DE4113566C2 - Schotterlose Oberbaukonstruktion für Schienenbahnen - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine schotterlose Oberbaukonstruktion für Schienenbahnen gemäß dem Ober
begriff des Hauptanspruches.
Solche schotterlosen Oberbaukonstruktionen sind sowohl aus einer Vielzahl von Druckschriften
als auch aus der Baupraxis der Deutschen Bundesbahn selbst bekannt.
Um die bei der Beanspruchung des Gleisrostes durch den Fahrbetrieb entstehenden Längs-
und insbesondere Querkräfte sicher aufzunehmen, muß der Gleisrost mit der Tragplatte eine
diesen Kräften standhaltende feste Verbindung eingehen.
Bei einer bekannten schotterlosen Oberbaukonstruktion
(DE-OS 28 30 138) werden vorbereitete Stahlbetonfertigteile
mit Querkraftsockel mittels einer entsprechenden Tragvorrichtung über die noch frische Beton-Tragplatte verbracht
und je ein Stahlbetonfertigteil höhen- und richtungsgerecht in diese eingerüttelt.
Die Stahlbetonfertigteile bleiben dabei solange mit der Tragvorrichtung
verbunden bis der Beton genügend angesteift ist.
Diese Oberbaukonstruktion gewährlei
stet zwar einerseits eine sehr gute Ableitung der aus dem Fahrbetrieb herrührenden Kräfte,
zeigt aber andererseits ebenfalls den großen Nachteil, daß die Herstellung der
Beton-Tragplatte mit dem eingerüttelten Stahlbetonfertigteilen
sehr aufwendig ist.
Bei einer anderen schotterlosen Oberbaukonstruktion (DE-OS 34 29 413)
ist es bekannt, den vollständig montierten Gleisrost über die vorbereitete Tragplatte zu
verbringen und mittels einer Spindel-Vorrichtung in der gewünschten Positionierung
anzuordnen. Die Zwischenräume zwischen den Unterseiten der Schwellen einerseits und der
Oberseite der Tragplatte werden dann verfüllt, sei es mit Beton oder Gußasphalt. Eine solche
Arbeit ist selbstverständlich sehr aufwendig, sie erfordert eine große Sorgfalt um beispielsweise
Lufteinschlüsse zu vermeiden. Das Auswechseln eines solchen Gleisrostes oder aber auch nur
einer Schwelle ist ebenfalls sehr aufwendig.
Weiterhin ist bei diesem bekannten Verfahren nachteilig, daß der vorbereitete
Gleisrost nicht unmittelbar auf die fertige Tragplatte aufgelegt werden kann, sondern von be
sonderen Spindel- und sonstigen Tragvorrichtungen bis zum endgültigen Einbau gehalten wer
den muß und deshalb nicht sofort von Gleisfahrzeugen befahrbar ist. Dieser Nachteil wiegt
insbesondere bei der Reparatur bzw. Erneuerung vorhandener Strecken schwer, da entweder
das Nebengleis mitbenutzt werden muß oder besondere zusätzliche Baumaßnahmen getroffen
werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schotterlose Oberbaukonstruktion zu schaffen, welche
die Ableitung der Längs- und insbesondere Querkräfte aus den Schienen
in einfacher Weise ermöglicht, darüber hinaus beson
ders wirtschaftlich herstellbar und reparaturfreundlich ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einer schotterlosen Oberbaukonstruktion gemäß
Oberbegriff des Hauptanspruches die Oberfläche der Tragplatte auf mindestens +/-2 mm ge
nau dem geforderten Maß angepaßt ist und daß die Tragplatte in ihrem mittleren Bereich, d. h. über
eine bestimmte Breite nach rechts und links von ihrer Mittellinie und mindestens
in einem der Breite der
Schwellen entsprechenden Bereich derselben je Schwelle
einen Querkraftsockel aufweist, welcher mit einem bestimmten Maß über die
Oberfläche der Tragplatte übersteht und mit den Schwellen des Gleisrostes in einer form
schlüssigen Verbindung steht.
Diese erfindungsgemäße Ausbildung der schotterlosen Oberbaukonstruktion gewährleistet
auch, daß der vorbereitete Gleisrost unmittelbar nach dem Auflegen und Positionieren auf der
Tragplatte durch Schienenfahrzeuge befahrbar ist, insbesondere wird aber auch ein wenig
aufwendiges Reparieren des Schienenstranges, beispielsweise Auswechseln einer Schwelle
o. ä. gewährleistet, da keine kraftschlüssige Verbindung zwischen den Schwellen des
Gleisrostes einerseits und der Tragplatte andererseits vorgesehen ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein die Erfindung nicht beschränkendes Ausführungsbeispiel ist in den Zeichnungen darge
stellt.
Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform der Tragplatte mit Quer
kraftsockel und Zwei-Block-Schwelle,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der Tragplatte
mit getrenntem Querkraftsockel und Zwei-Block-Schwelle,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform der Tragplatte
mit Querkraftsockel und Zwei-Block-Schwelle,
Fig. 4 einen Schnitt durch eine vierte Ausführungsform der Tragplatte
mit Querkraftsockel und Monoblockschwelle und
Fig. 5 eine Seitenansicht auf die Oberbaukonstruktion mit Querkraftsockel.
Die in den Figuren gezeigte schotterlose Oberbaukonstruktion für Schienenbahnen besteht im
wesentlichen aus einer auf einem nach den örtlichen Erfordernissen ausgebildeten Unterbau 1
aufgebrachten Tragplatte 2, welche aus Beton oder Asphaltmaterial hergestellt sein kann. Auf
der Oberfläche 3 der Tragplatte 2, welche mit einer Genauigkeit von +/-2 mm hergestellt ist,
liegt der Gleisrost 4 mit seinen Schwellen 5 auf. Die Form der Schwellen 5 entspricht entweder
der abgewandelten Monoblockschwelle B 300, deren Unterseite, wie weiter unten beschrieben,
mit einer Ausnehmung zu versehen ist, oder einer Zwei-Block-Schwelle.
Die in den Figuren nicht dargestellte Schienenbefestigung loarv 300 entspricht dem Standard
der Deutschen Bundesbahn und läßt eine Höhenregulierbarkeit der Schienen von 2,5 cm zu.
Ist die Tragplatte 2 aus Beton hergestellt, sind zwischen der Unterseite der aus Beton
hergestellten Schwellen 5 einerseits und der Oberfläche 3 der Tragplatte 2 elastische (z. B. aus
Gummi oder Kunststoff bestehende) oder elasto-plastische (z. B. aus polymermodifizierten
Bitumenbahnen bestehende) oder plastische (z. B. aus Asphalt bestehende) Zwischenschichten
vorzusehen, dazu weiter unten.
Bevorzugt wird die Tragplatte 2 aus Asphaltmaterial hergestellt, dieser Baustoff weist gegen
über Beton größere elastische und auch dämpfende Eigenschaften auf. Aus Last- und/oder
Temperatureinwirkung herrührende Spannungen werden durch viskoses Fließen abgebaut.
Nachdem die Schwellen 5 dieser Oberbaukonstruktion ohne besondere Verdübelung, Ver
schraubung oder sonstige Verklebung oder Einbindung auf der Tragplatte 2 aufliegen, ist eine
besondere Vorrichtung für die Aufnahme der aus Temperatur und dem Fahrbetrieb herrüh
renden Querkräfte erforderlich.
Diese Vorrichtung besteht in der Ausbildung eines Querkraftsockels 6 im mittleren Bereich der
Tragplatte 2, welcher sich über eine bestimmte Breite nach rechts und links von der Mittellinie 7
der Tragplatte 2 erstreckt. Nach der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist der
Querkraftsockel 6 einstückig mit der Tragplatte 2 ausgebildet, dergestalt, daß die Tragplatte 2
in ihrem mittleren Bereich, also ca. 35 cm rechts bzw. links von der Mittellinie 7 gegenüber ihrer
übrigen Oberfläche 3 um ca. 3 cm höher ausgebildet ist.
Bei der in dieser Figur gezeigten Verwendung von Zwei-Block-Schwellen steht dieser Quer
kraftsockel 6 zwischen die jeweiligen Schwellenblöcke 8 ein, wobei der bewußt vorhandene
Spielraum 9 zwischen den Seitenflächen 10 der Schwellenblöcke 8 einerseits und den Kanten
11 des Querkraftsockels 6 andererseits beispielsweise mit Gußasphalt verfüllt wird.
Die Tragplatte 2 ist aus Beton hergestellt; aus diesem Grunde ist, wie eingangs besprochen,
zwischen der Oberfläche 3 der Tragplatte 2 im Auflagebereich der Schwellenblöcke 8 eine Zwi
schenschicht 12 vorgesehen, deren Materialeigenschaften und Werkstoffe bereits weiter oben
erläutert wurden. Solche Zwischenschichten sind notwendig, um bei der Auflage von Beton auf
Beton eventuell vorhandene feine Zwischenräume auszufüllen und insbesondere
Verschleißerscheinungen durch Reibungen, hervorgerufen von der dynamischen Beanspru
chung des Fahrbetriebs, zu vermeiden.
In Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform dargestellt, bei welcher die Tragplatte 2′ ebenfalls aus
Beton hergestellt ist, jedoch der Querkraftsockel 6′ nicht einstückig mit dieser Tragplatte 2′ aus
Beton hergestellt ist, sondern als selbständiger, aus Asphalt oder als Betonfertigteil
hergestellter Baukörper, welcher in eine im mittleren Bereich der Tragplatte vorgesehenen
Rinne 13 eingelegt und mit der Tragplatte 2′ verbunden wird. Der Querkraftsockel 6′ ragt dabei
ca. 3 cm über die Oberfläche 3′ der Tragplatte 2′ vor und geht mit den Seitenflächen 10 der
Schwellenblöcke 8 eine formschlüssige Verbindung ein.
In Fig. 3 ist eine dritte Ausführungsform der Oberbaukonstruktion dargestellt, bei welcher der
Querkraftsockel 6′′ als Asphaltauffüllung in einer in die Tragplatte 2′′ eingefrästen Rinne 14 aus
gebildet ist.
Vorteilhaft ist bei dieser Ausführungsform die Tragplatte 2′′ ebenfalls aus Asphaltmaterial her
gestellt. Bevor der vorbereitete Gleisrost auf die auf +/-2 mm genau abgestimmte Oberfläche
3′′ der Tragplatte 2′′ aufgelegt wird, wird im mittleren Bereich der Tragplatte 2′′, also in einer be
stimmten Breite nach links und rechts von der Mittellinie 7 eine Rinne 14 aus der Tragplatte 2′′
herausgefräst, wobei die Breite dieser Rinne 14 so gewählt ist, daß sie die Seitenflächen 10 der
Schwellenblöcke 8 der Zwei-Block-Schwelle 5 ein bestimmtes Maß untergreifen. Diese Rinne
14 wird dann nach dem Einbau des Gleisrostes 4 mit Asphaltmaterial aufgefüllt, wodurch ein
besonders guter Formschluß mit den Zwei-Block-Schwellen 5 des Gleisrostes erreicht wird.
Nach der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform ist es auch möglich, anstelle der Zwei-Block-
Schwellen Monoblockschwellen 5′ zu verwenden. Dabei ist es aber erforderlich, wie bereits
eingangs erwähnt, daß die Monoblockschwellen 5′ in ihrem mittleren Bereich an ihrer
Unterseite mit Ausnehmungen 15 versehen werden, in welche der Querkraftsockel 6′′′,
hergestellt aus Asphaltmaterial, einbindet, so daß insbesondere an den Kanten 16 der
Ausnehmung 15 der ein die Querkräfte aufnehmender Formschluß hergestellt wird.
Um ein "Reiten" der Monoblockschwellen 5′ auf dem Querkraftsockel 6′′′ zu vermeiden, ist eine
Zwischenschicht 17 vorgesehen, wobei hinsichtlich Materialeigenschaften und einzusetzender
Werkstoffe auf die Angaben zur Zwischenschicht 12 verwiesen wird.
Aus Fig. 5 ist zu ersehen, daß der Querkraftsockel 6, 6′, 6′′ und 6′′′ über die gesamte Länge der
Tragplatte 2, 2′, 2′′ und 2′′′ durchlaufend ausgebildet sein kann. Bei Neigungslagen des
Gleisrostes 4 sind aber in den einzelnen Gleisfeldern Querrinnen in den Querkraftsockeln
vorzusehen, damit anstehendes Regenwasser ablaufen kann.
Diese an den einzelnen Ausführungsbeispielen beschriebene schotterlose
Oberbaukonstruktion zeigt zunächst den Vorteil, besonders einfach in der Herstellung zu sein,
wobei der Gleisrost 4 bereits unmittelbar nach dem Auflegen auf die Tragplatte 2, 2′, 2′′, 2′′′ mit
Baumaschinen befahren werden kann.
Besonders vorteilhaft ist bei dieser schotterlosen Oberbaukonstruktion die Herstellung der
Tragplatte 2, 2′, 2′′, 2′′′ aus Asphaltmaterial, die mit Straßenfahrzeugen sofort befahrbar ist,
wobei die Gesamtdicke dieser Tragplatte abhängig ist von Parametern, welche durch die für
Dammschüttungen geforderten Tragfähigkeitswerte und die geplante Nutzungsdauer bestimmt
werden.
Als Beispiel für eine 30,5 cm dicke Asphalt-Tragplatte kann folgender Aufbau gewählt werden.
18,0 cm Asphalttragschicht 0/32 mm unter Verwendung von Bitumen B 65 oder B 80,
je nach klimatischen Verhältnissen. Einbau in 2 Lagen von jeweils 9 cm.
7,0 cm Asphalttragschicht 0/22 mm mit polymermodifizierter Bitumen PmB 65 oder PmB 80. Einlagiger Einbau.
5,0 cm Splittmastixasphalt 0/11 S mit PmB 65 oder PmB 80. Einlagiger Einbau.
0,5 cm Asphaltmastix in Körnung von 0 bis 2 mm (Eventual-Leistung), oder
eine Zwischenschicht, wie sie für Betontragplatten hinsichtlich der Zwischenlagen 12 erläutert wurde (alternative Eventual-Leistung).
7,0 cm Asphalttragschicht 0/22 mm mit polymermodifizierter Bitumen PmB 65 oder PmB 80. Einlagiger Einbau.
5,0 cm Splittmastixasphalt 0/11 S mit PmB 65 oder PmB 80. Einlagiger Einbau.
0,5 cm Asphaltmastix in Körnung von 0 bis 2 mm (Eventual-Leistung), oder
eine Zwischenschicht, wie sie für Betontragplatten hinsichtlich der Zwischenlagen 12 erläutert wurde (alternative Eventual-Leistung).
Die Zusammensetzung der vorgenannten einzelnen Asphalttypen wird in Anlehnung an die
ZTVT-StB bzw. ZTV bit-StB gewählt. So genügt für die untere Schicht der Asphalt-Tragplatte
die Verwendung von Primär-Bitumen, die mittlere Schicht und der Oberbelag aus
Splittmastixasphalt sollten als Bindemittel Polymerbitumen enthalten. Polymerbitumina
zeichnen sich nämlich durch eine höhere Elastizität und ein günstigeres
Tieftemperaturverhalten aus. Splittmastixasphalt hat sich beispielsweise im Straßenbau als
standfester und wegen seines höheren Bindemittelgehaltes sehr witterungs- und damit auch
besonders alterungsbeständiger Belag erwiesen. Der hohe Splittanteil im Mischgut sorgt für
eine gute Standfestigkeit auch im heißen Zustand. Damit werden Verdrückungen während des
Einbaus eingeschränkt. Schließlich wird Splittmastixasphalt hohlraumarm aufgebaut und ist
deshalb nahezu wasserdicht. Er hält Oberflächenwasser von den darunterliegenden Schichten
ab.
Die 5 mm dicke Asphaltmastixschicht ist ein Konstruktionsmerkmal, welches nicht zwingend
erforderlich ist. Die feinkörnige, bindemittelreichere Dünnschicht gewährleistet aufgrund der
Verformbarkeit ein sattes Auflager der Schwellen auf der Oberfläche der Tragplatte.
Kantenpressungen, wie sie bei direkter Auflage von Betonschwellen auf einer Betonoberfläche
oder auf einer grobkörnigen Asphaltschicht entstehen könnten, werden vermieden.
Die Erfindung wird am vorteilhaftesten von den nach Fig. 3 und 4 beschriebenen
Ausführungsbeispielen erfüllt, so kann die Rinne der Länge nach durchgehend über die
Tragplatte in einer Tiefe von 5 cm und einer Breite von etwa 70 cm aus der aus Asphalt
hergestellten Tragplatte herausgefräst werden, anschließend können die ausgefräste Rinne
und die Schwellen des aufgelegten Gleisrostes in einem Arbeitsgang ver- bzw. untergossen
werden. Hierbei weist die in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 beschriebene Zwei-Block-
Schwelle noch zusätzlich den Vorteil auf, daß nur der Raum zwischen den Schwellenblöcken
auszugießen ist, der aufwendigere Unterguß, welcher bei der mit einer Ausnehmung
versehenen Monoblockschwelle notwendig ist, entfällt hier.
Selbst beim Auswechseln eines vollständigen Gleisrostes ist es nicht unbedingt notwendig, den
aus Asphalt hergestellten Querkraftsockel in seiner Gesamtheit zu erneuern, nach Auflegen
des neuen Gleisrostes könnte der notwendige Formschluß zwischen den Schwellen des
Gleisrostes einerseits und dem Querkraftsockel andererseits durch Vergießen der vorhandenen
Fugen etc. mittels Gußasphalt wieder hergestellt werden.
Claims (11)
1. Schotterlose Oberbaukonstruktion für Schienenbahnen, mit einer auf einem
nach den örtlichen Erfordernissen ausgebildeten Unterbau aufgebrachten und eine
im wesentlichen ebene Oberfläche aufweisenden Tragplatte und einem darauf
aufliegenden, aus Gleisen herkömmlichen Schwellen gebildeten Gleisrost,
wobei die Schwellen mit ihren im wesentlichen eben ausgebildeten Unterseiten auf
der Oberfläche der Tragplatte aufliegen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche (3, 3′, 3′′, 3′′′) der Tragplatte (2, 2′, 2′′, 2′′′) auf mindestens +/-2 mm
genau dem geforderten Maß angepaßt ist und daß die Tragplatte (2, 2,′, 2′′, 2′′′)
in ihrem mittleren Bereich, d. h. über eine bestimmte Breite nach rechts und links
von ihrer Mittellinie (7) und mindestens im Bereich der Schwellen (5, 5′)
entsprechenden Bereich derselben je Schwelle einen Querkraftsockel (6, 6′, 6′′,
6′′′) aufweist, welcher mit einem bestimmten Maß über die Oberfläche (3, 3′, 3′′, 3′′′)
der Tragplatte (2, 2′, 2′′, 2′′′) übersteht und mit den Schwellen (5, 5′) des Gleisrostes
(4) in einer formschlüssigen Verbindung steht.
2. Oberbaukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querkraftsockel (6) einstückig mit der Tragplatte (2) ausgebildet ist.
3. Oberbaukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querkraftsockel (6′) als von der Tragplatte (2′) getrenntes Bauteil herge
stellt ist und in eine in der Tragplatte (2′) in ihrem mittleren Bereich vorgesehene
Rinne (13) eingelegt und/oder befestigt ist, wobei der Querkraftsockel (6′)
ein bestimmtes Maß über die Oberfläche (3′) der Tragplatte (2′) vor- und in bzw.
zwischen die Schwellen (5) einsteht.
4. Oberbaukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querkraftsockel (6′′, 6′′′) als in eine vorher in den mittleren Bereich der
Tragplatte (2′′, 2′′′) eingefräste durchlaufende Rinne (14) eingebrachte Auffüllung
ausgebildet ist, welche über die Oberfläche (3′′, 3′′′) der Tragplatte (2′′, 2′′′) über
steht und mit den Schwellen (5, 5′) in einer formschlüssigen Verbindung steht.
5. Oberbaukonstruktion nach einem derAnsprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwellen als Monoblockschwellen (5′) ausgebildet sind, welche in ihrem
mittleren Bereich an ihrer Unterseite eine Ausnehmung (15) aufweisen, welche
den über die Oberfläche (3′′′) der Tragplatte (2′′′) überstehenden Abmessungen
des Querkraftsockels (6′′′) angepaßt ist.
6. Oberbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwellen als Zwei-Block-Schwellen (5) ausgebildet sind, wobei der Ab
stand zwischen den Innenflächen (10) ihrer Schwellenblöcke (8) annähernd der
Breite des Querkraftsockels (6, 6′, 6′′) entspricht.
7. Oberbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragplatte (2′′, 2′′′) aus Asphaltmaterial hergestellt ist.
8. Oberbaukonstruktion nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die gefräste Rinne (14) in ihrer Breite die Innenfläche (10) der Schwellen
blöcke (8) oder die von der Ausnehmung (15) bei der Monoblockschwelle (5′) ge
bildeten Kanten (16) untergreift.
9. Oberbaukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragplatte (2, 2′) aus Beton hergestellt ist und zwischen ihrer Ober
seite (3, 3′) und der Unterseite der Schwellen (5) eine plastische, beispielsweise
aus Asphalt bestehende Zwischenschicht (12) vorgesehen ist, deren Dicke auf jeden
Fall geringer ist als das Maß, mit welchem der Querkraftsockel (6, 6′) über die
Oberfläche (3 bzw. 3′) der Tragplatte (2, 2′) übersteht.
10. Oberbaukonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht (12) elasto-plastisch und beispielsweise aus einer
polymermodifizierten Bitumenbahn hergestellt ist.
11. Oberbaukonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht (12) elastisch und beispielsweise aus Gummi oder
Kunststoff hergestellt ist.
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