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DE19912145A1 - Verfahren zum Untergießen von Schienen mit Vergußmaterial - Google Patents

Verfahren zum Untergießen von Schienen mit Vergußmaterial

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DE19912145A1
DE19912145A1 DE19912145A DE19912145A DE19912145A1 DE 19912145 A1 DE19912145 A1 DE 19912145A1 DE 19912145 A DE19912145 A DE 19912145A DE 19912145 A DE19912145 A DE 19912145A DE 19912145 A1 DE19912145 A1 DE 19912145A1
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DE
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hose
rail
potting material
chambers
chamber
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DE19912145A
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Mirko Kugler
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Schreck Mieves GmbH
Original Assignee
Schreck Mieves GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Untergießen einer Schiene (1) mit Vergußmaterial. Um ein derartiges Verfahren zur Verfügung zu stellen, das witterungsunabhängig bei geringen Kosten durchgeführt werden kann, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß unterhalb des Schienenfußes (4) der Schiene (1) wenigstens ein Schlauch (8) angeordnet wird und daß das Vergußmaterial in den Schlauch (8) eingebracht wird, so daß der Schlauch (8) zumindest auch als Schalung dient.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Untergießen einer Schiene mit Vergußmate­ rial.
Um Schienen vollflächig lagern und/oder direkt auf tragfähigem Untergrund befesti­ gen zu können, wird der Schienenfuß mit einem Verguß-, Injektions- oder Füllmaterial wie Fließmörtel, einer Bitumenmasse, die ggf. zumindest teilweise mit Kunststoff mo­ difiziert ist oder mit einem Kunststoffmaterial untergossen. Möglich ist es auch, daß die Schiene auf einer Befestigungsplatte angeordnet und befestigt wird, die dann aber wiederum mit dem tragfähigen Untergrund befestigt und untergossen werden muß. Der Unterguß ohne sonstige, herkömmliche Befestigungsmittel wie Rippenplat­ ten und Schrauben ist besonders im Bereich der elastischen Schienenlagerung für den Erschütterungsschutz im Gleisbau notwendig.
Bei den bekannten Vergußmaterialien ist es so, daß sie während des Einbringens sehr flüssig sind und erst nach einer gewissen Zeit vollständig aushärten. Beim Vergießen des Vergußmaterials ist stets die Witterung zu beachten, da viele Vergußmaterialien ex­ trem feuchteempfindlich und im übrigen ihre Fließeigenschaften temperaturabhängig sind, so daß ein Verguß ohne die Gefahr späterer Schäden immer nur in Abhängigkeit von der Witterung erfolgen kann. Dies hat zur Folge, daß bei schlechter Witterung der Baufortschritt bei der Schienenverlegung stark gehemmt werden kann. Darüber hinaus ist es bei dem bekannten Vergußverfahren erforderlich, daß aufwendige Scha­ lungen aus Sand, Mörtel, Holz oder Metall am Schienenfuß angebracht werden, die später auch wieder entfernt und entsorgt werden müssen. Dies ist mit Kosten verbun­ den und stellt darüber hinaus eine Belastung für die Umwelt dar.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Untergießen von Schienen mit Vergußmaterial zur Verfügung zu stellen, das witterungsunabhängig bei geringen Kosten durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß unterhalb des Schienenfußes der Schiene wenigstens ein Schlauch angeordnet wird und daß das Vergußmaterial in den Schlauch eingebracht wird, so daß der Schlauch zumindest auch als Schalung dient. Korrespondierend zu dem erfindungsgemäßen Verfahren wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung aber auch ein Schlauch zur Verwendung als Schalung beim Untergießen von Schienen mit Vergußmaterial vorge­ schlagen. Es ist vorliegend darauf hinzuweisen, daß der Begriff "Schiene" sehr weit zu verstehen ist. Hierunter fallen alle nur möglichen Anwendungen von Schienen, wie insbesondere in Gleisen und Weichen. Im übrigen ist auch der Begriff "Schlauch" sehr weit zu verstehen. Hierbei handelt es sich letztlich um einen flexiblen dünnen Körper, dessen innerer Hohlraum zur Aufnahme des Vergußmaterials geeignet und vorgesehen ist. Der Schlauch kann eine langgestreckte oder aber auch eine flächige Form in Art eines Kissens haben.
Die Erfindung bietet erkennbar den wesentlichen Vorteil, daß zunächst einmal eine aufwendige Schalung nicht erforderlich ist. Die im Zusammenhang mit der üblicher­ weise vorgesehenen Schalung stehenden Kosten fallen nicht an. Durch die Verwen­ dung des Schlauches ist sichergestellt, daß das Vergußmaterial nicht verlaufen kann. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht aber auch darin, daß der Zutritt von Feuch­ tigkeit zum Vergußmaterial bei entsprechender Materialwahl des Schlauches ausge­ schlossen ist, so daß das Untergießen und damit die notwendige Aushärtung witte­ rungsunabhängig und damit schadensfrei erfolgen kann. Im übrigen ist ein Schlauch bei entsprechender Materialwahl flexibel genug, um jede Unebenheit auf dem trag­ fähigen Untergrund auszugleichen, ohne daß Hohlräume entstehen. Dabei hat der Schlauch grundsätzlich nur die Aufgabe einer dünnen und formflexiblen Schalung. Alle statischen und mechanischen Eigenschaften, wie z. B. Einfederung, erfüllt das Vergußmaterial nach seiner Aushärtung. Die Verwendung des Schlauches hat zudem den Vorteil, daß die Schiene, was für bestimmte Anwendungsfälle gewünscht ist, vom Unterguß nicht verschmutzt wird, wodurch der spätere Ausbau und die Recycling­ fähigkeit der Schiene erheblich vereinfacht ist.
Durch die Erfindung wird im Ergebnis also ein völlig neues Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem das Vergußmaterial in ein unter der Schiene befindliches geschlos­ senes, flexibles System eingebracht wird. Die Einbringung des Vergußmaterials in den Schlauch ist deshalb ohne weiteres möglich, da das Vergußmaterial vergleichsweise lange flüssig ist und unter Druck in einem geschlossenen System gefördert werden kann. Von daher ist es ohne weiteres möglich, das Vergußmaterial in den Schlauch einzubringen.
Im einzelnen ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, daß die Schiene, nachdem sie lagegenau ausgerichtet worden ist, über eine Hubeinrichtung, wie bei­ spielsweise Spindeln, in der gewünschten Höhe oberhalb der Verlegestelle gehalten wird. Anschließend oder aber auch vor der Anordnung der Schiene oberhalb der Verlegestelle wird der Schlauch auf die Verlegestelle am Untergrund aufgelegt. An­ schließend wird der Schlauch mit dem Vergußmaterial gefüllt, bis der Schlauch flächig an der Unterseite des Schienenfußes anliegt. Nach dem Aushärten des Vergußmateri­ als kann dann die Hubeinrichtung entfernt werden.
In besonders einfacher Weise kann die Schiene oberhalb der Verlegestelle gehalten werden, wenn an der Schiene eine Mehrzahl von Spurstangen befestigt werden und die Schiene über auf die Spurstangen wirkenden Spindeln angehoben wird. Ein Un­ terfüttern der Schiene mit Keilen ist hierbei nicht erforderlich.
Die Erfindung ermöglicht es im übrigen, daß der Schlauch ein Mehrkammersystem aufweist und dabei wenigstens mit zwei äußeren Kammern versehen ist. Diese Kam­ mern dienen dann als Auflage zumindest der seitlichen Enden des Schienenfußes. Günstig ist es dabei, zunächst die beiden äußeren Kammern zu verfüllen, und zwar gleichzeitig oder aber nacheinander, und anschließend den zwischen den beiden äu­ ßeren Kammern befindlichen restlichen Hohlraum unter dem Schienenfuß. Bei diesem restlichen Hohlraum kann es sich entweder um eine weitere geschlossene Kammer des Schlauches handeln oder aber um einen freien Hohlraum, so daß ein direkter Kon­ takt des Vergußmaterials mit der Unterseite des Schienenfußes einerseits und/oder dem Untergrund andererseits möglich ist. Um in diesem Falle eine schadensfreie Aus­ härtung des Verfüllgutes sicherstellen zu können, wird der zwischen den äußeren Kammern befindliche freie Raum vor dem Einbringen des Vergußmaterials getrocknet, nämlich insbesondere mit Warmluft ausgeblasen.
Die Erfindung eignet sich aber nicht nur zum Unterguß von Schienen, sondern auch zum Seitenvollverguß wenigstens einer Seitenkammer einer Schiene mit Vergußmate­ rial, wobei dann im Bereich der Seitenkammer wenigstens ein Schlauch angeordnet wird und wobei das Vergußmaterial in den Schlauch eingebracht wird, so daß der Schlauch zumindest auch als Schalung dient. Im Gegensatz zum Stand der Technik, wo bisher lose eingebrachter Schienenseitenverguß mit aufwendiger Schalung oder aber herkömmliche Kammerfüllsteine verwendet werden, ist es nun in einfacher Weise durch die erfindungsgemäße Schlauchschalung möglich, formgerecht in situ den Sei­ tenfüllverguß einzubringen. In diesem Zusammenhang gelten im übrigen genau die gleichen Vorteile, die bereits zum Unterguß weiter oben dargelegt worden sind, näm­ lich im wesentlichen der Wegfall der aufwendigen Schalung, da das Verguß- bzw. Verfüllmaterial im Schlauch nicht verlaufen kann, und die Vermeidung des Zutritts von Feuchtigkeit, so daß die Aushärtung des Vergußmaterials witterungsunabhängig ist.
Auch in Verbindung mit dem Seitenvollverguß ist es von Vorteil, ein Mehrkammersy­ stem in Verbindung mit dem Schlauch zu verwenden. Zweckmäßigerweise sollte der Schlauch wenigstens zwei in Längsrichtung verlaufende übereinander angeordnete Kammern aufweisen, wobei dann zunächst die eine Kammer gefüllt wird. Durch die Füllung von zunächst nur einer Kammer, nämlich der unteren Kammer, wird zu Be­ ginn des Verfüllvorganges quasi ein Fundament in der Seitenkammer geschaffen. Nach Erhärten des Vergußmaterials in der unteren Kammer des Schlauches kann dann die obere Kammer verfüllt werden, wobei - bedingt durch das Vorhandensein mehre­ rer Kammern - bedarfsweise auch ein anderes Vergußmaterial verwendet werden kann.
Das Verfüllen des Schlauches bzw. der einzelnen Kammern des Schlauches erfolgt in der Regel so, daß der an seinen beiden Enden offene endlose Schlauch an der Verle­ gestelle zunächst auf die gewünschte Länge geschnitten wird. Anschließend wird ein Ende des Schlauche verschlossen. Dies kann durch eine entsprechende Knickung und Klammerung oder über entsprechende Clipse erfolgen. Sodann wird das Ver­ gußmaterial vom geschlossenen Ende in Richtung des geöffneten Endes eingebracht. Hierzu kann beispielsweise ein entsprechender Einfüllschlauch für das Vergußmate­ rial in den Schalungsschlauch bis zum geschlossenen Ende eingeschoben werden. Der Einfüllschlauch wird dann entsprechend der Menge des eingebrachten Vergußmate­ rials langsam zurückgezogen, bis der Schalungsschlauch vollständig verfüllt ist. Schließlich wird auch das letzte offene Ende des Schlauches geschlossen.
Die Erfindung bietet darüber hinaus den wesentlichen Vorteil, daß es nunmehr erst­ mals in Verbindung mit flüssigem Vergußmaterial möglich ist, zwischen dem Verguß­ material und der Schiene eine Dichtmasse vorzusehen. Hierzu wird zumindest die der Schiene zugewandte Seite des Schlauches und/oder die dem Schlauch zugewandte Seite der Schiene mit einem Dichtmaterial, insbesondere Bitumen oder einem bitu­ menartigen Material beschichtet.
Als Vergußmaterial eignen sich grundsätzlich alle Mörtel, bitumenartigen Materialien und Kunststoffe, die in flüssigem Zustand verarbeitet werden können. Besonders bie­ tet sich der Einsatz von PUR-Schaum an, da dieses Material während des Einbringens aufschäumt und aufgrund seines Eigendruckes den Schlauch gut ausfüllt.
Der erfindungsgemäße Schlauch als Schalung für den Unterguß ist von seiner Form her der Unterseite des Schienenfußes angepaßt. Dies bedeutet, daß die einander zu­ gewandten Seiten des Schlauches und des Schienenfußes einander entsprechen. Letztlich spiegelt die Form des Schlauches die Negativform des Schienenfußes wie­ der. Durch diese Form ist der Schlauch in der Lage, sich im gefüllten Zustand eng an die Schiene zu legen und auf diese Weise den Raum zwischen der Schiene vollstän­ dig auszufüllen. Die Grundform des Schlauches ist also flach und rechteckartig.
Um eine gute Fixierung des Schlauches am Schienenfuß sicherzustellen, weist der Schlauch den Schienenfuß seitlich einfassende, überstehende und den Schienenfuß ggf. übergreifende Randbereiche auf.
Zuvor ist bereits darauf hingewiesen worden, daß der Schlauch eine Mehrzahl von in Längsrichtung der Schiene verlaufenden Kammern aufweist, wobei wenigstens zwei äußere Kammern vorgesehen sind. Die beiden äußeren Kammern können dabei über eine mittlere Kammer miteinander verbunden sein, oder aber über ein Verbindungsmit­ tel, so daß der mittige Bereich unterhalb des Schienenfußes frei zugänglich ist. Durch das Verbindungsmittel, wobei es sich um eine Vielzahl von voneinander in Längsrich­ tung beabstandeten Verbindungsstegen handeln kann, oder aber durch die mittige Kammer wird verhindert, daß sich der Schlauch beim Verfüllen der äußeren Kammern in zwei Hälften teilt und unter der Schiene seitlich weggedrückt wird. Durch die of­ fene Ausführung wird letztlich gewährleistet, daß das Injektionsgut sowohl an den Untergrund als auch an die Schiene gelangen und so eine kraftschlüssige und kle­ bende Verbindung geschaffen werden kann, wie es in einigen Anwendungsberei­ chen aus konstruktiven Gründen gefordert wird.
Zu Befestigungszwecken kann als äußerste seitliche Begrenzung an den Schlauch jeweils ein in Längsrichtung verlaufender Wulst angeformt sein. Über diesen Wulst kann eine Befestigung des Schlauches mit dem Boden beispielsweise über Ver­ schraubungen o. dgl. erfolgen. Vorzugsweise ist der Wulst winkelig ausgebildet oder aber er weist zwei Schenkel auf, wobei durch entsprechende Ausbildung des Schlauches und des Wulstes vorgesehen sein kann, daß sich ein Schenkel beim Ver­ füllen des Schlauches aufrichtet.
Wird die Schlauchschalung zum Seitenvollverguß der Seitenkammern der Schiene mit Vergußmaterial verwendet, ist der Schlauch der Form der Seitenkammer der Schiene angepaßt. In diesem Falle weist der Schlauch, wie zuvor ausgeführt, wenigstens zwei in Längsrichtung verlaufende übereinander angeordnete Kammern auf.
Der Schlauch selbst kann unabhängig von seinem Einsatzzweck zum Unterguß oder zum Seitenverguß als Endlosschlauch ausgebildet sein. Allerdings kann der Schlauch grundsätzlich auch endlich sein, also eine genau vorbestimmte Länge haben. Jeden­ falls kann es sich für bestimmte Anwendungsfälle anbieten, wenn in dem Schlauch eine Mehrzahl von Kammern einer bestimmten vorgegebenen Länge in Längsrich­ tung vorgesehen sind. Die Kammern sind also in Längsrichtung nacheinander ange­ ordnet. Jede dieser Kammern ist dann über eine entsprechende Öffnung bzw. einen Einfüllstutzen zugänglich. Eine derartige Ausführungsform mit einer Vielzahl von in Längsrichtung vorgesehenen Kammern bietet sich dann an, wenn das Vergußmaterial nicht über eine größere Länge in Längsrichtung in eine einzige Kammer eingebracht werden kann. Um eine vollständige Verfüllung des Schlauches zu gewährleisten, sind dann, wie zuvor erwähnt, zu diesem Zweck die Vielzahl der in Längsrichtung aufein­ anderfolgenden Kammern vorgesehen.
Zweckmäßigerweise besteht der Schlauch aus Kunststoff ggf. mit einer Gewebeein­ lage, damit der Schlauch flexibel ist aber dennoch den notwendigen Füllinnendruck beim Einbringen des Verfüllmaterials aufnehmen kann. Ein derartiger Endlosschlauch läßt sich leicht durch Extrudieren herstellen.
Bevorzugt weist der Schlauch an jeder seiner Längsaußenseiten wenigstens eine, vorzugsweise eine Mehrzahl von abstehenden Laschen auf. Die einzelnen Laschen können in regelmäßigen Abständen vorgesehen sein. Die Laschen auf gegenüberlie­ genden Seiten des Schlauches befinden sich vorzugsweise jeweils in gleicher Höhe in Längsrichtung. Die Laschen dienen dabei zur Fixierung des Schlauches an der Schiene. Dazu können die Laschen derart ausgebildet sein, daß sie vorzugsweise ver­ stärkte Öffnungen aufweisen. Der Einfachheit halber kann in diesem Falle über die Schiene ein Band oder ein Draht gelegt werden, der dann an den Öffnungen der La­ schen befestigt wird.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß die Verfüllung nicht nur im Zusammenhang mit dem Untergießen von Schienen oder dem Seitenvollverguß von Seitenkammern der Schiene eingesetzt werden kann, sondern auch für den Unterguß von anderen Gleisbauelementen wie Auflager- oder Tragplatten, auf denen die Schienen befestigt werden. Für die vorgenannten Bauteile gelten die zuvor genannten Ausführungen entsprechend.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Eingießen von Schienen auf einer Fahrbahn mit einem ersten Vergußmaterial, insbesondere Beton. Bisher ist das Eingie­ ßen der Schienen derart realisiert worden, daß zunächst eine erste Schicht Beton auf die Fahrbahn aufgebracht wurde, um eine gewisse Fahrbahnhöhe zu erreichen. An­ schließend ist unterhalb des Schienenfußes ein zweites Vergußmaterial zur Erzielung einer elastischen Lagerung der Schiene vorgesehen worden. Hierzu war eine ent­ sprechend aufwendige Verschalung notwendig. Nach Einbringen des zweiten Ver­ gußmaterials ist der Rest der Schiene mit dem ersten Vergußmaterial eingegossen worden. Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß unter Eingießen nicht unbedingt das vollständige Vergießen der Schiene mit Beton gemeint ist. Hier­ unter fällt insbesondere die Erhöhung der Fahrbahn zwischen zwei Schienen, ohne daß die Schienen selbst eingegossen werden.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, unterhalb des Schienenfußes der Schiene ein mit Luft gefüllter Schlauch angeordnet wird. Dieser Schlauch ermöglicht es, in einem Verfahrensgang das erste Vergußmaterial bzw. den Beton zu vergießen, während beim Stand der Technik zwei Verfahrensgänge erforderlich waren. Anschließend kann der von dem Schlauch eingenommene Hohlraum mit dem zweiten elastischem Vergußmaterial ausgefüllt werden.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben. Es zeigt Fig. 1 eine Querschnittsansicht einer unter Verwendung eines erfindungsge­ mäßen Schlauches untergossenen Schiene,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht einer anderen Ausführungsform einer unter­ gossenen Schiene und
Fig. 3 eine Querschnittsansicht einer dritten Ausführungsform einer unter- und seitenvergossenen Schiene.
In den einzelnen Figuren ist jeweils eine Schiene 1 dargestellt, bei der es sich vorlie­ gend um eine Rillenschiene handelt. Allerdings ist die Erfindung nicht auf die An­ wendung in Verbindung mit Rillenschienen beschränkt. Sie kann auch bei allen an­ deren Arten von Schienen, insbesondere bei Vignolschienen verwendet werden.
Die Schiene 1 weist einen Schienenkopf 2, einen Schienensteg 3 und einen Schienen­ fuß 4 auf. Bei allen dargestellten Ausführungsformen ist die Schiene 1 unterseitig vergossen; zwischen der Unterseite 5 des Schienenfußes 4 und dem Untergrund 6 befindet sich ein Unterguß 7 aus Vergußmaterial.
Wesentlich ist nun, daß bei allen Ausführungsformen ein Schlauch 8 vorgesehen ist, der als Schalung beim Untergießen der Schiene 1 mit dem Vergußmaterial dient. Bei dem Schlauch 8 handelt es sich also um ein Schalungsschlauch. Der Schlauch 8, der sich in Längsrichtung der Schiene 1 erstreckt, ist der Unterseite 5 des Schienenfußes 4 angepaßt, so daß die Oberseite 9 des Schlauches 8 flächig an der Unterseite 5 des Schienenfußes 4 anliegt. Die Unterseite 10 des Schlauches 8 liegt im übrigen flach auf dem Untergrund 6 auf. Der Schlauch 8 weist vorliegend seitlich den Schienenfuß 4 einfassende und vorliegend auch über den Schienenfuß 4 überstehende Randberei­ che 11, 12 auf. Durch die mit ausgehärtetem Vergußmaterial ausgefüllten Randberei­ che 11, 12 ist die Schiene 1 quer zur Längsrichtung fixiert.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, daß der Schlauch 8 lediglich eine einzige Kam­ mer aufweist, ist es bei allen Ausführungsformen so, daß ein Mehrkammersystem vor­ gesehen ist und der Schlauch 8 wenigstens zwei äußere Kammern 13, 14 aufweist. Bei den in den Fig. 1 und 3 dargestellten Ausführungsformen sind die beiden äußeren Kammern 13, 14 über eine mittlere Kammer 15 miteinander verbunden. Demgegen­ über sind die beiden äußeren Kammern 13, 14 bei der in Fig. 2 dargestellten Ausfüh­ rungsform über Verbindungsmittel 16 miteinander verbunden, wobei es sich vorlie­ gend um eine Vielzahl von in Längsrichtung voneinander beabstandeten Verbin­ dungsstegen handelt. In Längsrichtung des Schlauches 8 ist das Verbindungsmittel 16 also unterbrochen, so daß sich zwischen der Unterseite 5 des Schienenfußes 4, dem Untergrund 6 und den einander zugewandten Flächen der äußeren Kammern 13, 14 ein Hohlraum 17 ergibt. In den Hohlraum 17 eingebrachtes Vergußmaterial steht dann mit den zuvor genannten Flächen direkt in Verbindung.
Bei den in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsformen ist als seitliche Begren­ zung des Schlauches 8 jeweils ein Wulst 17, 18 vorgesehen. Bei dem Wulst 17, 18 handelt es sich um in Längsrichtung der Schiene 1 verlaufendes, relativ starres Voll­ material, über das der Schlauch 8 und damit der gesamte Unterguß 7 am Untergrund 6 befestigt werden kann. Wie sich aus den Fig. 2 und 3 ergibt, sind die Wülste 17, 18 vorliegend als Winkelprofile ausgebildet und weisen zwei Schenkel auf. Bei beiden Ausführungsformen ist das jeweils rechte Winkelprofil fest und einstückig. Es kann aber auch vorgesehen sein, wie dies am Beispiel des jeweils linken Winkels in Fig. 2 dargestellt ist, daß die beiden Schenkel gegeneinander bewegbar sind, nämlich im nicht gefüllten Verlegezustand beide flach angeordnet und über ein Gelenk 17a mit­ einander verbunden sind. Die Verbindung der beiden Schenkel ist dann derart, daß sich ein Schenkel beim Verfüllen des Schlauches 8 aufrichtet, so daß sich wiederum das in den Fig. 2 und 3 dargestellte Winkelprofil ergibt. Jeder der Wülste 17, 18 ist über entsprechende Schrauben 19 am Untergrund 6 verschraubt. Um beim Ver­ schrauben über die Schrauben 19 die Wülste 17, 18 nicht zu beschädigen, ist ein Winkel 20 zur Auflage an die Schenkel der Wülste 17, 18 vorgesehen.
In Fig. 3 ist im übrigen ein weiteres Anwendungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Hierbei ist jeweils ein Schlauch 21, 22 zur Verwendung als Schalung zum Seitenvollverguß der Seitenkammern 23, 24 der Schiene 1 mit Vergußmaterial darge­ stellt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel haben die beiden Schläuche 21, 22 eine unterschiedliche Form, bedingt durch die unterschiedliche Form der Seitenkammern 23, 24 der als Rillenschiene ausgebildeten Schiene 1. Im Falle einer Vignolschiene wäre die Form der Schläuche 21, 22 gleich.
Wie auch bei der zuvor dargestellten Ausführungsform so ist jeder der Schläuche 21, 22 an seiner der Schiene 1 zugewandten Seite der Schiene 1 angepaßt, so daß sich eine flächige Auf- bzw. Anlage des mit Vergußmaterial gefüllten jeweiligen Schlauches 21, 22 an dem Schienenkopf 2, dem Schienensteg 3 und dem Schienenfuß 4 ergibt. Wie auch bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen so weisen die Schläuche 21, 22 wenigstens zwei in Längsrichtung verlaufende Kammern auf, die übereinander angeordnet sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind insgesamt vier Kammern 25, 26, 27, 28 vorgesehen. Die einzelnen Kammern 25 bis 28 werden nacheinander verfüllt und zwar zunächst die Kammer 25, dann die Kammer 26, dann die Kammer 27 und schließlich die Kammer 28, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die Verfüllung der nächsten Kammer immer erst erfolgt, wenn das Vergußmaterial der vorherigen Kammer ausgehärtet ist. Durch diese Reihenfolge der Verfüllung der Kammern ergibt sich eine feste Anlage des Schlauches bzw. Seitenvergusses an der Schiene 1.
Wie sich insbesondere aus Fig. 3 ergibt, ist die Höhe des vorstehenden Randbereichs 11, 12 der unteren äußeren Kammern 13, 14 des Schlauches 8 so gewählt, daß sich ein seitliches Widerlager und auch eine Aufnahme im Bereich des Schienenfußes 4 für den jeweiligen Schlauch 21, 22 ergibt.
Bei allen Ausführungsbeispielen handelt es sich bei den einzelnen Schläuchen 8, 21, 22 um Endlosschläuche, die, was nicht dargestellt ist, aus Kunststoff mit einer Gewe­ beeinlage bestehen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Untergießen von Schienen 1 mit Vergußmate­ rial läuft nun derart ab, daß unterhalb des Schienenfußes 4 einer Schiene 1 der Schlauch 8 angeordnet wird. Dies erfolgt in der zuvor beschriebenen Art und Weise derart, daß der Schlauch 8 über die nicht dargestellten Laschen an der Schiene 1 be­ festigt wird. Sodann wird die Schiene 1 in der gewünschten Höhe angeordnet und anschließend wird das Vergußmaterial in den Schlauch 8 eingebracht. Der Schlauch 8 dient dabei quasi ausschließlich als dünne und formflexible Schalung, während alle mechanischen Eigenschaften das ausgehärtete Vergußmaterial bzw. Injektionsgut er­ füllt. Bevor das Vergußmaterial in den Schlauch 8 eingebracht wird, wird die Schiene 1 oder das Gleis über eine Hubeinrichtung in der gewünschten Höhe oberhalb der Verlegestelle ausgerichtet und gehalten. Der Schlauch 8 wird dann auf die Verlege­ stelle unterhalb des Schienenfußes 4 gelegt und anschließend mit dem Vergußmaterial gefüllt, bis der Schlauch flächig an der Unterseite 5 des Schienenfußes 4 anliegt. Bei den in den einzelnen Figuren dargestellten Ausführungsformen werden zunächst die beiden äußeren Kammern 13, 14 mit dem Vergußmaterial gefüllt. Anschließend wird die mittlere Kammer 15 oder aber der Hohlraum 15a mit dem Vergußmaterial gefüllt. Zum Füllen der einzelnen Kammern bzw. des Hohlraumes 15a wird ein Einfüll­ schlauch in die jeweils zu füllende Kammer bis an das eine geschlossene Ende der Kammer eingeschoben. Anschließend wird das Vergußmaterial in die Kammer hinein­ gepreßt, während gleichzeitig der Injektionsschlauch aus der Kammer herausgezogen wird.
In gleicher Weise wird zur Herstellung des Seitenvergusses verfahren, wobei aller­ dings, wie zuvor ausgeführt, die einzelnen Kammern 25, 26, 27, 28 nacheinander be­ füllt werden.
Im übrigen kann, was nicht dargestellt ist, an der Schiene oder aber auch an der der Schiene zugewandten Seite des Schlauches ein Dichtmittel aufgebracht werden, das nicht nur abdichtet, sondern auch eine gewisse Klebewirkung zwischen der Schiene und dem Schlauch erzeugt.

Claims (24)

1. Verfahren zum Untergießen einer Schiene (1) mit Vergußmaterial, dadurch gekenn­ zeichnet, daß unterhalb des Schienenfußes (4) der Schiene (1) wenigstens ein Schlauch (8) angeordnet wird und daß das Vergußmaterial in den Schlauch (8) einge­ bracht wird, so daß der Schlauch (8) zumindest auch als Schalung dient.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (1) über eine Hubeinrichtung in der gewünschten Höhe oberhalb der Verlegestelle gehalten wird, daß der Schlauch (8) vorher oder nachher auf die Verlegestelle aufgelegt wird und daß der Schlauch (8) anschließend mit Vergußmaterial gefüllt wird, bis der Schlauch (8) flächig an der Unterseite (5) des Schienenfußes (4) anliegt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schiene (1) eine Mehrzahl von Spurstangen befestigt werden und daß die Schiene (1) über auf die Spurstangen wirkende Spindeln angehoben wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (8) wenigstens zwei äußere Kammern (13, 14) aufweist, die zuerst mit Vergußmaterial gefüllt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen den äuße­ ren Kammern (13, 14) befindliche Hohlraum (15a) vor dem Einbringen des Vergußma­ terials getrocknet wird.
6. Verfahren zum Seitenvollverguß wenigstens einer Seitenkammer (23, 24) einer Schiene (1) mit Vergußmaterial, wobei im Bereich der Seitenkammer (23, 24) wenig­ stens ein Schlauch (21, 22) angeordnet wird und wobei das Vergußmaterial in den Schlauch (21, 22) eingebracht wird, so daß der Schlauch (21, 22) zumindest auch als Schalung dient.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (21, 22) wenigstens zwei in Längsrichtung verlaufende, übereinander angeordnete Kammern (25, 26, 27, 28) aufweist und daß zunächst die unterste Kammer (25) gefüllt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der an seinen beiden Enden zunächst offene, endlose Schlauch (8, 21, 22) an der Verlegestelle auf die gewünschte Länge geschnitten wird, daß ein Ende des Schlau­ ches (8, 21, 22) geschlossen wird und daß das Vergußmaterial vom geschlossenen Ende des Schlauches (8, 21, 22) in Richtung des geöffneten Endes eingebracht wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die der Schiene (1) zugewandte Seite des Schlauches (8, 21, 22) und/­ oder die dem Schlauch (8, 21, 22) zugewandte Seite der Schiene (1) mit einem Dicht­ material, insbesondere Bitumen oder einem bitumenartigen Material beschichtet wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Vergußmaterial Mörtel, ggf. mit Kunststoff modifizierte Bitumenmasse und/ oder Kunststoff, insbesondere PUR-Schaum verwendet wird.
11. Schlauch (8) zur Verwendung als Schalung beim Untergießen einer Schiene (1) mit Vergußmaterial.
12. Schlauch nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (8) der Unterseite (5) des Schienenfußes (4) angepaßt ist und/oder daß der Schlauch (8) in seiner Querschnittsform dem Raum zwischen dem Untergrund (6) und der Unterseite (5) des Schienenfußes (4) angepaßt ist.
13. Schlauch nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (8) den Schienenfuß (4) seitlich einfassende, überstehende und ggf. übergreifende Randbereiche (11, 12) aufweist.
14. Schlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (8) eine Mehrzahl von in Längsrichtung verlaufende Kammern (13, 14, 15) aufweist.
15. Schlauch nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (8) we­ nigstens zwei äußere Kammern (13, 14) aufweist und daß die beiden äußeren Kam­ mern (13, 14) über eine mittlere Kammer (15) oder über ein zur Unterseite (5) des Schienenfußes (4) und/oder zum Untergrund (6) offenes Verbindungsmittel (16) mit­ einander verbunden sind.
16. Schlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als seitliche Begrenzung des Schlauches (1) ein in Längsrichtung verlaufender Wulst (17, 18) vorgesehen ist.
17. Schlauch nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (17, 18) winklig mit zwei Schenkeln ausgebildet ist und daß die beiden Schenkel in einem fe­ sten Verhältnis zueinander angeordnet sind oder aber gelenkig miteinander verbun­ den sind, wobei sich ein Schenkel beim Verfüllen des Schlauches (8) aufrichtet.
18. Schlauch (21, 22) zur Verwendung als Schalung zum Seitenvollverguß einer Sei­ tenkammer (23, 24) einer Schiene (1) mit Vergußmaterial.
19. Schlauch nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (21, 22) an seiner der Schiene (1) zugewandten Seite in seiner Form der Form der Schiene (1) im Bereich der Seitenkammer (22, 23) angepaßt ist.
20. Schlauch nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei in Längsrichtung verlaufende Kammern (25, 26, 27, 28) vorgesehen sind und daß die Kammern (25, 26, 27) übereinander angeordnet sind.
21. Schlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch als Endlosschlauch ausgebildet ist und/oder daß der Schlauch eine Mehrzahl von in Längsrichtung aufeinanderfolgenden, voneinander getrennten Kammern aufweist, wobei vorzugsweise jede Kammer über eine Einführöffnung zu­ gänglich ist.
22. Schlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch aus Kunststoff ggf. mit Gewebeeinlage besteht.
23. Schlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seite des Schlauches wenigstens eine abstehende Lasche zur Fixierung des Schlauches an der Schiene vorgesehen ist.
24. Verfahren zum Eingießen von Schienen auf einer Fahrbahn mit einem ersten Ver­ gußmaterial, insbesondere Beton, wobei unterhalb des Schienenfußes der Schiene ein mit Luft gefüllter Schlauch angeordnet wird, der Bereich der Schiene in einem Verfah­ rensschritt bis oberhalb des Schienenfußes mit dem ersten Vergußmaterial vergossen und anschließend der von dem Schlauch gebildete Hohlraum mit einem zweiten Ver­ gußmaterial ausgefüllt wird.
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