DE4308135A1 - Nachfüllbarer Spender für Papier- und/oder Folienrollen - Google Patents
Nachfüllbarer Spender für Papier- und/oder FolienrollenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen nachfüllbaren Spender für Papier-
und/oder Folienrollen entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Bei den üblichen Spendern dieser Art ist für jede Rolle ein
Schneidschieber vorgesehen, der in einem Führungsschlitz
verschiebbar ist und einen seitlichen Fortsatz mit einem Schneidmesser
aufweist, das in einer Längsnut geführt ist, die parallel
zum Führungsschlitz neben dem betreffenden Durchlaßschlitz vorgesehen
ist. Diese Bauart ist durch das Vorsehen eines Schneidschiebers
mit Schneidmesser für jede Rolle verhältnismäßig aufwendig.
Eine Verbesserung in dieser Hinsicht stellt ein aus der EP-B
413 039 bekannter Spender dar, bei dem zwar auch für jede Rolle
ein eigenes, in einer Längsnut geführtes Schneidmesser vorgesehen
ist, jedoch die Schneidmesser für benachbarte Rollen an seitlichen
Fortsätzen eines gemeinsamen Schneidschiebers angebracht sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Spender der gattungsgemäßen
Art zu schaffen, der einen einfacheren Aufbau als die bekannten
Spender hat und daher kostengünstiger hergestellt werden kann und
der eine bessere Führung des Schneidschiebers ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Schneidschieber mit einem durch dessen Führungsschlitz ragenden
Schneidmesser versehen ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Vorschlag entfallen zunächst eine eigene
Längsnut für das Schneidmesser und der bei den bekannten Spendern
erforderliche seitliche Fortsatz des Schneidschiebers. Darüber
hinaus können Papier- oder Folienstücke von mehreren Rollen mit
ein und demselben Schneidmesser abgeschnitten werden. Dadurch, daß
das Schneidmesser in dem Führungsschlitz, also zwischen den Führungsflächen
des Schneidschiebers am Gehäuse liegt, sind Kippmomente
vermieden, die bei den bekannten Spendern durch den Abstand
zwischen der Schnittebene und der Führungsebene auftreten könnten,
wenn sich das Schneidmesser beispielsweise beim Schneiden von
Aluminiumfolie verhakt, und die den Schieber schwergängig machen.
Eine besondere Leichtgängigkeit des Schiebers wird erreicht, wenn
dieser mit Rollen auf dem Gehäuse geführt ist. Vorzugsweise sind
dabei auf jeder Seite des Schneidmessers zwei in der Verschieberichtung
hintereinanderliegenden Rollen vorgesehen, die auf den
den Führungsschlitz begrenzenden Rändern auf der Vorderseite des
den Führungsschlitz enthaltenden Gehäuseteiles laufen, während
mindestens ein am Schneidschieber angebrachter Führungsfuß sich
durch den Führungsschlitz hindurcherstreckt und mit einem den
Führungsschlitz begrenzenden Rand auf der Rückseite des den
Führungsschlitz enthaltenden Gehäuseteiles zusammenwirkt. Sind
zwei Führungsfüße vorgesehen, so ist das Schneidmesser zwischen
diesen angeordnet.
Die Rollen können eine gummielastische Lauffläche haben, die durch
einen aufgezogenen Gummiring gebildet werden kann. Wird der
Schneidschieber in den Führungsschlitz eingeschoben, so werden die
Gummiringe etwas zusammengedrückt, so daß eine spielfreie
Lagerung des Schneidschiebers erreicht wird.
Zur einfachen Herstellung des Schneidschiebers kann dieser ein aus
zwei Hälften bestehendes Gehäuse aufweisen, wobei das Schneidmesser
zwischen den Gehäusehälften angeordnet ist und jede Gehäusehälfte
mit Aufnahmen für zwei Rollen und mindestens eine Gehäusehälfte
mit einem Führungsfuß versehen ist. Vorzugsweise werden die
Gehäusehälften nach dem Einsetzen des Schneidmessers miteinander
verklebt. Es kann jedoch auch eine übliche Schnappverbindung vorgesehen
werden. Das Schneidmesser kann zusätzlich dadurch fixiert
werden, daß eine Gehäusehälfte mit einer Öffnung und das Schneidmesser
mit einem damit korrespondierenden Durchbruch versehen wird
und die andere Gehäusehälfte einen den Durchbruch durchdringenden
und in die Öffnung eingreifenden Ansatz aufweist.
Aus Fertigungs- und Festigkeitsgründen ist es zweckmäßig, den
Führungsschlitz in einer im Spendergehäuse festgelegten Schiene
vorzusehen, die als Führungsschlitz eine T-förmige Nut zur Aufnahme
des bzw. der Führungsfüße und des Schneidmessers aufweist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Spenders,
Fig. 2 einen Schnitt entlang Linie 2-2 in Fig. 1 in größerem
Maßstab,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Schneidschiebers, und
Fig. 4 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines
Schneidschiebers von unten.
Mit 1 ist das Gehäuse des Spenders bezeichnet, das zwei Röhren 2
und 3 aufweist, die jeweils zur Aufnahme einer Papier- oder
Folienrolle dienen. Die beiden Röhren sind auf einer Stirnseite 4
offen und dort durch einen Deckel 5 verschlossen. Sie weisen
jeweils einen längsverlaufenden Durchgangsschlitz 6 bzw. 7 auf,
der sich bis zu der offenen Stirnseite 4 erstreckt und durch den
das auf der betreffenden Rolle aufgewickelte Material entnommen
werden kann. Zwischen den beiden Röhren 2 und 3 und parallel zu
diesen ist in einen Längsschlitz 8 des Gehäuses 1 eine Schiene 9
mit einem Führungsschlitz 10 eingesetzt, der von einer im Querschnitt
T-förmigen Längsnut 11 gebildet wird, die sich über die
ganze Länge der Schiene 9 erstreckt. In dem Führungsschlitz 10 ist
längsverschieblich ein Schneidschieber 12 mit einem Schneidmesser
13 angeordnet, das sich durch den Führungsschlitz 10 erstreckt.
Der Schneidschieber 12 hat auf jeder Seite des Schneidmessers 13
zwei Rollen 14, die, wie aus Fig. 4 ersichtlich, mit einer gummielastischen
Auflage in Form eines Gummiringes 15 versehen sind.
Die Rollen 14 laufen auf den den Führungsschlitz 10 begrenzenden
Rändern 16 auf der Vorderseite der Schiene 9. Der Schneidschieber
12 ist ferner mit Führungsfüßen 17 versehen, die sich durch den
Führungsschlitz 10 hindurch in die T-förmige Längsnut 11 erstrecken
und mit den den Führungsschlitz 10 auf der Rückseite begrenzenden
Rändern 18 zusammenwirkt. Der Schneidschieber 12 wird in
Fig. 1 von links in den Führungsschlitz 10 eingeschoben, wobei die
Gummiringe 15 etwas zusammengedrückt werden und eine spielfreie
Lagerung des Schneidschiebers bewirken. Das Schneidmesser 12 ist,
wie in Fig. 4 gezeigt, im wesentlichen dreieckförmig, wodurch zwei
Schneidkanten 19 gebildet werden, so daß von den Rollen durch
Verschieben des Schneidschiebers 12 sowohl in der einen als auch in
der anderen Richtung Stücke abgeschnitten werden können, die über
den Führungsschlitz gelegt sind.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, hat der Schneidschieber 12 ein
Gehäuse aus zwei Hälften 20, 21, zwischen denen das Schneidmesser
12 angeordnet ist. Jede Gehäusehälfte ist mit Aufnahmen 23 für
zwei Rollen 14 versehen und die Gehäusehälfte 21 weist außerdem
einen Führungsfuß 17 auf. Es kann jedoch auch die andere Gehäusehälfte
20 mit einem Führungsfuß 17 versehen sein, wie in Fig. 2
gezeigt. Die Gehäusehälften werden nach dem Einsetzen des Schneidmessers
13 zusammengefügt, z. B. geklebt. Zur zusätzlichen Fixierung
des Schneidmessers 13 ist im Ausführungsbeispiel die Gehäusehälfte
20 mit einer Öffnung 24 und das Schneidmesser 13 mit einem damit
korrespondierenden Durchbruch 25 versehen, und die Gehäusehälfte
21 hat einen Fortsatz 26, der den Durchbruch 25 durchdringt und in
die Öffnung 24 eingreift. Natürlich können auch andere Halterungen
vorgesehen werden, z. B. die Gehäusehälften und das Schneidmesser
durchdringende Stifte.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern auch für Spender mit nur einer Rolle oder mehr
als zwei Rollen geeignet.
Claims (8)
1. Nachfüllbarer Spender für Papier- und/oder Folienrollen mit
einem Gehäuse (1) zur Aufnahme mindestens einer Rolle, das einen
längsverlaufenden Durchlaßschlitz (6, 7) für jede Rolle zur
Entnahme des darauf aufgewickelten Materials und einen parallel
dazu verlaufenden Führungsschlitz (10) für einen beidseitig
wirkenden Schneidschieber (12) zum Abschneiden von Papier- bzw.
Folienstücken aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidschieber (12) mit einem durch den Führungsschlitz (10)
ragenden Schneidmesser (13) versehen ist.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidschieber (12) einerseits durch Rollen (14) und andererseits
durch mindestens einen Führungsfuß (17) an den den Führungsschlitz
(10) begrenzenden Rändern (16, 18) geführt ist.
3. Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidschieber (12) auf jeder Seite des Schneidmessers (13) mit
zwei in der Verschieberichtung hintereinanderliegenden Rollen (14)
versehen ist, die auf den den Führungsschlitz (10) begrenzenden
Rändern (16) auf der Vorderseite des den Führungsschlitz enthaltenden
Gehäuseteiles (9) laufen, und mindestens einen Führungsfuß
(17) aufweist, der mit einem den Führungsschlitz auf der Rückseite
begrenzenden Rand (18) zusammenwirkt.
4. Spender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Führungsfüße (17) vorgesehen sind, die zwischen sich das
Schneidmesser (13) aufnehmen.
5. Spender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rollen (14) eine gummielastische Lauffläche (15) haben.
6. Spender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidschieber (12) ein aus zwei Hälften (20, 21) bestehendes
Gehäuse aufweist, daß das Schneidmesser (13) zwischen den
Gehäusehälften angeordnet ist und daß jede Gehäusehälfte mit
Aufnahmen (23) für zwei Rollen (14) und mindestens eine
Gehäusehälfte (21) mit einem Führungsfuß (17) versehen ist.
7. Spender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Gehäusehälfte (20) mindestens eine Öffnung (24) und das
Schneidmesser (13) einen damit korrespondierenden Durchbruch (25)
aufweist und daß die andere Gehäusehälfte (21) mit einem den
Durchbruch (25) durchdringenden und in die Öffnung (24)
eingreifenden Ansatz (26) versehen ist.
8. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Führungsschlitz (10) in einer im
Spendergehäuse (1) festgelegten Schiene (9) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934308135 DE4308135C2 (de) | 1993-03-15 | 1993-03-15 | Nachfüllbarer Spender für Papier- und Folienrollen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19934308135 DE4308135C2 (de) | 1993-03-15 | 1993-03-15 | Nachfüllbarer Spender für Papier- und Folienrollen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4308135A1 true DE4308135A1 (de) | 1994-09-22 |
| DE4308135C2 DE4308135C2 (de) | 1995-07-20 |
Family
ID=6482804
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4308135C2 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO1996036551A1 (de) * | 1995-05-15 | 1996-11-21 | Pius Schuler | Folienspender |
| DE29622214U1 (de) * | 1996-12-20 | 1998-04-23 | Emsa-Werke Wulf GmbH & Co, 48282 Emsdetten | Folienspender |
| DE102012103294A1 (de) | 2012-04-17 | 2013-10-17 | Gerhard Ege | Folienspender |
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Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19844448B4 (de) * | 1998-09-28 | 2005-02-03 | C.A. Jürgen Lehnartz GmbH | Kleisterauftragsgerät |
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-
1993
- 1993-03-15 DE DE19934308135 patent/DE4308135C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE4308135C2 (de) | 1995-07-20 |
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Legal Events
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