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DE1220879B - Unterfuehrungsbauwerk und Verfahren zu seinem nachtraeglichen Einbau - Google Patents

Unterfuehrungsbauwerk und Verfahren zu seinem nachtraeglichen Einbau

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Publication number
DE1220879B
DE1220879B DEP26643A DEP0026643A DE1220879B DE 1220879 B DE1220879 B DE 1220879B DE P26643 A DEP26643 A DE P26643A DE P0026643 A DEP0026643 A DE P0026643A DE 1220879 B DE1220879 B DE 1220879B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
railway
underpass structure
road
underpass
foundations
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP26643A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Polensky & Zoellner
Original Assignee
Polensky & Zoellner
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Filing date
Publication date
Application filed by Polensky & Zoellner filed Critical Polensky & Zoellner
Priority to DEP26643A priority Critical patent/DE1220879B/de
Publication of DE1220879B publication Critical patent/DE1220879B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01DCONSTRUCTION OF BRIDGES, ELEVATED ROADWAYS OR VIADUCTS; ASSEMBLY OF BRIDGES
    • E01D1/00Bridges in general
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01DCONSTRUCTION OF BRIDGES, ELEVATED ROADWAYS OR VIADUCTS; ASSEMBLY OF BRIDGES
    • E01D2101/00Material constitution of bridges
    • E01D2101/20Concrete, stone or stone-like material
    • E01D2101/24Concrete
    • E01D2101/26Concrete reinforced

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Railway Tracks (AREA)

Description

  • Unterführungsbauwerk und Verfahren zu seinem nachträglichen Einbau Die Erfindung betrifft ein Unterführungsbauwerk, das nachträglich unter einem Verkehrsweg, insbesondere einer Bahnlinie oder Straße, hergestellt wird, sowie ein Verfahren zum nachträglichen Einbauen eines solchen Unterführüngsbauwerkes.
  • Es ist bereits bekannt, kleinere als geschlossene Rahmen ausgebildete Unterführungsbauwerke, z. B. Fußgängertunnel, im Ganzen in einen Bahnkörper einzupressen. Da dieses Vorgehen bei größeren Bauwerken nicht ohne weiteres mehr anwendbar ist, ist der Vorschlag bekanntgeworden, das Bauwerk in Einzelteile aufzulösen und Widerlager und Überbauten getrennt nacheinander .durch den Bahndamm hindurchzudrücken. Bei diesen Verfahren muß während des Einpressens des Unterführungsbauwerkes der Zugbetrieb entweder ganz eingestellt oder das bestehende Gleis mit Hilfsbrücken abgefangen werden, um die von den Zügen ausgeübte dynamische Belastung von dem das einzupressende Bauwerk unmittelbar umgebenden Boden fernzuhalten. Aus dem gleichen Grund muß während des Einbaues des Unterführungsbauwerkes die Geschwindigkeit der das Gleis befahrenden Züge beschränkt werden, was namentlich bei stark befahrenen Hauptstrecken störend ist.
  • Um den Zugverkehr beim Einschieben der überbauten nur für kurze Zeit stillegen zu müssen, ist es auch schon bekannt, Pfeiler und Widerlager von Unterführungen in Einschnitten des Bahndammes herzustellen und den Einschnitt im Bereich zwischen den Widerlagern mit Behelfsbrücken zu überbrücken, die zwischen den Widerlagern auf Schwellenstapeln gelagert sind, die während des Einschiebens des Überbaues schrittweise abgebaut werden.
  • Dieses Verfahren ist verhältnismäßig umständlich und erfordert neben Behelfsbrücken, die eine Langsamfahrt der Züge während der gesamten Bauzeit der Pfeiler und Widerlager bedingen, darüber hinaus noch einen beiderseits neben einem jeden Widerlager oder Pfeiler angeordneten Verbau, um die Erdmassen des Dammes zurückzuhalten, da Pfeiler und Widerlager an Ort und Stelle vor dem Einbringen der Überbauteile hergestellt werden sollen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Unterführungsbauwerk zu schaffen sowie ein Verfahren zu seinem Einbau anzugeben, bei dem der Verkehr auf .dem bestehenden Verkehrsweg überhaupt nicht oder doch nur für sehr kurze Zeit behindert wird.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Fundamente .des Unterführungsbauwerkes ausschließlich auf beiden Seiten des Bahn-oder Straßenkörpers derart angeordnet sind, daß bei ihrem Herstellen die Tragfähigkeit des Bahn- oder Straßenkörpers nicht beeinträchtigt wird.
  • Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß . weder Hilfsbrücken notwendig sind noch ein Verbau erforderlich ist, um den Betrieb auf der Strecke aufrechtzuerhalten.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Fundamente des Unterführungsbauwerkes durch Träger verbunden sind, die jeweils den Bahn-oder Straßenkörper durchdringen und auf denen der Überbau abgestützt ist. Diese Träger, welche die Gleit- oder Rollbahn für das einzuschiebende Unterführungsbauwerk bilden, können verhältnismäßig leicht durch den Unterbau des Verkehrsweges gepreßt oder durch eine verrohrte Bohrung geschoben werden, ohne daß hierdurch die Standsicherheit des Bahndammes gefährdet wird.
  • Die Fundamente können aus flach gegründeten Platten oder auch aus Pfahlgruppen bestehen, deren Einzelpfähle jeweils an ihrem oberen Ende durch eine Kopfplatte miteinander verbunden sind. Auf den Fundamenten können als biegesteife Träger, vorzugsweise als Hohlkastenträger ausgebildete Widerlager abgestützt sein, die sowohl den seitlichen Erddruck als auch die Lasten aus dem Überbau aufnehmen und in die Fundamente ableiten.
  • Bei einer weiteren Ausbildung der Erfindung mit einer Pfahlgründung können die Pfähle bis etwa unter die Hauptträger des Überbaues des Unterführungsbauwerkes reichen und die Kopfplatten als Auflager für die Hauptträger dienen. In diesem Falle werden nach dem Herstellen .der Fundamente zwei neben dem Verkehrsweg und in dessen Längsrichtung hintereinanderliegende Pfahljoche zunächst durch auf deren Kopfplatten aufgelegte Hauptträger verbunden und dann unter diesen die Fahrbahn oder den Gleisunterbau bildende Querträger befestigt, die nacheinander gegen die Schwellen des bestehenden Oberbaues ausgewechselt werden. Der Verkehr wird hierdurch praktisch überhaupt nicht behindert.
  • Um den im späteren Lichtraumprofil des Unterführungsbauwerkes zunächst stehengebliebenen Erdkern ungehindert entfernen zu können, können bei dem Unterführungsbauwerk nach der Erfindung an den bahn- oder straßenkörperseitigen Pfählen Seitenwände angeordnet sein, 'die aus von Pfahlgruppe zu Pfahlgruppe verlaufenden Dielen bestehen, welche an der dem Bahn- oder Straßenkörper zugewendeten Seite der Pfähle abgestützt sind. Diese Dielen kön nen zugleich als Schalung für die das Unterführungsbauwerk seitlich begrenzenden Widerlagerwände dienen, die nachträglich aus Ortbeton hergestellt werden.
  • Um einen guten Übergang von dem Straßen- oder Eisenbahnoberbau zu den Überbauten des Unterführungsbauwerkes zu schaffen, können dessen Widerlager oder Seitenwände bahn- oder straßenkörperseitig etwa in Höhe des Straßen- oder Bahnoberbaues mit auskragenden Konsolen versehen sein.
  • Der nachträgliche Einbau des Unterführungsbauwerkes erfolgt erfindungsgemäß in der Weise, daß nach dem Herstellen der Fundamente jeweils zwei auf beiden Seiten des Bahn- oder Straßenkörpers einander gegenüberliegende Fundamente mit den Bahn- oder Straßenkörper durchdringenden Trägern verbunden werden und daß dann das Gleis samt seinem Schotterbett bzw. die Straßendecke im Bereich des einzubauenden Unterführungsbauwerkes entfernt; der Bahn- bzw. Straßenkörper quer zu seiner Längsachse über den Trägern aufgeschlitzt und darauf. das neben dem Bahn- oder Straßenkörper hergestellte Unterführungsbauwerk insgesamt oder in einzelnen Teilen -eingeschoben und schließlich der im Innern des Unterführungsbauwerkes noch stehengebliebene Erdkern entfernt wird. Das Unterführungsbauwerk kann vor dem Einschieben mit dem von seinem Überbau aufzunehmenden Abschnitt des Gleises samt Gleisunterbau bzw. der Straßendecke versehen und mit diesem eingeschoben werden.
  • Das Ausheben der Schlitze im Damm des Verkehrsweges und das Einschieben des seitlich neben dem Bahn- oder Straßenkörper vorher fertiggestellten Unterführungsbauwerkes erfordert nur eine sehr geringe Zeitspanne, die wesentlich kürzer ist als das Durchpressen eines fertigen Bauwerkes durch den anstehenden Boden nach einem der bekannten Verfahren. Der Verkehr auf der bestehenden Strecke braucht daher nur für wenige Stunden unterbrochen zu werden. Werden bei einer Bahnstrecke die Gleise auf dem Überbau vor dem Einschieben des Bauwerkes bereits fertigmontiert, so kann der Anschluß sofort hergestellt und.-noch weitere Zeit eingespart werden.
  • Schließlich können vor Beginn des Entfernens des Erdkernes Seitenwände eingepreßt werden, die den stehenbleibenden Bahn- oder Straßenkörper seitlich begrenzen und an dem Unterführungsbauwerk abgestützt sind. .
  • Die Erfindung wird an Hand von zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt F i g. 1 die erste Ausführungsform des Unterführungsbauwerkes in räumlicher Darstellung, F i g. 2 die dazugehörige Draufsicht, F i g. 3 teils die Ansicht in Richtung des Pfeiles 3 in F i g. 2 und teils einen Schnitt durch das Unterführungsbauwerk, .
  • F i g. 4 einen Querschnitt durch den Bahnkörper mit eingebautem Unterführungsbauwerk und F i g. 5 bis 7 einen Querschnitt, einen Längsschnitt und eine Längsansicht sowie den Grundriß und die Draufsicht auf die zweite 'Ausführungsform. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 bis 4 soll ein Bahnkörper 10 derart unterfahren werden, daß eine Behinderung des Eisenbahnverkehrs weitgehend unterbleibt. Zu diesem Zweck wird zunächst das Profil der Straße 11, die durch den Bahnkörper hindurchgeführt werden soll, zu beiden Seiten desselben ausgehoben. Dabei genügt es in diesem ersten Verfahrensabschnitt, nur bis an die Oberseite eines geplanten Geh- oder Radweges 12 in den Boden hineinzugehen. Alsdann werden auf beiden Seiten des Bahnkörpers 10 in einem solchen Abstand, daß seine Tragfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, jeweils zwei Schächte abgeteuft, die für die Aufnahme der die Fundamente bildenden Platten 13 a und 13 b sowie 14a und 14b bestimmt sind. Insbesondere die F i g. 1 und 3 lassen erkennen, daß die Fundamentplatten etwa in Höhe der Oberseite des Geh- bzw. Radweges 13, jedenfalls aber oberhalb der Oberseite der geplanten .Straße 11 liegen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Straße 11 od. dgl, auf ihrer Gesamtbreite bis auf die Tiefe der Fahrbahn auszuheben. Dann müssen allerdings auch die den Überbau des zu erstellenden Unterführungsbauwerkes tragenden wandartigen Widerlager 15 und 16 entsprechend dem tieferen Aushub nach unten verlängert werden.
  • Nach dem Aushub der Schächte für die Fundamente 13 und 14 werden durch den Bahnkörper 10 quer zu dessen Längsachse zwei Träger 17' in einer Höhe hindurchgebracht, die der Unterseite der Widerlager 15 und 16 für den Überbau entspricht. Der Abstand der beiden Träger 17' entspricht dem Abstand der beiden Widerlager 15 und 16. Das Einbringen der Träger kann z. B. in der Weise geschehen, daß zunächst quer durch den Bahnkörper 10 jeweils eine in der Zeichnung nicht dargestellte, gegebenenfalls verrohrte Bohrung hergestellt wird, in die jeweils ein Träger eingeschoben wird. Es besteht auch bei geeigneter Beschaffenheit des Bodens oder des Bahndammes die Möglichkeit, die Träger unmittelbar durch diesen hindurchzupressen. Alsdann werden die Fundamente 13 und 14 in einer solchen Höhenlage betoniert, daß die Träger 17' in ihrer Endlage auf den Fundamenten aufliegen oder teilweise mit in diese einbetoniert werden. Während dieses Vorganges können die Träger 17' z. B. mit Kränen od. dgl. in der erforderlichen Höhenlage gehalten werden. Während des Abbindens des Fundamentbetons oder gegebenenfalls auch vorher können bereits die den Überbau bildenden Bauteile außerhalb .des Bahnkörpers 10, z. B. in Verlängerung der Längsachse der Straße 11, neben dem Bahnkörper vormontiert werden. Dabei ist ohne weiteres die Möglichkeit gegeben, daß die beiden- Hälften des Überbaues auf verschiedenen Seiten des Bahnkörpers 11 hergestellt werden.
  • Während der gesamten bisher geschilderten Arbeiten wird der Verkehr auf dem Bahnkörper in keiner Weise beeinträchtigt.
  • Das Einfahren des vormontierten-Bauwerkes, das aus den beiden Widerlagem 15 und 16 sowie dem auf diesen abgestützten und die Straße 11 überbrückenden Überbau 17 besteht, geschieht dann in der Weise; daß zunächst die Gleise auf dem zu unterfahrenden Teil des Bahnkörpers 10 abgebaut werden und der Schotter u. dgl. abgetragen wird. Dann wird der Bahnkörper 10 -oberhalb der ihn-,-quer durchsetzenden Träger 17' eingeschlitzt. Der Winkel zwischen den die Schlitze 18 begrenzenden. Wänden 18a und 18b ist abhängig von der Beschaffenheit des Bodens. Jedenfalls braucht zu diesem Zeitpunkt nur ein geringer Teil des insgesamt auszuhebenden Bahnkörpers entfernt zu werden, da es zunächst nur darauf ankommt, die Träger 17' für die Widerlager 15 und 16 freizulegen und für die Widerlager an ihrer endgültigen -EinbaustellePlatz zu schaffen. Nach dem Herstellen der Schlitze 18 kann dann das fertige Bauwerk z. B. mit hydraulischen Pressen oder anderen geeigneten Mitteln in den Bahnkörper 10 eingeschoben werden, wobei die Widerlager 15 und 16 auf den jeweils zugehörigen Trägern 17' gleiten. Da es möglich ist, auf den vormontierten, sich neben dem Bahnkörper 10 befindlichen überbau 17 die Gleise aufzubringen, können unmittelbar nach Beendigung des Einschiebens des überbauen in die Endlage die auf dem Bahnkörper 10 befindlichen Gleise an die Gleisabschnitte auf dem überbau 17 angeschlossen werden. Dies hat eine entsprechende Verkürzung der Gesamtmontagezeit zur Folge.
  • Nach dem Verbinden .der einzelnen Gleisabschnitte zu einem durchgehenden Gleisstrang kann dann der Zugverkehr wieder aufgenommen werden, der nur für eine kurze Zeit unterbrochen zu werden brauchte. Jetzt besteht die Möglichkeit, den zwischen den beiden Widerlagern 15 und 16 anstehenden Boden entsprechend dem geplanten Straßenprofil auszuheben, ohne daß diese Arbeiten noch irgendeinen Einfluß auf die Benutzung der Gleise haben.
  • Zwecks eines guten Anschlusses des einzufahrenden Unterführungsbauwerkes an den zu beiden Seiten anschließenden Bahnkörpers 10 sind die Widerlager 15 und 16 außen mit auskragenden Konsolen 19 versehen, die auf den von ihnen überbrückten Abschnitten die Verkehrslast aufnehmen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 5 bis 7 wird so vorgegangen, daß zunächst zu beiden Seiten des Bahnkörpers 10 je zwei Pfahlgruppen 21 und 22 bzw. 23 und 24 niedergebracht werden. Der Abstand der beiden jeweils auf derselben Seite des Bahnkörpers 10 befindlichen Pfahlgruppen 21 und 23 bzw. 22 und 24 ist so gewählt, daß er etwa der Breite der den Bahnkörper 10 unterfahrenden Straße einschließlich Gehwege usw. entspricht. Jede der vier Pfahlgruppen besteht aus vier Pfählen a, b, c, und d, die im Grundriß in den Eckpunkten eines Quadrats liegen. Zwischen den beiden in der Längsachse des Bahnkörpers 10 nebeneinander angeordneten Pfählen a und b bzw. d und c verläuft der Geh- bzw. Radweg.
  • Die Art oder Ausbildung der Gründung hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. So ist es z. B. ohne weiteres möglich, an Stelle einer Pfahlgründung - hier kämen gegebenenfalls Rammpfähle in Frage - auch Flachgründungen im Schachtbau herzustellen. Wesentlich ist nur, daß, ebenso wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, die Fundamente so weit seitlich neben dem Bahnkörper hergestellt werden, so daß ihre Herstellung ohne Einfluß auf die Tragfähigkeit des Bahnkörpers 10 und damit auf den Verkehr auf dem Bahnkörper bleibt.
  • Auf die Pfähle a, b, c und d der Pfahlgruppen einer jeden Seite wird dann jeweils eine Kopfplatte 25 bzw. 26 aufgebracht. Die Kopfplatten können aus Ort- oder Fertigbeton bestehen. Dann werden zu beiden Seiten des Bahnkörpers 10 parallel zu diesem Hauptträger 27 bzw. 28 angeordnet, die mit ihren Enden jeweils auf den auf einer Seite des Gleiskörpers befindlichen Kopfplatten 25 bzw. 26 ruhen. Nunmehr werden die auf dem zu unterfahrenden Abschnitt des Bahnkörpers befindlichen, die Schienen 29 tragenden Schwellen entfernt und durch quer zur Längsrichtung des Gleiskörpers verlaufende, vorzugsweise aus Spannbeton bestehende Träger 30 ersetzt. Die Träger sind in ihrer Länge so bemessen, daß sie an ihren beiden Enden mit den in Längsrichtung des Bahnkörpers 10 verlaufenden Hauptträgern 27 und 28 verbunden werden können. Zum Befestigen dienen Spannbolzen 31 bzw. 32, mittels deren die Träger 30 an den Hauptträgern 27 und 28 angehängt sind.
  • Für die Reihenfolge, in welcher die Arbeiten durchgeführt werden, bestehen mehrere Möglichkeiten. So können die beiden Hauptträger 27 und 28 vor dem Auswechseln der Schwellen gegen die Träger 30 auf den Kopfplatten angeordnet werden. Die Hauptbalken können entweder an Ort und Stelle betoniert werden oder als Fertigträger ausgebildet sein.
  • Die quer zur Längsrichtung des Bahnkörpers 10 verlaufenden Träger 30 sind untereinander mit Bolzen 33 verspannt und gegebenenfalls vergossen. Danach können dann die Schienen 29 in an sich bekannter Weise endgültig mit den Trägern 30 verbunden werden, worauf der Eisenbahnbetrieb weitergehen kann. Eine Unterbrechung des Eisenbahnbetriebes findet mithin überhaupt nicht statt, allenfalls nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung während einer sehr kurzen Zeitspanne, die für das Auswechseln der Schwellen gegen die Träger 30 benötigt wird. Nach Beendigung der beschriebenen Arbeiten wird die Gesamtlast aus Bauwerksgewicht, Gleislage und Verkehrslasten über die Träger 30 und .die beiden Hauptträger 27 und 28 sowie die Kopfplatten 25 und 26 von den Pfahlgruppen 21, 22, 23 und 24 aufgenommen, so daß die zu diesem Zeitpunkt noch unterhalb der Träger 30 befindlichen Bodenmassen nunmehr ohne Behinderung entfernt werden können, ohne daß während des Aushubs auf den Verkehr Rücksicht genommen zu werden braucht.
  • Die einzigen neben dem Aushub noch notwendigen Arbeiten sind die Herstellung der die Unterführung begrenzenden Seitenwände 35. Dabei wird so vorgegangen, daß zunächst vor Beginn .des Aushubs oder gleichzeitig damit die Seitenwände 35 unterhalb der Gleisanlage neben den äußeren Pfählen a und c horizontal eingepreßt werden. Die Wände bestehen aus horizontal verlaufenden balkenähnlichen Dielen 35 a, die übereinander angeordnet sind (F i g. 6) und an ihrer der herzustellenden Unterführung zugekehrten Seite gegen die Außenpfähle a und c abgestützt sind. Durch die aus Fertigbauteilen bestehenden Seitenwände 35 wird der zu beiden Seiten .des herzustellenden Unterführungsbauwerkes befindliche Boden abgestützt, so daß der zwischen beiden Seitenwänden 35 anstehende Boden ohne Behinderung entfernt werden kann. Nachdem der Aushub beendet ist, werden dann noch zu beiden Seiten zusätzliche Wände 34 aus Ortbeton hergestellt, in die die Pfähle a und c der Pfahlgruppen 21, 22, 23 und 24 mit eingebaut werden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 5 bis 7 können die seitlich des Bahnkörpers 10 angeordneten Hauptträger ohne weiteres in Längsrichtung des Bahnkörpers etwas über die Pfahlgruppen 21 bis 24 hinausragen, so daß auch zu beiden Seiten des einzubringenden Unterführungsbauwerkes eine entsprechende Anzahl von Trägern 30 angeordnet sein kann. Dadurch kann gegebenenfalls für das Verlegen der Gleise ein besonders guter Übergang zwischen dem Unterführungsbauwerk und dem zu beiden Seiten stehenbleibenden Gleiskörper herbeigeführt werden.

Claims (12)

  1. Patentansprüche: 1. Unterführungsbauwerk, das nachträglich unter einem Verkehrsweg, insbesondere einer Bahnlinie oder Straße, hergestellt wird, d a -durch gekennzeichnet, daß seineFundamente ausschließlich auf beiden Seiten des Bahn-oder Straßenkörpers (10) derart angeordnet sind, daß bei ihrem Herstellen die Tragfähigkeit des Bahn- oder Straßenkörpers nicht beeinträchtigt wird.
  2. 2. Unterführungsbauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamente (13 und 14) durch Träger (17') verbunden sind, die jeweils den Bahn- oder Straßenkörper (10) durchdringen und auf denen der überbau abgestützt ist.
  3. 3. Unterführungsbauwerk nach Anspruch 1 oder 2, .dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamente aus flach gegründeten Platten (13 a, 13 b, 14 a und 14 b) bestehen.
  4. 4. Unterführungsbauwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamente aus Pfahlgruppen (21, 22, 23 und 24) bestehen, deren Einzelpfähle jeweils an ihrem oberen Ende durch eine Kopfplatte (25 bzw. 26) miteinander verbunden sind.
  5. 5. Unterführungsbauwerk nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Fundamenten als biegesteife Träger ausgebildete Widerlager abgestützt sind.
  6. 6. Unterführungsbauwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß .die Widerlager als Hohlkastenträger ausgebildet sind.
  7. 7. Unterführungsbauwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfähle bis etwa unter die Hauptträger (27 und 28) des überbaues des Unterführungsbauwerkes reichen und die Kopfplatten (25 bzw. 26) als Auflager für die Hauptträger dienen. B.
  8. Unterführungsbauwerk nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an den bahn- oder straßenkörperseitigen Pfählen Seitenwände (35) angeordnet sind, die aus von Pfahlgruppen zu Pfahlgruppen (21 und 22) verlaufenden Dielen (35a) bestehen, welche an der dem Bahn- oder Straßenkörper zugewendeten Seite der Pfähle abgestützt sind.
  9. 9. Unterführungsbauwerk nach einem der Ansprüche 5, 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerlager (16) bzw. die Seitenwände bahn- oder straßenkörperseitig etwa in Höhe des Straßen- oder Bahnoberbaues mit auskragenden Konsolen (19) versehen sind.
  10. 10. Verfahren zum nachträglichen Einbauen eines Unterführungsbauwerkes nach einem der Ansprüche 1 bis 9 unter einem Ve'rkehrsweg, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Herstellen der Fundamente jeweils zwei auf beiden Seiten des Bahn- oder Straßenkörpers einander gegenüberliegende Fundamente mit den Bahnader Straßenkörper durchdringenden Trägern verbunden werden und daß dann das Gleis samt seinem Schotterbetl bzw. die Straßendecke im Bereich des einzubauenden Unterführungsbauwerkes entfernt, der Bahn- bzw. Straßenkörper quer zu seiner Längsachse über den Trägern aufgeschlitzt und darauf das neben dem Bahn- oder Straßenkörper hergestellte Unterführungsbauwerk insgesamt oder in einzelnen Teilen eingeschoben und schließlich der im Innern des Unterführungsbauwerkes noch stehengebliebene Erdkern entfernt wird.
  11. 11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterführungsbauwerk vor dem Einschieben mit dem von seinem überbau aufzunehmenden Abschnitt des Gleises samt Gleisunterbau bzw. der Straßendecke versehen und mit diesem eingeschoben wird.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß vor Beginn des Entfernens des Erdkernes Seitenwände eingepreßt werden, die den stehenbleibenden Bahn- oder Straßenkörper seitlich begrenzen und an dem Unterführungsbauwerk abgestützt sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 1038 588; Zeitschrift »Eisenbahntechnische Rundschau«, 1960, S. 19 bis 28.
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