DE4325476A1 - Verfahren zur Herstellung eines Unterbaus für ein Gleis für Schienenfahrzeuge - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Unterbaus für ein Gleis für SchienenfahrzeugeInfo
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Classifications
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- E01B9/00—Fastening rails on sleepers, or the like
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines Unterbaus für ein in gleicher Höhe mit dem Indi
vidualverkehr verlaufendes Gleis für Schienenfahrzeuge,
wobei unter jeder der das Gleis bildenden Schienen ein
tragendes Fundament vorgesehen ist, beispielsweise eine
Schwelle, eine Betonplatte, ein biegesteifer Träger
o. dgl., an dem die Schiene befestigt ist.
Ein Unterbau für in gleicher Höhe mit dem Individualver
kehr verlaufende Gleise für Schienenfahrzeuge, der ein
unter jeder Schiene vorgesehenes Fundament vorsieht, ist
bekannt aus der DE-OS 40 27 836. Hierbei weist das
Fundament einen biegesteifen, aus Stahl oder Beton
hergestellten Träger auf, an dem die Schiene direkt oder
unter Einschaltung einer Zwischenlage befestigt ist. Die
Schienen sind dabei in einem Rahmen elastisch gelagert
und als Rillenschienen ausgebildet.
Dieser bekannte Unterbau hat sich insbesondere durch
seine große Biegesteifigkeit bewährt. Ein Ausbau oder
eine Wartung der auf den Unterbau befestigten Schienen
erfordert jedoch einen hohen Arbeitsaufwand, da nach dem
Entfernen des Straßenbelages ein großer Teil des an die
Schienen angrenzende Erdreich ausgehoben werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für die Her
stellung eines Unterbaus der eingangs genannten Art ein
Verfahren zu schaffen, das eine schnelle, genaue und
sichere Verlegung des Unterbaus und des Gleises ermög
licht und das darüber hinaus die Möglichkeit schafft,
die das Gleis bildenden Schienen mit nur geringem
Aufwand auszuwechseln bzw. zu warten.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
- - daß für jede Schiene ein in Schienenlängsrichtung ver laufender Kanal hergestellt wird, dessen Breite größer ist als die Breite des Schienenfußes - bzw., falls unter oder an dem Schienenfuß Bauteile vorgesehen sind, größer als die Breite oder der äußere Abstand dieser Bauteile voneinander - und dessen Höhe etwa dem Abstand von der Unterkante des Schienenfußes - bzw. dem Abstand von der Unterkante der unter oder an dem Schienenfuß vorgesehenen Bauteile - bis zur Oberkante der Schiene entspricht,
- - daß das Fundament durch Stopfen, Unterlegen o. dgl. ausgerichtet wird,
- - daß die Räume beidseitig der Schiene bis zu den Wänden des Kanals und bis etwa zur Unterkante des Schienen kopfes mit Füllkörpern, Schüttgut o. dgl. ausgefüllt werden,
- - und daß schließlich die Räume oberhalb der Füllkörper, des Schüttgutes o. dgl. mit einer wasserdichten, vor zugsweise dauerelastischen Vergußmasse ausgefüllt werden.
Bei einem Auswechseln oder einer Wartung der Schienen
muß zunächst die oberhalb des Schüttgutes befindliche,
die Fahrbahn bildende Schicht aus der wasserdichten Ver
gußmasse abgetragen werden. Sodann werden im Falle der
Verwendung von Füllkörpern diese im Bereich der Befesti
gungsschrauben mittels eines Hohlbohrers angebohrt und
dann die Befestigungsschrauben gelöst. Im Falle der
Verwendung von Schüttgut kann dieses ohne besonderen
Aufwand, beispielsweise mittels Preßluft, entfernt
werden, so daß dann die Schiene vollständig frei
liegt. Die Schiene kann nun nach oben ausgehoben werden,
wobei die Füllkörper an der Schiene verbleiben.
Das Einsetzen einer neuen bzw. der gewarteten Schiene
erfolgt in der Weise, daß die Schiene mit den Füll
körpern in den Kanal eingesetzt und mittels der
Befestigungsschrauben wieder fixiert wird und sodann die
Räume oberhalb der Füllkörper wieder mit der dauer
elastischen Vergußmasse ausgefüllt werden. Im Falle der
Verwendung eines Schüttgutes werden nach der Fixierung
der Schiene die Räume beidseitig der Schiene bis zu den
Wänden des Kanals wieder mit Schüttgut ausgefüllt.
Danach werden die Räume oberhalb der Füllkörper, des
Schüttgutes o. dgl. wieder mit der Vergußmasse aus
gefüllt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich
der Kanal nach unten konisch verjüngt. Auf diese Weise
läßt sich der Kanal leichter herstellen und verfüllen.
Darüber hinaus wird der Einbau der Schiene erleichtert.
Bei einem Unterbau, bei dem Füllkörper verwendet werden,
erfolgt die Herstellung des Kanals in der Weise,
- - daß die Schiene mit seitlich daran angebrachten Füll körpern auf dem Fundament befestigt wird,
- - daß die Außenflächen der Füllkörper mit einer Folie abgedeckt werden, wobei der obere Rand der Folie zum Füllkörper hin und der untere Rand der Folie nach außen abgewinkelt ist,
- - daß die an die Füllkörper angrenzenden Räume mit einem erhärtenden Baustoff z. B. Beton, ausgefüllt werden
- - und daß die über dem erhärteten Baustoff befindlichen Räume nach dem Erhärten des Baustoffs mit einem üblichen Straßenbelag, wie Pflaster, Beton, Asphalt, Bitumenkies o. dgl., versehen werden, wobei die Höhe der über dem erhärteten Baustoff befindlichen Räume dem gewünschten Straßenbelag angepaßt wird.
Zweckmäßigerweise ist das Fundament durch Kurzschwellen
gebildet und werden die Zwischenräume zwischen diesen
Kurzschwellen ebenfalls mit einem erhärtenden Baustoff
z. B. Beton, ausgefüllt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weisen die seit
lich an den Schienen angebrachten Füllkörper - in ihrer
Längsrichtung - im Bereich der Befestigungsschrauben
einen Abstand auf, der etwas größer ist als das Außenmaß
des Kopfes der Befestigungsschrauben, und werden in die
so gebildeten Spalte Füllprofile eingesetzt werden.
Hierdurch erübrigt sich das Anbohren der Füllkörper, um
bei einem Auswechseln oder einer Wartung der Schienen
die Befestigungsschrauben lösen zu können. Statt dessen
brauchen nur die Füllprofile herausgenommen werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Verfahrens werden nach dem Ausfüllen der an die
Füllkörper angrenzenden Räume mit dem erhärtenden Bau
stoff die Füllprofile entfernt und die Befestigungs
schrauben heraus gedreht und wird sodann der sich erge
bende Raum mit einem diesem Raum angepaßten Füllprofil
geschlossen. Hierdurch entfällt das Lösen der Befesti
gungsschrauben bei einem Auswechseln oder einer Wartung
der Schienen.
Bei einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens entspricht die Höhe des Kanals etwa dem
Abstand von der Unterkante des Fundaments bis zur
Oberkante der Schiene. Diese Ausführungsform ist ins
besondere dann zu empfehlen, wenn das Fundament der
Schiene aus einem durchlaufenden Träger besteht.
Die Erfindung ermöglicht die Verwendung aller geeigneten
Schienenarten. Eine besonders vorteilhafte Schiene ist
durch eine Normalschiene und einen diese Normalschiene
umgebenden, im oberen Bereich die Rille ausbildenden
Rahmen gebildet, und ist zumindest zwischen den Seiten
flächen der Normalschiene und den Innenwänden des
Rahmens eine elastische Zwischenlage vorgesehen.
Eine weitere erfinderische Ausgestaltung der Erfindung
besteht darin, daß die Schiene durch eine Normalschiene
und einem diese Normalschiene in ihrem unteren Bereich
umgebenden Rahmen gebildet ist und daß zumindest
zwischen den Seitenflächen der Normalschiene und den
Innenwänden des Rahmens eine elastische Zwischenlage
vorgesehen ist, wobei der Rahmen mindestens an der der
Rille gegenüberliegenden Seite sich nur bis etwa zur
Unterkante des Schienenkopfes erstreckt und wobei die
Rille gegebenenfalls durch einen erhärtenden Baustoff,
z. B. Beton, begrenzt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand der Zeichnung
näher erläutert, in der mehrere Ausführungsformen des
neuen Unterbaus jeweils im Querschnitt schematisch dar
gestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine auf einem Unterbau befestigte Schiene, die
als Rillenschiene ausgebildet ist;
Fig. 2 den unteren Teil einer in anderer Weise auf dem
Unterbau gemäß Fig. 1 befestigten Schiene;
Fig. 3 eine auf einem anderen Unterbau befestigte
Schiene, die aus einer Normalschiene und einem
diese mit Abstand umgebenden Rahmen gebildet
ist;
Fig. 4 eine auf einem weiteren Unterbau befestigte
Schiene, die ebenfalls aus einer Normalschiene
und einem diese mit Abstand umgebenden Rahmen
gebildet ist.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Unterbau ist das Funda
ment aus Kurzschwellen 1 gebildet, die in bestimmten
Abständen hintereinander angeordnet sind. Die auf den
Kurzschwellen 1 befestigte Schiene 2 befindet sich in
einem Kanal 3, dessen Breite B1 größer ist als die
Breite B2 der unter der Schiene 2 vorgesehenen
elastischen Unterlage 4 und dessen Höhe H dem Abstand
von der Oberkante der Kurzschwelle 1 bis zur Oberkante
der Schiene 2 entspricht. In dem Raum, der sich beid
seitig der Schiene 2 bis zu den Wänden des Kanals 3
erstreckt, befinden sich Füllkörper 5, die bei der
Herstellung des Kanals 3 als Schalung gedient haben. Die
Außenflächen der Füllkörper 5 sind mit Folien 6 ab
gedeckt, deren oberer Rand zum Füllkörper 5 und deren
unterer Rand nach außen abgewinkelt ist. Die seitlich an
die Füllkörper 5 angrenzenden Räume sind mit einem
erhärtenden Baustoff 7 ausgefüllt. Der oberhalb der
Füllkörper 5 verbliebene Raum ist mit einer wasser
dichten Vergußmasse 8 ausgefüllt, während die über dem
Baustoff 7 befindlichen Räume mit dem üblichen Straßen
belag 9, wie Pflaster, Beton, Asphalt, Bitumenkies
o. dgl., versehen sind. Die Schiene 2 ist mittels
Schrauben 10 an den Kurzschwellen 1 befestigt, die durch
in dem Fuß der Schiene 2 vorgesehene Aussparungen hin
durchgeführt sind. Die unter der Schiene 2 vorgesehene
elastische Unterlage 4 weist ebenfalls Aussparungen für
die Hindurchführung der Schrauben 10 auf.
Eine andere Art der Befestigung der Schiene 2 auf der
Kurzschwelle 1 ist in Fig. 2 dargestellt. Bei diesem
Ausführungsbeispiel wird der Fuß der Schiene 2 von
Z-förmigen Bauteilen 11 übergriffen, die an der Kurz
schwelle 1 angeschraubt sind. In diesem Falle ist die
Breite B1 des Kanals 3 größer als der äußere Abstand B3
der Bauteile 11 voneinander.
Fig. 3 zeigt einen Unterbau, bei dem das Fundament aus
einem Doppel-T-Träger 12 - einem Breitflanschträger -
gebildet ist, der unter Zwischenschaltung einer aus ge
eignetem Werkstoff bestehenden Höhenausgleichsschicht 13
auf einem aus Schottermaterial o. dgl. bestehenden
Steingerüst 14 aufliegt, das einen in den Baugrund 15
eingearbeiteten Kanal 16 an seiner Sohle 17 abdeckt. An
der Oberseite des Doppel-T-Trägers 12 sind in
regelmäßigen Abständen über seine Länge verteilt
paarweise Gewindebolzen 18 angeschweißt, die der
Befestigung einer Schiene dienen, die aus einer
Normalschiene 19 und einem diese mit Abstand umgebenden
Rahmen 20 gebildet ist und dabei die Rille 21 ausbildet.
In diesem Falle entspricht die Höhe H1 des Kanals 16 dem
Abstand von der Unterkante des das Fundament bildenden
Doppel-T-Trägers 12 bis zur Oberkante der Normalschiene
19. Zwischen Rahmen 20 und Normalschiene 19 ist eine
elastische Zwischenlage 22 so angeordnet, daß die
Normalschiene 19 in bekannter Weise in dem Rahmen 20
federnd aufgehängt ist. Zwischen dem Rahmen 20 und dem
Doppel-T-Träger 12 ist eine elastische Unterlage 23 und
eine auf dieser aufliegenden, mit Bohrungen zum Durch
stecken der Gewindebolzen 18 versehene Metallplatte 24
angeordnet. Auf der Metallplatte 24 sind mittels Muttern
25 Z-förmige Bauteile 26 befestigt, die an dem Rahmen 20
angeformte flanschartige Ansätze 27 übergreifen. Die
Räume, die sich beidseitig des Rahmens 20 bis zu den
Wänden des Kanals 16 erstrecken, sind mit einem Schütt
gut 28, beispielsweise Sand oder Glasgranulat, gefüllt.
Der oberhalb des Schüttgutes 28 verbliebene Raum ist mit
einer wasserdichten Vergußmasse 29 ausgefüllt.
Der in Fig. 4 dargestellte Unterbau unterscheidet sich
von dem Unterbau nach Fig. 3 dadurch, daß als Fundament
ein aus Beton bestehender Träger 30 verwendet wird und
daß der die Normalschiene 19 umgebende Rahmen 20′ sich
lediglich bis etwa zur Unterkante des Kopfes der Normal
schiene 19 erstreckt. Auch bei diesem Ausführungs
beispiel sind die Räume, die sich beidseitig des Rahmens
20′ bis zu den Wänden des Kanals 16 erstrecken, mit
einem Schüttgut 28 gefüllt, während der oberhalb des
Schüttgutes 28 verbliebene Raum mit einer wasserdichten
Vergußmasse 29 ausgefüllt ist.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird im Falle der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Aus
führungsbeispiele der Kanal 3 in der Weise hergestellt,
daß zunächst die Schiene 2 mit den seitlich daran ange
brachten Füllkörpern 5 mittels der Schrauben 10 bzw. der
Z-förmigen Bauteile 11 auf den das Fundament bildenden
Kurzschwellen 1 befestigt wird. Dann werden die
Füllkörper 5 jeweils mit einer Folie 6 abgedeckt und
danach die an die Füllkörper 5 angrenzenden Räume bis
etwa zur Unterkante des Schienenkopfes mit einem
erhärtenden Baustoff 7 ausgefüllt. Sodann werden die
Räume oberhalb der Füllkörper 5 mit einer wasserdichten
Vergußmasse 8 ausgefüllt, während auf den erhärteten
Baustoff 7 der übliche Straßenbelag aufgebracht wird.
Im Falle der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Aus
führungsbeispiele wird zunächst für jede Schiene mit
ihrem Fundament der Kanal 16 ausgehoben und - falls
aufgrund der Baugrundbeschaffenheit erforderlich - durch
eine - nicht dargestellte - Verschalung abgestützt.
Zweckmäßig verjüngt sich der Kanal 5 nach unten unter
einem Neigungswinkel seiner Wände gegenüber der Senk
rechten um etwa 3° Danach werden die Fundamente in die
Kanäle 16 eingesetzt und - falls erforderlich - durch
eine Höhenausgleichsschicht 13 aus geeignetem Material
ausgerichtet. Erforderlichenfalls ist zuvor der Baugrund
mit einem Steingerüst aus Schotter o. dgl. Material
abzudecken, das in dem Fall die Sohle 17 des Kanals 16
bildet. Als nächster Schritt wird auf das Fundament eine
- nicht dargestellte - Verschalung aufgesetzt, die das
Fundament beidseitig geringfügig überragt und mindestens
bis zur Individualverkehr-Höhe bzw. der Oberkante der
Normalschiene 19 reicht. Diese vorzugsweise kastenartige
Verschalung, deren beide Außenseiten zweckmäßig leicht,
z. B. um ein 1°, sich nach unten hin verjüngen, kann in
einfacher Weise mittels der vor der Verlegung des
Fundaments befestigten, z. B. angeschweißten, Gewinde
bolzen 18 ausgerichtet werden. Der zwischen den Seiten
wänden des Kanals 16 einerseits und den Außenwänden der
Verschalung und des Fundaments andererseits jeweils
gebildete Raum wird nunmehr mit einem Füllbeton
ausgegossen. Durch die Verschalung verbleibt dabei ein
freier Raum über dem Fundament, der geringfügig breiter
als das Fundament, also als der Doppel-T-Träger 12 ist.
Nach dem Aushärten des Füllbetons und dem Entfernen der
Verschalung wird nach Auflegen der elastischen Unterlage
23 und der Metallplatte 24 die aus der Normalschiene 19
und dem Rahmen 20 gebildete Schiene auf dem Fundament
mittels der Gewindebolzen 18 befestigt. Ein Höhen
ausgleich kann dabei mit - nicht dargestellten - Stell
schrauben durchgeführt werden. Der beidseitig des
Rahmens 20 zwischen diesem und dem Beton verbliebene
Raum wird anschließend in einer Höhe von etwa zwei
Dritteln bis drei Vierteln der Höhe H1 von der Oberseite
des Fundaments bis zur Oberkante der Normalschiene 19
mit einem Schüttgut 28 ausgefüllt und dieses Schüttgut
28 durch Rütteln verdichtet. Schließlich wird der Raum
oberhalb des Schüttgutes 28 noch mit einer wasserdichten
Vergußmasse 29 ausgefüllt. Da die Verfüllungen mit dem
Schüttgut 28 und der Vergußmassen 29 leicht entfernbar
sind, ist eine Auswechslung bzw. Wartung der Schiene
entsprechend einfach durchzuführen.
Das Verfahren zur Herstellung des in Fig. 4 darge
stellten Unterbaus läuft in gleicher Weise wie vor
stehend beschrieben ab. Lediglich in dem zwischen der
Rille 21′ und dem oberen Bereich des Betons ausge
bildeten Raum wird anstelle einer Vergußmasse ein
härterer Baustoff, z. B. Beton, eingesetzt. Da bei
dieser Ausführung die oberen Kanten des Rahmens 20′
nicht bis zur Oberfläche der Straße bzw. der Fahrbahn
reichen, ergibt sich eine Fahrbahn-Oberflächenausbildung,
die für bestimmte Zwecke von Vorteil ist.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung eines Unterbaus für ein in
gleicher Höhe mit dem Individualverkehr verlaufendes
Gleis für Schienenfahrzeuge, wobei unter jeder der
das Gleis bildenden Schienen ein tragendes Fundament
vorgesehen ist, beispielsweise eine Schwelle, eine
Betonplatte ein biegesteifer Träger o. dgl., an dem
die Schiene befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
- 1.1 daß für jede Schiene (2, 19) ein in Schienen längsrichtung verlaufender Kanal (3, 16) herge stellt wird, dessen Breite (B1) größer ist als die Breite (B2) des Schienenfußes - bzw., falls unter oder an dem Schienenfuß Bauteile vorge sehen sind, größer als die Breite (B3) oder der äußere Abstand dieser Bauteile voneinander - und dessen Höhe (H) etwa dem Abstand von der Unterkante des Schienenfußes - bzw. dem Abstand von der Unterkante der unter oder an dem Schienenfuß vorgesehenen Bauteile - bis zur Oberkante der Schiene (2, 19) entspricht,
- 1.2 daß das Fundament durch Stopfen, Unterlegen o. dgl. ausgerichtet wird,
- 1.3 daß die Räume beidseitig der Schiene (2, 19) bis zu den Wänden des Kanals (3, 16) und bis etwa zur Unterkante des Schienenkopfes mit Füll körpern (5), Schüttgut (28) o. dgl. ausgefüllt werden,
- 1.4 und daß schließlich die Räume oberhalb der Füll körper (5), des Schüttgutes (28) o. dgl. mit einer wasserdichten, vorzugsweise dauerelasti schen Vergußmasse (8, 29) ausgefüllt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sich der Kanal (3, 16) nach unten konisch
verjüngt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Herstellung des Kanals (3) in der
Weise erfolgt,
- 3.1 daß die Schiene (2) mit seitlich daran an gebrachten Füllkörpern (5.) auf dem Fundament befestigt wird,
- 3.2 daß die Außenflächen der Füllkörper (5) mit einer Folie (6) abgedeckt werden, wobei der obere Rand der Folie (6) zum Füllkörper (5) hin und der untere Rand der Folie (6) nach außen abgewinkelt ist,
- 3.3 daß die an die Füllkörper (5) angrenzenden Räume mit einem erhärtenden Baustoff (7) z. B. Beton, ausgefüllt werden
- 3.4 und daß die über dem erhärtenden Baustoff (7) befindlichen Räume nach dem Erhärten des Bau stoffs (7) mit einem üblichen Straßenbelag (9), wie Pflaster, Beton, Asphalt, Bitumenkies o. dgl., versehen werden, wobei die Höhe der über dem erhärtenden Baustoff (7) befindlichen Räume dem gewünschten Straßenbelag (9) angepaßt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fundament durch Kurzschwellen (1) gebildet
ist und die Zwischenräume zwischen diesen Kurz
schwellen (1) ebenfalls mit einem erhärtenden Bau
stoff (7) z. B. Beton, ausgefüllt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die seitlich an den Schienen (2) an
gebrachten Füllkörper (5) - in ihrer Längsrichtung -
im Bereich der Befestigungsschrauben (10) einen
Abstand aufweisen, der etwas größer ist als das
Außenmaß des Kopfes der Befestigungsschrauben (10),
und daß in die so gebildeten Spalte Füllprofile ein
gesetzt werden.
6 Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Ausfüllen der an die Füllkörper (5)
angrenzenden Räume mit dem erhärtenden Baustoff (7)
die Füllprofile entfernt und die Befestigungs
schrauben (10) herausgedreht werden und sodann der
sich ergebende Raum mit einem diesem Raum angepaßten
Füllprofil geschlossen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Höhe (H1) des Kanals (16) etwa dem
Abstand von der Unterkante des Fundaments bis zur
Oberkante der Schiene entspricht.
8. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schiene durch eine Normalschiene
(19) und einem diese Normalschiene (19) umgebenden,
im oberen Bereich die Rille (21) ausbildenden Rahmen
(20) gebildet ist, und daß zumindest zwischen den
Seitenflächen der Normalschiene (19) und den Innen
wänden des Rahmens (20) eine elastische Zwischenlage
(22) vorgesehen ist.
9. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schiene durch eine Normalschiene
(19) und einem diese Normalschiene (19) in ihrem
unteren Bereich umgebenden Rahmen (20′) gebildet ist
und daß zumindest zwischen den Seitenflächen der
Normalschiene (19) und den Innenwänden des Rahmens
(20′) eine elastische Zwischenlage (22) vorgesehen
ist, wobei der Rahmen (20′) mindestens an der der
Rille (21′) gegenüberliegenden Seite sich nur bis
etwa zur Unterkante des Schienenkopfes erstreckt und
wobei die Rille (21′) gegebenenfalls durch einen
erhärtenden Baustoff, z. B. Beton, begrenzt wird.
10. Unterbau für das Gleis eines Schienenfahrzeugs,
hergestellt nach dem Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis 9.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934325476 DE4325476A1 (de) | 1993-07-29 | 1993-07-29 | Verfahren zur Herstellung eines Unterbaus für ein Gleis für Schienenfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934325476 DE4325476A1 (de) | 1993-07-29 | 1993-07-29 | Verfahren zur Herstellung eines Unterbaus für ein Gleis für Schienenfahrzeuge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4325476A1 true DE4325476A1 (de) | 1995-02-02 |
Family
ID=6494002
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19934325476 Withdrawn DE4325476A1 (de) | 1993-07-29 | 1993-07-29 | Verfahren zur Herstellung eines Unterbaus für ein Gleis für Schienenfahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4325476A1 (de) |
Cited By (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19519745A1 (de) * | 1995-05-30 | 1997-01-16 | Clouth Gummiwerke Ag | Schotterloser Gleisoberbau |
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