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DE4206179C2 - Vorrichtung zur getrennten Aufnahme und Sammlung von verschiedenen Stoffen, insbesondere von Wertstoffen - Google Patents

Vorrichtung zur getrennten Aufnahme und Sammlung von verschiedenen Stoffen, insbesondere von Wertstoffen

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DE4206179C2
DE4206179C2 DE4206179A DE4206179A DE4206179C2 DE 4206179 C2 DE4206179 C2 DE 4206179C2 DE 4206179 A DE4206179 A DE 4206179A DE 4206179 A DE4206179 A DE 4206179A DE 4206179 C2 DE4206179 C2 DE 4206179C2
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DE
Germany
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Roland Schunter
Andreas Fischer
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Ecolab GmbH and Co OHG
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Henkel Ecolab GmbH and Co KG
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine solche Vorrichtung ist aus der DE 36 24 090 C1 bekannt. Diese Druckschrift betrifft eine Haushaltsspüle mit zwei Abfallschächten, unter denen jeweils ein Abfallbehälter angeordnet ist, wobei diese beiden Abfallbehälter auf einem Gestell eines Bodenrollauszuges angeordnet sein können, d. h. die Abfallbehälter sind beweglich gegenüber dem Gehäuse angeordnet, so daß die Behälter nach dem begrenzten Herausziehen des Bodenrollauszuges aus dem Gehäuse zur Entleerung entnommen werden können.
Bei dieser bekannten Vorrichtung ist zwar eine getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen bzw. Wertstoffen möglich, von Nachteil ist jedoch, daß die Entleerung der Vorrichtung aufwendig und unpraktisch ist, da zunächst eine Gehäusetür der Haushaltsspüle zu öffnen ist, anschließend die Behälter aus dem Gehäuse herausgezogen und nachfolgend aus einem Gestell entnommen werden müssen. Zum Transport zu größeren Sammeleinrichtungen bzw. Abfallbehältnissen ist es dann erforderlich, die Abfall- bzw. Sammelbehälter zu tragen oder sich zusätzlicher Transporteinrichtungen zu bedienen.
Aus dem DE-GM 90 14 238 ist ein verfahrbares Gerät zum getrennten manuellen Sammeln unterschiedlicher Abfallstoffe bekannt. Dieses Gerät ist als verfahrbare Aufnahmeeinrichtung für unterschiedliche Sammelbehälter ausgebildet, wobei diese Aufnahmeeinrichtung beliebig mit entsprechend ausgebildeten weiteren derartigen Geräten in Baukastenform zwecks Kapazitätserweiterung koppelbar ist. Aufgrund dieser variablen Größe ist dieses Gerät weder geeignet noch dazu bestimmt, in ein Gehäuse eingeführt zu werden.
Aus dem DE-GM 17 49 986 ist ein Mülleimerschrank mit einer Transporteinrichtung für einen Müllbehälter bekannt. Der Mülleimerschrank weist ein einseitig offenes Gehäuse auf, in welches die Transporteinrichtung mit dem Müllbehälter einführbar ist. Um den Müllbehälter zu benutzen ist es notwendig, die Transporteinrichtung mit dem Müllbehälter jeweils aus dem eigentlichen Mülleimerschrank, d. h. dem Gehäuse, herauszuziehen bzw. herauszuschwenken, so daß jeweils der Müllbehälter selbst bewegt werden muß, was die Handhabung insbesondere bei vollem Behälter umständlich und wenig bedienungsfreundlich macht. Um die Transporteinrichtung zum Transport des Müllbehälters vollständig aus dem Gehäuse herausziehen zu können, ist es zusätzlich erforderlich, zunächst die mit dem Müllbehälterdeckel verbundene Aufschwenkeinrichtung innerhalb des Gehäuses vom Müllbehälter zu lösen und darüber hinaus ist auch noch eine Bodenklappe des Gehäuses zu öffnen; ebenfalls ist es in umgekehrter Reihenfolge notwendig, nach dem Einführen des entleerten Müllbehälters die Aufschwenkeinrichtung wiederum mit dem Müllbehälterdeckel zu verbinden und die Bodenklappe zu verschließen.
Gegenüber dem bekannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung eine Lösung zu schaffen, mit der die getrennte Sammlung und Entsorgung derartiger Wertstoffe noch verbessert werden kann, wobei insbesondere eine bedienungsfreundliche Entleerung der getrennten Sammelbehältnisse bei leichter Handhabbarkeit und optisch ansprechend möglich sein soll.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 1 vollständig gelöst. Mit der Vorrichtung wird eine besonders bedienungsfreundliche, leicht zu handhabende und optisch ansprechende Lösung zur Verfügung gestellt, wobei im Unterschied zur gattungsbildenden DE 36 24 090 C1 durch die Ausbildung der Sammeleinrichtung als Wagen mit Fahr- bzw. Lenkrollen ein Verfahren der Sammeleinrichtung sowohl im Gehäuse als auch außerhalb möglich ist. Durch die Führungselemente am Gehäuse wird eine wesentlich verbesserte Handhabung ermöglicht, da beim Wiedereinfahren der Sammeleinrichtung in das Gehäuse automatisch eine exakte Zentrierung erfolgt, so daß zuverlässig gewährleistet ist, daß sich die Sammelbehältnisse unterhalb der Aufnahmeöffnungen befinden. Gleichzeitig steht in eingefahrener Position des Wagens ein vollständig geschlossenes Gehäuse zur Verfügung, so daß die Vorrichtung ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild bietet und insbesondere keine Geruchsbelästigung auftreten. Durch einfacheres Herausziehen des Wagens läßt sich die Vorrichtung äußerst einfach entleeren, wobei die Sammelbehältnisse nicht entnommmen bzw. angehoben oder verschwenkt werden müssen, vielmehr kann der Wagen mit den vollen Sammelbehältnissen zu geeigneten Sammeleinrichtungen geschoben werden.
Eine konstruktiv besonders bevorzugte Ausführungsform des Wagens zeichnet sich dadurch aus, daß der Wagen zwei umge­ kehrt U-förmig angeordnete Bügel aufweist, die im Bereich ihrer freien Enden mittels Verbindungsstangen miteinander verbunden sind, wobei an den freien Enden jeweils eine Lenk­ rolle oder dgl. angeordnet ist. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn an der Oberseite der U-Bügel wenigstens ein umlaufender, etwa rechteckiger Halterahmen für die Sammelbe­ hälter angeordnet ist, der an allen vier Seitenflächen je­ weils in der Mitte U-förmig nach unten gebogen ist. Auf­ grund dieser Ausbildung ist es möglich, feste Sammelbehäl­ ter mit entsprechend angeordneten Griffen an der Außenseite zu verwenden. Gleichzeitig ist es auch möglich, Säcke oder dgl. am Halterahmen zu befestigen. Es können deshalb unterschiedliche Sammelbehältnisse eingesetzt werden.
Um das optische Erscheinungsbild der Vorrichtung noch zu verbessern, ist vorgesehen, daß am vorderen U-Bügel des Wa­ gens eine Wandfläche angeordnet ist, die nach dem Einschie­ ben des Wagens in das Gehäuse die Gehäusevorderwand bildet. Es steht dann im Gebrauchszustand ein vollständig geschlos­ senes Gehäuse zur Verfügung.
Zur Erhöhung der Stabilität kann auch vorgesehen sein, daß zwischen den Verbindungsstangen der U-Bügel des Wagens quer zu diesen ein Gitterrost als Bodenfläche angeordnet ist.
Darüber hinaus kann vorteilhaft vorgesehen sein, daß im Ge­ häuseboden mit den Lenkrollen des Wagens zusammenwirkende Arretierungen vorgesehen sind. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß im geschlossenen Zustand eine Arretierung zwi­ schen Wagen und Gehäuse ermöglicht wird, so daß die Vorrich­ tung im Gebrauch vollständig geschlossen ist und nicht uner­ wünscht öffnen kann.
Als besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn das Ge­ häuse und die Wandfläche des Wagens z. B. aus Polystyrol be­ stehen. Dieses Material ist einerseits ausreichend fest und bietet andererseits ein ansprechendes äußeres Erscheinungs­ bild. Die Rahmenteile des Wagens bestehen bevorzugt aus ver­ zinkten Metallrohren.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung bei­ spielsweise näher erläutert. Diese zeigt jeweils in perspek­ tivischer Darstellung in
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in geöffneter Position und
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in geschlossener Ge­ brauchsposition.
Eine Vorrichtung zur getrennten Aufnahme und Sammlung von Wertstoffen ist in der Zeichnung allgemein mit 1 bezeich­ net. Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei Kompo­ nenten, einem Gehäuse 2 und einem als Sammeleinrichtung die­ nenden Wagen 3.
Das etwa quaderförmige Gehäuse 2, das bevorzugt aus Kunst­ stoff (z. B. Polystyrol) besteht, weist zwei etwa trapezför­ mige Seitenwände 4, die zur Verstärkung eine Einbuchtung 5 aufweisen können, eine Rückwand 6, einen Boden 7 und eine obere Wandfläche 8 auf, die aus einem Stück bestehen. Die Vorderseite des Gehäuses 2 ist offen und dient als Aufnahme 9 für den Wagen 3. Die Rückwand 6 ist ca. 10 cm höher als die vordere Öffnung 9, so daß die obere Wandfläche 8 zur Rückfläche 6 hin ansteigend schräg angeordnet ist. In der oberen Wandfläche 8 sind im Ausführungsbeispiel zwei Aufnah­ meöffnungen 10 ausgebildet, die mittels selbsttätig schließender, in Verschlußstellung horizontal angeordneter Verschlußklappen 11 verschließbar sind. Die Aufnahmeöffnun­ gen 10 sind durch Herunterdrücken der Verschlußklappen 11 zu öffnen.
Der verschiebbare Wagen 3 weist zunächst zwei umgekehrt U- förmig angeordnete Bügel 12 auf, die im Bereich ihrer freien Enden mit Verbindungsstangen 13 miteinander verbun­ den sind. Zwischen den Verbindungsstangen 13 kann ein Git­ terrost 14 angeordnet sein, der die Bodenfläche des Wagens 3 bildet. An allen vier freien Enden der U-Bügel 12 sind Lenkrollen 15 oder dgl. angeordnet, die ein Verfahren des Wagens 3 ermöglichen.
Am in der Zeichnung nicht zu erkennenden vorderen U-Bügel 12 ist eine bevorzugt aus Kunststoff bestehende Wandfläche 16 angeordnet, die beispielsweise mittels nicht dargestell­ ter Schrauben am vorderen U-Bügel 12 befestigt ist. Diese Wandfläche 16 entspricht in ihrer Größe in etwa der Größe der Aufnahme 9 des Gehäuses 2, derart, daß die Wandfläche 16 nach dem Einfahren des Wagens 3 in das Gehäuse 2 die vor­ dere Wandfläche des Gehäuses 2 bildet, so daß das Gehäuse 2 im Gebrauchszustand vollständig geschlossen ist.
An der Oberseite der U-Bügel 12 ist eine Halteeinrichtung angeordnet, die aus einem umlaufenden, rechteckigen Halte­ rahmen 17 besteht. Dieser Halterahmen 17 ist an allen vier Seiten in der Mitte U-förmig nach unten gebogen, dieser Be­ reich ist mit 18 bezeichnet. Der Halterahmen 17 dient zur Aufnahme von Sammelbehältern und ist für unterschiedliche Sammelbehälter geeignet. Im Ausführungsbeispiel sind ein fester Behälter 19 und ein Sack 20 dargestellt. Der feste Behälter 19 weist an zwei gegenüberliegenden Außenseiten Griffe 21 auf, die in die U-Bereiche 18 des Halterahmens 17 eingreifen und somit den Behälter 19 am Halterahmen 17 hal­ ten. Der Sack 20 ist an einem entsprechenden Halterahmen, der in der Zeichnung nicht zu erkennen ist, befestigt und ruht mit seiner Unterseite auf der Bodenfläche (Gitter 14).
Zur Erleichterung der Einführung des Wagens 3 in das Gehäu­ se 2 und zur genauen Positionierung der Sammelbehälter 19, 20 unterhalb der Aufnahmeöffnungen 10 sind an der Innensei­ te der Gehäuseseitenwände 4 Führungen vorgesehen, dies ist mit dem Bezugszeichen 22 angedeutet. Darüber hinaus können im Gehäuseboden 7 mit den Lenkrollen 15 des Wagens 3 zusam­ menwirkende Arretierungen vorgesehen sein, die in der Zeich­ nung nicht dargestellt sind. Nach dem Einführen des Wagens 3 in das als Garage dienende Gehäuse 2 ist dann die Wandflä­ che 16 des Wagens 3 am Gehäuse 2 arretiert, so daß ein unge­ wünschtes Öffnen vermieden werden kann. Dabei schließt die Wandfläche 16 bündig an der Vorderseite des Gehäuses 2 ab.
An den Verschlußklappen 11 oder an geeigneten Positionen an der oberen Wandfläche 8 des Gehäuses 2 können entsprechende Beschriftungen angeordnet sein, so daß der Benutzer weiß, in welche Aufnahmeöffnung 10 er den jeweiligen Wertstoff einzuwerfen hat. Wenn die Vorrichtung 1 vollständig gefüllt ist, kann der Wagen 3 aus dem Gehäuse 2 herausgefahren wer­ den, worauf dann die Sammelbehälter 19 und 20 entleert bzw. ausgetauscht werden können. Dabei können unterschiedlich große Sammelbehälter eingesetzt werden, z. B. Festbehälter in einer Größe von 25 oder 50 l oder auch Säcke mit einem Volumen von beispielsweise 70 l. Anschließend wird der Wa­ gen 3 wieder in das Gehäuse 2 eingefahren, bis das Gehäuse wieder geschlossen ist (Fig. 2).
Natürlich ist die Erfindung nicht auf das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausge­ staltungen der Erfindung sind möglich, ohne den Grundgedan­ ken zu verlassen. So ist es selbstverständlich auch mög­ lich, mehr als zwei Sammelbehälter und entsprechend mehr als zwei Aufnahmeöffnungen am Gehäuse vorzusehen, wenn dies im einzelnen gewünscht wird und dgl. mehr.

Claims (8)

1. Vorrichtung zur getrennten Aufnahme und Sammlung von ver­ schiedenen Stoffen, insbesondere von Wertstoffen, mit einem Gehäuse mit Aufnahmeöffnungen für die Stoffe und mit einer Aufnahme für eine gegenüber dem Gehäuse bewegliche Sammeleinrichtung mit Sammelbehältern, wobei die Sammeleinrichtung derart in das Gehäuse einführbar ist, daß sich die Sammelbehälter unterhalb der zugeordneten Aufnahmeöffnungen befinden, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Sammeleinrichtung als Wagen (3) mit Lenkrollen (15) ausgebildet ist, wobei der Wagen (3) mit Halteeinrichtungen (17) für die Sammelbehälter (19, 20) und mit einer Wandfläche (16) versehen ist, die nach dem Einschieben des Wagens (3) in das Gehäuse (2) eine Gehäusewand bildet, wobei an den beiden Innenseiten der Gehäuseseitenwände (4) mit dem Wagen (3) zusammenwirkende Führungselemente (22) zur Zentrierung des Wagens (3) beim Einführen vorgesehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (3) zwei umgekehrt U-förmig angeordnete Bügel (12) aufweist, die im Bereich ihrer freien Enden mittels Verbindungsstangen (13) miteinander verbunden sind, wobei an den freien Enden jeweils die Lenkrollen (15) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite der U-Bügel (12) wenigstens ein umlau­ fender, etwa rechteckiger Halterahmen (17) für die Sammelbe­ hälter (19, 20) angeordnet ist, der an allen vier Seitenflä­ chen jeweils in der Mitte (18) U-förmig nach unten gebogen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß am vorderen U-Bügel (12) des Wagens (3) eine Wandfläche (16) angeordnet ist, die nach dem Einschieben des Wagens (3) in das Gehäuse (2) die Gehäusevorderwand bildet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Verbindungsstangen (13) der U-Bügel (12) des Wagens (3) quer zu diesen ein Gitterrost (14) als Boden­ fläche angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseboden (7) mit den Lenkrollen (15) des Wagens (3) zusammenwirkende Arretierungen vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) und die Wandfläche (16) des Wagens (3) aus Kunststoff bestehen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenteile (12, 13, 14, 17) des Wagens (3) aus ver­ zinkten Metallrohren bestehen.
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