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DE60014197T2 - Deckenvorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Platte, insbesondere eine Deckenplatte des Typs, der aus einem Rahmen besteht, auf welchem eine Plane aufgespannt ist, sowie eine diese Platten beinhaltende Installation.
  • Es sind verschiedene Platten vom zuvor beschriebenen Typ bekannt, die zur Bildung einer Decke bestimmt sind, jedoch auch zur Bildung einer Mauerwandung verwendet werden können, und die im Allgemeinen dadurch erzielt werden, dass auf einen starren Rahmen eine aus Kunststoff bestehende Plane aufgeklebt wird, die in den meisten Fällen aus Polyvinylchlorid besteht, das man erwärmt, um es auszudehnen, so dass nach dem Erkalten durch die Schrumpfung der Plane auf dem Rahmen diese gespannt wird.
  • Im Übrigen ist bekannt, dass die von der Platte auf den Rahmen ausgeübten Zugkräfte die Tendenz haben, ein Nachgeben von dessen Seiten in Richtung zum Rahmenmittelpunkt hervorzurufen, wodurch jede der Rahmenseiten zur Außenseite hin konkav wird. Daher verwendet man, um das Verformen der Rahmenseiten zu vermeiden, für diese einen großen Materialquerschnitt, so dass das Aufkleben der Plane auf den Rahmen auf einer großen Breite erfolgt. Meistens dienen diese Platten zur Bildung von abgehängten Decken und sind daher in einer Tragestruktur angeordnet, die aus einem Gitternetz besteht, das aus Profilelementen von einem Querschnitt in Form eines umgekehrten T aufgebaut ist. Bei diesen Bedingungen liegt jede Kante des Rahmens auf einem seitlichen Arm des T-Profils auf, so dass sich die Klebezone als breiter als die Zone des Arms des T-Profils erweist und infolgedessen sichtbar ist, was einem ästhetischen Aussehen ausgesprochen abträglich ist.
  • In der Patentanmeldung FR-A-2 751 682 wurde vorgeschlagen, diesen Mangel dadurch zu beheben, dass die Realisierung einer Deckenplatte vorgeschlagen wird, deren Rahmen schmal und dabei dennoch unverformbar ist. Zu diesem Zweck wies der Rahmen Einrichtungen auf, die geeignet waren, eine vom Rahmeninneren zum Rahmenäußeren wirkende Vorspannkraft zu erzeugen, so dass die durch die Spannung der Plane bedingte Verformung kompensiert wird. Eine derartige Gestaltung ist jedoch komplex und teuer in der Realisierung. FR-A-2 751 682 beschreibt eine Deckenplatte wie definiert im Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Und außerdem ist bekannt, dass die Deckenplatten manchmal aus Vollplatten bestehen, die für gewöhnlich aus einem isolierenden Material gebildet sind, wie beispielsweise Glaswolle, Steinwolle, Polystyrolschaum, etc. Wenn derartige Decken längere Zeit in Gebrauch sind, weisen sie zahlreiche ästhetische Mängel auf, während jedoch ihre Eigenschaften auf dem Gebiet der Schall- und Wärmeisolation im Wesentlichen erhalten bleiben. In der Praxis ist man jedoch gezwungen, diese Platten vollständig auszutauschen. Ein derartiger Austausch führt somit dazu, dass Elemente weggeworfen werden, die in Bezug auf Schallabsorption und thermische Isolation noch über gute Eigenschaften verfügen. Außerdem trägt eine Entsorgung dieser Platten zum einen zu einer Schädigung der Umwelt aufgrund der dadurch erzeugten Verschmutzung bei und zum anderen bedeutet sie einen Verlust der zu ihrer Herstellung verbrauchten Energie.
  • Das Ziel der Erfindung besteht daher darin, Platten vorzuschlagen, mit denen dafür gesorgt werden kann, den ästhetischen Eindruck derartiger Decken wieder herzustellen, wobei dabei die Schallabsorptions- und die thermischen Isolationseigenschaften, die von den alten Platten geliefert wurden, erhalten bleiben oder sogar verbessert werden, da bei der Erfindung die neuen Platten vorzugsweise unterhalb der alten Platten angeordnet werden. Den Qualitätskriterien wird somit gleichzeitig in Bezug auf das ästhetische Aussehen als auch in Bezug auf die Isolierung genügt.
  • Ein Ziel der Erfindung ist daher eine Platte, insbesondere eine Deckenplatte, des Typs, der aus einem Rahmen und einer auf diesen aufgespannten Plane aufgebaut ist, wobei jede der Seiten des Rahmens aus einem Profilelement besteht, welches eine obere Wandung und eine seitliche Wandung und mindestens eine die beiden ersteren verbindende Versteifungswandung aufweist, so dass das Profilelement einen Kasten bildet, und wobei die Basis eines jeden Profilelementes eine geringe Breite hat, die annähernd der Dicke der Seitenwand dieses Elementes entspricht, und die Oberfläche der Plane (9), die sich in direktem Kontakt mit der Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) befindet, und ebendiese Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) an dieser Stelle direkt aneinander befestigt sind, und zwar durch Verkleben, Hochfrequenzschweißen oder ein beliebiges anderes Mittel.
  • Der Rahmen der Platte gemäß der Erfindung kann aus einen Kasten bildenden Längselementen aufgebaut sein, die zusammengefügt sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das Zusammenfügen der Längselemente mittels starrer Elemente beispielsweise von winkliger Form erfolgen, deren Schenkel jeweils mit den Längselementen fest verbunden sind. Um diese feste Verbindung zu realisieren können die Winkelelemente in Längsaufnahmen eingesetzt sein, die an der Basis der Elemente in der Nähe der Befestigungszone der Plane vorgesehen sind.
  • Um diese feste Verbindung zu unterstützen liegt mindestens eine Abmessung der Längsaufnahmen geringfügig unter dem Wert einer Abmessung der Schenkel des Winkelelementes, so dass ermöglicht wird, die Schenkel unter Kraftaufwand in die Aussparung einzusetzen. In einer Variante sind die Innenwände der Aussparung mit verformbaren Stippen versehen, deren Höhe derart ist, dass der Abstand zwischen den Stippen zweier gegenüberliegender Seiten dieser Aussparung geringfügig unter dem Wert der zugehörigen Abmessung des Schenkels des Winkelelementes liegt, das in diese Aussparung einzusetzen ist, so dass eine Montage unter Kraftaufwand ermöglicht wird.
  • Im übrigen kann, um das Extrudieren der Längselemente zu unterstützen, die Aussparung eine Längsnut aufweisen, die in das Innere des einen Kasten bildenden Längselementes mündet.
  • Ein Ziel der Erfindung ist ebenfalls eine Installation, die Einrichtungen zum Halten von Platten aufweist, bestehend aus Profilträgerelementen von umgekehrt T-förmigem Querschnitt, wobei die Platten auf den horizontalen Schenkeln der T-Profile zur Auflage kommen, die Platte aus einem Rahmen und einer auf diesen aufgespannten Plane besteht, und jede der Seiten des Rahmens aus einem Profilelement besteht, welches eine obere Wandung und eine seitliche Wandung und mindestens eine die beiden ersteren verbindende Versteifungswandung aufweist, so dass das Profilelement einen Kasten bildet, wobei die Basis eines jeden Profilelementes geringere Breite als die horizontalen Schenkel des T-Profils hat, und die Oberfläche der Plane (9), die sich in direktem Kontakt mit der Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) befindet, und ebendiese Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) an dieser Stelle direkt aneinander befestigt sind, und zwar durch Verkleben, Hochfrequenzschweißen oder ein beliebiges anderes Mittel.
  • Nachfolgend werden beispielhaft und nicht einschränkend verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, welche zeigen:
  • 1 einen Vertikalquerschnitt einer Decke, die mit Deckenplatten gemäß dem Stand der Technik ausgerüstet ist;
  • 2 einen Vertikalquerschnitt einer Decke, die mit Platten gemäß der Erfindung ausgerüstet ist, welche in Kombination mit Platten gemäß dem Stand der Technik angeordnet sind;
  • 3 einen partiellen vergrößerten Vertikalquerschnitt einer Platte gemäß der Erfindung, der speziell den Querschnitt der diese bildenden Streben zeigt;
  • 4 eine Ansicht von unten einer Deckenplatte gemäß der Erfindung;
  • 5 einen partiellen Vertikalquerschnitt, welcher ein Ausführungsdetail der Einrichtungen zur Aufnahme der Platten gemäß der Erfindung darstellt;
  • 6 eine in der Ebene einer Platte verlaufende partielle Querschnittansicht einer Platte gemäß der Erfindung, welche zeigt, wie diese zusammengefügt ist;
  • 7 bis 9 partielle Vertikalquerschnitte von Ausführungsvarianten einer Deckenplatte gemäß der Erfindung.
  • Wie in 1 dargestellt, sind die Deckenplatten 1' des Standes der Technik für gewöhnlich mit Abstand zu einer Decke 3 des Raumes gehaltert, und zwar mittels höhenverstellbarer Zugstäbe 5, welche die Längsprofilelemente 6 festhalten, die einen Querschnitt in Form eines umgekehrten T haben und parallel angeordnet ist, derart, dass Reihen gebildet werden, deren Abstand zueinander einer der Abmessungen der Platte 1 entspricht. Die Installation beinhaltet ebenfalls auf diesen Längselementen angeordnete Querelemente 7, die voneinander mit einem Abstand gemäß der anderen Abmessung der Platte 1' entfernt sind, so dass ein Gitternetz gebildet wird. Wie in 1 dargestellt, wird die Deckenplatte 1', die für gewöhnlich quadratische oder rechteckige Form hat und aus einem Isoliermaterial wie beispielsweise Steinwolle oder Polystyrolschaum besteht, in das aus den Längselementen 6 und den Querelementen 7 bestehende Gitternetz eingesetzt, so dass es auf den Seitenarmen dieser T-Profilelemente aufliegt.
  • Die Deckenplatte 1 der Erfindung, die in den 2 und 3 dargestellt ist, besteht zum einen aus einem Rahmen 8, dessen Aufbau später noch beschrieben wird, und zum anderen aus einer Plane 9, die unter Spannung steht und auf dessen Basis aufgeklebt ist.
  • Der das Skelett der Platte 1 bildende Rahmen 8 ist durch Profilelemente 10 aus Polyvinylchlorid gebildet, deren Querschnitt detailliert in 3 dargestellt ist und die aneinander beispielsweise durch Verkleben befestigt sind. Der Querschnitt der Elemente 10 besteht somit aus zwei senkrechten Schenkeln, und zwar einem oberen Schenkel 10a und einem seitlichen Schenkel 10b, die durch einen Versteifungsschenkel 10c verbunden sind, der sich vom inneren Endabschnitt des Schenkels 10a bis zu einer Zone erstreckt, die um eine Strecke e vom unteren Ende des Schenkels 10b entfernt ist. Somit wird ein Kasten gebildet, der den Vorteil bietet, über eine große Steifigkeit zu verfügen.
  • Die Plane 9, die ebenfalls vorzugsweise aus Polyvinylchlorid besteht und die den sichtbaren Teil der Platte bildet, ist insbesondere durch Verkleben, Hochfrequenzschweißen oder ein beliebiges anderes Mittel an der unteren Basis 10d des Elementes 10 befestigt. Es sei angemerkt, dass es besonders vorteilhaft ist, dass das Profilelement 10 und die Platte aus dem gleichen Material bestehen, insbesondere aus Polyvinylchlorid, da durch diese gleichen Materialeigenschaften eine Verbindung mittels Hochfrequenzschweißen oder sogar mittels Erwärmungsschweißen ermöglicht wird. Die Basis 10d ist in 4 schraffiert dargestellt, damit diese besser zu erkennen ist. Vorzugsweise ist die Breite der Basis 10d der Elemente 10 geringer als die Breite eines horizontalen Armes 6a des T-Elementes 6, auf dem sie dann aufliegt. Auf diese Weise ist die Zone, in der die Plane 9 auf dem Rahmen 8 befestigt ist und die für gewöhnlich eine sich vom übrigen Teil der mittleren Fläche des Rahmens unterscheidende Oberflächenbeschaffenheit aufweist, vor den Augen des Benutzers verborgen.
  • Im Übrigen wird dadurch, dass die Plane 9 in einem Gebiet 10d von geringerer Breite befestigt wird, die Befestigungsoperation vereinfacht, unabhängig davon, ob die Befestigung durch Verkleben, oder durch Erwärmungs- oder Hochfrequenzschweißen erfolgt.
  • Im Fall des Verklebens wird das Ausbringen des Klebstoffs in dem Maße erleichtert, wie in einfacher Weise jedes Herausquellen von diesem über die für die Befestigung der Plane vorgesehene Zone 10d vermieden wird.
  • Der Querschnitt der den Rahmen 8 der Platte 1 bildenden Elemente 10 ist besonders vorteilhaft, da er, insbesondere aufgrund seiner Kastenform, die durch das Vorhandensein des Elementes 10c bedingt ist, über eine Steifigkeit verfügt, die verhindert, dass sich der Rahmen unter dem Einfluss der von der Plane 9 ausgeübten Zugkraft verformt.
  • In einer in den 6, 8 und 9 dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die verschiedenen den Rahmen 8 bildenden Elemente nicht durch Verkleben oder Verschweißen dauerhaft zusammengefügt, sondern sind mit Hilfe von Metallelementen 12 winklig verbunden. Jedes dieser Elemente 12 wird in eine Aufnahme 14 von rechteckigem Querschnitt eingesetzt, die in einem Gebiet in der Nähe des Punktes vorgesehen ist, in dem die Flügel 10b und 10c aufeinander treffen, d. h. in einer Zone, in der die durch die Plane 9 ausgeübten Belastungen am größten sind.
  • Vorzugsweise sind die Innenflächen dieser Aufnahme 14 mit überstehenden Stacheln oder Stippen 16 versehen, durch deren Verformen eine kontrollierte Reibung entsteht, durch die eine effiziente Verbindung der Elemente 10 mit den Winkelelementen 12 hergestellt wird. Zu diesem Zweck ist die Breite und die Höhe des Querschnittes des Winkelelementes 12 geringfügig größer als der Abstand, der sowohl in Breitenrichtung als auch in Höhenrichtung die auf zwei gegenüberliegenden Wänden befindlichen Stippen 16 voneinander trennt. Selbstverständlich können umkehrt die Stippen 16 auch auf den Winkelelementen 12 angeordnet sein.
  • Die den Rahmen 8 bildenden Elemente können insbesondere durch Spritzgießen oder durch Extrusionsformen hergestellt werden. Um diesen letzteren Modus der Realisierung zu erleichtern, ist die obere Wand der das Winkelelement 12 aufnehmenden Aufnahme 14 mit einer vertikalen Längsnut 18 versehen.
  • Wie in 5 dargestellt, können die in Längsrichtung und in Querrichtung verlaufenden Profilelemente 6 bzw. 7 des Elementes mit T-förmigem Querschnitt mit einer aus Kunststoff bestehenden Umhüllung 19 überzogen sein, was zum einen erlaubt, das ästhetische Aussehen dieses Profilelementes zu modifizieren und zu steuern, und zum anderen die Plane in der Zone, in welcher sie in Kontakt mit diesem Element kommt, vor möglichen schädlichen Einflüssen des Trägerelementes, wie beispielsweise Verhaken etc., schützt.
  • Selbstverständlich kann, wie in 7 dargestellt, das den Rahmen 8 bildende langgestreckte Element 10 mit einem rechteckigen Querschnitt ausgeführt sein, so dass ebenfalls ein Kastenelement gebildet wird.
  • Außerdem kann das Zusammenfügen zweier aufeinander folgender Längselemente auch mit Hilfe von zwei Winkelelementen erfolgen.

Claims (8)

  1. Platte, insbesondere Deckenplatte, des Typs, der aus einem Rahmen (8) und einer auf diesen aufgespannten Plane (9) aufgebaut ist, wobei jede der Seiten des Rahmens aus einem Profilelement (10) besteht, welches eine obere Wandung (10a) und eine seitliche Wandung (10b) und mindestens eine die beiden ersteren verbindende Versteifungswandung (10c) aufweist, so dass das Profilelement (10) einen Kasten bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (10d) eines jeden Profilelementes (10) eine geringe Breite hat, die annähernd der Dicke der Seitenwand (10b) dieses Elementes entspricht, sowie dadurch, dass die Oberfläche der Plane (9), die sich in direktem Kontakt mit der Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) befindet, und ebendiese Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) an dieser Stelle direkt aneinander befestigt sind, und zwar durch Verkleben, Hochfrequenzschweißen oder ein beliebiges anderes Mittel.
  2. Platte, insbesondere Deckenplatte, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (8) aus einen Kasten bildenden Längselementen aufgebaut ist, die zusammenmontiert sind.
  3. Platte, insbesondere Deckenplatte, nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Montage der Längselemente (10) mittels starrer Elemente (12) winkliger Form erfolgt, deren Schenkel jeweils mit den Längselementen (10) fest verbunden sind.
  4. Platte, insbesondere Deckenplatte, nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel der Winkelelemente (12) in Längsaufnahmen (14) einzusetzen sind, die an der Basis der Elemente (10) in der Nähe der Befestigungszone der Plane (9) vorgesehen sind.
  5. Platte, insbesondere Deckenplatte, nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Abmessung der Längsaufnahmen (14) geringfügig unter dem Wert einer Abmessung der Schenkel des Winkelelementes (12) liegt, so dass ermöglicht wird, die Schenkel (12) unter Kraftaufwand in die Aussparung (14) einzusetzen.
  6. Platte, insbesondere Deckenplatte, nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwände der Aufnahmen (14) mit verformbaren Stippen (16) versehen sind, deren Höhe derart ist, dass der Abstand zwischen den Stippen zweier gegenüberliegender Seiten dieser Aussparung geringfügig unter dem Wert der zugehörigen Abmessung des Schenkels des Winkelelementes (12) liegt, das in diese Aussparung (14) einzusetzen ist, so dass eine Montage unter Kraftaufwand ermöglicht wird.
  7. Platte, insbesondere Deckenplatte, nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (14) eine Längsnut (18) aufweisen, die im Inneren des einen Kasten bildenden Längselementes mündet.
  8. Installation, die Einrichtungen zum Halten von Platten aufweist, bestehend aus Profilträgerelementen (6) von umgekehrt T-förmigem Querschnitt, wobei die Platten auf den horizontalen Schenkeln der T-Profile (6) zur Auflage kommen, die Platte aus einem Rahmen (8) und einer auf diesen aufgespannten Plane (9) besteht, jede der Seiten des Rahmens aus einem Profilelement (10) besteht, welches eine obere Wandung (10a) und eine seitliche Wandung (10b) und mindestens eine die beiden ersteren verbindende Versteifungswandung (10c) aufweist, so dass das Profilelement (10) einen Kasten bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (10d) eines jeden Profilelementes (10) geringere Breite als die horizontalen Schenkel des T-Profils (6) hat, sowie dadurch, dass die Oberfläche der Plane (9), die sich in direktem Kontakt mit der Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) befindet, und ebendiese Oberfläche der Basis (10d) des Profilelementes (10) an dieser Stelle direkt aneinander befestigt sind, und zwar durch Verkleben, Hochfrequenzschweißen oder ein beliebiges anderes Mittel.
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