DE4134249A1 - Kartusche zum befuellen mit wurstmasse und formen eines wuerstchens - Google Patents
Kartusche zum befuellen mit wurstmasse und formen eines wuerstchensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kartusche zum Befüllen
mit Wurstmasse und Formen eines Würstchens, mit einer
vorzugsweise hohlzylindrischen Rohrhülse und mit deren
offene Enden abdeckenden Verschlußkappen.
Üblicherweise werden hautlose Würstchen dadurch
hergestellt, daß das Wurstbrät in einen endlosen
Zellulosedarm eingespritzt wird, der anschließend in der
Lange der späteren Würstchen entsprechenden Abständen
abgedreht wird. Nach dem Reifeprozeß werden die Würstchen,
mit Ausnahme von Bratwürstchen, geräuchert, gekocht und
abgekühlt. Nach dem Abkühlen wird der Zellulosedarm wieder
abgeschält. Da dies in der Regel von Hand geschieht, ist
das Abschälen des Zellulosedarms zum einen zeitaufwendig,
zum anderen auch unter hygienischen Gesichtspunkt nicht
ganz unbedenklich. Zudem fällt bei der Herstellung der
Würstchen eine enorme Menge an verbrauchtem und nicht
wiederverwendbaren Zellulosedarm an, der in Europa wegen
der Verunreinigungen mit Rauchbestandteilen, z. B.
Benzpyren 3.4, als Sondermüll entsorgt werden muß.
Diese nur einmal verwendbaren Kunstdärme sind ein hoher
Kostenfaktor der Würstchenhersteller.
Die bisherigen Produktionsmaschinen erlauben zudem keine
Vollautomatik wie z. B. in der Pharmaindustrie. Die noch
notwendige Handarbeit bedeutet auch bakterielle
Kontamination, resultierend in geringerer Haltbarkeit der
nicht in Dosen oder Gläsern sterilisierten Ware, die in
den großen Märkten der Welt, z. B. USA, nur unter Vakuum
in Beuteln verpackt verkauft werden.
Es hat daher in der Vergangenheit Versuche gegeben, die
Herstellung hautloser Würstchen mit Hilfe von Kartuschen
zu bewerkstelligen. Dabei ist für jedes spätere Würstchen
eine eigene Kartusche vorgesehen, in welche die Wurstmasse
eingebracht wird.
Ein Verfahren dieser Art ist z. B. in der DE-OS 25 23 506
beschrieben. Das eigentliche Problem, woran bislang der
Einsatz solcher Kartuschen zur Herstellung von Würstchen
gescheitert ist, liegt in erster Linie an der aufwendigen
Gestaltung und der nicht einfachen Handhabung der
Verschlußkappen. Einerseits sollen die Verschlußkappen
dicht schließen, damit kein Wurstbrät verlorengeht,
andererseits kann sich das Wurstbrät in der Kartusche
ausdehnen, was bei der Gestaltung der Kartusche ebenfalls
zu berücksichtigen ist. Außerdem darf eine solche
Kartusche natürlich auch nicht viel kosten. Alle diese
Probleme konnten trotz langjähriger Versuche nicht gelöst
werden. Trotz der grundsätzlich möglichen Herstellung von
Würstchen in Kartuschen konnte sich daher diese Art der
Herstellung bislang nicht durchsetzen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
Kartuschen der eingangs genannten Art so zu verbessern,
daß sie vielfach wiederverwendbar sind und bei
kostengünstiger Fertigung der Kartuschen auch deren
einfache Handhabung beim Herstellungsprozeß der ohne
Kunstdärme erzeugten Würstchen möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
zumindest eine der Verschlußkappen eine von radial
nachgiebigem Material der Verschlußkappe umgebene
Durchtrittsöffnung für ein rohrförmiges Füllwerkzeug
umfaßt, und daß zum Schließen der Durchtrittsöffnung eine
auf das nachgiebige Material radial in Richtung der
Durchtrittsöffnung wirkende Schließeinrichtung vorgesehen
ist, wobei die Nachgiebigkeit des Materials der
Verschlußkappe derart auf die Schließeinrichtung
abgestimmt ist, daß die Durchtrittsöffnung in einer
Füllstellung den Durchtritt des Füllwerkzeuges zuläßt und
in einer Schließstellung, wenn sich das Füllwerkzeug
außerhalb der Durchtrittsöffnung befindet, die
Durchtrittsöffnung dicht verschließt.
Diese Ausbildung der Kartusche hat gegenüber dem Stand der
Technik wesentliche Vorteile. Die Verschlußkappe bleibt
nach dem Durchtritt des Füllwerkzeugs vor, während und
nach dem Füllvorgang fest mit der Rohrhülse verbunden; sie
gibt lediglich einen Durchtrittsquerschnitt für das
rohrförmige Füllwerkzeug frei. Dabei kann die Freigabe des
Öffnungsquerschnittes durch das rohrförmige Füllwerkzeug
selbst erfolgen, indem es beim Eintritt in die
Verschlußkappe die dort vorgesehene Durchtrittsöffnung
aufweitet und das nachgiebige Material radial nach außen
verdrängt.
Von besonderem Vorteil bei dieser Art der Verschlußkappe
ist, daß die Durchtrittsöffnung durch eine radiale
Vorspannkraft des nachgiebigen Materials verschlossen
wird, so daß so gut wie kein Wurstbrät verdrängt wird.
Ganz besonders wichtig ist auch, daß das Material der
Verschlußkappe das Füllwerkzeug beim Zurückziehen reinigt,
da das Füllwerkzeug wie von einem "Schließmuskel"
umschlossen ist, weshalb an der Außenseite des
Füllwerkzeuges befindliches Wurstbrät von dem Material der
Verschlußkappe abgewischt wird.
Besonders kostengünstig läßt sich die Kartusche
herstellen, wenn die Schließeinrichtung einstückig mit dem
Material der Verschlußkappe ausgebildet ist, indem das
Material auch elastische Eigenschaften aufweist. In diesem
Zusammenhang wird als Material der Verschlußkappe Gummi,
insbesondere Silikongummi, bevorzugt. Silikongummi ist auf
der einen Seite nachgiebig genug, um den Durchtritt des
rohrförmigen Füllwerkzeuges zu gestatten; andererseits
reicht die Elastizität dieses Materials auch aus, um die
Durchtrittsöffnung zu verschließen. Einfach herstellen
läßt sich die Durchtrittsöffnung dadurch, daß man gleich
bei der Herstellung der Verschlußkappe in das Formwerkzeug
eine in der späteren Durchtrittsöffnung liegende Nadel mit
einbringt, die anschließend entfernt wird.
Um die Haltbarkeit der Verschlußkappen zu erhöhen, kann
man in günstiger Weise auch als Schließeinrichtung eine
das die Öffnung umgebende nachgiebige Material
umschließende Ringfeder vorsehen, die aus Metall oder
einem Elastomer bestehen kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die elastische
Einrichtung auch dadurch gebildet sein, daß das Material
der Verschlußkappe einen torusförmigen Hohlraum begrenzt,
der zur Bildung einer die Durchtrittsöffnung schließenden
Luftfeder an eine Druckluftquelle anschließbar ist. Auf
diese Weise kann man die Federkraft der elastischen
Einrichtung in der Schließstellung der Verschlußkappe
verstärken, während man sie beim Eintritt des
Füllwerkzeuges verringern kann. Hierbei kann man in
bevorzugter Weise auch vorsehen, daß der Hohlraum zur
Unterstützung des Öffnens der Verschlußkappe beim
Durchtritt des Füllwerkzeuges mit der Atmosphäre oder mit
einer Unterdruckquelle verbindbar ist. Durch das Verbinden
mit einer Unterdruckquelle kann die Öffnungsbewegung der
Verschlußkappe noch aktiv unterstützt werden. Um die zuvor
erwähnte Abstreifwirkung der Verschlußkappe beim
Herausziehen des Füllwerkzeuges beizubehalten, wird man
bei der Ansteuerung der den Hohlraum mit der Druckluft-
bzw. Unterdruckquelle verbindenden Ventile jedoch darauf
achten, daß der torusförmige Hohlraum bereits beim
Herausziehen des Füllwerkzeuges mit Druckluft beaufschlagt
wird.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann eine das freie
Ende der Rohrhülse und die Verschlußkappe umgebende
hohlzylindrische Stützhülse aus einem starren Material,
vorzugsweise Metallblech, vorgesehen sein. Eine solche
Stützhülse kann das nachgiebige Material der
Verschlußkappe in Stützrichtung vorspannen. Im Falle des
in der Verschlußkappe vorgesehenen Hohlraumes dient die
Stützhülse dazu, daß der in dem Hohlraum aufgebaute Druck
in erster Linie zur Schließung der Durchtrittsöffnung
beiträgt.
Ferner kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
vorgesehen sein, daß die Verschlußkappe eine den Hohlraum
begrenzende Ballonhülse aufweist, die zumindest zwischen
der Rohrhülse und der Stützhülse befestigt ist. Eine
solche relativ dünne Ballonhülle verleiht der
Verschlußkappe zusätzlich zu den oben beschriebenen
Vorteilen noch die Eigenschaft, daß sich das Wurstbrät
innerhalb der Kartusche ausdehnen kann, da die
Verschlußkappe nun auch zumindest geringfügig in axialer
Richtung der Rohrhülse nachgeben kann. Dabei kann ein
erwünschter Nebeneffekt auftreten, daß nämlich die dem
Inneren der Rohrhülse zugewandte Innenseite der
Verschlußkappe leicht Falten wirft oder zumindest eine
etwas unregelmäßige Oberfläche annimmt, so daß das fertige
Würstchen an seinen Enden ein "abgedrehtes" Aussehen
aufweist.
Obgleich es auch denkbar ist, die Ballonhülle doppelwandig
zu legen und die freien Enden der Ballonhülle zwischen der
Rohrhülse und der Stützhülse einzuklemmen, kann man die
Ballonhülle auch zusätzlich an dem freien Ende der
Stützhülse befestigen und den Anschluß für die Druckluft-
oder Unterdruckquelle in der Stützhülse vorsehen. Der
Hohlraum wird dann auf der radial inneren Seite durch die
Ballonhülle begrenzt, während er auf der radial äußeren
Seite durch die Stützhülse selbst begrenzt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann die
Ballonhülle als ein etwa die Form in der Schließstellung
der Verschlußkappe aufweisendes torusförmiges
Spritzgußteil aus elastisch nachgiebigem Kunststoff oder
Gummi, insbesondere Silikongummi, ausgebildet sein.
Hierdurch wird die Montage der Verschlußkappe sehr
erleichtert. Es ist dabei sogar denkbar, daß man die
Stützhülse mit in das Spritzgußwerkzeug einlegt und die
Ballonhülle bei der Fertigung an die Stützhülse anspritzt,
so daß zum Zusammenbau der Kartusche lediglich die mit der
Ballonhülle versehenen Stützhülsen auf die freien Enden
der Rohrhülsen aufgeschoben werden müssen.
In bevorzugter Weise können beide Enden der Rohrhülsen der
Kartuschen mit gleichen Verschlußkappen versehen sein.
Bei der Ausbildung der Verschlußkappen mit den
Ballonhüllen kann nämlich beim Anschluß des von der
Ballonhülle eingeschlossenen Hohlraumes an eine
Unterdruckquelle ein Öffnungsquerschnitt freigegeben
werden, der ausreicht, um das fertige Würstchen aus der
Kartusche auszustoßen. Das erleichtert nicht nur die
Handhabung der Kartuschen; auch der Fertigungsaufwand bei
der Herstellung der Kartuschen wird deutlich verringert.
In dem Fall, daß mehrere Kartuschen in einem Transport-
und Behandlungsträger angeordnet sind, mit dem die
Kartuschen z. B. zu einer Füllstation und anschließend zu
den weiteren Behandlungsschritten gebracht werden, ist es
günstig, wenn die Unterdruckquelle und/oder die
Druckluftquelle an dem Träger vorgesehen und über
Mehrwegeventile mit den Verschlußkappen der Kartuschen
verbunden sind. Es ist jedoch auch denkbar, die
Druckluftquellen und Unterdruckquellen an den jeweiligen
Bearbeitungsstationen vorzusehen, wohingegen an dem Träger
lediglich mit den Verschlußkappen verbundene und durch die
Bearbeitungsstationen betätigbare Ventile vorgesehen sind.
In besonders günstiger Weise können die Kartuschen in dem
Träger in Reihen hintereinander angeordnet sein, wobei
dann die Hohlräume der Verschlußkappen einer Reihe über
ein gemeinsames Ventil mit der Unterdruck- und/oder
Druckluftquelle verbindbar sind. Diese Ausgestaltung der
Erfindung ist insbesondere dann günstig, wenn die
Kartuschen mit einem Mehrfachfüllkopf, der mehrere in
einer Reihe angeordnete Werkzeuge aufweist, befüllt
werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann
die Schließeinrichtung auch einen koaxial zur Rohrhülse
angeordneten, um seine Achse begrenzt gegenüber der
Rohrhülse verdrehbaren Ring umfassen, wobei die
Verschlußkappe ein Schlauchstück umfaßt, das mit seinem
freien Ende drehfest mit dem Ring verbunden ist, wobei
ferner der Ring in der Schließstellung zum Erzeugen
einer abdichtenden Einschnürung gegenüber der Rohrhülse
verdreht ist.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß bei äußerst
einfacher Betätigung der Schließeinrichtung, nämlich
einfach durch Verdrehen des Ringes in der Rohrhülse ein
Würstchen erzeugt werden kann, dessen Enden die
typischen, durch das Abdrehen des Darms entstehenden
Einschnürungen aufweist.
Obgleich es auch möglich ist, an beiden Enden der
Rohrhülsen Schlauchstücke anzubringen, kann gemäß einer
Variante das Schlauchstück Teil eines sich über die Länge
der Rohrhülse erstreckenden Schlauches sein, der an
beiden freien Enden mit einem Ring verbunden ist. Ein
solcher durchgehender Schlauch hat den Vorteil, daß er
beim Herstellungsprozeß des Würstchens
Volumenausdehnungen ausgleichen kann.
Um eine definierte Abdrehstelle zu bekommen, ist es gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform günstig, wenn das
Schlauchstück mit Abstand von seinem freien Ende drehfest
an der Rohrhülse befestigt ist.
Die Handhabung der Schließeinrichtung läßt sich weiterhin
vereinfachen, wenn die Schließeinrichtung ferner eine von
außen auf ein freies Ende der Rohrhülse drehbar
aufgesetzte Drehhülse umfaßt, in der der Ring drehfest
gehaltert ist.
Günstig ist auch, wenn die Drehhülse axial verschiebbar
auf der Rohrhülse gelagert und über ein Steilgewinde mit
der Rohrhülse wirkungsverbunden ist. Dann nämlich bewirkt
ein Verdrehen der Drehhülse gegenüber der Rohrhülse
gleichzeitig eine axiale Verschiebung derselben, wodurch
die die Einschnürung entstehende Verkürzung des
Schlauchstücks materialschonend ausgeglichen werden kann.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann auch
vorgesehen sein, daß an beiden Enden der Rohrhülsen
Drehhülsen vorgesehen sind, die über eine die beiden
Drehhülsen gegeneinander in Schließstellung verdrehende
Feder miteinander verbunden sind. Das hat den Vorteil, daß
die Kartusche im Normalzustand beidendig geschlossen ist,
ohne daß die Schließeinrichtungen hierfür von außen
betätigt werden müssen. Zum Befüllen kann dann an der
Abfüllmaschine ein Greifer vorgesehen sein, der die
Drehhülse in Öffnungsstellung dreht. In analoger Weise
kann auch bei der Ausgabestation vorgegangen werden.
Falls man keinen durchgehenden Schlauch verwendet, können
die Schlauchstücke auf einfache Weise an der Rohrhülse
befestigt sein, wenn auf das freie Ende der Rohrhülse ein
das Schlauchstück einklemmender Klemmring drehfest
aufgesetzt ist, auf dessen Außenseite die Drehhülse
drehbar gelagert ist. Bei dieser Konstruktion läßt sich
ein defektes Schlauchstück auch leicht auswechseln.
Obwohl es auch denkbar ist, die Schlauchstücke aus einem
anderen Material herzustellen, wird eine dünne,
elastische Teflon- oder Silikonfolie bevorzugt.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einem Vertikalschnitt eine Kartusche gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung
mit eingetauchtem Füllwerkzeug und oberer
und unterer Verschlußkappe mit
Volumenausgleichsmöglichkeit,
Fig. 2 in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. 1 eine
Variante des ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 3 in einer schematischen Draufsicht mehrere
Reihen in einem Träger angeordneter
Kartuschen, die über Ventile an einen
Druckspeicher angeschlossen sind,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Verschlußkappe,
Fig. 5 eine Variante des zweiten
Ausführungsbeispiels,
Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Kartusche in einer teilweise geschnittenen
Seitenansicht,
Fig. 7 eine erste Variante des dritten
Ausführungsbeispiels, und
Fig. 8 eine zweite Variante des dritten
Ausführungsbeispiels.
In Fig. 1 ist in einem Längsschnitt eine Kartusche gemäß
der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Kartusche
besteht aus einer Rohrhülse 1, z. B. aus Teflon oder
Metall, welches auf der Innenseite mit Teflon beschichtet
ist. An den beiden Enden der Rohrhülse 1 sind
Verschlußkappen 2 vorgesehen, die bei dem hier
beschriebenen Ausführungsbeispiel im wesentlichen
identisch aufgebaut und ausgebildet sind. Die
Verschlußkappen 2 umfassen eine Durchtrittsöffnung 3, die
von einem nachgiebigen Material umgeben sind, welches von
einer Federeinrichtung radial nach innen gedrückt wird, um
die Durchtrittsöffnung 3 in Schließstellung (vgl. untere
Verschlußkappe 2) durch das Material der Verschlußkappe 2
zu verschließen. Bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel wird das nachgiebige Material der
Verschlußkappe 2 durch eine Ballonhülle 4 aus Silikongummi
gebildet. Die Ballonhülle 4 wird radial außen von einer
auch das Ende der Rohrhülse 1 umgebenden Stützhülse 5
umschlossen. Während ein Ende 6 der Ballonhülle 4 zwischen
der Rohrhülse 1 und der Stützhülse 5 befestigt ist, z. B.
durch Kleben, ist das andere Ende 7 an dem freien Ende der
Stützhülse 5 befestigt. Die Befestigung der Ballonhülle 4
an der Stützhülse 5 kann z. B. auch dadurch erfolgen, daß
die Ballonhülle bei ihrer Herstellung an die metallene
Stützhülse 5 angespritzt wird. Als Material für die
Stützhülse 5 wählt man in bevorzugter Weise einen
nichtrostenden Chrom-Nickel-Stahl, der den
lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
Zwischen ihren beiden Enden 6 und 7 bildet die Ballonhülle
4 zusammen mit der Stützhülse 5 einen Hohlraum 8 aus, der
torusförmig um die Durchtrittsöffnung 3 der Verschlußkappe
umläuft. Dieser Hohlraum 8 ist über einen Anschlußstutzen
9 in der Wandung der Stützhülse 5 und über ein
3/2-Wegeventil mit einer Druckluftquelle P bzw. einer
Unterdruckquelle V verbindbar. Wie aus Fig. 3 ersichtlich
ist, sind dabei eine Vielzahl solcher eben beschriebener
Kartuschen in einem Träger 10 in einzelnen Reihen 11, 11′,
11′′ usw. angeordnet. Die Stutzen 9 der an jeweils einem
Ende der Rohrhülsen 1 vorgesehenen Verschlußkappen 2 einer
Reihe 11, 11′ oder 11′′ sind dabei an ein gemeinsames
3/2-Wegeventil 12 angeschlossen. Dieses 3/2-Wegeventil 12
kann mechanisch, also beispielsweise durch einen
Betätigungsmechanismus an einer Bearbeitungsstation oder
auch von Hand betätigt werden.
Im folgenden wird anhand der Fig. 1 und 3 die Wirkungs-
und Funktionsweise des ersten Ausführungsbeispiels näher
beschrieben.
Vor dem Befüllen der Kartuschen sind deren beide
Verschlußkappen 2 geschlossen. Dies geschieht dadurch, daß
die beiden Dreiwegeventile 12 an die Druckluftquelle P
angeschlossen sind. Dadurch bildet der Hohlraum 8 zusammen
mit der Ballonhülle 4 eine Art Druckluftfeder, die das
nachgiebige Material der Ballonhülle 4 radial nach innen
drückt, um auf diese Weise die Durchtrittsöffnung 3 zu
verschließen.
Wenn nun die Kartuschen befüllt werden sollen, wird das
3/2-Wegeventil 12 der oberen Verschlußkappe 2
umgeschaltet, so daß der Hohlraum 8 nun mit einer
Unterdruckquelle V verbunden ist. Dadurch ist die
Ballonhülle 4 bestrebt, sich auch mit ihrer radial inneren
Wandung an die Innenwand der Stützhülse 5 anzulegen, was
jedoch aufgrund der Elastizität der Ballonhülle 4 nicht
vollständig geschieht. Allerdings wird durch das Anlegen
der Unterdruckquelle der Eintritt eines rohrförmigen
Füllwerkzeuges 13 erleichtert. Dabei ist es unerheblich,
ob es sich um einen Vakuumfüllkopf oder, wie in Fig. 1
gezeigt, um einen Tauchrohrfüllkopf handelt. Während das
Füllwerkzeug 13 das Wurstbrät in die Rohrhülse 1 abgibt,
wird das Füllwerkzeug 13 nach oben in Richtung des Pfeiles
S gezogen. Bevor das Füllwerkzeug 13 vollständig
herausgezogen ist, wird das 3/2-Wegeventil wieder
umgestellt, so daß der Hohlraum 8 mit der Druckluftquelle
P verbunden ist. Dadurch wird die Ballonhülle 4 fest an
den Außenumfang des Füllwerkzeugs 13 gedrückt, um auf
diese Weise das herauszuziehende Füllwerkzeug 13 von an
der Außenseite hängenden Wurstbrätresten durch eine
Wischbewegung zu reinigen. Sobald das Füllwerkzeug 13
vollständig aus der Verschlußkappe 2 ausgetreten ist, ist
die obere Verschlußkappe 2 ebenso wie die untere
Verschlußkappe verschlossen. Auf die oben beschriebene
Weise wird mit Hilfe eines Mehrfachfüllkopfes Reihe für
Reihe 11 bzw. 11′ bzw. 11′′ des Trägers 10 befüllt. Sobald
alle Kartuschen des Trägers 10 befüllt sind, kann dieser
weiteren Bearbeitungsstationen, z. B. Reifestation,
Räucherstation u. dgl., zugeführt werden. Wenn die
Würstchen in den Kartuschen fertig, d. h. gereift und
gerötet sind, können die Würstchen auf einfache Weise aus
den Kartuschen herausgenommen werden, indem sowohl die
obere als auch die untere Verschlußkappe 2 über die
jeweiligen 3/2-Wegeventile mit der zugehörigen
Vakuumquelle verbunden sind. Auf diese Weise wird an der
unteren Verschlußkappe ein Öffnungsquerschnitt erreicht,
der ausreicht, um die Würstchen nach unten auszustoßen,
wobei gegebenenfalls an die ebenfalls offene obere
Verschlußkappe 2 ein Druckluftwerkzeug angesetzt wird, um
das Würstchen aus der Rohrhülse 1 mit Druckluft
auszublasen.
In Fig. 2 ist eine Alternative einer Verschlußkappe 2
dargestellt, deren Wirkungs- und Funktionsweise jedoch zu
der Verschlußkappe gemäß Fig. 1 identisch ist. Es werden
daher für gleiche und ähnliche Bauteile auch identische
Bezugszeichen verwendet. Der Unterschied zu der zuvor
beschriebenen Verschlußkappe besteht jedoch darin, daß die
Ballonhülle sowohl mit ihrem Ende 6 als auch mit ihrem
Ende 7 in dem Zwischenraum zwischen Rohrhülse 1 und
Stützhülse 5 befestigt ist. Eine Befestigung an dem freien
Ende der Stützhülse 5 erfolgt nicht. Der Anschlußstutzen 9
für die Druckluftquelle P bzw. die Unterdruckquelle V ist
in Form eines an die Ballonhülle 4 angeformten Nippels
ausgebildet. Auf diese Weise wird der Hohlraum 8
vollständig von der Ballonhülle 4 begrenzt, so daß der
Stützhülse 5 ausschließlich tragende Funktion zukommt.
Es ist auch denkbar, anstelle von Druckluft ein anderes
Fluid, z. B. Gas oder Flüssigkeit, zu verwenden.
In Fig. 4 ist eine weitere Variante einer Verschlußkappe
15 dargestellt. Diese Verschlußkappe 15 besteht aus einem
Formteil aus Silikongummi und ist ebenfalls an dem freien
Ende einer Rohrhülse 1 befestigt. An ihrer der Rohrhülse 2
abgewandten Seite umfaßt die Verschlußkappe 15 einen
Trichter 16, der in die Durchtrittsöffnung 3′ mündet.
Außen um das die Durchtrittsöffnung 3′ umgebende Material
der Verschlußkappe 15 ist eine Gummi-Ringfeder gelegt, die
auf das Material der Verschlußkappe 15 einen radialen
Druck ausübt, der in Schließstellung der Verschlußkappe 15
die Durchtrittsöffnung 3 verschließt. Geöffnet wird die
Durchtrittsöffnung 3 dadurch, daß durch den Trichter 16
ein nicht dargestelltes, aber in ähnlicher Weise wie das
in Fig. 1 gezeigte Füllwerkzeug ausgebildete Werkzeug
eingeführt wird und das Material der Verschlußkappe 15
radial nach außen verdrängt. Beim Herausziehen des
Füllwerkzeuges wird dieses in gleicher Weise durch das
Material der Verschlußkappe 15 gereinigt.
In Fig. 5 ist schließlich eine weitere Variante einer
Verschlußkappe dargestellt, die sich von der Variante
gemäß Fig. 4 nur dadurch unterscheidet, daß anstelle
einer Gummi-Ringfeder eine zu einem Ring geschlossene
Schraubenfeder 18 vorgesehen ist.
In den Fig. 6 bis 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Für gleiche und gleichartige
Bauteile werden identische Bezugszeichen verwendet.
Bei der in Fig. 6 dargestellten ersten Variante des
dritten Ausführungsbeispiels ist an beiden Enden der
Rohrhülse 1 ein Klemmring 19 aufgesetzt, der drehfest mit
der Rohrhülse 1 verbunden ist. Auf seiner Außenseite weist
der Klemmring 19 ein Steilgewinde 20 auf. Auf den
Klemmring 19 ist eine Drehhülse 21, die das freie Ende des
Klemmrings 19 deutlich überragt, drehbar gelagert. Die
Drehhülse 21 weist radial nach innen in die Nuten des
Steilgewindes 20 ragende Führungsbolzen 22 auf, die
bewirken, daß die Drehhülse 21 bei einer Drehung auch
axial gegenüber dem Klemmring 19 verschoben wird.
An dem von der Rohrhülse 1 beabstandeten Ende der
Drehhülse 21 ist eine nach innen gerichtete Stützschulter
23 vorgesehen. Zwischen der Stützschulter 23 und dem Ende
des Klemmrings 19 ist eine Schraubendruckfeder 24
angeordnet, die die Drehhülse 21 in der in Fig. 6
gezeigten Position hält.
Im Inneren der Rohrhülse 1 ist ein Formschlauch 25 aus
Polytetrafluoräthylen eingelegt, der jeweils bis zu den
axialen freien Enden der Drehhülsen 21 reicht. Dort ist
der Formschlauch 25 an einem Ring 26 befestigt bzw.
genauer zwischen dem Ring 26 und einer Axialbohrung der
Drehhülse 21 eingeklemmt.
Die Variante gemäß Fig. 2 unterscheidet sich demgegenüber
im wesentlichen nur dadurch, daß anstelle eines
durchgehenden Formschlauchs 25 ein Schlauchstück 27
verwendet wurde, das von außen auf das freie Ende der
Rohrhülse 1 aufgesetzt und mit Hilfe des Klemmringes 19
drehfest mit der Rohrhülse verbunden ist. Wie aus Fig. 7
ersichtlich ist, ragt der Klemmring 19 am freien Ende der
Rohrhülse 1 ein wenig nach innen, um einen glatten
Übergang zwischen dem Schlauchstück 27 und der Innenfläche
der Rohrhülse 1 zu gewährleisten.
In Fig. 8 ist schließlich noch eine weitere Variante des
dritten Ausführungsbeispiels dargestellt. Dort ist
anstelle der Schraubendruckfeder 24 eine Schraubenfeder 28
zwischen den beiden Drehhülsen angeordnet. Diese
Schraubenfeder 28 kann zugleich auch in Drehrichtung der
Drehhülsen vorgespannt sein, so daß die Schraubenfeder 28
im entspannten Zustand die Drehhülsen in Schließstellung
dreht (vgl. obere Hälfte der Fig. 8).
Im folgenden wird nun die Wirkungs- und Funktionsweise
des dritten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Grundsätzlich geschieht der Füllvorgang in ähnlicher
Weise, wie anhand des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1
erläutert. Im Unterschied dazu wird jedoch das Öffnen und
Verschließen der Durchtrittsöffnung dadurch bewirkt, daß
die Drehhülse 21 zusammen mit dem Ring 26 und dem daran
befestigten freien Ende des Schlauchstücks 27 bzw. des
Formschlauchs 25 verdreht wird. Dadurch läßt sich das
Schlauchende von einem Zustand, wie er in den Fig. 6, 7
und der unteren Hälfte in Fig. 8 dargestellt ist, in einen
Zustand bringen, wie er in der oberen Hälfte in Fig. 8
dargestellt ist. Das heißt, der Formschlauch 25 bzw. das
Schlauchstück 27 bekommt eine Einschnürung 29, die die
Durchtrittsöffnung 3 verschließt. Um eine durch die
Bildung der Einschnürung 29 bedingte Verkürzung des
Schlauchstücks 27 auszugleichen, sind die Drehhülsen 21
auch axial verschiebbar gelagert, so daß sich die
Drehhülsen 21 beim Verdrehen in die Schließstellung
einander annähern.
Um beim Herausziehen des Füllwerkzeuges ebenfalls eine
Reinigung desselben zu erreichen, kann man die Drehhülse
21 bereits zu diesem Zeitpunkt ein wenig in
Schließstellung drehen, so daß die sich
schraubenlinienförmig anordnenden Falten etwaiges
Wurstbrät von der Außenseite des Füllwerkzeuges 13
abwischen.
Die Drehbewegung der Drehhülse 21 kann durch einen
Greifer an der Füll- bzw. Entleerungsstation bewirkt
werden. In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn die
Schraubenfeder 28 die beiden Drehhülsen in
Schließrichtung gegeneinander verdreht, so daß die
Kartuschen in dem Träger 10 dem Reifeprozeß unterzogen
werden können, ohne daß dort Einrichtungen zum Schließen
der Kartuschen vorgesehen sein müssen.
Claims (21)
1. Kartusche zum Befüllen mit Wurstmasse und Formen eines
Würstchens mit einer vorzugsweise hohlzylindrischen
Rohrhülse (1) und mit deren offene Enden abdeckenden
Verschlußkappen (2), dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
eine der Verschlußkappen (2) eine von radial nachgiebigem
Material der Verschlußkappe (2) umgebene Durchtrittsöffnung
(3) für ein rohrförmiges Füllwerkzeug (13) umfaßt, und daß
zum Schließen der Durchtrittsöffnung (3) eine auf das
nachgiebige Material radial in Richtung der
Durchtrittsöffnung (3) wirkende Schließeinrichtung (8; 17;
18) vorgesehen ist, wobei die Nachgiebigkeit des Materials
der Verschlußkappe (2) derart auf die Schließeinrichtung
(8; 17; 18) abgestimmt ist, daß die Durchtrittsöffnung (3)
in einer Füllstellung den Durchtritt des Füllwerkzeuges
(13) zuläßt und in einer Schließstellung, wenn sich das
Füllwerkzeug (13) außerhalb der Durchtrittsöffnung (3)
befindet, die Durchtrittsöffnung dicht verschließt.
2. Kartusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schließeinrichtung einstückig mit dem Material der
Verschlußkappe (15) ausgebildet ist, indem das Material
auch elastische Eigenschaften aufweist.
3. Kartusche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material der Verschlußkappe (15)
Gummi, insbesondere Silikongummi, ist.
4. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung als eine das
die Durchtrittsöffnung (3′) umgebende nachgiebige Material
der Verschlußkappe (15) umschließende Ringfeder (17; 18)
ausgebildet ist.
5. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung dadurch
gebildet ist, daß das Material der Verschlußkappe (2)
einen torusförmigen Hohlraum (8) begrenzt, der zur Bildung
einer die Durchtrittsöffnung (3) schließenden Luftfeder an
eine Druckluftquelle (P) anschließbar ist.
6. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlraum (8) zur Unterstützung des
Öffnens der Verschlußkappe (2) beim Durchtritt des
Füllwerkzeugs (13) mit der Atmosphäre oder mit einer
Unterdruckquelle (V) verbindbar ist.
7. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß eine das freie Ende der Rohrhülse und
die Verschlußkappe (2) umgebende hohlzylindrische
Stützhülse (5) aus einem starren Material, vorzugsweise
Metallblech, vorgesehen ist.
8. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (2) eine den
Hohlraum (8) begrenzende Ballonhülle (4) aufweist, die
zumindest zwischen der Rohrhülse (1) und der Stützhülse
(2) befestigt ist.
9. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ballonhülle (4) ferner an dem
freien Ende der Stützhülse (5) befestigt ist, wobei der
Anschluß für die Druckluft- oder Unterdruckquelle in der
Stützhülse (5) vorgesehen ist.
10. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ballonhülle (4) als ein etwa die
Form in der Schließstellung in der Verschlußkappe
aufweisendes torusförmiges Spritzgußformteil aus elastisch
nachgiebigem Kunststoff oder Gummi, insbesondere
Silikongummi, ausgebildet ist.
11. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß beide Enden der Rohrhülsen (1) der
Kartuschen mit gleichen Verschlußkappen (2) versehen sind.
12. Transport- und Behandlungsträger für mehrere
Kartuschen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterdruckquelle (V) und/oder die
Druckluftquelle (P) an dem Träger (10) vorgesehen sind und
über Mehrwegeventile (12) mit den Verschlußkappen (2) der
Kartuschen verbunden sind.
13. Träger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kartuschen in dem Träger (10) in Reihen (11, 11′, 11′′)
hintereinander angeordnet sind, und daß die Hohlräume (8)
der Verschlußkappen (2) einer Reihe (11, 11′, 11′′) über
ein gemeinsames Ventil (12) mit der Unterdruck- und/oder
Druckluftquelle (V, P) verbindbar sind.
14. Kartusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schließeinrichtung einen koaxial zur Rohrhülse (1)
angeordneten, um seine Achse begrenzt gegenüber der
Rohrhülse (1) verdrehbaren Ring (26) umfaßt, und daß die
Verschlußkappe ein Schlauchstück (25, 27) umfaßt, das mit
seinem freien Ende drehfest mit dem Ring (26) verbunden
ist, wobei der Ring (26) in der Schließstellung zum
Erzeugen einer abdichtenden Einschnürung (29) gegenüber
der Rohrhülse (1) verdreht ist.
15. Kartusche nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schlauchstück Teil eines sich über die Länge der
Rohrhülse (1) erstreckenden Schlauches (25) ist, der an
seinen beiden freien Enden mit je einem Ring (26)
verbunden ist.
16. Kartusche nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schlauchstück (27) mit Abstand von
seinem freien Ende drehfest an der Rohrhülse (1) befestigt
ist.
17. Kartusche nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung ferner eine von
außen auf ein freies Ende der Rohrhülse (1) drehbar
aufgesetzte Drehhülse (21) umfaßt, in der der Ring (26)
gehaltert ist.
18. Kartusche nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehhülse (21) verschiebbar auf der Rohrhülse (1)
gelagert und über ein Steilgewinde (20) mit der Rohrhülse
(1) wirkungsverbunden ist.
19. Kartusche nach Anspruch 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß an beiden Enden der Rohrhülse (3)
Drehhülsen (21) vorgesehen sind, die über eine die beiden
Drehhülsen (21) gegeneinander in Schließstellung
verdrehende Feder (28) miteinander verbunden sind.
20. Kartusche nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß auf das freie Ende der Rohrhülse (1)
ein das Schlauchstück (27) einklemmender Klemmring (19)
drehfest aufgesetzt ist, auf dessen Außenseite die
Drehhülse (21) drehbar gelagert ist.
21. Kartusche nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schlauchstück (25, 27) aus einem
dünnen, elastischen Polytetrafluoräthylen oder Silikon
besteht.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914134249 DE4134249A1 (de) | 1991-10-16 | 1991-10-16 | Kartusche zum befuellen mit wurstmasse und formen eines wuerstchens |
| EP92920744A EP0609263A1 (de) | 1991-10-16 | 1992-10-06 | Kartusche zum befüllen mit wurstmasse und formen eines würstchens |
| AU26937/92A AU2693792A (en) | 1991-10-16 | 1992-10-06 | Mould designed to be filled with sausage mixture and to shape a sausage |
| PCT/EP1992/002307 WO1993007760A1 (de) | 1991-10-16 | 1992-10-06 | Kartusche zum befüllen mit wurstmasse und formen eines würstchens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914134249 DE4134249A1 (de) | 1991-10-16 | 1991-10-16 | Kartusche zum befuellen mit wurstmasse und formen eines wuerstchens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4134249A1 true DE4134249A1 (de) | 1993-04-22 |
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ID=6442810
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19914134249 Withdrawn DE4134249A1 (de) | 1991-10-16 | 1991-10-16 | Kartusche zum befuellen mit wurstmasse und formen eines wuerstchens |
Country Status (4)
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| DE (1) | DE4134249A1 (de) |
| WO (1) | WO1993007760A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE19705151C1 (de) * | 1997-02-11 | 1998-04-02 | Siegfried Deckert | Verschlußvorrichtung zum Verschließen des Verschlußendes von wiederverwendbaren Kartuschen zum Herstellen von hautlosen Würstchen |
| DE19705152C1 (de) * | 1997-02-11 | 1998-05-07 | Siegfried Deckert | Wiederverwendbare Kartusche zum Herstellen eines hautlosen Würstchens |
| DE19731212A1 (de) * | 1997-07-21 | 1999-02-11 | H & E Reinert Kg Westfaelische | Vorrichtung zum Herstellen einer Wurst |
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- 1991-10-16 DE DE19914134249 patent/DE4134249A1/de not_active Withdrawn
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- 1992-10-06 AU AU26937/92A patent/AU2693792A/en not_active Abandoned
- 1992-10-06 EP EP92920744A patent/EP0609263A1/de not_active Withdrawn
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| WO1998034488A1 (de) | 1997-02-11 | 1998-08-13 | Inotec Gmbh | Verschlussvorrichtung zum verschliessen des verschlussendes von wiederverwendbaren kartuschen zum herstellen von hautlosen würstchen |
| WO1998034489A1 (de) | 1997-02-11 | 1998-08-13 | Inotec Gmbh | Wiederverwendbare kartusche zum herstellen eines hautlosen würstchens |
| DE19731212A1 (de) * | 1997-07-21 | 1999-02-11 | H & E Reinert Kg Westfaelische | Vorrichtung zum Herstellen einer Wurst |
| DE19731212C2 (de) * | 1997-07-21 | 2000-12-21 | H & E Reinert Westfaelische Pr | Vorrichtung zum Herstellen einer Wurst |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP0609263A1 (de) | 1994-08-10 |
| WO1993007760A1 (de) | 1993-04-29 |
| AU2693792A (en) | 1993-05-21 |
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