DE4128949A1 - Raeumliches fernsehgeraet - Google Patents
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- Testing, Inspecting, Measuring Of Stereoscopic Televisions And Televisions (AREA)
Description
In den Schutzansprüchen wird ein Fernsehgerät beschrieben,
welches räumliche Bilder ermöglicht, sowie die Aufnahme- und
Speicherverfahren, sowie Übertragungssysteme.
Der Aufbau dieser nun im folgenden:
In einen Betrachtungsraum, welcher mit einer oder einem
Gemisch mehrerer Luminiszenzfähiger Substanzen gefüllt ist,
werden einzelne Bildinformationspunkte zum Leuchten gebracht,
wobei mehrere verschiedene Strahlen welche sind
elektromagnetischer Art wie Laser und Teilchenstrahlen wie
Elektronenstrahlen miteinander kombiniert werden und an einem
Punkt sich kreuzen, welcher dann beginnt zu leuchten, wichtig
ist dabei, daß es keiner Referenzstrahlen bedarf, welche von
dem darzustellenden Originalobjekt reflektiert werden.
Zudem ist vorgesehen, daß um die Energieerhöhungen zu
vereinfachen, die Schreibenden Kreuzstrahlen eine Fläche oder
Zone beschreiben, welche als ganze Fläche gleichzeitig eine
Energieerhöhung erhält durch beliebige Strahlung, wobei diese
Strahlen auf diese Fläche gestreut werden, oder durch Elektro
ring-Stromspannung, elektromagnetische Felder usw. diese
Fläche und Zonen eine Energieerhöhung erhalten, und nur darauf
die Schreibstrahlen schreiben, wobei diese Flächen sich von
einer Seite zur anderen durch den Betrachtungsraum
bewegen, durch entsprechende Motoren oder dergl. Der
Betrachtungsraum kann selber in verschiedene einzelne
Betrachtungsräume - noch zuvor genannter Art - in einzelne Zonen
aufgeteilt werden, welche dort einzeln von Kreuzstrahlen
beschrieben werden was die Kombination von Laser- und
unbeweglicherem Elektronenstrahl ermöglicht. Zudem sieht es
die Erfindung vor mehrere hundert bis tausend Laserstrahlen zu
verwenden, welche bevorzugt auf dem Boden des Gerätes sind,
und jeder für sich, über Poligonspiegel oder dergleichen, für
seine Zone in dem sich bewegenden Energieflächenzonen den
Leuchteffekt auslöst, wobei hierbei nicht mal mehr die
Kreuzung zweier Punktstrahlen erforderlich ist, die Kreuzung
mit der flachen Energiezone genügt (Fig. 2).
Selbstverständlich können hierzu auch Elektronenstrahlen
verwendet werden, welches entsprechende Aggregate zum Abfangen
und steuern der Elektronen erfordert.
Weitere Formen des Betrachtungsapparates entnehmen sie den
Ansprüchen; so ist es möglich den Betrachtungsraum von der
Form wie bei einem herkömmlichen TV-Gerät zu halten, wobei der
Betrachtungsraum 5 cm breit herausragt. Generell ist das Gerät
auch für herkömmliche flache Bilder geeignet. Die Strahlen
werden vom bildgebenden Rechner moduliert, welcher auch
aufgrund einer Software auch herkömmliche Pal odg. -Filme
in räumlich wirkende Bilder umrechnen kann wenn solche
umgerechneten Bilder nicht schon von Fernsehanstalt
geliefert werden. All solche Einzelbauteile sind bekannt.
Zu den weiteren Funktionen dieses Gerätes sehen Sie bitte zu
den Schutzrechten.
Eine andere Möglichkeit ist obengenannte Systeme nicht zum
Erzeugen von Lichtpunkten zu verwenden, sondern zum Verändern
der Lichtdurchlässigkeit oder des Brechungsverhaltens der
Kreuzpunkte, so ist z. B. eine reflektierende - vorzugsweise
weise milchige - Substanz gegeben, welche an dem Kreuzpunkt
durchsichtig wird, und somit die darzustellende Form/Bild
"ausgeschnitten" wird d. h. um das Bild wird alles
durchsichtig, (dies soll ebenso in die Ansprüche einformuliert
werden).
Das hat den Vorteil, daß keine betrachterabhängige
Lichtpunktaddition auftritt. Dieses Bildobjekt kann nun
mit Licht auch verschiedener Farben und durch Laser usw.
beleuchtet werden, wobei dies zum Betrachter reflektiert wird.
Zusätzlich möchte ich ergänzenderweise zu den Ansprüchen auch
noch erwähnen, daß eine Betrachterstandorterfassung auch
mittels einer Kamera und Rechnerprogramm möglich ist sowie alle
Verfahren nach Anmeldung DE: 40 27 338.5-35.
In vielen Ansprüchen ist bereits eine Beschreibung enthalten,
so daß ich hier nicht oder nur noch ergänzend auf einige
Bereiche eingehe.
Daß nach 12.3.2 Bildzonen gleichen Inhalts z. B. bei
Kameraschwenks bleiben gleiche Bildinfos erhalten, nur bewegen
sich diese, diese von Sender zu Empfänger einmalig übertragen
werden und mit einer Kennzeichnung und einer Koordinate
versehen werden, so daß bei späteren Bildern, wo diese Zone
irgendwo oder an der gleichen Stelle erscheint nur die
Kennzeichnung und falls erforderlich die neue Koordinate
übertragen werden muß.
Vektordaten ermöglichen durch Angabe zweier Größen (Zahlen)
eine Entfernung, welche als Information für z. B.
Helligkeitswert und einen Winkel, sowie Raumpunkte, welche
nach festgelegten Standards Informationen darstellen.
Verschiedene Betrachter können an ihren Standorten das Bild
sehen wenn überlagernde Leuchtpunkte abgeschaltet
werden, oder diese nur schwächer leuchten; auch kann im
Abschlußglas Filter sein, die punktweise nur zu einem
Betrachter Leuchtüberlagerungen löschen durch LCD-Filter usw.
Claims (15)
1. Darstellung und Erzeugung/(Aufnahme) von bewegten Bildern
im Raum, dadurch gekennzeichnet, daß unabhängig von einem
gleichzeitig mit einem Laserstrahl abgetasteten Original
objekt jede Art von Bildern (wie z. B. sowohl Fotos, alle
Bild-/Filmarten, körperinnere Organe, entfernte Land
schaftsbilder, aufgezeichnete Bilder) darstellbar sind,
durch Umwandeln von Bildsignalen jeder denkbaren Bild
quelle, so daß nur die Oberfläche des darzustellenden Bildes
derart im Raum erscheint, daß durch Überlagerung versch
iedenster denkbarer getrennter mindestens zweier gebünd
elter Energie-Strahlenquellen und Energiezonen derart in
einem beliebigen Stoff im Raum, es nur an diesem angesteu
erten Schnittpunkt der Strahlen/Energie-Zonen zu einer
optischen Veränderung kommt, daß nur dort z. B. ein Licht
leuchtpunkt entsteht; wobei für den Betrachter nur der
nächstliegende, auf einer Betrachtungslinie liegender
Punkt sichtbar dargestellt wird.
2. Darstellung und räumliches Fernsehgerät (in nachfolgenden
Ansprüchen kurz 3 DTV genannt) nach Anspruch 1 dadurch
gekennzeichnet daß, jeder Stoff oder Stoffgemisch im Raum
verwendet werden kann, egal welcher Aggregatzustand; so
sind auch besonders geeignet luminiszensfähige Gase, Flüs
sigkristalle oder Feststoffe verschiedener Anordnungen.
3. 3 DTV nach Anspruch 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß alle
denkbaren Möglichkeiten der Energiezufuhr auf einen Sek
tor und/oder einen Punkt angewendet werden können; so z. B.
durch:
- 3.1 auf einen Punkt gebündelte Strahlen jeder Art sowohl elektromagnetische Wellen (Maser, Laser) als auch Teilchenstrahlen, oder andere.
- 3.2 gefächerte, gestreute, oder Sektorweise geführte Str ahlen jeder Art; oder sehr viele/parallele Energie strahlen in einem Sektor.
- 3.3 geregelte energiereiche Felder (z. B. Elektromagnet, elektrochemische),
- 3.4. chemische oder physikalische Energien (Stoßwellen, Schall, Wärme...),
- 3.5. Kombinationen daraus oder/und mit anderen; sowie die dafür erforderlichen Apparaturen/Aufbauten (wie Metall-Platten . . .).
4. 3 DTV nach Anspruch 1-3 dadurch gekennzeichnet daß,
der erste Strahl ein Punktstrahl wie Elektronenstrahl usw.
ist, und als weitere Energiezufuhr ein ganzes Segment
(also viele - mind. 10 - bis einige tausend Punkte) eine
Energiezufuhr erhält (z. B. nach Anspruch 3) und alle
Abwandlungen dieses Prinzips.
5. 3 DTV nach Anspruch 1-4 dadurch gekennzeichnet daß,
- 5.1. sich in die Breite strahlende Strahler oder andere Energiezonen (also keine Punktstrahler), sich in einem Segment kreuzen und eine erforderliche Ener gieerhöhung dort erreichen (Voraktivierung),
- 5.2. kleine Punktstrahler (od. sonst. Energiezufuhr) bedi enen jeweils für sich nur ein kleines Segment/Sektor (dadurch wird das Gesamtbild aus völlig seperat gest euerten Teilbildern erzeugt).
6. 3 DTV nach Anspruch 1-5 dadurch gekennzeichnet daß,
darstellen nur des einen, nächsten - auf einer Betrachtungs
linie liegenden Punkt zum Betrachter durch:
- 6.1. Sensorerfassung der Raumlage des/der Betrachter und seiner Augenlage durch Verwendung aller denkbaren Sensor- und Erfassungsarten (z. B. Ultraschall, Infrarot, Mikrowelle-Sensoren, oder von Tragen von Sendern, Refl ektoren, oder Materialien an dem Körper des Betrachters),
- 6.2. Rechnerunterstützte Steuern bzw. löschen von Bildpunk ten, aufgrund der Betrachterstandorte (Augen d. Betra.),
- 6.3. steuerbare Lichtabsorption an bestimmten erforderlichen Stellen/Punkten, diese Verfahren ermöglichen es mehreren Betrachtern zuzusehen (z. B. durch Aktivieren einer absorbierenden oder filternden Substanz; oder Senden von bestimmten Strahlen welche dort dies auslösen, z. B. nach Ansp. 1),
- 6.4. durch nur kurzzeitiges Aufleuchtenlassen derjenigen Punkte, welchen bei mehreren Betrachtern, bei einem oder mehreren der Betrachter auf einer Betrachtungs linie hinzuaddiert würden; oder durch vereinzeltes Weglassen solcher Punkte (das bedeutet insgesamt ein vermindertes oder nur kurzzeitiges Aufleuchten von den Punkten bei mehreren Bertrachten, welche sich fälschlicherweise auf einer B-Linie addieren würden).
- 6.5. Unterteilung des Bildschirmes in verschiedene Pola
risationszonen oder sonstige Verwendung der Polaris
ation z. B. mit polarisierenden Strahlen oder Polari
sationsfiltern (eventuell mit Zuhilfenahme einer
Betrachtungsbrille),
- 6.6.1 Steuerung über regelbaren Abschlußfilter; wobei jeder Betrachter ein extra Bildsegment zugeteilt wird;
- 6.6.2 (wobei auch verschiedene Brillen getragen werden könnten; welch nur bestimmte Punkte sichtbar machen, von Betrachter zu Betrachter verschieden).
- 6.6.3. Punktgenaue steuerbare und regulierbare Filter stärken im Abschlußglas zum Betrachter hin (z. B. LCD-Filter oder andere).
- 6.7. Alle sonstigen Verfahren und Kombinationen daraus und aus Anspr. 6/ 1-8.
- 6.8. Wobei einzelne Anspruchspunkte von Anspruch 6.(1-7) auch zur Bilddarstellung nach Anspruch 1 bis 5 verwendet werden können.
7. 3 DTV nach Anspruch 1-6 dadurch gekennzeichnet daß,
nur leicht angeregte Stoffteilchen im Betrachtungsraum
wieder auf ein niedereres Ausgangsenergienivau gebracht
werden, z. B. durch folgende oder alle anderen Verfahren
oder Kombinationen daraus
- 7.1. daß der/die Stoffe an "Entladungseinrichtungen" (welche verdeckt angeordnet sein können) vorbei geführt werden (durch Gebläse, Pumpen...); daß somit ein stetiger Stoffaustausch stattfindet.
- 7.2. sonstige bekannte Energieabgabesysteme (z. B. chemische, elektrische oder pysikalische Energieabfuhr...)
- 7.3. ultrakurze und hohe Energiezufuhr im gesamten Betr achtungsraum (nur z. B. zu erforderlichen Momenten ge schaltet; oder in regelmäßigen Abständen) wobei im selben Moment der Lichtaustritt zum Betrachter gestoppt/verhindert wird (z. B. durch mechanische Ein richtungen, oder chemo-pysikalisches solches Filterglas, das zwar kleine Lichtmengen ungehindert durchläßt, aber bei starkem Licht sofort voll filtert; usw).
8. 3 DTV nach Anspruch 1-7 dadurch gekennzeichnet daß,
Farben wie folgt dargestellt werden können:
- 8.1. zu einem (Leucht-)Punkt wird ein Farbstrahler hinzugeführt, der diesen Punkt als Farbpunkt erscheinen läßt (z. B. durch farbigen Laser) - auch Farbmischen durch verschiedene Strahler ist möglich),
- 8.2. durch Verändern der Energiezufuhrarten auf einen Punkt z. B. durch mehr oder weniger Energie bei einem oder mehreren der Teilbereichen/Strahlern: oder durch eine andere Fre quenz oder Polarisation der Bestrahlung; oder einem anderen Einfallswinkel der Bestrahlung; oder durch Ändern der steuerbaren Energiefelder usw.
- 8.3. durch Verwenden verschiedener Stoffe im Raum, wobei unter schiedliche Stoffe auf unterschiedliche Bestrahlung mit einer anders farbigen Lichtabsendung reagieren.
- 8.4. durch variable und steuerbare Farbfilter im Abschlußglas zum Betrachter, auch unter Zuhilfenahme der Polarisation.
9. 3 DTV nach Anspruch 1-8 dadurch gekennzeichnet, daß,
folgende Darstellungsarten von Bildern im Raum
- 9.1. nur die Oberfläche von 3-dimension. Objekten wird dargestellt
- 9.2. herkömmliche 2 D-TV-Bilder werden ebenso flach, also 2 D (zweidimens.) dargestellt (durch Verwenden von nur einer (senkrechten) Ebene
- 9.3. der Betrachtungsraum ist vor/in einem 3 DTV-Gerät nur wenige Zentimeter breit (d. h. beim Beispiel hier 5 cm.) und es werden dadurch räumliche Größen nur angedeutet
- 9.4. herkömmliche 2 D-TV-Bilder werden von einem Zwischengescha lteten "Prozeßor" genannten Aggregat aufgrund eingegebener Parameter in (leicht) räumliche Bilder umgerechnet/umgewan delt.
10. 3 DTV nach Anspruch 1-9 dadurch gekennzeichnet daß,
die Datenlieferung und Bildaufnahme von allen denkbaren
Systemen und Möglichkeiten stammen kann, so insbesondere
- 10.1.1. als Aufnahme ein "CCD-Kugelchip" verwendet wird, welcher eine gekrümmte Oberfläche besitzt (statt bisher ebene CCD-Cips nun gekrümmt bis kugelförmig),
- 10.1.2. Stereokamera und Stereobildaufnahmeverfahren liefern die Bilder,
- 10.2. Alle Bildspeicher- und Aufzeichnungssysteme (auch unelek tronische) wie z. B. Videogeräte usw. welche Bilder(daten) speichern, und deren neugestaltete und neu konstruierte Ausführungen (Stereovideo usw.)
- 10.3. Verwendung als Bildtelefon, (wobei nur die Daten der Per son übertragen werden brauchen -und nicht der gesamte Bildhintergrund.)
- 10.4. Computerbilder aller Art,
- 10.5. medizinische Bilder, und dementsprechend zur 3D-Aufnahme
und Wiedergabe gebaute Geräte,
- 10.5.1. Endoskop welches statt einem flachen CCD-Chip am Ende zusätzlich (auch ineinander übergehend) auf den Seiten (bis ca. 5 cm) vom Ende ab eine (gekrümmte) CCD-Chip- Oberfläche besitzt; dort wird auch extra Licht hingeführt, und andere Versionen.
- 10.5.2. ein Ultraschallsender hat an seinen Seiten mindestens zwei getrennte Ultraschallempfänger, oder 2 getrennte Sender (event. verschiedener Frequenz) haben verschiedene Empfänger, so daß ein räumliches Bild entsteht. u.d.g.m.
- 10.5.3. alle sonstigen medizinischen Geräte und Bilddarstell ungsverfahren, und Aufnahmeverfahren; und deren Um-/Neukonstruktion auf(spez.) 3-dimensionale Bild wiedergabe/Aufnahme.
- 10.6. alle verzerrten Bilder, gewonnen durch z. B. Ansprüche 10 (besonders 10.1.1. und 10.5.1.) werden nach vorgeg. Parametern elektronisch kompensiert/ausgeglichen, da für 10.1.1 eine dementsprechende kugelförmige Kameralinse benötigt wird, welche hiermit ebenfalls geschützt wird. d. h. die entsprechende neue Optik für Kamera usw.
11. 3 DTV nach Anspruch 1-9 dadurch gekennzeichnet daß,
es aus folgenden Systemen besteht: Betrachtungsraum in
Kombination mit
- - Datenlieferungseinheit (Aufnahmequellen) wie nach z. B. Anspruch 10.
- - Datenwandler, der je nach Wunsch das Bild flach, räumlich "anghaucht" oder vollplastisch umwandelt (auch ausgehend von nur bekannten flachen Bildern).
- - Datenübertragung,wie z. B. nach Anspruch 12.
12. Zur Bildübertragung bestehende Systeme umgerüstet oder ganz
erneuert werden(Neukonstrukt.) so z. B.
- 12.1. Postkabelleitungen, vermittlungsstellen, Sender usw.,
- 12.2. daß Stereobilder über 2 herkömmliche TU-Sender übertragen
werden, welche gleichzeitig empfangen werden und 3-D-Bild erzeugen,
- 12.3.1. daß zur Bildübertragung Algorythmen verwendet werden oder zusätzliche 3-D-Steuerzeichen (und statt dessen wiederholende Informationen in TV-Bildern weggelassen werden) so daß z. B. ein herkömmlicher TV-Kanal/Sender zur Ausstrahlung eines 3D-Bildes genügt; oder auch TV-Bilder über Telefonleitungen übertragen werden können, so durch nachfolgende Verfahren,
- 12.3.2. Bildflächen/Zonen gleicher Farbe/Intensität, oder bei Kamera schwenks gleichen Inhalts, werden datensparend so übertragen oder gespeichert: die Mitte der Zone wird per Koordinaten lokalisiert und angegeben, zuzüglich die Ausdehnung der gleichbleibenden Zone über den Radius vom Mittelpunkt; sowie der Farbwert und/oder Bild inhalt dieses Teilsegmentes wird angegeben und gespeichert (auch beim Empfänger). Bei dem/den nachfolgenden/m Bildwechsel wo ir gendwo in dem neuen Bild dieselbe Zone vorkommt, wird einfach nur der neue (oder alte) Koordinatenwert eingegeben/genannt und schon ist die ganze Zone mit nur einer neuen Information dargest ellt, sowie deren Abwandlungen,
- 12.3.3. Der (digitale) Amplitudenwert von einer Übertragungsfrequ enz dient als Koordinatenwert eines Informationswertes auf einer gedachten Fläche ( bei 2 Amplitudenwerten entweder zugeordneter getr. Frequenzen oder nachfolgend auf einer Frequenz) oder im Raum (bei 3 Amplitudenwerten obiger Art) so daß, wird die Frequenz z. B. mit 256 (bei Telefon) Amplitudenwerten (Stärke-Angaben) abgetastet, so ergibt dies einen Wert auf einer gedachten Koordinatenachse und der zweite Amplitudenwert die zweite Achse, so daß ein Punkt in einem fächigen Koordinatensystem entsteht, welches aus 65536 (2562) Punkten besteht. Diese hohe Zahl verschiedener Koordinaten-Daten-Möglichkeiten genügt um z. B. alle Farb- und Helligkeits-Angaben von einem oder mehreren Bildpunkten anzugeben. D.h. 2 Amplitudenwerte (oder 3) genügen, um über ein Koordinaten system festgelegter Parameter eine Vielzahl von möglichen Daten zu übertragen.
- 12.3.4. alle Abwandlungen von 12.3.3 und 12.3.4 z. B. statt Amplitude nwert auch Frequenz- oder Phasenmodulation genutzt wird. Sowie auch die Anwendung außerhalb der Bildübertragung (für andere Daten) und die Datenspeicherung inclusive folgender Abwandlung : daß allgemein Vektorangaben (mit z. B. 1 byte übertragen) eine viel größere Informations menge verbergen, die wie folgt genutzt wird: daß die Winkeldaten angaben , die Richtung im Raum (Fläche), Stärke/Länge und Lage des Vektors aufgrund vorgegebener Parameter des Senders und Empfängers - z. B. bereits 1 byte alle Farbwert- und Helligk.-Infor mationen eines TV-Punktes (digital) übermittelt.
13. 3 DTV nach Anspruch 1-12 dadurch gekennzeichnet daß,
weiterer (möglicher)Aufbau des Apparates
- - Feststoffe im Betrachtungsraum werden direkt (über durch sichtige Leitungen) angesteuert.
- - Gaszufuhr und Gaseintritt im Betrachtungsraum durch durch sichtige Gasleitungen z. B. am Rand des Gerätes, oder in best. Raumlagen hinein.
- - Regelmechanismen im Betrachtungsraum (durchsichtig)
- - generelles Benutzen der Polarisation und solchen Stoffen
- - Schutzrechtgemäßer Apparate-Aufbau (Regel- und Steuermech anismen für Energiezufuhr usw. usf.)
- - daß der 3D-Betrachtungsraum nur ca. 5 cm breit ist, (das Gerät sieht ,dadurch ähnlich aus wie herkömmliche TV-Geräte, nur statt Bildröhrenglas ist der 5 cm breite 3D-Betrachtungs raum.
- - Die Zuschauer werden von einer großen und hufeisenähnlichen. 3 DTV-Variante umgeben oder sitzen sonstwie hineinversetzt, rings um Zuschauer und Gerät sind zur Abdunkelung Tücher odg.
- - als Beisp. horizontale 50 mal pro sec von oben nach unten (Boden) parallel laufende Laserkämme welche sek torweise (moduliertes) Licht absenden (oder Elektronen strahl) siehe Skizze.
14. Alle weiteren Ausführungen die sinngemäß oder inhalts
gemäß oder kombinationsgemäß aus allen bisher genannten
Schutzansprüchen entnommen werden können;
(d. bedeutet auch Übernahme eines beschriebenen Teilberei
ches in einen anderen Teilbereich des Gerätes).
15. Eine andere Möglichkeit ist obengenannte Systeme nicht zum
erzeugen von Lichtpunkten zu verwenden, sondern zum Verändern
der Lichtdurchlässigkeit oder des Brechungsverhaltens der
Kreuzpunkte, so ist z. B. eine reflektierende vorzugsweise,
milchige Substanz gegeben, welche an dem Kreuzpunkt
durchsichtig wird, und somit die darzustellende Form/Bild
"ausgeschnitten" wird.
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| DE4128949C2 DE4128949C2 (de) | 1994-02-03 |
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- 1991-08-31 DE DE4128949A patent/DE4128949C2/de not_active Expired - Fee Related
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