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DE4339660A1 - Durch eine Innenluft gehaltene bauwerkartige Anordnung, sowie Verfahren zum Erstellen und Betreiben einer solchen Anordnung - Google Patents

Durch eine Innenluft gehaltene bauwerkartige Anordnung, sowie Verfahren zum Erstellen und Betreiben einer solchen Anordnung

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DE4339660A1
DE4339660A1 DE19934339660 DE4339660A DE4339660A1 DE 4339660 A1 DE4339660 A1 DE 4339660A1 DE 19934339660 DE19934339660 DE 19934339660 DE 4339660 A DE4339660 A DE 4339660A DE 4339660 A1 DE4339660 A1 DE 4339660A1
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DE
Germany
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air
tunnel
arrangement
arrangement according
interior
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DE19934339660
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English (en)
Inventor
Klaus Juergen Distler
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GEOSYNTHEC GES fur KUNSTSTOFF
Original Assignee
GEOSYNTHEC GES fur KUNSTSTOFF
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H15/00Tents or canopies, in general
    • E04H15/20Tents or canopies, in general inflatable, e.g. shaped, strengthened or supported by fluid pressure
    • E04H15/22Tents or canopies, in general inflatable, e.g. shaped, strengthened or supported by fluid pressure supported by air pressure inside the tent

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Fluid Mechanics (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zur Erstellung von bauwerkartigen Anordnungen aus einem flexiblen, luftun­ durchlässigen Material, wobei die jeweilige Anordnung im wesentlichen durch die in ihrem abgeschlossenen Innenraum befindliche Luft gehalten wird (Oberbegriff des Anspruches 1). Hierzu kennt man beispielsweise sogenannte Traglufthal­ len aus einem flexiblen, luftundurchlässigen Material, die in ihrer zeltartigen oder hallenartigen Form dadurch gehal­ ten werden, daß in ihrem Innern ein entsprechend starker Luftüberdruck erzeugt wird. Um diesen Luftüberdruck beizube­ halten ist es notwendig, daß die Zu- und Abgänge in oder aus diesen Hallen durch Doppeltüren und eine dazwischen befind­ liche Luftschleuse gegen eine direkte Luftverbindung vom Halleninnern zur Außenluft gesichert sind. Die Gestehungs­ kosten und auch die Kosten des Aufbaues bzw. Abbaues derar­ tiger Anordnungen sind relativ hoch und daher wirtschaftlich nur in solchen Fällen vertretbar, in denen diese bauwerk­ artige Anordnung für längere Zeit an einem Platz steht. Nachteilig, nämlich störend ist im Betrieb die vorerwähnte Erfordernis einer Luftschleuse mit Doppeltüren.
Demgegenüber besteht die Aufgaben- bzw. Problemstellung der Erfindung zunächst darin, den prinzipiellen Gedanken bei einer durch ihre Innenluft gehaltenen bauwerksartigen Anord­ nung aus einem flexiblen Material dafür zu sorgen, daß hier für weitere Einsatzzwecken und zugleich Kostenreduzierungen möglich sind; insbesondere die Möglichkeit eines schnellen und wenig Kosten verursachenden Auf- und Abbaues.
Zur Lösung dieser Aufgaben- bzw. Problemstellung ist zu­ nächst verfahrensmäßig, ausgehend vom Oberbegriff des An­ spruches 1 mit der Erfindung vorgesehen, daß der Halt des flexiblen Materials durch Erzeugung eines thermischen Auf­ triebes der im Innenraum der Anordnung befindlichen Luftfül­ lung aufrechterhalten wird, deren Temperatur höher als die außerhalb der Anordnung befindliche Temperatur ist. Die Herstellung einer solchen Anordnung verlangt nur sehr gerin­ ge Kosten, wie es aus der späteren Ausführung noch näher hervorgeht. Das gleiche gilt für die Montage, d. h. den Aufbau oder Abbau. Insbesondere ist es von Vorteil, daß die bei den o.g. Traglufthallen oder dergleichen vorgesehenen relativ großen, schweren und teuren Geräte zur Erzeugung eines entsprechend großen Überdruckes im Halleninnern ent­ fallen. Dies entspricht auch der vorgenannten Aufgaben­ stellung der Kostenminderung und zwar insbesondere bei den nachstehend erläuterten, bevorzugten Einsatzzwecken der Erfindung.
Die Differenz zwischen der Innentemperatur und der Außen­ temperatur bei dem vorgenannten erfindungsgemäßen Verfahren kann beispielsweise ca. 10°C betragen (Anspruch 2). Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß gemäß Anspruch 3 die Druckdifferenz zwischen der Innen­ luft im Innern der Anordnung und der Außenluft von dem vorgenannten Temperaturunterschied und dem damit verbundenen thermischen Auftrieb gebildet wird, d. h. sehr gering ist. Hiermit sind die zum eingangs erläuterten Stand der Technik vorgesehenen Luftschleusen mit zwei Türen unnötig.
Zur Lösung der o.g. Aufgaben- bzw. Problemstellung ist ferner gemäß Anspruch 4 ausgehend von einer aus flexiblem und luftundurchlässigen Material bestehenden und einen Innenraum umschließenden auf- und abbaubaren bauwerkartige Anordnung, die im wesentlichen durch die im Innenraum be­ findliche Luft gehalten ist, vorgesehen, daß die Anordnung zum Einsatz an bzw. oberhalb linienartiger Baustellen vorge­ sehen und tunnelförmig ausgebildet ist, wobei zumindest ein portalartiger einen Luftdurchtritt hemmender Abschluß des Tunnelinnern vorgesehen ist. Dieser neue Einsatzzweck ist in der Regel im Freien und dabei an Baustellen gegeben, die zwar relativ schmal, jedoch ziemlich lang sind. Solche Einsatzfälle sind beispielsweise das Verlegen von Rohren oder das Verschweißen der Ränder von Kunststoffdichtungsbah­ nen, die beispielsweise zur Vorbereitung einer Mülldeponie auf deren Grundfläche aufgelegt werden und an ihren in Längsrichtung verlaufenden Rändern miteinander verschweißt werden müssen. Hierbei ist die o.g. Tunnelform von Vorteil, indem sie mit einem geringen Aufwand an Material und an Auf- und Abbaukosten diesen Einsatzzwecken gerecht wird.
Bei den vorgenannten Einsatz- bzw. Arbeitsgebieten besteht oft die Vorschrift, daß nicht bei Frost gearbeitet werden darf, d. h. die Arbeitstemperaturen einen bestimmten Betrag in Grad Celsius nicht unterschreiten dürfen. Hier setzt nun eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ein, welche gemäß Anspruch 5 die verfahrensmäßige Lehre des Anspruches 1, ggfls. ergänzt durch die Lehre der Ansprüche 2 und 3, auf eine Anordnung gemäß Anspruch 4 gegenständlich umsetzt. Da bei derartigen tunnelartigen Anordnungen nach der Erfindung das den Tunnel und weitere Bauteile bildende flexible Mate­ rial sehr leichtgewichtig sein kann, ist die gewünschte Tunnelform bereits dadurch erzielbar, daß man die Innenraum­ luft entsprechend anwärmt. Sie hat damit gegenüber der kälteren Außenluft einen Auftrieb und dieser Auftrieb ge­ nügt, um einen solchen Tunnel in seiner Form zu halten. Da die Druckdifferenz zwischen dem hierbei entstehenden Über­ druck der im Tunnelinnern zum äußeren Luftdruck aus dem oben genannten Gründen nur sehr gering ist müssen weder eine Luftschleuse noch die aufwendigen Luftdruckerzeuger vorgese­ hen werden, wie sie bei dem eingangs erläuterten Stand der Technik erforderlich sind. Auch schadet es nicht, wenn man die im Portal vorgesehene Tür oder Durchlaßöffnung eine kurze Zeit offen läßt, da auch dann die im Tunnelinnern befindliche erwärmte Luft den Tunnel in der gewünschten Form hält.
Die Anordnung nach der Erfindung ist langgestreckt, kann über eine relativ große Länge schnell aufgebaut und nach Durchführung der Arbeiten ebenso schnell wieder abgebaut werden, um dann am nächstfolgenden Bereich der linienartigen Baustelle wieder eingesetzt zu werden usw. Zugleich ist der Vorteil eines Schutzes der Arbeitspersonen und auch der Arbeitsgeräte gegen Frost und gegen Witterungseinflüsse gegeben. Insbesondere ist es bei der bevorzugten Ausfüh­ rungsform einer Anordnung nach der Erfindung gemäß den Ansprüchen 4 und 5 ein Vorteil und in Verbindung mit den übrigen Merkmalen der Erfindung ein synergistischer Effekt, daß die nach der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift einzu­ haltende Erwärmung der Innenluft zugleich den Effekt des Haltes des flexiblen Materials des Tunnels in der gewünsch­ ten Form gibt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den weite­ ren Ansprüchen, sowie der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung von erfindungsgemäßen Ausführungsmög­ lichkeiten zu entnehmen. In der im wesentlichen schemati­ schen Zeichnung zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht und unter Fortlas­ sung von Einzelheiten eine prinzipielle Dar­ stellung der Erfindung,
Fig. 2 eine Stirnansicht auf ein Portal mit Warmluft­ erzeuger,
Fig. 3 perspektivisch einen Anschlußstreifen zur Verbindung zweier Tunnels,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung gemäß der Linie IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung gemäß der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 perspektivisch eine Innenansicht gemäß der Schnittlinie VI-VI in Fig. 1.
Die Tunnels 1, sowie die nachstehend erläuterten Portale 2, Dichtlappen 3 und Anschlußstreifen 4 bestehen aus einem flexiblen, luftdichten Material. Hierzu eignen sich beson­ ders sogenannte technische Textilien, die mit einer die Luftdichtheit gewährleistenden Beschichtung versehen sind und eine große Reißfestigkeit haben.
Fig. 1 zeigt vom Prinzip her die Anordnung nach der Erfin­ dung, bestehend aus zwei Tunnels 1, zwei Portalen 2 und einem die beiden Tunnels 1 verbindenden Anschlußstreifen 4. Mit 5 ist die Zufuhr erwärmter Luft angedeutet. Ferner sind Warmlufterzeuger 28 schematisch dargestellt.
Eine Anordnung nach der Erfindung bedarf keines gesonderten Unterbaues. Vielmehr genügt ein einigermaßen flacher Erdbo­ den 6, auf dem die umgeklappten Seitenränder 7 einer den Tunnel 1 bildenden Plane aus einem der vorgenannten Materia­ lien aufliegen. Auf den Oberseiten der abgeklappten Seiten­ ränder 7 befinden sich Beschwerungskörper 8, z. B. Sandsäcke. Gemäß einem bevorzugten Verfahren der Erfindung kann man hierzu so vorgehen, daß zunächst die Beschwerungen 8 in der gewünschten Postition und Reihenfolge auf den Erdboden 6 gelegt und danach die Ränder 7 der den Tunnel 1 bildenden Plane unter die Beschwerungen 8 gesteckt werden. Anschlie­ ßend werden die noch zu erläuternden Portale 2 angebracht und in das Innere 10 des Tunnels erwärmte Luft eingebracht. Die Temperatur dieser Luft ist höher als die Temperatur der Außenluft 11, wobei aber der Druckunterschied zwischen der Außenluft und der Innenluft aus den erläuterten Gründen nur sehr gering ist. Der Auftrieb der erwärmten Luft im Innen­ raum 10 hält die flexible Plane des Tunnels 1 in der ge­ wünschten und in den Zeichnungen dargestellten Lage. Die für die Aufrechterhaltung dieses Haltes notwendige Tempera­ turdifferenz wird primär von dem Gewicht der zu haltenden Plane und den Abmessungen des Tunnels abhängen. Sie kann beispielsweise im Bereich von 10°C liegen. Diese Temperatur ist an den hierzu vorgesehenen Geräten 28, bevorzugt han­ delsübliche Warmluftbautrockengeräte, einstellbar und damit den jeweils gegebenen Erfordernissen einer solchen Tunnelan­ ordnung anpaßbar. Aufgrund des vorgenannten, sehr geringen Druckunterschiedes zwischen Innenluft 10 und Außenluft 11 ist es nicht notwendig, jegliche direkte Luftverbindung zwischen dem Innenraum 10 und der Außenluft zu verhindern. Auch wenn die im Portal 2 vorgesehene Durchstiegsöffnung 12 für kurze Zeit offengelassen wird, würde dies wegen des vorgenannten, nur geringen Druckunterschiedes nicht zu einem plötzlichen Zusammenfallen der Tunnel führen, da auch dann noch genügend erwärmte und einen Auftrieb besitzende Luft sich im Innenraum 10 befindet.
In den von den Planen der Tunnel 1 und deren hieraus abgebo­ genen Rändern 7 gebildeten Ecken sind Stahlseile 13 unterge­ bracht, welche beim vorgenannten Verlegen gespannt werden und somit dem jeweiligen Tunnel 1 einen weiteren Halt am Boden und ferner eine Ausrichtung in der gewünschten Posi­ tion geben. Zweckmäßigerweise wird man so vorgehen, daß zunächst die Stahlseite 13 gespannt und danach die Ränder 7 in die in Fig. 4 dargestellte Lage umgeklappt und unter die Beschwerungen 8 gesteckt werden. Im übrigen wird durch die Beschwerung 8 nicht nur der jeweilige Tunnel im unteren Bereich mechanisch gehalten, sondern auch die Ränder 7 so gegen den Erdboden 6 gedrückt, daß dort keine Luft oder zumindest nur so wenig Luft austreten kann, daß es den zuvor erläuterten Auftrieb nicht stört. Es ist im übrigen ein Vorteil der Erfindung, daß aufgrund der Flexibilität der den Tunnel bildenden Planen und der Drahtseile eine solche Tunnelanordnung auch im hügeligen Gelände verlegt werden kann, d. h. es können die Längsseiten 14 einer in Fig. 1 schematisch dargestellten Tunnelanordnung in Anpassung an ein hügeliges Gelände bogenförmig verlaufen, wie es in Fig. 5 etwas übertrieben mit Ziff. 14′ strichpunktiert darge­ stellt ist.
Die in Zusammenhang mit den Portalen, Dichtlappen und An­ schlußstreifen erwähnten Reißverschlüsse dienen dem lösba­ ren, luftdichten Anschluß benachbarter Teile, insbesondere an die jeweilige Plane der Tunnel 1. Vom Prinzip her könnten auch andere luftdichte und lösbare Verbindungselemente vorgesehen werden, beispielsweise Klettverschlüsse. Wegen ihrer leichten Bedienung und auch wegen ihrer Stabilität ist aber Reißverschlüssen der Vorzug zu geben und dabei insbe­ sondere sogenannten, besonders stabilen Industriereißver­ schlüssen. Zur sprachlichen Vereinfachung ist daher in der nachfolgenden Beschreibung und in den Ansprüchen nur noch von Reißverschlüssen die Rede.
Die Portale 2 sind an ihren bogenförmig umlaufenden Rändern 15 und ferner an ihrem unteren grade verlaufenden Rand 16 jeweils mit einem Reißverschluß versehen. Dabei können die bogenförmigen Reißverschlüsse 15 zu Beginn und Ende eines Tunnels jeweils mit der betreffenden Plane 1 verbunden werden, welche das zugehörige Gegenstück des Reißverschlus­ ses 15, 16 aufweist. Sofern die nachstehend noch näher zu erläuternden Anschlußstreifen 4 zwischen zwei Tunnels 1 vorgesehen sind, können die Reißverschlüsse 15 der Portale 2 auch mit Gegenreißverschlüssen 17 der Anschlußstreifen zusammen eine lösbare Befestigung des Portales 2 am An­ schlußstreifen 4 ergeben. Die Anschlußstreifen 4 dienen zur Verbindung zweier Tunnel miteinander, so daß mit einer entsprechenden Zahl von Tunnels und dazwischen befindlichen Anschlußstreifen die jeweils gegebene Länge einer Linien- Baustelle überdacht und darüber die gewünschte Arbeitstem­ peratur eingehalten werden kann. Hierbei kann es sich um Rohrverlegungen, Kabelverlegungen, Reparaturen an bestehen­ den linienförmigen Anlagen, z. B. Wasserleitungen, im Winter oder die bereits genannte Verschweißung von Rändern von Abdeckfolien handeln. Die Breite B eines Tunnels kann bei­ spielsweise 4,50 m und seine Höhe H 2,25 m betragen. Die Erfindung ist aber nicht auf diese Zahlenangaben beschränkt.
Der Anschlußstreifen 4 ist an seinen umlaufenden Außenrän­ dern 4′ jeweils mit einem Reißverschluß 18 versehen, der mit einem Gegenreißverschluß an der jeweiligen Anschluß-Stirn­ kante des Tunnels 1 verbunden wird.
Eine Tunnelanordnung muß zumindest an beiden Enden nach außen abgeschottet sein. Dies geschieht durch die Portale 2. Das Beispiel der Fig. 1 zeigt sogar drei Portale, nämlich am linken Ende, in der Mitte und am rechten Ende dieser aus zwei Tunnels 1 bestehenden Anordnung. Wird in dem links dargestellten Tunnel 1 gearbeitet, so sind dann auf jeden Fall die Portale links und in der Mitte zu schließen; bzw. bei einem Arbeiten in dem rechts dargestellten Tunnel die beiden Portale in der Mitte und am rechts dargestellten Ende.
Zumindest ein Portal, bevorzugt alle Portale haben die erwähnte Durchtrittsöffnung 12, die ebenfalls aus einem flexiblen, luftdichten Material besteht und durch Reißver­ schlüsse 19 mit dem entsprechenden Gegenreißverschluß am Portal verbindbar ist.
Die Anschlußstreifen sind bevorzugt versteift, indem in sie in Pfeilrichtung 20 Versteifungsrohre 21 eingesteckt oder mit ihnen verbunden werden, welche entsprechend der ge­ wünschten Außenform des Tunnels gekrümmt sind. Hierzu kann, wie Fig. 5 zeigt, der jeweilige Anschlußstreifen doppelwan­ dig sein, wobei die vorgenannten Rohre 21 in den Raum 22 zwischen den beiden Wänden des Anschlußstreifens 4 einge­ steckt sind. Ein bei 17 mit dem Anschlußstreifen verbundenes Portal kann erforderlichenfalls entfernt werden, ohne dabei den Zusammenbau und Halt der beiden Tunnel 1 durch den Anschlußstreifen 4 zu beeinträchtigen. Umgekehrt kann in eine Verbindung zweier Tunnel 1 mittels eines Anschlußstrei­ fens 4 ein Portal 2 durch die Reißverschlüsse 17 eingesetzt werden.
Fig. 6 zeigt, daß an den Außenenden eines Tunnels (Fig. 1 links und Fig. 1 rechts) zur dichten Verbindung des Portales 2 mit dem Material des Tunnels 1 Dichtlappen 3 vorgesehen sein können. Sie sind mittels Reißverschlüsse 23 mit dem bodenseitigen Reißverschluß 16 des Portals und mittels weiterer Reißverschlüsse 24 mit Gegenreißverschlüssen an den Abbiegestellen der Ränder 7 am Material des Tunnels 1 lösbar verbindbar. Der Dichtlappen kann in seinem neben dem Reiß­ verschluß 23 gelegenen Bereich ebenfalls mit einem Verstei­ fungsrohr 26 versehen sein, das in einem vom Material des Dichtlappens gebildeten Schlauch eingesteckt oder ander­ weitig am Dichtlappen angebracht sein kann. Hiermit ist auch an dieser Stelle eine lösbare Versteifung gegeben. Die Aufnahme für das Versteifungsrohr 26 kann sich auch unter­ halb des Reißverschlusses 23 und damit unterhalb des Porta­ les 2 befinden.
Es ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäße Anordnung zum einen die gewünschte Abschottung des Tunnelinnern nach außen mit einer entsprechend erwärmten Luft und gleichzeitiger genügender Steifheit bzw. Tragfähigkeit bietet; andererseits aber schnell und problemlos auf der Baustelle abgebaut und am noch nicht bearbeiteten Ende der "Linien"-Baustelle wieder aufgebaut werden kann.
Im Portal 2 können Halterungen 27 für den Luftdurchtritt 5 von den außerhalb des Portales vorgesehenen Warmlaufbau­ trockengeräten 28 vorgesehen sein. Die Erzeugung und Auf­ rechterhaltung der gewünschten bzw. erforderlichen Tempera­ tur im Innenraum 10 kann aber auch in anderer Weise erfol­ gen.
Alle dargestellten Merkmale und ihre Kombination untereinan­ der sind erfindungswesentlich.

Claims (18)

1. Verfahren zur Erstellung von bauwerkartigen Anordnungen aus einem flexiblen, luftundurchlässigen Material, wobei die jeweilige Anordnung im wesentlichen durch die in ihrem abgeschlossenen Innenraum befindliche Luft gehal­ ten wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Halt des flexiblen Materials durch Erzeugung eines thermischen Auftriebes der im Innenraum (10) der Anordnung (1) befindlichen Luftfüllung aufrechterhalten wird, deren Temperatur höher als die außerhalb (11) der Anordnung befindliche Temperatur ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Temperaturdifferenz von ca. 10°C.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Druckdifferenz zwischen der im Innenraum (10) befindlichen und der außerhalb (11) befindlichen Luft von dem vorgenannten Temperaturunterschied und dem damit verbundenen thermischen Auftrieb gebildet wird.
4. Aus flexiblem und luftundurchlässigen Material bestehen­ de und einen Innenraum umschließende auf- und abbaubare bauwerkartige Anordnung, die im wesentlichen durch die im Innenraum befindliche Luft gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung für den Einsatz an bzw. oberhalb linienartiger Baustellen vorgesehen und tunnelförmig (1) ausgebildet ist, wobei zumindest ein portalartiger, einen Luftdurchtritt hemmenden Abschluß (2) des Tunnelinnern (10) vorgesehen ist.
5. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Luft erwärmendes Gerät (28) vorgesehen und dessen, die erwärmte Luft enthaltenden Ausgang sich im Tunnelinnern (10) befindet oder damit verbunden ist.
6. Anordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tunnel (1) einer Anordnung aus etwa recht­ eckigen Planen gebildet sind und daß die Längsseitenrän­ der (7) der Planen nach innen umgeschlagen und im Tun­ nelinnern beschwert (8) sind.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Seile, bevorzugt Stahlseile (13) im Tunnelinnern (10) im Bereich der Kante zwischen Seitenrand (7) und Tunnelbe­ reich (1) der Plane vorgesehen und gespannt sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß Portale (2) mit Reißverschlüssen (15, 16) am Tunnel (1) angebracht sind und in sich Durchgangsöffnungen (12) aufweisen, die mittels türarti­ gen Planen verschließbar sind, welche z. B. aus dem gleichen Material wie die Portale bestehen und über Reißverschlüsse mit den Portalen verbindbar sind.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich in zumindest einem Portal (2) Anschlüsse (5) für die Zufuhr der erwärmten Luft befin­ den.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung der erwärmten Luft Warmluftbautrockengeräte (28) vorgesehen sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Warmluftbautrockengeräte (28) in oder an den Portalen (2) befinden.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, gekenn­ zeichnet durch Dichtlappen (3), die sich entlang des unteren Bodenbereiches eines Portales (2) erstrecken und hiermit, sowie mit den Rändern des Tunnels (1) durch Reißverschlüsse (23, 24) verbunden sind, wobei die Dichtlappen bevorzugt in ihrer Längsrichtung versteift sind.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung zweier in Längsrich­ tung einer Anordnung hintereinander liegende Tunnel (1) Anschlußstreifen (4) vorgesehen sind, welche die Bogen­ form des Tunnelquerschnittes aufweisen und an ihren Längsrändern Reißverschlüsse (18) besitzen, die zu Reißverschlüssen an den stirnseitigen Rändern der Tunnel (1) passen.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußstreifen ebenfalls aus einem flexiblen und luftdichten Material bestehen, und zumindest eine in Bogenform des Tunnelquerschnittes verlaufende Verstei­ fung (21) aufweisen.
15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß je eine Versteifung (21) in der Nähe jeder Stirnseite des Anschlußstreifens (4) an diesem vorgesehen und gehalten ist.
16. Anordnung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Anschlußstreifen (4) innenseitig eine Reißverschlußverbindung (17) zur lösbaren Einbringung eines Portales (2) aufweisen.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlappen (3) und/oder die Anschlußstreifen (4) nahe ihrer Reißverschlußverbindun­ gen mit dem Portal (2) bzw. dem Tunnel (1) schlaufenar­ tig ausgebildet sind und daß in diese Schlaufen die Versteifungen (26, 21) eingesteckt sind.
18. Verfahren zur Erstellung einer Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst eine Positionierung von Beschwerungen entlang der Bau­ werkslinie erfolgt, daß anschließend die den Tunnel (1) bildende Plane mit den Spannseilen (13) entsprechend zu den Beschwerungen ausgerichtet und die Spannseile (13) gespannt werden, daß anschließend die Ränder (7) der die Tunnel bildenden Planen nach innen eingeschlagen und unter die Beschwerung geschoben werden, daß anschließend die Portale (2) eingebracht werden und danach das Tun­ nelinnere (10) mit erwärmter Luft gefüllt wird.
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