeug für Behälter, insbesondere Bierfässer, bekanntgeworden mit einer bis in Höhe der Fahrzeugladefläche motorisch anhebbaren und wahlweise die Ladeflächen-Rückwand bildenden Ladeplattform. Der Laderaum ist in mehrere behälterhohe Ladedecks aufgeteilt und die Ladeplattform ist zu jedem der Ladedecks anhebbar. Jedes Ladedeck weist mehrere, in Längserstreckung des Laderaums verlaufende, nebeneinander angeordnete, behälterbreite Förderbahnen und längs dieser mindestens in Richtung zur Ladeplattform hin fördernde Behälter-, Sperr-, Sperr- und Verschie­ beeinrichtungen auf, wobei die Verschiebeeinrichtung unabhängig antreibbar ausgebildet sind. Die Ladedecks sind dabei höheneinstellbar angeordnet, wobei die Förderbahnen eines jeden Ladedecks in der lichten Breite veränderbar sind.
Durch die WO 90/09327 ist ein stapelbarer Container aus rechteckförmigen Rah­ men aus waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben bekannt­ geworden, die insgesamt einen quaderförmigen Raum zur Aufnahme einer Last umschließen, die ein größerer Kunststoffbehälter ist. Zum Sichern dieses Kunststoffbehälters gegen ein Verrutschen besitzt der Container innen schräg schwenkbare Haltebügel, die seitlich an den Kunststoffbehälter herangeschwenkt werden, um diesen zu fixieren. Anschließend werden die Haltebügel verklemmt.
Durch die DE-U1-90 16 862 ist ein Transport- und Lagergestell für Güter, insbesondere für Spritzgießwerkzeuge mit einer Lagerfläche zur Aufnahme der Güter bekanntgeworden, die von Transportmitteln unterfaßt werden kann. Im Eckbereich der Lagerfläche sind Pfosten angeordnet, in deren oberen Endbereich Ösen für einen Krantransport und an deren oberem Abschluß Stapelführungen zum Aufstapeln eines weiteren Gestells vorgesehen sind. Einen ähnlichen Container enthält die US-3157424 sowie die UK-967817.
Durch die DE-A1-35 24 993 ist des weiteren eine stapelbare Palette insbesondere für schwere Lasten mit einem oberen rechteckigem Rahmen aus zwei Rahmenlängsrohren bekanntgeworden, unterhalb derer die Eckpfosten angeord­ net sind und zwei Rahmenquerrohren, die außerhalb des von den Eckpfosten in Draufsicht gebildeten Rechtecks liegen. Der Aufnahmekörper für das Ladegut weist U-förmigen Querschnitt auf und ist oben ober Distanzstücke mit den Rahmenquerrohren verbunden. Die Palette ist so konstruiert, daß sowohl ein Aufeinanderstellen mehrerer Paletten als auch ein kompaktes raumsparendes Ineinanderstapeln der Paletten bei Nichtgebrauch möglich ist.
Derartige Container sind nur begrenzt für den Transport von schweren Gütern geeignet, die auf Paletten oder Tragblechen über weite Strecken auf Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, transportiert werden sollen. Insbesondere sind die bekannten Container bezüglich ihrer Grundfläche nicht variierbar und können deshalb nicht oder nur sehr unvollständig an die verschiedenen Fahrzeuggrößen angepaßt werden. Darüber hinaus sind die bekannten Container insbesondere für den Transport von Motorrädern nicht geeignet, weil eine Anpassung der Container an die spezifischen Bedürfnisse des Motorradtransports nur mit unverhältnis­ mäßig großem und teueren Aufwand möglich wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder, auf Fahrzeugen, vorzugsweise Kraftfahrzeuge, gemäß der genannten Gattung zu schaffen, wobei ein Beladen der auf einem Fahrzeug ruhenden Container mit Paletten oder Tragblechen möglich sein soll, auf denen Motorräder vorverpackt sind.
Bei einem Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder, auf Fahrzeugen, vorzugsweise Kraftfahrzeuge oder Waggons, bestehend aus rechteckförmigen und/oder quadratischen Rahmen aus waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben, die die Begren­ zungswände des Containers aufspannen und die insgesamt einen quaderförmigen Raum zur Aufnahme der Lasten umschließen, besteht die Lösung der Aufgabe erfindungsgemäß darin, daß zur Beladung des Containers demselben ein verfahr­ barer Ladelift zugeordnet ist, bestehend aus einer im wesentlichen senkrechten Säule und einer daran in der Höhe und an der Säule vorbei waagrecht verfahr­ baren sowie vertikal klappbaren Hebebühne, wobei die Säule an ihrem oberen Ende ein Halteteil mit einem Gleitlager aufweist, mit welchem sich der Ladelift in eigenverfahrbarer Weise auf dem oberen waagrechten Holm einer der Seitenwände abzustützen imstande ist.
In vorteilhafter Weise ist somit dem Container ein höhenverfahrbarer und translatorisch beweglicher Ladelift zugeordnet, der mit dem Container mittransportiert wird und der für die Beladung und Entladung des Containers am jeweiligen Ladeort oder Entladeort zur Verfügung steht. Dabei bilden der Container und der Ladelift eine Transporteinheit, so daß der Container mitsamt seinem zugeordneten Ladelift auf beliebigen Fahrzeugen, die für einen Containertransport ausgerüstet sind, transportiert werden kann. Vorteilhaft ist dazu der Container auf dem Boden eigenverfahrbar ausgerüstet, indem der Container an der Grund­ fläche Rollen, insbesondere Schwerlastrollen, aufweist, die aus der Grundfläche heraus schwenkbar und wieder zurückschwenkbar angeordnet und gegebenenfalls motorisch mittels Elektromotoren für wenigstens eine der Rollen, vorzugsweise für zwei Rollen, antreibbar sein können.
Die Einheit, bestehend aus Tragblech und Motorrad, wird mittels des Ladelifts angehoben und in den Container gehievt werden. Am Bestimmungsort dient der Ladelift wiederum zum Herausheben der Tragbleche mitsamt den Motorrädern aus dem Container, wonach der Ladelift das Tragblech nach unten auf den Boden fährt und dort abstellt. Nunmehr kann das Motorrad vom Tragblech abgepackt und heruntergeschoben werden. Auf diese Weise können Motorräder praktisch verpackungsfrei transportiert werden, wobei insbesondere innerhalb des Containers ein beschädigungsfreier Transport gewährleistet ist.
Die spezifisch angepaßte Gestaltung der Tragbleche, die zur Auflage auf dem Zwischenboden und der Grundfläche dienen, ermöglicht den Transport von Motor­ rädern, ohne daß diese, wie bisher üblich, in Holzverschlägen oder auf Holzpaletten mit einer Pappumhüllung oder in dicken Pappkartons verpackt werden müssen. Sondern die Motorräder können in der Fabrik sofort auf den Tragblechen plaziert und mittels in der Länge verstellbaren Spanngurten mit Spannschlössern festgezurrt werden.
Kurzbeschreibung der Zeichnung in der zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Containers mit Zwischenboden, bei dem die Grundfläche und der Zwischenboden wechselmäßig verändert werden können,
Fig. 2 eine Seitenansicht von Fig. 1, wobei der Container auf einem Fahrzeug abgestellt ist und seitlich des Containers ein Ladelift angreift und verfahrbar ist,
Fig. 3 eine um 90 Grad gedrehte Ansicht der Fig. 2 zur Darstellung des beladenen Containers und des Ladelifts,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung der Hebebühne des Ladelifts in Seitenansicht,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Palette zur Aufnahme eines Motorrads,
Fig. 6 und 7 zwei Vorderansichten zweier verschieden breiter Tragbleche,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Tragblechs zur Darstellung der Verriegelung des Tragblechs innerhalb des Containers,
Fig. 9 einen Schnitt durch einen Holm in welchem eine Verriegelung eines Tragbleches eingreift zur Darstellung der Lösung der Verriegelung durch eine abgeschrägte Gabel der Hebebühne und,
Fig. 10 einen Schnitt durch eine Ecke des Tragblechs und des zugeordneten Holms zur Darstellung der Verriegelung eines Verriegelungsstiftes des Tragbleches innerhalb eines Loches eines Holms.
Gemäß der Fig. 1 besteht in allgemeiner Weise ein erfindungsgemäßer Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motor­ räder, aus rechteckförmigen oder quadratischen Rahmen aus waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben aus Stahl, die die Begrenzungswände des Containers aufspannen und die insgesamt einen quaderförmigen Raum zur Aufnahme der Lasten umschließen. Der obere Rahmen bzw. die obere Deckfläche sowie der untere Rahmen bzw. die untere Deckfläche werden durch die waagrechten, zueinander senkrecht verlaufenden Holme 1, 5, 7, 6, 8, 9 sowie 3, 19, 20, 21, 22 und 12 gebildet, die durch die in den Eckpunkten senkrecht verlaufende Holme 2, 4, 10, 11 miteinander verbunden sind und insgesamt miteinander einen Quader oder einen Kubus bilden. Die waagrechten Holme 5, 7 und 6, 8 sowie 19, 20 und 21, 22 sind als ineinander teleskopartig gleitende Holme ausgebildet, an denen jeweils Zylinder-Kolben-Systeme 29, 30, 33, 34 angreifen zur relativen Verschiebung der ineinandergleitenden Holme 4, 7 und 6, 8 bzw. 19, 20 und 21, 22. Dazu sind die Holme 5, 6 sowie 19, 21 fest mit den senkrechten und waagrechten Holmen der senkrecht stehenden Seitenwand 1, 4, 2, 3 verbunden; die relativ beweglichen Holme 7, 8, 20, 22 sind fest mit den waagrechten und senkrechten Holmen 9, 10, 11, 12 der gegenüberliegenden Seitenwand verbunden; beispielsweise sind die Zylinder der Kolben-Zylinder-Systeme 29, 30, 33, 34 an den Holmen 5, 6, 19, 21 befestigt, wobei die Kolben der Systeme an den waagrechten querverlaufenden Holmen 9, 12 der senkrechten Seitenwand 9, 10, 11, 12 angreifen. Es ist augenscheinlich, daß beim Ausfahren der Kolben der Zylinder-Kolben-Systeme 29, 30, 33, 34 die senkrechte, durch die Holme 9, 10, 11, 12 aufgespannte Seitenwand unter Veränderung der Grundfläche und der Deckfläche des Containers verfahren wird.
Innerhalb des Containers ist ein in der Höhe höhenverstellbarer und in der Fläche an die Grundfläche des Containers anpaßbarer Zwischenboden aus waagrecht quer und längs verlaufenden Streben 13, 15, 14, 16, 17, 18 angeordnet, die ebenfalls aus Stahl bestehen, von denen zwei parallele Streben als teleskopartig ineinander gleitende Holme 13, 15 bzw. 14, 16 ausgebildet sind, wobei der Zwischenboden, der somit durch die Holme 13, 15, 14, 16, 17, 18 aufgespannt wird, an den beiden Holmen 17, 18 mittels Kolben-Zylinder-Systeme 25, 26, 27, 28 aufgehängt ist. Die Zylinder dieser Kolben-Zylinder-Systeme 25, 26, 27, 28 sind einerseits an den Holmen 1, 9 der Deckfläche befestigt, andererseits greifen die Kolben an den darunterliegenden Holmen 17, 18 des Zwischenbodens an. Es ist augenscheinlich, daß bei der Verschiebung der Kolben innerhalb der Zylinder-Kolben-Systeme 25, 26, 27, 28 die Höhe des Zwischenbodens verstellt sowie bei ungleichmäßiger Verschiebung der Kolben bezüglich der Deckfläche auch beliebig geneigt werden kann.
Zur Mitnahme des Zwischenbodens bei einer Größenveränderung des Containers sind an den senkrechten Holmen 2, 4, 10, 11 der sich gegenüberliegenden senkrech­ ten Seitenwände längs verlaufende Profilschienen 35, 38, 39 angeordnet, die sich vorzugsweise gegenüberliegen und die beispielsweise im Querschnitt L-förmig mit zwei Schenkeln gestaltet sein können, wobei das Profil bzw. der eine Schenkel von Halteelementen, im gezeigten Beispiel von Laschen 36, 37, hintergriffen wird, die an den Profilschienen 35, 38, 39 gleiten und somit mit den Profilschienen in gleitender Weise zusammenwirken. Auf die gezeigte Weise nehmen deshalb die Profilschienen 35, 38, 39 beim Auseinanderziehen des Containers über die Laschen 36, 37 die waagrechten Querstreben 17, 18 des Zwischenbodens mit bzw. halten diese fest, so daß die an den Querstreben 17, 18 befestigten quer dazu verlaufenden Holme 15, 16 des Zwischenbodens aus den äußeren Holmen 13, 14 unter Größen­ veränderung des Zwischenbodens ausgezogen werden.
Die Grundfläche des Containers, gebildet durch die Holme 3, 12, 19, 20, 21, 22, ist des weiteren durch sich kreuzende Streben 23, 24 verstärkt, die ebenfalls als teleskopartig und scherenartig ineinander- oder aneinandergleitende Holme ausgebildet sind, so daß sich die sich kreuzenden Holme 23, 24 bei der Ver­ größerung des Containers ebenfalls verlängern.
Des weiteren kann zur Veränderung der Höhe des Containers und/oder des Zwischenbodens in vorteilhafter Weise auch die Deckfläche und/oder der Zwischen­ boden des Containers in heb- und senkbarer Weise verstellbar sein. Diese Höhen­ verstellbarkeit ist in Fig. 1 in gestrichelter Weise für die Deckfläche angedeutet. Dazu sind die vier vertikalen Streben als in- oder aneinandergleitenden Holme 2, 2′, 4, 4′, 10, 10′, 11, 11′ ausgebildet, an deren oberen Enden die waagrechten quer und längs verlaufenden, die Deckfläche bildenden Streben befestigt sind, wobei an den ortsfesten vertikalen Holmen 2, 4, 10, 11 und den darüberliegenden waagrechten Querstreben 1, 9 wenigstens vier Kolben-Zylinder-Systeme 25′, 26′, von denen zwei gezeichnet sind und die zu den vertikalen Streben parallel verlaufen, abgestützt bzw. aufgehängt sind zum Ausziehen der acht vertikalen Holme 2, 2′, 4, 4′, 10, 10′, 11, 11′ relativ zueinander unter Mitnahme der die Deckfläche bildenden Streben.
Vorzugsweise werden zur Ermöglichung von Bewegungen der Hydraulikleitungen im Bereich sich bewegender Kolben-Zylinder-Systeme Hydraulikhochdruckschläu­ che verwendet. Sämtliche Zylinder und Hydraulikaggregate werden über elektrisch betätigte Hydraulikhochdruckventile angesteuert, die zu einem Block vereint sind.
Fig. 2 zeigt eine anwendungsspezifische Verwendung des Containers der Fig. 1, indem dieser zum Transport von Motorrädern 47, 48 dient. Ein Container 41, der in der zusammengeschobenen Stellung die Form eines Kubus aufweist, ist hierbei auf einem Fahrzeug 42 aufgeladen, welches vorzugsweise ein angepaßtes Kraftfahr­ zeug für den Transport derartiger Container darstellt.
Der Container 41 besteht wiederum aus waagrechten und senkrechten Holmen 43, 43′, 43′′, 43′′′ sowie 86, 87 (Fig. 3), wobei die Holme 43, 43′, 43′′, 43′′′ hier die rückwärtige senkrechte Seitenwand des Containers aufspannen. Dazwischen ist ein Zwischenboden angeordnet, der u. a. aus den waagrecht verlaufenden Holmen 44 und 86 (Fig. 3) besteht, wobei der Holm 44 mittels Zylinder-Kolben-Systemen 45, 46 an dem oberen waagrecht verlaufenden Holm 43 aufgehängt ist. Ebenso ist an den senkrechten Holmen 43′, 43′′ je eine senkrechte Schiene 60 befestigt, deren ein Schenkel von je einer Lasche 61 hintergriffen wird, die ihrerseits am waagrechten Holm 44 des Zwischenbodens befestigt ist. Auf diese Weise wird, wie bezüglich des Containers zu Fig. 1 beschrieben, bei einer Größenveränderung des Containers der Zwischenboden mitgenommen. Des weiteren sind innerhalb der Grundfläche des Containers 41 am unteren waagrechten Holm 43′′′ zwei Schwer­ lastrollen 51, 52 erkennbar, die einen eigenen, nichtgezeigten elektromotorischen Antrieb aufweisen zur Eigenverfahrbarkeit des Containers 41, sobald dieser auf den Boden abgestellt wird. Des weiteren sind innerhalb des Containers eine Mehrzahl von Tragblechen 49, 50 ersichtlich, auf denen je ein Motorrad 47, 48 plaziert ist; die Tragbleche 49, 50 sind waagrecht innerhalb des Containers 41 auf dem Zwischenboden sowie der Grundfläche des Containers plaziert.
Zum Plazieren der Tragbleche 49, 50 mitsamt der darauf befestigten Last dient ein Ladelift 54, der prinzipiell aus einer Hebebühne 53 und einem säulenartigen Ober­ teil 55 sowie einem säulenartigen Unterteil 62 besteht, die vorzugsweise teleskop­ artig ineinander gleitbar gestaltet sind. Der Ladelift 54 stützt sich an seinem obe­ ren Ende mittels eines Halteteils 58, welches mit einem Gleitlager versehen ist, auf dem quer hierzu verlaufenden waagrechten Holm der Deckfläche ab, wobei der Ladelift mit Rollen ausgestattet ist, die ein translatorisches Verfahren desselben längs der zugekehrten, senkrechten Seitenwand des Containers 41 ermöglichen. Des weiteren stützt sich der Ladelift im Bereich der Grundfläche des Containers 41 an dem dort waagrecht verlaufenden Holm der senkrechten Seitenwandung mittels einer Abstützung 59, die vorzugsweise eine Rolle aufweist, ab.
Der Ladelift, der in einer um 90 Grad gedrehten Ansicht bezüglich Fig. 2 in Fig. 3 nochmals gezeigt ist, besteht aus der Hebebühne 53, die vorzugsweise eine Gabel mit zwei parallelen Zinken 64, 64′ ist, die höhenmäßig gemäß Fig. 2 mittels einer Kette 57 waagrecht längs des säulenartigen Oberteils 55 sowie des säulenartigen Unterteils 62 verfahren werden kann. Gleichermaßen kann die Hebebühne 53, wie Fig. 2 andeutet, für den Transport um 90 Grad nach oben geschwenkt werden.
Der Ladelift 54 besteht aus einer auf dem Boden aufsetzenden Säule 62 und einer teleskopartig in dieser Säule laufenden beweglichen Säule 55, so daß die beiden Säulen 55, 62 relativ zueinander verfahrbar sind. Zum Einhängen und Aushängen des Halteteils 58 am oberen Holm der Deckfläche des Containers 41 kann die Säule 55 soweit nach oben verfahren werden, daß sich das Halteteil 58 aus dem Eingriff mit dem Holm der Deckfläche löst und der Ladelift als getrennte Einheit vom Container 41 verfahren werden kann. Andererseits kann zum Transport des Ladelifts die untere Säule 62 angehoben und die Hebebühne 53 senkrecht geklappt werden, so daß der Ladelift 54 an seinem Halteteil 58 am Container 41 angehängt ist und auf diese Weise vom Fahrzeug 42 mittransportiert werden kann.
Zum Anheben der Lasten besitzt die Hebebühne 53 in der Höhe verfahrbare Teleskopgabeln 64, 64′, die ihrerseits waagrecht um die Länge der Tragbleche 49, 49′ an den Säulen 55, 62 des Ladelifts vorbei teleskopartig ausgefahren werden können, um einerseits die Lasten am Boden aufzunehmen, dann hochzuheben und andererseits nunmehr die Lasten waagrecht in das jeweilige Gefach des Containers zu überschieben. Die relative Verschiebbarkeit der Säulen 55, 62 zueinander wird über die Kette 57 mittels eines Elektromotors 63 bewirkt, der vorzugsweise am oberen Ende der Säule 55 angeordnet ist. Die Teleskopgabeln 64, 64′ der Hebe­ bühne 53 sind vorzugsweise hydraulisch verstellbar, wobei die Hydraulik hierzu innerhalb der unteren Säule 62 des Ladelifts 54 angeordnet ist. Vorzugsweise bezieht der Ladelift 54 seine elektrische und hydraulische Energie über den Container, wobei über eine kombinierte elektro-hydraulische Kupplung die Verbindung hergestellt werden kann.
Fig. 4 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Basiseinheit 53 des Ladelifts 54 mit der unteren Säule 62, wobei hier die Teleskopgabeln 64, 64′ auch mittels einer Kette oder eines Bandes über feststehende Rollen 67, 68 gegenseitig verfahrbar sein können.
Des weiteren kann die Bedienung des Ladeliftes 54 mittels einer Fernbedienung erfolgen. Ebenso kann die Bedienung des Ladeliftes 54 und/oder des Containers über eine steckbare Kabelverbindung mit Steckern an einem Ende und mit einem Handbedienungskasten am anderen Ende erfolgen, wobei Ladelift und Container entsprechende Steckdosen aufweisen.
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung die Gestaltung eines der Tragbleche 49, 50, welche jeweils aus einem länglichen und an den Längsrändern 70, 71 L- oder C-förmig abgekanteten Blechen 69 bestehen. Von der Oberseite ist in das Tragblech 49, 50 mittig längs ein im Querschnitt trapezförmig gestalteter Aufnahmekanal 72 zum Einstellen der Räder eines Motorrads 47, 48 eingeformt. Aufgrund dieser Querschnittsgestaltung werden durch die abgekanteten Ränder 70, 71 der Bleche 69 und dem Aufnahmekanal 72 links und rechts desselben längs verlaufende und wenigstens an einem Ende, vorzugsweise an beiden Enden, offene Aufnahmeräume 81, 82 gebildet, die zum Einschieben der Teleskopgabeln 64, 64′ der Hebebühne 53 unter die Tragbleche 49, 50 und somit zum Haltern derselben dienen. Dieses Einfahren der Teleskopgabeln 64, 64′ in die Aufnahmeräume 81, 82 ist in den Fig. 6 und 7 dargestellt, die jeweils einen Querschnitt durch ein derartiges Tragblech 49, 50 zeigen. Die Tragbleche sind auf ihrer Unterseite durch quer zu denselben verlaufende Querversteifungen 73, 74 versteift, wobei auf der Oberseite der Tragbleche leicht gekrümmte Haltebügel 75, 76 angeordnet sind, die zur Halterung der Räder eines Motorrads 47, 48 dienen, so daß dasselbe sicher innerhalb des Aufnahmekanals 72 gehaltert ist. Zusätzlich ist jedes Motorrad, wie aus Fig. 3 ersichtlich, mittels vorderer und hinterer Spanngurte 89 mit Spann­ schlössern vor dem Umfallen gesichert.
In den Fig. 6, 7 und 8 ist der Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus der Tragbleche 49, 50 gegenüber den Holmen des Containers gezeigt. Innerhalb der Aufnahmeräume 81, 82 der Tragbleche 49, 50 befinden sich ungefähr mittig innerhalb der Länge derselben je eine federbelastet-bewegliche oder rückstellfähige Erhebung 83, 83′, an denen die Enden von Seilzügen 84, 84′ angreifen, deren entgegengesetzte Enden an Stiften 85, 85′ enden, die auf der Unterseite am Rand eines jeden Tragblechs 49, 50 an beiden Enden und auf beiden Seiten gleitbar angeordnet sind; vorzugsweise besitzt somit ein Tragblech 49, 50 vier Siche­ rungsstifte 85, 85′. Diese Sicherungsstifte können durch die Seilzüge 84, 48′ zurückgezogen werden. Zur Verrastung der Verriegelungsstifte 85, 85′ ragen diese durch Löcher innerhalb der Holme 86, 87, die zur Grundfläche bzw. zum Zwischenboden des Containers gehören. Sobald die Teleskopgabeln 64, 64′ in die Aufnahmeräume 81, 82 einfahren und über die Erhebungen 83, 83′ hinweggleiten oder an dieselben anstoßen, werden diese entweder zur Seite geschoben oder zusammengedrückt, wodurch die Seilzüge 84, 84′ mitgenommen werden und dadurch die Verriegelungsstifte 85, 85′ aus den Löchern der Holme 86, 87 zurückziehen, so daß das Tragblech abgehoben werden kann. In umgekehrter Weise verrasten nach dem Abstellen der Palette innerhalb des Containers die Verriegelungsstifte 85, 85′ in den Holmen 86, 87, sobald die Teleskopgabeln 64, 64′ aus den Aufnahmeräumen 81, 82 herausgefahren sind, weil die Seilzüge entlastet werden und sich die Verriegelungsstifte 85, 85′ in ihre Ruhestellung zurückstellen.
In Fig. 9 ist ein weiteres Beispiel des Lösens eines weiteren Verriegelungsstiftes 91 aus einem Holm 92 gezeigt, wobei hier die Teleskopgabel 64 an ihren vorderen Enden eine Abschrägung 93 besitzen, die über den in den Holm 92 vorstehenden Stift 91 hinwegläuft und beim Überfahren den Verriegelungsstift 91 entgegen die Kraft einer Feder zurückdrückt.
Bezugszeichenliste
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 Holme
25, 25′, 26, 26′, 27, 28, 29, 30, 33, 34, 45, 46 Zylinder-Kolben-Systeme
35, 38, 39 Profilschienen
36, 37, 61 Laschen
40, 51, 52 Rollen
41 Container
42 Fahrzeug
43, 43′, 43′′, 43′′′, 44, 44′ Holme
47, 48 Motorräder
49, 50, 91, 91′ Tragbleche
53 Hebebühne
54 Ladelift
55 Oberteil, (bewegliche Säule)
56 Basiseinheit
57 Kette
58 Halteteil mit Gleitlager
59 Abstützung mit Rolle
60 Schiene
62 bewegliche Säule
63 Motor
64, 64′ Teleskopgabeln
65 feststehendes Teil
66 Kette oder Band
67, 68 Rollen
69 Blech
70, 71 Ränder
72 Aufnahmekanal
73, 74 Querversteifungen
75, 76 Haltebügel
79 Füße
80 Boden
81, 82 Aufnahmeräume
83, 83′ Erhebung
84, 84′ Seilzug
85, 85′ Verriegelungsstifte
86, 87 Holme
89 Spanngurt

Claims (22)

1. Container zur Aufnahme und zum Transport von schweren Lasten, insbesondere Motorräder (47, 48), auf Fahrzeugen (42), vorzugsweise Kraftfahr­ zeuge oder Waggons, bestehend aus rechteckförmigen und/oder quadratischen Rahmen aus waagrecht quer und längs sowie vertikal verlaufenden Streben (1, 2, 2′, 3, 4, 4′, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 10′, 11, 11′, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 43, 43′′′, 44), die die Begrenzungswände des Containers aufspannen und die insgesamt einen quaderförmigen Raum zur Aufnahme der Lasten umschließen, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beladung des Containers demselben ein verfahrbarer Ladelift (54) zugeordnet ist, bestehend aus einer im wesentlichen senkrechten Säule (55, 62) und einer daran in der Höhe und an der Säule vorbei waagrecht verfahrbaren sowie vertikal klappbaren Hebebühne (53), wobei die Säule an ihrem oberen Ende ein Halteteil (58) mit einem Gleitlager aufweist, mit welchem sich der Ladelift (54) in eigenverfahrbarer Weise auf dem oberen waagrechten Holm (1, 5, 7, 8, 9) einer der Seitenwände abzustützen imstande ist.
2. Container nach Anspruch 1, wobei zur Veränderung der Grundfläche des Containers in einer Richtung mindestens eine vertikale Seitenwand bezüglich der planparallel gegenüberliegenden Seitenwand in ihrem Abstand verstellbar ist und die waagrechten Streben (5, 6, 7, 8, 13, 14, 15, 16, 19, 20, 21, 22, 43, 43′′′, 44) der vier sich in ihren Flächen verändernden Seitenwände als teleskopartig ineinander oder aneinander gleitende Holme (5, 7; 6, 8; 13, 15; 14, 16; 19, 20; 21, 22) ausgebildet sind, an denen jeweils Zylinder-Kolben-Systeme (29, 30, 33, 34) angreifen zur relativen Verschiebung der in- oder aneinandergleitenden Holme zueinander, daß innerhalb des Containers ein in der Höhe höhenverstellbarer und in der Fläche an die Grund­ fläche des Containers anpaßbarer Zwischenboden aus waagrecht quer und längs verlaufenden Streben (13, 15; 14, 16; 17, 18) angeordnet ist, von denen zwei parallele Streben als teleskopartig ineinander- oder aneinandergleitende Holme (13, 15; 14, 16) ausgebildet sind, wobei der Zwischenboden an mindestens zwei zueinander parallel verlaufenden Holmen (17, 18) gegenüber den darunterliegenden Holmen (3, 12, 19, 20, 21, 22) der Grundfläche oder gegenüber den darüberliegenden Holmen (1, 5, 6, 7, 8, 9) der Deckfläche mittels Kolben-Zylinder-Systeme (25, 26, 27, 28) abge­ stützt bzw. aufgehängt ist, und wenigstens zwei zueinander parallel verlaufende Holme (17, 18) des Zwischenbodens zur Mitnahme an den sich abstandsmäßig relativ zueinander verschiebenden Seitenwänden gleitbar angekoppelt sind, wobei auf die Holme der Grundfläche und des Zwischenbodens zum Auf- oder Abstellen der Lasten Paletten oder Tragbleche (49, 50, 91) verriegelbar und lösbar aufgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beladung des Containers demselben ein verfahrbarer Ladelift (54) zugeordnet ist, bestehend aus einer im wesentlichen senkrechten Säule (55, 62) und einer daran in der Höhe und an der Säule vorbei waagrecht verfahrbaren sowie vertikal klappbaren Hebebühne (53), wobei die Säule an ihrem oberen Ende ein Halteteil (58) mit einem Gleitlager aufweist, mit welchem sich der Ladelift (54) in in eigenverfahrbarer Weise auf dem oberen waagrechten Holm (1, 5, 7, 8, 9) einer der Seitenwände abstützt.
3. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladelift (54) neben der Hebebühne (53) aus einem auf dem Boden aufsetzbaren säulenartigen Unterteil (62) und einem säulenartigen Oberteil (55) besteht, die relativ zueinander verschieblich gestaltet sind.
4. Container nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die säulenartigen Unter- und Oberteile Säulen (55, 62) sind, wobei die obere Säule (55) in der unteren Säule (62) teleskopartig verschieblich gestaltet ist.
5. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur translatorischen Eigenverfahrbarkeit des Ladelifts (54) längs der zuge­ kehrten, senkrechten Seitenwand des Containers (41) der Ladelift (54) mit Rollen ausgestattet ist.
6. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abstützung der Ladelift (54) im Bereich der Grundfläche des Containers (41) an dem dort waagrecht verlaufenden Holm der senkrechten Seitenwandung mit einer Abstützung (59), die vorzugsweise eine Rolle ist, versehen ist.
7. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladelift (54) als getrennte Einheit vom Container (41) verfahrbar gestaltet ist.
8. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Einhängen und Aushängen des Halteteils (58) am oberen Holm der Deckfläche des Containers 41 die ausfahrbare Säule (55) des Ladelifts (54) soweit nach oben verfahrbar ist, daß das Halteteil (58) aus dem Eingriff mit dem Holm der Deckfläche lösbar ist.
9. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Anhängen und zum Transport des Ladelifts (54) durch das Fahrzeug (42) bzw. den Container die untere Säule (62) gegenüber der ausfahrbaren, oberen Säule (55) anhebbar und die Hebebühne (53) nach oben um 90 Grad klappbar angeordnet ist.
10. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebebühne (53) eine an der Säule (55, 62) vorbei waagrecht verfahrbare Gabel (64, 64′) aufweist.
11. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabel zwei parallel verlaufende Zinken (64, 64′) aufweist zum Haltern der länglich-flächigen Tragbleche (49, 50, 91), die aus an den Längsrändern (70,71) abgekanteten Blechen (69) bestehen, die mittig längs einen im Querschnitt trapezförmig gestalteten Aufnahmekanal (72) zum Einstellen der Räder eines Motorads (47, 48) aufweisen unter Ausbildung von je einem links und rechts des Aufnahmekanals (72) längs verlaufenden und wenigstens an einem Ende offenen Aufnahmeraum (81, 82) zum Einschieben der Gabeln (64, 64′) der Hebebühne (53) und zum Haltern der Tragbleche.
12. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabel (64, 64′) der Hebebühne (53) in die Aufnahmeräume (81, 82) der Tragbleche (49, 50) einfahrbar ist unter Mitnahme von an je einem beweglichen Halteteil (83, 83′) endenden Seilzügen (84, 84′) innerhalb der Aufnahmeräume (81, 82) der Tragbleche (49, 50) zum Lösen und Zurückziehen der Verriegelungs­ stifte (85, 85′) aus den Löchern der Holme.
13. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabel (64, 64′) höhenmäßig mittels einer Kette (57) waagrecht längs des säulenartigen Oberteils (55) sowie des säulenartigen Unterteils (62) verfahrbar ist.
14. Container nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (57) über Rollen läuft, die an den Enden der teleskopartig ausfahr­ baren, beweglichen oberen Säule (55) angeordnet sind.
15. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopgabeln (64, 64′) der Hebebühne (53) ihrerseits waagrecht um die Länge der Tragbleche (49, 49′) an den Säulen (55, 62) des Ladelifts (54) vorbei teleskopartig ausfahrbar gestaltet sind.
16. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur relativen Verschiebbarkeit der Säulen (55, 62) zueinander die Kette (57) mittels eines am oberen Ende der Säule (55) angeordneten Elektromotors (63) antreibbar ist.
17. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopgabeln (64, 64′) der Hebebühne (53) hydraulisch verstellbar sind.
18. Container nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulik für die Teleskopgabeln (64, 64′) innerhalb der unteren Säule (62) des Ladelifts (54) angeordnet ist.
19. Container nach einem der vorherigen Ansprüche 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15 oder 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopgabeln (64, 64′) mittels einer Kette oder eines Bandes über feststehende Rollen (67, 68) gegenseitig verfahrbar sind.
20. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladelift (54) seine elektrische und/oder hydraulische Energie über den Container bezieht, der dazu eine kombinierte elektro-hydraulische Kupplung aufweist.
21. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bedienung des Ladeliftes (54) derselbe mit einer Fernbedienung aus­ gestattet ist.
22. Container nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladelift (54) und/oder der Container elektrische Steckdosen aufweisen und zur Bedienung des Ladeliftes (54) und/oder des Containers die beiden Steckdosen über eine steckbare elektrische Kabelverbindung mit Steckern an einem Ende und mit einem Handbedienungskasten am anderen Ende verbunden sind.
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